Krankschreibung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:15:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Krankschreibung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wer Krankengeld bekommt, darf dennoch Urlaub in der EU machen – das hat das Kassler Bundessozialgericht entschieden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wer-krankengeld-bekommt-darf-dennoch-urlaub-in-der-eu-machen-das-hat-das-kassler-bundessozialgericht-entschieden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wer-krankengeld-bekommt-darf-dennoch-urlaub-in-der-eu-machen-das-hat-das-kassler-bundessozialgericht-entschieden/#respond Fri, 13 May 2022 08:15:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63076 Das Bundessozialgericht in Kassel hat eine Entscheidung getroffen und dabei ging es um die Zahlungen von Krankengeld im Zusammenhang mit Urlaub innerhalb der EU. Das Urteil besagt, dass die Krankenkasse auch weiterhin Krankengeld zu zahlen

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Das Bundessozialgericht in Kassel hat eine Entscheidung getroffen und dabei ging es um die Zahlungen von Krankengeld im Zusammenhang mit Urlaub innerhalb der EU. Das Urteil besagt, dass die Krankenkasse auch weiterhin Krankengeld zu zahlen hat, auch wenn Sie Urlaub im EU-Ausland machen. Ein krankgeschriebener Gerüstbauer wollte nach Dänemark in den Urlaub, hat geklagt und Recht bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel erhalten Sie nach sechs Wochen durchgehender Krankheit von der Krankenkasse das sogenannte Krankengeld und kein Lohn vom Arbeitgeber.
  • In Bezug auf die Zahlung des Krankengeldes gibt es zwar einige Aufgaben, aber Sie dürfen Urlaub im EU-Ausland machen und die Krankenkasse darf in der Hinsicht kein Verbot aussprechen. Die Krankenkassen müssen dem Urlaub im EU-Ausland zustimmen, solange kein Leistungsmissbrauch vorliegt, denn das urteilte das Bundessozialgericht.
  • Fünf Tage Urlaub in Dänemark war von einem krankgeschriebenen Gerüstbauer geplant, aber die Krankenkasse hat dafür keine Genehmigung erteilt, aber am Ende hat das Gericht zugunsten des Gerüstbauers entschieden.

Im Fall des Gerüstbauers hat das Bundessozialgericht geurteilt, dass der Arbeitnehmer durchaus mehr als sechs Wochen krank sein und in der Zeit Urlaub machen kann. Auch wenn er in dieser Zeit Krankengeld bekommt ist das möglich. Das Urteil wurde am 4. Juni 2019 getroffen und ist unter dem Aktenzeichen Az.: B 3 KR 23/18 R zu finden. Bei einem Urlaub ins Ausland darf die Krankenkasse die Zahlungen nicht einfach einstellen, denn das ist rechtswidrig.

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Gut zu wissen

Aufgrund von Rückenbeschwerden war der Kläger mehrere Wochen krankgeschrieben und den Urlaub in Dänemark hat er bei seiner Krankenkasse angemeldet. Alle Vorschriften hat er eingehalten und auch die behandelnde Ärztin hat kein Problem an der Reise erkannt. Allerdings war die Krankenkasse der Meinung, dass die Reise nicht erlaubt ist. Die Krankenkasse hat behauptet, dass die Schmerzen im Rücken durch die Reise schlimmer werden könnten.

In dem Urteil des Bundessozialgerichts sind nun ein paar wichtige Punkte festgelegt:

  • Die Krankenkasse hat nicht das Recht einen Auslandsaufenthalt zu verweigern, nur weil sie Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Patienten vermuten.
  • Wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten, muss die Krankenkasse auch weiterhin Krankengeld zahlen. Der Hintergrund ist einfach, denn ein Mitgliedstaat der EU ist durch die europäische Regelung in Bezug auf den Geldleistungsexport verbunden. Diese Regelung gilt nicht außerhalb der EU. Die Krankenkasse kann die Zahlungen des Krankengeldes einstellen, wenn Sie krankgeschrieben sind und sich auf eine Fernreise machen.
  • Sie müssen die Reise ins EU-Ausland trotzdem bei der Krankenkasse beantragen, wenn Sie mehr als sechs Wochen krank und demnach arbeitsunfähig sind. Sie sollten sich von dem behandelnden Arzt ein Attest ausstellen lassen, dass Sie auch während der Aufenthaltsdauer im Urlaub weiterhin arbeitsunfähig sind. Zudem sollte der Arzt bescheinigen, dass nichts gegen die Reise einzuwenden ist.
  • Sie sollten sich bei Arbeitsunfähigkeit aus jeden Fall die Genehmigung für einen EU-Urlaub einholen, denn wenn Sie das nicht tun, dann kann die Krankenkasse die Zahlungen für die Dauer des Urlaubs einstellen und Sie erhalten kein Krankengeld mehr.
  • Halten Sie sich an die Anweisung und gehen Sie zu einem Arzt, wenn die Krankenkasse eine ärztliche Untersuchung oder eine Behandlung fordert. Sie bekommen Probleme mit dem Krankengeld, wenn Sie die Forderung der Krankenkasse auf Mitwirkung ignorieren.

