Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für Kinofilme oder einer Urheberrechtsverletzung angemahnt. Teils wird mit einem festgelegten Termin einer Pfändung gedroht. Ist die Forderung berechtigt? Darf das Inkasso Team zu Ihnen nach Hause kommen und Gegenstände aus Ihrer Wohnung abtransportieren oder sollten Sie lieber überweisen?
Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.
Betrüger machen sich immer wieder die Unwissenheit von Verbrauchern zu Nutze und stellen Forderungen auf, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Auch wir haben bereits mehrfach über solche dubiosen Inkassounternehmen berichtet. In den meisten Fällen kamen die Forderungen von Inkassounternehmen aus dem europäischen Ausland und waren völlig unbegründet.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
In einer neuen Masche werden nicht nur Geldforderungen gestellt. Neuerdings wird per E-Mail mit einem erwirkten Vollstreckungstitel gedroht und sogar ein Termin für eine Pfändung der Wertgegenstände im Haus oder der Wohnung angekündigt. Eine solche Nachricht verbreitet natürlich besondere Angst und verunsichert die Empfänger, die sich keiner Schuld bewusst sind. Inhaltlich geht es um eine angebliche Mitgliedschaft für ein Streaming-Portal (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )). Dort sollen Sie sich angemeldet und nach einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen automatisch ein Jahresabo für mehrere Hundert Euro abgeschlossen haben. Wir haben davor bereits gewarnt und die Nutzung legaler und kostenloser Streamingdienste empfohlen.
Zudem versenden offensichtlich die gleichen Macher Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Pfändungstermine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Vorausgegangen ist diesen E-Mails tatsächlich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die allerdings ebenfalls Fake ist. In einigen Nachrichten geht es auch um das Portal Usenet.nl. Angeblich sollen Sie Schulden aufgrund der Nutzung des Netzwerkes haben. Doch auch das ist Fake.
Alles begann mit Firmen wie OT Inkasso oder BGS Inkasso. Doch das war erst der Anfang. Mittlerweile werden die vermeintlichen Inkassobüros fast monatlich neu erfunden. Die Besonderheit: Alle Inkassobüros samt der angeblichen Rechtsanwälte sind frei erfunden und existieren nicht. Trotzdem haben viele Empfänger Angst vor den dubiosen Mahnungen.
Folgende Fake-Unternehmen als Inkasso-Büros sind uns bisher bekannt:
Auf diese Bankverbindungen soll Geld überweisen werden:
Diese Betreffzeilen werden verwendet:
Vermeintliche Aktenzeichen / Rechnungsnummern:
Angebliche Mandanten der Fake-Inkassobüros:
Urheber der E-Mails sind die oben genannten Firmen, die ihren Sitz in der Regel in England haben. Die gestellten Forderungen stammen aus angeblichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder aus einem Vertrag mit einem Streamingdienst, der horrende Rechnungen stellt und über den wir bereits berichtet haben.
Die angeblichen Inkassounternehmen handeln augenscheinlich im Auftrag diverser Firmen, bei denen es überwiegend um Streaming-Seiten geht, die ebenfalls als Betrug einzustufen sind. Vermutlich werden hier bestehende Unternehmen genutzt und deren Daten missbraucht. Beispielsweise wurden einige Mahnungen im Auftrag der Movies Darling LTD versendet. Dieses Unternehmen hat sich erst kürzlich bei uns gemeldet und gesagt, dass sie damit nichts zu tun haben und sich von den Forderungen distanzieren. (Siehe unser Artikel)
So sehen die E-Mails beispielsweise aus, deren Text sich regelmäßig geringfügig ändert:
Ob die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, können wir pauschal weder bejahen, noch verneinen. Allerdings können wir sagen, dass die Forderungen des Inkassounternehmens nicht berechtigt sind. Die Inkasso-Firmen sind weder im Unternehmensregister noch in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gelistet. Die sehr professionell anmutende Webseite wurde kopiert. Die Inhalte und Daten eines rechtmäßig in Deutschland arbeitenden Inkassounternehmens werden hier missbraucht.
Auch die angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne weiteres und schon gar nicht von der Inkassofirma durchsetzbar. Um den erwähnten Vollstreckungstitel zu bekommen, muss im Vorfeld ein bestimmtes Prozedere abgelaufen sein. Von diesem hätten Sie mit Sicherheit Kenntnis erlangt. Dazu gehört ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Diesen darf auch kein Inkassounternehmen durchsetzten, denn es handelt sich hier um eine Amtshandlung. Diese ist dem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher vorbehalten. Es hätten mehrere Briefe mit einer förmlichen Zustellung bei Ihnen ins Haus flattern müssen.
Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind oder nicht. Das Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, die Forderungen einzutreiben. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Vollstreckungstitel gibt es nicht.
Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Sie sollten in jedem Fall bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, was in vielen Bundesländern auch online geht. Falls Sie vor Ort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten, sollten Sie unsere Tipps zur Anzeigenerstattung beachten.
Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise unter der Telefonnummer 015237143546, 015236198447 oder +4915236198503 eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummer nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Werder telefonisch, noch per E-Mail.
Gegebenenfalls schreiben Ihnen die Betrüger sogar E-Mails oder rufen an. In letzter Zeit verwenden die Kriminellen dafür den Namen Philipp Schramm, der sich sogar mit Google in Verbindung bringt. Seine E-Mail sieht dann in etwa so aus, wenn Sie Fragen stellen:
Guten Tag,
Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.
Sie haben sich auf www.streamjuju.de angemeldet, und Ihre Daten hinterlassen.
Bitte unsere Nutzungsbedingungen lesen: Punkt 5. Bezahlung:
„Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn
Sie ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird ihr Account aus unserer Datenbank
vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht
abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von
einem Jahr umgestellt.“„Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase
löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen
sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 32,99€ pro Monat,
395,88€ pro Jahr verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft
einmalig in Höhe von 395,88€ geleistet werden.“Als Sie bei Ihrer Registrierung, auf den „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ Button geklickt haben, haben Sie so unseren Nutzungsbedingungen zugestimmt. Auf der Registrierungsseite ist auch ein Kostenhinweis und die Vertragslaufzeit angegeben.
Sie haben eine Registrierungsbestätigung direkt auf unserer Seite nach Ihrer Anmeldung erhalten, alle Informationen waren darin enthalten.
Sie hatten die Möglichkeit, diese Bestätigung einmalig zu verwenden und sie dann weg zu klicken, oder sie zu speichern. Diese Bestätigung haben Sie geöffnet und akzeptiert.Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schramm
Google.com
Tel.: +4915236198447
E-Mail: [email protected]
Falls Sie die dubiose Mahnung von einem anderen Absender erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie andere dubiose E-Mails bekommen, deren Inhalt Sie anzweifeln. Nur mit Ihrer Hilfe können wir schnellstmöglich vor Gefahren warnen oder Entwarnung geben.
Haben wir Ihnen geholfen und ist der erste Schreck verflogen? Dann würden wir uns über eine Unterstützung freuen, damit wir Sie auch zukünftig vor Betrugsmaschen warnen und das Internet zu einem sicheren Ort machen können.
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]]>Der Beitrag Großer Datenmissbrauch bei Amazon vermutet: Brief von Amazon/Arvato/PIAGO zur Monatsabrechnung – Das ist zu tun erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Bereits vor Weihnachten gab es die ersten Fragen als die neuartigen E-Mails zu den Monatsabrechnungen von Amazon auftauchten. Hier konnten wir schnell Entwarnung geben und Ihnen mitteilen, dass es sich um das echte Schreiben von Amazon handelt. (Artikel: Mail mit Monatsabrechnung von Amazon) Im Vorfeld haben wir Ihnen auch gezeigt, wie Sie die Monatsabrechunng bei Amazon aktivieren können. Außerdem haben wir Ihnen die Vorteile dieser Zahlart aufgezeigt.
