Krankenhäuser | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 13:23:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Krankenhäuser | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wie viel kosten Wahlleistungen? Zuzahlungen für Krankenhaus und Co. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-viel-kosten-wahlleistungen-zuzahlungen-fuer-krankenhaus-und-co/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-viel-kosten-wahlleistungen-zuzahlungen-fuer-krankenhaus-und-co/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:23:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65919 Für Wahlleistungen können unterschiedliche Kosten anfallen. Beachten Sie Folgendes, damit die Krankenhausrechnung Sie nicht zu sehr belastet: Holen Sie schon vorab Informationen ein, welche Kosten anfallen können und buchen Sie nur, was Sie auch wirklich

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Für Wahlleistungen können unterschiedliche Kosten anfallen. Beachten Sie Folgendes, damit die Krankenhausrechnung Sie nicht zu sehr belastet: Holen Sie schon vorab Informationen ein, welche Kosten anfallen können und buchen Sie nur, was Sie auch wirklich möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuzahlungen zu Wahlleistungen können im Krankenhaus schnell teuer werden.
  • Was medizinisch notwendig ist, darf vom Krankenhaus nicht als Wahlleistung abgerechnet werden.
  • Überlegen Sie sich gut, welche Wahlleistungen Sie „brauchen“.

Wahlleistungen nicht Extras

Wünschen Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, fragen Sie vorab, welche Kosten Ihnen hierfür entstehen.

Die Krankenhäuser können die Kosten hierfür in der Regel selbst bestimmen und diese werden als Tagessatz abgerechnet. Jedoch muss sich das Krankenhaus an das Krankenhausentgeltgesetz halten. Dieses bestimmt welchen Betrag die Kosten für die Wahlleistungen nicht überschreiten dürfen. Die Vereinigung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung hat eine Vereinbarung erstellt, in der es eine Empfehlung für die Kosten zur Unterbringung im Krankenhaus gibt.

Ferner bestimmen Sie als Patient frei, welche Wahlleistungen Sie wünschen. Dies kann eine Einzelleistung sein, aber auch ein ganzes Paket. So zum Beispiel ein Ein-Bett-Zimmer oder aber das Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung.

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Wichtig

Sofern Sie eine Wahlarztbehandlung durch zum Beispiel den Chefarzt wünschen, können Sie keine speziellen Ärzte bestimmen. Die Vereinbarung umfasst alle Ärzte, die an Ihrer Krankenhausbehandlung beteiligt sind, sowie die Leistungen, die von diesen Ärzten in Auftrag gegeben werden. Zum Beispiel Laboruntersuchungen außerhalb der Klinik.

Schnell kann das sehr teuer werden, denn beim Abschluss der Wahlleistungen ist für Sie nicht absehbar, welche Umstände auftreten. Auch wissen Sie nicht, wie viele Chefärzte Sie während des Krankenhausaufenthaltes behandeln.

Beispiel: Während eines operativen Eingriffs, den der gynäkologische Chefarzt durchführt, haben Sie Herz- und Kreislaufprobleme. Somit wir der kardiologische Chefarzt involviert und auch den müssen Sie dann bezahlen.

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Der Vertrag

Generell gilt es die Wahlleistungen vertraglich festzuhalten.

Dieser Vertrag wird mit Ihnen bei der Aufnahme ins Krankenhaus gemacht. Er endet mit dem Entlassungstag aus der Klinik oder wenn Sie ihn vorab widerrufen. Alle erhaltenen Leistungen werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Sofern Sie die Wahlleistung Unterkunft gewählt haben, erhalten Sie eventuelle mehrere Rechnungen. Grundsätzlich wird hier die Anzahl der Tage abgerechnet.

In der Regel wird der Entlassungstag nicht berechnet.

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Wahlleistung Chefarzt

Falls Sie sich für die Wahlleistung Chefarzt entschieden haben, schreibt Ihnen jeder Chefarzt, der Sie behandelt hat, eine eigene Rechnung. Ferner erfolgt die Berechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte auch GOÄ genannt. Pauschalhonorare dürfen nicht berechnet werden. Wobei die Rechnen für Wahlleistungen 25% ermäßigt sind. Sofern auch externe Wahlärzte involviert waren, sind diese 15% ermäßigt.

Die Abrechnung selbst dürfen Krankenhäuser und Chefärzte von einer externen Abrechnungsstelle erstellen lassen. Wobei hier jedoch auch personenbezogene Daten weitergegeben werden. Laut § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz dürfen diese jedoch nur mit Einwilligung des Patienten weitergegeben werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wie viel kosten Wahlleistungen? – Wissenswert

1. Sind die Kosten in allen Kliniken einheitlich?

Sofern Sie planen Wahlleistungen zu buchen, erkundigen Sie sich vorab über die Kosten, denn diese sind nicht in jeder Klinik gleich.

