Marktstammdatenregister | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 16:10:08 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Marktstammdatenregister | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-und-worauf-sie-unbedingt-achten-sollten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-und-worauf-sie-unbedingt-achten-sollten/#respond Tue, 13 Apr 2021 09:01:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62811 Die Photovoltaikanlage zählt zu den erneuerbaren Energien und ist eine der beliebtesten Anlagen im Bereich der eigenen Stromerzeugung. Sie verwandelt das Sonnenlicht in Strom und damit wird das Haus betrieben. Wir erklären Ihnen nicht nur

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Die Photovoltaikanlage zählt zu den erneuerbaren Energien und ist eine der beliebtesten Anlagen im Bereich der eigenen Stromerzeugung. Sie verwandelt das Sonnenlicht in Strom und damit wird das Haus betrieben. Wir erklären Ihnen nicht nur die Funktion, sondern auch was Sie bei der Planung berücksichtigen und für die Installation wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie wollen viel selber erzeugten Strom nutzen, dann ist eine Photovoltaikanlage eine Investition, die sich lohnen kann.
  • Solarstromanlagen können Sie nicht nur kaufen, sondern auch mieten.
  • Bevor Sie den Vertrag zur Planung und Installation unterschreiben, sollten Sie die Fördermittel schon bewilligt bekommen haben.

Was ist Photovoltaik eigentlich?

Eine Photovoltaikanlage fängt das Sonnenlicht ein und wandelt es direkt in elektrische Strom um und als Quelle der Energie wird die Sonne genommen.

Damit das funktionieren kann, wird die Photovoltaikanlage entweder auf dem Hausdach oder auf dem Terrassendach installiert. Im Grunde besteht sie aus Solarmodulen, in denen Solarzellen enthalten sind. Die Solarzellen sind für die Aufnahme von Sonnenlicht zuständig und mit Hilfe eines Wechselrichters wird das Sonnenlicht direkt in Strom für den Haushalt umgewandelt.

In den letzten Jahren haben immer mehr private Haushalte auf erneuerbare Energien gesetzt, denn nicht nur für Verbraucher ist das eine sinnvolle Sache, sondern auch für die Produzenten selber.

Viele verwechseln Photovoltaik mit Solarthermie, aber bei dieser Form der Stromerzeugung wird das Licht in Wärme gewandelt und nicht in Strom.

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Wer installiert die Photovoltaikanlage?

Jedes Unternehmen und jede Privatperson darf eine Solarstrom- oder Photovoltaikanlage anschaffen, aber das hängt im Einzelfall von den Wohnverhältnissen ab.

Die Entscheidung für oder gegen eine solche Anlage treffen Sie allein, wenn Sie Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind. Wenn Sie aber in einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung wohnen, dann müssen die Mit- beziehungsweise Eigentümer zustimmen.

Sie brauchen eine Zusage des Eigentümers auch, wenn Sie ein Stecker-Solargerät auf dem Balkon installieren wollen. Hierbei handelt es sich um ein Strom erzeugendes Gerät, das zum Anschließen und Loslegen geeignet ist und auch unter dem Begriff „Plug-and-Play“ angeboten wird. Sie können es ohne großen Aufwand kaufen, installieren und nutzen. Anders sieht es bei der Photovoltaikanlage aus, denn hier bedarf es einer genauen Planung, denn sie wird an dem Gebäude installiert und es müssen viele technische und rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

In der Theorie besteht die Möglichkeit, dass Sie die Solarmodule eigenständig auf das Dach setzen, aber die meisten Experten raten Ihnen davon ab. In der Regel haben solche Anlagen jahrzehntelange Garantien und die fallen bei Eigeninstallation meist weg. Außerdem darf der Anschluss an die Hauselektronik und ins Stromnetz nur von einem Fachmann vorgenommen werden.

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Wann lohnt sich die Photovoltaikanlage?

Die persönlichen Ziele sind entscheidend, ob die Solarstromanlage richtig ist oder nicht, aber wenn es rein um die Umwelt geht, dann auf jeden Fall. 

Aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Photovoltaikanlage durchaus lohnenswert. In der heutigen Zeit ist es üblich, dass Sonnenstrom über das Dach gewonnen wird und der Stromverbrauch und die daraus resultierenden Kosten sind heute wichtig. Eine Solaranlage rechnet sich auf jeden Fall, wenn Sie den Strom selber nutzen, denn dann zahlen Sie deutlich weniger Stromkosten an die Stromversorger und nutzen den eigenen Strom. Sie werden als unabhängig vom Stromanbieter und das ist ein wichtiger Faktor.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit den nicht genutzten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dafür eine Einspeisevergütung zu erhalten. Auch ein wichtiger Punkt in Sachen Wirtschaftlichkeit.

Sie können sich über die Verbraucherzentralen in der Nähe Informationen einholen und sogar eine stationäre Energie-Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie sich unsicher sind.

Wie macht eine Photovoltaikanlage einen Sinn?

Sie sollten eine verschattungsfreie Dachfläche mit einer stabilen astbestfreien Abdeckung haben, denn das ist eine wichtige Bedingung.

Eine Dachneigung von um die 30 Grad und eine Südausrichtung sind perfekt. Sie verringern den Stromgewinn deutlich, wenn das Dach eine Neigung unter 25 und über 60 Grad hat. Somit wird deutlich, dass die Neigung des Dachs und somit die Ausrichtung der Fläche, aber auch die Sonneneinstrahlung ein wichtigen Einfluss nehmen.

Südlich ausgerichtete Flächen bringen einen sehr hohen Ertrag, aber auch Anlagen auf Ost- oder Westdächern sind sinnvoll. Ein Grund dafür sind spezielle Vorgaben in Bezug auf die Technik durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Photovoltaikanlagen sollen nur 70% der Nennleistung ins Netz einspeisen und bei Ost- und Westdächern ist die Maximalleistung weit unter 70%. Somit geht kein Ertrag verloren und eine Begrenzung spielt dann keine Rolle.

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Mieten oder kaufen – was macht bei der Photovoltaikanlage mehr Sinn?

Bei der Solaranlage handelt es sich um eine langfristige Investition und sie rentiert sich in der Regel erst nach einigen Jahren, aber dafür für 20 Jahre oder länger.

Viele der heutigen Anlagen liefern deutlich länger Strom und je nach Anlagengröße müssen Sie bei der Anschaffung für eine Kilowattleistung mit Kosten zwischen 1.300 Euro und 1.900 Euro rechnen. Tendenziell sind die größeren Anlagen immer günstiger als die kleinen Anlagen.

Eine Photovoltaikanlage mit 8 Kilowatt Leistung kostet um die 13.000 Euro, aber diese Summe müssen Sie nicht allein aufbringen, denn einige Bundesländer, Kommunen und regionale Institute bezuschussen die Investition. Idealerweise wenden Sie sich an den Energieberater oder einen Klimaschutzmanager, denn er kann beratend zur Seite stehen. Sie erhalten eine Einspeisevergütung, wenn die Anlage schon in Betrieb ist und Sie das öffentliche Stromnetz mit Solarstrom versorgen.

Trotz einer Förderung können Sie die Anlage nicht finanzieren oder Sie wollen es auch gar nicht, dann besteht die Möglichkeit einen Kredit zu nehmen oder die Anlage zu mieten. Beide Möglichkeiten sind mit Vor- und Nachteilen ausgestattet.

Wichtig:

Die Anlage lässt sich mit einem Kredit vorfinanzieren und von Beginn an, handelt es sich um Ihre Anlage. Diese Möglichkeit ist deutlich günstiger als wenn Sie die Anlage mieten und in der Regel ist die Laufzeit des Kredits deutlich kürzer als ein solches Mietverhältnis. Mittlerweile bieten die Geschäftsbanken und Sparkassen spezielle Kredite für Photovoltaikanlagen an, so dass es günstige Konditionen gibt und Tilgungszuschüsse der bundeseigenen KfW-Förderbank. Förderkredite können Sie bei der Förderbank auch ab Juli 2021 direkt beantragen.

Eine Photovoltaikanlage mieten oder pachten können Sie über die lokalen Stadtwerke oder überregionale Anbieter. Die Angebote liegen zwischen 50 und 150 Euro im Monat und hören sich erst einmal sehr überschaubar an, aber im Laufe der Zeit kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Die Laufzeit liegt zwischen 18 und 20 Jahren und somit summiert sich die Summe und der Kaufpreis einer Anlage ist schnell überschritten.

