Krankenkassen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:24:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Krankenkassen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wahltarife der Krankenkassen für besondere Beitragsregelungen eignen sich nicht für jeden Versicherten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-beitragsregelungen-eignen-sich-nicht-fuer-jeden-versicherten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-beitragsregelungen-eignen-sich-nicht-fuer-jeden-versicherten/#respond Fri, 13 May 2022 08:24:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63025 Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen.  Sie

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit den Versicherten flexible Tarifmodelle anzubieten.
  • Bei den flexiblen Tarifmodellen handelt es sich um Wahltarife mit finanziellen Vorteilen, aber sie richten sich in erster Linie an gesunde Versicherte. Gesunde Versicherte nehmen keine Leistung in Anspruch.
  • Die Versicherten binden sich an die Krankenkasse und dafür für ein bis drei Jahre, wenn sie sich für einen solchen Tarif entscheiden.
  • Sie haben auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt oder den Beitrag erhöht.

Sie haben keine Möglichkeit in einen dieser freiwilligen Wahltarife zu kommen, wenn Ihre Versicherungsbeiträge von einer dritten Partei gezahlt werden. Gerade bei Beziehern von Arbeitslosengeld I oder II ist das nicht möglich, denn die Beiträge werden von den Behörden übernommen.

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Das Thema Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung ist ein spezieller Tarif, der nicht bei allen Versicherten zum Tragen kommt, denn nur wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben, dann können Sie davon profitieren.

Die Beitragsrückerstattung ist ein Tarif von der Krankenkasse. Versicherte bekommen bei diesem Tarif einen Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge zurück, wenn sie oder ein mitversicherter Familienangehöriger keine Leistungen in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen, bestimmte Schutzimpfungen und Arztbesuche, bei denen keine Verordnung zum Tragen kommt.

Dieser Tarif hat einen großen Vorteil, denn der Versicherte geht kein Risiko mit ihm ein. Die Krankenkasse übernimmt bei einer Erkrankung auch in diesem Tarif die Kosten, aber es gibt auch einen Nachteil. Sie binden sich für mehrere Jahre an die Krankenkasse, mindestens ein Jahr zumindest. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei Beschwerden nicht an einen Arzt wenden, nur damit Sie die Jahresprämie bekommen. Das kann dazu führen, dass es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt oder dass Sie eine Krankheit verschleppen.

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Bei den Leistungen machen die Krankenkassen starke Unterschiede, denn es kommt immer darauf an, welche Informationen in den Tarifinformationen stehen. Sie können auch weiterhin Leistungen nutzen, aber einige führen dazu, dass Sie die Prämie verlieren. Werfen Sie einen Blick in die Tarifbedingungen, die sich in der Satzung befinden. Sie haben die Möglichkeit die Satzung bei der Krankenkasse einzufordern oder Sie nutzen die Möglichkeit die Internetseite aufzurufen.

Der Selbstbehalttarif

Der Selbstbehalttarif ähnelt auf den ersten Blick dem Tarif mit der Beitragsrückerstattung, denn auch hier können Sie einen Bonus bekommen.

Sie verursachen für die Krankenkasse weniger Kosten, dann haben Sie die Möglichkeit einen Bonus zu bekommen. Der Bonus kann im Höchstfall bei 600 Euro liegen, aber Sie gehen das Risiko ein, dass Sie im Krankheitsfall die Behandlungskosten bis zu einer festgelegten Summe selber tragen müssen. Bei dieser Summe spricht man von einem festgelegten Selbstbehalt und diesen zahlen Sie selber. Die mögliche Prämie hängt in der Regel von der Höhe des Einkommens ab, denn je höher das Einkommen desto höher ist die Prämie, aber auch der Selbstbehalt.

Die Versicherten binden sich mit der Wahl dieses Tarifes für drei Jahre an die Krankenkasse. Die sogenannten Selbstbehalttarife sind für die Mitglieder der Krankenkasse vorgesehen und ein einbeziehen der Familienversicherten ist nicht möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Selbstbehalt auf einige Leistungen und Angebote beschränkt wird, wie zum Beispiel für Kuren oder Zahnersatz.

Im Grunde gilt, dass bei Krankheit oder Verletzung der Versicherte immer ein gewisses Risiko trägt und einen Teil der Kosten selber tragen muss, denn die Prämie fällt meist geringer aus als der Selbstbehalt.

Wichtig:

Unterschiedlich ist die Beteiligung der Kosten für die medizinische Versorgung, denn es gibt teilweise sogar Pauschalen zur Kostenberechnung. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die Kosten auf den Selbstbehalt direkt angerechnet werden. Die Prämie kann aber auch bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen komplett wegfallen.

Sie sollten immer vorsichtig sein, wenn Ihnen die Krankenkasse einen Tarif anbietet, bei dem Sie einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten tragen müssen. Hier entsteht ein großes finanzielles Risiko und dem sollten Sie sich nicht aussetzen.

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Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt als Kombination

Einige Krankenkasse bieten Ihnen die Möglichkeit der Tarifkombination, so dass Sie einen Bonus von bis zu 900 Euro im Jahr bekommen können. 

In der Regeln bündeln die Tarife aber auch alle dargestellten Risiken, so dass der Maximalbetrag in den meisten Fällen nur von sehr gut verdienenden und gesunden Versicherten erreicht wird.

Mittlerweile gibt es aber auch spezielle Tarife, bei denen keine finanzielle Prämie gezahlt wird, sondern die Krankenkasse zusätzliche Angebote im Bereich Vorsorge- und Prävention anbietet. Dazu können beispielsweise Ernährungs- oder Entspannungskurse gehören, aber auch die Kombination mit einer Auslandsreisekrankenversicherung kann hier möglich sein.

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Die variablen Kostenerstattungstarife

In der Regel sind die variablen Kostenerstattungstarife sehr unterschiedlich gestaltet und können demnach verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung beinhalten.

Dabei wird die medizinische Versorgung in stationäre und zahnärztliche Leistungen unterteilt, aber in der Regel sind alle Versorgungsleistungen enthalten. Aber es gibt auch Tarife, die nur auf die ambulante Versorgung setzen.

Der Arzt rechnet bei den Kostenerstattungstarifen immer direkt mit dem Versicherten ab, wobei diese Methode an Privatpatienten erinnert. In der Praxis bedeutet das, dass Sie die Rechnung des Arztes oder des Therapeuten bekommen und diese auch zuerst zahlen müssen. Zudem haben die Ärzte die Möglichkeit mehr Geld für Ihre Leistung zu verlangen, denn bei diesen Tarifen greift die Vergütungsregelung für Privatpatienten und nicht die Regelung für Kassenpatienten. Die beglichene Rechnung müssen Sie dann bei der Krankenkasse einreichen und im besten Fall erhalten Sie die Kosten erstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den Vertragsbedingungen ab.

In den meisten Fällen zahlen diese Versicherten eine zusätzliche Prämie an die Krankenkasse und somit erhalten Sie höhere Behandlungskosten als ein gesetzlich Versicherter. Es ist sogar möglich, dass Leistungen abgedeckt sind, die nicht in den vorgeschriebenen Leistungskatalog fallen.

Die Kostenübernahme der Krankenkasse ist aber auf jeden Fall auf eine bestimmte Behandlung und festgelegte Höhe der Kosten begrenzt. Es besteht die Gefahr, dass die Versicherten einen hohen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlen müssen ohne eine Erstattung zu bekommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wahltarife der Krankenkassen

1. Was sind Wahltarife der Krankenkassen?

Bei den Wahltarifen der Krankenkasse handelt es sich um spezielle Versicherungstarife, die von der Standard Regelversorgung abweichen und sich nicht für jeden Versicherten eignen.

2. Für wen eignet sich ein Wahltarif?

In der Regel eignet sich der Wahltarif nur für Personen, die eine sehr gute Gesundheit haben und ein hohes Einkommen, denn die Kosten sind in der Regel zuerst immer selber zu tragen.

3. Wie läuft die Zahlung bei einem Wahltarif?

Sie gehen ganz normal zum Arzt und lassen sich behandeln, aber danach wird es anders als bei gesetzlich Standardversicherten. Sie erhalten eine Rechnung für die erbrachten Leistungen und gehen in Vorkasse. Danach reichen Sie die Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhalten einen gewissen Betrag zurück.

4. Kann jeder Arzt mit einem Wahltarif besucht werden?

Ja, Sie haben auch weiterhin freie Arztwahl und können sich den Arzt selber aussuchen.

5. Wie hoch ist der Beitrag bei einem Wahltarif?

Die Beitragshöhe bei einem Wahltarif der Krankenkasse ist unterschiedlich und wird anhand der Krankenkasse, der Leistung und der Einkommenshöhe des Versicherten gewählt.

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Fazit

Neben der gesetzlichen Standardregelung und der Privatversicherung der Krankenkasse gibt es heute eine Reihe von Wahltarifen. Wahltarife eignen sich nicht für alle Versicherten. In der Regel sind sie nur für Versicherte mit einem hohen Einkommen und einer guten Gesundheit geeignet, denn bei einer Leistung zahlen Sie bis zu einem festgelegten Betrag die Behandlungskosten selber. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

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Wahltarife der Krankenkassen für besondere Versorgungsformen – Versicherte nutzen die Vorteile der Wahltarife https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-versorgungsformen-versicherte-nutzen-die-vorteile-der-wahltarife/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-versorgungsformen-versicherte-nutzen-die-vorteile-der-wahltarife/#respond Fri, 13 May 2022 08:24:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63030 Die gesetzlichen Krankenkassen haben nicht nur die Standardtarife für die Versicherten, sondern bieten speziellen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Allerdings ist das Angebot für die Versicherten freiwillig und nicht verpflichtend.  Es gibt verschiedene Wahltarife,

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben nicht nur die Standardtarife für die Versicherten, sondern bieten speziellen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Allerdings ist das Angebot für die Versicherten freiwillig und nicht verpflichtend. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können sich für eine bestimmte Zeit auf besondere Bedingungen bei der Krankenkasse einlassen, aber dafür müssen Sie einen entsprechenden Wahltarif abschließen.
  • Wenn Sie sich für einen solchen Wahltarif entschieden haben, dann können Sie meist nicht mehr den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Zudem müssen Sie manchmal bestimmte Verpflichtungen eingehen und dazu kann auch die Teilnahme an einer Schulung gehören.
  • Im gleichen Atemzug erhalten Sie bei den Wahltarifen Leistungen von der Krankenkasse, die meist nicht bezahlt werden. Zudem kann die Behandlung unter bestimmten Qualitätsvorgaben stattfinden.

Es gibt verschiedene Wahltarife, welche von den Krankenkassen angeboten werden und für besondere Versorgungsformen stehen.

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Das Hausarztmodell

Das Hausarztmodell ist ein Tarif, der Versicherte dazu verpflichtet, dass sie im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen.

Aus dem Grund sollten Sie sich vorab informieren, ob der von Ihnen ausgesuchte Hausarzt diese Tarifoption unterstützt. Im Grunde übernimmt der Hausarzt die Rolle eines Lotsen. Er überweist Sie nach Bedarf zu einem Facharzt und hat daher gleichzeitig die Behandlung stets im Blick. Die Krankenkassen können den Versicherten Geldprämien oder Zuzahlungsbefreiungen als Bonus anbieten und auch die Ärzte bieten teilweise Extras an, darunter beispielsweise besondere Sprechzeiten. Allerdings wird die freie Arztwahl mit diesem Tarif massiv eingeschränkt, denn Sie dürfen nur noch den Arzt besuchen, welchen Ihr Hausarzt für Sie aussucht.

Achtung:

Eine Überweisung ist nicht notwendig, wenn Sie einen Augenarzt, einen Frauenarzt oder einen Kinderarzt aufsuchen müssen.

In de Regel sorgt das Hausarztmodell dafür, dass Sie sich für mindestens ein Jahr an den Hausarzt binden. Sie dürfen in dieser Zeit nur aus wichtigen Gründen den Hausarzt wechseln und dazu gehört, wenn Sie durch einen Umzug den Wohnort verlassen, die Arztpraxis schließt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Innerhalb von zwei Wochen kann die Teilnahmeerklärung widerrufen werden und das ohne Angabe von Gründen, aber schriftlich.

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Die strukturierten Behandlungsprogramme

Bei den strukturierten Behandlungsprogrammen handelt es sich für Programme für Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden.