2. Kann ich Einzelleistungen wählen?

Sie können frei wählen, was Sie wünsche, sofern es das Krankenhaus als Wahlleistung anbietet. Jedoch können Sie die Wahlleistungen auch mit anderen kombinieren.

3. Warum ist die Wahlarztbehandlung Chefarzt kritisch?

Möchten Sie diese Wahlleistung, so können am Ende hohe Rechnungen auf Sie zukommen. Sollte es Komplikationen geben oder muss auch noch ein Arzt aus einer anderen Fachrichtung hinzugezogen werden, so erhalten Sie hier auch die Chefarztbehandlung. Das bedeutet, Sie erhalten unter Umständen von mehreren Chefärzten eine Rechnung.

4. Kann ich meine Wahlleistungen auch widerrufen?

Ihr Vertrag endet am Tag der Entlassung. Möchten Sie jedoch plötzlich doch auf manche Wahlleistungen verzichten, so können Sie den Vertrag jederzeit widerrufen. In diesem Fall erhalten Sie die Abrechnung bis zum Tag Ihres Widerrufs.

5. Wird über einen Pauschalbetrag abgerechnet?

Die Ärzte müssen sich bei der Abrechnung an die Gebührenordnung für Ärzte halten. Pauschalbeträge sind nicht zulässig.

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Fazit

Sofern Sie sich für Wahlleistungen entscheiden, holen Sie sich schon vorab alle Informationen ein. Überlegen Sie insofern auch, was Sie wirklich an Wahlleistungen benötigen. Ferner sollten Sie Ihr Budget im Auge behalten, denn Wahlleistungen können bei medizinischen Komplikationen schnell zu hohen Rechnungen führen.

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Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten und somit sind Sie gut abgesichert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenhaeuser-muessen-lueckenlose-nachsorge-gewaehrleisten-und-somit-sind-sie-gut-abgesichert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenhaeuser-muessen-lueckenlose-nachsorge-gewaehrleisten-und-somit-sind-sie-gut-abgesichert/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:31:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62389 Die Behandlung in einem Krankenhaus findet in der Regel nur dann statt, wenn es unbedingt notwendig ist. Ansonsten reicht inzwischen ein Besuch beim Arzt aus. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt worden sein, dann muss

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Die Behandlung in einem Krankenhaus findet in der Regel nur dann statt, wenn es unbedingt notwendig ist. Ansonsten reicht inzwischen ein Besuch beim Arzt aus. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt worden sein, dann muss das Krankenhaus auch für die Nachsorge aufkommen. Eine lückenlose Nachsorge muss daher von den Krankenhäusern gewährleistet werden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ausreichende medizinische Versorgung muss auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gewährleistet sein, denn dafür müssen die Kliniken sorgen.
  • Die Ansprüche für Patienten sind zwischen den Krankenkassen, Kassenärzten und Kliniken vertraglich seit Oktober 2017 geregelt.
  • Die Kliniken haben eine gewisse Nachsorgepflicht und alle Informationen dazu finden Sie hier.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus brauchen Patienten in den meisten Fällen noch eine medizinische Nachsorge wie z.B. Hilfsmittel oder Pflege. Dazu gehören eventuell auch ein Rollator, eine Reha oder einfach nur ein Rezept. Auch eine stationäre Reha kann notwendig sein. Dann ist das Krankenhaus verpflichtet die richtigen Weichen zu stellen. Aber leider fehlt das in der Praxis immer noch oftmals.

Krankenhäuser, Kassenärzte und Krankenkassen haben unter Anderem auch Aufgaben, die beim Entlassungsmanagement zu übernehmen sind. Diese wurden inzwischen in einem Rahmenvertrag seit Oktober 2017 geregelt. Als Beispiel bietet sich die Medikamentenbeschaffung an- Denn mittlerweile müssen Sie nicht mehr den Hausarzt aufsuchen, sondern können die Rezepte aus dem Krankenhaus auch problemlos in der Apotheke einlösen.

Nachfolgend finden Sie daher die wichtigsten Nachsorgepflichten der Krankenhäuser.

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Vorabinformationen und die Einwilligung

Sie müssen schriftlich über die Ziele und die Inhalte des Entlassungsmanagements informiert werden, denn dazu sind Krankenhäuser mittlerweile verpflichtet.

Zudem müssen Sie als Patient den Übergang von der stationären Versorgung zur ambulanten Versorgung und dazu der Weitergabe von persönlichen Daten zustimmen. Dazu sind Sie nur mit der Unterschrift verpflichtet, so dass die Einwilligung auch jederzeit gültig ist und widerrufen werden kann. Das Prinzip gilt auch für die Teileinwilligung bei der Datenweitergabe an die Krankenkassen. Allerdings kann ein Widerspruch auch immense Folgen haben, denn notwendige Hilfen stehen im schlimmsten Fall nicht rechtzeitig bescheid.

