Krankenversicherungskarte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 09:51:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Krankenversicherungskarte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Auslandsreisekrankenversicherung – für gesetzlich Versicherte sinnvoll https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsreisekrankenversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-sinnvoll/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsreisekrankenversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-sinnvoll/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:05:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55149 Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist immer dann angebracht, wenn Sie eine private Reise ins Ausland unternehmen und gesetzlich versichert sind. Fakt ist, dass gesetzliche Krankenkassen bestenfalls einen teilweisen Schutz außerhalb Deutschlands bieten.  Krankenversichert innerhalb Europas Die Europäische

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Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist immer dann angebracht, wenn Sie eine private Reise ins Ausland unternehmen und gesetzlich versichert sind. Fakt ist, dass gesetzliche Krankenkassen bestenfalls einen teilweisen Schutz außerhalb Deutschlands bieten. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergleichen Sie unbedingt die Preise verschiedener Auslandsreisekrankenversicherungen ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen oder Familien.
  • Im Kleingedruckten finden Sie Ausschlüsse, die Ihnen bekannt sein sollten.
  • Wie sieht es mit dem Rücktransport aus? Der sollte bereits durchgeführt werden, wenn als medizinisch „sinnvoll“ (und nicht als medizinisch „notwendig“) eingestuft.

Krankenversichert innerhalb Europas

Die Europäische Krankenversicherungskarte wiegt so manchen gesetzlich Versicherten in der Sicherheit, auch im Ausland einen guten Schutz zu haben.

Obgleich zwischen Deutschland und vielen Ländern – auch außerhalb der EU – ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann es passieren, dass Urlauber  Ihre medizinische Versorgung zahlen müssen. Dies ist immer ganz oder teilweise der Fall, wenn die behandelnde Praxis Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkennt. Dann nämlich behandelt der Arzt oder das Krankenhaus Sie als Privatpatient zu entsprechend hohen Kosten. Üblich ist zudem, dass Sie unmittelbar nach der erfolgten Behandlung die Rechnung begleichen müssen. Gerade bei einem mehrtägigen Klinikaufenthalt kommen schnell einige Tausend Euro zusammen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nicht den Rücktransport aus dem Ausland als Leistung an. Das heißt, für den Rücktransport kämen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Ausschließlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Transportkosten zum Heimatort. Für häufig wenige Euro pro Jahr steht Ihnen ein guter Schutz im Ausland zu.

Preisvergleich

Je nach bevorzugtem Reiseziel und der Reisedauer bieten Auslandsreisekrankenversicherungen das passende Paket an Leistungen.

Üblicherweise berücksichtigt eine Auslandsreisekrankenversicherung Auslandsreisen, die eine Dauer von maximal sechs oder acht Wochen haben. Wer sich für den Zeitraum einer mehrmonatigen Auslandsreise versichern möchte, muss unter speziellen Tarifen wählen. Derartige Tarife sind erheblich teurer als die für einige Wochen Urlaub. Unter anderem wenden sich diese Policen an Schüler, die ein Auslandsjahr planen und an Senioren, die den Winter in Südeuropa verleben möchten.

Sofern Sie nicht nur für sich, sondern für alle Familienmitglieder eine Auslandskrankenversicherung suchen, können Sie bereits unter Angeboten ab etwa 20 Euro pro Jahr wählen. Prüfen Sie in jedem Fall das Leistungsspektrum und vergleichen Sie die in Frage kommenden Tarife miteinander. Wichtig für den Familienschutz ist, welches Höchstalter der Kinder die Versicherung maximal vorgibt. Häufig müssen sich Kinder ab 18 Jahren selbst versichern. Bei einigen Versicherungen ist dies erst ab 21 oder 23 Jahren  notwendig.

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Das Kleingedruckte

Auch für Auslandsreisekrankenversicherungen gilt, dass vor Vertragsabschluss sämtliche Details bekannt sein sollten.

Auch für den Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollte das Preis-Leistungs-Verhältnis den Ausschlag geben. Der Haupttexteil der meisten Verträge klingt recht ähnlich und beinhaltet ein vergleichbares Leistungspaket. Es ist grundsätzlich ratsam, den gesamten Vertragstext durchzulesen, damit Ihnen keine versteckte Klausel entgeht. So schließen einige Versicherungen Leistungen bei Sportunfällen unterschiedlicher Art aus.