Der Grund dafür ist, dass der Vermieter einer solchen Anlage nicht nur die Anschaffung zahlen muss, sondern sich auch um die Installation kümmert. Aber auch die Finanzierungskosten, die Wartung, die Reparaturen, Versicherung und andere Risiken sind einkalkuliert.

Achtung:

Sie haben eine Photovoltaikanlage gemietet, dann gehört sie Ihnen nicht, aber Sie sind der Betreiber und dürfen somit den Strom auch selber nutzen. Nur den Überschuss speisen Sie in das öffentliche Netz ein und dafür bekommen Sie eine Einspeisevergütung nach EEG. Eventuell kommt sogar ein kleiner Gewinn dabei raus, aber das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die Zusatzleistungen der Miete, der Eigenverbrauch und der Leistungsumfang sind mitbestimmend. Aber Vorsicht, denn auch ein Verlust kann rauskommen.

In der Regel ist die Miete oder Pacht deutlich teurer als die Anschaffung einer Anlage, aber Sie brauchen sich nicht um Wartung, Instandhaltung oder Versicherung kümmern. Die Angebote sind sehr unterschiedlich gestaltet und aus dem Grund sollten Sie sich die Angebote sehr gründlich anschauen. Achten Sie immer auf eventuell versteckte Kosten und zahlen Sie die Miete auch nur, wenn der versprochene Strom von der Anlage auch wirklich produziert wird. Zudem muss der Anbieter auch allen vertraglichen Dingen nachkommen.

Ein großer Vorteil der Miete ist, dass Sie sich um technische Details nicht kümmern müssen und einfach nur den Service informieren, wenn der Wechselrichter oder die Solarmodule nicht funktionieren.

Nachteil einer Mietanlage ist, dass die Verträge in der Regel 20 Jahre und mehr laufen und eigentlich kaum kündbar sind. Selbst beim Hausverkauf oder einer Vererbung wird der Vertrag weitergeführt.

Prüfen Sie genau, ob ein Kredit zur Anschaffung oder die Miete für Sie eine sinnvolle Sache ist. Sie sollten sich zu keiner Entscheidung drängen lassen und nutzen Sie die Beratungsgespräche der verschiedenen Anbieter. Zudem haben Sie immer die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen und diese Möglichkeit sollten Sie nutzen, wenn Sie sich unsicher in Bezug auf Ihre Entscheidung sind.

Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?

Die Nennleistung einer Photovoltaikanlage wird in Kilowattpeak gemessen und sie gibt die Höchstleistung der Solarmodule unter normalen Laborbedingungen an. So lassen sich die Module gut miteinander vergleichen.

Für eine Nennleistung von etwa 1 Kilowattpeak brauchen Sie sechs bis acht Quadratmeter Fläche, aber beachten Sie, dass der Stromertrag schwankt und das liegt an der Sonneneinstrahlung und den Jahreszeiten. Zudem spielen Umwelteinflüsse, wie Schatten, Modulverschmutzung und Lichtreflektionen eine wichtige Rolle.

Eine kleine Anlage zu planen ist meist nicht besonders wirtschaftlich, auch wenn der Strom für den Eigenbedarf ausreicht, denn eine kleine Anlage ist meist deutlich teurer als ein größeres Model. Aus dem Grund lohnen sich die großen Anlagen auch mehr. Das hat auch die Photovoltaik-Studie der HTW Berlin gezeigt. Die verfügbare Dachfläche und das eigene Budget setzen die Grenzen.

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Soll ich den Strom selber nutzen oder einspeisen?

Grundsätzlich lohnt es sich deutlich mehr, wenn Sie den gewonnen Strom selber nutzen und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen.

Der Strom vom eigenen Dacht kostet zwischen 11 und 13 Cent für eine Kilowattstunde, wenn Sie eine Nennleistung zwischen 5 und 10 Kilowatt haben. Zahlen müssen Sie für die gleiche Menge an Strom zwischen 25 und 29 Cent.