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Der Ablauf einer Abschlussversorgung

Das so genannte Entlassungsmanagement muss frühzeitig beginnen und dazu muss durch den Arzt, die Pflegekräfte, dem Sozialdienst und dem Apotheker ein Versorgungsbedarf ermittelt werden. 

Der ermittelte Versorgungsbedarf muss in einem Entlassplan eingetragen werden und die Klinik muss den weiterbehandelnden Arzt und den Pflegedienst über alle notwendigen Weiterversorgungen informieren. Möglichst sollten schon Termine gemacht werden. Das Krankenhaus hilft gerne weiter, wenn zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu genehmigen sind oder es müssen Unterlagen ausgefüllt werden. Auch beim Weiterleiten ist das Krankenhaus gern behilflich. Die Krankenkasse prüft die Anträge, berät die Patienten und nimmt Kontakt mit den Leistungsanbietern auf. Sie haben die Möglichkeit die Ärzte, Pflegedienste, Physiotherapeuten und Apotheker selber auszusuchen und diese Wahlfreiheit darf von dem Entlassmanagement in keiner Weise eingeschränkt werden.

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Die Leistungen

Sie erhalten am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Entlassbrief und in diesem Schreiben stehen alle wichtigen Informationen.

  • persönliche Patientendaten
  • Diagnosen
  • Befunde
  • Name des Klinikarztes (Rufnummer für Rückfragen)
  • Empfehlungen für weitere Therapien
  • Informationen zur Arzneimitteltherapie
  • Verordnungen
  • weiterversorgende Einrichtungen

Einen Medikationsplan bekommen Sie immer dazu, denn hierbei handelt es sich um zusätzliches Dokument. Zudem erhalten Sie alle Verordnungen, so dass Sie auch nach dem Krankenhaus gut versorgt sind. Aber bedenken Sie, dass Krankenhäuser Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Pflegeleistungen nur für sieben Tage verordnen dürfen. Patienten müssen den weiteren Bedarf mit den niedergelassenen Arzt abklären.

Probleme erkennen und reagieren

Sie sind sich nicht sicher, wie das Entlassungsmanagement im Krankenhaus funktioniert, dann wenden Sie sich an den Arzt im Krankenhaus oder den Sozialdienst.

Zudem gibt es eine Beschwerdestelle für das jeweilige Krankenhaus oder einen Patientenführsprecher. In den Qualitätsberichten der Krankenhäuser stehen alle Informationen zu diesen Möglichkeiten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Nachsorge 

1. Bekomme ich vom Krankenhaus Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

Das Krankenhaus muss Ihnen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, aber nur für sieben Tage. Alle anderen Bescheinigungen muss der Hausarzt oder der behandelte Arzt fertigmachen. Das Krankenhaus darf keine längeren Bescheinigungen ausstellen, so dass eine Nachsorge für den Hausarzt notwendig ist.

2. Bekomme ich Medikamente aus dem Krankenhaus mit nach Hause?

Sie erhalten für den Aufenthalt in den eigenen vier Wänden Medikamente aus dem Krankenhaus, aber nur für eine bestimmte Zeit. Aber Sie bekommen weiterhin Rezepte und Verordnungen. Diese reichen für eine ganze Weile und erst danach ist ein Arztbesuch notwendig.

3. Wer kümmert sich um die Reha?

Der Arzt im Krankenhaus ist der Meinung, dass eine Reha unbedingt notwendig ist, so dass er sich auch um die weiteren Aktionen kümmert. Er schreibt nicht nur eine Verordnung, sondern setzt sich auch mit der Krankenkasse in Verbindung und setzt alle entsprechenden Hebel in Bewegung.

4. Was passiert nach dem Krankenhaus?

Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen und danach kümmert sich Ihr Hausarzt weiter um die Behandlung, aber das Krankenhaus ist verpflichtet, die Nachsorge zu gewährleisten.

5. Was steht im Entlassungsbrief?

Jeder Patient bekommt einen Entlassungsbrief, wenn er das Krankenhaus verlässt. In diesem Brief stehen alle wichtigen Informationen zur Weiterbehandlung, Medikamente und Verordnungen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

In Deutschland ist die Nachsorge gesetzlich geregelt und das bedeutet, dass das Krankenhaus eine ordentliche Nachsorge gewährleisten muss. Krankenscheine sind für 7 Tage auszustellen, aber auch Medikamente und Verordnungen stellt das Krankenhaus für eine gewisse Weile aus. Das Krankenhaus steht Ihnen auch bei allen weiteren Aktionen zur Seite und kümmert sich mit Ihnen um die Krankenkasse und die Pflegedienste. Sie sind nach dem Krankenhausaufenthalt also auf keinen Fall allein.

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