Krankheit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:53:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Krankheit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte – Geplante Behandlungen bedürfen der Genehmigung und akute Notfälle zahlt die Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:53:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63337 Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen

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Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen welche Leistungen die Krankenkasse auch im Ausland übernehmen. Es gibt aber auch Behandlung, welche Sie genehmigen lassen müssen und auch Fallstricke lauern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gute Vorbereitung für eine Reise ist wichtig und dabei spielt es keine Rolle ob Sie privat verreisen oder aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands unterwegs sind.
  • Das Ausland ist in vielerlei Hinsicht für die Menschen interessant und mittlerweile auch um eine medizinische Behandlung vornehmen zu lassen.
  • Gesprochen wird von dem sogenannten Behandlungstourismus, denn das Ausland lockt mit Einsparungen.
  • Sie sollten die Vorschriften Ihrer Krankenkasse kennen, wenn Sie einen Arztbesuch jenseits der deutschen Grenzen in Erwägung ziehen.

Auf der Reise krank

Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung auf, wenn Sie sich in einem EU-Mitgliedsland befinden, mit denen Deutschland n Sozialversicherungsabkommen hat.

Sie können sich eine genaue Länderübersicht anschauen, indem Sie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland aufsuchen.

Kommt es zu einem solchen Fall, dann müssen Sie in der Klinik oder beim Arzt nicht nur die Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen, sondern auch Ihren gültigen Personalausweis. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte). Zudem müssen Sie vor Ort noch ein Formular ausfüllen, wodurch der Arzt für die Behandlung berechtigt wird. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für alle Leistungen, die Sie im Urlaubsland nutzen. Es kommt vor, dass der Arzt oder die Klinik die EHIC nicht annehmen, dann müssen Sie in Vorleistung treten und die Rechnungen sammeln, so dass Sie diese bei Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. In aller Regel übernehmen die Krankenkassen die Kostenerstattung, aber Zuzahlungen und Selbstbehalte müssen Sie im Ausland aus der eigenen Tasche zahlen, wenn diese dort üblich sind.

Vorsicht:

Von den Hotelangestellten werden Ihnen in der Regel nur reine Privatärzte oder -kliniken angeboten und dann gilt besondere Vorsicht, denn diese Einrichtungen sollten Sie nur in Anspruch nehmen, wenn das System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung berechtigt ist. Recherchieren Sie am besten selber, wer dafür in Frage kommt. Achten Sie zudem darauf, dass es im Notfall kaum reicht, im Internet nach entsprechenden Anbietern zu suchen.

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Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Möglichkeit bietet eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung an, denn sie deckt die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes ab.

Für den Rücktransport gilt das auf jeden Fall, denn diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht. Zudem übernimmt die Zusatzversicherung auch andere Anteile, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden und dazu gehört auch das Reisegepäck. Aber es gibt auch eine Ausnahme, denn wenn Sie eine Vorerkrankung haben oder aufgrund des Alters keine Zusatzversicherung erhalten, dann sammeln Sie die Absagen und wenden Sie sich an die Krankenversicherung. In vielen Fällen kommt sie dann für die Behandlung im Ausland auf.

Gesetzliche und private Auslandsreisekrankenversicherungen

Mittlerweile haben sich die Krankenkassen auf diese Umstände eingestellt und einen verbesserten Schutz für Auslandsreisen ins Sortiment aufgenommen. Dazu müssen Sie sich für einen Wahltarif entscheiden, aber beachten Sie, dass solche Tarife in der Regel an Bindungsfristen gekoppelt sind. Sie können dann die gesetzliche Krankenkasse nicht vor mehreren Jahren kündigen.
Bei den privaten Auslandsreisekrankenversicherungen läuft es anders, denn sie werden zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Sie sind von der gesetzlichen Krankenkasse vermittelt worden, aber auch dann entstehen keine Bindungsfristen.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vergleichs, denn nicht jede private Auslandsreiseversicherung, die von der eigenen Krankenkasse empfohlen wird, ist die Beste.

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Die Auslandsbehandlung

Sie können sich innerhalb der Europäischen Union behandeln lassen, wenn Sie in einer gesetzlichen Versicherung gemeldet sind.

Heutzutage machen sich viele Menschen mit einer gesetzlichen Versicherung auf ins Ausland, um beispielsweise seine Zähne richten zu lassen. Der Grund ist einfach, denn die Preise sind in einigen Ländern deutlich günstiger. Aber in einem solchen Fall gibt es ein paar Dinge zu beachten, denn bei Zahnersatz oder Kuren müssen Sie die Leistungen vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen. Dazu reichen Sie einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein, denn sonst kann es vorkommen, dass sie die Kosten nicht übernimmt. Das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 19 / 08 R) hat diese Auflage am 30. Juni 2009 bestätigt. Eine Genehmigung von der zuständigen Krankenkasse brauchen Sie auch, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt planen, aber ein Notfall ist davon ausgeschlossen.

Sie sollten sich vor Reisebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Übernahme der Kosten erläutern, auch wenn die anstehende ambulante Behandlung eigentlich keine Genehmigung bedarf. Schließlich gibt es verschiedene Varianten der Kostenerstattung beziehungsweise der Kostenübernahme. Die günstigste Alternative finden Sie immer durch die Krankenkasse und einer ausführlichen Beratung.

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Die Arztsuche

Im besten Fall informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn diese hat allerlei Informationen zu Ärzten. Zudem können die Krankenkassen weitere Informationen liefern.

Die Kliniken und Ärzte präsentieren ihre Leistungen heute auch viel im Internet und darüber hinaus sind auch die medizinischen Dienste der Automobilclubs hilfreiche Quellen. Dadurch erhalten Sie Informationen über die deutschsprachigen Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.

Klären Sie vor der Behandlung

Bevor Sie sich in die Behandlung im Ausland begeben sollten Sie sich gut informieren.

  • Informieren Sie sich zuerst sehr gut über den Arzt und achten Sie schon vor der eigentlichen Behandlung darauf, dass es zu keinen Verständigungsproblemen kommt. Zur Not müssen Sie sich einen Dolmetscher besorgen, wenn Sie keinen anderen Arzt nehmen wollen.
  • Richten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation des Arztes und auf die Standards der Klinik oder der Praxis. Eine vorhandene Zertifizierung bietet das ISO-Zeichen, denn es weist auf eine ständige Kontrolle hin und das gilt nicht nur für die Praxis, sondern auch für das Material. Bei der Erstellung von Zahnersatz können Sie sich über einen Materialpass erkundigen, denn er gibt Auskunft über das Material und das Labor.
  • Sprechen Sie den Termin und den Behandlungsablauf genau ab und dazu gehört auch die Dauer der Voruntersuchung, die eigentliche Therapie und die Nachbehandlung. Chirurgische Eingriffe können kompliziert sein und eine geregelte Nachsorge ist für den Heilungsprozess sehr wichtig. Zudem kann eine Nachbehandlung sich mehrere Wichen hinziehen und somit die Behandlungskosten deutlich teurer machen. Wichtig ist auch, dass die Ärzte einen Kooperationspartner in Deutschland haben, denn damit können Sie weitere Reisekosten vermeiden, wenn der deutsche Arzt die Nachbehandlung übernimmt.
  • Legen Sie Wert auf einen exakten Kostenvoranschlag, denn nur wenn alle erforderlichen Maßnahmen auf dem Kostenvoranschlag vorhanden sind, kommt es am Ende zu keinen Schwierigkeiten, wenn Arzt oder Klinik weitere Rechnungen ausstellen.
  • Das deutsche Recht gilt nicht automatisch und aus dem Grund sollten Sie immer einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt oder einem anderen Leistungserbringer abschließen.
  • Stellen Sie dem behandelnden Arzt alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung wie Röntgenbilder und Befunde, damit der Arzt sich im Vorfeld genau informieren und planen kann.
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Die häufigsten Behandlungen im Ausland

Nicht alle Behandlungen werden im Ausland gern gemacht, aber es gibt auch Behandlungen, die aufgrund der Preise gern in Anspruch genommen werden.

