Mahnvverfahren | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:10:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Mahnvverfahren | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommen Sie ohne hohe Kosten an Ihr Geld! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-ohne-hohe-kosten-an-ihr-geld/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-ohne-hohe-kosten-an-ihr-geld/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:10:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63987 Es ist lästig seinem Geld hinterherzulaufen, aber Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung nicht nur aktiv, sondern auch ohne hohe Anwaltskosten einzutreiben. Dazu müssen Sie sich nur mit dem sogenannten Mahnverfahren beschäftigen. Sie haben eine

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Es ist lästig seinem Geld hinterherzulaufen, aber Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung nicht nur aktiv, sondern auch ohne hohe Anwaltskosten einzutreiben. Dazu müssen Sie sich nur mit dem sogenannten Mahnverfahren beschäftigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geringe Summen lassen sich mit dem sogenannten gerichtlichen Mahnverfahren eintreiben, wenn Sie Ihr Geld von einem Anbieter nicht innerhalb einer vereinbarten Zahlungsfrist bekommen.
  • Im Vergleich zu einer Klage ist das Mahnverfahren deutlich günstiger und Sie kommen meist viel schneller an Ihr Geld.
  • Zuerst fordern Sie den Schuldner mit einer schriftlichen Mahnung zur Zahlung auf und wenn er dann nicht zahlt, dann leiten Sie das Mahnverfahren ein.
  • Durch das Mahnverfahren verzögert sich die Verjährung der finanziellen Ansprüche.

Sie haben eine ausstehende Geldzahlung nicht erhalten, dann spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Online-Händler, eine Versicherung, dem Energieversorger oder dem Telefonanbieter handelt. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, damit Sie an Ihr Geld kommen. Gerade bei kleineren Summen lohnt sich die Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Symbolbild Recht
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Der Schreck ist groß. Aktuell wird eine E-Mail vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter aus Hamburg versendet. Darin geht es um vermeintliche Schulden aus einem Zeitschriften-Abo. Angeblich sollen Sie verhaftet werden, wenn Sie nicht zahlen.  Kriminelle denken

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Geldforderungen mit dem Mahnverfahren durchsetzen

Sie haben online Ware bestellt und diese innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt, aber die Kaufpreiserstattung lässt auf sich warten.

In der Regel winken die Anwälte dankend ab, denn bei dem geringen Streitwert sind die Anwaltsgebühren und der Aufwand viel zu hoch. Also lohnt sich eine Klage aufgrund des geringen Geldbetrages eher nicht, aber was können Sie machen?

In diesen Fällen lohnt sich das gerichtliche Mahnverfahren, denn die Vorteile sind eindeutig. Mit dem Mahnverfahren sparen Sie eine Menge Anwaltskosten und das Verfahren ist nicht so aufwendig wie eine Klage. Zudem läuft das Mahnverfahren fast automatisch ab, so dass Sie keine Gerichtsverhandlung brauchen, auch wenn die Gegenseite sich gegen die Forderung ausspricht.

Aber Achtung: Lassen Sie die Forderungen auf keinen Fall verjähren!

In der Regel verjähren die einfachen Geldforderungen nach drei Jahren und wenn Sie auf eine Rückzahlung warten, dann sollten Sie innerhalb dieser Frist handeln, wenn Sie Ihr Geld noch erhalten wollen.

Wichtig ist, dass eine einfache Zahlungsaufforderung meist nicht ausreicht, um eine Verjährung zu verhindern. Sie müssen das sogenannte Verfahren zur Rechtsverfolgung einleiten und dazu gehört entweder eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren.

Bei dem Mahnverfahren handelt es sich um ein einfaches Verfahren, welches nicht umfangreich ist und Ihnen trotzdem zu Ihrem Recht verhelfen kann. Zuerst müssen Sie behaupten, dass Sie einen Zahlungsanspruch haben, aber eine inhaltliche Prüfung findet meist nicht statt. Es kommt erst zu einer Prüfung, wenn der Angehmahnte einen Widerspruch einleitet und es zu einem Verfahren vor Gericht kommt. Eine geltend gemachte Forderung per Mahnbescheid muss also Hand und Fuß haben.

2018-09-09 Mahnung Abmahnung Abrechnung Rechnung von Rechtsanwalt mit Virus
Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky)

Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber

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Das gerichtliche Mahnverfahren einleiten

Mit diesen fünf Schritten können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

  • Mahnung schreiben

Sie haben eine ausstehende Zahlung nicht erhalten, dann sollten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Mahnung schreiben, so dass Sie den Schuldner zur Zahlung auffordern können. Der erste Schritt ist wichtig, damit Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können. Es ist nicht verpflichtend, dass Sie den Schuldner dreimal anmahnen müssen, denn eine zugestellte Mahnung ist ausreichend.

