Kündigungsrecht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 29 May 2022 08:32:02 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kündigungsrecht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Beispiele, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht gilt – Wissenswert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/beispiele-in-denen-das-wohn-und-betreuungsvertragsgesetz-nicht-gilt-wissenswert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/beispiele-in-denen-das-wohn-und-betreuungsvertragsgesetz-nicht-gilt-wissenswert/#respond Sun, 29 May 2022 08:32:02 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69359 Hier erhalten Sie Beispiele, wann das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung kommt. Was ist das WBVG? Hierbei handelt es sich um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Dieses Gesetz basiert auf das Heimrecht und der Bund regelt

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Hier erhalten Sie Beispiele, wann das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für das Wohn- und Betreuungsgesetz gibt es Verträge, die sogenannten WBVG.
  • Dieses Gesetz regelt die Verträge zwischen volljährigen Personen oder Unternehmen, die Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen bieten.

Was ist das WBVG?

Hierbei handelt es sich um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Dieses Gesetz basiert auf das Heimrecht und der Bund regelt damit alle zivilrechtlichen Verträge, die zwischen einem Unternehmen geschlossen werden, das Wohnraum in Kombination mit Betreuungs- und Pflegeleistungen anbietet. Zuständige für die ordnungsrechtliche Regelung sind die Bundesländer.

Seit 2009 ist das WBVG offiziell und wurde immer wieder angepasst und verbessert. Die letzte Änderung erfolgte im Herbst 2019 mit einer Wirkung ab 1. Januar 2020. Hilfs- und pflegebedürftige Menschen sollen laut WBVG ihren Anspruch auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe behalten.

Sofern der Verbraucher eine Beratung oder Prüfung des Vertrages möchte, kann er diese über eine Rechtsberatung der Bundesinteressenvertretung machen. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet Informationen zum WBVG an.

Der Vertrag selbst mag den Verbraucher sehr umfangreich erscheinen, doch das liegt daran, dass jedes Detail genau notiert werden muss. Jedoch sind die Verträge so zu verfassen, dass Sie für jeden leicht lesbar sind. Dies ist sehr wichtig, denn „Juristen-Deutsch“ ist gerade für ältere Menschen nur schwer zu verstehen. Somit könnten sie nicht nachvollziehen, was in dem Vertrag genau geregelt ist und ob seine Interessen auch berücksichtigt werden.

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Wichtigste Regelungen

Nun lesen Sie, welches die wichtigsten Regelungen sind:

  • Anspruch der Verbraucher, alle vorvertraglichen Informationen in schriftlicher Form zu erhalten und über Leistungen sowie Entgelte in leichter Sprache informiert zu werden.
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; ferner hat der Verbraucher die Möglichkeit auf Befristung, wenn seine Interessen nicht gewahrt werden.
  • Inhaltlich hat der Vertrag hohe Anforderungen wie genaue Beschreibung jeder einzelnen Leistung und die dafür entstehenden Entgelte. Zudem gibt es im Vertrag eine Erklärung, über die Bereitschaft zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes.
  • Alle Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers sind, gelten als unwirksam.
  • Angemessene Höhe der Entgeltzahlungen; die Erhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und nur mit Zustimmung des Verbrauchers.
  • Vertragsanpassungspflicht durch das Unternehmen sofern sich beim Pflege- und Betreuungsbedarf etwas ändert; Ausnahmen sind nur nach gesondert schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  • Ordentliches sowie außerordentliches Kündigungsrecht des Verbrauchers. Das Unternehmen hat hingegen ein eingeschränktes Kündigungsrecht.
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Beispiel 1

Frau Müller bezieht ein Appartement in der Morgentau GmbH.

Laut Vertrag muss ihr der Unternehmer einen Wohnraum bieten, einen Hausnotruf zur Verfügung stellen und Hausmeisterdienste verrichten. Falls nötig muss er ihr auch einen Pflegedienst vermitteln, der Frau Müller pflegerisch versorgt und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen erbringt.