Informationen zu den Krankenkassen

  • Die Krankenkasse lehnt den Antrag ab, dann sollten Sie richtig reagieren und die Fristen einhalten.
  • Beachten Sie die Vorschriften der Krankenkasse, wenn Sie sich von einem Arzt im Ausland behandeln lassen wollen.
  • Sie wollen die gesetzliche Krankenkasse wechseln, dann dauert es meist zwischen zwei und drei Monaten und funktioniert ohne große Probleme.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankengeld und Urlaub

1. Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich haben Sie das Recht in den Urlaub zu fahren, wenn es der Genesung nicht hinderlich ist. Allerdings müssen Sie den Urlaub bei der Krankenkasse melden, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind und Krankengeld beziehen.

2. Wie lange darf ich mit Krankengeld Urlaub machen?

Eine Frist für die Länge des Urlaubs während des Krankengeldbezugs gibt es nicht, aber im besten Fall klären Sie das unbedingt mit der Krankenkasse bevor Sie den Urlaub antreten.

3. Wann muss ich bei Krankheit zu Hause sein?

Der Arbeitnehmer muss in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu Hause sein, damit es zu Kontrollvisiten der Sanitätseinheiten kommen kann. Sogar der Arbeitgeber hat das Recht auf Kontrollen, wenn er vermutet, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vortäuscht.

4. Wann verfällt der Urlaub bei Krankheit?

Die Urlaubsansprüche verfallen in der Regel erst nach 15 Monaten und die Frist beginnt mit den Ablauf des Urlaubsjahres.

5. Was darf ich machen, wenn ich Krankengeld bekomme?

Es gibt eine wichtige Faustregel und die besagt, dass Sie alles machen dürfen was die Genesung nicht beeinträchtigt.

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Fazit

Krankengeld erhalten Sie nach sechs Wochen durchgehender Krankheit und in der Regel sollen Sie alles tun, damit Sie dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stehen. Sie haben sogar das Recht auf einen Urlaub im EU-Ausland, wenn Sie im Vorfeld eine Genehmigung der Krankenkasse beantragt haben. Das Urteil des Kassler Bundessozialgerichts ist in der Hinsicht eindeutig.

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Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen – lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgen für regelmäßige Krankengeldzahlungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-lueckenlose-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen-sorgen-fuer-regelmaessige-krankengeldzahlungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-lueckenlose-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen-sorgen-fuer-regelmaessige-krankengeldzahlungen/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:54:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63343 Die gesetzliche Krankenkasse springt ein, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheitsphase nicht arbeiten können und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt. Allerdings sorgt die Zahlung von Krankengeld immer wieder für Ärger und aus dem Grund

Der Beitrag Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen – lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgen für regelmäßige Krankengeldzahlungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die gesetzliche Krankenkasse springt ein, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheitsphase nicht arbeiten können und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt. Allerdings sorgt die Zahlung von Krankengeld immer wieder für Ärger und aus dem Grund haben wir alle wichtigen Informationen zusammengetragen, so dass Sie wissen, was passiert, wenn Sie mehrere Wochen krank sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und die Höhe richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen. In der Regel liegt das Krankengeld bei 70% des Bruttogehalts, aber es gibt weitere Einschränkungen.
  • In der Regel zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiterhin und ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse, denn dann fällt der Arbeitgeber raus.
  • Nicht jeder Verbraucher hat Anspruch auf Krankengeld. Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I haben Anspruch, aber Selbstständige müssen sich eigenständig um eine entsprechende Absicherung kümmern.

Wer bekommt Krankengeld?

In Deutschland bekommt nicht jeder Verbraucher Krankengeld, wenn er mehr als sechs Wochen krank ist.

Das Krankengeld wird gezahlt für Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld 1. Sie können kein Krankengeld beantragen, wenn Sie Student sind. Selbst, wenn Sie versicherungsfrei einen Job ausüben, um sich das Studium zu finanzieren, haben Sie keinen Anspruch. Anders sieht es aus, wenn Sie mehr Zeit für die Arbeit aufbringen und weniger für das Studium. Das heißt, wenn Sie den Job als Hauptbeschäftigung ausführen und entsprechend versichert sind, dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Eine wichtige Frage dabei ist die Zeit, denn Sie müssen mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder eine Berufskrankheit haben. In einem solchen Fall kommt die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft in Frage.