Sie müssen bei der Mahnung darauf achten, dass die Forderung klar und deutlich zu erkennen ist.

  • Nennen Sie den Grund für die Forderung und die genaue Höhe.
  • Setzen Sie eine Zahlungsfrist und in der Regel spricht man von zwei Wochen.
  • Geben Sie Ihre Bankverbindung an.
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer von der Rechnung müssen im Mahnschreiben vorhanden sein.
  • Versenden Sie das Mahnschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Zweifel das Verschicken auch nachweisen können.
  • Mahnbescheid beantragen

Sie haben die Mahnung geschrieben und trotz gesetzter Zahlungsfrist ist nichts passiert, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Aber denken Sie daran, dass das Mahnverfahren streng formalisiert ist. Das bedeutet, für die einzelnen Schritte im Verfahren sind Vordrucke vorhanden und dessen Nutzung ist zwingend vorgeschrieben.

Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen, damit Sie das Verfahren beginnen können. Das Gericht stellt dem Schuldner im nächsten Schritt einen Mahnbescheid mit der Post zu.

Den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids können Sie entweder mit Hilfe des offiziellen Vordrucks machen oder online bestellen. In allen größeren Schreibwarenläden bekommen Sie einen entsprechenden Antrag.

Sie können den Mahnantrag aber auch direkt online als Barcodeantrag stellen oder als online übermittelte Datei, wenn eine Signaturkarte vorhanden ist. Dann wenden Sie sich an das Mahnportal der Bundesländer. Dort finden Sie auch eine genaue Anleitung, wie Sie den Mahnbescheid ausfüllen müssen. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen, dann wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes.

Das Gericht stellt Ihnen alle weitere Formulare für das Mahnverfahren zur Verfügung.

Die Bezeichnung des Anspruches muss genau erfolgen, damit Sie eine Verjährung verhindern können. Die Anspruchsart können Sie entweder mit einer vorgegebenen Liste machen oder als freie Formulierung.

  • Zustellung des Mahnbescheides

Das Amtsgericht kümmert sich um die Zustellung, wenn Sie einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheides gestellt haben.

Im Grunde hat der Mahnbescheidempfänger drei Möglichkeiten zu reagieren:

  • Er zahlt die offene Forderung und die Sache ist vom Tisch.
  • Es passiert nicht, dann sollten Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Ansprüchen durch einen Gerichtsvollzieher mehr Kraft verleihen.
  • Er legt Widerspruch ein und dann kommt es zu einem Prozess vor Gericht, wenn Sie das beantragt haben. In der Regel kommt das Gericht zum Tragen, welches in der Nähe des Zahlungspflichtigen ist. Sie müssen Ihren Anspruch schriftlich begründen, denn dazu wird das Gericht Sie auffordern. Sie haben die Möglichkeit das selber zu tun, wenn bei kleinen Klagesummen ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Theoretisch können Sie auf einen Anwalt verzichten, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt und Sie diesen auch leicht beweisen können. Beachten Sie, dass allerlei Fristen und Formalitäten beachtet werden müssen. Also sollten Sie eine gewisse Erfahrung mitbringen, wenn Sie kein Risiko in Bezug eines formellen Fehlern eingehen wollen.
  • Es passiert bei einem Widerspruch nicht, wenn Sie keine Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt haben. Allerdings bleiben Sie auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen.
  • Vollstreckungsbescheid beantragen

Nach der Zustellung des Mahnbescheides passiert nicht, dann sollten Sie einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Der Hintergrund ist einfach, denn nur mit einem Vollstreckungsbescheid gibt es einen Vollstreckungstitel und mit ihm können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.

Einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids können Sie:

  • frühestens nach Ablauf der 14-tätigen Widerspruchsfrist
  • spätestens bis sechs Monate nach Mahnbescheidzustellung stellen.

Sie bekommen den Vordruck für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids automatisch mit der Zustellungsnachricht des Mahnbescheids vom Gericht. Der Vordruck ist mit der Geschäftsnummer, dem Betreff und der Rücksendeanschrift ausgestattet und auf der Rückseite befindet sich ein Durchschriftexemplar für die Akten.

Sie erhalten nur mit dem offiziellen Vordruck einen Vollstreckungstitel und der ausgefüllte Bescheid

  • kann von Ihnen selber zugestellt
  • vom Gericht zugestellt

werden. Wenn Sie sich selber um die Zustellung kümmern, dann bekommen Sie zwei Ausfertigungen vom Gericht zugesandt. Handelt es sich um eine gerichtliche Zustellung, dann bekommt nur der Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung zugesandt. Das Zustelldatum steht ebenfalls drauf.

