Krankenkarte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:10:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Krankenkarte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Die elektronische Gesundheitskarte – Stammdaten sind vorhanden und Zusatzfunktionen folgen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-elektronische-gesundheitskarte-stammdaten-sind-vorhanden-und-zusatzfunktionen-folgen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-elektronische-gesundheitskarte-stammdaten-sind-vorhanden-und-zusatzfunktionen-folgen/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:10:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61220 Die elektronische Gesundheitskarte ist seit Jahren im Umlauf. Sie zählt inzwischen als einziger Nachweis über die Krankenversicherung. Jeder Verbraucher bekommt daher seine eigene Gesundheitskarte, die sichtbar mit einem Chip und dem Foto ausgestattet ist. Sie

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Die elektronische Gesundheitskarte ist seit Jahren im Umlauf. Sie zählt inzwischen als einziger Nachweis über die Krankenversicherung. Jeder Verbraucher bekommt daher seine eigene Gesundheitskarte, die sichtbar mit einem Chip und dem Foto ausgestattet ist. Sie wird z.B. beim Arztbesuch gezeigt und enthält alle wichtigen Stammdaten des Versicherten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die elektronische Gesundheitskarte gilt inzwischen als Versicherungsnachweis für die gesetzlich Krankenversicherten.
  • Im Chip der Karte befinden sich die Stammdaten des Versicherten und weitere Funktionen sind schon in Planung.
  • Das Foto auf der Versicherungskarte zeigt den Versicherten.

Die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte

Auf der elektronischen Gesundheitskarte ist das Foto des Versicherten abgebildet, so dass zu erkennen ist, wem die Karte gehört.

Mit dem Foto soll verhindert werden, dass unbefugte Personen einen Missbrauch vornehmen und ärztliche Leistungen zu Unrecht erhalten. In der Vergangenheit sind Missbräuche häufig vorgekommen und mit Hilfe der neuen Karte ist das nicht mehr möglich. Nur die Person auf dem Foto hat Anrecht auf eine Behandlung und keine andere Person. Ein Missbrauch ist mit anderen Worten nicht mehr möglich und somit gehen auch keine Gelder verloren. Einfach und unkompliziert ist daher diese Karte zu bezeichnen.

Ein Foto ist erforderlich

Grundsätzlich sind Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet der Krankenkasse ein Foto von sich zur Verfügung zu stellen. Sie haben z.B. kein aktuelles Foto zur Hand? Dann ist das auch kein Problem, denn in den Geschäftsräumen der Krankenkasse besteht deswegen die Möglichkeit ein Foto zu erstellen. Auch im Internet bieten die Krankenkassen inzwischen diese Option an. Beide Möglichkeiten sind kostenfrei. Für die Geschäftsstelle ist ein Termin notwendig, damit ein Mitarbeiter für Sie Zeit hat. Das Erstellen des Fotos dauert keine 5 Minuten und ist kein Aufwand für Sie.

Personen, die z.B. an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können oder das Alter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben, brauchen allerdings kein Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte. Setzen Sie sich daher in einem solchen Fall mit der Krankenkasse in Verbindung und klären Sie die Möglichkeiten.

Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich kurz gesagt die sogenannten Stammdaten des Versicherten. Dazu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus. Es sind aber keine Gesundheitsdaten vorhanden.

Die europäische Krankenversichertenkarte ist auf der Rückseite aufgedruckt. Die Karte gilt inzwischen in allen 28 EU-Staaten bei Krankheit. Sie ist auch in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein gültig, aber auch in Montenegro, Kroatien, Serbien und Mazedonien. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bietet eine ausführliche Länderübersicht.

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Weitere Optionen in Planung

Neben den Stammdaten des Versicherten sollen in Zukunft noch weitere Optionen mit der elektronischen Krankenkarte möglich sein.

  • über die Arztpraxis soll auch eine Aktualisierung der Stammdaten des Versicherten möglich sein
  • die Notfalldaten sollen z.B. gespeichert werden
  • ein elektronisches Rezept kommt möglicherweise
  • eventuelle Organspendeerklärungen sind obendrein geplant
  • Über die Einführung eines elektronischen Medikationsplans wird übrigens diskutiert
  • elektronische Arzt- und Entlassungsbriefe sind überdies geplant
  • Hinterlegung von Informationen zur Vollsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • elektronische Patientenakte

Am 11. Mai 2019 ist das Termin- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Dieses besagt, dass die Krankenkrasse ab Januar 2021 dazu verpflichtet ist für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. In der elektronischen Patientenakte sind alle vorhandenen Dokumente gespeichert von den Notfalldaten bis hin zum Medikationsplan. Auch eigene Anwendungen sollen mit der neuen Funktion möglich sein und dazu könnten Blutzuckermessungen gehören. Der Abruf der eigenen Daten ist dann sogar außerhalb der Arztpraxis möglich.

