Kostenübernahme | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:39:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kostenübernahme | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Treppensteighilfe: Krankenkassen lehnen Kostenübernahme häufig ab – Pflegekasse oder andere Kostenträger übernehmen die Kosten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treppensteighilfe-krankenkassen-lehnen-kostenuebernahme-haeufig-ab-pflegekasse-oder-andere-kostentraeger-uebernehmen-die-kosten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treppensteighilfe-krankenkassen-lehnen-kostenuebernahme-haeufig-ab-pflegekasse-oder-andere-kostentraeger-uebernehmen-die-kosten/#respond Fri, 13 May 2022 07:39:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57067 Die Kosten für eine Treppensteighilfe sind sehr hoch und trotzdem weigern sich viele Krankenkassen diese zu übernehmen. Die Verbraucher lassen sich davon nicht abschrecken. Es gibt jedoch andere Kostenträger, bei denen die Chancen zur Kostenübernahme

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Die Kosten für eine Treppensteighilfe sind sehr hoch und trotzdem weigern sich viele Krankenkassen diese zu übernehmen. Die Verbraucher lassen sich davon nicht abschrecken. Es gibt jedoch andere Kostenträger, bei denen die Chancen zur Kostenübernahme gut stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kostenübernahme für eine mobile Treppensteighilfe kann bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
  • In der Regel lehnt die Krankenkasse den Antrag ab. Aber davon lassen Sie sich nicht entmutigen. Es gibt dennoch andere Leistungsträger, die das Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Darunter fällt mitunter auch die Pflegekasse.
  • Sie haben jedenfalls nichtsdestotrotz das Recht,  innerhalb eines Monats nach einem abgelehnten Bescheid dagegen einen Widerspruch einzureichen.

Die mobile Treppensteighilfe ist auf jeden Fall eine ausgezeichnete Alternative zum bekannten, festen Treppenlift. Sie ermöglicht auf diese Weise eine selbstständige Lebensführung. Deswegen bietet sie damit eine gute Hilfe für Menschen, falls diese aus eigener Kraft die Treppen nicht mehr bewältigen können. Die Betroffenen stellen zu diesem Zweck bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für die mobile Treppensteighilfe.

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Kostenübernahme wird meist abgelehnt

Die Anträge zur Kostenübernahme leiten die Krankenkassen in der Regel auch an die Sozialträger weiter, aber nur im Einzelfall.

Dabei beziehen sich die Krankenkassen auf ein Urteil vom 7. Oktober 2010 des Bundessozialgerichts. Diese besagt, dass Krankenkassen nicht mehr für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln zuständig sind, die zur Treppenüberwindung dienen.

Die Sozialhilfeträger prüfen allerdings in der Regel vorher, ob die Leistungen der Sozialhilfe in Bezug auf die Eingliederungshilfe zu gewähren sind. Der Antrag kann aber schließlich trotzdem abgelehnt werden.

Pflegeversicherung muss Pflegehilfsmittel zahlen

Das Bundessozialgericht hat mit dem Urteil vom 16. Juli 2014 festgestellt, dass eine Treppensteighilfe zu den Leistungen der Pflegekasse gehört.

Das Bundessozialgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf den § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch. Mit Hilfe der mobilen Treppensteighilfe wird dem Pflegebedürftigem eine selbstständige Lebensführung möglich gemacht.

Die betroffene Person wird dann nur noch von einer Pflegeperson unterstützt. Sie kann so auf jeden Fall ihre Wohnung verlassen und wiederkehren ohne zusätzliche Hilfe. Eine zweite Pflegekraft ist notwendig, um ansonsten diese Wege zu machen. Nach Ansicht der Richter ist die Pflegeversicherung dafür zuständig, die Kosten für die Hilfsmittel bereitzustellen. Zumindest ist das so, wenn es um das Wohnumfeld geht. In diesen Fällen stellen die Hilfsmittel ein Pflegehilfsmittel dar und sind aus dem Grund auch von der Pflegeversicherung zu zahlen.