Zahnersatz

Von der Krankenkasse bekommt jeder Versicherte für den Zahnersatz einen festen Zuschuss, denn dabei handelt es sich um eine Pauschale und die gilt für alle gleichen Zahnbeschwerden. Es spielt also keine Rolle, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Diese Regelung gilt auch für eine Behandlung im Ausland. Lassen Sie sich zuerst von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn Sie sich entschließen die Zähne in einem Nachbarland richten zu lassen. In diesem Plan stehen alle Kosten für die Behandlung in Deutschland und auch der Krankenkassenzuschuss, sowie der Eigenanteil. Danach lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan von dem ausländischen Zahnarzt nach dem gleichen Muster erstellen.

Bevor Sie die Behandlung beginnen müssen Sie den Plan bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, aber beachten Sie auch die Fahrt- und Unterkunftskosten. In Deutschland besteht für die Zahnärzte immer die Pflicht, dass Sie nachbessern oder den Zahnersatz neu anfertigen müssen, wenn der Bedarf besteht. Im Ausland gilt diese Regelung nicht und aus dem Grund sollten Sie sich hier auf eine sichere Seite begeben und mit dem Zahnarzt einen schriftlichen Vertrag abschließen. Sie müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn Sie eine Nachbehandlung in Deutschland durchführen müssen.

Kuren

Es gibt Krankenkassen, die einen Vertrag mit Kureinrichtungen in Osteuropa abgeschlossen haben und solche Vereinbarungen erleichtern die Abrechnung zwischen der Krankenkasse und dem Leistungsanbieter.

Sie sind auf der Suche nach einem Aufenthaltsort für die Kur, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse und fragen Sie nach den Abkommen. Sie können zwar frei aussuchen, ob Sie eine Kur in Deutschland oder im Ausland machen, aber die Leistungen müssen Sie auf jeden Fall von der Krankenkasse genehmigen lassen. Stellen Sie nicht nur die Besonderheiten der Einrichtung und das Therapieangebot gegenüber, sondern achten Sie auch auf die Reisekosten und eine daraus entstehende Einsparung.

Arzneimittel

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen Sie aus Ländern der Europäischen Union für drei Monate nach Deutschland mitbringen. Sie haben rezeptpflichtige Arzneimittel gekauft, dann sollten Sie nicht nur mit der Zuzahlung rechnen, sondern auch mit einer zusätzlichen Pauschale und einem hohen Verwaltungsaufwand. In der Regel lohnt sich die Einlösung eines Rezepts aus dem EU-Ausland nicht. Nachlässe erhalten Sie auch bei einer Internetapotheke aus dem Nachbarland, aber für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es starke Preisunterschiede und von diesen können Sie profitieren. Sie kommen aus Thailand oder der Türkei und haben Arzneimittel dabei, dann darf es nur die Menge für den persönlichen Bedarf sein. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Außerdem sollten Sie mit Arzneimitteln aus dem Ausland vorsichtig sein, denn es besteht die Gefahr, dass die Arzneimittel nicht zugelassen, falsch dosiert oder eine Fälschung sind. Der Zoll hält weitere Informationen zum Thema „Mitbringen von Arzneimitteln aus dem Urlaubland“ bereit.

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Die Kosten und die Abrechnung

Auf unterschiedlichen Wegen kann die geplante Behandlung im Ausland abgerechnet werden.

Sie haben vor der Behandlung keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse eingeholt, dann kommt es zum Kostenerstattungsverfahren. In diesem Fall müssen Sie für alle Kosten in Vorkasse treten und erst nach Abschluss der Behandlung reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dann kommt es zur Kostenerstattung, aber nur bis zum Beitrag, der bei gleicher Behandlung im Inland fällig gewesen wäre. Die Krankenkasse behält automatisch den Anteil für die gesetzliche Zuzahlung und für den hohen Verwaltungsaufwand behält die Krankenkasse auch einen Posten.

  • Die Rechnungen für die Krankenkasse müssen alle in Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, denn ansonsten müssen sie übersetzt werden. Dafür kommen Sie als Patient auf.
  • Wenn die Rechnung höher ausfällt als die Kosten für die Behandlung in Deutschland, dann müssen Sie die Differenz bezahlen.
  • Alle Behandlungskosten sind detailliert aufzuschlüsseln.
  • Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich keine Kosten für die Reise oder die Unterkunft.

Sie müssen sich die Kostenübernahme vorher bestätigen lassen und Sie haben die Möglichkeit, dass Sie auch für nicht zustimmungspflichtige Leistungen eine Kostenübernahme beantragen können. Sie erhalten die Leistungen entweder als Sachleistungen oder im Wege der Kostenerstattung entweder nach deutschem oder ausländischen Recht. Das kommt aber auf die gesetzliche Grundlage an. Sie sollten sich bei der Versicherung über die verschiedenen Wege informieren.

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Sie wünschen eine kostengünstige Behandlung im Ausland, dann müssen Sie bedenken, dass eventuell mehrere Termine in verschiedenen Zeitabständen vor Ort notwendig sind. Bedenken Sie, dass die Kosten für die Reise und die Behandlung vielleicht deutlich teurer werden könnten als wenn Sie die Behandlung vor Ort vornehmen. Eine Behandlung im Ausland lohnt sich für Sie, wenn Sie ihn Grenznähe wohnen oder ein Langzeiturlauber sind.

Bei Problemen

Sie haben sich für eine Behandlung im Ausland entschieden und es kommt zu Problemen. Dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse, denn sie ist der erste Ansprechpartner.
  • Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bietet Informationen.
  • Informationen finden Sie auch bei der nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
  • Bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und beim Europäischen Verbraucherzentrum können Sie sich einen unabhängigen Rat einholen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krank im Ausland

1. Lohnt sich eine Zahnbehandlung im Ausland?

In den meisten Fällen ist die Zahnbehandlung im Ausland deutlich preiswerter als in Deutschland, aber achten Sie darauf, dass auch die Qualität stimmt. Zudem zahlen die Krankenkassen die Reise und auch den Aufenthalt für die Behandlung nicht.

2. Warum nutzen viele Verbraucher das Europäische Ausland für Zahnersatz?

In den letzten Jahren ist der Zahnersatz in Deutschland immer teurer geworden und die Krankenkassen übernehmen nur einen gewissen Teil. In vielen Ländern ist der Zahnersatz deutlich günstiger und eventuell übernehmen die Krankenkasse die Behandlung sogar komplett.