Dazu gehören Erkrankungen wie z.B. Asthma oder Diabetes. Aber in der Regel weisen nicht nur die Ärzte, sondern auch die Krankenkassen auf solche Spezialangebote hin. Sie können sich inzwischen in Disease-Management-Programme einschreiben, denn diese werden von den Arztpraxen angeboten. Es kommt dann zu einer koordinierten Versorgung zwischen dem Arzt, anderen Praxen und Kliniken. Die beteiligten Mediziner sind verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden. Sie müssen daher auch nach festgelegten Standards behandeln. Die Teilnahme an einem solchen Programm bedeutet zudem, dass Sie als Patient an regelmäßigen Schulungen und Untersuchungen zur Kontrolle verpflichtet sind. Bei Diabetikern kann dazu beispielsweise eine Ernährungsberatung gehören und dazu erhalten Sie einen finanziellen Anreiz. Dieser besteht in der Regel aus einer Prämie oder einem anderen Bonus.

Sie sollten sich vor dem Einschreiben in ein solches Programm auf jeden Fall ausführlich informieren. Auch die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung sollte kontrolliert werden.

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Besondere Versorgung durch die Tarife

Bei den Tarifen mit einer besonderen Versorgung handelt es sich um sogenannte Einzelverträge zwischen den Krankenkassen und einzelnen Anbietern für medizinische Leistungen.

Auch Gruppenanbieter können enthalten sein, wobei diese Verträge nicht für alle Versicherten geeignet sind und nur für einen bestimmten Personenkreis gelten. Dazu gehören meist auch die Diabetes-Patienten. Für chronisch kranke Personen ist es sehr wichtig, dass Sie bei einem solchen Angebot die Details genau vergleichen, denn es gibt Facharztgruppen und manchmal aber auch Zuzahlungen. Kontrollieren Sie alle wichtigen Details, bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen und sich lange daran binden.

Zudem können besondere Leistungen in einem solchen Vertrag enthalten sein, wie

In den Teilnahmebedingungen können Sie nicht nur die Bindungsdetails nachlesen, sondern auch die Zeitdauer.

Informieren Sie sich ausführlich bei Ihrer Krankenkasse bevor Sie sich für einen dieser Wahltarife entscheiden. Außerdem sollten Sie sich auch über die beteiligten Praxen und Kliniken ausführlich informieren. In der Regel gilt, dass die Teilnahme auch für chronisch Kranke freiwillig ist. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Teilnahme bis zu zwei Wochen nach Unterschrift zu widerrufen und dafür brauchen Sie keine Gründe nennen, aber der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

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Der Wahltarif für Arzneimittel besonderer Therapieeinrichtungen

Bei diesem speziellen Tarif sollte das Interesse an alternativen Heilmethoden groß sein. Zudem können Sie die Zuzahlung zu den verschreibungspflichtigen homöopathischen, anthroposophischen und phytotherapeutischen Arzneimittel begrenzen.

Für die Erweiterung des Leistungsumfangs müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen, wobei die Höhe der Zuzahlung den Leistungen gegenüber gestellt werden muss. beachten Sie bei der Entscheidung für einen solchen Wahltarif, dass die Krankenkasse in den meisten Fällen nicht alle anfallenden Kosten trägt. Außerdem kommt es in der Regel nur zu einer Erstattung bis zu einer jährlich festgesetzten Höchstgrenze.

Sie als Versicherter sollen darauf achten, dass Sie sich informieren welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel übernommen werden und wer die Medikamente auch tatsächlich verordnen darf.

Einige Krankenkassen gewähren diese Art der Leistungen ohne einen Aufpreis bei den Satzungsleistungen.
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Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wahltarife der Krankenkassen

1. Was sind Wahltarife?

Jede Krankenversicherung hat einen Leistungskatalog und innerhalb dieses Kataloges sind die Leistungen für den Versicherten kostenfrei. Dann gibt es Wahltarife, aber diese eignen sich nicht für alle Versicherten, sondern nur für einen bestimmten Personenkreis. Sie weichen von der Regelversorgung ab und sind mit Zusatzkosten verbunden.

2. Für welche Personen eignen sich die Wahltarife?

Es gibt unterschiedliche Wahltarife, so dass auch der Personenkreis unterschiedlich ist. In erster Linie sind die Wahltarife für gut verdienende Personen geeignet, denn es sind viele Leistungen selber zu tragen.

3. Kann man auch bei Wahltarifen jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Natürlich können Sie die Krankenkasse auch bei einem Wahltarif wechseln, aber in der Regel verpflichten Sie sich für eine festgelegte Zeit bei einer Krankenkasse zu bleiben und erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie wechseln.

4. Was sind die Vorteile von Wahltarifen?

Bei den Wahltarifen können Sie entweder von mehr Leistung, Prämien oder Bonuszahlungen profitieren.

5. Welche Nachteile haben Wahltarife?

Die Wahltarife haben aber auch Nachteile, denn sie eignen sich nicht für jeden Versicherten, sind mit Zusatzkosten verbunden und sorgen dafür, dass Sie sich für einen festen Zeitraum an die Krankenkasse binden müssen.

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen haben eine Regelversorgung, aber wenn Sie zu den besser verdienenden Verbrauchern gehören können Sie sich für einen Wahltarif entscheiden. Der Wahltarif sorgt für zusätzliche Leistungen, Bonus- oder Prämienzahlungen, aber auch für eine Bindung an die Krankenkasse. Informieren Sie sich nicht nur über die Leistungen eines Wahltarifs, sondern auch über die Ärzte, Praxen, Kliniken und die Datenverarbeitung.

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Was erstattet die Krankenkasse und wo zahlen Sie drauf? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-erstattet-die-krankenkasse-und-wo-zahlen-sie-drauf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-erstattet-die-krankenkasse-und-wo-zahlen-sie-drauf/#respond Fri, 13 May 2022 08:01:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65850 Sofern die Krankenkasse damit wirbt oder bei Ihnen ein Krankheitsverdacht besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die IGeL. Ebenso wenn die Leistung positiv bewertet ist und für die Kassen zur Pflicht wurde. Fragen Sie einfach nach.

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Sofern die Krankenkasse damit wirbt oder bei Ihnen ein Krankheitsverdacht besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die IGeL. Ebenso wenn die Leistung positiv bewertet ist und für die Kassen zur Pflicht wurde. Fragen Sie einfach nach.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkassen werben für manche freiwillige Leistungen, zahlen sogar manche IGeL zum Teil oder auch komplett.
  • Risikogruppen oder wenn ein Krankheitsverdacht besteht, erhalten die IGeL ebenso als Kassenleistung.
  • Haben Sie einen Kostenvoranschlag, reichen Sie diesen vorab bei der Krankenkasse ein.

Was zahlt die Kasse?

Betrachtet man die Leistungsangebote der Krankenkassen, so sind diese weitestgehend übereinstimmend.

Bezahlt wird, was auch wirtschaftlich ist und medizinisch notwendig oder ausreichend. Sofern eine Untersuchung die medizinische Notwendigkeit überschreitet, wird sie nicht bezahlt. Aus diesem Grund gehörten die IGeL auch nicht zum festen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden deshalb auch meist nicht erstattet.

Jedoch ist der Wettbewerb der Krankenkassen um die Mitglieder groß. Somit weiten sie das Leistungsangebot aus. Die Satzungsleistungen, die etwa 5 Prozent des Leistungsumfangs der Kassen ausmachen, ermöglichen dies. Das bedeutet, Krankenkassen können den Versicherten auch Angebote machen. Zum Beispiel für medizinische Therapien oder die Gesundheitsprophylaxe. Somit können sie hier auch die Kosten für die Behandlungen ganz oder zum Teil übernehmen.

Die Bereiche gehen hier über zusätzliche Impfungen bis hin zur Krebsvorsorge oder alternativen Behandlungsformen wie Osteopathie. Es gibt sogar Kassen, die damit werben, bei künstlicher Befruchtung einen großen Anteil zu übernehmen. Auch zum Beispiel das Hautkrebsscreening ab 18 Jahren. Einige Kassen zahlen die professionelle Zahnreinigung komplett oder auch den Toxoplasmosetest bei Schwangeren.

Insoweit lohnt es sich, sich vorab bei der Krankenkasse über die erstattungsfähigen IGeL zu erkundigen.

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Schließung einer Krankenkasse: Versicherte weiterhin geschützt und es entstehen keine Leistungslücken

Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse

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Wann ist IGeL eine Kassenleistung?

Sofern eine Notwendigkeit vorliegt oder der Patient einer Risikogruppe angehört, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch medizinische Leistungen.

Hierzu gehören viele Früherkennungsuntersuchungen, die in Risikofällen wie bei familiärer Vorbelastung oder einem Krankheitsverdacht bezahlt werden. Dies sind folgende Leistungen:

  • Ultraschall der Eierstöcke
  • Brust-Ultraschall, wenn die Mammographie oder das Abtasten auffällig war
  • Augeninnendruckmessung, Augenspiegelung oder Gesichtsfeldmessung bei einem Glaukom-Verdacht
  • PSA-Test bei Prostatakrebs-Verdacht

Sofern eine IGeL eine Verdachtsdiagnose ergibt, bezahlt der Patient die Untersuchung erst selbst. Die ganzen Folgeuntersuchungen gehen dann aber zulasten der Krankenkasse.

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Welche IGeL sind Kassenleistungen

Ärzte mögen zwar behaupten, die Kassenleistungen sind nicht auf dem neusten Stand, dem ist nicht so.

Tatsächlich sind einige IGeL mit einem nachgewiesenen Nutzen in den Krankenkassen-Leistungskatalog aufgenommen worden. Je nach Altersgruppe gehören hier verschiedene Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, wie zum Beispiel die Darmspiegelung, das Hautkrebs-Screening oder die Mammographie.

Einige Beispiele:

  • Die Akupunktur ist seit 2006 für Patienten mit Knieschmerzen oder chronischen Rückenschmerzen eine Kassenleistung
  • Frauen bis 25 Jahren erhalten seit 2008 das kostenlose Chlamydien-Screening
  • Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 2009 eine Kassenleistung
  • Schwangere erhalten seit 2012 ein Blutzucker-gestütztes Verfahren und nicht nur einen Urintest, um auf Schwangerschaftsdiabetes zu testen
  • Die Darmkrebsfrüherkennung sowie die modernen immunologischen Stuhltests werden seit 2017 bezahlt
  • Sofern konservative Therapien, Dehnübungen und Schuheinlagen nichts brachten, wir die Stoßwellentherapie für Fersenschmerzen seit 2018 übernommen
Zahnbehandlung
Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag

Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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  • Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich aus der Gemeinschaft. Somit müssen sie auch wirtschaftlich und zweckmäßig handeln. Notwendigkeit ja, aber nur in Maßen.
  • Einige Krankenkassen zahlen bestimmte IGeL-Angebote. Somit kann es nicht schaden, vorab mit der Krankenkasse zu sprechen oder nach einer Alternative zu fragen.
  • Zahlen Sie die IGeL-Rechnung nie vorab, denn dann bekommen Sie diese nicht erstattet.

Das gilt für Versicherte

Selbst die privaten Krankenkassen bezahlen nicht alle IGeL.

Sogar sie sind an die Wirtschaftlichkeit gebunden. Jedoch kann man nicht genau sagen, welche Leistungen von den privaten Versicherungen generell übernommen werden. Dies ist von der Versicherung und dem Vertrag abhängig. Im Vertrag finden Sie den Leistungserstattungsumfang. Da es viele Anbieter und Tarife gibt, kann der Leistungsumfang natürlich stark variieren.

Der Arzt muss Sie immer darüber aufklären, welche Untersuchung oder Behandlung er plant. Jedoch ist er nicht dazu verpflichtet, dem Privatpatienten zu erklären, ob die Behandlungskosten von seiner Kasse übernommen werden. Sofern er aber genau weiß, dass die Kassen diese Leistung verweigern, sollte der den Patienten darauf hinweisen. Gerade bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungen oder Untersuchungen kann dies der Fall sein.

Somit ist es ratsam, sich von Ihrem Arzt noch vor der Behandlung den finanziellen Rahmen der Behandlung nennen zu lassen. So schützen Sie sich vor finanziellen Engpässen. Ein Kostenvoranschlag ist hier von Vorteil. Verwenden Sie diesen, wenn Sie mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.

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Hilfe für pflegende Angehörige – Die Pflegekassen unterstützen die Pflegenden in vielerlei Hinsicht

Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was erstattet die Krankenkasse? – So zahlen Sie nicht drauf

1. Muss ich immer vor der Untersuchung die Erstattung klären lassen?

Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben und klären Sie mit der gesetzlichen, aber auch privaten Krankenkasse ab, ob und welche Kosten Sie übernehmen.

2. Bekomme ich bezahltes Geld von der Krankenkasse zurück?

Zahlen Sie nicht bar in der Praxis, denn die Krankenkasse erstattet dieses Geld meist nicht zurück. Gehen sie lieber erst mit der Rechnung zur Kasse und fragen Sie, was sie überhaupt bezahlt.

