Laub | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Laub | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Blätter im Herbst: Wer haftet bei Unfällen? – Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers zahlt im Schadensfall https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/blaetter-im-herbst-wer-haftet-bei-unfaellen-haftpflichtversicherung-des-grundstueckseigentuemers-zahlt-im-schadensfall/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/blaetter-im-herbst-wer-haftet-bei-unfaellen-haftpflichtversicherung-des-grundstueckseigentuemers-zahlt-im-schadensfall/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57308 Nach der Gemeindeverordnung sind Hausbesitzer verpflichtet die Gehwege zu kehren und das glitschige Herbstlauf zu entfernen. Sie tragen die finanziellen Folgen, wenn ein Passant ausrutscht und sich verletzt. Das Laub auf den Pflanzen im Garten

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Nach der Gemeindeverordnung sind Hausbesitzer verpflichtet die Gehwege zu kehren und das glitschige Herbstlauf zu entfernen. Sie tragen die finanziellen Folgen, wenn ein Passant ausrutscht und sich verletzt. Das Laub auf den Pflanzen im Garten hingegen bietet Schutz vor Eis und Schnee.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausbesitzer sind verpflichtet die Gehwege regelmäßig und ordnungsgemäß zu reinigen und dies auch zu kontrollieren.
  • In der Regel gibt es bei Mietobjekten eine Vereinbarung rund um das Thema Herbstlaub.
  • Bei Eigentumswohnungen sind alle Eigentümer verpflichtet sich um das Laub zu kümmern.
  • Genaue Regelungen, wie oft zu kehren ist, gibt es nicht.

Mieter und Eigentümer erhalten mit den aufkommenden Herbstwinden eine lästige, aber unumgängliche Aufgabe. Sie müssen die Bürgersteige vom Laub befreien. In der Regel überträgt die Gemeinde die Pflicht zum Kehren an die Hauseigentümer und diese sind dann für die Sicherheit auf den Bürgersteigen verantwortlich. Sie stehen für die finanziellen Folgen ein, wenn ein Passant ausrutscht und sich verletzt. Mieter und Vermietern können sich mit den folgenden Tipps rund um den Versicherungsschutz absichern.

Der Mieter

Eigentümer vereinbaren mit den Mietern den sogenannten „Herbstputz“. 

Die Mieter sorgen für die Entfernung des Laubs und das wird meist in einem Vertrag festgehalten. Aber auch wenn die Regelungen eindeutig im Vertrag stehen, muss der Eigentümer die Aufgabe regelmäßig kontrollieren und für eine ordnungsgemäße Reinigung sorgen. Bei einem Sturz durch nasses Laub wird meist Schadensersatz verlangt und dann tritt die Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer im Kraft.

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Bei selbst genutztem Eigentum

Ein Eigenheim, das selbst genutzt wird, wird mit der Privathaftpflichtversicherung geschützt.

Schadensersatzforderung von Fußgängern, die durch nasses Herbstlaub auf den Gehwegen ausgerutscht sind und sich verletzt haben, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.

Mehrfamilienhäuser und vermietete Einfamilienhäuser

Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Vermieter von Einfamilienhäusern greifen auf die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht zurück. 

Die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht tritt ein, wenn sich ein Passant aufgrund von Rutschpartien verletzt und schwere Blessuren davonträgt.

Eigentumswohnungen und deren Anlagen

Bei Eigentumswohnungen und deren Anlagen sind alle Wohnungseigentümer in der Pflicht.

Zusammen sind sie verpflichtet das Herbstlauf von den Bürgersteigen zu entfernen, damit Passanten nichts Schlimmes passiert. Passiert ein Unglück und der Passant verletzt sich durch Herbstlaub, dann wendet er sich an alle Eigentümer. Der Passant hat auch das Recht sich einen Eigentümer auszusuchen und ihn haftbar zu machen. Der ausgesuchte Eigentümer treibt sich dann von den Miteigentümern das Geld ein. Der Eigentümer haftet auch, wenn er seine Wohnung vermietet hat.

Die Häufigkeit des Kehrens

Genaue Regelungen in Bezug auf das Kehren gibt es nicht.

