Lieferung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:25:03 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Lieferung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Versand nicht ankommt? Bezahlung nur bei erhaltener Ware https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-meine-online-bestellung-nach-dem-versand-nicht-ankommt-bezahlung-nur-bei-erhaltener-ware/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-meine-online-bestellung-nach-dem-versand-nicht-ankommt-bezahlung-nur-bei-erhaltener-ware/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:25:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69020 Der Online-Handel boomt seit einigen Jahren und seit Beginn der Pandemie ist das Bestellen durch die Decke gegangen. Im Grunde entsteht auch beim Online-Handel ein Kaufvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Wenn die bestellte

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Der Online-Handel boomt seit einigen Jahren und seit Beginn der Pandemie ist das Bestellen durch die Decke gegangen. Im Grunde entsteht auch beim Online-Handel ein Kaufvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Wenn die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren geht, dann können Sie eine erneute Lieferung nicht verlangen. Wenn die Ware nicht ankommt, dann müssen Sie auch keine Bezahlung vornehmen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versandweg kann mitunter sehr lang sein und immer wieder kommt es vor, dass Ware verloren geht. Kommt es zu so einem Fall, dann können Sie keine erneute Lieferung verlangen.
  • Sie müssen keine Bezahlung vornehmen, wenn keine Ware ankommt.
  • Auch bei einer Online-Bestellung können Sie von dem Widerrufs-und Rückgaberecht Gebrauch machen, dann senden Sie die Ware einfach zurück. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr für das Unternehmen.

Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher

Wenn Sie sich für eine Online-Bestellung entscheiden, dann müssen Sie auf ein paar Dinge achten. Im Grunde handelt es sich auch bei einer Online-Bestellung um einen Kaufvertrag, aber wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht, dann haben Sie kein Recht auf Ersatzlieferung.

Allerdings gibt es hier ein paar Einschränkungen, denn nur wenn der Unternehmer einen zuverlässigen Spediteur beauftragt hat, gilt das Prinzip. Ansonsten haben Sie durchaus die Möglichkeit eine erneute Lieferung zu verlangen. Grundsätzlich hat das Unternehmen seine Vertragspflicht erfüllt, wenn die Ware an den Spediteur übergeben wird. Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof und hat ein Urteil in der Sache gesprochen (Az.: VIII ZR 302/2).

Ihnen sollte aber auch klar sein, dass Sie keine Zahlung durchführen müssen, wenn die Ware nicht ankommt. Also, wenn das Unternehmen die Ware verschickt, aber nicht bei Ihnen ankommt, dann bezahlen Sie auch nicht. Sie können zwar keine erneute Lieferung verlangen, aber dadurch, dass das Unternehmen bezahlt werden möchte, ist Kundenfreundlichkeit meist das A und O.

Schließlich darf das Unternehmen den Kaufpreis erst einfordern, wenn die Ware bei Ihnen als Empfänger angekommen ist. Das muss nachweislich sein und das geht nur, wenn das Paket persönlich übergeben wurde. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass das Paket an einen Familienangehörigen übergeben wird.

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Wichtig

Grundsätzlich gibt es heute verschiedene Möglichkeiten für den Versandhandel, die Ware zu übergeben. Die Kreativität der Transportunternehmen ist groß und somit können auch Balkone, Terrassen oder Mülltonnen als Ablageort genutzt werden. Sie erhalten dann ein Schreiben, auf dem die genauen Hinterlassensorte zu finden sind.

Kaufpreis zahlen, wenn Paket erhalten

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wo das Paket hinterlegt wurde oder wer das Paket angenommen hat. Wenn Sie das Paket ausgehändigt bekommen, dann müssen Sie auch bezahlen.