3. Warum zahlt die Kasse so wenig IGeL?

Die IGeL muss auch einen wissenschaftlichen Nutzen haben. Viele Untersuchungen sind praktisch unnötig und nicht weiter von Belang. Diese werden somit aus wirtschaftlichen Gründen nicht bezahlt.

4. Warum erhalten Risikogruppen und Verdachtspatienten die Untersuchungen bezahlt?

Weil es hier darum geht, einen Verdacht zu sichern oder aber bei einer Risikogruppe die Erkrankung auszuschließen respektive frühzeitig zu erkennen. Somit hat die Untersuchung auch einen Sinn.

5. Kann ich auch auf von der Kasse bezahlte IGeL verzichten?

Auch hier gilt, Sie haben die freie Wahl. Niemand kann Sie zu einer Untersuchung zwingen, die Sie nicht möchten.

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Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nicht viele IGeL-Angebote, aber immerhin einige. Somit sollten Sie sich immer vorab erkundigen, welche die Kasse bezahlt. Das spart Ihnen durchaus viel Geld.

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Rabattverträge bei Arzneimitteln – Informatives https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rabattvertraege-bei-arzneimitteln-informatives/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rabattvertraege-bei-arzneimitteln-informatives/#respond Fri, 13 May 2022 07:51:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66152 Gesetzliche Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen dürfen Preisnachlässe auf Medikamente aushandeln. Hier erfahren Sie nun, was das für Sie als Patient bedeutet. Aut-idem Aut-idem bedeutet „Gleiches“ und diese Regel besagt, dass der Apotheker den verordnete Wirkstoff

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Gesetzliche Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen dürfen Preisnachlässe auf Medikamente aushandeln. Hier erfahren Sie nun, was das für Sie als Patient bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aut-idem-Regel steckt dahinter: Der Arzt gibt an, welchen Wirkstoff Sie benötigen und der Apotheker sucht das günstigste Produkt aus dem Sortiment aus.
  • Auch die Rabattverträge haben damit zu tun: Die Krankenkassen dürfen mit Pharmaherstellern Rabatte für ein paar festgelegte Medikamente verhandeln.
  • Ausnahmen gibt es jedoch auch: Der Arzt kann darauf bestehen, dass das Medikament nicht ausgetauscht wird, ebenso der Patient. Jedoch tragen Sie dann die Mehrkosten selbst.

Aut-idem

Aut-idem bedeutet „Gleiches“ und diese Regel besagt, dass der Apotheker den verordnete Wirkstoff durch ein passendes günstiges Präparat herausgeben darf.

Der Arzt darf dann aber auf das Rezept auch wirklich nur den Wirkstoff, die Dosierung und die Darreichungsform vermerken. Die Apotheke muss dann schauen, welches der vier billigsten Arzneimittel sie herausgibt. Das Medikament aus der Apotheke darf jedoch nicht teurer sein als das, welches der Arzt verordnet hat.

Gleiches Prinzip, wenn der Arzt ein spezielles Medikament verordnet und das Aut-idem-Feld nicht ankreuzt. Sofern es medizinisch notwendig ist, darf der Arzt darauf bestehen, dass nur dieses Medikament herausgegeben wird. In diesem Fall muss er aber in das Aut-idem-Feld ein Kreuz machen. Ferner gibt es Medikamente, die generell nicht ausgetauscht werden dürfen. Die Substitutionsausschlussliste zeigt Ihnen, welche das sind.

Rabattverträge

Die Krankenkassen haben das Recht, mit Pharmafirmen Preisnachlässe auf Medikamente zu vereinbaren.

Sofern der Arzt dieses Medikament verordnet, auf das es einen Rabattvertrag gibt, so erhält der Patient auch genau dieses. Sollte der Arzt jedoch ein Präparat verordnet haben, für das es keinen Rabattvertrag gibt, darf die Apotheke dieses gegen ein Rabattiertes austauschen. Es muss aber den gleichen Wirkstoff haben.

Die Krankenkassen können frei entscheiden, mit welchen Pharmaunternehmen sie die Rabattverträge machen. Somit ist es möglich, dass Sie mit der gleichen Erkrankung wie Ihr Bekannter ein ganz anderes Medikament bekommen. Vielleicht sind Sie bei verschiedenen Krankenkassen versichert. Es ist auch möglich, dass Sie ein Medikament gut vertragen haben und plötzlich ein anderes bekommen. Hier hat die Krankenkasse eventuell in der Zwischenzeit einen Preisnachlass mit einem Pharmaunternehmen ausgehandelt.

Symbolbild
ohne-rezept.online: Können Sie der Online-Apotheke trauen?

Immer wieder erhalten wir Anfragen zu Onlineshops mit Medikamenten. Häufig werden dort Arzneimittel angeboten, die es in Deutschland nur mit Rezept gibt. Bezahlt wird per Vorkasse, wie auch bei ohne-rezept.online. Wir erklären, warum Sie hier lieber

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Die Alternative

Möchten Sie unbedingt ein bestimmtes Medikament haben und ist dieses nicht im Rabattvertrag, so können Sie darauf bestehen, müssen die Mehrkosten jedoch selbst zahlen.

In diesem Fall zahlen Sie erst den kompletten Preis und später bekommen Sie von der Krankenkasse einen Teilbetrag zurück. Dieser ist jedoch nur bis zur Höhe des Preises des Rabattmittels. Zudem entstehen den Versicherungen Verwaltungskosten.

In Anbetracht dessen, dass Sie dennoch ein günstiges Arzneimittel zu Lasten der Krankenkasse bekommen können, sofern Ihr Arzt dies für nötig hält, ist die Kostenerstattung keine gute Alternative. Möchten Sie dies aber dennoch so haben, sprechen Sie erst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich über Ihre Kosten informieren.

Versandapotheken
Alternative Vertriebswege für Arzneimittel – Versandapotheke oder doch Filialapotheke?

Medikamente werden heute auf unterschiedlichen Wegen angeboten, egal ob über eine Apotheke vor Ort, den Versandhandel oder einer Drogerie. Jeder Weg bietet Ihnen Vor- und Nachteile. Die Auswahl an Apotheken ist immens groß und es

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Pro und Contra Medikamententausch

Um Kosten zu sparen, gibt es den Medikamententausch.

Meist bekommen Sie dann ein günstiges Nachahmerpräparat, auch Generika genannt, jedoch auch Originale zum günstigen Preis. Dies ist für die Krankenkassen eine Möglichkeit, die Beiträge niedrig zu halten. Sie müssen wissen, dass die Generika den gleichen Wirkstoff enthalten wie die Originale. Somit sind sie in Qualität und Wirksamkeit absolut unbedenklich. Jedoch haben Sie einen anderen Namen und die Verpackung sieht anders aus. Auch die Farbe und Form können anders aussehen. Ebenso unterscheiden sich die Geschmacks- und Konservierungsstoffe zum Original. Sollten Sie wissen, dass Sie auf bestimmte Stoffe empfindlich reagieren, so sollte der Arzt das mit auf das Rezept schreiben.

Sofern Sie ein neues Medikament nicht vertragen, gehen Sie zu Ihrem Arzt. Wenn dieser eine Unverträglichkeit feststellt, kann er Ihnen ein anderes Medikament verordnen und auf dem Rezept vermerken, dass die Apotheke einen Austausch machen soll.

Die Rabattverträge haben den Vorteil, dass die Krankenkassen Ihnen die Zuzahlung für die rabattierten Medikamente erlassen können. Es gibt hier jedoch keine einheitlichen Vorgaben. Somit kann jede Krankenkasse selbst entscheiden, ob Sie die Zuzahlung leisten müssen oder nicht oder vielleicht nur zum Teil.

Ein Nachteil der Rabattverträge liegt in der Logistik, weil dieser recht hoch ist, um die Apotheken zu beliefern. Es muss dafür gesorgt werden, dass ausreichend Medikamente vorhanden sind. Sofern nun ein Hersteller mit Rabattvertrag nicht liefern kann, tritt die Aut-idem-Regel in Kraft. Diese gilt auch bei akutem Bedarf, wenn der Patient zum Beispiel die Notapotheke aufsucht. Hier erhält der Patienten ein vergleichbares Medikament, wenn das Produkt mit dem Nachlass nicht vorhanden ist.

2018-11-01 Onlineapotheke
Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rabattverträge bei Arzneimitteln – Informatives

1. Muss ich ein Medikament einer anderen Firma nehmen?

Wenn für diese Firma ein Rabattvertrag besteht, so muss die Apotheke Ihnen dieses Medikament anbieten. Sofern Sie dies nicht möchten, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob es einen Grund gibt, dies auf dem Rezept zu vermerken oder zahlen Sie die Differenz selbst dazu.

2. Warum muss ich für mein Medikament mal Rezeptgebühr bezahlen und mal nicht?

Das liegt am Rabattvertrag. Wenn Sie nichts bezahlen müssen, wird es gerade im Rabattvertrag sein. Es ist durchaus möglich, dass es aber ein paar Monate später nicht mehr im Rabattvertrag ist, dann müssen Sie dafür bezahlen, sofern es kein vergleichbares Präparat mit Rabattvertrag gibt.

3. Muss dieser ständige Wechsel sein?

Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen Geld zu sparen, damit die Beiträge nicht erhöht werden müssen. Aus diesem Grund braucht es auch die Rabattverträge und diese laufen aber eben nach geraumer Zeit aus und müssen dann neu verhandelt werden.

4. Warum vertrage ich das Medikament von manchen Firmen nicht?

Das kann an der Zusammensetzung liegen. Zwar ist der Wirkstoff gleich, doch die Zusatzstoffe können variieren. Es kann sein, dass ein Stoff enthalten ist, den Sie nicht vertragen. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrem Arzt sprechen.

5. Ich habe das Gefühl die Tabeltten der anderen Firma wirken schlechter, kann das sein?

Der Wirkstoff und die Stärke müssen gleich mit dem Original sein. Es kann jedoch minimale Abweichungen geben, welche sich aber nicht groß bemerkbar machen dürften. Die Zusammensetzung kann aber etwas anders sein. Vielleicht haben Sie von dem neuen Präparat öfter Durchfall. In diesem Fall kann es sein, dass die Wirkung nicht ganz so gut ist, weil Sie das Medikament zu schnell ausscheiden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über das Problem.

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Rezept­pflichtige Medikamente: Neuer Fälschungsschutz soll Verbraucher schützen

Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger vor gefälschten Apotheken und

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Fazit

Rabattverträge sind für Patienten mehr als lästig, weil sie ständig andere Medikamente bekommen. Gerade ältere Patienten, die sich an einen Namen und eine Verpackung gewöhnt haben, kommen schnell durcheinander, wenn das Medikament plötzlich anders aussieht und heißt. Leider muss das aber so sein, denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen Geld sparen, damit die Beiträge stabil bleiben können.

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Wissenschaftliche Bewertung von Individuellen Gesundheitsleistungen – IGeL Monitor https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenschaftliche-bewertung-von-individuellen-gesundheitsleistungen-igel-monitor/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenschaftliche-bewertung-von-individuellen-gesundheitsleistungen-igel-monitor/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:21:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65783 Im Internetportal www.igel-monitor.de werden seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen von Ärzten unter die Lupe genommen. Für Bewertungen dienen wissenschaftliche Standards. Wer führt den IGeL-Monitor? Im IGeL-Monitor können Sie seit 2012 die Bewertungen der Krankenkassen zu den

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Im Internetportal www.igel-monitor.de werden seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen von Ärzten unter die Lupe genommen. Für Bewertungen dienen wissenschaftliche Standards.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim IGeL-Monitor handelt es sich um ein reines Informationsportal. Dieses wird vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. geführt.
  • Sinn des IGeL-Monitors ist es, Versicherte aufzuklären, damit Sie z. B. beim Arzt eine gute Entscheidung treffen können.
  • Bei den Bewertungen werden Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur genutzt und natürlich eine systematische Recherche.

Wer führt den IGeL-Monitor?

Im IGeL-Monitor können Sie seit 2012 die Bewertungen der Krankenkassen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen nachlesen.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse e.V. hat ihn ins Leben gerufen. Damit die Angaben auch korrekt sind, wurde ein interdisziplinäres Team zusammengestellt. Dieses besteht aus Ärzten und Mitarbeitern der Öffentlichkeit, welche die IGeL bewerteb. Zudem erhält das Team Unterstützung von externen Wissenschaftlern.

Ferner basiert der IGeL-Monitor auf den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin. Das bedeutet, dass hier nur das beste verfügbare Wissen aus der klinischen Forschung verwendet wird und natürlich auch die Erfahrungen der Ärzte.