Jedoch wurde hier nicht vertraglich geregelt, dass sich das Unternehmen selbst um die Pflege oder Betreuung zu kümmern hat. Als Serviceleistungen gelten dagegen der Hausmeisterdienst sowie der Hausnotruf und die Vermittlung des Pflegedienstes.

Für Frau Müller bedeutet dies, sie kann sich zwar selbst einen Pflegedienst suchen, aber auch vom Unternehmen suchen lassen. Oftmals arbeiten die Unternehmen bereits mit Pflegediensten zusammen, weshalb es meist kein Problem darstellt, für die betroffenen Bewohnern einen zu finden.

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Beispiel 2

Herr Maier mietet ein Zimmer der Immobiliengesellschaft „Wohnen für Senioren GmbH“.

Laut Wohnraumsvertrag ist Herr Maier jedoch nicht dazu verpflichtet einen bestimmten Pflegedienst zu wählen. Bevor Herr Maier umgezogen ist, wurde er in seiner alten Wohnung vom Pflegedienst „Gut versorgt GmbH“ betreut. Dies ist eine Tochtergesellschaft der „Wohnen für Senioren GmbH“. Den alten Vertrag kann er nach seinem Umzug behalten.

Hier ist der Vertrag für die Wohnung nicht mit einer bestimmten Pflegeleistung gekoppelt. Obgleich die beiden Unternehmen wirtschaftlich kooperieren. Herr Maier ist nach seinem Vertrag aber nicht verpflichtet den Pflegedienst der „Gut versorgt GmbH“ weiterhin zu beauftragen. Er kann sich irgendeinen Pflegedienst wählen. Somit kann er frei wählen.

Das hat für Herrn Maier den Vorteil, dass er selbst entscheiden darf. Somit muss er nicht mit Pflegepersonal vorlieb nehmen das ihm nicht passt.

In beiden Fällen richten sich die Vertragsverhältnisse nicht nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Hier gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Beispiele, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht gilt – Wissenswert

1. Welchen Nutzen hat dieses Gesetz?

Es geht darum, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt leben können. Dies ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn sie in einem Heim, einer Wohngruppe oder einem Hospitz leben.

2. Welche Rechtsbereiche umfasst das Gesetz?

Es sollen zivilrechtliche Seiten geregelt werden, die den Heimvertrag betreffen. Das können die Beratungspflicht, das Beschwerderecht oder auch Mindeststandards in der Unterbringung sowie Pflege sein.

3. Für welche Wohnform gilt das Gesetz?

Es gilt für jeden Wohnraum der für Betreuungs- und Pflegeleistungen überlassen wird. Somit auch für Heime oder alternative Wohnformen.

4. Gibt es das Gesetz schon immer?

Nein, es ist der Nachfolger des Heimgesetzes und soll eben die Verhältnisse und Rechte der zu betreuenden Person verbessern.

5. Gilt das WBVG auch für betreutes Wohnen?

Nein hier findet es keine Anwendung. Hier gelten die Anwendungen der allgemeinen gesetzlichen Regeln für Miet- und Dienstverträge.

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Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt.

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Fazit

Für behinderte oder pflegebedürftige Menschen ist es schwer, wenn sie ihre eigenen vier Wände verlassen müssen und ihr selbstbestimmtes Leben aufgeben. Genau hier setzt der WBVG an, damit diese Menschen, sofern es ihr Zustand noch zulässt, ihre Freiheiten und Entscheidungen selbst treffen dürfen. Bei Vertragsabschluss sind jedoch viele Dinge zu klären. Sollte etwas nicht vertraglich geregelt sein, lässt sich das in der Regel auch im Nachhinein noch mit einem schriftlichen Zusatz zum Vertrag regeln. Denken Sie aber immer daran, dass alle Änderungen schriftlich erfolgen müssen und dem Vertrag beigeheftet werden sollten. Nur so haben Sie im Zweifel auch Anspruch auf Ausführung.