Ferner kann der Vertrag Passagen enthalten, die chronisch Erkrankten Leistungen versagen. Jedoch gibt es auch Versicherungen, die eine Zahlung ausschließen, wenn sich der Versicherte ein halbes Jahr vor Reiseantritt aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes behandeln ließ. Auch für den Fall, dass ein Arzt schon vor Reiseantritt eine notwendige Behandlung formuliert hat, erfolgt möglicherweise keine Versicherungsleistung. Gerade chronisch Kranke sollten also ganz genau hinschauen, was sie abschließen. Es ist Ihnen als chronisch Erkrankter nicht möglich, den gewünschten privaten Versicherungsschutz abzuschließen? Dann fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach einer passenden Reisekrankenversicherung im gewählten Urlaubsland. Lassen Sie sich vorsichtshalber von Ihrem behandelnden Arzt vor der Abreise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

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Vorleistungsklausel und Nachleistungsfrist

Die Vorleistungsklausel und die befristete Nachleistungsfrist können mit erheblichen Kosten für den Versicherten verbunden sein.

Ist eine Vorleistungsklausel Bestandteil des Versicherungsvertrages, zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung lediglich den Teil der Kosten, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Für Sie als Versicherten  heißt das, dass Sie sowohl mit der gesetzlichen Krankenkasse als auch mit der Auslandsreisekrankenversicherung abrechnen  müssen.

Wer im Urlaub erkrankt, kann möglicherweise nicht zum ursprünglich gebuchten Termin zurückreisen. In einem solchen Fall macht sich eine ausreichend lange oder aber unbefristete Nachleistungsfrist bezahlt. Denn nur dann können Sie davon ausgehen, dass der Versicherer auch nach dem eigentlichen Ende der Reise noch Kosten übernimmt.

Der Rücktransport

Keine Frage: die medizinische Versorgung ist in Deutschland besser als in vielen anderen Ländern. Deshalb sollten Sie auf den aus medizinischer Sicht sinnvollen Rücktransport Wert legen. Privat Versicherte sollten ebenfalls den möglicherweise zweckmäßigen Rücktransport beachten und gegebenenfalls eine Reiseversicherung abschließen. Und wenn es nur passiert, um die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zahlen zu müssen.

Nicht empfehlenswert sind Tarife, die den Rücktransport nur aus medizinisch notwendigem Grund vorsehen. Medizinisch notwendig ist nämlich gleichzusetzen mit einer absolut unzureichenden medizinischen Versorgung im Urlaubsland.

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Kostenintensives und Selbstbeteiligung

Ihnen wird im Ausland eine sehr teure Behandlung vorgeschlagen? Dann holen Sie sich unbedingt die Zusage zur Kostenübernahme von Ihrer Versicherung ein!

Durch eine Selbstbeteiligung fällt der Versicherungsbetrag zwar niedriger aus, aber im Ernstfall zahlen Sie diesen Betrag. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Behandlungskosten kaum den Selbstbeteiligungsbetrag überschreiten. Entscheiden Sie sich deshalb lieber gegen eine Selbstbeteiligung.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Auslandsreisekrankenversicherung

1. Ist es möglich, die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abzuschließen?

Üblicherweise muss der Vertragsabschluss wenigstens einen Tag vor Abreisetermin erfolgen. Kaum eine Versicherung lässt den Abschluss nach Urlaubsantritt zu.

2. Kann ich die Dauer der Reisekrankenversicherung im Urlaub verlängern?

Reisekrankenversicherungen, die für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wurden, können Sie nicht einfach verlängern. Ist absehbar, dass Sie länger unterwegs sind, sollten Sie deshalb eine dementsprechende Versicherung abschließen.

3. Wer ist im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert?

Abgesehen von Lebenspartnern, die dieselbe Meldeadresse haben, sind auch die dort gemeldeten minderjährigen Kinder mitversichert. Die Versicherung gilt auch im Fall einzeln reisender Familienmitglieder.

4. Gibt es Extra-Tarife für Work & Travel?

Ja, einige Versicherungen bieten Teilnehmern an Work & Travel besondere Tarife an. Auf jeden Fall sollten sich die Teilnehmer rechtzeitig für eine Auslandsreisekrankenversicherung entscheiden, um gut abgesichert zu sein.

5. Was muss ich für den Notfall dabeihaben?

Es ist unerlässlich, die Versicherungsnummer und die Notrufnummer der gewählten Versicherung mitzuführen. Im Krankheitsfall muss die Versicherung zeitnah über den Stand der Dinge informiert werden.

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Fazit

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten sich rechtzeitig um eine Auslandsreisekrankenversicherung kümmern. Gerade bei einer derartigen Versicherung gilt, dass keinesfalls der günstigste Preis das wichtigste Argument ist. Vielmehr muss das Leistungspaket maßgeschneidert sein, damit der Reisende oder die Reisenden gut geschützt sind und nicht auf etwaigen Behandlungskosten sitzen bleiben. Vergleichen Sie nur die Tarife hinsichtlich des Versicherungsbetrages, die Ihren Anforderungen auch entsprechen.

 

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