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Woher kommen die Bewertungen?

Beim IGeL-Monitor werden alle Selbstzahlerleistungen aus Arztpraxen unter die Lupe genommen. Jedoch nur jene, die häufig gemacht werden und auch wirklich eine Relevanz darstellen.

Zudem geht das Team nach einem festen Prozess bei ihren Bewertungen vor. Das Team analysiert z. B. Studien der Wissenschaft genau und prüft diese auf Nutzen und Schaden. Ferner kann das Team nach dem Bewerten von Nutzen und Schaden eine Bewertung abgeben. Hierfür gibt es inzwischen fünf  Bewertungsaussagen: „positiv“, „tendenziell positiv“, „unklar“, „tendenziell negativ“, „negativ“. Wobei hier erwähnt werden muss, dass viele der Bewertungen als „unklar“ oder sogar „tendenziell negativ“ bewertet werden.

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Schließung einer Krankenkasse: Versicherte weiterhin geschützt und es entstehen keine Leistungslücken

Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse

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Was findet der IGeL-Monitor schlecht?

Laut Umfrage des IGeL-Monitor, welche IGeL oft verkauft wurden, erstellte er eine Top 10 Liste.

Daraus ist zu ersehen, dass überwiegend Früherkennungsuntersuchungen im Angebot stehen. So zum Beispiel Ultraschall oder Augeninnendruckmessung. Wobei auch das Fazit zu schließen ist, dass diese häufigen Untersuchungen von den medizinischen Fachverbänden nicht unbedingt empfohlen sind. Ferner verursachen diese Untersuchungen meist mehr Schaden als Nutzen.

Zwar nehmen die Patienten die Untersuchungen gut an, doch gehören gerade diese zu den Top 10 der eher negativen Leistungen. Sowohl die Augeninnendruckmessung als auch der Eierstock-Ultraschall, der Bauchultraschall und der PSA-Test sind gut verkäuflich. Wobei der IGeL-Monitor gerade diese Leistungen als „negativ“ oder „tendenziell negativ“ einstuft. Ferner rät die Fachgesellschaft für Frauenärzte sogar vom Eierstockultraschall ab. In Studien wird hier kein Nutzen gefunden, respektive wird zu schnell eine Überdiagnose gestellt.

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Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wissenschaftliche Bewertung von Individuellen Gesundheitsleistungen – Wussten Sie das?

1. Sollte ich generell immer erst in den IGeL-Monitor schauen, bevor ich einer Untersuchung zusage?

Dies steht Ihnen natürlich frei. Obgleich es nicht schadet, denn meist sind es die unnützen Untersuchungen die die Ärzte bewerben.

2. Warum bieten die Ärzte unnütze Untersuchungen an?

In der Regel sind diese Untersuchungen ohne großen Aufwand zu machen. Auch sind sie gut mit anderen Untersuchungen zu verbinden. Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass die Untersuchung in den Augen des Arztes sinnvoll ist.

3. Darf ich dem Arzt meine Bedenken äußern, wenn die Untersuchung als nicht nützlich gilt ?

Selbstverständlich. Sprechen Sie mit dem Arzt darüber, ferner kann auch er seine Meinung äußern. Am Ende obliegt es jedoch Ihrer Entscheidung.

4. Laut IGeL-Monitor scheint kaume eine Untersuchung Sinn zu machen. Warum?

Während ein Arzt von der Untersuchung überzeugt ist, richtet sich der IGeL-Monitor nach wissenschaftlichen Studien. Da die Studien an vielen Patienten durchgeführt werden, ist hier die Einschätzung einfach anders, als beim Arzt direkt.

5. Ich bin anderer Meinung als der IGeL-Monitor, liege ich da falsch?

Ihre Meinung ist entscheidend, wobei zwei Meinungen nie falsch sind. Ferner liegt es am Ende ganz bei Ihnen, welcher Meinung Sie nun mehr Glauben schenken, wobei Sie immer auf Ihr Bauchgefühl vertrauen sollten.

Angehörigenpflege
Hilfe für pflegende Angehörige – Die Pflegekassen unterstützen die Pflegenden in vielerlei Hinsicht

Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es

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Fazit

Verunsichern Sie die ganzen Angebote an individuellen Gesundheitsvorsorgen, informieren Sie sich im IGeL-Monitor über deren Sinn. Obgleich Sie am Ende jedoch selbst entscheiden, ob Sie die Untersuchung machen.

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Krankenkassen zahlen viele Extras – Vergleichen Sie die Angebote und entscheiden Sie nach der eigenen Lebenssituation https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkassen-zahlen-viele-extras-vergleichen-sie-die-angebote-und-entscheiden-sie-nach-der-eigenen-lebenssituation/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkassen-zahlen-viele-extras-vergleichen-sie-die-angebote-und-entscheiden-sie-nach-der-eigenen-lebenssituation/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:55:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63362 Wenn Sie die richtige Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, dann sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen. Dabei sollten Sie auch die Angebote genau miteinander vergleichen. Achten Sie z.B. nicht nur auf die

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Wenn Sie die richtige Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, dann sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen. Dabei sollten Sie auch die Angebote genau miteinander vergleichen. Achten Sie z.B. nicht nur auf die normalen Leistungen und den Beitrag, sondern auch auf den Service und die Zusatzleistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der gesetzlichen Krankenkasse sind die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel werden sie daher auch von den Kassen übernommen.
  • Die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen liegen im Service, den Zusatzleistungen und natürlich auch bei den Zusatzbeiträgen.
  • Prüfen Sie daher regelmäßig, ob die aktuelle Krankenkasse in der tatsächlichen Lebenssituation an Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sollten Sie über einen Krankenkassenwechsel nachdenken. Der GKV-Spitzenverband z.B. bietet online eine Übersicht der aktuell gesetzlichen Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auch  die Möglichkeit den Versicherten nicht nur die normalen Leistungen anzubieten. Darüber hinaus dürfen sie sogar mehr Leistungen im Sortiment haben als der Gesetzgeber vorsieht. Allerdings bestimmt jede Krankenkasse in Eigenregie welche einheitlich gesetzlich geregelten Zusatz-Pflichtleistungen sie anbietet. Wenn dies der Fall ist, dann diese auch in deren Satzung. Viele Krankenkassen sind inzwischen sehr spendabel, wenn es um Untersuchungen im Bereich der Früherkennung geht. Aer auch bei Impfungen und alternativen Behandlungsmethoden lassen sich die Krankenkassen nicht lumpen.

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Die Erreichbarkeit und der Service

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Krankenversicherung? Dann ist die Art und Weise der Kontaktaufnahme ein sehr wichtiges Kriterium.

In der Regel können Sie die Krankenkassen über die Geschäftsstelle in der Nähe erreichen, denn dort findet der persönliche Kontakt mit einem Mitarbeiter statt. Aber die Krankenkassen bieten noch mehr. Auch Berufstätige z.B. können die Kassen entweder telefonisch oder online erreichen, rund um die Uhr.

Bei älteren Menschen spielt der Kontakt in den eigenen vier Wänden eine sehr wichtige Rolle, denn sie können meist die Wohnung nicht mehr eigenständig verlassen und Fragen lassen sich dann meist nur Zuhause beantworten. Es gibt sogar Krankenkassen, die mit einer telefonischen Beratung und um Pflege und Medizin helfen und damit versuchen neue Kunden zu locken.

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Die ärztliche Zweitmeinung

Mittlerweile haben viele Krankenkassen das Zweitmeinungsverfahren ins Sortiment aufgenommen und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie sich vor der Operation über weitere Behandlungsmethoden informieren können.

Die Verfahren werden dann auch für andere Erkrankungen angeboten und gehen weit über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Allerdings wird das Zweitmeinungsverfahren nur angewendet, wenn der Verdacht im Raum steht, dass die Operation nicht aus medizinischen Aspekten gemacht wird, sondern auch wirtschaftlichen Gründen.

In der Regel basiert das Zweitmeinungsverfahren auf einem Portal im Internet und dort werden die Behandlungsunterlagen hochgeladen, so dass eine Begutachtung stattfinden kann. Einige der Krankenkassen vermitteln Sie sogar an Spezialisten, mit denen eine Kooperation besteht.

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Die Untersuchungen zur Früherkennung

Ab dem 35. Lebensjahr wird die Krebsvorsorge für die Haut von den Krankenkassen alle zwei Jahre finanziert.

Während einige Krankenkassen nur die normale Früherkennung als Leistung anerkennen, übernehmen andere auch die Kosten für eine Untersuchung mit dem sogenannten Auflichtmikroskop (Dermatoskopie). Die Hautkrebsvorsorge wird von vielen Krankenkasse auch schon für die unter 35-Jährigen angeboten.

Zusätzliche Untersuchungen im Bereich der körperlichen Entwicklung werden von einigen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche angeboten.

Die Kassen haben für Schwangere viele Tests mit in die normalen Leistungen aufgenommen, die zur Risikoabklärung dienen und Ihnen ein wenig mehr Sicherheit bieten, so dass Sie die Schwangerschaft genießen können.

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Das Impf-Thema

In den letzten Jahren sind immer mehr Extra-Impfungen zu den Leistungen gekommen. Heute übernehmen die Krankenkasse die Extra-Impfungen entweder übernehmen sie die ganz oder zumindest zum Teil.

Zu diesen Impfungen gehören nicht nur besondere Reiseimpfungen, auch die Grippeschutzimpfung ohne Altersbeschränkung gehört dazu. Auch die Gebärmutterhalskrebs für über 18-jährige Frauen zählt zu den Leistungen.

Die gesunden Zähne

Die professionelle Zahnreinigung wird als Prophylaxe bezeichnet und von vielen Krankenkassen bezuschusst.

Allerdings wird die Bezuschussung auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr begrenzt, so dass nur zwei professionelle Reinigungen im Jahr möglich sind. Dann erhalten Sie eine Finanzspritze von 25 bis 70 Euro von der Kasse.

Nur ausgewählte Vertragsärzte dürfen für die professionelle Zahnreinigung zum Einsatz kommen, denn sonst gibt es keinen Zuschuss.

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Die alternativen Behandlungsmethoden

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Erstattung bekommen, wenn Sie Wert auf homöopathische Medikamente legen.

Heute gehören anerkannte Pendants zur Schulmedizin schon zum Standartangebot von vielen Krankenkassen. Ein Beispiel ist die Osteopathie, denn mit ihr werden die Blockaden im Körper auf eine ganz bestimmte Art und Weise gelöst. Sie kommen nur in den Genuss einer solchen Behandlung, wenn Sie ein Rezept haben und einen anerkannten Osteopathen besuchen. Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es aber bei der Anzahl der Sitzungen und der Höhe der Erstattungen. Bei einigen Kassen werden pro Jahr um die 500 Euro bewilligt und den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Extra-Leistungen der Krankenkasse

1. Übernimmt die Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung nur zum Teil, wenn Sie einen Vertragszahnarzt aufsuchen. Die restlichen Kosten müssen Sie selber zahlen.

2. Trotz Rezept keine Kostenübernahme?

Es gibt viele Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, obwohl Sie ein Rezept haben. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihre Krankenkasse, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen und nur Leistungen auf Rezept erhalten, die bewilligt werden.

3. Wo finde ich die Mehrleistungen der Krankenkasse?

Sie können sich entweder von einem Mitarbeiter der Krankenkasse ausführlich beraten lassen oder Sie werfen einen Blick in die Satzung. Dort finden Sie alle Mehrleistungen, welche die Kasse für Ihre Kunden anbietet.

4. Sind alle Krankenkassenbeiträge gleich hoch?

Der Beitragssatz für die Krankenkasse wird durch das Einkommen bestimmt und wird mit 14,6% berechnet. Extra-Leistungen zahlen Sie in der Regel zusätzlich oder sie sind in den normalen Leistungen enthalten.

5. Muss ich Zusatzleistungen extra beantragen?

Bevor die Krankenkasse eine Zusatzleistung bezahlt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn es sich nicht um eine normale Leistung handelt. Der Antrag ist direkt bei der Krankenkasse zu stellen.

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Fazit

In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht und in den letzten Jahren haben sich die Kassen starke Konkurrenz gemacht. Heute sind viele Mehrleistungen in den normalen Leistungen enthalten, so dass Sie als Kunde davon profitieren. Damit Sie die beste Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, müssen Sie einen Vergleich durchführen und die Angebote vergleichen. Achten Sie nicht nur auf die gesetzlichen Leistungen und die Höhe der Beiträge, sondern auch auf Zusatzleistungen und den Service.