Im Grunde muss der Mieter oder Eigentümer zum Einsatz kommen, sobald das Laub zu fallen beginnt. Spätestens wenn Berge auf den Gehwegen liegen ist Einsatz gefragt. Im gleichen Atemzug ist weder Mieter noch Eigentümer zuzumuten, den ganzen Tag dem Laub hinterherzulaufen.

Das bedeutet, dass nicht jeder Unfall, der aufgrund von laubbedecktem Boden passiert auch direkt Schadensansprüche möglich macht. Richter prüfen im Streitfall genau, ob der Fußgänger den Unfall nicht aufgrund von sorglosem Verhalten mit verschuldet hat.

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Ein Kommentar

Das Laub – wohin mit dem ganzen Laub?

In den Gemeinden und Städten wird Laub auf keinen Fall verbrannt.

Die Gemeinden stellen spezielle Behälter auf, in denen ausreichend Platz für Laub ist. Zudem gibt es Komposthaufen oder Biotonnen. Aufgrund der hohen Lautstärke dürfen Laubbläser nur zu festgelegten Uhrzeiten verwendet werden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Blätter im Herbst

1. Wer haftet beim rutschigem Herbstlaub?

Bei Laub auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Beseitigung durchzuführen. Passiert das nicht, dann haftet die Stadt oder die Gemeinde. Auf Grundstücken sind die Eigentümer haftbar.

2. Wer kommt bei Personenschäden auf?

Bei Personenschäden tritt die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers in Kraft. Bei einem selbstbewohnten Eigentum kümmert sich die Privathaftpflichtversicherung und bei einer vermieteten Immobilie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

3. Wer muss sich um das Entfernen von Laub kümmern?

Grundsätzlich muss sich der Grundstückseigentümer um das Laub kümmern, aber bei einer vermieteten Immobilie überträgt der Eigentümer diese Aufgabe meist dem Mieter. Trotzdem muss der Eigentümer kontrollieren und für eine sachgemäße Entfernung sorgen.

4. Was ist die Laubrente?

In den Herbstmonaten kommt der Begriff Laubrente zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Entschädigung, die vom Nachbarn gezahlt wird, wenn die Blätter des Nachbarbaums in hohem Maße auf den Gehweg fallen.

5. Gibt es die Laubrente wirklich?

Ja, es gibt die Laubrente, aber nicht jeder Nachbar bekommt sie. In Gegenden, in denen ein hoher Baumbestand üblich ist, muss der Nachbar den Laub entsorgen. Egal, in welchen Mengen er auf den Bürgersteig fällt.

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Fazit

Jedes Jahr zur Herbstzeit fallen die Blätter der Bäume auf Straßen und Gehwege. Sie müssen entfernt werden und in der Regel ist der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich. Er kann die Verantwortung zwar abgeben, aber er bleibt in der Pflicht der Kontrolle. In den Gemeinden wird das Laub in Biotonnen, Komposthaufen oder speziellen Vorrichtungen entsorgt. Wie häufig das Laub entfernt werden muss, ist nicht eindeutig geregelt, aber es muss entfernt werden, um Verletzungen von Passanten zu vermeiden.

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Blätter im Herbst: Wohin mit dem Laub? Biotonne, Komposthaufen, Wertstoffhof und Laubsäcke https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/blaetter-im-herbst-wohin-mit-dem-laub-biotonne-komposthaufen-wertstoffhof-und-laubsaecke/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/blaetter-im-herbst-wohin-mit-dem-laub-biotonne-komposthaufen-wertstoffhof-und-laubsaecke/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:09:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67398 Der Herbst ist da und überall zeigen sich die Blätter in vielen bunten Farben, aber auch auf den Straßen und Gehwegen lässt sich der Herbst erkennen. Das Herbstlaub liegt überall und muss entsorgt werden. Die