Es bringt auch nichts, wenn Sie einfach im Nirwana verschwinden, denn den Preis für die bestellte Ware müssen Sie trotzdem bezahlen. Der Versandhändler ist seiner Pflicht auch nachgekommen, wenn Sie sich weigern das Paket mit der bestellten Ware anzunehmen. Vielleicht haben Sie auch irrtümlich eine falsche Lieferadresse angegeben und das Paket kann nicht zugestellt werden. Wichtig ist, dass der Versandhändler seine Pflicht erfüllt hat und die Bezahlung der Ware nun bei Ihnen liegt.

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Fehler des Zustellers sorgt für Nichtbezahlung

Es ist bekannt, dass die Zusteller von Päckchen und Paketen immer kreativer werden und die Waren auch gern einfach mal abstellen.

Ein Fehler des Zustellers müssen Sie sich nicht auf die Kappe schreiben lassen. Wenn der Zusteller die Ware einfach vor die Haustür abstellt und sie dann verloren geht, dann ist der Verkäufer in der Pflicht. Zudem ist der Zusteller auch Schuld, wenn die Ware an einen anderen Hausbewohner überreicht wird, denn dann handelt es sich um einen Fehler in der Zustellung. Geht die Ware dann verloren, dann muss der Verkäufer in die Haftung gehen und Sie müssen die Ware nicht bezahlen.

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Das Thema Widerrufs- und Rückgaberecht

Auch bei einer online bestellten Ware können Sie von Ihrem Widerrufs- und Rückgaberecht Gebrauch machen.

Schließlich handelt es sich auch bei einem Online-Kauf um einen Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind oder die Ware kommt beschädigt bei Ihnen an, dann können Sie von dem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.

Sie senden dann einfach die bestellte Ware an das Unternehmen zurück und dabei hat das Unternehmen das Risiko. Wenn es bei der Rücksendung zu einer Beschädigung der Ware kommt oder sie vielleicht sogar verloren geht, dann müssen Sie keinen Ersatz leisten. Trotzdem müssen Sie den Kaufpreis erstattet bekommen, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Grundsätzlich müssen Sie die Rücksendenummer des Paketdienstes nachweisen und natürlich auch eine versicherungspflichtige Rücksendung durchgeführt haben. In der Regel bieten die Versandhändler einen Retourenschein an, der alle wichtigen Daten enthält und für einen reibungslosen und sicheren Rücktransport genutzt wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Bestellung

1. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Online-Bestellung nicht ankommt?

Jedes Online-Händler weist auf die Versandoptionen hin und wenn innerhalb dieser Zeit die bestellte Ware nicht ankommt, dann können Sie eine erneute Bestellung ausführen. Wichtig ist aber, dass der Versandhändler nicht in der Pflicht ist, Ihnen die Ware erneut zuzusenden. Sie müssen also darauf hoffen, dass Sie die Ware erneut bestellen können.

2. Wer kommt dafür auf, wenn die Online-Ware nicht ankommt?

Eigentlich kann man sagen, dass Sie als Besteller und auch der Unternehmen Pech haben. Der Grund ist einfach, denn wenn die Ware nicht bei Ihnen ankommt, müssen Sie diese auch nicht bezahlen. Das bedeutet, der Unternehmer bleibt auf den Kosten sitzen, aber Sie haben halt auch die Ware nicht.

3. Wer zahlt, wenn der Zusteller die Ware verschwinden lässt?

Der Unternehmer übergibt die Ware an den Zusteller und hat seine Pflicht erfüllt. Wenn die Ware nicht bei Ihnen ankommt, dann müssen Sie auch nicht bezahlen. Das bedeutet, dass der Zusteller eigentlich für den Verlust zuständig ist. Sie haben mit der Sache nichts mehr zu tun, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.

4. Wer zahlt die Rücksendekosten?

Viele Online-Händler bieten kostenfreie Rücksendungen an, wenn die Ware defekt oder unvollständig ist. Gefällt die Ware nicht, dann können Sie die Ware auch zurücksenden. Aber es gibt auch ein paar Online-Händler, die den Verbrauchern die Kosten aufs Auge drücken.