Wie funktioniert die Beantragung von Hilfsmitteln richtig?

Eine reibungslose Bearbeitung durch die Krankenkassen wird nur gewährleistet, wenn Sie beim Antrag auf Hilfsmittel, einen festen Ablauf einhalten. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung erstellt, in der Sie nachlesen können, wie der Antrag richtig gestellt wird.

Wer zahlt die Treppensteighilfe, die Krankenkasse oder die Pflegekasse?

Grundsätzlich sind Sie als Versicherter nicht in der Pflicht sich darum zu kümmern, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse die Kosten für die Hilfsmittel übernimmt.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, die eigene Leistungspflicht zu prüfen, wenn Sie einen Antrag auf Hilfsmittel bei ihr gestellt haben. Zudem sollte sie eigenständig prüfen, ob die Pflegekasse die Finanzierung der Hilfsmittel gewährleisten muss.

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Fristen und Kosten

Gut zu wissen ist, welche Fristen einzuhalten sind und welche Kosten von wem getragen werden.

  • Innerhalb von 2 Wochen müssen die Krankenkassen den Antrag weiterleiten, wenn kein Gutachten notwendig ist. Kommen sie der Verpflichtung nicht nach, dann müssen sie den Antrag prüfen und zwar für alle Kostenträger, die infrage kommen.
  • Auch der Sozialhilfeträger muss auf jeden Fall den Antrag innerhalb der gesetzlichen 2 Wochen Frist weiterleiten. Gleichzeitig muss er allerdings auch prüfen, ob eventuell bereits die Pflegekasse bzw. ein anderer Leistungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Bei der Prüfung kann auch rauskommen, dass er selber die Kosten tragen muss. In dem Fall wird ein Bescheid erstellt und er trägt die Kosten für die Treppensteighilfe. Der Sozialhilfeträger holt sich die Kosten zurück, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist.
  • Ein ablehnender Bescheid kommt, wenn der Sozialhilfeträger der Ansicht ist, dass kein Kostenträger zuständig ist. Innerhalb eines Monats ist gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
  • Bei Ablehnung des Widerspruchs wird Klage beim Sozialgericht eingereicht.
  • Für die Klage muss der Bürger keine Gerichtskosten zahlen. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Bürger auf die Aussichtslosigkeit der Klage hingewiesen wird und er trotzdem klagt. Die Kosten für einen Gutachter oder den Anwalt fallen dem Kläger zu und nur, im Erfolgsfall können die Kosten vom Gegner erstattet werden. Die Kosten für einen Gutachter, der vom Gericht bestellt wird, müssen in jedem Fall vom Bürger bezahlt werden.
  • Prozesskostenbeihilfe steht Bürgern mit geringem Einkommen zur Verfügung.
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Abgelehnter Antrag – Was dann?

Eine Treppensteighilfe von den Kassen zu bekommen ist mitunter sehr schwierig. Aber lassen Sie sich nicht direkt abschrecken, falls der Antrag zuerst abgelehnt wird.

Gerade zwei Personengruppen geben im Grunde genommen in der Regel nicht auf:

  • pflegebedürftige Menschen. Dank des Urteils 2014 sind Pflegekassen immerhin zur Versorgung mit Hilfsmittel verpflichtet.
  • Menschen mit niedrigem Einkommen. Für diese Menschen ist im Grunde genommen das Sozialamt zuständig. Die Chancen stehen daher gut, eine Treppenhilfe zu bekommen, um demzufolge selbstständig am Alltagsleben teilnehmen zu können.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Treppensteighilfe

1. Was kostet eine Treppensteighilfe?

Beim Kauf einer Treppensteighilfe ist mit Kosten von mindestens 5.000 Euro zu rechnen. Insoweit handelt es sich dabei übrigens um einen marktüblichen Preis, der sich anhand der Umgebungsbeschaffenheit auf bis zu 10.000 Euro erhöhen kann.

