Kurzarbeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 29 Jul 2022 05:01:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kurzarbeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Fragen und Antworten zu Versicherungen in der Corona-Zeit – Das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zu-versicherungen-in-der-corona-zeit-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zu-versicherungen-in-der-corona-zeit-das-sollten-sie-wissen/#respond Fri, 29 Jul 2022 05:01:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69435 Während der Corona-Krise stellen sich plötzlich viele Fragen, auch im Bereich private Versicherungen. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben, sollten Sie die Beiträge der Versicherung nicht mehr bezahlen können. Auch erfahren Sie, welche bereits

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Während der Corona-Krise stellen sich plötzlich viele Fragen, auch im Bereich private Versicherungen. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben, sollten Sie die Beiträge der Versicherung nicht mehr bezahlen können. Auch erfahren Sie, welche bereits abgeschlossenen Versicherungen in diesem Fall helfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen zum Beispiel Kurzarbeit sind viele Versicherte, während der Corona-Krise in der Situation ihre Versicherungen nicht mehr bezahlen zu können.
  • Kündigen Sie Versicherungen nicht wegen eines absehbaren Engpasses. Dies kann zu Ihrem Nachteil sein.
  • Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit der Stundungen in Raten an oder eine Befreiung der Beitragspflicht, bis es Ihnen finanziell wieder besser geht.
  • Manche Personen arbeiten nun im Homeoffice. Auch wenn Sie sich hier während der Arbeitszeit verletzen, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Kein Geld mehr für Versicherungsprämie

Sofern es sich um einen absehbaren finanziellen Engpass handelt, kündigen Sie Versicherungen nicht gleich. Stellen Sie auch nicht die Lebensversicherung beitragsfrei.

In manchen Fällen können Sie das nicht mehr ändern. Nutzen Sie lieber eine Alternative.

Es ist generell – auch ohne Corona-Krise- ratsam, die Versicherungen einmal näher durchzugehen. Manche Versicherte halten ihre Verträge über viele Jahre beim gleichen Versicherer. Sie prüfen nicht, ob sich ein Wechsel finanziell lohnen kann. Oftmals bestehen auch Versicherungen, die es nicht braucht.

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Folgende Möglichkeiten bieten sich bei Zahlungsproblemen während der Corona-Krise

  1. Vierteljährliche oder monatliche Zahlweise: Lassen Sie die jährliche Zahlweise auf monatlich oder vierteljährlich umstellen. Zwar ist das generell unratsam, da meist Zuschläge entstehen und die Versicherung dann mehr kostet. Doch haben Sie gerade einen finanziellen Engpass, reduziert sich Ihre finanzielle Belastung. Sobald es wieder möglich ist, ändern Sie die Zahlweise wieder auf jährlich.
  2. Versicherungsbeiträge stunden: Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über eine Stundung der Beiträge. Für Sie bedeutet das immer noch einen Versicherungsschutz zu haben und zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen Sie die Beiträge nach. Auch ein längerer Zeitraum ist hier möglich, sofern es der Versicherer erlaubt. Fragen Sie auch beim Versicherer nach eventuell anfallenden Kosten wie Zinsen. Manche Versicherer bieten diese Möglichkeit auch von sich aus an.
  3. Vorübergehend ruhen lassen: Ebenso können Sie einen Vertrag vorübergehend ruhen lassen. Mit dem Versicherer schließen Sie hier eine Ruhensvereinbarung ab. Vorsicht: Ihr Versicherungsschutz ist in dieser Zeit auch unterbrochen. Außerdem kann es sein, dass Sie dennoch einen minimalen Beitrag zahlen müssen. Ihr Versicherungsschutz wird dafür dann nach der Ruhenszeit wieder zu alten Konditionen fortgesetzt. Generell ist ruhen lassen besser als kündigen. Vor allen Dingen bei manchen Versicherungen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung macht das Sinn. Diese könnten Sie später wegen vielleicht vorhandenen Vorerkrankungen oder wegen Ihres Alters nicht neu abschließen.
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Kann man Lebens- und Rentenversicherung beitragsfreistellen oder kündigen?