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Versicherungsvertrag kündigen: Wann das klappt und wie Sie vorgehen, damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsvertrag-kuendigen-wann-das-klappt-und-wie-sie-vorgehen-damit-sie-keine-schwierigkeiten-bekommen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsvertrag-kuendigen-wann-das-klappt-und-wie-sie-vorgehen-damit-sie-keine-schwierigkeiten-bekommen/#respond Fri, 13 May 2022 08:28:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62565 In der Regel verlängern sich die meisten Versicherungsverträge automatisch, aber Sie haben auch die Möglichkeit einer Kündigung. Allerdings müssen Sie rechtzeitig kündigen und sich an alle Fristen und Möglichkeiten halten. Eine Kündigung ist sinnvoll, wenn

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In der Regel verlängern sich die meisten Versicherungsverträge automatisch, aber Sie haben auch die Möglichkeit einer Kündigung. Allerdings müssen Sie rechtzeitig kündigen und sich an alle Fristen und Möglichkeiten halten. Eine Kündigung ist sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände ändern oder der Vertrag zu teuer ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollten sich rechtzeitig vor Verlängerung um die Kündigung der Versicherungsverträge kündigen, dann können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen. Die verschiedenen Möglichkeiten und Fristen rund um die Kündigung erklären wir Ihnen.
  • Für Kfz-Versicherungen, Lebensversicherung und private Krankenversicherungen gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
  • Sie können von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn eine Betragserhöhung ansteht, im Schadensfall oder als privat versicherte Person, die in eine gesetzliche Versicherung eintreten muss.
  • Nicht alle Versicherungsverträge lassen sich einfach kündigen.

Automatisch enden eigentlich nur sehr wenige Versicherungsverträge und dazu gehört zum Beispiel die Reiserücktrittskostenversicherung. Sie endet, wenn die Reise abgeschlossen ist und bei einer neuen Reise muss sie erneut abgeschlossen werden. Die kapitalbildende Lebensversicherung endet auch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Sie müssen sich nicht um eine Kündigung kümmern, wenn der Vertrag von alleine endet.

Im Kleingedruckten steht bei den meisten Versicherungsverträgen, dass eine automatische Verlängerung in Kraft tritt, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Verlängerung von einem Jahr und dann wieder um ein Jahr, denn in der Regel können solche Versicherungen eine Ewigkeit laufen. Damit Sie eine solche Versicherung kündigen können, müssen Sie sich frühzeitig kümmern und sich nach Fristen informieren, sowie das Unternehmen anschreiben.

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Wann lassen sich Versicherungsverträge kündigen?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung, im Kleingedruckten und im Produktinformationsblatt sind die Informationen zur Kündigung geregelt.

Sie erhalten die Unterlagen in der Regel vor dem Vertragsabschluss, aber spätestens bei der Unterschrift und wenn nicht, dann fordern Sie die Unterlagen nach. Sie müssen bei einer Kündigung vor der automatischen Vertragsverlängerung keinen Grund angeben, denn es handelt sich um eine ordentliche Kündigung.

Kündigungsrechte in Sonderfällen

Sie haben ein Kündigungsrecht, wenn die Versicherung teurer wird, aber die Leistungen gekürzt werden oder gleich bleiben. Die Versicherung endet automatisch, wenn Sie ein Auto abmelden. Die Hausratversicherung muss eventuell auch gekündigt werden, wenn Sie von zwei Haushalten in einen Haushalt ziehen.

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Die „ordentliche“ Kündigung

In der Regel kann ein Vertrag immer am Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, wenn nicht, dann verlängert sich der Vertrag meist um 12 Monate.