2. Was ist eigentlich eine Treppensteighilfe?

Bei einer Treppensteighilfe handelt es sich um eine mobile Alternative zum Treppenlift, der fest eingebaut ist. Mit der mobilen Treppensteighilfe ist eine selbstständige Lebensführung möglich.

3. Wer braucht eine Treppensteighilfe?

Eine Treppensteighilfe wird von Personen gebraucht, die ansonsten ohne fremde Hilfe keine Treppen steigen können. Sie dient kurz gesagt als Alltagserleichterung sowohl für die Betroffenen, als auch für das Pflegepersonal.

4. Zahlt die Pflegekasse immer für die Treppensteighilfe?

Laut Gerichtsurteil ist die Pflegekasse inzwischen zur entsprechenden Kostenübernahme für eine mobile Treppensteighilfe verpflichtet. Auf diese Weise soll ein selbstständiger Alltag gewährleistet werden.

5. Bei welchen Treppen wird die Treppensteighilfe angewendet?

Die mobile Treppensteighilfe bietet sich übrigens für alle handelsüblichen Treppen an.

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Fazit

Die Treppensteighilfe ist eine hervorragende Alternative zum festen Treppenlift. Falls installiert, ermöglicht sie pflegebedürftigen Personen das Steigen von Treppen ohne fremde Hilfe. Allerdings zahlen die Krankenkasse dieses Hilfsmittel nicht immer, aber Sie geben in der Regel nicht auf. Zahlt die Krankenkasse schließlich nicht, dann muss immerhin die Pflegekasse zahlen. Bei einkommensschwachen Menschen kommt möglicherweise das Sozialamt ins Spiel und übernimmt dann anschließend die Kosten.

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Digitale Helfer fürs Wohnen im Alter: Wann die Kassen Kosten übernehmen – Grundvoraussetzungen für die Kostenübernahme sind streng https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/digitale-helfer-fuers-wohnen-im-alter-wann-die-kassen-kosten-uebernehmen-grundvoraussetzungen-fuer-die-kostenuebernahme-sind-streng/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/digitale-helfer-fuers-wohnen-im-alter-wann-die-kassen-kosten-uebernehmen-grundvoraussetzungen-fuer-die-kostenuebernahme-sind-streng/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:18:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56901 Ältere Menschen wollen so lange wie möglich alleine Wohnen und das ist mit den digitalen Systemen möglich. Allerdings zahlen die Pflegekassen für diese Systeme nur sehr selten, aber es gibt manchmal Zuschüssen von den gesetzlichen

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Ältere Menschen wollen so lange wie möglich alleine Wohnen und das ist mit den digitalen Systemen möglich. Allerdings zahlen die Pflegekassen für diese Systeme nur sehr selten, aber es gibt manchmal Zuschüssen von den gesetzlichen Krankenkassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im eigenen Zuhause leben, dass wollen die meisten Menschen auch im hohen Alter. Dabei helfen die digitalen Hilfssysteme!
  • Leider springen die Pflegekassen nur sehr selten ein, um die Kosten zu übernehmen. Vieles ist zurzeit in Bewegung und somit ist eine Antragstellung ein Muss.
  • Ab der Pflegestufe 1 wird ein Hausnotruf übernommen, aber nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Krankenkassen übernehmen diese Technologien und bezeichnen sie als Hilfsmittel.

Die Menschen werden immer älter und die meisten älteren Menschen haben den eindeutigen Wunsch, auch im hohen Alter im eigenen Zuhause zu leben. Digitale Systeme machen ein solches Leben möglich. Immer mehr Fortschritte werden in diesem Bereich gemacht und es entstehen immer neue Lösungen, die sich im Alltag gut anwenden lassen. Das bedeutet, die Hilfssysteme spielen beim Altern, bei Krankheiten und bei der Pflege immer häufiger eine bedeutende Rolle. Das Prinzip dahinter lautet: „Alltagstaugliche Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben!“ (Ambient Assisted Living).