Es handelt sich bei den zusätzlich geplanten digitalen Speicheroptionen um eine Zusatzfunktion, die freiwillig genutzt werden kann.

Keine Gesundheitskarte dabei – was tun?

Sie suchen einen Arzt auf und haben die elektronische Gesundheitskarte nicht dabei oder die alte Karte wird nicht akzeptiert, dann darf trotzdem eine Behandlung stattfinden.

Sie haben die Möglichkeit die elektronische Krankenkarte innerhalb von 10 Tagen nachzureichen oder einen anderen gültigen Versicherungsnachweis. Nach diesem Zeitraum hat der Arzt das Recht seine Leistungen in Rechnung zu stellen und zwar privat. Sie bekommen aber trotzdem Ihr Geld zurück. Dies aber nur, wenn Sie bis zum Quartalsende die Mitgliedschaft bei einer der gesetzlichen Krankenkassen nachweisen können.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema elektronische Gesundheitskarte

1. Was ist die elektronische Gesundheitskarte?

Bei der elektronischen Gesundheitskarte handelt es sich um einen Versicherungsnachweis für die gesetzliche Krankenversicherung. Auf der Karte befindet sich ein Chip und auf ihm sind Stammdaten gespeichert. Der Arzt hat ein spezielles Lesegerät und damit kann er die Stammdaten des Versicherten abrufen. Dadurch wird eine Rechnungsstellung an die Krankenkasse vereinfacht und in Zukunft sind noch mehr Funktionen geplant.

2. Was bedeuten die Zahlen auf der elektronischen Krankenkarte?

Jede Zahl auf der elektronischen Krankenkarte hat eine spezielle Bedeutung. Unter der 1 steht der Versicherte und unter 3 die Art der Versicherungen, und unter 5 steht, ob Sie Rentner sind oder ein Familienangehöriger.

3. Kann der neue Hausarzt sehen bei welchem Arzt ich vorher war?

Sie können nicht entscheiden, welche Daten der neue Hausarzt einsehen kann. Das bedeutet, wenn Sie den Hausarzt wechseln, dann hat der neue Arzt auf jeden Fall Zugriff auf die bisherigen Akten.

4. Welche Stammdaten sind auf der Versichertenkarte zu sehen?

Auf der Karte sind Vor- und Zuname zu finden, aber auch das Geschlecht, das Geburtsdatum und die Adresse. Auch die Versichertennummer und der aktuelle Versicherungsstatus ist abrufbar. Dazu steht der Beginn des Versicherungsschutzes in den Daten und die Krankenkasse mit der entsprechenden Kassennummer.

5. Was ist die Kassennummer?

Die Kassennummer steht unten links auf der Gesundheitskarte und bezeichnet die Nummer der Krankenkasse, auch als Krankenversicherungsnummer bekannt. Die Nummer wird jedem Versicherten individuell von der Krankenkasse zugeteilt.

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Fazit

Seit einigen Jahren gibt es die elektronische Krankenversicherungskarte und sie ist mit einem Chip und einem Foto des Versicherten ausgestattet. Auf dem Chip befinden sich die wichtigen Stammdaten des Versicherten, darunter nicht nur der Name, sondern auch die Adresse und natürlich die Versicherung. Haben Sie die Karte einmal nicht zur Hand, dann darf der Arzt die Behandlung nicht verweigern und Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 10 Tagen die Karte nachzureichen. Ansonsten stellt der Arzt eine private Rechnung. Personen ab 15 Jahre bekommen z.B. eine solche Versicherungskarte mit den Grundfunktionen. Im Gespräch sind mögliche weitere Funktionen, aber bislang ist nichts passiert. Die Versicherungen schalten ab Januar 2021 neue Funktionen frei. Die Freischaltung ist kostenfrei und freiwillig, aber das Foto ist Pflicht. Sie haben kein Foto zur Hand, dann besuchen Sie die Geschäftsstelle der Krankenkasse.

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