Lieferfrist | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 13:47:04 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Lieferfrist | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Von AGB bis Zahlung: Welche Informationen muss mir ein Onlineshop geben? – Firmenname, Adresse, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind Pflichtangaben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/von-agb-bis-zahlung-welche-informationen-muss-mir-ein-onlineshop-geben-firmenname-adresse-zahlungsbedingungen-und-lieferfristen-sind-pflichtangaben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/von-agb-bis-zahlung-welche-informationen-muss-mir-ein-onlineshop-geben-firmenname-adresse-zahlungsbedingungen-und-lieferfristen-sind-pflichtangaben/#respond Tue, 12 Jan 2021 10:21:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59795 Das Internet bietet die verschiedensten Möglichkeiten, auch in Bezug auf Kaufen und Verkaufen. Bei einem Rechtsgeschäft muss der Verbraucher jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Die Preise, die Kosten, die Fristen und

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Das Internet bietet die verschiedensten Möglichkeiten, auch in Bezug auf Kaufen und Verkaufen. Bei einem Rechtsgeschäft muss der Verbraucher jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind, dann müssen jederzeit einsehbar sein.
  • Angabe zu Preisen, alle anderen Kosten, Fristen und Zahlungsbedingungen sind inzwischen notwendig.
  • Auf der Internetseite des Online-Shops muss eine geographische Adresse und eine E-Mailadresse zu finden sein, aber auch der korrekte Firmenname.

Die Preise, die Kosten, die Fristen und die Zahlungsbedingungen

Wichtig ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gut sichtbar, übersichtlich, ohne Probleme, speicherbar und einfach abzurufen sind.

Der Verbraucher muss die AGBs spätestens nach der Lieferung der Ware in schriftlicher Form übergeben werden. Das kann entweder per E-Mail oder auf dem Papier sein.

Der Anbieter muss zudem auf der Internetseite vor Abgabe der Bestellung die folgenden Informationen zur Verfügung stellen und zwar in klarer und verständlicher Weise:

  • z.B. Alle wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung oder der Ware.
  • Der gesamte Preis für die Waren oder die Dienstleistung. Dazu gehören inzwischen auch die Mehrwertsteuer sowie alle sonstigen Steuern und Abgaben. Allerdings nur, wenn Sie im Voraus zu berechnen sind.
  • Alle Kosten in Bezug auf Fracht, Lieferung oder Versand, wenn diese im Vorfeld berechnet werden können. Zudem eine Information über alle sonstigen Kosten, die eventuell anfallen können. Sind die Informationen nicht vorhanden, dann darf der Verkäufer die Kosten auch nicht berechnen.
  • Im Warenkorb müssen alle anfallenden Versandkosten und alle anderen Arten von Kosten deutlich sein, wenn die Bestellung abgeschlossen wird. Am Ende müssen die Gesamtkosten zu erkennen sein.

Auch wichtig:

  • Alle Bedingungen rund um die Zahlung, Lieferung und Leistung, sowie die Lieferfrist. Im Rahmen der Produktbeschreibung muss z.B. bei jeder Ware angegeben sein, innerhalb welcher Frist sie geliefert wird. Die Informationen dürfen nicht unverbindlich gemacht werden, wie „Ware bald lieferbar“ oder „Lieferung in der Regel innerhalb einer Woche“. Allerdings ist eine Angabe wie „Lieferzeit ca. 5-7 Tage“ zulässig, denn es ist eine Höchstfrist enthalten.
  • Es muss ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht angegeben sein, wenn vorhanden und eventuell sogar Angaben zum Beschwerdemanagement.
  • Informationen rund um die Bedingungen des Kundendienstes, der Kundendienstleistung und der Garantien.
  • Die Laufzeit der Verträge, Kündigungsbedingungen bei unbefristeten oder Verträge, die sich automatisch verlängern.
  • Die Mindestvertragslaufzeit, wenn vorhanden.
  • Eventuelle Stellung von Kautionen oder finanzielle Sicherheiten, die der Verkäufer verlangen kann oder wird.
  • Die Funktionsweise von digitalen Inhalten wie der Software oder eventuellen Downloads.
  • Informationen über Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität der digitalen Inhalte in Bezug auf Soft- und Hardware.

