Lebensversicherungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 27 Jan 2022 05:09:20 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Lebensversicherungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Lebens- und Rentenversicherungen: Bei Kündigung durch die Versicherung unbedingt widersprechen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebens-und-rentenversicherungen-bei-kuendigung-durch-die-versicherung-unbedingt-widersprechen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebens-und-rentenversicherungen-bei-kuendigung-durch-die-versicherung-unbedingt-widersprechen/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:09:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68171 In den letzten Jahren ist bekannt geworden, dass die Lebens- und Rentenversicherungen von den Versicherungen gekündigt werden und das nur, weil die Konditionen zum Abschluss für die Unternehmen deutlich schlechter waren. Heute versuchen die Unternehmen

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In den letzten Jahren ist bekannt geworden, dass die Lebens- und Rentenversicherungen von den Versicherungen gekündigt werden und das nur, weil die Konditionen zum Abschluss für die Unternehmen deutlich schlechter waren. Heute versuchen die Unternehmen immer noch die Lebens- und Rentenversicherung von älteren Kunden zu kündigen, aber mit Hilfe eines Widerspruchs können Sie sich zur Wehr setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mittlerweile gibt es einige Urteile vom Bundesgerichtshof und diese besagen, dass die älteren, bereits gekündigten Verträge immer noch mit einem Widerspruch belegt werden können.
  • Wenn Sie sich für einen Widerspruch entscheiden, dann müssen Sie damit rechnen, dass der Versicherer immens hohe Nachzahlungen verlangt.
  • In den meisten Fällen weisen die Versicherer ihre Kunden ab und stützen sich darauf, dass die Urteile des Bundesgerichtshofs nicht auf die eigenen Verträge zutreffen.
  • Der Expertenrat ist allerdings eindeutig und der besagt, dass Sie sich auf keinen Fall einfach abwimmeln lassen sollen.

Widerspruch einlegen, wenn die Versicherung mit einer Kündigung kommt

Private Kapitallebens- und Rentenversicherungen wurden vor einigen Jahrzehnten noch sehr häufig abgeschlossen und zu diesem Zeitpunkt haben die Versicherungen auch einen guten Deal gemacht.

Mittlerweile hat sich die Situation stark verändert und die älteren Verträge sind für die Versicherungen nicht mehr rentabel, sondern eher ein Minusgeschäft. Aus dem Grund versuchen die Versicherungen die alten Verträge umgehend zu kündigen. Das gilt ganz besonders für Verträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Aber Sie müssen die Kündigung nicht einfach hinnehmen, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der Kündigung widersprechen.

Eine Möglichkeit ist, wenn Sie im Vorfeld eigentlich schon selber eine Kündigung geschickt haben. Dazu hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2014 ein Urteil gesprochen. Auch ein Jahr später gab es dazu noch ein weiteres Urteil, so dass es mittlerweile zwei Urteile für diese Sache gibt.

Besonders interessant sind die beiden Urteile, wenn Sie sich deutlich früher von der Versicherungspolice getrennt haben und Sie im gleichen Atemzug nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückbekommen haben. Wenn Sie sich in so einem Fall für einen Widerspruch entscheiden, dann können Sie mit einer sehr hohen Nachzahlung rechnen.

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Voraussetzungen für einen Widerspruch

Natürlich müssen bestimmte Voraussetzungen für einen Widerspruch vorhanden sein, denn ansonsten haben Sie keine Chance gegen die Versicherer.

Im Grunde gibt es eigentlich nur zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Entweder hat der Versicherer Sie fehlerhaft informiert oder nicht ausreichend. Das bedeutet, wenn der Versicherer Sie über den Vertrag nicht ganz genau informiert hat und einige Sachen eher verschweigt, dann sind die Voraussetzungen für einen Widerspruch sehr gut.

Eine Möglichkeit besteht zum Beispiel darin, wenn der Versicherer Sie nicht auf die Widerspruchsbelehrung ausreichend und korrekt informiert hat. Eigentlich handelt es sich um seine Pflicht, Sie ausführlich zu informieren, aber es gibt immer wieder Versicherer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die Gründe sind unterschiedlich.

Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurden. Die Versicherungsbedingungen sind für Sie sehr wichtig, denn dort finden Sie alle Informationen rund um den Vertrag und wenn Sie Versicherung Ihnen diese Informationen nicht ausgehändigt hat, dann haben Sie das Recht auf einen Widerspruch, wenn die Versicherung die Kapitallebens- oder Rentenversicherung kündigen will.