Die folgenden digitalen Lösungen bieten sich als Beispiel an.

  • Bewegungsmelder, die in der Nacht das Licht automatisch einschalten oder eine automatische Abschaltung des Herds.
  • Heizung, Rollladen und Licht lassen sich mit einer entsprechenden Software steuern.
  • Demenzkranken Menschen wird mit unterschiedlicher Farbgebung geholfen. Die Lampen verändern über den Tag verteilt die Farben.
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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Übernahme der Kosten für die Pflegekassen

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die technischen Hilfsmittel nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nur ein Pflegegrad ist ein Punkt, wo die Pflegekassen überlegen, die Kosten zu übernehmen. Allerdings wird bisher nur der Hausnotruf übernommen, der auch unter die digitalen Systeme fällt. Aber auch bei dem Hausnotruf überprüfen die Pflegekassen genau, ob verschiedene Voraussetzungen gegeben sind. Der Antragssteller muss einen Pflegegrad haben und sich entweder den ganzen Tag oder einen großen Teil des Tages alleine Zuhause befinden. Bei einer zweiten Person, die im Haushalt lebt, muss deutlich sein, dass diese nicht in der Lage ist, Hilfe zu leisten oder zu rufen. Außerdem muss der Pflegebedürftige in der Lage sein, den Hausnotruf zu bedienen. Ein Hinderungsgrund kann Demenz sein. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse auch ein Pflegebett, das mit geringen Funktionen ausgestattet ist.
Weitere Hilfsmittel, die unter den Bereich digitaler Systeme fallen, werden zurzeit nicht von der Pflegekasse übernommen.
Der Grund dafür liegt darin, dass die meisten Technologien die Lebensqualität der älteren Menschen nicht steigern. Studien, die nachweisen, dass der Nutzen sinnvoll ist, sind noch nicht vorhanden. Erst, wenn die Studien nachweisen, dass die digitalen Systeme sinnvoll sind, besteht eine Chance.
Aber auch dann ist unklar, ob die Pflegehilfsmittel von der Pflegeklasse kostentechnisch übernommen werden. Ein Antrag kann sich aber durchaus lohnen.

Bei den digitalen Assistenzsystemen in der Pflege handelt es sich nicht um technische Spielereien. Die digitalen Anwendungen erleichtern den Pflegebedürftigen den Alltag in den eigenen vier Wänden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das besagt, dass ein Erstattungsanspruch besteht, wenn der pflegerische Nutzen erfüllt ist.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen also Kostenübernahme?

Die Pflegekasse übernimmt diese Technologien, wenn sie als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nutzbar sind.
„Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ bezeichnet technische Hilfen und Umbauten, die in den eigenen vier Wänden stattfinden. Die häusliche Pflege wird mit Hilfe solcher Maßnahmen nicht nur ermöglicht, sondern vor allen Dingen erleichtert. Es findet der Verringerung der Belastung für Pflegebedürftige aber auch für das Pflegepersonal statt, wenn eine Anpassung des Wohnumfeldes stattfindet. Auch eine selbstständige Lebensführung wird vereinfacht.
Die Maßnahme wird mit einem Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro bezahlt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Aber auch hier muss ein Pflegegrad bewilligt sein.
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt. Sie stellen den Antrag zuerst und erst nach der Genehmigung nehmen Sie die Maßnahmen in Angriff, ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Eine Kostenübernahme hat bisher nicht einheitlich stattgefunden, dass haben die Erfahrungen gezeigt. Es lässt sich nicht abschätzen, welche Maßnahmen übernommen werden.