Das Versicherungsjahr kann aber auch anders ausfallen und muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das bedeutet, wenn andere Daten im Vertrag stehen, dann gilt nicht der 31. Dezember. Achten Sie immer auf den Stichtag, der im Vertrag zu finden ist, denn dieses Datum ist gültig. Grundsätzlich finden Sie das Datum immer im Versicherungsschein.

Eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gilt als normal, wenn der Vertrag also Ende September endet, dann sollten Sie spätestens zum 30. Juni die Kündigung bei der Versicherung abgegeben haben.

Gehen Sie wie folgt vor, um eine ordentliche Kündigung zu erledigen:
  1. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig, denn ein ganz normales Kündigungsschreiben reicht vollkommen aus. „Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Vertragsendes zu.“
  2. Damit die Versicherung Sie identifizieren kann, sollten Sie Ihre Daten angeben und dazu gehören der Name, die Anschrift und die Vertragsnummer.
  3. Sie können sogar per Brief, Fax oder Mail kündigen, denn gerade wenn Sie am Ende einer Frist kündigen, dann sollten Sie ein Einwurfeinschreiben oder ein Fax mit Sendebericht nutzen. Der Versicherer soll Ihnen den Eingang der Kündigung bestätigen.
  4. Die Fristen für die Kündigung sind unterschiedlich und werden von den einzelnen Versicherungsverträgen bestimmt. In den Vertragsbedingungen und in dem Informationsblatte stehen die Informationen. Sie erhalten die Unterlagen immer bei Vertragsabschluss oder fordern sie einfach nach.

Die Vertragslaufzeit liegt bei einem Jahr, dann wird der Vertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, dann können Sie auch problemlos nach dem dritten Jahr kündigen. Dann spielt es auch keine Rolle, wie lange der Vertrag noch läuft. Früher sind Versicherungen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen mit einer solchen Laufzeit angeboten worden.

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Informationen zu den Kündigungsfristen

In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten. Sachversicherungen wie Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen sind von dieser Regelung betroffen.

Es gibt aber auch Versicherungssparten mit anderen Kündigungsfristen:

  • Kfz-Versicherungen

Die Kfz-Versicherungen (Haftpflicht und Vollkasko) können jährlich gekündigt werden. Die Frist liegt bei einem Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Während früher das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmte, ist es heute ein wenig anders. Der Stichtag für die alten Verträge liegt beim 30. November und das Kündigungsschreiben muss bis zu diesem Tag bei der Versicherung vorliegen, damit die Versicherung am 31. Dezember endet. Mittlerweile gehen immer mehr Versicherungen dazu über, dass die Stichtage anders gelegt werden.

Achtung:

Der Kfz-Versicherer teilt Ihnen eine Beitragserhöhung erst im Dezember mit, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Sie übernehmen den Versicherungsvertrag des Verkäufers, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, das angemeldet ist. Innerhalb eines Monats können Sie diesen Vertrag kündigen, mit sofortiger Wirkung und eine Versicherung bei einem anderen Versicherer abschließen.

  • Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherungen

In der Ansparphase lassen sich die Kapitallebensversicherungen und die privaten Rentenversicherungen ohne eine Frist kündigen, wenn Sie die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres machen. Sie zahlen die Beiträge in Raten, dann können Sie auch innerhalb des Versicherungsjahres zum Ende eines Zahlungsabschnitts kündigen.

Achtung:

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Kündigung einer Lebens- und Rentenversicherung meist nicht sinnvoll, denn bei einer Kündigung zahlen die Versicherer nur den Rückkaufswert und das ist nicht die Summe der bezahlten Beträge. Vor allen Dingen zu Beginn der Laufzeit verlieren Sie hohe Summen, denn die Abschluss- und Vertriebskosten bleiben bestehen und auch der Stornoabzug kostet eine Menge Geld. Prüfen Sie auf jeden Fall immer die Alternativen zur Kündigung, denn Sie haben die Möglichkeit die Laufzeit zu kürzen, die Beitragszahlung auszusetzen oder den Vertrag verkaufen.