3. Reicht das Vorzeigen der Krankenversicherungskarte bei einer Auslandsbehandlung?

Sie müssen sich im Ausland von einem Arzt behandeln lassen, dann reicht es normalerweise im Europäischen Ausland, wenn Sie die Krankenkarte vorzeigen. Ansonsten erhalten Sie eine Rechnung und müssen in Vorkasse treten.

4. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Krankenhausaufenthalt in Spanien?

Spanien gehört mit zum Europäischen Ausland und wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, dann übernimmt die gesetzliche deutsche Krankenkasse auch die Behandlungskosten.

5. Krankenkasse zahlt die Kosten nicht – an wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bei Problemen mit der Krankenkasse im besten Fall an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt. Lassen Sie sich beraten und leiten Sie alle weiteren Schritte ein. Aber meist hilft ein sachliches Gespräch mit der Krankenkasse auch weiter.

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Fazit

Heutzutage ist ein Besuch beim Arzt nicht mehr so einfach, denn die Kosten sind sehr hoch und einige Behandlungen übernimmt die Krankenkasse nicht. Um Kosten zu sparen, fahren viele Menschen ins Ausland, wo die Kosten deutlich geringer sind. Aber Sie müssen vorsichtig sein, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung nur im Europäischen Ausland. Zudem nur bis zu dem gleichen Satz wie in Deutschland. Aus dem Grund sollten Sie sich vorher gut informieren und sich einen Kostenvorschlag von verschiedenen Ärzten einholen.

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Kurzzeitpflege – Wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist. Die Kosten übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kurzzeitpflege-wenn-die-pflege-zuhause-voruebergehend-nicht-moeglich-ist-die-kosten-uebernimmt-ab-pflegegrad-2-die-pflegekasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kurzzeitpflege-wenn-die-pflege-zuhause-voruebergehend-nicht-moeglich-ist-die-kosten-uebernimmt-ab-pflegegrad-2-die-pflegekasse/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:20:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56963 In Deutschland gibt es zahlreiche Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige auch vorübergehend betreut werden können, wenn Zuhause kurzzeitig für die Betreuung keine Zeit ist. Die Nutzung einer Pflegeeinrichtung bietet sich an, wenn die pflegende Person beispielsweise

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In Deutschland gibt es zahlreiche Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige auch vorübergehend betreut werden können, wenn Zuhause kurzzeitig für die Betreuung keine Zeit ist. Die Nutzung einer Pflegeeinrichtung bietet sich an, wenn die pflegende Person beispielsweise an einer Krankheit leidet. Möglicherweise ist auch die Betreuung nur zeitweise nicht möglich. Die Kurzzeitpflege ist folglich eine sehr große Hilfe. Sie kann den Pflegebedarf sicher stellen oder sich auch um die häusliche Pflegesituation kümmern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Personen, die Pflegegrad 1 haben.
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse ist zu stellen bevor die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird.
  • Ihnen steht übrigens ein Anspruch von 1.612 Euro im Jahr zu, der sich sogar auf insgesamt 8 Wochen verteilen lässt.
  • Außerdem lassen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren.
  • Über den Entlastungsbeitrag lassen sich darüber hinaus die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und sogar auch die Investitionskosten von der Pflegekasse erstatten.
  • Bis zu einer Höhe von 50% wird das normale Pflegegeld währenddessen für 8 Wochen weiter gezahlt.

Der Antrag bei der Pflegekasse

Bevor Sie den Betroffenen in die Pflegeeinrichtung für Kurzzeitpflege bringen, muss der Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Die Pflegeeinrichtung muss ausdrücklich zugelassen sein, damit sie die Kurzzeitpflege auch übernimmt. Die Pflegekassen informieren dann darüber, welche Häuser zur Verfügung stehen. Sie erteilt auch Auskunft darüber, wie hoch die Kosten für die Kurzzeitpflege sind. Insgesamt übernimmt die Pflegekasse im Jahr 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. 8 Wochen dürfen jedoch dabei nicht überschritten werden. Der Anspruch besteht  außerdem nach dem Jahreswechsel neu.

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lassen sich flexibel kombinieren.
Der Anspruch von 8 Wochen Kurzzeitpflege steht Ihnen zu, wenn Sie alleine aus der Höhe der Kurzzeitpflege die Finanzierung stemmen können. Im Jahr stehen Ihnen dafür 1.612 Euro zur Verfügung.
Sie können aber auch weiterhin aus Mitteln der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, allerdings nur dann, wenn diese bislang nicht verbraucht wurden. Dann stehen Ihnen auch wieder 1.612 Euro zur Verfügung. In einem solchen Fall übernimmt die Pflegekasse also 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege.
Sie haben zudem die Möglichkeit, die Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungsstelle zu schieben. Für jeden Bereich stehen Ihnen dabei 1.612 Euro zur Verfügung. Aus der Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit 50% auf die Verhinderungspflege anzuwenden. In dem Fall 806 Euro, dann stehen 2.418 Euro für die Verhinderungspflege bereit.

Pflegegrad spielt keine Rolle

Der Höchstbetrag bei der Kurzzeitpflege liegt bei 1.612 Euro im Jahr und dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad.
Die Einrichtungen für Kurzzeitpflege berechnen jeden Pflegegrad anders. Somit wird ein Betroffener, der Pflegestufe 5 hat, den Höchstbetrag deutlich schneller ausgeschöpft haben als eine Person mit Pflegestufe 2.

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Der Eigenanteil für Verpflegung und Unterkunft

Der Pflegebedürftige muss einige Kosten selber tragen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Unterkunft, Kosten für Verpflegung und die Investitionskosten.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können Sie, genau wie auch die Investitionskosten, bei der Pflegekasse einreichen. Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie dann eine Teilerstattung.
Der Anspruch gilt folglich als sogenannter Entlastungsbetrag. Er wird außerdem in Höhe von 125 Euro gezahlt. Jeder Pflegebedürftige hat seit dem 1. Januar 2017 darauf einen Anspruch. Sie müssen den Betrag nicht monatlich nutzen. Sie können ihn stattdessen ansparen. Somit haben Sie dann die Möglichkeit den gesamten Betrag zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen.
Ferner kann das Sozialamt den Eigenanteil übernehmen. Dies aber nur dann, wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, den Eigenanteil selber zu finanzieren. Sonderwünsche sind nicht inbegriffen. Stattdessen sind sie vom Pflegebedürftigen selber zu tragen. Dazu gehört beispielsweise ein Einzelzimmer. Dadurch erhöht sich aber auch der Eigenanteil natürlich.

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Pflegestufe 2, es besteht Anspruch

Personen, die den Pflegegrad 1 haben, sind nicht anspruchsberechtigt für die Kurzzeitpflege. Für diese Menschen besteht jedoch die Möglichkeit, z.B. mit Hilfe des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro eine Kurzzeitpflege zu finanzieren.
Die Rechnungen für die Kurzzeitpflege sind bei der Pflegekassen einzureichen und dann wird Ihnen die Entlastungsleistung ersetzt. Seit 2017 ersetzt der Entlastungsbeitrag die Begriffe „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung“.

  • Keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Personen mit Pflegegrad 1.
  • Bei der Pflegekasse des Angehörigen ist zuerst ein Antrag zu stellen, erst dann besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege.
  • Der Anspruch von 1.612 Euro im Jahr können Sie auf bis zu 8 Wochen verteilen.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich kombinieren.
  • Über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse lassen sich Investitionskosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten bezahlen.
  • Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld in Höhe von bis zu 50% während der Kurzzeitpflege.