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Akupunktur: Wann zahlt die Kasse? Qualifizierte Ärzte und Therapeuten helfen bei Schmerzen durch Akupunktur https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/akupunktur-wann-zahlt-die-kasse-qualifizierte-aerzte-und-therapeuten-helfen-bei-schmerzen-durch-akupunktur/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/akupunktur-wann-zahlt-die-kasse-qualifizierte-aerzte-und-therapeuten-helfen-bei-schmerzen-durch-akupunktur/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:42:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62275 Eine so genannte IGel-Leistung ist z.B. die Akupunktur. Seit 2007 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung inzwischen auch bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks. Bei anderen Erkrankungen zahlen die Krankenkassen die Akupunktur manchmal

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Eine so genannte IGel-Leistung ist z.B. die Akupunktur. Seit 2007 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung inzwischen auch bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks. Bei anderen Erkrankungen zahlen die Krankenkassen die Akupunktur manchmal auch, aber dazu informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Akupunktur ist eine Leistung der Krankenkasse, wenn Sie chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder Kniegelenksarthrose haben und die Schmerzen länger als sechs Monate vorhanden sind.
  • Jeder Patient hat einen Anspruch auf zehn Sitzungen pro Krankheitsfall und die Sitzungen sind innerhalb von maximal sechs Wochen möglich.
  • Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse schon vor dem Behandlungsbeginn, ob es sich bei der Akupunktur um eine IGel-Leistung handelt oder bei Erkrankung die Kosten anteilig oder komplett übernommen werden.
  • Eine Kostenübernahme ist auch bei den Krankenzusatzversicherungen möglich.

Was ist eigentlich Akupunktur?

Bei der Akupunktur handelt es sich um eine spezielle Therapieform und die stammt aus der traditionellen chinesischen Medizin.

In definierte Punkte des Körpers sticht man feine sterile Einmalnadeln ein und diese Punkte liegen an den Energiebahnen, die auch als Meridiane bezeichnet werden. Mit Hilfe der Akupunktur werden Blockaden im Körper gelöst und die Selbstheilungskräfte aktiviert.

Der Therapeut kann während der Behandlung auch weitere Verfahren anwenden, denn manchmal werden die Akupunkturnadeln auch erwärmt oder während der Behandlung auf und ab bewegt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Umgebung der Einstichstellen leicht mit den Fingern massiert wird. Auch Reizstrom kann zur Stimulation sehr hilfreich sein. Es gibt nicht nur die klassische Körperakupunktur, sondern auch einige andere Verfahren und die kommen ergänzend oder zusätzlich in Betracht. Dazu gehören zum Beispiel die Laserakupunktur oder die Nadelstichtechnik für Schädel und Ohren.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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  • Damit die Therapeuten und Ärzte die Abrechnung mit der Krankenkasse machen können, müssen sie spezielle Voraussetzungen erfüllen. Zuerst müssen Sie eine Zusatz-Weiterbildung im Bereich Akupunktur haben und darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse in der Psychosomatik und der Schmerztherapie verfügen.
  • Hat der Therapeut oder der Arzt diese Qualifikationen nicht, dann darf er die Leistungen nicht privat abrechnen, sondern muss Sie auf den Kassenanspruch hinweisen. Zudem muss er Sie an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.
  • Bei einem Heilpraktiker müssen Sie die Sitzungen selber bezahlen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die klassische Körperakupunktur seit 2007, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Die Akupunktur wird nur zur Kassenleistung, wenn Sie chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder eine Arthrose im Kniegelenk haben, aber nur, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten vorhanden sind.

In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Sitzungen für jeden Krankheitsfall und das innerhalb von sechs Wochen. Die Kassen zahlen manchmal auch bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen, wenn es einen begründeten Ausnahmefall gibt. Eine Sitzung dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Eine erneute Akupunktur-Behandlung kann erst nach 12 Monaten vorgenommen werden, nachdem die letzte Behandlung abgeschlossen ist.

Die Behandlung muss von einem qualifizierten Arzt durchgeführt werden, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmt. Auch Fachärzte wie Orthopäden oder Internisten dürfen die Behandlung durch Akupunktur nur machen, wenn sie gewisse Voraussetzungen als Qualifikation aufweisen. Unter anderem brauchen sie eine Ausbildung zur Akupunktur und vertiefte Kenntnisse im Bereich Schmerztherapie und Psychosomatik. Eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung ist ebenfalls notwendig.

Wichtig:

Der Arzt darf die Leistungen nicht privat abrechnen, wenn er über die notwendigen Voraussetzungen nicht verfügt und die Genehmigung nicht hat. Er muss Sie auf Ihren Kassenanspruch erst einmal hinweisen und Sie anschließend zu einem Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.

Die Sitzungen durch einen Heilpraktiker werden nicht von der Kasse übernommen und diese zahlen Sie aus der eigenen Tasche.

Tipp:

Auch bei anderen Erkrankungen oder bei der Geburtsvorbereitung bezuschussen oder bezahlen einige Krankenkasse die Akupunktur. Für die Versicherten geschieht das durch die freiwillige Satzungsleistung oder im Rahmen eines Bonusprogrammes. Außerdem ist Akupunktur nicht immer eine kostenpflichtige IGel-Leistung und ein Nachfragen bei der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen.

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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Patiententipps

Die Akupunktur wird immer beliebter und aus dem Grund sollten Sie sich die folgenden Tipps zu Herzen nehmen.

  • Sie haben Interesse an einer Akupunkturbehandlung, dann fragen Sie Ihren Arzt auf jeden Fall nach dem Nutzen der Behandlung und vergleichen Sie den Nutzen mit anderen Therapieformen.
  • Der Arzt hat Ihnen eine kostenpflichtige Akupunktur angeboten, dann wenden Sie sich vor Behandlungsbeginn an Ihre Krankenkasse und klären Sie eine eventuelle Kostenübernahmen oder einen Zuschuss.
  • Sie besitzen eine Krankenzusatzversicherung, dann sollten Sie schauen, ob die Kosten für eine solche Behandlung inbegriffen sind.
  • Vor Behandlungsbeginn vergewissern Sie sich, dass Ihr Arzt die Leistung auch mit der Kasse abrechnen darf. Setzen Sie sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Verbindung und erfahren Sie, ob und welcher Arzt in der Nähe die Qualifikation und die Genehmigung hat.
  • Lassen Sie sich vor der Behandlung ein Schriftstück mit den Kosten für eine Sitzung ausstellen, wenn Sie die Akupunktur selber bezahlen. Zudem sollten Sie fragen, wie viele Sitzungen notwendig sind.
  • Die Akupunktur sollte nur von einem erfahrenen Therapeuten vorgenommen werden und auf der Homepage der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur finden Sie Informationen.
Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Von Asthma bis Rauchentwöhnung mit Akupunktur

Die wissenschaftliche Studienlage zur Akupunktur für drei unterschiedliche Behandlungen hat der IGel-Monitor analysiert.

  • Akupunktur in der Schwangerschaft ist als unklar bewertet, denn die Studien haben zwar positive Effekte gezeigt, aber diese waren sehr gering. Zudem hat die Studie keine hohe Qualität gehabt und somit ist auf die Ergebnisse kein Verlass.
  • Akupunktur zur Migräneprophylaxe ist positiv bewertet, denn zahlreiche Studien haben gezeigt, dass die Akupunktur die Schmerzen lindern kann. Sie hat die Möglichkeit die Schmerzen genauso gut zu lindern wie Medikamente und deren Nutzen ist nachgewiesen.
  • Die Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe ist als unklar bewertet, denn es fehlen Vergleiche mit Medikamenten, so dass weder ein Nutzen noch ein Schaden aufgezeigt werden kann.

Fachlich abgesicherte und leicht verständliche Informationen zum Thema Akupunktur liefert die Webseite des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Dort finden Sie auch Informationen zu anderen Krankheiten, wie Asthma, Allergien, Menstruationsbeschwerden oder Hilfe zur Rauchentwöhnung mit Akupunktur.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Akupunktur

1. Wie ist die Wirkung von Akupunktur?

Die Akupunktur ist ein Heilverfahren, dass es schon seit mehr als 2.500 Jahren gibt. Dazu werden kleine Nadeln in die Nervenpunkte des Körpers gestochen und sie reizen die Nervenbahnen, so dass verschiedene biochemische Prozesse im Körper ausgelöst werden. Dadurch können Schmerzen zum Beispiels gelindert werden.

2. Wie lange die Akupunktur?

Akupunktur findet in mehreren Sitzungen statt und jede Sitzung hat eine Dauer von 20 bis 30 Minuten.

3. Wie merkt man die Wirkung der Akupunktur?

Nachdem die Nadeln im Körper sind merken Sie diese nicht mehr, aber es kommt zu einem leichten Ziehen, einem Kribbeln und einem Wärmegefühl. Danach setzt die Entspannung ein und die Wirkung ist da.

4. Zahlt die Krankenkasse die Akupunktur?

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2007 die Kosten für Akupunktur in besonderen Fällen. Bei anderen Erkrankungen müssen Sie die Leistung selber bezahlen.

5. Was kostet eine Akupunktur-Sitzung?

Die Kosten für eine Akupunktur-Sitzung unterscheiden sich nach der Behandlungsdauer, aber Sie können mit bis zu 70 Euro für eine Sitzung rechnen.

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Gesundheitstipps aus dem Internet? Manch einer schwört bei Krankheit auf die Tipps mit den alten Hausmitteln. Andere halten sich lieber vom Internet fern, wenn es ihnen nicht so gut geht. Was ist dran an den

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Fazit

Alternative Heilmethoden sind seit Jahren auf dem Vormarsch und immer mehr Menschen setzen auf diese Methoden, um ihrem Leiden ein Ende zu machen oder es zumindest zu verbessern. Eine solche Methode ist die Akupunktur, die schon seit Jahrtausenden zur Anwendung kommt. Auch hierzulande kommt Akupunktur immer häufiger zum Einsatz. Eine Sitzung dauert bis zu 30 Minuten, kostet bis zu 70 Euro und sollte nur von qualifizierten Ärzten und Therapeuten gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Leistung teilweise oder ganz. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, aber schon vor der Behandlung.

Der Beitrag Akupunktur: Wann zahlt die Kasse? Qualifizierte Ärzte und Therapeuten helfen bei Schmerzen durch Akupunktur erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Grauer Star: Kostentransparenz vor der OP, so dass die Krankenkasse alle Leistungen übernimmt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/grauer-star-kostentransparenz-vor-der-op-so-dass-die-krankenkasse-alle-leistungen-uebernimmt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/grauer-star-kostentransparenz-vor-der-op-so-dass-die-krankenkasse-alle-leistungen-uebernimmt/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:22:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62284 Zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen im chirurgischen Bereich zählt inzwischen die Operation des Grauen Stars. Sie haben in diesem Fall z.B. die Möglichkeit sich die trübe Linse entfernen zu lassen und sich eine künstliche

Der Beitrag Grauer Star: Kostentransparenz vor der OP, so dass die Krankenkasse alle Leistungen übernimmt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen im chirurgischen Bereich zählt inzwischen die Operation des Grauen Stars. Sie haben in diesem Fall z.B. die Möglichkeit sich die trübe Linse entfernen zu lassen und sich eine künstliche Linse einzusetzen. Die Augenärzte bieten daher nicht nur die Kassenleistungen an, sondern auch eine Menge Zusatzuntersuchungen. Diese müssen Sie aber selber bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkassen übernehmen nicht nur die Kosten für die Operation, sondern auch das Einsetzen einer Standard-Linse und die Kosten für die Vor- und Nachbehandlung.
  • Die Grundvoraussetzung, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt ist, dass eine Monofokallinse eingesetzt wird. Das Einsetzen einer Multifokallinse ist zu teuer und wird nicht übernommen.
  • Die optische Biometrie oder die optische Cophärenz-Tomografie sind freiwillig und zählen zu den IGel-Leistungen. Vor Ihrer Entscheidung sollten Sie mit der Krankenkasse ein Gespräch führen.

Das Krankheitsbild „Grauer Star“

Der Graue Star wird auch Katarakt genannt und dabei handelt es sich um eine spezielle Erkrankung des Auges. Die Augenlinse ist eingetrübt und das Sehvermögen lässt immer mehr nach.

Die Betroffenen leiden in der Regel an Grauem Altersstar, denn mit dem Alter beginnt die Linse sich schleichend einzutrüben. Mehr als 90% der Betroffenen leiden daher unter der Form.