Vielleicht ist der Widerruf des Vertrags eine gute Idee, denn bei einigen Lebensversicherungen liegt die Widerrufsfrist bei 30 Tagen. Damit der Widerruf rechtswirksam wird zählt die Absendung, nicht der Zugang beim Versicherer. Sie können die Rückabwicklung eines Vertrages auch noch nach Jahren verlangen, wenn Sie nicht ordentlich über das Widerrufsrecht belehrt worden, gar nicht oder nur zum Teil. In diesem Fall muss der Versicherer alle gezahlten Prämien zurückzahlen und auch den Nutzen aus den Prämien zurückgeben. Allerdings müssen Sie sich den Versicherungsschutz für die Risikoabsicherung anrechnen lassen.

Interessant:

Das Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen ist sehr interessant, vor allen Dingen wenn diese zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Für diese Verträge ist ein ewiges Widerspruchsrecht entstanden, denn das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsprechung gilt auch, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde und Sie den Rückkaufswert erhalten haben. In der Regel ist die Rückabwicklung vorteilhafter für Sie als der Rückkaufswert bei einer Kündigung.

Falsche Belehrungen zu erkennen kann mitunter sehr schwierig sein und aus dem Grund sollten Sie sich bei der Verbraucherzentrale unabhängig beraten lassen.

Die Kündigung einer Riester-Rentenversicherung ist in der Ansparphase auch jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich.

Allerdings kann es auch einige Nachteile mit sich bringen, denn eine Kündigung bezeichnet der Gesetzgeber als schädliche Verwendung und das bedeutet, dass die gesamten staatlichen Förderungen zurückzuzahlen sind. Das heißt, alle Zulagen und steuerlichen Vorteile, die Sie aufgrund des Sonderausgabenabzugs hatten, müssen zurück. Die erzielten Erträge sind meist sogar steuerpflichtig.

Zudem ist der Rückkaufswert mit hohen Abschluss- und Vertriebskosten versehen und dazu kommen noch Verwaltungskosten des gebildeten Kapitals und der sogenannte Stornoabzug.

Aus diesen Gründen lohnt es sich meist eher, wenn Sie auf eine beitragsfreie Zeit setzen und keine Kündigung in Betracht ziehen. Sie haben zudem die Möglichkeit das gebildete Kapital an einen anderen Anbieter zu übertragen, wenn Sie sich an die Kündigungsfristen halten.

  • Private Krankenversicherungen

Bei der privaten Krankenversicherung können Sie eine Kündigung zum Ende des ersten oder jedes drauffolgenden Jahres aussprechen, wenn Sie innerhalb der dreimonatigen Frist kündigen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen haben.

In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und demnach müssen Sie folgende Dinge bei einer Kündigung beachten:

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie einen Vertrag mit einer anderen Versicherung gemacht haben und er für die Krankenversicherungspflicht ausreicht.
  • Zudem darf es keine Unterbrechungszeit zum bisherigen Vertrag geben.

Die Kündigung wird unwirksam, wenn es sich zu einer Anschlussversicherung kommt.

Ein Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherern ist in der Regel eher sinnlos, denn der Zustand der Gesundheit wird bei dem neuen Versicherer erneut geprüft. Zudem kommt es vor, dass der Betrag deutlich höher wird, denn das Alter hat sich schließlich auch erhöht. Dies gilt zwar nur für alle Verträge ab 1. Januar 2009, aber alle Verträge davor sind davon nicht betroffen.

Sie sollten also auf jeden Fall erst einmal nach einem Tarifwechsel beim Versicherer fragen, denn Sie haben das Recht auf einen Tarifwechsel, wenn der Altvertrag mit angerechnet wird.

  • Gesetzliche Krankenversicherungen

Sie wollen von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln, dann nur, wenn Sie keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Arbeitnehmer und Selbstständige haben diese Möglichkeit, wenn Sie ein Jahreseinkommen von 62.550 Euro überschreiten.