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Der Anspruch auf Krankengeld

Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, sobald der Arzt Ihnen eine Krankschreibung ausstellt.

Das gilt nicht nur bei einer Krankschreibung über den Arzt, sondern auch ab dem ersten Tag für einen stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Vorsorge- oder Reha-Einrichtung. Sie können sogar Krankengeld bekommen, wenn Sie ein krankes Kind betreuen, aber das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Während der ersten sechs Krankheitswochen haben die meisten Arbeitnehmer Anspruch aus Lohnfortzahlung und erst ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und es kommt zur Zahlung von Krankengeld.

Voraussetzungen für das Krankengeld

Die Krankmeldung durch den behandelnden Arzt wird in der Regel „gelber Schein“ oder „Attest“ genannt, aber eigentlich handelt es sich um eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Sie sind verpflichtet

  • Ihrem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen, dass Sie krankgeschrieben sind. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, wenn Sie länger als drei Tage am Stück krank sind. Das Attest muss spätestens am vierten Tag der Krankheit eingereicht werden, aber manche Arbeitgeber verlangen eine frühere Einreichung.
  • innerhalb einer Woche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen, denn dafür sind Sie selber verantwortlich. Der Arbeitgeber übernimmt diese Aufgabe nicht.
  • auch bei einer Verlängerung den Arbeitgeber und die Krankenkasse zu informieren und Folge-Atteste umgehend vorzulegen.

Am dem Jahr 2021 wird schrittweise eine sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte eingeführt. Das Attest wird dann digital von dem Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Allerdings ist die elektronische Übermittlung erst ab dem 1. Oktober 2021 für den Arzt verpflichtend und solange gilt, dass Sie die Bescheinigung selbst einreichen müssen, wenn der Arzt dies noch nicht macht.

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Krankschreibung mit Hilfe eines Videos

Seit Oktober 2020 haben die Ärzte sogar die Möglichkeit einen Patienten mit Hilfe einer Videosprechstunde krank zu schreiben.

Vom Gemeinsamen Bundesausschuss ist eine entsprechende Richtlinie verfasst worden.

Es gibt allerdings ein paar Voraussetzungen, damit Sie eine AU-Bescheinigung per Video erhalten:

  • In der Praxis sind Sie schon bekannt und haben früher Behandlungen machen lassen. Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit gut durch eine Videoübertragung beurteilt werden können.
  • Per Video kann eine Erstbescheinigung im Höchstfall für sieben Tage ausgestellt werden und im Anschluss müssen Sie die Praxis aufsuchen, so dass Sie sich weiterhin krankschreiben lassen können.
  • Eine Folgebescheinigung ist nur möglich, wenn Sie vorher einen Praxisbesuch durchgeführt haben. Bei dem Besuch muss der Arzt dieselbe Krankheit feststellen, dann darf er auch weiterhin per Video krankschreiben.
  • Sie müssen vor der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten aufgeklärt werden, denn die Befunde sind manchmal nicht zu 100% korrekt.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung durch eine Videosprechstunde, denn nur der Arzt entscheidet darüber, ob Sie eine AU-Bescheinigung durch eine Online-Visite erhalten.

Wenn keine ausreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit mit der Videosprechstunde möglich ist, dann müssen Sie sich in der Praxis vorstellen.

Zudem darf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aufgrund eines Online-Fragebogens ausgestellt werden. Auch eine Chat-Befragung oder ein Telefonat sind nicht ausreichend.

Selbstständige und das Thema Krankengeld

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld, aber es gibt drei Möglichkeiten, um sich im Krankheitsfall abzusichern.

    • Sie können bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben und einen höheren Beitrag zahlen, so dass ein Anspruch auf Krankengeldzahlung besteht.
    • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung schließen Sie den Wahltarif „Krankengeld“ ab.
    • Sie haben die Möglichkeit eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
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Die Höhe des Krankengeldes

Sie erhalten Krankengeld für jeden Kalendertag, an dem eine Krankschreibung besteht und die Höhe wird das regelmäßige Einkommen festgelegt.

  • Als Krankengeld erhalten Sie 70% des Bruttoeinkommens und im Höchstfall 90% von Nettolohn.
  • Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
  • Es gibt einen gesetzlichen Tageshöchstbetrag für Krankengeld und das liegt seit 2021 auf 112,88 Euro.