  • Dauerhafte Beitragsfreistellung: Sie können zum Beispiel kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungen beitragsfreistellen. Sie zahlen dann nicht weiter. Jedoch verringert sich dann der Auszahlungsbetrag bei Vertragslaufzeitende. Auch können Zusatzversicherungen entfallen. Der Gesetzgeber schreibt das Recht zur „Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung“ sogar vor. Sie können von diesem Recht jederzeit Gebrauch machen, sofern es im Vertrag nicht anders geregelt ist und bereits ausreichend Kapital zur Beitragsfreistellung angespart wurde. Eine teilweise Beitragsfreistellung wäre auch denkbar. Vorsicht: Bedenken Sie die Folgen. Es gibt keinen Anspruch auf ein Rückgängigmachen der Beitragsfreistellung, wenn diese nicht im Vertrag geregelt ist. Auch wenn Sie wieder rückkehren können, kann sich dies bei der Steuer nachteilig auswirken.
  • Beitragsfreistellung für bestimmte Zeit: Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über eine vorübergehende Beitragsfreistellung. Nach Ablauf einer Frist müssen Sie die Beitragszahlungen wieder leisten. Jedoch verringert sich Ihre vertragliche Leistung, sofern Sie dann wieder den bisherigen Beitrag zahlen. Möchten Sie die Leistungen erhalten, sollten Sie mit der Versicherung einen höheren Beitrag nach der Beitragsfreistellung vereinbaren.
  • Kündigung: Sofern Sie von einer Kündigung Gebrauch machen, bekommen Sie den Rückkaufswert und müssen keine Beiträge mehr entrichten. Die Folgen sind aber wie bei der Beitragsfreistellung weitreichend: Es gibt kein Zurück. Überlegen Sie diesen Schritt deshalb genau. Ein großes Problem sind Verträge in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese können Sie später nicht erneut abschließen. Es kann auch ein Vertrag mit steuerlichen Vorteilen sein. Überlegen Sie sich die Kündigung hier genau. Vorsicht: Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob Sie den Vertrag nicht einfach widerrufen können und dies nicht vorteilhafter wäre.
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Wie helfen Reiseversicherungen bei Corona?

  • Wann tritt die Reiserücktrittsversicherung in Aktion? Die Reiseabbruch- oder Reiserücktrittsversicherung hilft nur dann, wenn Ihre Reise wegen Erkrankung oder einem anderen im Vertrag stehenden Ereignis nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss. Die Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ist hier kein Grund. Sofern Sie die Reise jedoch wegen Kurzarbeit oder Arbeitsverlust stornieren müssen, bieten manche Versicherungen einen Versicherungsschutz.
  • Wann hilft die Auslandsreisekrankenversicherung? Diese Versicherung übernimmt alle Kosten, die wegen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder einem medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaub anfallen. Erkranken Sie im Urlaub an Corona, so sind Sie in der Regel versichert. Müssen Sie im Urlaub in Quarantäne und reisen Sie erst später zurück, so verlängert sich der Versicherungsschutz, wenn das in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Sprechen Sie hier mit dem Versicherer, ob und wie lange Ihr Versicherungsschutz im Urlaub verlängert wird. Beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz auch erlöschen kann, wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in den Urlaub fahren. Waren Sie schon im Urlaub, als die Reisewarnung ausgesprochen wurde (27.03.2020) so könnte die Versicherung aktiv sein. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihre individuellen Versicherungsbedingungen.
  • Reise-Stornierung: Gibt es die Prämie der abgeschlossenen Reiseversicherung zurück? Sofern die Reise wegen der Corona-Pandemie nicht stattfindet, wird auch die Reiseversicherung nicht mehr benötigt. Haben Sie bereits Prämien bezahlt, so könnten Sie diese zurückbekommen. Allerdings nur, wenn der Versicherungsschutz für die stornierte Reise galt. Hiervon betroffen sind die Reisegepäckversicherung und die Reisekrankenversicherung, ebenso wie die Reiseabbruchversicherung und die Reiserücktrittsversicherung.
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Private Krankenversicherung und Zahlungsprobleme