5. Wann muss ich die online bestellte Ware bezahlen?

In der Regel muss die online bestellte Ware 14 Tage nach Erhalt bezahlt werden. Die genauen Daten für die Zahlung finden Sie immer auf der Rechnung oder auf der Internetseite des Verkäufers unter den persönlichen Informationen zur Bestellung.

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Fazit

Bei einem Online-Kauf handelt es sich um einen normalen Kaufvertrag zwischen einem Unternehmen und dem Verbraucher. Wenn die Ware bei Ihnen ankommt, dann müssen Sie diese auch bezahlen. Kommt die Ware nicht bei Ihnen an, dann bezahlen Sie auch nicht. Sie haben aber auch nicht das Recht auf eine erneute Lieferung. In einigen Fällen geht die Lieferung beim Auslieferer verloren, dann müssen Sie auch nicht bezahlen. Die Kosten bleiben auf dem Unternehmen sitzen.

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Anzahlung im Möbelhaus: Keine gesetzliche Grundlage – Zahlung erst bei Lieferung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anzahlung-im-moebelhaus-keine-gesetzliche-grundlage-zahlung-erst-bei-lieferung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anzahlung-im-moebelhaus-keine-gesetzliche-grundlage-zahlung-erst-bei-lieferung/#respond Mon, 22 Nov 2021 11:41:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67252 Der Weg ins Möbelhaus ist notwendig, wenn Sie eine Erstausstattung brauchen oder sich einfach ein paar neue Möbelstücke anschaffen wollen. Heute besteht die Möglichkeit, dass Sie entweder die Möbel direkt mit einem Barkauf bezahlen oder

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Der Weg ins Möbelhaus ist notwendig, wenn Sie eine Erstausstattung brauchen oder sich einfach ein paar neue Möbelstücke anschaffen wollen. Heute besteht die Möglichkeit, dass Sie entweder die Möbel direkt mit einem Barkauf bezahlen oder mit einer Finanzierung der Hausbank. Einige Möbelhäuser verlangen eine Anzahlung, aber eigentlich gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen bei einem Kauf im Möbelhaus keine Anzahlung leisten, denn es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu.
  • Drohen Sie mit dem Wechsel zur Konkurrenz, wenn Ihnen ein Händler eine Anzahlung abverlangt. Sollte die Konkurrenz die gewünschten Möbel nicht verkaufen, dann sollten Sie sich im Höchstfall auf eine Anzahlung von 10% einlassen.
  • Wenn das Möbelhaus nach Ihrer Anzahlung Insolvenz anmeldet, dann werden nicht nur die Möbel meist nicht geliefert, sondern auch das Geld ist weg.

Keine Anzahlung beim Möbelkauf

Beim Abschluss eines Kaufvertrages verlangen viele Möbelhändler eine Anzahlung, aber Sie müssen das nicht einfach hinnehmen.

Grundsätzlich können die Möbelhäuser natürlich eine Anzahlung verlangen, aber Sie als Käufer müssen keine Anzahlung tätigen. Es gibt aktuell keine gesetzliche Richtlinie, dass Sie verpflichtet sind beim Kauf eines Möbelstücks eine Anzahlung zu leisten.

Die Verbraucherzentralen raten eindeutig davon ab, dass Sie eine hohe Anzahlung schon vor der Lieferung der bestellten Möbel tätigen. Der Grund ist eigentlich recht simpel, denn wenn das Möbelhaus Insolvenz anmeldet, dann müssen Sie nicht nur auf die Lieferung der ausgesuchten Möbel verzichten, sondern verlieren auch gleichzeitig die Anzahlung.

Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet eine Anzahlung zu leisten, denn im Gesetz steht nur, dass eine Zahlung bei Lieferung notwendig ist. Auch, wenn der Händler ins Kleingedruckte eine Anzahlungsklausel setzt, kann er sich darauf nicht berufen. Nur weil es eine Anzahlungsklausel gibt, ist es gesetzlich trotzdem nicht erlaubt.