Der Stromanteil hängt im Grunde von drei Faktoren ab und sie sind entscheidend dafür, ob Sie den Strom selber nutzen oder einspeisen sollten:

  • Höhe des Stromverbrauchs
  • zeitliche Verteilung
  • Anlagenleistung

Ein Haushalt mit vier Personen und einer Anlage mit einer 5 Kilowattpeak-Leistung hat einen Eigenverbrauch von um die 30% und somit sollten Sie auch die 30% des selbst gewonnenen Stroms verwenden.

Natürlich lässt sich der Eigenverbrauch deutlich steigern und das ist möglich, indem die Produktionszeiten der Solaranlage verschoben werden. Das bedeutet, dass Sie einfach die Wasch- und Spülmaschine zu einem anderen Zeitpunkt einschalten als bisher. Ein Energiemanagementsystem wird Ihnen helfen, den Strom des Hauses deutlich effizienter zu nutzen, denn das Gerät steuert die Energieströme vollkommen automatisch. Sie können aber auch auf einen Batteriespeicher setzen, denn dadurch lässt sich der Eigenverbrauch auf bis zu 70% erhöhen.

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Worauf achte ich beim Kauf der Photovoltaikanlage?

Sie sollten sich auf jeden Fall viel Zeit für die Planung nehmen und sich vorab gründlich informieren. Eine fachliche Beratung ist empfehlenswert.

Nutzen Sie für die Beratung einen Fachbetrieb und lassen Sie die baulichen Voraussetzungen prüfen. In vielen Bundesländern sind keine Genehmigungen notwendig, wenn Sie eine kleine Anlage auf dem Dach installieren wollen. Anders sieht es aus, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz handelt oder es örtliche Bebauungspläne gibt. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei der Stadt oder der Gemeinde nach den aktuellen Vorschriften, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Weiter geht´s:

Jetzt können Sie die Kriterien für die Solaranlage festlegen und dazu gehört nicht nur die Größe, sondern auch die Stromerzeugung und die Kosten. Berücksichtigen Sie immer den aktuellen Stromverbrauch und bringen Sie ein, ob Sie auch Wärmeanwendungen oder die Ladung von Elektrofahrzeugen mit einplanen sollten.

Holen Sie sich mehrere Kostenvoranschläge rein, wenn Sie wissen was Sie brauchen. Eventuell können Sie Förderungen in Anspruch nehmen, aber dafür kümmern Sie sich zuerst um die Förderung und vergeben erst nach der Bewilligung den Auftrag an den Anlagenhersteller oder den Installationsbetrieb.

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Wo lässt sich das beste Angebot finden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Kosten einzuschätzen und somit einen Vergleich zu machen.

Achten Sie aber nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Umfang, die Qualität und die Leistungen. Sie zahlen auf keinen Fall Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen oder Lieferungen und achten Sie darauf, dass Standardpakete zwar preiswert scheinen, aber nicht auf jedes Dach passen. Aus dem Grund muss die Photovoltaikanlage auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden und das gilt nicht nur für die Anzahl der Solarmodule, sondern auch für den Typ und die Leistung. Auch der Wechselrichter und der Batteriespeicher sind entsprechend auszuwählen.

Die Gesamtleistung der Anlage, das vorgesehene Anlagenkonzept und die einzelnen Komponenten sind entscheidend. Sollten noch weitere Bestandteile hinzukommen, die von anderen Herstellern stammen, dann müssen die einzelnen Teile aufeinander abgestimmt ein.

Wichtig:

Zudem ist besonders wichtig, dass der Installateur ausreichend Erfahrung auf dem Gebiet mitbringt und das ist meist nur durch fundierte Aus- und Weiterbildungen möglich. Auch regelmäßige Schulungen sind notwendig. Lassen Sie sich idealerweise einige Referenzen nennen und erkundigen Sie sich bei anderen Kunden nach den Erfahrungen.

Vorteilhaft:

Es kann durchaus von Vorteil sein, wenn der Anbieter sich in der Nähe befindet und dadurch können Sie einen engen Kontakt herstellen. Im Zweifel können Sie sich mit Fragen an ihn wenden oder Reklamationen direkt vor Ort durchführen.

Einen vernünftigen Kostenvoranschlag bekommen Sie meist nicht ohne ein Vor-Ort-Termin. Achten Sie bei dem Kostenvoranschlag unbedingt darauf, dass alle Kosten enthalten sind, von der Montage der einzelnen Bauteile bis hin zum Netzanschluss und die Arbeiten. Alle Komponenten sind genau enthalten.