Nachdem die E-Mails Mitte Januar die Kunden von Amazon bereits verwirrt haben, folgen nun Briefe. Abgesendet werden diese durch die Arvato Payment Solution GmbH, welche im Auftrag von Amazon agiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Weihnachtsabrechnung noch immer nicht beglichen wurden. Viele Kunden haben die E-Mail einfach ignoriert, weil sie sich keiner Schuld bewusst waren. Es sind keine Rechnungen offen geblieben.
Viele Leser fragen uns, ob dieser Brief echt ist. Ja, dieser Brief ist echt. Und deswegen müssen Sie auch reagieren und dürfen den Brief nicht ignorieren. Einige Kunden bekommen die Mahnung, weil sie bei Amazon bestellt und die neue Zahlungsart „Rechnung“ genutzt haben. Manchmal ist dann in Vergessenheit geraten, dass die Sammelrechnung von Amazon noch zu bezahlen ist. In diesem Fall sollten Sie Ihr Amazon-Konto prüfen. Stimmt der offene Rechnungsbetrag mit Ihrem Amazon-Konto überein, können Sie bezahlen.
In letzter Zeit melden sich bei uns jedoch immer mehr Leser, welche die E-Mail „Monatsabrechnung“ von Amazon und danach sogar noch eine Mahnung per Brief von Arvato bekommen haben. Die Kunden haben gemeinsam, dass diese entweder gar kein Amazon-Konto haben, bei Amazon andere Adressen nutzen oder das vorhandene Amazon-Konto ausgeglichen ist. Das bedeutet, die Kunden haben wirklich nichts bestellt, dennoch scheint es die Forderung zu geben, weil womöglich Betrüger die Identität der Kunden genutzt haben, um Ware auf fremden Namen zu bestellen. Hier handelt es sich ganz klar um einen Datenmissbrauch. Offenbar haben die Kriminellen massenhaft Daten aus dem Internet, aus Datenpannen oder öffentlichen Verzeichnissen benutzt.
Um diesen Brief handelt es sich:
Damit es für Sie nicht zu einem Mahnverfahren kommt, sollten Sie reagieren. Folgendes Vorgehen empfehlen wir Ihnen.
Da Sie nicht wissen, bei wem die Betrüger Ihre Daten noch angegeben haben oder wo Ihre Identität noch genutzt wurde, sollten Sie sich beim Erstatten der Anzeige nicht nur auf Amazon beziehen, sondern generell einen Datenmissbrauch angeben. Sollten weitere Forderungen bei Ihnen auftauchen, können Sie mit Hilfe der Vorgangsnummer bei der Polizei leichter erklären, dass Sie Opfer eines Datenmissbrauchs geworden sind.
Amazon ist in diesem Fall genau wie Sie geschädigt, denn der Betrug ist nicht auf ein Verhalten des Versandhändlers zurückzuführen. Vielmehr nutzen Kriminelle den Onlineshop und bestellen auf die Namen fremder Personen.
Einige Zeit hat die Firma Arvato Payment Solution GmbH die noch ausstehenden Beträge bei Ihnen mit einem entsprechenden Schreiben angemahnt. Seit einigen Tagen erhalten wir von unseren Lesern die Hinweise, dass ARVATO scheinbar ein Inkassounternehmen namens PIAGO GmbH beauftragt hat, die ausstehenden Rechnungsbeträge einzufordern.
Wenn Sie feststellen, dass diese Forderungen unrechtmäßig sind, sollten Sie mit der Piago GmbH telefonischen Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt persönlich klären. Wenn diese Forderung durch eine Strafbare Handlung (Identitätsdiebstahl/Betrug) entstanden sind, müssen Sie zeitnah eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Beim Kontakt mit der Piago GmbH können Sie das Aktenzeichen gleich mit angeben.
Um diesen Brief handelt es sich:
Sie haben diesen dubiosen Brief auch bekommen? Konnten Sie mit Amazon klären, was dahinter steckt? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Vielleicht können Sie unseren Lesern noch den ein oder anderen Tipp verraten, wie Sie das Problem gelöst haben. Dafür können Sie gern die Kommentare unterhalb des Artikels nutzen.
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]]>Der Beitrag Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer wieder müssen wir auf Verbraucherschutz.com vor fingierten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder gefälschten Mahnungen warnen. Auch erfundene Inkassobüros versuchen Geld einzutreiben. Die meisten dieser E-Mails sind vollkommen unberechtigt.
Derzeit tauchen neue E-Mails mit einer Abmahnung, Forderung beziehungsweise Mahnung auf. Diese werden im Namen von diversen Rechtsanwaltskanzleien versendet. Angeblich geht es um eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung der Urheberrechte und Unterlassungsansprüche. Wie so oft handelt es sich dabei um Streaming-Dienste, über die Sie angeblich Filme geschaut haben. Es handelt sich bei diesen Schreiben um keine echten Anschreiben von Rechtsanwälten. Vielmehr sind diese E-Mails in den Bereich Spam beziehungsweise Fake einzustufen. Öffnen Sie auf keinen Fall den Anhang der E-Mails und klicken Sie keine Links in den betrügerischen Nachrichten an. Darin versteckt sich ein Virus.
Update 18.02.2020: Derzeit sind auch die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR aus Düsseldorf und Kanzlei Schmitz & Lehnen aus Aachen im Spiel. Aber auch diese Kanzleien haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Update 10.02.2020: Aktuell werden die Abmahnungen im Namen der Erlenhardt Rechtsanwälte aus Düsseldorf versendet. Die Rechtsanwaltskanzlei gibt es tatsächlich. Allerdings hat diese mit dem Versand der Spam-Mails nichts zu tun. Zuvor war die bekannte Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE aus Köln Opfer der Betrüger.
Ein Problem an den Nachrichten ist, dass diese in Bezug auf den Text recht authentisch wirken. Die Kriminellen haben teils einfach Texte von echten Rechtsanwälten kopiert und angepasst. Allerdings wird für den Versand teils die E-Mail-Adresse bestehender Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Die verwendeten Namen der Rechtsanwaltskanzleien existieren tatsächlich. Deshalb öffnen Nutzer diese E-Mails immer wieder.
Wir weisen darauf hin, dass die echten Rechtsanwaltskanzleien laut Absender oder Signatur nicht der Versender der E-Mails sind. Vielmehr sind diese selbst geschädigt, da E-Mail-Adressen und Namen missbräuchlich verwendet werden. Bitte rufen Sie bei den entsprechenden Kanzleien nicht an, da Sie damit unter Umständen den Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen.
Folgende E-Mails / Daten der Fake-Nachrichten sind uns bisher bekannt:
Update 11.09.2018 Achtung: Ab 11.09.2018 werden E-Mails versendet, welche die korrekte Anschrift des Empfängers enthält. Angeblich wurde diese von der beauftragten Ermittlungsfirma festgestellt. Fallen Sie auf den alten Trick nicht herein. Es handelt sich um gestohlene Datensätze, die im Internet gehandelt werden. Sie können selbst prüfen, ob Ihre Daten im Internet verkauft werden.
Die nachfolgenden Betreffzeilen wurden in der Vergangenheit verwendet:
Diese Absender wurden in der Vergangenheit verwendet
Achtung: Der bei Ihnen verwendete Absender könnte abweichen, da es wohl Tausende verschiedene Kombinationen gibt. Scheinbar wird jedoch als Kanzleiname eine Kombination aus folgenden Namen verwendet:
Titel: Dr., Prof.