Derzeit gibt es keine Medikamente zur Behandlung des Grauen Stars. Die einzige Möglichkeit ist daher eine Operation, in der die trübe Linse entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt wird. Bei dieser Operation handelt es sich mittlerweile um einen Routine-Eingriff, denn diese Operation wird in Deutschland mittlerweile am häufigsten durchgeführt. In Deutschland wird dieser Eingriff um die 800.000x im Jahr durchgeführt und einen passenden Zeitpunkt gibt es immer. Die Trübung des Patienten bestimmte den richtigen Zeitpunkt für die Operation.

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Die Leistungen der Krankenkasse

Die Katarakt-Operation ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, aber sie übernimmt die Kosten für den Eingriff nur komplett, wenn eine Monofokallinse eingesetzt wird.

Bei der Monofolkallinse handelt es sich um eine Einstärkenlinse und um die günstige Form, denn es gibt noch weitere Linsen und diese sind teuer. Die Multifokallinse und die torische Linse für Menschen mit Hornhautverkrümmung sind jedoch deutlich teurer. Diese Zusatzkosten müssen zudem von Ihnen getragen werden.

Blaufilter-Linsen und EDof-Linsen kommen bei der Operation auch manchmal zum Einsatz. Aber auch diese beiden Linsenarten sind deutlich teurer als die Monofokallinsen. Die Kosten tragen Sie auch selber.

Achtung:

Es kann durchaus auch sein, dass eine Sonderlinse die Kosten der Behandlungsschritte deutlich teurer macht. Aber auch andere Zusatzleistungen sorgen für eine Veränderung der Kosten. Die Kostenübernahme sollte daher immer vor der Behandlung geklärt werden.

Auch die Methode zum Linseneinsetzen ist teuer und so lohnt es sich, die einzelnen Vor- und Nachteile zu vergleichen und dann abzuwägen. Eine zweite Meinung kann daher sehr hilfreich sein. Die Krankenkassen können Sie z.B. über die Kostenübernahme informieren und Ihnen alle Fragen dazu beantworten.

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Operation eines Grauen Stars nach der Diagnose. Dazu gehören z.B.  die Kosten für die Operation an sich. Aber auch das Einsetzen der Standard-Line und die Kosten für die Vor- und Nachbehandlung gehören dazu.

Die wichtigsten Leistungen der Krankenkasse:

  • augenärztliche Basisuntersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (vordere und mittlere Augenabschnitte, Augenhintergrund, Untersuchung der Hornhaut, Brechkraft der Augen, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Kontrolle vorhandener Sehhilfen)
  • Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke mittels Ultraschall (akustische Biometrie)
  • Ärztliche Aufklärung, Beratung und die Ergebnisdokumentation
  • OP in der Regel ambulant unter lokaler Betäubung (Methode: Phakoemulsifikation)
  • Einsetzen einer Standard-Kunstlinse (Monofokallinse)
  • Kontrolluntersuchungen am Tag nach der OP sowie nach einer Woche und einem Monat
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  • Vor einer Operation sind private Zusatzleistungen keine Pflicht.
  • Sie müssen durch den Augenarzt über die gesetzliche Kassenleistung informiert werden.
  • Informieren Sie sich über den Nutzen, die Risiken und die Kosten bei der Krankenkasse (vor der Operation).
  • In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Zusatzleistungen, wenn Sie Risikopatient sind oder eine Vorerkrankung des Auges haben.

Die Zusatzleistungen

Über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung bietet die moderne Augenheilkunde viele kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an.

Durch die Spezialuntersuchungen soll inzwischen eine bessere Vorhersehbarkeit des OP-Ergebnisses möglich sein. Dazu werden häufig optische Biometrien im Bereich Lasertechnik angeboten, denn sie eignet sich z.B. zur Linsenberechnung. Dazu kommt die optische Kohärenz-Tomografie zur Netzhautuntersuchung. Eine höhere Präzision und eine bessere Sicherheit sollen innovative Operationsverfahren liefern, wozu das Laserverfahren gehört.

Auch das Einsetzen von speziellen Kunstlinsen mit Zusatzfunktionen kann zu einem hohen Kostenfaktor werden, denn die Multifokalllinsen (Gleitsichtlinsen) und torische Linsen für Menschen mit Hornhautverkrümmung sind teuer.

Derartige Sonderleistungen müssen von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, aber Sie haben die Möglichkeit eine individuelle Entscheidung zu treffen. Die Ärzte sind dazu verpflichtet, Ihnen die gesetzlichen Vorsorgeansprüche zu erläutern, so dass Sie selber eine Wahl treffen können. Der Arzt muss Ihnen eine intensive Beratung zu teil werden lassen, denn der Nutzen, die Risiken und die Kosten für zusätzliche Leistungen sind wichtig und müssen erörtert werden. Die Mehrleistungen gehören zu den Privatleistungen, so dass diese nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden.

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Patiententipps

  • Für die IGel-Leistungen gibt es keine festen Preise, so dass in den verschiedenen Augenarztpraxen die Kosten für solche Zusatzleistungen unterschiedlich hoch ausfallen. Dadurch lohnt sich ein Kostenvergleich mit anderen Praxen auf jeden Fall, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.
  • Sie sollen am Grauen Star operiert werden und der Arzt bietet Ihnen kostenpflichtige IGel-Leistungen an, dann sprechen Sie vor der Behandlung mit der Krankenkasse. Die Kasse übernimmt in einigen Fällen die Zusatzleistungskosten, wenn Sie Risikopatient sind oder eine Vorerkrankung haben.
  • Der Arzt empfiehlt Ihnen eine Sonderlinse, so dass die Kosten steigen, dann ist es durchaus sinnvoll, wenn Sie sich eine zweite Meinung einholen.
  • Wenden Sie sich an die Krankenkasse, wenn der Arzt Ihnen nur kostenpflichtige Leistungen anbietet. Die Krankenkasse hilft Ihnen bei der Suche nach einem anderen Augenarzt. Auch der Augenarzt macht die Vorbereitungen und führt die OP durch, so dass die Behandlung zur Kassenleistung wird.
  • Beim Bundesverband Auge e.V. oder bei der medizinischen Hotline der Krankenkasse erhalten Sie nicht nur eine telefonische Beratung zur Grauen Star-Operation, sondern auch eine Beratung zu den individuellen Linsentypen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Grauer Star

1. Wie erkenne ich Grauen Star?

Sie können Grauen Star schnell erkennen, denn die Sicht wird zunehmend verschwommen und die Farben scheinen immer blasser zu werden. Zudem nimmt die Blendempfindlichkeit zu und die Augen gewöhnen sich immer langsamer an wechselnde Lichtverhältnisse.

2. Lässt sich Grauer Star aufhalten?

Leider lässt sich der Graue Star nicht aufhalten, denn es handelt sich im Grunde um einen Verschleiß und der kommt mit dem Alter. Allerdings können Sie regelmäßig die Brille anpassen lassen, solange das Zentrum der Linse noch klar ist.

3. Muss ich eine Operation machen?

Der Graue Star ist komplett heilbar, aber das ist nur mit entsprechender Behandlung möglich. Die beste Behandlung ist eine Operation, damit es am Ende nicht zu einer Erblindung kommt.

4. Wer stellt Grauen Star fest?

Der Graue Star lässt sich vom Optiker und vom Augenarzt feststellen.

5. Kann ich mit Grauem Star Autofahren?

Sie können mit Grauem Star problemlos Autofahren, wenn Sie eine Operation hatten. Mehr als 95% der operierten Patienten erreichen eine ausreichende Sehschärfe.

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Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Beim grauen Star handelt es sich um eine Augenkrankheit, bei der die Sehkraft mit dem Alter nachlässt. Der erste Weg ist das Tragen einer Brille, aber mit der Zeit wird das Auge immer schlechter und dann muss es zu einer OP kommen. Die Diagnose, die Behandlung, die Operation und die Nachbehandlung sind Kassenleistungen, die zu 100% übernommen werden. Nur eventuelle Zusatzleistungen müssen Sie selber zahlen, aber über diese Leistungen muss der Augenarzt Sie schriftlich vor der Behandlung informieren. Sie entscheiden selber, welche Behandlungen Sie nutzen möchten.

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Früherkennung: Diese Vorsorgeuntersuchungen stehen Ihnen zu – Erwachsene, Jugendliche und Kinder bekommen ein umfangreiches Leistungsangebot der Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/frueherkennung-diese-vorsorgeuntersuchungen-stehen-ihnen-zu-erwachsene-jugendliche-und-kinder-bekommen-ein-umfangreiches-leistungsangebot-der-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/frueherkennung-diese-vorsorgeuntersuchungen-stehen-ihnen-zu-erwachsene-jugendliche-und-kinder-bekommen-ein-umfangreiches-leistungsangebot-der-krankenkasse/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:09:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61229 Erwachsene, Jugendliche und Kinder haben einen Anspruch auf sogenannte Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot für alle Versicherten, denn nicht alle Leistungen zahlt die Krankenkasse.  Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen Eine sehr

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Erwachsene, Jugendliche und Kinder haben einen Anspruch auf sogenannte Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot für alle Versicherten, denn nicht alle Leistungen zahlt die Krankenkasse. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die notwendigen, aber auch regelmäßigen Gesundheitschecks- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
  • Mit der Teilnahme an den Untersuchungen sammeln Sie Punkte für Bonusprogramme, so dass Ihnen finanzielle Vorteile entstehen.
  • Zusätzliche Extras können die Krankenkassen übernehmen, aber darüber hinaus gibt es auch kostenpflichtige Früherkennungsuntersuchungen. Diese zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen und sind aus der eigenen Tasche zu zahlen.

Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen

Eine sehr wichtige Präventionsmaßnahme sind die Vorsorgeuntersuchungen, um eine bestimmte Krankheit frühzeitig zu erkennen. 

Das regelmäßige Wahrnehmen der Untersuchungen sorgt nicht nur für den Erhalt der Gesundheit. Sie bietenauch bessere Heilungschancen bei einer Krankheit. Z.B. schwere Erkrankungen lassen sich besser heilen, wenn sie in einem frühen Stadium erkannt werden. Dann besteht die Möglichkeit einer schnelleren und besseren medizinischen Reaktion.

Eine ganze Reihe von regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen sind daher für gesetzliche Krankenversicherte vorhanden. Sie sind allerdings abhängig vom Geschlecht und vom Alter. Zudem werden sie nur in bestimmten Zeitabständen gewährt.

Die Untersuchungen für Jüngere

  • 18 Jahre bis 35 Jahre – Männer und Frauen nutzen z.B. einen einmaligen, allgemeinen Check
  • ab 20 Jahre – Frauen nutzen z.B. einmal im Jahr eine Genitaluntersuchung zur Krebsfrüherkennung und lassen sich gründlich untersuchen
  • … 25 Jahre – Frauen gehen z.B. jährlich zur Brust- und Hautuntersuchung, aber auch die Selbstuntersuchung der Brust ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Früherkennung
  • ab 35 Jahre – Frauen gehen z.B. alle drei Jahre zu einem kombinierten Screening, wozu die zytogologischer Untersuchung und der HPV-Test gehören
  • … 35 Jahre – Männer und Frauen machen z.B.  einen allgemeinen Gesundheitscheck und er dient zur Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und Nierenerkrankungen
  • ab 35 Jahre – Männer und Frauen machen z.B. ein Hautkrebs-Screening, wobei die Haut des Körpers in Augenschein genommen

Die Untersuchungen für Ältere

  • … 45 Jahre – Männer gehen z.B. zur jährlichen Krebsfrüherkennung und machen einen gründlichen Check
  • ab 50 Jahre – Frauen gehen z.B. zur Darmkrebsfrüherkennung und machen einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl
  • … 50 Jahre – Männer gehen z.B. regelmäßig zum Test zur Darmkrebsfrüherkennung. Auch zwischen 50 und 54 Jahren findet ein jährlicher Test statt und ab 50 Jahre sollten zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren, also alle 5 Jahre gemacht werden
  • zwischen 50 und 69 Jahren – Frauen nutzen z.B. alle zwei Jahre die Möglichkeit ein Mammographie-Screening zu machen, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen
  • ab 55 Jahre – Frauen machen z.B. alle zwei Jahren einen Test zur Früherkennung von Darmkrebs und dazu wird auch das Blut im Stuhl untersucht. Außerdem, haben Sie Anspruch auf zwei Darmspiegelungen alle 5 Jahre
  • ab 65 Jahre – Männer haben z.B. einen einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung, die zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader dient

Allerdings hat jede Krankenkasse eine eigene Satzung und in dieser befinden sich alle Untersuchungen. Die Kostenübernahme findet daher automatisch statt und muss nicht beantragt werden. Im Einzelfall lassen Sie sich z.B. von der Krankenkasse beraten und ein Berater stellt Ihnen alle Untersuchungen vor.