„Pass“ erstellen für die Photovoltaikanlage

Der Zentralverbrand der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerte und der Bundesverbrand Solarwirtschaft e.V. haben einen Anlagenpass und einen Speicherpass für Photovoltaikanlagen entwickelt. In dem Pass stehen alle Informationen von der Anlage, den Geräten bis hin zum Stand der Technik. Zudem ist ein Protokoll zur Abnahme enthalten. Jeder der Pässe wird nur von registrierten Handwerksbetrieben ausgegeben.

Achten Sie bei einem Batteriespeicher auf Lithium-Ionen-Basis darauf, dass der Sicherheitsleitfaden Li-Ionen-Hausspeicher eingehalten wurde.

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Die gesetzlichen Vorgaben

Formalitäten sind der Weg zur eigenen Solaranlage und somit sollten Sie die wichtigsten Adressen kennen.

Netzbetreiber

Der Installateur ist der Errichter der Solarstromanlage und somit meldet er diese auch beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber ist der Ansprechpartner für den Anschluss der Anlage an das Stromnetz und er nimmt den Überschussstrom ab, so dass er sich auch um die Vergütung für jede Kilowattstunde kümmert. Dabei richtet er sich nach den Vergütungssätzen des EEG. An den Netzbetreiber melden Sie einmalige Daten und jährliche Daten. In der Regel empfehlen Ihnen die Netzbetreiber, dass Sie einen Einspeisevertrag abschließen sollten. Nach dem EEG ist ein solcher Vertrag aber nicht zwingend notwendig und kann sogar nachteilig für Sie sein. Manchmal enthält er nämlich Haftungsbeschränkungen die zugunsten des Netzbetreibers gehen.

Marktstammdatenregister

Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher müssen in den Marktstammdatenregister eingetragen werden, denn diese Registrierung ist seit dem 31. Januar 2019 Pflicht. Alle Inbetriebnahmen, Stilllegungen, technischen Veränderungen und Betreiberwechsel sind meldepflichtig und diese Meldepflicht besteht zudem für die älteren Anlagen.

Gewerbeanmeldung

Sie als Privatperson haben eine Solarstromanlage auf Ihrem Einfamilienhaus gebaut und dann brauchen Sie keine Gewerbeanmeldung. Finanzämter sind zwar nicht immer der gleichen Meinung, aber das spielt keine Rolle. Eine eindeutig Empfehlung dazu kam im Jahr 2010 durch den Bund-Länder-Ausschuss und das Gewerberecht.

Steuererklärung

Eine Steuererklärung für die Photovoltaikanlage muss meistens nicht sein, denn in der Regel wollen Sie die Anlage unbürokratisch betreiben. Sie haben aber auch die Möglichkeit eine solchen Anlage als Steuersparmodell zu nutzen, aber dann sollten Sie die eigene steuerliche Situation überprüfen und einen Steuerberater ins Boot holen.

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Was ist die EEG-Umlage?

In Deutschland bezahlt jeder Stromverbraucher die sogenannte EEG-Umlage.

Das EEG sieht für Photovoltaikanlagen bis zu einer Kilowattleistung von 30 eine Bagatellgrenze vor und das bedeutet, dass für selbst erzeugten und selbst genutzten Strom keine EEG-Umlage zu zahlen ist. Das zählt in erster Linie, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben und den erzeugten Strom für das eigene Einfamilienhaus verbrauchen.

Die volle EEG-Umlage ist fällig, wenn Sie den Strom als Anlagenbetreiber nicht selber verbrauchen, sondern anderweitig vergeben. Dann handelt es sich um eine Stromlieferung und die Umlage fällt ins Gewicht.

Bei Photovoltaikanlagen, die mehr als 30 Kilowatt-Leistung haben, sieht es ein wenig anders aus. Auch für den selbst verbrauchten Strom müssen Sie auf 40% eine ermäßigte EEG-Umlage zahlen. Das gilt auch, wenn Sie den Strom erzeugen und verbrauchen.

