Leistungsanbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:07:39 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Leistungsanbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wann darf ich meinen Leistungsanbieter wechseln? – Wechsel nur mit schriftlicher Zusage der Krankenkasse möglich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-darf-ich-meinen-leistungsanbieter-wechseln-wechsel-nur-mit-schriftlicher-zusage-der-krankenkasse-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-darf-ich-meinen-leistungsanbieter-wechseln-wechsel-nur-mit-schriftlicher-zusage-der-krankenkasse-moeglich/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:07:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68918 Die Krankenkassen arbeiten mit Leistungsanbietern zusammen, um die Versorgung mit Hilfsmittel für Patienten zu gewährleisten. Gerade in der heutigen Zeit hat beinah jede Krankenversicherung eigene Leistungsanbieter, so dass Sie als Patient immer zu dem jeweiligen

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Die Krankenkassen arbeiten mit Leistungsanbietern zusammen, um die Versorgung mit Hilfsmittel für Patienten zu gewährleisten. Gerade in der heutigen Zeit hat beinah jede Krankenversicherung eigene Leistungsanbieter, so dass Sie als Patient immer zu dem jeweiligen Leistungsanbieter der eigenen Krankenkasse geschickt werden. Sie können den Leistungsanbieter nur wechseln, wenn Sie nicht mit ihm zurechtkommen. Außerdem muss der neue Leistungsanbieter auch ein Vertragspartner der Krankenkasse sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede gesetzliche Krankenkasse arbeitet mit Leistungsanbietern zusammen, wobei es einen Hauptleistungsanbieter, aber auch mehrere andere Leistungsanbieter gibt.
  • Ein Wechsel des Leistungsanbieters ist nur zu einem anderen Leistungsanbieter der Krankenkasse möglich. Eine freie Wahl des Leistungsanbieters ist nur in seltenen Fällen möglich.
  • Aber auch sonst ist ein Wechsel des Leistungsanbieters der Krankenkasse nicht so einfach möglich, denn ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie mit dem aktuellen Anbieter nicht zurechtkommen und das müssen Sie nachweisen.

Wechsel des Leistungsanbieters nur im Notfall

Grundsätzlich arbeitet jede Krankenkasse mit verschiedenen Leistungsanbietern zusammen, die passende Hilfsmittel für die Patienten im Sortiment haben.

Zu den Leistungsanbietern gehören Sanitätshäuser, Ärzte und andere Anbieter im medizinischen Bereich. Wenn Sie also einen speziellen Arzt brauchen oder ein Hilfsmittel, dann schickt Ihnen die Krankenkasse entsprechende Informationen zu Ärzten und Leistungsanbieters zu. Das gleiche Prinzip gibt es auch unter Ärzten, denn die einzelnen Hausärzte arbeiten mit verschiedenen Fachärzten zusammen und wenn Sie als Patient einen Facharzt benötigen, dann fertigt Ihr Hausarzt eine Überweisung zu seinem Arbeitskollegen an. Genauso arbeiten auch die Krankenkassen, so dass Sie die Informationen für den Leistungsanbieter von ihr bekommen, wenn notwendig. Sie wenden sich dann einfach an den Leistungsanbieter der Krankenkasse und können die Hilfsmittel erhalten.

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Die Tücken beim Wechsel

Ein Wechsel des Leistungsanbieters ist nicht einfach so möglich, denn die Krankenkasse zahlt nur ohne Schwierigkeiten, wenn Sie bei dem Vertragspartner bleiben. Allerdings kommt es vor, dass der Leistungsanbieter das passende Hilfsmittel nicht im Sortiment hat oder Sie können mit ihm nicht zurecht. In so einem Sonderfall besteht die Möglichkeit zu einem anderen Leistungsanbieter zu wechseln.

Allerdings ist auch hier nicht eine freie Wahl möglich, denn in der Regel arbeiten die Krankenkassen mit mehreren Anbietern zusammen, so dass Sie nur die Wahl eines anderen Anbieters der Krankenkasse haben. Sie können nicht selber entscheiden, welchen Leistungsanbieter Sie nehmen möchten.

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Wichtig

Für Sie muss es unzumutbar sein, mit dem bisherigen Leistungsanbieter zusammenzuarbeiten, denn nur dann ist auch ein Wechsel möglich. Die Krankenkasse muss dem Wechsel im Vorfeld zustimmen und das bedeutet, auch wenn es keine Hilfsmittel für Sie gibt oder Sie mit dem Anbieter nicht zurecht kommen, müssen Sie sich immer zuerst mit der Krankenkasse auseinander setzen. Erst wenn die gesetzliche Krankenkasse einverstanden ist, können Sie einen anderen Leistungsanbieter unter den Vertragspartnern auswählen.