Wichtig:
Laut § 39 c SGB V übernimmt die Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen und bei fehlender Pflegebedürftigkeit die Kosten für die Kurzzeitpflege. Das gilt beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt und ist mit der zuständigen Krankenkasse oder dem Krankenhaus-Sozialdienst zu besprechen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kurzzeitpflege

1. Was ist Kurzzeitpflege eigentlich?

Unter dem Begriff Kurzzeitpflege versteht man im Grunde genommen eine vollstationäre Unterbringung einer pflegebedürftigen Person. Die Kosten für eine vollstationäre Unterbringung werden von der Pflegekasse übernommen. Dies jedoch nur dann, wenn eine teilstationäre Pflege oder die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

2. Wer hat einen Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Alle pflegebedürftigen Personen, die einen anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben, haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

3. Können auch Personen ohne Pflegegrad in die Kurzzeitpflege?

Personen ohne Pflegegrad haben die Möglichkeit die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, wenn nach einem Unfall, nach einer OP oder bei einer akuten Erkrankung Zuhause der Aufenthalt nicht möglich ist. Dann übernimmt allerdings die Krankenkasse die Kosten.

4. Wo ist der Antrag auf Kurzzeitpflege zu stellen?

Pflegebedürftige Personen stellen den Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse. Personen, die aufgrund einer akuten Erkrankung, einer OP oder auch aus anderen Gründen eine Kurzzeitpflege brauchen, wenden sich kurz gesagt an die zuständige Krankenkasse.

5. Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege?

Die Leistungen in der Kurzzeitpflege beginnen bei der Unterkunft und der Verpflegung in einem Pflegeheim, sowie die Grund- und Behandlungspflege. Dazu kommt die Teilnahme am hausinternen Beschäftigungsangebot und die Inanspruchnahme eines Sozialdienstmitarbeiters.

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Fazit

Pflegebedürftige Personen haben das Recht auf Kurzzeitpflege, allerdings nur dann, wenn in den eigenen vier Wänden kurzzeitig keine Betreuungsmöglichkeit besteht. Der Anspruch beläuft sich auf insgesamt 8 Wochen und für diese Zeit stehen 1.612 Euro zu Verfügung. Grundsätzlich haben nur pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen Anspruch, aber unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Personen ohne Pflegegrad von der Kurzzeitpflege profitieren.

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Demenz-/Alzheimer-Krankheit – Vergessen auf Raten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/demenz-alzheimer-krankheit-vergessen-auf-raten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/demenz-alzheimer-krankheit-vergessen-auf-raten/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:25:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67460 Die Gesellschaft wird immer älter und somit steigt auch die Zahl an altersabhängigen Erkrankungen, zu denen auch Demenz und Alzheimer gehören. Die Betroffenen verändern nicht nur ihre geistigen Fähigkeiten, sondern auch ihr Verhalten. Dabei sind

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Die Gesellschaft wird immer älter und somit steigt auch die Zahl an altersabhängigen Erkrankungen, zu denen auch Demenz und Alzheimer gehören. Die Betroffenen verändern nicht nur ihre geistigen Fähigkeiten, sondern auch ihr Verhalten. Dabei sind Informationen sehr wichtig und diese liefern wir Ihnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Demenz ist eine Krankheit, die nicht nur die geistigen Fähigkeiten eines Menschen verändern, sondern auch das Verhalten.
  • Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz, so dass mehr als die Hälfte aller Demenzerkrankten von Alzheimer betroffen sind.
  • Mittlerweile gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für Demenzkranke und deren Angehörigen, so dass Sie die Angebote frühzeitig nutzen sollten.

Erklärung zu Demenz

Demenz ist eine Erkrankung, die auf das Gehirn zugreift. Bekannt ist, dass es verschiedene Formen von Demenz gibt.

Die Ursachen sind recht unterschiedlich, denn eine Demenzerkrankung kann nicht nur die Folge einer chronischen Gehirnerkrankung, sondern es können auch die Gehirngefäße betroffen sein. Allerdings kann Demenz auch das Ergebnis einer anderen Erkrankung sein. Die Ursachen sind wirklich recht verschieden und teilweise nur sehr schwer nachzuweisen.

Eine Demenzerkrankung sorgt dafür, dass die kognitiven Fähigkeiten des Gehirns beeinflusst werden.

  • Gedächtnis
  • Orientierung
  • Auffassung
  • Denken
  • Rechnen
  • Lernfähigkeit
  • Sprache
  • Urteilsvermögen

können durch die Demenz-Erkrankung in Mitleidenschaft gezogen werden.

Grundsätzlich sind in erster Linie älteren Menschen von dieser Krankheit betroffen, denn die Häufigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Allerdings gibt es auch jüngere Menschen, die von Demenz betroffen sind, aber in den meisten Fällen nur aufgrund einer Vorerkrankung oder ähnliches.

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Demenz und Alzheimer – gleiche Krankheit?

Alzheimer ist die bekannteste und häufigste Erkrankung in Bezug auf das Gehirn, denn die Krankheit führt dazu, dass Abbauprozesse im Gehirn beginnen.

In den letzten Jahrzehnten sind immer weitere akute und chronische Krankheiten entdeckt worden, die für eine Demenz zuständig sind. Dazu gehören

  • Durchblutungsstörungen
  • Depressionen
  • Infektionen
  • Hirntumore

Leider kann die Ursache von Alzheimer nur sehr selten behoben werden und somit ist auch klar, dass die Gehirnleistung, wenn einmal verloren, nicht mehr zurückkommt.

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Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen

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Die ersten Anzeichen von Demenz

Viele Menschen vergessen schon mal einen Namen oder verlegen den Schlüssel, das ist keine Besonderheit und handelt sich um eine kleine Konzentrations- oder Gedächtnisstörung. Sie kann bei vielen Menschen auftreten, aber das hat nichts mit Demenz zu tun.

Die geistige Leistungsfähigkeit unterliegt ständigen Schwankungen und zudem haben viele Reize einen Einfluss darauf. Zu viele, aber auch zu wenige Reize können die Ursache für Schwankungen sein, denn nicht nur Stress und Zeitdruck sind Reize, sondern auch Schlafmangel.

Wenn erhebliche Gedächtnisprobleme deutlich werden, dann kommen meist noch Änderungen im Verhalten dazu und diese halten Monate. Das können schon die ersten Anzeichen einer Demenzerkrankung sein. Die ersten Anzeichen können sein:

  • auffallend nachlassendes Kurzzeitgedächtnis
  • Wortfindungsstörungen in Häufigkeit
  • Orientierungsprobleme (zeitlich oder / örtlich)
  • neue Lernen ist schwer
  • geistige und praktische Fähigkeiten lassen nach
  • Persönlichkeitsveränderung

Gerade bei der Veränderung der Persönlichkeit können es die unterschiedlichsten Anzeichen sein, von einer depressiven Verstimmung, Antriebslosigkeit über Aggressivität bis hin zum Nachlassen des Urteilsvermögens. Auch das Empathieverhalten lässt immer mehr nach.

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Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal? Mindestlohn ist Pflicht

In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten

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Die Behandlung von Demenz

Wenn Sie den Verdacht auf Demenz haben, dann sollten Sie zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen, denn er kann die erste Diagnostik durchführen.