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Der Herbst ist da und überall zeigen sich die Blätter in vielen bunten Farben, aber auch auf den Straßen und Gehwegen lässt sich der Herbst erkennen. Das Herbstlaub liegt überall und muss entsorgt werden. Die fünf wichtigsten Tipps rund um das Thema Herbstlauf richtig entsorgen können Sie hier nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausbesitzer sind in der Pflicht, das Laub auf den Gehwegen zu entfernen, denn ansonsten wird es teuer, wenn es zu einem Unfall durch das Laub kommt. Gerade auf nassem Laub rutscht man schnell aus.
  • Laub darf in Städten und Gemeinden nicht verbrannt werden, aber es gibt andere Möglichkeiten, um das Laub ordentlich zu entsorgen. Komposthaufen, Biotonnen und spezielle Behälter der Gemeinde bieten sich zur fachgerechten Entsorgung an.
  • Die Laubbläser dürfen nur zu bestimmten Uhrzeiten zum Einsatz kommen, denn sie sind sehr laut und dürfen die Mitbewohner der näheren Umgebung nicht belästigen.

Hausbesitzer sind in der Laubpflicht

Die ersten Blätter fallen und der Gehweg liegt voller Laub, dann sind Sie als Hausbesitzer in der Pflicht aktiv zu werden.

Die Gemeinden haben die Pflicht zum Kehren an die Hausbesitzer weitergegeben, so dass nun Sie für die Verkehrssicherheit zuständig sind. Aus dem Grund sollten Sie auch immer für freie Gehwege sorgen, denn nasses Laub ist eine große Gefahr. Ausgerutschte Passanden sorgen dafür, dass Sie in finanzielle Schwierigkeiten kommen, denn die finanziellen Folgen liegen auf Ihren Schultern.

Lassen Sie sich also nicht zu lange Zeit und entfernen Sie das glitschige Herbstlaub so schnell wie möglich. Die nachfolgenden Tipps können Ihnen helfen, die Blätterflut zu bewältigen.

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Laub im Grünen lassen

Grundsätzlich muss der Gehweg immer frei von Herbstlaub sein, damit es zu keinen Verletzungen kommen kann.

Anders sieht es mit dem Garten aus, denn die Decke aus Blättern ist ein idealer Winterschutz für die Pflanzen. Die Blätterdecke schützt den Boden vor Frost und somit auch die Pflanzen. Kommt es zu starken Regengüssen, dann gelangen mehr Mineralien in die Erde und das ist gut für den Garten.

Ein Komposthaufen ist zudem eine gute Sache, denn wenn Sie eine sinnvolle Schichtarbeit mit Zweigen und Laub leisten, dann können Sie für das nächste Jahr eine gute Gartenerde erschaffen. Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, so dass Sie im Frühjahr keine teure Erde kaufen müssen.

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Herbstlauf in die richtige Tonne

Bei der Entsorgung von Herbstlaub ist die richtige Tonne das A und O, denn viele Gemeinden bieten den Bewohner die „grüne“ Tonne für Gartenabfälle an.

Die grüne Tonne ist auch unter dem Namen Biotonne bekannt und ist der ideale Ort für überschüssiges Laub. Verzichten Sie auf die Nutzung von Papier- oder Restmülltonne, denn dort hat das Laub nichts zu suchen.

In einigen Gemeinden gibt es spezielle Laubsäcke, die von den Entsorgungsunternehmen abgeholt werden. Auch Laubkörbe an den Straßen sind in einigen Gemeinden zu finden. Dazu sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen und die kommunalen Abfallkalender geben Aufschluss über die Abholung. Sie können sich aber auch beim Entsorger vor Ort erkundigen.

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Laub verbrennen ist verboten

Viele Menschen sind der Überzeugung, dass das verbrennen von Laub eine ausgezeichnete Idee ist, aber in den meisten Kommunen ist diese Art der Laubentsorgung verboten.

Nicht nur, dass das Verbot mit hohen Bußgeldern belegt ist, es entstehen auch sehr unangenehme Nebeneffekte. Herbstlaub hat einen hohen Wassergehalt und dadurch raucht und stinkt es gewaltig. Zudem wird eine Menge Feinstaub freigesetzt.

Laub verstopft die Abflüsse

Laub fällt überall hin und landet nicht nur vor Abflussrohren, sondern auch in Regenrinnen und fällt dabei gar nicht groß ins Auge.