  1. Versicherungspflichtgrenze und Kurzarbeit: Sind Sie in Kurzarbeit und sinkt Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro kommt die Frage auf, ob Sie dann nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Handelt es sich jedoch um einen Zeitraum von maximal 3 Monate, so ändert dies nichts an Ihrer Versicherungsfreiheit. Auch eventuelle Auswirkungen auf den PKV-Zuschuss des Arbeitsgebers sind zu bedenken.
  2. Prämien stunden: Die monatlichen Prämien können viele privat Krankenversicherte derzeit nicht zahlen. Kurzfristig könnten Sie hier die Prämien für eine gewisse Zeit stunden und später diese nachzahlen.
  3. Wechsel in günstigeren Tarif oder gesetzliche Krankenversicherung: Sie können natürlich in einen günstigeren Tarif wechseln, mit gleichem Versicherungsschutz und beim gleichen Versicherer. Prüfen Sie auch, ob der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse eine Option ist, denn private Krankenversicherungen werden mit den Jahren teurer.
  4. Wechsel in Basis- oder Standardtarif: Sollte der Tarifwechsel finanziell nicht hilfreich sein und die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse nicht geht, könnten Sie auch den PKV-Tarif in Basistarif oder Standardtarif ändern lassen. In einem anderen Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie günstige Tarife finden und was Sie beim Wechsel beachten sollten.
  5. Automatischer Wechsel in Notlagentarif: Sofern Ihre Prämien im Rückstand sind, werden Sie irgendwann automatisch mit dem Notlagentarif versichert. Jedoch nicht, wenn Sie eine Stundungsvereinbarung haben. Ihr normaler Vertrag ruht dann, solange die Prämien im Rückstand sind.
Fahrzeugversicherung
Kfz-Versicherung: Pflicht für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen

Jeder, der in Deutschland mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss auf Zulassung und Versicherung des Kfz achten. Einerseits spielt der Zustand des Kfz (fahrtüchtig gemäß Straßenverkehrsordnung) eine bedeutsame Rolle. Andererseits ist eine

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Restschuldversicherung und Zahlungsprobleme

  • Die Ansprüche prüfen: Haben Sie einen Kredit abgeschlossen, haben Sie vermutlich auch eine Restschuldversicherung. Sie gilt als Sicherheit für Ihre Darlehensraten, wenn Sie diese wegen Jobverlust, Tod oder langer Krankheit nicht begleichen können. Jedoch überprüft das Kreditinstitut nicht, ob jetzt ein Versicherungsfall eingetreten ist. Sollten Sie wegen der Corona-Pandemie Ihre monatlichen Raten nicht mehr begleichen können, schauen Sie, ob die Restschuldversicherung greift und Ihre Kreditraten übernimmt. Achtung: Es gibt bei Restschuldversicherungen viele Einschränkungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und Karenzzeiten. Somit haben Sie selbst bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht sofort Anspruch auf die Leistungen. Prüfen Sie deshalb den Versicherungsvertrag genau. Sofern Sie unsicher sind, ob Sie eine Restschuldversicherung haben, fragen Sie Ihre Bank und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  • Zusatzkosten bei Stundung der Kreditrate: Haben Sie wegen des Gesetzes zur Abmilderung der Pandemie-Folgen für Ihren Darlehensvertrag um eine Stundung gebeten, überprüfen Sie, ob Sie durch die Kreditvertragsverlängerung keine Zusatzkosten haben. Diese entstehen meist durch die Restschuldversicherung. Holen Sie sich vom Kreditinstitut eine schriftliche Bestätigung, dass Ihnen keine Zusatzkosten entstehen.
Unfall
Pedelecs – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung?

Der Markt rund um die Pedelecs boomt, denn die elektrischen Fahrzeuge liegen voll im Trend und ein Ende ist nicht in Sicht. Allerdings sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Pedelecs Gedanken zum richtigen Versicherungsschutz

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Kfz-Versicherung: Reduzierter Beitrag mit Anpassung der Fahrleistung pro Jahr

Fahren Sie täglich oder oft mit dem Auto zur Arbeit und sitzen Sie jetzt im Homeoffice, so könnten Sie die jährliche Fahrleistung reduzieren.

Sollte die jährliche Fahrleistung im Versicherungsvertrag die tatsächliche Fahrleistung stark übersteigen, benachrichtigen Sie den Versicherer. Der Beitrag könnte durch eine Umstellung sinken. Je mehr Sie pro Jahr fahren, umso höher ist der Beitrag. Damit Sie einen Nachweis haben, übermitteln Sie diese Information in Textform wie Fax, E-Mail oder Einschreiben.

Jedoch hängt es vom Versicherer ab, ob er Ihnen den Beitrag rückwirkend reduziert oder erst ab Zeitpunkt der Mitteilung. Somit sollten Sie generell Ihre geschätzte jährliche Fahrleistung eher sparsam einschätzen. Nachmelden können Sie eine höhere Fahrleistung immer.