Die EEG-Umlage wird einmal im Jahr festgelegt und im Oktober des Vorjahres bekannt gegeben. Die volle EEG-Umlage für das Jahr 2021 liegt bei 6,5 Cent und die ermäßigte Umlage liegt bei 2,6 Cent für eine Kilowattstunde. Die Vergütung wird an den Netzbetreiber gezahlt und zwar einmal im Jahr, wenn die Einspeisevergütung fällig wird.

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10 Kilowatt und mehr bei einer Photovoltaikanlage

Der Netzbetreiber muss für den eingespeisten Strom ins Netz bezahlen und das laut EEG und das hängt von der Anlagenleistung ab.

Der Vergütungssatz ist bei einer Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 KW höchstens. Deutlich niedriger liegt die Vergütung zwischen 10 und 40 KW.

Beispiel:

Im Januar 2021 nehmen Sie eine Photovoltaikanlage mit 15 Kilowatt in Betrieb und dann erhalten Sie für die ersten 10 Kilowatt 8,16 Cent Einspeisevergütung und für die restlichen 5 Kilowatt nur 7,93 Cent. Wenn Sie jetzt 9.000 Kilowatt ins Netz speisen, dann erhalten Sie für 6.000 Kilowatt eine hohe Vergütung und für 3.000 Kilowatt nur eine geringere Bezahlung.

Die Höhe der Einspeisevergütung nach EEG wird von der Bundesnetzagentur bestimmt und veröffentlicht. Die Einspeisevergütung gilt im ersten Jahr ab dem Monat der Inbetriebnahme und Ende am Jahresende. Anschließend gilt sie für weitere 20 Jahre.

Zähler sind notwendig

Der bisherige Bezugszähler wird durch einen weiteren Zähler ausgetauscht, wenn Sie eine Anlage mit bis zu 30 Kilowatt haben. Der Zweirichtungszähler misst nicht nur den Strombezug, sondern auch die Überschusseinspeisung.

Der Netzbetreiber kann den Eigenverbrauch nur abrechnen, wenn die Menge des verbrauchten Stroms ermittelt werden kann. Da der Eigenverbrauch aber nicht direkt zu messen ist, muss der gesamte Strom der Anlage gemessen werden und dazu ist ein geeichter Zähler notwendig.

Wirtschaftlich sind größere Anlagen sinnvoller

Bei den Photovoltaikanlagen gibt es große Unterschiede und weil es deutlich einfacher ist, installieren die meisten Verbraucher die kleinen Anlagen unter 10 Kilowatt. Eine Studie hat aber gezeigt, dass die größeren Anlagen deutlich wirtschaftlicher sind als die Kleinen.

Die größeren Anlagen kosten weniger Kilowattleistung als eine kleine Anlage. Zudem sind die Betriebskosten der kleinen Anlagen nur ein wenig preiswerter als die Betriebskosten für eine große Anlage. Sie wollen in Zukunft auch das Elektroauto laden oder die Wärmepumpe nutzen, dann setzen Sie lieber direkt auf eine größere Anlage.

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Welche Versicherung ist notwendig?

Die Photovoltaikanlagen sollten in der Wohngebäudeversicherung eingebunden sein, damit Sie vor Sturm, Hagel, Blitz und Feuer abgesichert sind.

Sie haben einen Kredit für die Anschaffung aufgenommen oder haben sich für eine große Anlage entschieden, dann sollten Sie nach einer speziellen Photovoltaikversicherung fragen. Sie ist zwar ein wenig teurer als eine Gebäudeversicherung, aber in der Regel rechnen die Hersteller den Preis mit ein.

Gewährleistung und Garantie für die Photovoltaikanlage?

Für die Solarstromanlage gibt es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist und die wird anhand der Einbausituation bestimmt, so dass sie zwei bis fünf Jahre gültig ist.

In dieser Zeit haften die Verkäufer für Sachmängel, aber welche Frist im Endeffekt greift, dass ist juristisch noch nicht geklärt. Aus dem Grund sollten Sie nach der 2-Jahres-Frist auf jeden Fall kontrollieren, ob die Leistungsfähigkeit noch voll erhalten ist und die Anlage auch die versprochenen Erträge einbringt.

Freiwillige Garantien bieten die Hersteller in Bezug auf die Solarmodule und da können Sie zwischen 10 und 20 Jahre bekommen. Allerdings sollten Sie mit den Herstellern sprechen, ob solche Garantien in Deutschland überhaupt nützlich sind. Die Firma gibt es irgendwann nicht mehr oder sie hat ihren Sitz im Ausland, dann greifen diese Garantien meist nicht mehr.