Der Hausarzt sorgt auch für eine Überweisung zu einem Spezialisten, für eine weitere und umfangreichere Diagnostik. Nervenärzte, Psychiater oder eine Gesprächsstunde in einer Fachklinik / Memory-Klink sind möglich.

Mittlerweile können die Experten viele Ursachen von demenziellen Erkrankungen behandeln und außerdem sorgt eine gute Diagnose für Gewissheit. Zudem wird die verminderte Leistungsfähigkeit und die Änderung im Verhalten erklärt und das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Diagnose ist die Grundlage für einen Behandlungsplan.

Der Behandlungsplan sieht vor, dass die behebbaren Ursachen mit Hilfe von Medikamenten oder einer Operation behandelt werden. Aber auch Medikamente und nicht-medikamentöse Therapien sind durchaus möglich. Die bekanntesten Therapien sind

  • Milieutherapie
  • Musiktherapie
  • Erinnerungstherapie,

aber es gibt noch viele andere mehr. Mit den Therapien sollen die kognitiven Fähigkeiten erhalten bleiben und die Änderung des Verhaltens abgemildert werden, so dass eine Besserung eintritt.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Vergesslichkeit und Demenz

Viele Menschen leiden unter Vergesslichkeit und das beginnt damit, dass vielleicht der Name einer Bekanntschaft der gestrigen Feier nicht mehr vorhanden ist.

Sie haben Ihre Brille verlegt und Ihnen fällt nicht mehr ein, wo der Schlüssel eigentlich liegt. In solchen Fällen brauchen Sie keine Angst haben, denn nur weil Sie ein wenig vergesslich sind bedeutet es nicht, dass Sie Demenz haben. Vergesslichkeit ist normal und kann ein Zeichen von zu viel Stress sein oder Sie haben einfach nur ein schlechtes Erinnerungsvermögen.

Demenz geht viel weiter, denn die Betroffenen können normale Abläufe nicht mehr koordinieren und erkennen logische Zusammenhänge auch nicht mehr.

Ein Beispiel des täglichen Ablaufs ist das Kochen von Kaffee und dazu gehört, dass das Wasser in den richtigen Behälter kommt und das Pulver in ausreichender Menge einen Platz findet. Auch das Anziehen ist für Demenzkranke schwierig, denn die richtige Reihenfolge der Kleidungsstücke kann ihnen Probleme machen. Orientierungsprobleme sind keine Seltenheit, vor allen Dingen in einer neuen Umgebung.

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Begutachtung durch den MDK: So können Sie sich vorbereiten – Tipps

Achten Sie bitte darauf, dass im Moment wegen der Corona-Pandemie zum Teil nur telefonische Begutachtungen erfolgen. Die Begutachtung beinhaltet diese sechs Lebensbereiche. Diese werden geprüft, damit der Pflegegrad ermittelt werden kann. Die Terminankündigung Nachdem Sie

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Informationen und Unterstützung

Informationen und Unterstützung gibt es in Bezug auf Demenz-Erkrankungen an zahlreichen Stellen, aber die Seiten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und die Pflegestützpunkte sind die ersten Anlaufstellen.

Zudem sollten Sie sich an die Pflegeversicherung wenden, denn sie können Leistungen, Entlastungsleistungen und / oder Tages- und Nachtpflege ermöglichen, so dass Ihnen das Alltagsleben erleichtert wird.

Dadurch, dass eine Demenz-Erkrankung nicht nur die kognitiven Fähigkeiten beeinflusst, sondern auch die Persönlichkeit verändert sich, sollten Angehörige und Betroffene sich Hilfe suchen. Die Betreuung und Pflege eines Betroffenen kann viele Jahre dauern und eine große seelische, aber auch körperliche Belastung darstellen. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie frühzeitig auf Unterstützungsangebote setzen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Demenz

1. Wie alt kann man mit Demenz werden?

Grundsätzlich sagt man, dass man bei einer Demenzerkrankung noch zwischen fünf und sieben Jahren leben kann. Allerdings ist das Grundalter dafür ausschlaggebend.

2. Wie lange dauert Demenz im Endstadium?

Eine schwere Demenz kann mehrere Monate dauern, aber auch einige Jahre. Genaue Informationen sind immer Fallabhängig.

3. Wer übernimmt die Leistungen für Demenzkranke?

In erster Linie kommt die Krankenkasse für die Behandlung auf und für weitere Leistungen ist die Pflegekasse zuständig. Heute gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für Betroffene und Angehörige.

4. Ist die Pflege eines Angehörigen mit Demenz sinnvoll?

Die Pflege eines Demenzkranken kann nicht nur eine immense seelische, sondern auch körperliche Belastung darstellen. Sie sollten sich das gut überlegen und Angebote zur Unterstützung nutzen.

5.Was verursacht Demenz?

Die Ursachen von Demenz können sehr unterschiedlich sein, von einer Erkrankung bis hin zu Infektionen. Eine genaue Diagnostik kann nur der Facharzt durchführen.

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Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen

In den Corona-Zeiten gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die gelten, damit Sie ältere Angehörige nicht anstecken. Sie helfen den älteren Angehörigen im Alltag, haben die Pflege übernommen oder besuchen sie regelmäßig? in all diesen Fällen müssen

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Fazit

Das Vergessen eines Schlüssels ist noch keine Demenz, aber diese Erkrankung tritt überwiegend im Alter auf und der vergessene Schlüssel kann einer von vielen Anzeichen sein. Heute gibt es gute Behandlungsmethoden und Unterstützungsangebote für Betroffene und Angehörige. Die Pflegekasse kann Sie unterstützen und hilfreich bei allen Schritten zur Seite stehen.

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Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rueckkehr-in-die-krankenversicherung-was-beim-wiedereinstieg-zu-beachten-ist-und-welche-voraussetzungen-sie-erfuellen-muessen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rueckkehr-in-die-krankenversicherung-was-beim-wiedereinstieg-zu-beachten-ist-und-welche-voraussetzungen-sie-erfuellen-muessen/#respond Tue, 20 Apr 2021 08:52:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62960 In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings vielfältig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie Ihren Versicherungsschutz unbedingt wieder aufleben, auch wenn Sie zeitweise nicht versichert waren oder sind.
  • Die ausstehenden Beträge müssen sind nachzuzahlen.
  • Es gibt besondere Regelungen, damit die Versicherten die meist sehr hohen Rückstände auch stemmen können.

Beiträge werden nicht gezahlt

Die gesetzliche Versicherungspflicht führt z.B. dazu, dass die Versicherungen auch Versicherten nicht kündigen könne. Dies gilt selbst dann, wenn sie zu den säumigen Zahlern gehören.

Die Schulden steigen z.B. von Monat zu Monat. Aber dennoch haben die gesetzlichen Krankenkassen und auch die privaten Krankenversicherungen das Recht, die zuständigen Beiträge einzufordern. Sie können auch eine Vollstreckung durchsetzen und Säumniszuschläge verlangen. Der Zuschlag beträgt dabei immer 1% der Schulden.

Sie bekommen nicht die vollen Leistungen, wenn Sie z.B. die Krankenversicherungsbeiträge auf Dauer nicht bezahlen. Die Leistungen stellt die Krankenkasse daher ruhend, wenn Sie mit den Beiträgen zwei Monate im Rückstand sind und trotz aufkommender Mahnungen keine Zahlung leisten. Nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erhalten Sie inzwischen eine Behandlung. Aber auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft wird gezahlt. Vorsorgeuntersuchungen werden ebenfalls übernommen.