Gesellschaftsformen: Kanzlei, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaft, GbR, mbH, GmbH, AG
Namen: Schmidt, König, Klein, Vogel, Schwarz, Winkler, Maier, Schumacher, Bauer, Schubert, Schneider, Mayer, Schulze, Schulz, Martin, Fischer, Huber, Schmitz, Schuster, Lang, Wagner, Peters, Braun, Berger, Krause, Ludwig, Koch, Jung, Schäfer, Weiß, Becker, Scholz, Köhler, Krämer, Kaiser, Weber, Meier, Böhm, Richter, Hahn, Neumann, Keller, Schmitt, Franke, Hofmann, Roth, Werner, Albrecht, Lange, Baumann, Hoffmann, Möller, Lehmann, Winter, Kraus, Schmid, Schröder, Günther, Meyer, Fuchs, Müller, Walter, Krüger, Beck, Hartmann, Lorenz, Herrmann, Vogt, Friedrich, Wolf, Zimmermann, Frank
Missbräuchlich verwendete E-Mail-Adressen:
[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]
Sie haben eine weitere E-Mail mit abweichenden Daten bekommen? Bitte leiten Sie uns die Nachricht an [email protected] weiter, damit wir schnellstmöglich eine Verbraucherwarnung herausgeben können. Alternativ können Sie die E-Mail in den Kommentaren unterhalb des Artikels posten und so noch schneller andere Leser informieren. An dieser Stelle können Sie auch Ihre Fragen zu diesem Thema stellen.
Bei diesen E-Mails geht es ausnahmsweise einmal nicht um das liebe Geld. Vielmehr soll der Computer des Empfängers mit einem Virus versecht werden. Im Anhang der Nachrichten finden Sie angeblich eine Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten für die Überweisung der Forderung.
In anderen Nachrichten ist ein Link enthalten (Archiv), der zu weiteren Informationen in der Angelegenheit führen soll. Tatsächlich gelangen Sie jedoch auf keine Webseite, sondern es wird ohne weitere Nachfrage eine Schadsoftware heruntergeladen.
Es handelt sich bei der angehängten oder heruntergeladenen Datei um eine ZIP-Datei. Diese dürfen Sie auf keinen Fall öffnen.
Durch das Öffnen der ZIP-Datei und des darin befindlichen Inhalts installieren Sie einen Trojaner auf Ihrem Computer. Die Schadsoftware kann großen Schaden anrichten. Unter Umständen wird weitere Malware nachgeladen oder die Festplatte Ihres Computers wird verschlüsselt und unbrauchbar gemacht. Mit der sogenannten Ransomware wird anschließend ein Lösegeld gefordert, damit Sie wieder an Ihre Daten herankommen. Denkbar ist auch, dass die Schadsoftware persönliche Daten von Ihrer Festplatte an Kriminelle versendet.
Diese Frage ist recht einfach zu beantworten: Reagieren Sie gar nicht. Eine Antwort wird nicht an den tatsächlichen Versender der E-Mail, sondern an unbeteiligte Dritte, versendet. Da die Absender zwar zugegebenermaßen sehr kreativ, aber dennoch vollkommen frei erfunden sind, besteht keine Gefahr. Sie können diese E-Mail ohne jegliche Reaktion löschen.
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie möglichst schnell reagieren. Wir empfehlen grundsätzlich folgende Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko einer großflächigen Infektion und eines weitergehenden Schadens zu begrenzen:
Falls nach dem Öffnen des Anhangs schon einige Zeit vergangen ist, sollten Sie auch an Computer im Netzwerk denken. Aus der Erfahrung von anderen Angriffen wissen wir, dass sich die Schadsoftware heute auch über das Netzwerk auf andere Computer überträgt. Vor allem in Firmennetzwerken sollten Sie sofort den Administrator verständigen und die weiteren Rechner vorsorglich ebenfalls vom Netz nehmen.
Häufig entsteht bei den Empfängern der E-Mails immer wieder gleiche Frage. Wie kommen die Betrüger an meine Daten. Schließlich werden die E-Mails teilweise mit Name und Vorname personalisiert versendet. Die Antwort ist recht einfach und wenig befriedigend. Die Daten stammen in der Regel aus Datendiebstählen bei großen Unternehmen. Im Internet sind mehrere Milliarden Datensätze von Nutzern mit vertraulichen Informationen bis hin zu Passwörtern für E-Mails-Konten erhältlich. Sie können selbst überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse von einem Datendiebstahl betroffen ist und im Internet gehandelt wird. In unserem Artikel finden Sie auch Ratschläge zur Vorgehensweise, falls Daten von Ihnen im Web veröffentlicht werden.
Wir arbeiten derzeit noch an der Analyse der E-Mails. Wichtig ist uns, dass wir so schnell wie möglich eine Warnung herausgegeben haben. Falls Sie ebenfalls so eine Mahnung mit abweichenden Texten erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Sobald wir neue Erkenntnisse haben, werden wir diesen Artikel aktualisieren. Ihre Fragen können Sie unterhalb des Artikels über die Kommentare stellen. Wir werden diese dort gemeinsam mit anderen erfahrenen Nutzern versuchen zu beantworten.
Der Beitrag Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Forderungsmanagement Inkasso Köln: 1. Mahnung – Sammelklagen Ankündigung Zwangsvollstreckung droht ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Ganz neu sind die Mahnungen der DED Group in Zusammenhang mit Gewinn- und Zeitschriftenverlagen beziehungsweise Lotterie- und Glücksspielanbieter nicht. In der Vergangenheit haben wir bereits vor der Deutsch-Europäische Collections Group DE-C und der DED Group aus Aachen gewarnt. Jetzt ist letzteres Unternehmen scheinbar nach Berlin, Bremen, Hannover oder Hamburg gezogen. Damit gehen auch einige Änderungen einher. Auch der Name des dubiosen Inkasso-Unternehmens ändert sich regelmäßig. Was bleibt, ist die versuchte Abzocke.
Die vielen neuen Firmen haben die Angelegenheit offensichtlich deutlich verteuert. Nunmehr fordert das Unternehmen teils einen vierstelligen Betrag. Uns liegen Schreiben vor, in denen beispielsweise 3975 Euro auf dem Vergleichsweg gefordert werden. Die Empfänger der Mahnung sollen die Forderung auf eine Bankverbindung in Rumänien oder Litauen überweisen. Kontoinhaber sind die zahlreichen Fake-Firmen. Viele Nutzer fragen sich, wie sie mit den Mahnungen umgehen sollen und ob sie den Betrag überweisen müssen.
Seit geraumer Zeit tauchen ständig neue Firmennamen auf. Alle Unternehmen verbindet die Tatsache, dass es die Firmen überhaupt nicht gibt. Es handelt sich um Fake-Firmen. Fallen Sie darauf nicht herein. Folgende Unternehmen sind uns noch bekannt:
Einige Empfänger bekommen vor dem Schreiben der DED Group Berlin Angst, da die Briefe personalisiert versendet werden. Das bedeutet, dass der Empfänger mit seinem Namen angesprochen wird. In der Zahlungsaufforderung wird der Verbraucher unter Druck gesetzt. Angeblich handelt es sich bei der geforderten Summe um einen großzügigen Vergleichsvorschlag. Die Forderung soll der Empfänger innerhalb von fünf Tagen überweisen. Fallen Sie auf diesen Unsinn nicht herein. So lautet der Text der Mahnung der dubiosen Inkassobüros:
Sehr geehrte/r Herr/Frau Muster,
Mit diesem Schreiben müssen wir Ihnen bedauert ich erweise mitteilen, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland mehrere SammeIklagen von verschiedenen Gewinn-und Zeitschriften vertage gesammelt haben, die wir leider nicht mehr von den Gläubigem abtreten lassen konnten, weil die Klagen schon bei den zuständigen Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern vorliegen. Trotz allem konnten wir durch unsere Bemühungen ein Vergleichsvorschlag aushandeln. Die geforderte Summe mit allen Zinsen und Mahngebühren beträgt 7688,50€. Dank uns konnten wir den Vergleichsvorschlag auf 3975,00€ senken bei Zahlung der nächsten Fünf Tage. Insofern fordern wir Sie nachdrücklich auf, die Schuldsumme in Höhe von 3975,00 EUR unverzüglich vorzunehmen. Sollten wir in binnen Fünf Tagen keine Zahlung verbuchen, sehen wir uns gezwungen Ihre Forderung an ein Gericht abzugeben, um eine Sach- und Kontopfändung oder auch die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Sämtliche damit verbundenen Kosten werden Sie tragen.