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Versicherer lehnen Widerspruch ab

Auch wenn Sie im Recht sind und einen Widerspruch verfassen, bedeutet es nicht, dass die Versicherer den Widerspruch einfach so hinnehmen.

Einige der Versicherer lehnen den Widerspruch direkt ab und nutzen dafür die unterschiedlichsten Argumente, aber viele der Argumente treffen einfach nicht zu. Es liegen Schreiben vor, dass die Ergo, Generali und Provinzial auf diese Art und Weise versucht haben, den Widerspruch der Kunden einfach nicht hinzunehmen. Es gibt mit Sicherheit noch andere Versicherungsgesellschaften, die solche Schreiben an ihre Kunden verschickt haben.

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Informationen helfen

Die Urteile des Bundesgerichtshofs sind eine gute Sache, denn gerade Verbraucher, die ihre Versicherungspolice schon vor einiger Zeit gekündigt haben, können Ihre Rechte noch ausschöpfen.

Wichtig ist, dass Sie sich ausführlich informieren, denn dann können Sie mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen, obwohl Sie bis dahin nur einen kleinen Teil der gezahlten Beiträge erhalten haben. Die Versicherungen werden natürlich versuchen, die Zahlung zu verhindern und den Widerspruch ablehnen. Mit ausreichend Informationen und einem Widerspruch können Sie die Zahlung einfordern.

Der Hintergrund ist einfach, denn wenn Sie eine Renten- und Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, dann mussten Sie Abschluss- und Vertriebskosten zahlen. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, dann behält der Versicherer das Geld ein und das können mehrere Tausend Euro sein. Entscheidend ist hier der Vertrag.

Wenn dann noch ein Fehler in der Widerrufsbelehrung vorhanden ist, dann haben Sie nicht nur 14 Tage lang das Recht einen Widerruf zu verfassen, sondern das Widerrufsrecht gilt dann für immer. Somit besteht die Möglichkeit, dass Sie auch nach einigen Jahren dem Vertrag widersprechen können. Das Ergebnis ist, dass Sie alle Zahlungen zurückbekommen können.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Widerspruchsrecht

1. Wie lange habe ich das Recht auf Widerspruch?

Grundsätzlich haben Sie 14 Tage nach Vertragsabschluss das Recht auf einen Widerspruch, aber wenn es einen Fehler in der Widerrufsbelehrung gibt, dann können Sie auch noch einige Jahre später von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

2. Warum kündigen die Versicherer die Renten- und Kapitallebensversicherungen?

Der Grund ist einfach und eher wirtschaftlich, denn zwischen 1995 und 2007 waren die Konditionen deutlich anders. Heute lohnen sich die alten Verträge für die Versicherer nicht mehr und somit versuchen sie aus den Verträgen rauszukommen.

3. Wie hoch kann die Zahlung nach einem Widerspruch sein?

Es gibt keine pauschalen Zahlen für die Höhe der Rückzahlung, denn der Vertrag ist entscheidend. Die Rückzahlungshöhe kann mitunter mehrere Tausend Euro betragen, aber das müssen Sie kontrollieren.

4. Wie sinnvoll ist es einen Anwalt für den Widerruf einzuschalten?

Dadurch, dass viele Versicherer den Widerspruch in erster Distanz ablehnen werden, ist ein Anwalt keine schlechte Idee. Lassen Sie den Anwalt prüfen, ob Ihr Vertrag zu den Verträgen mit Rückzahlung gehört, und lassen Sie ihn die Verhandlungen führen. Er kennt sich mit den Gesetzen und Urteilen besser aus und wird Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

5. Wie wird ein Widerruf verfasst?

Ein Widerruf muss immer in schriftlicher Form erfolgen und es müssen alle wichtigen Informationen von der Vertragsnummer bis hin zu den persönlichen Daten vorhanden sein. Verschicken Sie den Widerruf immer per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beleg in der Hand haben.

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Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dem Lebens- und Rentenversicherungsvertrag widersprechen, wenn er zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurde. Die Versicherer werden versuchen, den Widerspruch zu ignorieren und ihn abzulehnen, aber dann müssen Sie hartnäckig sein und einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten. Wenn die Voraussetzungen stimmen, dann können Sie mit einer Nachzahlung von mehreren Tausend Euro rechnen.

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