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Krankenkassen und die Übernahme von digitalen Systemen

Die Kosten für Hilfsmittel werden von den Krankenkassen übernommen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Ende 2019 wurde eine Krankenkasse dazu verurteilt, die Kosten für eine GPS-Armbanduhr eines geistig behinderten Menschen zu übernehmen. Das Landessozialgericht war der Meinung, dass die Uhr dafür sorgt, dass der Betroffene sich ohne Aufsichtsperson in der Öffentlichkeit aufhalten kann. Somit gleicht die Uhr die Behinderung aus und die Krankenkasse muss die Kosten tragen.

Allerdings erläutert das Gericht auch, dass eine GPS-Uhr kein Pflegehilfsmittel ist und die Pflege nicht erleichtert oder sie ermöglicht. Die Pflegekasse ist aus dem Grund nicht zuständig.
Das Bundessozialgericht muss über diese Frage noch entscheiden, denn das Urteil ist bislang noch nichts rechtskräftig.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

In Bezug auf die digitalen Helfer sind noch viele Einzelheiten ungeklärt.
Brauchen Sie einen digitalen Helfer, dann sollten Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Gegen eine Ablehnung können Sie einen Widerspruch einlegen.
Das Urteil des Landgerichts zeigt, dass im Moment viel Bewegung in diesem Bereich ist.
Eventuell besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Im Alter unterstützen die digitalen Produkte und spezielle Dienstleistungen das selbstbestimmte Leben. Aber was genau kann sich die betroffene Person wirklich leisten? Der „Wegweiser Alter und Technik“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Lösungen kennen zu lernen.
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Brief von der Bundesstelle für Seuchenschutz – so reagieren Sie richtig

Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema digitale Helfer

1. Gehören Videotelefonate zu den digitalen Helfern?

Gerade bei Gehörverlust bieten sich Videotelefonate mit Untertitel an, denn es ist wichtig, dass auch die behinderten Menschen ihr Leben bewerkstelligen ohne fremde Hilfe. Somit gehören Videotelefonate auf jeden Fall zu den digitalen Helfern.

2. Wie wichtig ist ein signalgebender Tablettenspender?

Ein signalgebender Spender für Tabletten ist perfekt, um die Einnahme von notwendigen Medikamenten nicht zu vergessen. Das Gerät stellt die Tagesdosis der Medikamente bereit und einige Geräte besitzen auch ein optisches Signal.

3. Wer braucht ein Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem ist ein wesentlicher Bestandteil zur Versorgung von älteren Menschen. Solche Systeme eignen sich für Menschen, die eine Pflegestufe haben, aber das eigene Zuhause nicht verlassen wollen.

4. Übernimmt die Pflegekassen die Kosten für ein Hausnotrufsystem?

In der Hinsicht ist noch Redebedarf, denn die Kosten übernimmt die Pflegekasse nur unter strengen Bedingungen, die keine Ausnahme zulassen. Grundvoraussetzung ist immer eine Pflegestufe.

5. Warum werden digitale Helfer nicht öfter eingesetzt?

Das Problem mit den digitalen Helfern ist der Kostenfaktor. Sie sind sehr kostenintensiv und die meisten älteren Menschen können die Kosten nicht bezahlen. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen nicht alle, meist sogar nur sehr selten die Kosten. Aus dem Grund sind heute leider immer noch zu wenige Haushalte mit digitalen Helfern ausgestattet.
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Fazit

Digitale Helfer machen das Leben für ältere Personen qualitativ hochwertiger. Sie leben weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld und sind trotzdem sicher und gut versorgt. Leider zahlen die Pflege- und Krankenkassen die meisten digitalen Helfer nicht oder nur einen geringen Anteil. Zudem sind die Voraussetzungen sehr streng, sodass heute nur wenige Menschen auf digitale Helfer zurückgreifen können.

Der Beitrag Digitale Helfer fürs Wohnen im Alter: Wann die Kassen Kosten übernehmen – Grundvoraussetzungen für die Kostenübernahme sind streng erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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