Allerdings sollten Sie sich den Kaufvertrag genau durchlesen, denn wenn Sie eine Unterschrift unter den Vertrag setzen und es ist eine Anzahlungsklausel vorhanden, dann erklären Sie sich damit einverstanden. Dann sind Sie auch verpflichtet die Anzahlung zu tätigen, denn es handelt sich um einen bindenden Vertrag. Im Insolvenzfall riskieren Sie damit aber auch den Verlust der Anzahlung.

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10% Anzahlung ist annehmbar

Beim Kauf von Möbelstücken suchen Sie sich immer einen Händler aus, der das gewünschte Möbelstück hat und eventuell auch sofort liefern kann.

Einige Händler verlangen eine hohe Anzahlung bevor das Möbelstück überhaupt geliefert wird, aber das ist gesetzlich nicht verpflichtend. Sollte der Händler eine Anzahlung verlangen, dann können Sie ihm einfach mit dem Weg zu Konkurrenz unter Druck setzen. Wichtig ist, dass die Konkurrenz das gewünschte Produkt aber auch zum Kauf anbietet. Ist das nicht der Fall, dann können Sie sich mit dem Händler einigen und im Notfall auf eine Anzahlung setzen. Dann sollten Sie aber nur eine geringe Anzahlung leisten und die sollte 10% der Kaufsumme nicht überschreiten.

Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und achten Sie beim Unterschreiben des Kaufvertrages unbedingt auf das Kleingedruckte, denn hier versteckt sich manchmal eine Anzahlungsklausel. Sie ist gesetzlich zwar nicht bindend, aber wenn Sie Ihre Unterschrift setzen, dann erklären Sie sich mit der Klausel einverstanden und müssen zahlen.

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Möbelhaus insolvent – Anzahlung weg

In der heutigen Zeit ist es keine Seltenheit, dass ein Geschäfts in die Insolvenz gerät und das passiert auch bei großen Möbelhäusern.

Sie waren vor einer Woche noch im Möbelhaus und haben sich ein Möbelstück für die eigene Wohnung ausgesucht. Sie haben sogar eine Anzahlung geleistet und warten auf die Lieferung. Ein Blick ins Internet offenbart, dass das Möbelhaus mittlerweile insolvent ist und schon machen Sie sich Gedanken. Das ist auch richtig, denn wenn das Möbelhaus insolvent ist, dann müssen Sie nicht nur auf Ihre Möbel verzichten, sondern auch die getätigte Anzahlung ist weg.

Sie haben keine Möglichkeit die Anzahlung zurückzufordern, denn da Sie zu den Kleinschuldnern gehören, bekommen Sie die Anzahlung erst ganz zum Schluss zurück. Das dauert meist einige Jahre, wenn überhaupt noch Geld vorhanden ist.

Einige Gerichte lehnen Insolvenzverfahren aufgrund von mangelnder Masse auch ab und dann ist bei dem Unternehmen gar nichts mehr zu holen. Bei einem normalen Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ware vielleicht doch noch erhalten und dann müssen Sie die Restsumme auch weiterhin bezahlen. Die Summe fließt dann in das Guthaben des Unternehmens ein und damit werden die vorhandenen Schulden getilgt.

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Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert

Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?

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Möbelhaus meldet Insolvenz an – das ist zu tun

Sie haben gerade erfahren, dass das Möbelhaus Insolvenz angemeldet hat, dann sollten Sie sich zuerst an den Insolvenzverwalter wenden.

Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit sich mit den Produzenten zusammenzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Ware vielleicht doch noch bei Ihnen ankommt. Sie können sich dann zwar darüber freuen, dass Sie ihre Möbel bekommen, aber die zweijährige Händler-Gewährleistungsgarantie ist nicht vorhanden. Mit Glück gibt es eine Herstellergarantie und diese ist auch in so einem Fall noch aktiv.