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Die Impfungen bei den Erwachsenen

Neben den ganzen Voruntersuchungen bieten die Krankenkassen auch einen Impfschutz für Männer und Frauen an, denn auch dieser Schutz gehört zu den sogenannten Vorsorgeleistungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Kosten für die Impfungen, denn die STIKO empfiehlt sie und dazu bietet jede Kasse noch weitere Leistungen im Bereich der Impfungen an. Im Einzelfall sind die weiteren Leistungen mit der Krankenkasse abzusprechen, denn ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Die empfohlenen Impfauffrischungen sind:

  • alle 10 Jahre Tetanus oder auch Wundstarrkrampf genannt und Diphterie
  • einmal im Erwachsenenalter Keuchhusten, auch Pertussis genannt
  • einmalig gegen Maser, wenn Sie nach 1970 geboren sind und älter als 18 Jahre, einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmalig gegen Masern in der Kindheit geimpft wurden
  • Pneumokokken ab dem 60 Lebensjahr eine einmalige Impfung
  • eine jährliche Grippeimpfung für Schwangere, Personen ab 50 Jahre, chronisch Kranke und Menschen mit hoher Infektionsgefahr (medizinisches Personal)
  • Gürtelrose, wenn Sie über 60 Jahre sind, Asthma oder Diabetes haben und über 50 Jahre sind
  • FSME bietet sich für alle Personen an, die in einem Risikogebiet leben und mit Zecken in Kontakt kommen
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Kinder- und Jugendliche-Vorsorgeuntersuchungen

Zur Früherkennung und zur Vorsorge gibt es von der Geburt des Kindes bis zur Volljährigkeit eine Menge Untersuchungen und die Kosten zahlen Sie nicht, denn sie werden von der Kasse übernommen.

1 bis 6 Jahre

  • Insgesamt 10 Untersuchungen finden in den ersten sechs Jahren statt und diese dienen zur Kontrolle der verschiedenen Körperbereiche. Die Sinnes-, Atmungs-, und Verdauungsorgane, die Muskulatur und das Skelett werden untersucht, aber auch Stoffwechselstörungen herausgefunden. Auch die Entwicklungs- und Verhaltensstörungen werden festgestellt. Bei diesen Untersuchungen handelt es sich um die U-Untersuchungen und diese sind in U1 bis U9 gekennzeichnet. Dazu kommt die U7A. Zusätzlich gibt es eine Menge an Regelimpfungen von Tetanus über Diphtherie bis hin zu Kinderlähmung, Keuchhusten und Röteln. Nach der Geburt des Kindes erhalten Eltern ein sogenanntes Untersuchungsheft und in diesem Heft stehen alle wichtigen Untersuchungen mit den entsprechenden Zeiträumen drin. Machen Sie frühzeitig einen Termin beim Kinderarzt, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite, so dass Ihr Kind mit allen wichtigen Untersuchungen und Impfungen versehen wird. Einige Kinderärzte erinnern sogar an die Untersuchungen, so dass Sie keine vergessen.

12 bis 15 Jahre

  • Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren gibt es einige weitere Untersuchungen und diese dienen zur Kontrolle der körperlichen Verfassung und der seelischen Entwicklung des Jugendlichen. Die Untersuchungen sind alle an einen Termin gebunden, denn sie brauchen ein wenig Zeit und können nicht innerhalb von wenigen Minuten gemacht werden.

Mädchen von 9 bis 14 Jahre

  • Die Kosten für die Gebärmutterkrebsschutzimpfung bei Mädchen, kurz auch HPV-Impfung genannt, werden von der Krankenkassen übernommen. Diese Impfung wird zwischen dem 9. und dem 14. Lebensjahr gegeben. Aber mittlerweile empfiehlt die STIKO (ständige Impfkommission), dass nicht nur Mädchen in dem Alter geimpft werden sollen, sondern auch alle Jungen. Jugendliche unter 18 Jahre sollten die Impfung unbedingt nachholen und zwar vor dem 18. Geburtstag, wenn sie die Impfung nicht bis 15 Jahre bekommen haben.
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Brustkrebs: Neuer Kettenbrief in Facebook, WhatsApp, Instagram und anderen sozialen Netzwerken

Ein neuer Kettenbrief macht derzeit in den sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp und Instagram die Runde. Dabei wird das Thema Brustkrebs als Aufhänger genommen. Sie sollen Ihr Profilbild gegen ein Bild mit einem Herz austauschen.

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Das Thema Bonusprogramm

Die Krankenkassen haben spezielle Bonusprogramme ins Leben gerufen und diese sollen einen ganz bestimmten Zweck erfüllen.

In den letzten Jahrzehnten sind die Deutschen recht Impf- und Arztfaul geworden. Aus dem Grund haben die Krankenkasse die Bonusprogramme ins Leben gerufen, damit die Vorsorgeuntersuchungen interessant werden. Sie erhalten beispielweise einen finanziellen Zuschuss, wenn Sie an den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, aber auch andere Boni sind möglich. Sie müssen sich bei der Krankenkasse für das Bonusprogramm anmelden und die entsprechenden Untersuchungen von dem Arzt abstempeln lassen.

Zahnärzte und das Bonusheft

Ein gutes Beispiel bietet sich im Bereich der Zahnärzte an, denn wenn ein Zahnersatz notwendig wird und die regelmäßigen Kontrollbesuche sind gemacht, dann gibt es einen finanziellen Zuschuss.

Allein aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass jede Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eingetragen wird, denn ansonsten zahlen die Krankenkasse nur 50% der Kosten und den Rest zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Einen Zuschuss von 60 % erhalten Personen, die innerhalb von 5 Jahre die Zähne einmal im Jahr kontrollieren lassen. Eine Kostenerstattung von 65% sind möglich, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind und diese mit dem Bonusheft nachweisen.

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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Die individuellen Leistungen für die Gesundheit

Viele Arztpraxen bieten zusätzlich noch weitere Tests und Vorsorgeuntersuchungen an, aber dabei handelt es sich um private Leistungen.

Die Kosten für diese Untersuchungen sind nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten und somit werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen.

Bei den Untersuchungen spricht man von individuellen Gesundheitsleistungen und deren Nutzen ist in vielen Fällen stark umstritten. Der igel-monitor bewertet die angebotenen Untersuchungen immer anhand von wissenschaftlichen Ergebnissen.

Aus dem Grund prüfen Sie immer zuerst, ob Ihre Krankenkasse die angebotenen Leistungen auch bezahlt oder Sie selber zur Kasse gebeten werden. Im Einzelfall werden kostenpflichtige Zusatzbehandlungen von der Krankenkasse getragen, aber das ist mit der jeweiligen Krankenkasse individuell zu klären. Klären Sie die Kostenübernahme immer zuerst und dann lassen Sie sich behandeln, denn wenn der Kostenübernahme nicht zugestimmt wird, zahlen Sie auf jeden Fall und eine Erstattung gibt es nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vorsorgeuntersuchung

1. Werden die Kosten für die Darmkrebsuntersuchung von der Krankenkasse getragen?

Die Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung ist eine notwendige Untersuchung zur Früherkennung und befindet sich im Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkasse. Somit werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und Sie zahlen keinen Cent.

2. Wie bekomme ich eine Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse?

Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und er wird auf Wunsch zugeschickt. Senden Sie den ausgefüllten Antrag umgehend an die Krankenkasse zurück. Innerhalb von sechs Wochen erhalten Sie Bescheid.

3. Corna-Zeit – Wie kläre ich meine Angelegenheiten mit der Krankenkasse?

Zurzeit sind alle Krankenkassen für den Besuchsverkehr geschlossen, um die Corona-Ausbreitung zu verhindern. Sie können per Telefon oder E-Mail mit der Kasse Kontakt aufnehmen. Allerdings sind die Leitungen oft überlastet, nutzen Sie also gegebenenfalls die Rückruffunktion oder eine E-Mail.

4. Wie wichtig sind die U-Untersuchungen für Kinder?

Ab der Geburt bietet die Krankenkasse die U-Untersuchungen für Babys und Kinder an. Die U-Untersuchungen finden in regelmäßigen Abständen statt und auch Impfungen sind enthalten. Die Impfungen schützen die Kinder vor ansteckenden und teilweise tödlichen Krankheiten.

5. Muss ich mein Kind impfen lassen?

In den letzten Jahren kam es immer mehr zu Impfgegner. Sie haben ihre Kinder aus Protest nicht impfen lassen. Die Gründe sind recht unterschiedlich, aber die Kindergärten haben protestiert. Gerichte haben entschieden, dass ein Kindergarten das Kind ablehnen kann, wenn bestimmte Impfungen nicht erledigt sind.

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Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot. Sie bieten daher den Kunden Untersuchungen und Impfungen an, deren Kosten sie übernimmt. Die Vorsorgeuntersuchungen sind jedenfalls sehr wichtig, um eine Erkrankung schnell erkennen und behandeln zu können. Wichtig ist daher, dass Sie vor einer Untersuchung abklären, ob die Krankenkasse die Kosten. Anderenfalls müssten Sie  selber zahlen. Einige Arztpraxen bieten nämlich Untersuchungen an, die zu den privaten Untersuchungen zählen und somit übernimmt die Kasse die Kosten nicht. Diese Kosten tragen Sie komplett alleine und aus dem Grund ist ein Vorabgespräch mit der Kasse notwendig. Eine Kostenübernahme ist nur in seltenen Fällen möglich und muss mit einem Antrag erfragt werden. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Wochen und bis dahin muss die Untersuchung warten. Nutzen Sie aber alle Vorsorgeuntersuchungen und nehmen Sie an Bonusprogrammen teil, um finanzielle Vorteile zu erhalten.

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Zahnvorsorge für Kinder, Schwangere und Pflegebedürftige – Gesetzliche Krankenkassen übernehmen viele Leistungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnvorsorge-fuer-kinder-schwangere-und-pflegebeduerftige-gesetzliche-krankenkassen-uebernehmen-viele-leistungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnvorsorge-fuer-kinder-schwangere-und-pflegebeduerftige-gesetzliche-krankenkassen-uebernehmen-viele-leistungen/#respond Tue, 01 Mar 2022 08:46:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67097 Neben den normalen Kassenleistungen stehen Kindern zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung und diese werden von der Krankenkasse übernommen, so dass für Sie keine weiteren Kosten entstehen. Für Pflegebedürftige ist ganz neu, dass Zahnärzte nicht nur Hausbesuche

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Neben den normalen Kassenleistungen stehen Kindern zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung und diese werden von der Krankenkasse übernommen, so dass für Sie keine weiteren Kosten entstehen. Für Pflegebedürftige ist ganz neu, dass Zahnärzte nicht nur Hausbesuche machen, sondern mittlerweile gibt es auch Videosprechstunden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Schwangere gibt es keine spezielle Zahnvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen und seit dem 1. Juli 2018 gilt sogar ein Amalgam-Verbot für Schwangere und Stillende, so dass diese Personen nur noch Kunststofffüllungen bekommen dürfen.
  • Kinder zwischen 3 und 6 Jahren können drei kostenlose Vorsorgenuntersuchungen in Anspruch nehmen und Kleinkinder ab dem 6. Lebensmonat haben einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Kinder und Jugendliche können zwischen 6 und 18 Jahre alle sechs Monate den Zahnarzt aufsuchen, so dass der Besuch Routine wird und keine Angst aufkommt.
  • Auch Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf eine zahnmedizinische Untersuchung und dafür kommen die Zahnärzte sogar ins Haus. Sie erhalten einen Fahrtkostenzuschuss, wenn Sie in die Praxis müssen. Alle anderen Untersuchungen und Behandlungen finden in den eigenen vier Wänden oder im Pflegeheim statt, ohne Zusatzkosten.

Der Anspruch für Schwangere

Das Zahnfleisch wird in der Schwangerschaft stärker durchblutet, aber auch weicher und ist viel anfälliger für eine bakterielle Entzündung, so dass eine besondere Zahnvorsorge notwendig ist.

Die Säure durch die Übelkeit und das Erbrechen greifen den Zahnschmelz zusätzlich an und die Heißhungerattacken sorgen für ein erhöhtes Karies-Risiko, so dass die Zähne zusätzlich gefährdet sind. Aus dem Grund sollten Schwangere einen Termin beim Zahnarzt direkt zu Beginn der Schwangerschaft in Angriff nehmen, so dass eine gute Vorsorge möglich ist.

Für Schwangere gibt es keine besondere Kontrolluntersuchung und somit gibt es auch keine Kassenleistung. Die Frau kann die normale Untersuchung in Anspruch nehmen, denn 2x im Jahr ist der Zahnarztbesuch eine gesetzliche Kassenleistung. Sind größere Behandlungen in der Schwangerschaft notwendig, dann werden sie wirklich nur gemacht, wenn es nicht anders geht. Grundsätzlich werden Röntgenuntersuchungen vermieden.