Kontrollieren Sie Abflussrohre und Regenrinnen immer auf Laub, denn obwohl die Blätter nicht sofort ins Auge fallen, kommt es mit der Zeit zu einer dicken Schicht an Blättern und sie werden zu einer wasserdichten Schicht. Die Schicht erinnert an Plastikfolie und verstopft Abflüsse und Regenrinnen. Das Wasser sucht sich dann einen anderen Weg und dadurch entstehen große Wasserschäden, die zudem noch sehr teuer sind.

Dabei gibt es einfache Methoden, um so einen Fall zu verhindern. Bringen Sie spezielle Gitter an, denn von denen rutschen die Blätter ab und somit kommt es nicht zu einer dicken Blätterschicht. Wichtig ist außerdem, dass Sie Abflussrohre und Dachrinnen nicht nur regelmäßig kontrollieren, sondern auch reinigen.

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Laubbläser unterliegen Regelungen

Gerade im Herbst sind sie an jeder Ecke zu hören – die Laubbläser. Sie helfen beim Zusammentreiben des Laubs, aber sorgen auch für eine Menge Lärm.

Dadurch, dass Laubbläser so laut sind, dürfen sie nur zu bestimmten Uhrzeiten zum Einsatz kommen. Die Kommunen legen die Uhrzeiten fest und Sie können im Bundesimissionsschutzgesetz nachlesen, welche Uhrzeiten vorgesehen sind.

Der Pegel eines Benzin-Laubbläsers hat eine Lautstärke zwischen 85 und 110 Dezibel und das kommt einer stark befahrenen Straße gleich. Wenn ein Anwohner den Laubbläser außerhalb der angegebenen Zeiten einsetzt, dann können Sie sich an das Ordnungsamt wenden. Das Ordnungsamt kümmert sich um alle nachfolgenden Schritte.

Wenn Sie es günstiger und deutlich leiser wollen, dann nutzen Sie doch einfach den guten alten Rechen. Er darf auch nach Feierabend zum Einsatz kommen und das stört die Nachbarn mit Sicherheit nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Herbstlaub entsorgen

1. Warum soll Herbstlaub lieber nicht in die Biotonne?

Die Entsorgung von Herbstlaub in der Biotonne ist nicht ideal, denn schnell ist die Tonne voll und die Reste müssen um Wertstoffhof gefahren werden.

2. Warum sollte der Rasen immer frei von Laub sein?

Idealerweise ist der Rasen immer Laubfrei, denn das Laub sorgt dafür, dass kein Licht auf den Rasen scheint. Die Folge sind unschöne gelbe Verfärbungen und zudem können sich Pilzerkrankungen unter der Laubdecke entwickeln.

3. Muss Laub aus dem Teich gefischt werden?

Im Gartenteich hat Laub nichts zu suchen, denn sie sorgen dafür, dass der Teich verlandet. Die zusätzlichen Nährstoffe der Blätter sorgen zudem für eine vermehrte Algenbildung.

4. Welches Herbstlaub eignet sich für den Komposthaufen?

Laub ist nicht gleich Laub, so dass sich einige Blätter nicht zum Kompostieren eignen. Für den Komposthaufen eignen sich die Blätter von Ulme, Esche, Haselnuss, Akazie, Birke, Ahorn, Weide, Linde und heimischen Obstbäumen.

5. Bietet sich Laub als Igelunterschlupf an?

Gerade in den kalten Monaten suchen Igel einen Unterschlupf und da bietet sich ein Laubhaufen im Garten perfekt an. Er sollte sich an einer wind- und wettergeschützten Stell befinden und idealerweise verhindern Sie das Verwehen der Blätter durch Reisig.

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Fazit

Der Herbst ist eine schöne, bunte Jahreszeit! Die Blätter sind in allen Farben zu sehen, aber landen auf der Straße und dem Gehweg. Hausbesitzer sind verpflichtet den Gehweg freizuräumen, damit keine Rutschunfälle passieren. Wenn Sie das Laub regelmäßig und fachgerecht entsorgen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Der Beitrag Blätter im Herbst: Wohin mit dem Laub? Biotonne, Komposthaufen, Wertstoffhof und Laubsäcke erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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