Die vollen Leistungen werden erst dann wieder übernommen, wenn alle ausstehenden Schulden bei der Krankenkasse bezahlt sind. Oder aber wenn Sie die Hilfebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch brauchen. Die Versicherten müssen allerdings die entsprechenden Leistungen beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen.

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Die gesetzlichen Krankenkassen

Sie können mit der gesetzlichen Krankenkasse z.B. eine Stundung vereinbaren, wenn Sie die angehäuften Schulden nicht auf einen Schlag zurückzahlen können.

Sobald der Ratenvertrag vereinbart ist und die Ratenzahlung beginnt, stehen dem Mitglied wieder alle Leistungen zur Verfügung. Dies gilt aber nur solange die Raten auch pünktlich und vollständig bezahlt werden. Ein Zahlungsaufschub ist daher nur möglich, wenn der Versicherte alle ausstehenden Beiträge sofort bezahlen kann ohne dass eine erhebliche Härte in finanzieller Hinsicht besteht.

Die private Krankenversicherung

Die ruhend gestellten Verträge kommen in den Notlagentarif und das erfolgt automatisch.

Bei dem Notlagentarif handelt es sich um einen deutlich günstigeren Tarif wie bei dem normalen Tarif, so dass er den Versicherten über einen finanziellen Engpass helfen kann. Der Versicherte wird daher von der Krankenversicherung über die Umstellung informiert und bekommt einen neuen Monatsbeitrag. Der Notlagentarif ist aber keine Dauerlösung, denn Altersrücklagen lassen sich nicht aufbauen und das bislang Angesparte ist sehr schnell aufgebraucht. Der Versicherte kann wieder in den alten Vertrag zurückkehren, wenn alle alten Schulden bezahlt sind.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Rückkehr aus dem Ausland

Sie waren eine ganze Weile im Ausland und kehren nun nach Deutschland zurück, dann müssen Sie sich erneut gesetzlich oder privat krankenversichern.

Sie können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn Sie vorher in dieser Versicherung waren und einer geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Auch die freiwilligen Versicherten werden von den Krankenversicherungen wieder aufgenommen, wenn Sie sich auch im Ausland abgesichert hatten.

Es gibt aber auch Personen, die in Deutschland noch nie krankenversichert waren, so dass sich die Zuordnung zur Versicherung nach der ausgeübten Tätigkeit im Ausland richtet. Damit ein aufwendiges Verwaltungsverfahren vermieden wird, sollten Arbeitnehmer unabhängig von Lohn oder Gehalt einer gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden.

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Keine gesetzliche oder private Versicherung

Sie waren bisher noch nie krankenversichert, obwohl eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, dann schulden Sie der Krankenkasse alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Beträge.

Gesetzliche Krankenkassen

Personen, die seit 2013 einmal bei einer Versicherung gemeldet waren, fallen nie wieder aus dem System. Es kommt zu einer automatischen Weiterversicherung, auch wenn die Voraussetzungen für eine gesetzliche Versicherung nicht vorhanden sind. Dann gelten Sie als freiwillig versichert und für die Beiträge gelten die oben genannten Regelungen.

Es gibt trotzdem ganze Personengruppen, die keine Versicherung haben. Hierbei handelt es sich um Personen, die vor 2013 in einer Versicherung waren und danach nicht mehr. Sie melden sich vielleicht erst jetzt bei der Versicherung oder es handelt sich um Personen, die lange im Ausland waren und sich nicht um eine Versicherung gekümmert haben. Diese Personen fallen in den Auffangtatbestand und sind gesetzlich versichert. Sie haben die Möglichkeit die Beitragslast unter bestimmten Voraussetzungen zu reduzieren. Eine Bedingung ist, dass Sie in dem fraglichen Zeitraum keine Leistung in Anspruch genommen haben und gleichzeitig mehr als drei Monate Beiträge zahlen müssen.

Private Krankenkassen

Für die ersten sechs Monate ohne eine Versicherung müssen Personen, die in der privaten Krankenversicherung waren, die volle Beitragssumme zahlen. Danach zahlen Sie ein Sechstel nach und Nachzügler haben die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit der Versicherung zu vereinbaren.

Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz hatten und sich auch nicht gesetzlich versichern könne, fallen in den Basistarif. Der Basistarif entspricht den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung, aber darf nicht höher sein als der Betrag bei der gesetzlichen Versicherung. Im Jahr 2018 waren es um die 690 Euro. Dazu kommt die Prämie für die Pflegekrankenversicherung. Im Basistarif sind Risikoausschlüsse und -zuschläge nicht gestattet.

Achtung:

Die Beiträge können um 50% gemindert werden, wenn durch Zahlung der Beitragshöhe der Versicherte im sozialrechtlichen Sinne hilfebedürftig wird. Ein Zuschuss vom zuständigen Grundsicherungs- oder Sozialversicherungsträger ist möglich, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass der Beitrag für ihn zu hoch ist. Die Zahlung muss beim Träger beantragt werden und ist freiwillig.

Sie können keiner Krankenversicherung zugeordnet werden, dann erhalten Sie die Versicherung bei der Sie zuletzt angemeldet waren. Sie waren gesetzlich versichert, dann kommen Sie wieder in die gesetzliche Versicherung und wenn Sie privat versichert waren, dann fallen Sie auch wieder in diese Schiene.

Zudem spielt die ausgeübte Tätigkeit eine wichtige Rolle, um Sie in eine Krankenversicherung einzuordnen. Sie waren vielleicht selbstständig und nie krankenversichert, dann werden Sie einer privaten Krankenversicherung zugeordnet.

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Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rückkehr in die Krankenversicherung

1. Zu welcher Versicherung nach einem Auslandsaufenthalt?

Grundsätzlich können Sie nach einem Auslandsaufenthalt in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie vorher in Deutschland auch in dieser Versicherungsform waren.

2. Kann ich offene Krankenversicherungsbeträge in Raten zahlen?

Die meisten Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit die aufgelaufenen Versicherungsbeiträge in Raten abzubezahlen. Dazu sollten Sie sich an die Versicherung wenden und Ihre Sachlage erklären.

3. Kann ich volle Leistungen erwarten, auch bei offenen Beiträgen?

Nein, denn die Versicherung hat das Recht die Leistungen auf ein Minimum zu beschränken, wenn Sie offene Beiträge haben.

4. Offene Schulden bezahlt – wann erhalte ich die vollen Leistungen?

Sie erhalten sofort nach der Zahlung der letzten Schuld alle Leistungen der Krankenkasse wieder. Ist das nicht automatisch der Fall, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse.

5. Kann ich von der privaten einfach in die gesetzliche Versicherung wechseln?

Unter bestimmten Umständen können Sie problemlos von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

In Deutschland können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen und wird in der Regel anhand der Tätigkeit und des Einkommens getroffen. Sie haben zudem die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln, aber dafür sollten Sie sich genau informieren, damit Sie nicht ohne eine Versicherung dastehen.