Innerhalb einer zwei wöchigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzureichen. In diesem Fall wird es dann zu einem automatischen Zivilprozess kommen.

  • Antrag auf Zwangsvollstreckung

Der Empfänger hat das Recht einen Widerspruch einzulegen, aber wenn er dies nicht tut, dann hat der Vollstreckungsbescheid die Wirkung eines Urteils. Jetzt können Sie die Zwangsvollstreckung vorantreiben und Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers umsetzen.

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Das richtige Gericht für das Mahnverfahren

In Deutschland gibt es mittlerweile nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren, so dass die früher genutzten manuellen und dezentralen Verfahren heute nicht mehr aktiv sind.

Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes ist zuständig für das Mahnverfahren. Aber keine Sorge, denn auch wenn Sie den Antrag bei einem anderen Gericht einreichen, dann wird eine Weiterleitung zum zuständigen Amtsgericht in die Wege geleitet. Allerdings sollten Sie beachten, dass der Antrag erst rechtlich und fristwahrend aktiv ist, wenn er beim zuständigen Mahngericht eingeht.

Gerichtskosten und Zustellkosten

Beim Gericht entstehen durch den Eingang der Anträge Kosten und Sie müssen für die Gerichtsgebühren und die Zustellkosten für die Bescheide selber aufkommen.

Die Gebührenhöhe hängt von der offenen Geldforderung ab.

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Einschränkungen für das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich in erster Linie bei geringen Streitwerten oder einem eindeutigen Sachverhalt.

Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:

  • Der Schuldner darf für den Mahnbescheid keinen Widerspruch schreiben, denn dann kommt es zu einem normalen Klageverfahren, damit Sie Ihre Forderungen geltend machen können.
  • Der Schuldner muss einen Wohnsitz in Deutschland haben, denn für einen Schuldner im Ausland sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Für die hier genannten Ausführungen gilt das deutsche Mahnverfahren, also zumindest wenn der Schuldner seinen Wohnsitz innerhalb des Landes hat.

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Das europäische Mahnverfahren

Innerhalb des EU-Raums haben Sie auch die Möglichkeit eine schnelle und kostengünstige Geldeintreibung durchzusetzen.

In einem solchen Fall kommt das europäische Mahnverfahren ins Spiel. Dazu können Gläubiger und Schuldner in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sein. Für europäische Mahnverfahren ist in Deutschland das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig, aber nur wenn es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht.

Beim europäischen Mahnverfahren gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Antragsformular „Formblatt A“ aus.
  • Das Gericht stellt einen europäischen Zahlungsbefehl aus und stellt ihn auch zu, wenn der Antrag offensichtlich begründet ist.
  • Das Gericht erklärt den Zahlungsbefehl als vollstreckbar, wenn kein Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung eingeht.
  • Danach können Sie den Zahlungstitel auch zwangsweise durchsetzen, aber das muss im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat gemacht werden. Kommt es zu einem Einspruch, dann beginnt auch hier ein ordentlicher Zivilprozess.

Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, wenn es um einen Fall mit Auslandsbezug geht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema gerichtliches Mahnverfahren

1. Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?

Weitläufig sind viele Menschen der Ansicht, dass drei Mahnungen zu schreiben sind, aber das ist nicht richtig. Gesetzlich ist nur eine Mahnung notwendig.

2. Darf ich bei der ersten Mahnung schon zusätzliche Gebühren aufschlagen?

Schon bei der ersten Mahnung dürfen Sie Mahngebühren verlangen, aber diese sollten verhältnismäßig sein.

3. Sind 12,50 Euro Mahngebühren zu viel?

Grundsätzlich gibt es keine feste Regelung über die Höhe der Mahngebühren, aber grundsätzlich bestimmt die Höhe der Forderung auch die Höhe der Mahngebühren.

4. Wie lange muss ich dem Schuldner zur Zahlung Zeit geben?

In Deutschland wird den Schuldnern meist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, aber auch 30 Tagen gegeben.

5. Wann kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren?

Zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt es meistens, wenn der Schuldner auf die Mahnung nicht reagiert und die offene Forderung nicht bezahlt.

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Fazit

Heute kommt es immer wieder vor, dass offene Forderungen nicht bezahlt werden und dann haben Sie die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Wichtig ist, dass Sie alle formellen Richtlinien einhalten und mit der Mahnung beginnen. Erst, wenn die Mahnung keinen Erfolg hat, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Es ist deutlich günstiger als eine Klage.

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