Lebensversicherungen
Lebens- und Rentenversicherungen: Bei Kündigung durch die Versicherung unbedingt widersprechen

In den letzten Jahren ist bekannt geworden, dass die Lebens- und Rentenversicherungen von den Versicherungen gekündigt werden und das nur, weil die Konditionen zum Abschluss für die Unternehmen deutlich schlechter waren. Heute versuchen die Unternehmen

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Versicherungsschutz im Homeoffice

Während der Corona-Krise arbeiten viele im Homeoffice.

Es ist gut zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur im Unternehmen oder auf dem Arbeitsweg greift, sondern auch wenn Ihnen während der Arbeitszeit im Homeoffice etwas passiert.

Jedoch gibt es hier Besonderheiten: Der Arbeitsunfall in der Wohnung ist ein anderer als der Arbeitsunfall im Unternehmen. Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn Sie auch wirklich eine Arbeit für den Arbeitgeber gemacht haben. Der Weg zu Ihrer Kaffeemaschine während der Arbeitszeit ist im Homeoffice nicht versichert. Würden Sie sich jedoch verletzen, während Sie einen Arbeitsordner aus dem Regal holen, wäre dies ein Arbeitsunfall.

In der Regel lässt sich der Arbeitsunfall im Homeoffice schwieriger nachvollziehen, da meist kein Zeuge anwesend ist, der bezeugen kann, dass Sie gerade eine Arbeit für Ihren Arbeitgeber gemacht haben. Aus diesem Grund ist es ratsam, gleich nach dem Unfall einen Nachbarn oder Arzt zu beschreiben, wie der Unfall passiert ist. So hat der gesetzliche Unfallversicherer es leichter, den Arbeitsunfall nachzuvollziehen. Melden Sie den Unfall auch unverzüglich dem Arbeitgeber.

Gepäck
Gepäckverlust im Urlaub: Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden auf!

Die meisten Reiseanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Reisegepäckversicherung an, aber wenn Sie ihr Gepäck im Urlaub schützen wollen, dann muss es nicht unbedingt eine teure Zusatzversicherung sein. In der Regel reicht auch die Hausratversicherung,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fragen und Antworten zu Versicherungen in der Corona-Zeit – Das sollten Sie wissen

1. Kann ich denn eine Versicherung einfach so kündigen?

Auch wenn Sie die Beträge nicht mehr bezahlen können, kommen Sie nicht gleich aus der Versicherung. Eine Kündigungsfrist ist auf jeden Fall einzuhalten.

2. Was mache ich mit den Beiträgen während der Kündigungsfrist?

Sprechen Sie mit der Versicherung, wie man diese Zeit überbrücken kann.

3. Muss ich Zahlungsprobleme gleich der Versicherung melden?

Sofern es schon absehbar ist, dass Sie nicht bezahlen können, melden Sie das gleich. So sparen Sie sich ärger und unnötige Kosten für Mahngebühren.

4. Meine Versicherung hat mich wegen Zahlungsrückstand gekündigt. Was kann ich machen?

Ob die Versicherung die Kündigung zurücknimmt, sollten Sie mit dem Versicherer klären. Generell erfolgt die Kündigung aber erst, wenn Sie schon mehrmals angemahnt wurden und nicht reagiert oder bezahlt haben.

5. Kann ich nach der Kurzarbeit wieder in die PKV wechseln?

Selbstverständlich können Sie wieder in die private Krankenversicherung wechseln, wenn es Ihnen finanziell wieder besser geht. Bedenken Sie aber, dass ein neuer Vertrag auch höhere Beiträge bedeuten kann.

Brandgefahr
Brandgefahr durch Adventskranz, Baum und Böller – Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall

Adventskranz und Weihnachtsbaum gehören zur Weihnachtszeit, wie der Böller zu Sylvester. Aber welche Versicherung kommt im Brandschaden für welche Schäden auf? Wir bieten einen Überblick über die Gefahren. Der Weihnachtsbaum oder der Adventskranz steht in

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Fazit

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen finanziell schwer getroffen. Meist mussten Einsparungen erfolgen und hiervon waren oftmals Versicherungen betroffen. Schämen Sie sich nicht mit Ihren Versicherungen zu sprechen. Sie bekommen auf jeden Fall eine Hilfe. Vermeiden Sie es aber unbedingt, die Sache einfach auszusitzen und Mahnungen zu ignorieren.

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