Lebensmittelüberwachung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sat, 26 Feb 2022 20:02:16 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Lebensmittelüberwachung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Nahrungsergänzungsmittel: Was das Gesetz erlaubt – Verbraucherzentralen fordern mehr Informationen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nahrungsergaenzungsmittel-was-das-gesetz-erlaubt-verbraucherzentralen-fordern-mehr-informationen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nahrungsergaenzungsmittel-was-das-gesetz-erlaubt-verbraucherzentralen-fordern-mehr-informationen/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:02:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68458 Zahlreiche Verbraucher setzen auf die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln, um den Körper mit zusätzlichen Vitaminen und anderen Wirkstoffen zu versorgen. Aber gerade in Sachen Unterversorgung handeln sich die meisten Aussagen um Märchen, denn in Deutschland gibt

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Zahlreiche Verbraucher setzen auf die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln, um den Körper mit zusätzlichen Vitaminen und anderen Wirkstoffen zu versorgen. Aber gerade in Sachen Unterversorgung handeln sich die meisten Aussagen um Märchen, denn in Deutschland gibt es keine bekannte Unterversorgung eines gesunden Menschen. Außerdem liefern wir Informationen zum Internet- und Katalogvertrieb, aber auch zu Kaffeefahrten und Arztpraxen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • In Europa gibt es in Sachen Nahrungsergänzungsmittel eine ganz klare Regelung, so dass es gesetzliche Vorgaben für die Inhaltsstoffe und die Kennzeichnung gibt. Anders sieht es mit den Mindest- und Höchstmengen aus, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
  • Sie sollten wissen, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht von Behörden zugelassen werden und somit auch nicht auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft sind. Es gibt lediglich eine sogenannte Anzeigepflicht!
  • Die Hersteller werben mit zahlreichen blumigen Aussagen und versprechen bahnbrechende Wirkungen, aber diese Aussagen sind wissenschaftlich nicht haltbar.

Nahrungsergänzungsmittel sind Nähstoffe in konzentrierter Form

Der Gesetzgeber hat Nahrungsergänzungsmittel als Nährstoffe in konzentrierter Form definiert, die nur zur Unterstützung der allgemeinen Ernährung dienen.

Es gibt sie in Kapsel- oder Tablettenform, aber diese Vorgaben gelten nur für Mineralstoffe und Vitamine. Allerdings fehlen in Bezug auf die Höchst- und Mindestmengen der einzelnen Stoffe noch genaue Regelungen. Der Gesetzgeber legt genau fest, welche Mineralstoffe und Vitamine in den Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen.

Die erlaubte Mineralstoffe

  • Calcium
  • Magnesium
  • Eisen
  • Kupfer
  • Jod
  • Zink
  • Mangan
  • Natrium
  • Selen
  • Kalium
  • Chrom
  • Fluor
  • Phosphor
  • Molybdän
  • Bor
  • Silicium

Die erlaubten Vitamine

  • A
  • D
  • E
  • K
  • B1
  • B2
  • B6
  • B12
  • Niacin
  • Folsäure
  • C
  • Biotin
  • Pantothensäure

Bis heute gibt es keine Regelungen für die Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzeninhaltsstoffen (Aloe Vera, Noni oder Goji). Auch für sekundäre Pflanzenstoffe und Fettsäuren sind keine Regelungen vorhanden.

Tabletten
Glossar Nahrungsergänzungsmittel – Wissenswertes

Nahrungsergänzungsmittel stecken voller Inhaltsstoffe. Doch wissen Sie eigentlich, welcher Inhaltsstoff wofür wichtig ist? Aminosäuren Es gibt etwa 20 Aminosäuren, welche als natürliche Bausteine von Eiweißen/Proteinen fungieren. Zudem dienen 400 weitere Aminosäuren dem Erhalt wichtiger biologischer

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Die Regelungen für alle Nahrungsergänzungsmittel

Auch wenn nur einige Bereiche der Nahrungsergänzungsmittel mit gesetzlichen Regelungen bestückt sind, gelten für alle Nahrungsergänzungsmittel trotzdem die folgenden Informationen.

  • Der Hersteller ist in der Pflicht, dass die empfohlene Tagesdosis angegeben wird.
  • Außerdem muss ein Warnhinweis gut zu lesen sein, dass die Mengen nicht zu überschreiten sind.
  • Die Unternehmen müssen alle Nährstoffe aufführen und zwar mit der enthaltenen Menge pro Tagesdosis und prozentual auf den geltenden Referenzwert für Erwachsene, der von der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Allerdings gibt es auch nur Referenzwerte für Mineralstoffe und Vitamine, aber nicht nur Polyphenole oder Omega-3-Fettsäuren.
  • Es muss ebenfalls ein Hinweis vorhanden sein, dass ein Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung darstellt.
  • Alle Aussagen, die sich mit der Beseitigung, der Linderung oder der Verhütung von Krankheiten beziehen, dürfen weder auf der Verpackung, noch in der Werbung und auch nicht im Internet vorhanden sein. Aber es sind ein paar bestimmte Aussagen erlaubt, darunter „Senkt das Risiko für …“. Diese Aussagen sind im Vorfeld von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) geprüft worden und können unter ganz bestimmten Bedingungen verwendet werden. Unter das Verbot des Krankheitsbezugs in Werbung und Darbietung fallen auch Aussagen von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen, aber auch Erfahrungsberichte.