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Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Zukunftsabsicherung. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-die-berufsunfaehigkeitsversicherung-ist-die-wichtigste-zukunftsabsicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-die-berufsunfaehigkeitsversicherung-ist-die-wichtigste-zukunftsabsicherung/#respond Thu, 07 Jan 2021 09:17:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57490 Nach einer Krankheit oder einem Unfall kommt es manchmal zum Verlust der Arbeitskraft. Das sorgt für finanzielle Schwierigkeiten. Vielen Menschen ist das nicht bewusst, aber Sie können sich vor den finanziellen Folgen schützen. Dazu brauchen

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Nach einer Krankheit oder einem Unfall kommt es manchmal zum Verlust der Arbeitskraft. Das sorgt für finanzielle Schwierigkeiten. Vielen Menschen ist das nicht bewusst, aber Sie können sich vor den finanziellen Folgen schützen. Dazu brauchen Sie nur eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig für alle Menschen, die von dem Einkommen eines Jobs leben. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen.
  • Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung. Sie deckt das existenzbedrohende Risiko ab und außerdem gibt es keine andere Alternative.
  • Die Anbieter sind von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ gekennzeichnet. Große Beitrags- und Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind möglich.
  • Eine unabhängige Beratung und ein sorgfältiger Vergleich sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig.

Jeden Menschen kann es treffen. Nach einem Unfall oder einen langen Krankheitsphase ist man nicht mehr in der Lage, den eigenen Beruf auszuüben. Oft steht man dann vor großen finanziellen Problemen. Die gesetzliche Rentenversicherung gibt bekannt, dass jeder fünfte Neurentner schon eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Eine private Absicherung haben leider sehr wenige Berufstätige. Und dies, obwohl das Risiko hoch ist und die gesetzlichen Leistungen sehr gering. Für den Ernstfall ist keine Absicherung vorhanden und das ist erschreckend.

Wann lohnt sich diese Versicherung?

Die meisten Menschen wissen nicht, welche Ursachen eine Berufsunfähigkeit hat und welche Versorgungslücken dadurch entstehen.

  • Von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, nur eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe liegt unter dem Niveau der Grundsicherung.
  • Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird vorgesorgt. Aber das ist leider meist nur eine trügerische Sicherheit. Im Schnitt bekommen Sie bei der BU-Rente etwa 400 Euro im Monat. Das ist für eine finanzielle Absicherung sehr wenig. Es bleibt also immer noch eine große finanzielle Lücke.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer in gesunden, jungen Jahren abgeschlossen. Dann entscheidet zudem das Kleingedruckte, ob die Versicherung sich am Ende auch lohnt. Der Markt ist sehr unübersichtlich und eine gute Beratung mehr als wichtig.

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Ein verlässlicher Preis-Leistungs-Vergleich

Bei den Berufsunfähigkeitsversicherern sind die Beitrags- und Leistungsunterschiede sehr groß. Sie können schon bis zu 200% bei gleicher Leistung ausmachen.

Mit dem falschen Versicherer zahlen Sie zu viel und das Geld ist verloren.

  • Einen guten Preis-Leistungsvergleich bieten Verbraucherzentralen. Er ist zwar kostenpflichtig, aber es werden alle Anbieter auf dem Markt berücksichtigt, die sich nach den richtigen Kriterien richten.
  • Die Stiftung Warentest bietet einen unabhängigen Test.
  • Behördlich zugelassene Versicherungsberater bieten einen kostenpflichtigen Vergleich, aber ohne Interesse an Provision an.

Bei Online-Vergleichen ist Vorsicht zu wahren!

Im Internet gibt es einige Vergleichsportale, die kostenlose Vergleiche anbieten. Bedenken Sie aber, dass diese Portale meist als Vermittler eingetragen sind. Dies bedeutet, sie leben von ihren Abschlussprovisionen. Im Vergleich taucht manchmal nur ein ausgewählter Anbieter auf.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein guter Versicherungsschutz ist schwer zu finden. Es gibt viele Anbieter mit noch mehr Tarifen und unterschiedlichen Leistungen.

Neben den oben genannten Dingen kommt es beim Abschluss meist zu Problemen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen, der Beruf und die riskanten Hobbys fließen nämlich in die Bewertung des Versicherers ein. Sie sind ein Hindernis auf dem Weg zum Versicherungsschutz.

Die folgenden Regelungen sind wichtig, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung einen guten Schutz bietet.

  • Die Berufsunfähigkeitsrente tritt vor Allem in diesen Fällen ein: wenn die versicherte Personen aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines altersentsprechenden Kräfteverfalls nicht mehr ihren Beruf voll ausüben kann.

Ein Beispiel

Ein gelernter Bauschlosser arbeitet am Ende als IT-Experte. Die Versicherung prüft dann aber nur die Tätigkeit als IT-Experte.

  • Es findet keine Prüfung statt. Diese sollte feststellen, dass Sie mit Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie der Erfahrung und Ausbildung, in der Lage sind eine andere Tätigkeit auszuüben.

Das bedeutet: Ein operierender Chirurg könnte auch als Fachgutachter arbeiten, wenn seine Hand aufgrund eines Unfalls verkrüppelt wurde. Dazu gibt es keine Prüfung.

  • Eine Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Versicherte länger als sechs Monate mehr als 50% berufsunfähig ist.
  • Gezahlt wird die Rente rückwirkend ab dem ersten Tag des Sechs-Monat-Zeitraums.
  • Die Rente wird mindestens drei Jahre rückwirkend bezahlt, wenn eine verspätete Meldung stattfindet.
  • Der Beitrag wird während der Leistungsprüfung auf Wunsch gestundet. Die Zahlung der monatlichen Versicherungsbeiträge fällt meist schwer, wenn das Geld an vielen Stellen knapp ist. Die Versicherungen werden dann meist als erstes nicht mehr bezahlt. Dadurch fällt dann auch der Versicherungsschutz weg und das soll verhindert werden.
  • Die Versicherung verzichtet auf eine Kündigung oder eine Beitragserhebung. Dies z.B. dann, wenn sich herausstellt, dass der Versicherte eine Vorerkrankung hatte und diese nicht angibt. Ein Grund kann Unwissenheit sein. Der Versicherte wusste zum Vertragsabschluss nicht, dass er eine Erkrankung hat. Somit handelt es sich um ein Versehen und es folgt keine Kündigung.
  • Der Vertrag ist auf der ganzen Welt gültig.
  • Der Versicherer verlangt keine Rückzahlung der bereits gezahlten Renten, wenn sich herausstellt, dass kein Anspruch bestand.

Ein paar der Versicherungen zahlen für einmalige Übergangshilfen und ReHa-Maßnahmen. Sie sind zwar sehr hilfreich, aber sollten kein Auswahlkriterium für oder gegen die Versicherung sein.

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Wichtige Regelungen in Bezug auf die Beiträge

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll. Im Schadensfall zahlt sie die Rente. Zugleich übernimmt sie aber auch die Beitragszahlung.

Das bedeutet, Sie erhalten nicht nur die vereinbarte Rentensumme, sondern die Beiträge für die Versicherungen werden weiterhin bezahlt.

Sie sollten auf jeden Fall eine Dynamik vereinbaren. Damit sichern Sie Einkommenssteigerungen oder eine Inflation ab. Beispiel: Sie versichern heute 1.000 Euro im Monat. In 20 Jahren hat das Geld vermutlich weniger Kaufkraft. Nach 20 Jahren haben die 1.000 Euro, bei einer Inflation von 2% einen Wert von 672,97 Euro. Eine gute Versicherung berücksichtigt zumindest eine kleine Steigerung.