Die Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenversicherung muss bis zum Ende der Frist des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Also muss die Kündigungsfrist immer zwei volle Monate betragen. Die gesetzliche Krankenversicherung kündigen Sie zum 30. September und die private Krankenversicherung muss dann am 1. Oktober beginnen.

Mit dem Wirksamwerden der Kündigung endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bestehen einer anderweitigen Versicherung müssen Sie nachweisen, wenn es zu einem Krankheitsfall kommt. Der neue Vertrag muss also immer nahtlos an den alten Vertrag anschließen.

Für Beamte:

Für die Beamten gilt die folgende Regelung, denn wenn Sie vor der Verbeamtung versicherungspflichtig beschäftigt waren, dann endet mit Ablauf des Tages die Mitgliedschaft der Krankenversicherung und das ist der Tag der Verbeamtung.

Sie scheiden aus der Versicherungspflicht der freiwilligen Versicherung aus, dann endet die Pflicht mit diesem Tag und Sie brauchen weder eine Erklärung noch eine Information. Allerdings gibt es eine Ausnahme, so dass die Regelung nicht gültig ist, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch die Versicherung seinen Austritt erklärt.

Sie müssen die gesetzliche Krankenkasse kündigen, wenn Sie vor der Verbeamtung freiwillig versichert waren und ein Jahreseinkommen von mehr als 62.550 Euro hatten. Dann ist eine Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich.

Überlegen Sie sich den Wechsel in eine private Krankenversicherung sehr gut, denn eine Rückkehrmöglichkeit gibt es meist nur unter ganz gewissen Umständen.

Aufgrund des Beihilfeanspruchs ist eine private Krankenversicherung für Beamte zu empfehlen.

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Die „außerordentliche“ Kündigung

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Beitragserhöhung

Die Prämie wird aufgrund der Anpassungsklausel erhöht, aber der Versicherungsschutz bleibt gleich, dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats zu kündigen.

  • Schadensfall

Sie können den Vertrag kündigen, wenn es sich um eine Kfz-Versicherung, Sachversicherung oder Unfallversicherung handelt, wenn ein Schadensfall aufgetreten ist. Allerdings darf die Versicherung nur zum Ablauf des Monats gekündigt werden. Die Kündigung bekommt ihre Wirksamkeit sofort, wenn sie beim Versicherer angekommen ist, aber spätestens wenn das Versicherungsjahr endet.

Bei einer Rechtsschutzversicherung besteht erst nach zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten eine Kündigungsmöglichkeit. Aber auch nur, wenn der Versicherer seine Leistungspflicht bejaht hat. Sie können aber trotzdem kündigen, wenn die Versicherung seine Leistungspflicht einmal nicht nachkommt. Allerdings muss die Kündigung nach einem Monat nach Ablehnung oder Leistung bei der Versicherung sein.

Sie können bei der Unfallversicherung kündigen, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt oder wenn ein Rechtsstreit mit der Versicherung in einem Urteil oder einem Vergleich endet.

Die Versicherung kündigt Ihnen nach einem solchen Zwischenfall, dann endet der Versicherungsschutz einen Monat nach Erhalt der Kündigung. Sie zahlen dann auch keine Beiträge für die Versicherung mehr und wenn Sie in Vorleistung gegangen sind, dann erhalten Sie Ihr Geld zurück.

  • Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht

Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie bei der privaten Krankenversicherung, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden und das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Angestellter sind und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Zudem muss das Jahreseinkommen unter 62.550 Euro liegen.

Die Grenze von 56.250 Euro gilt nicht, wenn Sie seit 31. Dezember 2002 in der privaten Versicherung sind und die Jahresverdienstgrenze überschreiten.