Sie zahlen vom Krankengeld auch weiterhin die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sowie die Rentenversicherung. Sie zahlen allerdings keine Krankenversicherungsbeiträge, wenn Sie Krankengeld erhalten.

In der Regel erhalten Sie deutlich weniger Geld als Krankengeld als wenn Sie berufstätig sind.

Es kann finanziell also sehr eng werden, wenn Sie über mehrere Monate krank sind und Medikamente und Hilfsmittel brauchen. In der Regel zahlen Sie Eigenanteile und müssen vielleicht sogar die Wohnung umbauen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherung bieten eine zusätzlichen Schutz für ein solches Risiko.

Achten Sie auf diese Klauseln, wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umschauen. In der Regel springt eine solche Versicherung nach etwa sechs Monaten Krankheit ein und zahlt eine Art Rente für einen längeren Zeitraum.

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Die Dauer des Krankengeldes

Sie sind aufgrund derselben Krankheit krankgeschrieben und erhalten Krankengeld, dann können Sie die Zahlung höchstens 78 Woche innerhalb von drei Jahren nutzen.

Die Berechnung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und auch die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird mitgerechnet.

Ihr Arzt muss Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreiben, damit Sie durchgehend Krankengeld bekommen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist in diesem Fall nicht möglich.

Das bedeutet, Sie müssen Ihren Arzt spätestens am nächsten Werktag aufsuchen, wenn die Krankmeldung abläuft. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet an einem Freitag, dann müssen Sie sich direkt am Monat bei Ihrem Arzt vorstellen.

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Attest nicht rechtzeitig vorhanden – was dann?

Sie müssen sich regelmäßig neue Atteste besorgen, wenn Sie für eine längere Zeit krank sind und diese an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken.

Es kommt zu Lücken beim Krankengeld, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld nicht mehr, wenn kein gültiges Attest vorhanden ist.

Sie verlieren den Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie das Folgeattest zu spät einreichen, dann fehlen Ihnen ein paar Tage. Es kommt zu einer Ruhephase und erst, wenn das Attest bei der Krankenkasse ankommt werden die Zahlungen fortgesetzt.

Deutlich schlimmer wird es, wenn eine Lücke von mehreren Wochen oder einem Monat entsteht. Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie sich Zeit lassen und ein neues Attest zu spät vorlegen.

Achten Sie also immer darauf, dass keine Lücken bei der Krankschreibung entstehen und dass die Folgebescheinigungen immer rechtzeitig bei der Krankenkasse vorliegen.

Krankengeld und Urlaub

Sie beziehen Krankengeld und wollen in den Urlaub fahren, dann brauchen Sie für eine Reise innerhalb Deutschland keine Krankenkassengenehmigung.

Sie sind auch nicht verpflichtet die Krankenkasse über diese Reise zu informieren, wenn Sie an allen Heilbehandlungen oder Untersuchungen teilnehmen. Eine Reise ist Inland ist also ohne Schwierigkeiten möglich, wenn keine Behandlungen in diesen Zeitraum fallen.

Bei Auslandsreisen sieht es anders aus, denn dann ruht der Anspruch auf Krankengeld. Die einzige Möglichkeit dieser Phase zu entgehen ist, wenn Sie sich im Vorfeld die Zustimmung der Krankenkasse einholen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankengeld

1. Wer zahlt Krankengeld?

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bezahlt.

2. Ab wann kann ich Krankengeld bekommen?

In den ersten sechs Wochen der Krankheit zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlungen und ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

3. Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld hat keine festgelegte Höhe, denn es hängt von dem Bruttoeinkommen ab. Sie erhalten 70% des letzten Bruttoeinkommens, aber nur höchstens 90% des Nettoeinkommens.

4. Erhalte ich das Krankengeld auch während der Reha?

Ja, Sie erhalten das Krankengeld auch während der Reha, wenn die Reha aufgrund der Krankheit durchgeführt wird.

5. Erhalte ich als Student mit Nebenjob auch Krankengeld?

Ein Student mit Nebenjob hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und deutlich weniger Zeit für das Studium aufbringen.

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Fazit

In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen am Stück durch dieselbe Krankheit ausfallen und nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Dann springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das Krankengeld wird am der siebten Woche bezahlt und liegt zurzeit bei 70% des Bruttolohn, aber höchstens 90% des Nettolohns. Krankengeld können Sie bis zu 78 Wochen am Stück bekommen, wenn Sie lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen.

Der Beitrag Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen – lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgen für regelmäßige Krankengeldzahlungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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