Sie müssen mit Zuschlägen beim Preis rechnen, denn der Insolvenzverwalter muss so viel Geld wie möglich ranschaffen. Es gibt einige Insolvenzverwalter, die einen Aufpreis dafür verlangen, dass sie sich um die Beschaffung der Möbel gekümmert haben. Die Höhe des Aufpreises ist unterschiedlich, aber nie so hoch, dass der Weg zur Konkurrenz sich lohnen würde. Wenn Sie sich auf diese Möglichkeit einlassen, dann sorgt der Insolvenzverwalter dafür, dass Sie eine Ersatzlieferung durch ein anderes Möbelhaus bekommen. Wenn Sie keine Lieferung erhalten, dann können Sie die geleistete Anzahlung nur noch auf die Forderungstabelle setzen und auf das Beste hoffen.

Viele Kunden versuchen den Vertrag zu kündigen, wenn sie von dem Insolvenzverfahren hören. Die Anzahlung ist damit aber nicht mehr zu retten, denn die Insolvenz eines Unternehmens ist auch heute kein Rücktrittsgrund. Wenn Sie den Vertrag kündigen wollen, dann müssen Sie sogar mit einer Schadenersatzforderung rechnen. Der Vertrag besteht schließlich immer noch und der Insolvenzverwalter kann auf die Einhaltung bestehen. Sie als Kunde sind erst aus dem Vertrag entlassen, wenn es eine klare Absage des Insolvenzverwalters gibt.

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Airline pleite – was tun, wenn Flüge gestrichen sind? Die verpflichtende Insolvenz-Versicherung soll helfen

Immer wieder kommt es vor, dass eine Airline Insolvenz geht und dann sind Sie in der Pflicht. Sie müssen sich umgehend kümmern, wenn Ihre Flüge gestrichen werden. Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzflug zu verlangen,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Anzahlung im Möbelhaus

1. Wie hoch darf eine Anzahlung im Möbelhaus sein?

Grundsätzlich hat ein Möbelhaus kein Recht eine Anzahlung zu verlangen, aber bei Lieferung müssen die Möbel sofort bezahlt werden, wenn keine Ratenzahlung vereinbart wurde.

2. Kann eine Kündigung des Vertrages helfen, die Anzahlung zurückzubekommen?

Wenn Sie den Vertrag schriftlich widerrufen, dann erhalten Sie im Normalfall auch die Anzahlung zurück.

3. Wie viel Prozent muss ich bei einem Küchenkauf anzahlen?

Beim Kauf einer Küche ist es üblich, dass Sie eine Anzahlung leisten. Hier wird von einer Abschlagszahlung gesprochen, die in Höhe von 30% des Kaufpreises liegen kann.

4. Muss ich die Anzahlung in bar leisten?

In der heutigen Zeit ist es üblich, dass auch die Anzahlung per Überweisung getätigt werden kann. Natürlich können Sie die Anzahlung auch in bar hinterlassen und haben die Möglichkeit noch Skonto zu bekommen, also einen Rabatt.

5. Was passiert mit der Anzahlung, wenn das Unternehmen pleite ist?

Die getätigte Anzahlung ist erst einmal weg und Sie bekommen diese auch nicht zurück. Sie können sich an den Insolvenzverwalter wenden und versuchen, die Anzahlung einzuklagen. Die Chancen sind minimal.

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Abzocke auf Onlineportalen für die Immobiliensuche und Wohnungsvermietung. Miete im Voraus bezahlen, Wohnungen mit Bildern anderer Vermieter anpreisen, Vermieter, die sich im Ausland befinden und nicht zur Wohnungsbesichtigung kommen können – die Betrugsmöglichkeiten bei Wohnungsanzeigen

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Fazit

Bei vielen Käufen verlangen die Händler eine Art Anzahlung, aber dabei sind Sie als Käufer nicht verpflichtet eine solche Zahlung zu leisten. Normalerweise zahlen Sie ihre Waren immer erst nach Erhalt und das ist auch beim Kauf im Möbelgeschäft der Fall.

Der Beitrag Anzahlung im Möbelhaus: Keine gesetzliche Grundlage – Zahlung erst bei Lieferung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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