Unmittelbar nach Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze setzt die Versicherungspflicht ein und dann können Sie auch binnen drei Monaten rückwirkend kündigen. Sie müssen aber dem Versicherer nachweisen, dass Sie versicherungspflichtig sind, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Der Anspruch auf Familienversicherung steht der Versicherungspflicht gleich und das bedeutet, die Versicherung bei dem privaten Anbieter können Sie kündigen, wenn Sie in die beitragsfreie Familienversicherung eintreten.

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Nichtkündbare Versicherungsverträge

Es gibt auch Versicherungsverträge, die Sie nicht kündigen können.

Die Basis-Rentenversicherung auch Rürup-Rente genannt, können Sie nicht einfach kündigen, auch nicht, wenn Sie sich den Rückkaufswert auszahlen lassen möchten. Sprechen Sie trotzdem eine Kündigung aus, dann kommt es zu einer Umwandlung und Sie geraten in die beitragsfreie Versicherung.

Das Aussprechen der Kündigung

Die Kündigung sollte entweder als Einwurfeinschreiben oder per Fax mit einem Sendebericht verschickt werden.

Aber Sie können auch einfach per Post, Fax oder Mail kündigen, aber in allen Fällen lassen Sie sich die Kündigung bestätigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie sich an die Kündigungsfrist halten und sie innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingeht. Bei eine Kündigung per Post zählt nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung.

Beispiel:

Die Kündigungsfrist für Ihren Vertrag beträgt drei Monate und Sie wollen für Ende September kündigen, dann muss das Schreiben spätestens am 30. Juni bei der Versicherung vorliegen.

Unter Angabe der Versicherungsnummer schreiben Sie der Versicherung, dass Sie zum 30. Juni kündigen und wenn Sie sich nicht sicher mit dem Datum sind, dann schreiben Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Versicherung muss den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigen und zudem sollten Sie einen Widerruf für das Bankkonto schreiben, so dass Sie die Einzugsermächtigung entziehen.

Das Kündigungsschreiben ist vielleicht zu spät eingegangen oder es gibt einen anderen Grund, dass die Versicherung die Kündigung nicht akzeptiert, dann muss sie die Kündigung zurückweisen und den Grund nennen.

Somit wird deutlich, dass eine Kündigung nicht immer stattfindet, wenn Sie es wollen, aber die Versicherung dagegen spricht. Sie sollten sich immer ein Kündigungsschreiben mit allen wichtigen Daten fertig machen und zum nächstmöglichen Termin kündigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungsvertrag kündigen

1. Die Kfz-Versicherung erhöht die Beiträge – darf ich kündigen?

Wenn die Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht ohne dass die Leistung angepasst wird, dann haben Sie das Recht fristgerecht zu kündigen.

2. Für wie lange verlängert sich ein Versicherungsvertrag ohne Kündigung?

In der Regel verlängert sich die Laufzeit des Versicherungsvertrags immer um 12 Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.

3. Wann sollte ich die Hausratversicherung kündigen?

Jede Versicherung hat eine gewisse Laufzeit und bei der Hausratversicherung handelt es sich eigentlich immer um ein Jahr. Kündigen Sie drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres oder zum nächstmöglichen Termin.

4. Muss ich trotz Kündigung die Beiträge zahlen?

Die Beiträge zahlen Sie bis zum Ablauf des Vertrages.

5. Lohnt sich der Rückkauf einer Lebensversicherung?

Nein, denn es entsteht Ihnen ein hoher finanzieller Verlust.

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Fazit

Versicherungen hat jeder Verbraucher von der Kfz-Versicherung bis hin zahlreichen Zusatzversicherungen. Meist sind die meisten Versicherung nicht notwendig und so kommt es oft zur Kündigung. Achten Sie bei der Kündigung immer darauf, dass Sie sich an die Fristen halten. Eine Kündigung ist immer nur wirksam, wenn die Versicherung die Kündigung annimmt und bestätigt.

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