Ideal ist auch eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Sie tritt bei besonderen Ereignissen ein, wie

  • beruflicher Karriere
  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Hausbau
  • usw.

und die Rente wird ohne eine weitere Gesundheitsprüfung erhöht. Diese Ereignisse setzen im Leben meist neue Ziele und gerade für Kinder sorgen die meisten Menschen deutlich mehr vor.

Achtung:

Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen werden Kombinationen angeboten. Die häufigsten Kombinationen bestehen mit einer kapitalbindenden Lebensversicherung. Sie sind nicht nur sehr teuer, sondern auch sinnlos. Eine Kapitallebensversicherungen eignet sich nur sehr selten als gute Altersvorsorge. Es gibt deutlich bessere Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen und eine gute Rente zu bekommen.

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Die Rente in richtiger Höhe

Die Rente soll die monatlichen Ausgaben decken. Auch während der Berufsunfähig ist dafür zu sorgen.

Ein guter Richtwert sind etwa 80% des aktuellen Nettolohns.

Die Laufzeit beachten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung läuft idealerweise bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Eintritt in den Altersruhestand.

Sie können den Vertrag jederzeit kündigen oder kürzen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie die Vertragsersparnisse nicht mehr brauchen oder nur teilweise benötigen.

Im Alter steigt die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit an. Manche Versicherer bieten ihren Kunden eine Versicherung an. Dessen Vertragsende liegt in der Regel vor dem Rentenalter. Sie verlieren den Versicherungsschutz also genau dann, wenn Sie ihn wahrscheinlich am meisten brauchen.

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Berufsstarter versichern sich günstig

Für einen Menschen in der Ausbildung oder im Studium ist eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung meist sehr teuer. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie besonders gute Bedingungen anbietet.

Die Versicherer haben sich mittlerweile angepasst und bieten sogenannte Starterpolicen an. Die Starphase ist dabei auf einige Jahre befristet. Während dieser Zeit gibt es die normalen Bedingungen zu einem deutlich günstigeren Beitrag. Nach Ablauf der Startphase steigt der Beitrag an.

Unterm Strich ist diese Variante sicherlich ein wenig teurer. Aber auf diese Weise können sich auch schon junge Menschen frühzeitig um einen ausreichenden Schutz kümmern.

Die preisliche Orientierung

Für eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro zahlt ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellte um die 50 Euro im Monat. Der Versicherungsschutz gilt bis zum 67. Lebensjahr und es handelt sich um einen günstigen Anbieter.

Bei einem teuren Anbieter zahlt eine Person mit den gleichen Bedingungen für eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro im Monat etwa 100 Euro. Die Unterschiede sind deutlich zu erkennen und das nicht nur bei der Prämie, sondern auch bei den Bedingungen.

Ein gutes Beispiel liefern auch die Dachdecker. Mit 20 Jahren bis zum 65. Lebensjahr bekommt er eine BU-Rente von 1.000 Euro. Dafür muss er allerdings monatlich 100 Euro bei einer günstigen Versicherung bezahlen. Bei einem teuren Vertrag zahlt er schon um die 200 Euro für die gleiche Rente. Deutlich besser steht der Dachdecker folglich dar, wenn er z.B. schon als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Versicherung sehr günstig und er zahlt im besten Fall nur ein Drittel der monatlichen Beiträge.

Ein Schüler oder ein Student hat oft einen guten Gesundheitszustand. Wenn er seine erste Arbeitskraft versichert, bekommt er dadurch günstige Beiträge. Dazu kommt noch eine vorteilhafte Einstufung bei der Berufsgruppe.

Die Berufsgruppe bleibt auch später bestehen, z.B. wenn ein handwerklicher oder risikoreicher Beruf gewählt wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Antrag, Vorerkrankung und Risikovoranfrage

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, müssen Sie einige Fragen zur eigenen Gesundheit beantworten.

Die Fragen sind immer richtig und vollständig zu beantworten. Der Versicherer tritt ansonsten von dem Vertrag zurück und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr. Er beruft sich auf die „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“. Im schlimmsten Fall zahlen Sie in die Versicherung ein und gehen leer aus, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt.

Die Versicherer beurteilen die Antworten auf die Gesundheitsfrage gleich. Es hat sich gezeigt, dass eine Person mit identischen Angaben bei einer Versicherung einen Vertrag bekommt und bei einer anderen Versicherung abgelehnt wird.

Eine anonyme Risikovoranfrage bietet sich an, wenn Sie befürchten, dass Sie aufgrund von Vorerkrankungen Probleme bekommen. Ein spezieller Dienstleister fragt bei der Versicherung in ihrem Auftrag an, ob und zu welchen Bedingungen eine Versicherung stattfinden kann. Name und Anschrift von Ihnen wird nicht rausgegeben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Berufsunfähigkeit

1. Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Menschen sinnvoll, die ihren Alltag mit Hilfe des Arbeitseinkommens bestreiten. Können Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten, dann reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht mehr aus. Daher sollten Sie schon in jungen Jahren über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

2. Was zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die BU-Versicherung springt mit dem zuvor vertraglich festgelegten Betrag ein. Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen und das Gehalt fällt weg? Dann greift die BU-Versicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherte nur noch 50% seiner Tätigkeit ausüben kann.

3. Wann ist man zu 50% berufsunfähig?

Die Berufsunfähigkeit muss auf Dauer vorliegen. Der Fall ist gegeben, wenn Sie mehr als 6 Monate aufgrund  Unfall nicht mehr arbeiten konnten. Zudem spielen die Arbeitsstunden eine wichtige Rolle. Aber die Arbeitsstunden sind nicht alleine entscheidend. Für einen Beruf ist eine prägende Tätigkeit wichtig. Bei einem Dachdecker zum Beispiel die Bewegung in großer Höhe. Kann diese Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, dann kann der Versicherte nicht mehr als Dachdecker arbeiten und muss ins Büro oder ähnliches.

4. Gibt es eine gesetzliche BU-Versicherung?

Eine gesetzliche BU-Versicherung gibt es nicht mehr. Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keine solche Versicherung mehr. Sie erhalten nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Die Leistungen sind sehr gering und reichen kaum zum Leben.

5. Wie lange zahlt eine BU-Versicherung?

Die BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Rente solange die Berufsunfähigkeit besteht. Im Höchstfall zahlt sie nur bis zum Ablauf des Vertrages. Die genauen Regelungen lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach.

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Fazit

In der heutigen Zeit ist die Absicherung der Zukunft sehr wichtig. Zu Beginn des Berufslebens ist eine BU-Versicherung noch günstig und die erste Arbeitskraft wird versichert. Die Beiträge halten sich im Rahmen. Mit den Jahren beginnen die Beiträge zu steigen und passen sich der Lebenssituation an. Aber bei einer Berufsunfähigkeit greift die Versicherung ein und schützt Sie vor einem finanziellen Ruin. Sie können die monatlichen Rechnungen bezahlen und den Lebensstandard halten, obwohl Sie nicht mehr in der Lage am Berufsleben zu 100% teilzunehmen. Es gibt zahlreiche Versicherer auf dem Markt, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Ein Vergleich sorgt dafür, dass Sie den günstigsten Anbieter mit den besten Konditionen finden.

Der Beitrag Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Zukunftsabsicherung. erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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