Zahnbehandlung
Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag

Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Amalgam-Verbot für Schwangere und Stillende

In deutschen Zahnarztpraxen gilt seit dem 1. Juli 2018 ein Anwendungsverbot für Amalgam bei Schwangeren und Stillenden.

Zählen Sie zu den gesetzlich versicherten Frauen? Sie können daher z.B. keine Zahnfüllung aus Dentalamalgam bekommen? Dann haben Sie einen Anspruch auf eine kostenlose alternative plastische Füllung. Inzwischen gehören auch die Seitenzahnbereiche und die Kompositfüllungen aus Kunststoff zu den Leistungen der Krankenkasse. Zudem haben Patienten mit einer Amalgam-Allergie, Patienten mit einer Niereninsuffizienz und Kinder bis zum 15. Lebensjahr einen Anspruch auf diese Leistung.

Wichtig:

Für Schwangere empfehlen einige Zahnärzte spezielle Maßnahmen zur Prophylaxe, so dass eine professionelle Zahnreinigung und ein Plaquetest sinnvoll sind. Sie sollen daher zeigen, an welchen Stellen eine Verbesserung der Mundhygiene notwendig ist. Allerdings handelt es sich um keine Kassenleistungen, so dass Sie die Behandlungen selber zahlen müssen. Einige Krankenkassen bieten jedoch für Schwangere spezielle Zahnvorsorgeuntersuchungen an, so dass Sie sich erkundigen sollten.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Untersuchungen für Kinder

Kinder sind in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert und sie können einige Untersuchungen kostenfrei in Anspruch nehmen.

Die Krankenkassen zahlen

  • 6 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr
  • 1x alle 6 Monate kann das Kind eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung machen (zwischen 6 und 18 Jahren)
  • 2x im Halbjahr bieten Zahnärzte eine Zahnschmelzhärtung für Kinder zwischen dem 6. und 24. Lebensmonat an
  • bei erhöhtem Kariesrisiko haben Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr einen Anspruch auf Fluoridierung

Weitere zusätzliche Kassenleistungen für Kinder

Zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, wobei ein Abstand von jeweils 12 Monaten eingehalten werden muss. Die Untersuchungen werden in den zahnärztlichen Kinderpass eingetragen. Schulkinder bekommen die sogenannte Individualprophylaxe kostenfrei. Zudem können Kinder bis zum 18. Lebensjahr alle sechs Monate zum Zahnarzt gehen, denn es handelt sich um eine Kassenleistung. Bei dieser Kontrolluntersuchung schaut sich der Zahnarzt die Beläge und den Zahnstein an und untersucht das Zahnfleisch. Dazu gibt es ein paar wichtige Tipps rund um die Zahnpflege und eine gute Ernährung. Der Zahnarzt kann bei Bedarf auch die beiden Backenzähne vor den Weisheitszähnen versiegeln. Wenn Ihr Kind ein hohes Kariesrisiko hat, dann kann der Zahnarzt auch alle 6 Monate die Zähne mit Fluoridlack behandeln. Es handelt sich auch um eine Kassenleistung.

Wichtig

Die halbjährlichen Untersuchungen werden ab dem 12. Lebensjahr in das Bonusheft eingetragen, wobei es sich um einen Nachweis der Zahnpflege handelt. Durch das Bonusheft erhöhen sich im späteren Leben die Zuschüsse für einen Zahnersatz und das bedeutet, Sie müssen weniger bezahlen.

Krankenkassenkarte
Schließung einer Krankenkasse: Versicherte weiterhin geschützt und es entstehen keine Leistungslücken

Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse

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Neue Leistungen für Kinder seit 2019

Mitte 2019 sind heute gesetzliche Leistungen in Kraft getreten und davon sind Kleinkinder betroffen. Damit soll Karies besser vermieden werden. 

Jetzt können Kinder ab dem 6. Lebensmonat schon zur Früherkennung gehen und diese Leistung bis zum 34. Lebensmonat 3x in Anspruch nehmen. Danach dürfen Kinder noch bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 3x hin. Die Früherkennung wird zeitlich auch die U-Untersuchungen beim Kinderarzt abgestimmt.

Die drei zusätzlichen Untersuchungen sollen nicht nur die Aufklärung zu Munderkrankungen erläutern, sondern auch die richtige Anwendung von Zahnpasta erklären. Zudem kann ein flouridhaltiger Lack auf die Zähne zur Zahnschmelzhärtung aufgetragen werden, denn zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat handelt es sich um eine Kassenleistung. Es handelt sich um die sogenannte Fluoridierung und diese kann 2x im Jahr in Anspruch genommen werden. Sie ist abhängig davon, ob schon Karies vorhanden ist oder nicht.

Die Fluoridierung bei einem erhöhten Kariesrisiko ist zwischen dem 34. Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr eine Kassenleistung.

Seit dem 1. Juli 2018 gibt es die sogenannte EU-Quecksilber-Verordnung und seit dem Tag gilt ein Verbot von Amalgam bei Milchzähnen und Kindern unter 15 Jahren. Seitdem erhalten gesetzlich versicherte Kinder bei einer Kariesbehandlung auf Kosten der Krankenkasse Kunststofffüllungen, so dass Sie keine Zuzahlungen leisten müssen.

MDK
Begutachtung durch den MDK: So können Sie sich vorbereiten – Tipps

Achten Sie bitte darauf, dass im Moment wegen der Corona-Pandemie zum Teil nur telefonische Begutachtungen erfolgen. Die Begutachtung beinhaltet diese sechs Lebensbereiche. Diese werden geprüft, damit der Pflegegrad ermittelt werden kann. Die Terminankündigung Nachdem Sie

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Die Behandlung von Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben Probleme mit der Pflege der dritten Zähne und können meist nicht regelmäßig einen Zahnarzt aufsuchen, so dass es jetzt endlich eine Anpassung gibt.
Wichtig:<
Sie können nicht selber einen Zahnarzt und deren Praxis aufsuchen? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine aufsuchende medizinische Betreuung. Diese können Sie nicht nur in den eigenen Wänden nutzen, sondern auch im Pflegeheim.
Seit dem 1. Oktober 2020 gibt es mittlerweile Videosprechstunden beim Zahnarzt und das können in erster Linie Pflegebedürftige als Kassenleistung nutzen. Auch Behindere, die Eingliederungshilfe bekommen und Versicherte, die in einer Pflegeeinrichtung einen Kooperationsvertrag mit einem Zahnarzt abgeschlossen haben, können diese Möglichkeit nutzen.

Gesundheitstracker
Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient

Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020

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Leistungen für Pflegebedürftige

Die Zahnärzte können nicht nur die Zähne und das Zahnfleisch untersuchen, sondern auch den Zahnbelag entfernen. Auch die Anpassung von Prothesen, die Reparatur oder die Behandlung von Druckstellen ist möglich. Natürlich kommt es vor, dass in der Praxis Behandlungen gemacht werden müssen, dann übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten. Allerdings gibt es hier eine Voraussetzung und das bedeutet, dass der Hausarzt eine Verordnung ausstellen muss. Dann brauchen Sie nicht nur 10% der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zahlen. Bei den privat versicherten Personen richtet sich der der Anteil nach dem Tarif und was die Krankenkasse an Leistung zahlt.

Seit 2014 gilt:

Seit April 2014 können pflegebedürftige Patienten auch in Heimen betreut werden, so dass es jetzt eine Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gibt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat im Jahr 2019 festgestellt, dass mittlerweile 30% der Pflegeheime einen solchen Kooperationsvertrag haben.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Neue Richtlinien seit 2018

Am 1.Juli 2018 ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten, so dass es konkrete zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen gibt.

Die wichtigsten Leistungen für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige sind:

  • 1x im Jahr beurteilt der Zahnarzt den Zustand von Zähnen, Zahnfleisch, der Mundschleimhäute und des Zahnersatzes und sorgt somit für eine Erhebung des Mundgesundheitsstatus.
  • 1x im Jahr kommt es zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten zu einer Besprechung rund um die Zahnhygiene, Fluoridanwendungen, zahnärztliche Ernährung, aber auch über Verhinderung und Minderung von Mundtrockenheit und erstellt einen Mundgesundheitsplan
  • Der Zahnarzt erläutert 1x im Jahr dem Patienten und eventuell den Angehörigen, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen und bietet gleichzeitig auch praktische Demonstrationen an. Die Aufklärung zur Mundgesundheit geschieht zeitnah zum Mundgesundheitsplan.
  • 2x im Jahr haben gesetzlich versicherte Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige einen Anspruch auf das Entfernen von harten Zahnbelägen. Der Anspruch gilt auch für alle anderen Kassenpatienten, aber dann nur 1x im Jahr.

Der Zahnarzt hat einen Vordruck und darauf notiert er alle weiteren Behandlungen, so dass nicht nur die Patienten, sondern auch die Angehörigen und das Pflegepersonal gut informiert werden und über die Untersuchungen und Behandlungsschritte immer auf dem neusten Stand sind.

PKV
Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten

In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahnvorsorge

1. Wie oft darf ein gesetzlich Versicherter zum Zahnarzt ohne Zuzahlung zu leisten?

Grundsätzlich sieht die gesetzliche Krankenkasse vor, dass ein gesetzlich Versicherter alle sechs Monate zum Zahnarzt gehen kann, wobei es sich hier um Kontrolluntersuchungen handelt. Für eine Kontrolluntersuchung sind keine Kosten zu erwarten, aber für weitere Behandlungen müssen Sie selber aufkommen.

2. Was gehört zu den Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt?

Bei den Kontrolluntersuchungen untersucht der Zahnarzt nicht nur die Zähne, sondern auch das Zahnfleisch und schaut nach weiteren notwendigen Behandlungsschritten, um die Zahngesundheit weitgehend zu erhalten.

3. Kann sich der Patient im Pflegeheim den Zahnarzt selber aussuchen?

Die Pflegeheime haben Kooperationsverträge mit Zahnärzten, so dass der Bewohner sich den Zahnarzt nicht eigenständig aussuchen kann. Er muss den Zahnarzt aus dem Kooperationsvertrag nehmen, denn er kommt für alle Patienten aus dem Heim.

4. Zählt die Zahnreinigung zur Zahnvorsorge?

In der Regel handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung um eine Privatleistung, aber einige Krankenkassen übernehmen die Kosten. Erkundigen Sie sich bei einer Krankenkasse unter welchen Voraussetzungen die Zahnreinigung als Zahnvorsorge gilt, so dass Sie keine Zusatzzahlungen leisten müssen.

5. Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Zahnreinigung?

In der Regel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 80% der Mehrleistungen, so dass eine Zahnreinigung alle sechs Monate nur 50 Euro für Sie kostet. Reichen Sie die Rechnung bei der Krankenkassen ein und das Geld wird auf Ihr Konto überwiesen.

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medirezept.com: Vorsicht Fakeshop! Meiden sie die Onlinepotheke

In dem Onlineshop medirezept.com können Sie scheinbar Medikamente ohne Rezept bestellen. Doch wie seriös ist dieses Angebot? Wir raten von einem Einkauf ab. Es gibt keine seriöse Apotheke, welche Tabletten ohne Rezept verkauft. Einkaufen und ein

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Fazit

Zahnvorsorge ist ein wichtiger Punkt bei der Gesundheit und jeder Erwachsene hat den Anspruch, dass er alle sechs Monate zur Kontrolluntersuchung gehen darf. Diese Untersuchungen sind kostenfrei, so dass sie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Es gibt aber auch noch viele weitere Zahnvorsorge-Maßnahmen, so dass die Zahn- und Mundgesundheit auch im hohen Alter gewährleistet werden kann. Wichtig ist, dass Sie regelmäßig einen Zahnarzt aufsuchen und damit schon im jungen Alter beginnen. Selbst Kleinkinder ab 6. Monaten können den Zahnarzt besuchen, so dass die Zahnvorsorge schon sehr früh beginnt. Mit Hilfe des Zahnpasses können Sie in Zukunft viel Geld sparen, denn damit lassen sich die Kosten für Zahnersatz im Alter reduzieren. Dazu müssen Sie alle Kontrolluntersuchungen lückenlos vorweisen, so dass die Krankenkasse einen schriftlichen Nachweis hat. Für eine gute Mund- und Zahngesundheit auch im Alter achten Sie auf regelmäßige Zahnvorsorge.

Der Beitrag Zahnvorsorge für Kinder, Schwangere und Pflegebedürftige – Gesetzliche Krankenkassen übernehmen viele Leistungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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