Dem Schreiben hängt ein vorbereiteter Zahlschein an, den Sie nur noch mit Ihren Bankdaten und einer Unterschrift vervollständigen sollen.
16.05.2019 Wieder kommt ein neues Unternehmen ins Rennen. Denn als neuestes Inkasso-Unternehmen soll die E.S. Group aus 59063 Hamm (Im Rosenhag 15) agieren. In den neuesten Briefen wird durch die E.S. Group eine andere, abweichende Firmenanschrift, 59065 Hamm (Hohestraße 88) verwendet. Das Unternehmen ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht registriert. Damit ist klar, dass das Inkasso nicht existiert und auch nicht dazu befähigt ist, irgendwelche Gelder einzutreiben. Demzufolge brauchen Sie auch nichts zu bezahlen. Als Geschäftsführer ist ein Herr Rolf Franzen und als Ansprechpartner ein Herr Peter Berger angegeben.
Sie sollten demzufolge auch keinen Kontakt über die Rufnummer 00448438499925 oder per E-Mail an [email protected] aufnehmen. Für die Überweisung (die Sie nicht tätigen sollten) ist die IBAN LT50 3510 0000 7904 8347 und die BIC MIEGLT21 angegeben.
Auch die Losenet Group, Fränkische Straße 111, 30455 Hannover versendet die Mahnungen. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein Fake-Unternehmen, dass tatsächlich nicht existiert. Als vermeintlicher Geschäftsführer ist Wilhelm Hermann und als Ansprechpartner Peter Lang angegeben. Die angegebene Registernummer HRB7463 vom Amtsgericht Hannover existiert nicht. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein und zahlen Sie nicht. Nehmen Sie keinen Kontakt über die angegebene Telefonnummer 00442895680305, 00448438499621 oder die E-Mail-Adresse [email protected] auf.
Als Bankverbindungen für die Überweisung sind uns aktuell RO24 BUCV 1771 2159 5617 0EUR und RO06 BTRL EURC RT04 7077 0301 bekannt. Es handelt sich um Konten in Rumänien. Einmal gezahltes Geld wird wohl für immer verschwunden sein.
11.03.2019 Die Losenet Group ist wieder einmal umgezogen. Allerdings nur auf dem Papier, denn das Unternehmen existiert tatsächlich ja gar nicht. Aktuell wird auf den dubiosen Mahnungen und Ankündigungen für die Zwangsvollstreckung die Adresse Hohenzollernring 118 in 50672 Köln angegeben. Ansprechpartner bleibt Peter Lang, der weiterhin über die Rufnummer 00448438499621 aus Großbritannien erreichbar ist. Die Handelsregisternummer hat sich mit HRB7362 beim Amtsgericht Köln geändert. Natürlich ist diese Registernummer nicht vergeben. Sie sollen getäuscht werden. Die neue Bankverbindung in Rumänien lautet RO26 INGB 0000 9999 0845 8067. Reagieren Sie auf diese Mahnungen nicht! Es ist ein Betrugsversuch.
15.03.2019 Wir können Entwarnung geben. Wenn Sie eine Mahnung von der IE Inkasso Group bekommen haben, dann können Sie diese Zahlungsaufforderung in den Mülleimer werfen. Die Drohungen in dem Brief sind nichts wert. Das Unternehmen IE Inkasso Group existiert überhaupt nicht und kann deshalb auch kein Geld eintreiben. Auch die angegebene Handelsregisternummer HRB 7362 am Amtsgericht Köln gibt es nicht.
Die Firma ist angeblich in 50968 Köln, Marktstraße 48 ansässig. Wir vermuten, dass Sie dort nicht einmal ein Firmenschild finden. Die Telefonnummer 00448438499621 und die E-Mail-Adresse [email protected] kennen wir schon von der Fake-Firma Losenet Group. Die Betrüger sind hier wenig einfallsreich. Allerdings verwenden die Kriminellen eine neue Bankverbindung. Diesmal soll das Geld nach Litauen an die IBAN LT78 3510 0000 7606 0631 gesendet werden. Überweisen Sie nichts. Das Geld ist für immer weg, aber die Mahnungen kommen weiter.
17.04.2019 Das vermeintliche Inkassounternehmen I.E. Group ist umgezogen und agiert jetzt mit einer Adresse in Stuttgart. Bei der Gelegenheit hat sich die fiktive Firma mit Inkasso G.U. Group gleich einen zweiten Firmennamen zugelegt. Angegeben ist die Ingersheimerstr. 22 in 70499 Stuttgart. Die G.U. Group residiert angeblich in der Rostockerstr. 52 in Stuttgart. Als Handelsregisternummer wir aktuell HRB7238 verwendet. Diese Handelsregisternummer ist in Stuttgart allerdings nicht vergeben. Als Geschäftsführer ist Rolf Franzen angegeben und das Geld soll nach Litauen an die IBAN LT91 3510 0000 5955 3034 beziehungsweise LT23 3510 0000 7377 5816 gesendet werden. Fallen Sie auf diesen Betrug nicht herein und überweisen Sie kein Geld. Als E-Mail-Adresse ist [email protected] angegeben.
Kennen Sie unsere Tipps schon?
Nein, auf keinen Fall. Da die Unternehmen offenbar nicht existent sind, handelt es sich hier um einen Betrugsversuch. Wer aus Angst oder Unsicherheit das Geld nach Rumänien oder Litauen überweist, wird es nie wieder sehen. Zurückholen lässt sich hier, auch auf dem Rechtsweg, in der Regel nichts.
Falls Sie bereits überwiesen haben, sollten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten, was auch online über das Internet geht. Denken Sie daran, als Anlage zu Ihrer Anzeige auch Briefe und Briefumschläge einzuscannen und beizufügen. Haben Sie dazu keine Möglichkeit, dann wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Auch dort wird Ihre Anzeige aufgenommen. Beachten Sie dazu auch unsere Hinweise für die Erstattung einer Anzeige.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der dubiosen Zahlungsaufforderungen per E-Mail an [email protected] zu, damit wir noch gezielter vor diesem Betrug warnen können. Falls Sie Fragen zu den Schreiben haben, können Sie uns diese über die Kommentare unterhalb des Artikels stellen. Das geht auch anonym. Wir beantworten Ihre Fragen, sofern diese allgemeingültig sind und keine persönlichen Daten enthalten, hier auf dieser Webseite.
Lesen Sie unbedingt im Anschluss unseren Ratgeber zum Thema Inkasso. Wir erklären, worauf Sie bei Inkassoforderungen generell achten müssen.
Der Beitrag Forderungsmanagement Inkasso Köln: 1. Mahnung – Sammelklagen Ankündigung Zwangsvollstreckung droht ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Jedes Jahr verursachen Betrüger Schäden in Millionenhöhe, indem sie falsche Rechnungen an arglose Verbraucher schicken. Besonders beliebt ist eine Masche, bei der die Betrüger vorgeben, das Inkasso einer öffentlichen Stelle oder eines Unternehmens, meist einer Bundesbehörde oder eines bekannten Onlinehändlers, abzuwickeln. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie eine dubiose Zahlungsaufforderung von einer seriösen unterscheiden und wie Sie am besten reagieren, wenn Betrüger versuchen, Ihnen mit heimtückischen Methoden Geld aus der Tasche zu ziehen.
Seit vielen Monaten warnen wir immer wieder vor unseriösen Inkasso-Briefen. So fordern Inkasso-Firmen beispielsweise viel Geld für die Nutzung von vermeintlichen Streaming-Portalen. Doch weder das Inkasso-Büro noch das Streaming-Portal existieren in der Realität. Außerdem sind seit Jahren E-Mails im Umlauf, die laut dem Text eine offene Rechnung anmahnen. Tatsächlich sollen über die Mahnungen jedoch Viren verbreitet werden. Die offene Forderung existiert nicht. Dennoch ist die Aufregung beim Empfänger der Zahlungsaufforderungen entsprechend groß.
Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels
Fast jeder vergisst einmal, eine Rechnung zu begleichen. Irgendwann liegt dann eine Mahnung im Briefkasten. Wenn Sie allerdings ein solches Schreiben erhalten und sich an den zugrunde liegenden Geschäftsvorfall gar nicht mehr erinnern können, dann ist Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Mahnung angeblich von einem Inkassounternehmen stammt und der Ton sehr aggressiv ist. Kein seriöses Unternehmen wird Ihnen bei der ersten Zahlungserinnerung gleich mit Pfändung oder Schufa drohen.
Wenn das Schreiben seriös ist, dann können Sie ihm entnehmen, wofür Sie das Geld angeblich schulden und wann das zugrunde liegende Rechtsgeschäft stattgefunden haben soll. Außerdem geben seriöse Inkassounternehmen an, in wessen Auftrag sie tätig sind. Des Weiteren werden die geschuldete Forderung, die Zinsen, die Mahngebühren sowie die Inkassogebühren gesondert aufgeführt. Neben einem Aktenzeichen ist in der Regel ein Sachbearbeiter als Ansprechpartner angegeben.
Ob das Inkassounternehmen ordnungsgemäß registriert ist, können Sie ganz einfach online herausfinden. Dazu stellen die Justizverwaltungen der Länder eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie überprüfen, ob das jeweilige Inkasso-Büro in Deutschland überhaupt eine Zulassung besitzt. Ist die Inkasso-Firma dort nicht verzeichnet, darf sie als Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.
Einige Betrugsmaschen im Inkasso-Bereich sind besonders dreist. So gibt es Abzocker, die den Briefkopf bekannter Unternehmen, Behörden oder seriöser Inkassofirmen einfach nachahmen. Wenn Sie eine Mahnung von Amazon, einen Gebührenbescheid einer Bundesbehörde oder ein Schreiben von einem renommierten Inkassounternehmen erhalten haben, gibt es eine ganz einfache Methode zu prüfen, ob das Schreiben echt ist. Gehen Sie einfach auf die offizielle Webseite des vermeintlichen Gläubigers. Dazu nutzen Sie bitte nicht die im Schreiben angegebene URL, sondern googeln die Seite selbst. Als nächstes gleichen Sie dann die dort angegebene Bankverbindung mit der Bankverbindung ab, an die Sie Ihre Zahlung richten sollen. Wenn es hier keine Übereinstimmung gibt, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch. Vorsorglich sollten Sie dann noch einmal beim angeblichen Gläubiger direkt nachfragen und die Echtheit des Schreibens überprüfen.
Lassen Sie sich keinesfalls durch kurze Fristen oder die Androhung von weiteren Verzugszinsen oder zusätzlichen Mahngebühren unter Druck setzen. Solche Methoden sind nur ein weiteres Indiz dafür, das es sich um einen Betrug handelt.
Unseriöse Inkasso-Briefe und Mahnungen sind oft von Drohungen und dubiosen Ankündigungen gekennzeichnet. Nicht selten wird mit einem Schufa-Eintrag, dem Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Das Inkasso-Büro kann bei Ihnen Zuhause keine Sachen pfänden. Dafür ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig, den Sie direkt vom Amtsgericht zugestellt bekommen. Und selbst bei einer Pfändung kommen keine Männer mit breiten Schultern, sondern der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin.
Auch das Ankündigen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden muss Ihnen keine Angst machen. Der Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird Ihnen vom Gericht zugestellt und Sie erhalten die Gelegenheit dagegen Einspruch zu erheben. Ebenso müssen Sie keine Angst vor einem Schufa-Eintrag haben, denn dort dürfen nur unbestrittene Forderungen erfasst werden.
Zahlungsaufforderungen, aus denen Sie weder den Gläubiger noch das zugrundeliegende Rechtsgeschäft, also zum Beispiel die Bestellung oder den Kauf, entnehmen können, dürfen Sie getrost ignorieren. Um Betrug handelt es sich auch, wenn das Inkasso-Büro keine Zulassung besitzt oder gar frei erfunden ist. Wenn Sie gegen Inkasso-Betrüger vorgehen wollen, können Sie entweder die Verbraucherzentrale oder die Polizei informieren. Wir erklären, wie Sie online eine Anzeige erstatten und was Sie vor Ort bei der Anzeigenerstattung beachten sollten.
Bei allen anderen dubiosen Rechnungen sollten Sie direkt Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und dazu ausschließlich Kontaktdaten nutzen, die Sie eigenständig recherchiert haben. Solange der Gläubiger die Zahlungsaufforderung nicht als authentisch bestätigt hat, halten Sie die Zahlung in jedem Fall zurück. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Mahnschreiben doch begründet war, lohnt sich dennoch ein kritischer Blick auf die Gebühren. Auch Inkassounternehmen übertreiben hier gerne. Wenn Ihnen die Beträge, die zusätzlich zur eigentlichen Forderung erhoben werden, zu hoch erscheinen, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Von Inkasso-Schreiben sollten Sie sich nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, was ein Inkassounternehmen darf und was nicht. Informationen zur Rechtslage sowie nützliche Musterbriefe bieten die Elixir Rechtsanwälte
Häufig ist im Internet zu lesen, dass Inkasso-Schreiben immer per Brief eintreffen. Das ist heute nicht mehr gültig. Sowohl Inkasso-Büros als auch Rechtsanwälte versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen auch per E-Mail. Sie können also nicht davon ausgehen, dass es sich zwingend um Betrug handelt, wenn die Mahnung per E-Mail eingeht.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie die Post vom Inkasso-Unternehmen prüfen und selbst ableiten, wie Sie darauf reagieren:
Und das Wichtigste: Stecken Sie bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen den Kopf nicht in den Sand. Sie könnten sonst schneller als Ihnen lieb ist in der Schuldenfalle landen. Prüfen Sie die Forderungen und reagieren Sie entsprechend angemessen. Holen Sie sich im Notfall professionelle Hilfe!
Der Beitrag Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Musterbrief: Abwehr einer unberechtigten Forderung (Inkassobüro) – Download erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Unberechtigte Forderungen sind keine Seltenheit. Gerade durch das Internet kommt es vermehrt zu Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, die sich Verbraucher nicht erklären können. Bei einem Inkassoschreiben müssen Sie nicht sofort an Betrug denken. Es könnte auch sein, dass Unbekannte Ihre Daten missbraucht haben und das Inkassobüro davon gar nichts ahnt. Oder es gab Probleme bei der Übernahme von Daten. Wir haben beispielsweise von scheinbar unberechtigten Forderungen von O2 berichtet.
Fakt ist: Wenn Sie sich eine Forderung nicht erklären können, dann sollten Sie dieser auf jeden Fall widersprechen. Letztlich muss Ihnen die Firma oder das Inkassobüro nachweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen gekommen ist.
Verwenden sollten Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale, wenn Sie einer Rechnung eines Inkassobüros grundsätzlich widersprechen. Das bedeutet, wenn Sie den Absender der Rechnung gar nicht kennen oder Ihnen ein Vertragsabschluss nicht erinnerlich ist. Stehen Sie dagegen in einem Vertragsverhältnis mit dem Absender der Rechnung und möchten nur einem Teil widersprechen, so ist dieser Musterbrief nicht geeignet.
Haben Sie eine unberechtigte Forderung für eine Internet-Service-Leistung erhalten, dann stellen wir Ihnen hier den richtigen Musterbrief zur Verfügung.
Falls Sie eine Rechnung für ein Zeitungsabo direkt von dem jeweiligen Lieferanten erhalten, dann empfehlen wir diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Achten Sie zuerst darauf, dass Sie Ihre individuellen Angaben entsprechend ausfüllen. Senden Sie den Musterbrief nicht an die Verbraucherzentrale und nicht an Verbraucherschutz.com. Der richtige Empfänger für den Brief ist das Inkassounternehmen, von dem Sie Post bekommen haben.
Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beweis in der Hand haben. Alternativ geht auch ein Fax, wenn Sie das Sendeprotokoll bekommen und aufheben.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
Haben Sie den Musterbrief bereits eingesetzt? War das erfolgreich oder wie hat das Unternehmen reagiert? Bitte berichten Sie von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Artikel. Sie helfen damit allen Lesern von Verbraucherschutz.com
In unserer Übersicht entdecken Sie weitere Warnungen vor unseriösen Inkasso-Briefen und unberechtigten Inkasso-Forderungen.
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]]>Der Beitrag Vorsicht: Amazon E-Mail – Zahlungserinnerung – von [email protected] erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Gefälschte E-Mails im Namen des Versandhändlers Amazon sind für E-Mail-Nutzer keine Seltenheit. Fast täglich berichten wir über neue Phishing-Mails mit Amazon als Absender, die wir in unserer Amazon-Phishing-Übersicht veröffentlichen. Seit längerer Zeit taucht immer wieder eine E-Mail auf, die den Betreff „Zahlungserinnerung“ trägt und von der E-Mail-Adresse [email protected] oder [email protected] kommt.
Die Einordnung dieser E-Mail ist nicht ganz einfach. Schließlich wird der Text der Nachricht tatsächlich von Amazon genutzt. Auch die Mitteilung der Bankverbindung wird in echten E-Mails verwendet. Dennoch haben viele dieser Zahlungserinnerungen gemeinsam, dass der Empfänger der Mahnung sich keiner Schuld bewusst ist. Oft hat er gar nichts bestellt.
Die uns vorliegenden E-Mails sehen alle nahezu gleich aus. Lediglich die individuellen Nummern und die gekauften Produkte unterscheiden sich. In der Regel werden Sie darüber informiert, dass es Probleme mit der Lastschrift von Ihrem Konto gab und der offene Betrag nicht abgebucht werden konnte. Zudem werden Sie in der E-Mail aufgefordert, den offenen Betrag auf ein Konto bei der HSBC Trinkaus und Burkhardt zu überweisen. So lautet der Text der E-Mail, die grafisch nicht gestaltet ist:
Guten Tag,
wie vereinbart haben wir versucht den Betrag für Ihre Bestellung bei Amazon.de von Ihrem Konto abzubuchen. Die Bezahlung dieser Bestellung konnte nicht abgeschlossen werden.
Wir fordern Sie hiermit höflich auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von EUR 22.99 bis spätestens 28.06.2017 (Zahlungseingangsdatum) unter Angabe des Verwendungszwecks 000000 auf folgendes Konto zu überweisen:
Empfänger Amazon Media EU S.à.r.l.
Kreditinstitut HSBC Trinkaus und Burkhardt
IBAN DE64300308801938627009
SWIFT/BIC TUBDDEDDXXX
Verwendungszweck 000000Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Bestellnummer Betrag Rücklastschriftsgrund
——————————————————————————————
306-9050978-8317960 EUR 19.99 Bankdaten nicht korrekt
Rücklastschriftentgelt EUR 3.00
——————————————————————————————
Gesamtbetrag EUR 22.99Bestellte Artikel:
306-9050978-8317960,Xbox Live Gold – Mitgliedschaft 3 Monate [Xbox Live Online Code]Geben Sie bitte ausschließlich 000000 als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen.
Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Hinweis:
Sie können diese Bestellung/en jederzeit über „Mein Konto“ auf der Website (http://www.amazon.de/) einsehen.Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!
Amazon.deTel Deutschland 0800 1875611 (kostenfreie Rufnummer)
Tel Österreich 0800 298392 (kostenfreie Rufnummer)
Email [email protected]
Servicezeiten Montag – Freitag 08:00 bis 19:30
Samstag – Sonntag 10:00 bis 16:00
Generell unterhält Amazon einige Bankverbindungen bei dem Kreditinstitut HSBC Trinkaus und Burkhardt. In einigen Fällen bekommen Sie zusätzlich noch einen Brief per Post mit dem gleichen Inhalt.
Woran erkennen Sie die Fälschung, wenn die Links alle korrekt beziehungsweise gar keine enthalten sind? Genau genommen haben Sie fast keine Chance, eine Fälschung zu erkennen. Selbst die anonyme Anrede kann nicht als Erkennungsmerkmal herangezogen werden, da Amazon die E-Mails selbst unpersonalisiert versendet.
Aus unserer Erfahrung ist die E-Mail zudem in den meisten Fällen echt und stammt tatsächlich von Amazon. Es gibt einige Gründe, warum die E-Mail versendet wird. Nur selten handelt es sich um einen Fehler. Entweder gab es beim Einzug eines Rechnungsbetrages wirklich Probleme oder wie in letzter Zeit häufig passiert, wurde eine Bestellung ohne Kenntnis des Amazon-Kontoinhabers ausgelöst. Kriminelle hacken immer wieder Amazon-Konten und kaufen anschließend auf Kosten der regulären Kontoinhaber ein. Dabei werden oft fiktive Bankverbindungen oder IBAN-Nummern von anderen Opfern angegeben. Das ist dann auch die Begründung, warum Sie mit dem erworbenen Artikel nichts anfangen können.
Nicht zuletzt kann es sich natürlich auch um eine Fälschung handeln. Dann würden Kriminelle darauf vertrauen, dass Sie den Rechnungsbetrag einfach bezahlen. Auch das konnten wir in der Vergangenheit bereits beobachten.
Ja, auch das kann passieren. Nämlich dann, wenn Ihre Daten missbraucht wurden. In diesem Fall haben Sie zu dem Amazon-Konto, welches der Kriminelle angelegt hat, gar keinen Zugriff. Die Kriminellen nutzen oft nicht Ihr bestehendes Amazon-Konto. Wäre das der Fall, hätte die Abbuchung in den meisten Fällen funktioniert. Lesen Sie hier mehr zu einer großen Betrugswelle in Bezug auf den Missbrauch fremder Identitäten und erfahren Sie, was Sie als betroffener Amazon-Kunde tun sollten.
Da Sie letztlich nicht wissen können, was hier wirklich gerade passiert, sollten Sie diese E-Mail auf jeden Fall ernst nehmen. Haken Sie die Nachricht nicht einfach als Spam ab, sondern gehen Sie der E-Mail auf den Grund und überprüfen Sie, was passiert ist. Gerade wenn Fremde Ihr Konto gehackt haben, ist es wichtig das Sie aktiv werden. Sollte es sich hier um einen Identitätsmissbrauch handeln, müssen Sie unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten.
Es gibt eine recht einfache Methode, mit der Sie sich vor Betrug schützen können und gleichzeitig herausbekommen, ob die Nachricht echt ist. Nehmen Sie Kontakt mit Amazon auf. Das geht unter der in der E-Mail oder dem Anschreiben angegebenen kostenlosen Telefonnummer. Alternativ erklären wir, wie Sie per Telefon, E-Mail oder Chat Kontakt mit Amazon aufnehmen können. Erkundigen Sie sich, ob tatsächlich eine Forderung offen ist. Auf diese Weise gehen Sie dem Problem recht schnell und verbindlich auf den Grund.
Woher haben die Hacker meine Daten? Diese Frage bewegt Internetnutzer, wenn wieder eine Spam-Mail mit zahlreichen persönlichen Daten im Postfach liegt. Wir geben in diesem Artikel eine Antwort und erklären, wie Sie herausfinden, ob Ihre
Falls Sie eine Mahnung im Namen von Amazon mit abweichendem Text erhalten haben, dann können Sie uns die E-Mail zur Prüfung an [email protected] senden. Wir prüfen, ob es sich um Betrug oder Phishing handelt.
Sehen Sie sich unbedingt auch unsere Amazon-Anleitungen zum Thema Sicherheit und Privatsphäre bei den Versandhändler an.