Wichtig:

  • Viele Hersteller setzen bei den Nahrungsergänzungsmitteln auf eine Extraportion Gesundheit und setzen dafür entsprechende Werbeversprechen ein, aber diese Versprechen sind meist wissenschaftlich nicht haltbar und müssen im Vorfeld immer von der EFSA geprüft werden. Bisher hat die EFSA nur rund 230 Aussagen rund um diese Werbeaussagen zugelassen, weil sie sich wissenschaftlich belegen lassen.
  • Weder die Werbung noch Informationen auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen darauf hinweisen, dass eine ausgewogene Ernährung für eine ausreichende Nährstoffversorgung nicht ausreicht. Hersteller weisen meist auf die deutschen Böden hin, denn sie sollen ausgelaugt sein und somit soll man Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen. Solche Aussagen sind nicht wahr, denn wissenschaftliche Untersuchungen konnten das bisher nicht beweisen.
  • Alle Nahrungsergänzungsmittel sind dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuzeigen. Allerdings erfolgt keine Zulassung wie bei einem Arzneimittel. Zudem werden die Nahrungsergänzungsmittel vor dem Verkauf nicht auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die Werbeaussagen des Herstellers richtig sind, denn für diese Informationen ist allein der Hersteller verantwortlich.
Mineralstoffkugeln
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Die Verbraucherzentralen fordern

Dadurch, dass es in Bezug auf die Nahrungsergänzungsmittel keine einheitlichen Regelungen gibt, fordern die Verbraucherzentralen endlich das Durchgreifen des Gesetzgebers zur Sicherheit der Verbraucher.

  • Es soll endlich eine Meldestelle für unerwartete Nebenwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln eingerichtet werden, denn eine solche Stelle dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. In der Meldestelle sollen nicht nur Apotheker eine Anlaufstelle finden, sondern auch Verbraucher. Ein Vorbild für eine solche Meldestelle kann die Meldestelle für Arzneimittelnebenwirkungen sein.
  • Es soll eine Internet-Datenbank mit allen legal angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln geben, die in Deutschland angeboten werden, so dass die Verbraucher eine Art Sicherheit bekommen. Die Verbraucher wissen dann, dass die Produkte bei der Lebensmittelüberwachung bekannt sind und allein das sorgt für Sicherheit. In Belgien gibt es aktuell schon eine solche Datenbank und sie ist öffentlich zugänglich, so dass auch Verbraucher einen direkten Zugriff haben.
Sport
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Nahrungsergänzungsmittel

1. Wie sinnvoll ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln für einen gesunden Menschen?

Bei den Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Präparate mit konzentrierten Wirkstoffen, aber für einen gesunden Menschen macht die Einnahme keinen Sinn. Mit Hilfe der Ernährung nehmen wir ausreichend Nährstoffe auf, so dass eine zusätzliche Zufuhr nicht notwendig ist.

2. Wo gibt es eine Mangelversorgung mit Nährstoffen?

In Deutschland gibt es nur sehr wenige Fälle in Bezug auf eine Mangelversorgung von Nährstoffen, so dass die Menschen entweder krank sind oder ein anderes Defizit haben. Ein normal gesunder Mensch mit einer ausgewogenen Ernährung wird in Deutschland keine Mangelversorgung haben. Anders sieht es in den Dritte Welt Ländern aus, wo die Menschen nicht ausreichend abwechslungsreiche Nahrung haben.

3. Wie lange müssen Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden, damit eine Wirkung deutlich wird?

Nahrungsergänzungsmittel müssen meist über mehrere Wochen eingenommen werden, so dass sich ein Spiegel mit Wirkstoffen aufbaut. Erst nach diesem Zeitraum wird sich zeigen, ob eine Wirkung vorhanden ist oder nicht.

4. Was kosten Nahrungsergänzungsmittel?

Die Preise für Nahrungsergänzungsmittel sind unterschiedlich, so dass es Präparate für unter 10 Euro im Handel gibt, aber auch Präparate, die weit über 20 Euro kosten. Auch die Wirkstoffe in den Nahrungsergänzungsmitteln bestimmen den Preis mit.

5. Wie viele Nahrungsergänzungsmittel sollte man einnehmen?

Grundsätzlich sollten Sie gar keine Nahrungsergänzungsmittel einnehmen, weil es sich um eine unnötige Zufuhr von Wirkstoffen handelt. Wenn Sie sich aber trotzdem dafür entscheiden, dann achten Sie darauf, dass Sie ein Präparat mit allen wichtigen Nährstoffen einnehmen und nicht mehrere Nahrungsergänzungsmittel.

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Fazit

Heute kommt man an Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr vorbei, denn allein die Werbung ist voll von Präparaten mit besonderen Wirkstoffen. Allerdings handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmittel nicht um Arzneimittel, so dass die Wirkung nicht bewiesen ist. Trotzdem arbeiten die Hersteller mit unzähligen Werbeaussagen, von denen keine wissenschaftlich bewiesen ist. Ein normal gesunder Mensch mit ausgewogener Ernährung muss keine Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen!

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