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Ausnahmefall Leistungsanbieter kein Vertragspartner

Es gibt spezielle Ausnahmefälle, so dass Sie sogar manchmal das Recht haben einen Leistungsanbieter zu nehmen, der kein Vertragspartner der Krankenkasse ist.

Allerdings ist das nur in speziellen Ausnahmefällen möglich. Ein Beispiel ist, wenn der Leistungsanbieter der Krankenkasse die medizinisch erforderlichen Hilfsmittel nicht zur Verfügung stellen kann. Dann muss die Krankenkasse Ihnen die Möglichkeit eines anderen Leistungsanbieters geben.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit eine aufwändigere Versorgung zu wählen, aber die Gründe müssen nachvollziehbar sein. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Leistungsanbieter wählen, mit dem die Krankenkasse nicht zusammenarbeitet. Allerdings müssen Sie dann auch bereit sein, die anfallenden Mehrkosten eigenständig zu tragen. Die Krankenkasse übernimmt nämlich nur die Kosten für die Grundversorgung des Leistungsanbieters und alle Mehrkosten sind von Ihnen als Patient in Eigenregie zu tragen.

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Kostenübernahmen möglichst frühzeitig sicherstellen

Im Vorfeld sollten Sie das Vorgehen immer erst mit Ihrer Krankenkasse abklären und dazu setzen Sie sich entweder telefonisch oder schriftlich mit einem Sachbearbeiter in Verbindung. Die Kostenübernahme muss sichergestellt werden. Aber ein Gespräch alleine reicht nicht, denn Sie brauchen eine schriftliche Bestätigung, dass die Krankenkasse die Kosten für die Ausstattung des Leistungsanbieters übernimmt. Wenn Sie die schriftliche Bestätigung nicht haben, dann kann es sein, dass Sie die Kosten selber tragen müssen. Mitunter kann dies sehr teuer werden. Wichtig ist zudem, dass Sie erst die schriftliche Bestätigung haben und sich dann an den Leistungsanbieter wenden. Sollten Sie sich erst an den Anbieter wenden und eine Leistung in Anspruch nehmen und im Anschluss den Kontakt suchen, dann kommt es vor, dass Sie die Kosten auch in so einem Fall tragen müssen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Leistungsanbieterwechsel

1. Was muss ich bei einem Wechsel des Leistungsanbieters beachten?

Teilen Sie Ihren Wechselwillen zuerst immer der Krankenkasse mit. Warten Sie immer auf die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse, damit Sie die Kosten nicht selber zahlen müssen. Nehmen Sie die Leistungsanbieter der Krankenkasse und treffen Sie keine eigenmächtigen Entscheidungen.

2. Wer übernimmt die Kosten bei einem Leistungsanbieterwechsel?

Grundsätzlich kommt die Krankenkasse für die Kosten auch bei einem Leistungsanbieterwechsel auf, aber dafür muss eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse vorliegen. Außerdem muss der Grund für den Wechsel berechtigt sein und dann sind Sie auf der sicheren Seite.

3. Zu welchem Zeitpunkt ist ein Leistungsanbieter-Wechsel möglich?

Sie können jederzeit einen Leistungsanbieter-Wechsel durchführen, wenn es gute Gründe dafür gibt. Es gibt keine Kündigungsfrist oder ähnliches bei den Leistungsanbietern der Krankenkasse.

4. Wie lange dauert der Leistungsanbieterwechsel der Krankenkassen?

In der Regel ist ein Wechsel des Leistungsanbieters der Krankenkassen innerhalb kürzester Zeit erledigt. Die Krankenkasse sind bemüht auf die Forderungen der Kunden einzugehen, wenn es eine Berechtigung in der Hinsicht gibt. „Kürzeste Zeit“ bedeutet allerdings bei den meisten Kassen ca. zwei Wochen.

5. Was passiert, wenn ich ohne schriftliche Bestätigung der Krankenkasse einen Leistungsanbieterwechsel durchführe?

Kommt es zu diesem Fall, dann kann es sein, dass die Krankenkasse für die Kosten nicht mehr aufkommt oder vorübergehend nicht aufkommt. Dann bleiben Sie auf den Kosten erst einmal sitzen und müssen auf die Bestätigung der Krankenkasse warten. Erst die danach erfolgenden Maßnahmen werden wieder von der Krankenkasse übernommen.

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Fazit

Die Krankenkassen arbeiten mit verschiedenen Leistungsanbietern zusammen, so dass Sie immer zuerst den Leistungsanbieter der Krankenkasse für Hilfsmittel nehmen müssen. Nur in Ausnahmefällen können Sie einen anderen Leistungsanbieter nehmen, aber auch nur, wenn die Krankenkasse die schriftliche Zusage dafür gibt. Mehrkosten müssen Sie immer selber zahlen, denn die Krankenkasse übernimmt nur die normale Versorgung von Hilfsmitteln. Zusatzhilfsmittel zahlen Sie auf der eigenen Tasche!

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