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]]>Der Beitrag Amazon und PayPal: Betrug mit geklauten Daten – Einkauf auf fremde Kosten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer öfter melden sich Verbraucher bei uns, weil Sie beispielsweise eine Rechnung von Amazon bekommen haben. Einige Nutzer haben auch eine Amazon-Mahnung bekommen. Kurios: Diese Kunden haben teils gar kein Amazon-Konto oder haben im fraglichen Zeitraum nichts eingekauft. Ähnlich ist es auch bei PayPal. Wenn unerwartet eine Mahnung vom Zahlungsdienstleister kommt, ist der Schreck und die Verwunderung besonders groß. Immer häufiger stellt sich heraus, die E-Mails sind echt und es handelt sich um keine gefälschte E-Mail im Namen von Amazon oder PayPal.
Soziale Organisationen werben im Internet um Spenden, Vereine nutzen das Web um Mitgliederwerbung zu betreiben. Den Aufnahmeantrag findet man online und dieser enthält auch die IBAN-Nummer. Doch auch Verbraucher sind betroffen, denn die IBAN-Nummer wird über dubiose Anrufe erfragt. Zudem werden massenhaft persönliche Daten samt Kontonummern im Internet verkauft. Das nutzen Betrüger aus, um illegal Beträge abzubuchen. Die Redakteure der Servicezeit, des Verbrauchermagazins des WDR, sind der Sache nachgegangen.
Kriminelle suchen im Internet gezielt nach Kontodaten. Finden sie dabei ein Konto, das noch nicht mit PayPal verbunden ist, melden sie sich mit der gestohlenen IBAN bei dem Bezahldienst an und gehen dreist auf Einkaufstour. Bis dem geprellten Kontoinhaber der Betrug auffällt, sind die Täter mit der Ware längst über alle Berge.
Ähnliche Fälle gibt es auch bei Amazon. Auch hier geben Kriminelle die persönlichen Daten von fremden Personen ein und kaufen anschließend Gutscheine oder andere Produkte. Meist wird zu den persönlichen Daten passend noch eine neue E-Mail-Adresse angelegt. Schließlich soll der betrogene Kunde die Bestellbestätigung nicht erhalten.
Oft erfahren die Opfer des Datenmissbrauchs erst nach mehreren Monaten von dem Missbrauch. Wenn sich der Geschädigte dann bei PayPal meldet, erklärt sich der Bezahldienst für nicht zuständig. Denn die achtwöchige Frist sei verstrichen, der Kunde hätte den Betrug früher angeben müssen. Doch ganz so einfach ist die Sachlage nicht.
Tatsächlich hat jeder Kontoinhaber die Pflicht, sein Konto regelmäßig durchzusehen, um Fehlbuchungen rechtzeitig festzustellen, so die aktuelle Rechtsprechung. Finanzexperten sehen das jedoch anders. Denn der Betrug ist oft klar erkennbar, wenn Beträge eindeutig illegal abgebucht wurden. Zahlreiche Verfahren gegen PayPal sind deshalb zur Zeit bei den Gerichten anhängig, meist wegen unberechtigter Lastschriften. Der Bezahldienst nimmt es offensichtlich nicht so genau mit dem SEPA-Verfahren, kann in vielen Fällen keine ordnungsgemäßen Lastschriftmandate vorlegen.
PayPal führt normalerweise bei der Anmeldung eine Sicherheitsabfrage durch, um jedes neue Konto zu überprüfen. Dem Neukunden wird unmittelbar nach der Anmeldung von PayPal ein Cent auf sein Girokonto überwiesen. Im Verwendungszweck findet sich dann ein vierstelliger Code, den der Antragsteller in die Eingabemaske auf der Webseite der Online-Bank einfügt. Damit ist sichergestellt, dass er über die Kontoeröffnung informiert wird und einverstanden ist. Aber diese Sicherheitsprozedur wird offensichtlich nicht in jedem Fall durchgeführt. Und somit entsteht eine deutliche Sicherheitslücke, die Cyberkriminelle ausnutzen.
PayPal erklärt auf Anfrage der WDR-Redaktion: „Es ist möglich, Zahlungen mit PayPal auch ohne diese Bestätigung durchzuführen. (…) Spätestens ab einem Betrag von 2 500 Euro pro Jahr ist PayPal gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität des Kunden und weitere Angaben zu prüfen sowie anhand externer Unterlagen zu bestätigen.“ Und eben diese Lücke wird von den Kriminellen genutzt, um kleinere Beträge illegal abzubuchen.
Bekommt man den Betrag von PayPal nicht zurück, sollte man sich an die eigene Bank wenden. Denn diese kann acht Wochen lang die Lastschrift wieder zurückbuchen, und zwar ohne jede Begründung. Mit einem guten Argument verlängert sich die Frist sogar auf 13 Monate, allerdings sollte man sich für diesen Fall mit einem Anwalt beraten.
Haben Unbekannte auch in Ihrem Namen eingekauft und die entsprechenden Händler oder gar Inkasso-Unternehmen wenden sich nun per E-Mail oder Post mit Rechnungen und Mahnungen an Sie? In diesem Fall sollten Sie die Schreiben nicht ignorieren. Zeigen Sie keine falsche Scham. Nachfolgend erklären wir, was Sie nach der Online-Abzocke tun sollten.
Sie bekommen eine E-Mail mit einer Rechnung oder Mahnung und wissen nicht genau, ob die Nachricht echt ist oder ob es sich um Phishing handelt. Nutzen Sie zunächst die Suchfunktion auf unserer Webseite. Für populäre Händler und Zahlungsanbieter finden Sie auf unserer Webseite sowohl gefälschte E-Mails die gerade im Umlauf sind als auch eine Entwarnung für echte E-Mails. Wird Ihre Frage nicht beantwortet, leiten Sie die E-Mail an unsere Redaktion unter [email protected] weiter. Wir prüfen diese und geben Ihnen auf Wunsch eine Rückmeldung.
Für allgemeine Fragen können Sie die Kommentare unterhalb des Artikels nutzen. Wir beantworten diese Fragen oft innerhalb weniger Stunden.
Der Beitrag Amazon und PayPal: Betrug mit geklauten Daten – Einkauf auf fremde Kosten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Wulf Consulting Ltd: E-Mail mit 1. Mahnung ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wenn eine Mahnung in den virtuellen Briefkasten flattert, ist die Aufregung naturgemäß recht groß. Haben Sie eine Rechnung übersehen oder durch Unachtsamkeit einen Vertrag abgeschlossen? Müssen Sie den Rechnungsbetrag bezahlen? Oder handelt es sich um eine Fake-Mail eines Betrügers?
Bei der Wulf Consulting Ltd soll es sich angeblich um eine Inkassounternehmen handeln. Dieses wurde angeblich durch einen Streaming-Dienst beauftragt, bei dem Sie ein Premium-Jahresabo abgeschlossen haben. Nun sollen Sie 516,24 Euro bezahlen, die innerhalb einer extrem kurzen Frist von 2 Tagen zu bezahlen sind. Das Geld sollen sie auf eine IBAN in England überweisen.
Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.
Wir können in diesem Fall Entwarnung geben. Das Unternehmen ist uns bereits als unseriös bekannt. Nachfolgend erklären wir, warum Sie die Forderung nicht begleichen und nicht antworten sollten:
Sehen Sie sich ergänzend dazu auch unseren Ratgeber zum Thema Inkasso-Post an.
Der Beitrag Wulf Consulting Ltd: E-Mail mit 1. Mahnung ist Betrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Vorsicht: Mahnung per E-Mail mit Betreff Automatische Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Wir warnen erneut vor dubiosen E-Mails mit dem Betreff „Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden“, „automatische Lastschrift konnte nicht durchgeführt werden“ oder „Automatische Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden“. Die Zahlungsaufforderungen werden im Namen verschiedener Unternehmen versendet. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.
Verbraucher werden immer wieder mit Rechnungen, Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Wenn diese Forderungen per E-Mail vollkommen überraschend kommen und Ihnen der Absender nicht bekannt ist, sollten Sie sehr wachsam sein. Seit Jahren versuchen kriminelle mit fingierten Mahnungen ahnungslose E-Mail-Nutzer in diverse Fallen zu locken. Ausführliche Informationen zu der Masche finden Sie in dieser Warnung vor den Mahnungen.