Diese Informationen gelten nicht nur zur Informationszwecken, sondern sind auch gleichzeitig Vertragsinhalt. Die einzige Ausnahme besteht darin, wen der Verkäufer eindeutig darauf hinweist, dass andere Vertragsinformationen gelten.

Über den Anbieter wichtige Informationen

Erkundigen Sie sich vor der Bestellung im Internet immer über die Identität des Geschäftspartners, also des Verkäufers.

Gerade im Internet kommt es häufiger zu Problemen. Sei es z.B., dass bei der Bestellung etwas schief läuft oder Sie mit dem Verkäufer in Kontakt treten müssen, dann sollten Sie entsprechende Informationen vorliegen haben. Eine Kontaktaufnahme ist aber nur möglich, wenn der Betreiber des Online-Shops eine Internetadresse, den Firmennamen, die Adresse und eine E-Mail hinterlässt. Im Idealfall gibt es noch eine Telefonnummer, unter der Sie einen Kundenservice erreichen können.

Manchmal handelt es sich um eine juristische Person und das kommt meist bei einer GmbH vor, dann muss ein Vertretungsberechtigter angegeben sein. Außerdem stehen meist die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Handelsregisternummer zur Verfügung, sowie die genaue Registernummer.

Die genannten Angaben sind zur Identitätsbestimmung des Anbieters sehr wichtig. Daher stehen sie auf der Internetseite in der Regel gut lesbar. Zudem sollten die Informationen jederzeit gut zu erreichen sein. In den meisten Fällen lassen sich diese Informationen z.B. mit Hilfe von Links aufrufen, unter Impressum, Kontakt oder Über uns.

Verzichten Sie auf eine Bestellung und suchen Sie sich einen anderen Anbieter, wenn Sie auf der Homepage keine Adresse und nur eine Postfachadresse finden. In einem solchen Fall dürfen Sie misstrauisch sein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema AGB und Zahlung

1. Im Shop findet sich keine Firmenadresse – was soll ich machen?

Grundsätzlich ist ein Unternehmen dazu verpflichtet eine Firmenadresse anzugeben, damit der Kunde eine reale Anschrift hat. Sollten Sie z.B. auf der Internetseite keine Adresse finden, dann raten wir Ihnen von einer Bestellung ab. Suchen Sie stattdessen nach einem anderen Anbieter.

2. Muss ein telefonischer Kundenservice vorhanden sein?

Nein, ein telefonischer Kundenservice ist nicht zwingend notwendig. Aber er erhöht natürlich die Kundenzufriedenheit und sorgt daher für eine gute Kundenbindung. Ist jedoch kein telefonischer Service vorhanden, muss es sich nicht um einen schlechten Anbieter handeln.

3. Muss die Lieferfrist mit auf der Internetseite stehen?

Die Lieferfrist ist eine Pflichtangabe, die ein Anbieter unbedingt auf der Internetseite hinterlassen muss. Ohne eine Lieferfrist kann der Kunde nicht nachhalten, wann seine bestellte Ware eintrifft und das ist nicht ratsam.

4. Ich habe keinen Zugriff auf die Firmenadresse – sollte ich trotzdem bestellen?

Wenn Sie keinen Zugriff auf die Firmenadresse eines Online-Anbieters haben, sollten Sie von einer Bestellung absehen.

5. Die Zahlungsbedingungen sind eingeschränkt und nun?

Jeder Anbieter hat das Recht die Zahlungsbedingungen festzulegen. Da kommt es bei einigen Kunden inzwischen vor, dass ihm nur eingeschränkte Zahlungsbedingungen zur Verfügung stehen. Nutzen Sie daher die vorhanden Bedingungen oder suchen Sie nach einem anderen Online-Anbieter.

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Fazit

In der heutigen Zeit werden die meisten Einkäufe im Internet über die unzähligen Onlineshops durchgeführt. Damit Sie nicht auf einen unseriösen Anbieter reinfallen, sollten Sie auf einige Dinge achten. Darunter auch, ob alle wichtigen Informationen zur Ware und zum Anbieter leicht und verständlich nachzulesen sind. Ist das nicht der Fall, sollten Sie daher von einem Kauf absehen.

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