Leider ist bei vielen Verbrauchern der erste Schreck so groß, dass diese entweder den Links in den mysteriösen E-Mails anklicken oder die angehängte Datei mit der angeblichen Aufstellung der Forderung öffnen. Doch genau das dürfen Sie nicht tun. Seit vielen Monaten versenden Kriminelle E-Mails mit dem Betreff „Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden“ oder „automatische Konto-Lastschrift konnte nicht durchgeführt werden“ und verbreiten darüber einen Virus. Die vermeintlichen Firmen als Absender wechseln permanent. Den Versendern kommt es nicht auf eine Überweisung an.
Nachfolgend veröffentlichen wir ein Beispiel für die E-Mails der Kriminellen. Allerdings ändern sich Texte und Absender ständig. Deshalb bitten wir Sie, abweichende Texte und Absender über die Kommentare unterhalb des Artikels zu posten.
Sehr geehrter Kunde Max Mustermann,
es wurde festgestellt, dass die Forderung Nr. 9216081940 immer noch nicht bezahlt wurde.
Wir geben Ihnen jedoch noch eine letzte Möglichkeit, Ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, indem Sie unverzüglich die ausstehende Summe in Höhe von 567,00 EURO an uns zahlen.
Die Einzelheiten der Bestellung und die Kontodaten können Sie dem Onlineshop unter der URL sehen.
Falls der Schuldbetrag nicht bezahlt wird, sind wir gesetzlich verpflichtet Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten. Um Ihnen diese Unannehmlichkeit zu vermeiden, sollten Sie die Rechnung umgehend bezahlen.
Bitte beachten Sie, über die Verzinsung der Forderung hinaus hat der Schuldner auch jeden weiteren durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen.
Baur GmbH AG
33415 Verl
USt-IdNr.: DE 465204566
Inhaber Johann Kuhn
Öffnen Sie auf keinen Fall die Anhänge bei derartigen E-Mails und klicken Sie keine Links an!
22.05.2019 Die Betreffzeilen der gefälschten Mahnungen unterscheiden sich geringfügig. Folgende Betreff-Variationen werden beispielsweise verwendet:
Bitte beachten Sie: Die Betreffzeilen sind personalisiert. Vor den hier aufgeführten Texten steht häufig der vollständige Name des Empfängers. Danach kommt ein Datum oder eine Ziffernkombination.
Lesen Sie unbedingt auch unsere Warnung zu den E-Mails mit dem Betreff „Rechnung noch offen“, „offene Rechnung“ oder „Abrechnung“, die Sie ebenfalls jederzeit in Ihrem Postfach finden können.
Da in den E-Mails ohnehin keine Bankverbindung zu finden ist, können Sie zum Glück auch nichts überweisen. Allerdings ist der Schaden durch Malware im Vergleich zu einem denkbaren finanziellen Verslust oft viel größer. Denn wenn Sie den Link in den fingierten Mahnungen öffnen, laden Sie sich einen gefährlichen Virus herunter. Durch das Öffnen des Anhangs in den Zahlungsaufforderungen wird der Virus installiert. Ganz gleich wie die Schadsoftware auf den Rechner kommt, kann diese im schlimmsten Fall zum Totalverlust Ihrer Daten führen.
Die schädliche Datei kommt entweder per Download nach Klick auf den Link in der E-Mail oder über einen Anhang in der Mahnung auf Ihren Computer. Wer die angebliche Kostenaufstellung in Form einer ZIP-Datei öffnet, installiert sich einen Virus. Dieser ist besonders gefährlich, da er sein Gesicht permanent ändert. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der Trojaner in der Lage, weiter Schadsoftware nachzuladen und zu installieren. Diese versendet dann den Virus von Ihrem Computer weiter oder führt unerwünschte Handlungen durch. So ist denkbar, dass Ihre Festplatte mit Ransomware verschlüsselt wird und Sie keinen Zugriff auf Ihre Daten mehr bekommen.
Deshalb noch einmal unsere Warnung:
Öffnen Sie die Datei im Anhang der E-Mail auf keinem Fall.
Derzeit hat die Malware vor allem Computer mit dem Betriebssystem Windows im Visier. Es ist uns bisher kein Fall bekannt, bei dem der Virus für Smartphones mit Android-Betriebssystem oder für das iPhone eine Gefahr darstellte. Speichern sollten Sie die Datei auf dem Smartphone dennoch nicht, da bei der Synchronisation des Handys die Gefahr besteht, dass der Virus auf den Computer gelangt.
Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass es sich bei der Mahnung um eine berechtigte Forderung handeln könnte. Der Anlass ist nur vorgeschoben, um Sie zu einem Klick auf den Anhang zu bewegen. Sie können die E-Mail einfach löschen. Auch eine Antwort an den Absender bringt nichts, da die Adressen der Absender gefälscht sind. Es handelt sich bei dem angegeben Absender also nicht um den Versender dieser E-Mail.
Hilfreich könnte es jedoch sein, wenn Sie die E-Mail in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches verschieben. Die meisten Spam-Filter lernen mit jeder E-Mail dazu.Das führt dazu, dass zukünftig weniger unerwünschte E-Mails in Ihrem Posteingang stehen. Außerdem sollten Die den Virenscanner in Ihrem Postfach aktivieren. Wir erklären in einer Anleitung, wie Sie den Virenscanner bei web.de aktivieren und den Spam-Filter pflegen. Außerdem finden Sie bei uns Anleitungen zum Thema Spam-Filter für GMX und Gmail. Alle Anleitungen zum Thema Spam-Filter anzeigen.
Viele Nutzer machen sich Sorgen darüber, woher die korrekten Adressdaten samt Telefonnummer in den betrügerischen Mahnungen stammen. Eine hundertprozentige Antwort auf diese Frage können auch wir nicht geben. Mittlerweile werden auch Adressdaten aus vielen anderen Quellen verwendet, die teils sehr aktuell, vereinzelt aber auch stark veraltet sind. Sie können selbst überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse und womöglich weiterer persönliche Daten von einem Datendiebstahl betroffen sind. Wir erklären Ihnen, wie Sie ermitteln ob Ihre persönlichen Daten im Internet veröffentlicht und verkauft werden.
Zunächst fallen die dubiosen Zahlungsaufforderungen dadurch auf, dass Sie als Empfänger oftmals weder den Absender kennen, noch den geforderten Betrag. Das ist auch logisch, denn diese Daten hat sich der Versender der E-Mail frei ausgedacht. Und genau an dieser Stelle sollten Sie stutzig werden. Aber es fehlen weitere Angaben.
Die kriminellen Mahnungen sind sehr allgemein verfasst und enthalten in der Regel keinen konkreten Zahlungsgrund. Das bedeutet, dass Sie nicht erkennen können, wann Sie wo welche Produkte gekauft haben, die Sie nicht bezahlt haben. Diese Information muss der Absender einer Mahnung jedoch liefern, ohne das Sie dazu Dateien öffnen oder Daten herunterladen müssen. Zudem ist keine Telefonnummer für weitere Fragen zu der Forderung angegeben. Auch die Bankverbindung für eine Überweisung fehlt.
Wir möchten unsere Leser möglichst frühzeitig vor neuen Gefahren im E-Mail-Postfach warnen. Bitte leiten Sie uns E-Mails, bei denen Sie einen Virus im Anhang vermuten oder von einem Betrugsversuch ausgehen, an [email protected] weiter. Wir prüfen die Nachrichten und geben bei Bedarf sofort eine Warnung raus.
Bitte posten Sie die Namen und Absender der Fake-Firmen in den Kommentaren unter dem Artikel. Damit warnen Sie andere Nutzer in Echtzeit und nehmen vielen E-Mail-Nutzern den ersten Schreck!
Der Beitrag Vorsicht: Mahnung per E-Mail mit Betreff Automatische Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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