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Die Photovoltaikanlage läuft und jetzt?

Kontrollieren Sie die Funktion und den Ertrag der Photovoltaikanlage regelmäßig, wenn sie läuft.

In der Regel speichern die Wechselrichter die Energieausbeutedaten und stellen sie auf einem Display, dem Smartphone oder der Internetseite zur Verfügung. Sie haben dann die Möglichkeit einen Vergleich durchzuführen und andere Anlagen der Region oder auch die Sonneneinstrahlung zu vergleichen.

Ein Fachmann sollte alle fünf Jahre die Sicherheit und die Funktion der Anlage testen und alle zehn Jahre sollten die Solarmodule eine professionelle Reinigung erhalten.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Photovoltaik

1. Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Eine Photovoltaikanlage kostet zwischen 3.000 Euro und 9.000 Euro in der Anschaffung und dazu kommen noch die Kosten für Wartung und Betrieb.

2. Wer vermietet Photovoltaikanlagen?

Die örtlichen Stromanbieter bieten Verbrauchern die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage zu mieten.

3. Wie hoch sind die Mietkosten für eine Photovoltaikanlage?

Die Mietkosten für eine Photovoltaikanlage liegen zwischen 50 und 150 Euro im Monat.

4. Wann rechnet sich eine Photovoltaikanlage?

Die Anlage rechnet sich meist schon nach wenigen Jahren, vor allen Dingen, wenn Sie den meisten produzierten Strom auch selber nutzen.

5. Wie sinnvoll ist ein Kredit für eine Photovoltaikanlage?

Gerade beim Neubau oder einer Modernisierung macht es Sinn sich über einen Kredit für die Installation einer Photovoltaikanlage Gedanken zu machen. Mit Hilfe eines Kredits können Sie im Endeffekt günstiger liegen als bei einer Mietung.

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Fazit

Die Photovoltaikanlage gehört in den Bereich der erneuerbaren Energien und wird heute auf vielen Dächern installiert. Durch das Sonnenlicht wird die Energie in den Solarmodulen gespeichert und in Strom umgewandelt. Die kleinen Anlagen sind ideal für Menschen, die das Eigenheim mit Strom versorgen wollen, aber kostengünstiger sind die großen Anlagen. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten und vergessen Sie nicht, dass es auch für Photovoltaikanlagen Förderungen möglich sind.

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Marktstammdatenregister: Besitzer müssen Solaranlagen und Co. Anmelden, ansonsten kommt es zu Bußgeldern oder Vergütungseinbußen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/marktstammdatenregister-besitzer-muessen-solaranlagen-und-co-anmelden-ansonsten-kommt-es-zu-bussgeldern-oder-verguetungseinbussen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/marktstammdatenregister-besitzer-muessen-solaranlagen-und-co-anmelden-ansonsten-kommt-es-zu-bussgeldern-oder-verguetungseinbussen/#respond Mon, 12 Apr 2021 09:19:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62805 Inzwischen gibt es ein sogenanntes Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Darin müssen nun alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke und Batteriespeicher eingetragen werden. Die Eintragung ist Pflicht und zu diesen Thema beantworten wir daher alle wichtigen Fragen.  Was ist eigentlich

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Inzwischen gibt es ein sogenanntes Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Darin müssen nun alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke und Batteriespeicher eingetragen werden. Die Eintragung ist Pflicht und zu diesen Thema beantworten wir daher alle wichtigen Fragen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Innerhalb von 30 Tagen müssen inzwischen alle neuen Anlagen zur Stromerzeugung ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Die Frist beginnt daher ab der Inbetriebnahme der Anlage.
  • Eine deutlich gelockerte Frist gilt z.B. bei allen Photovoltaikanlagen, die schon im alten Anlagenregister gemeldet sind und keinen Batteriespeicher besitzen.
  • Ihnen droht daher ein hohes Bußgeld oder der Verlust der EEG-Vergütung, wenn Sie der Meldefrist nicht nachkommen und Ihre Anlage nicht registrieren lassen.

Was ist eigentlich ein Marktstammdatenregister?

Bei dem Marktstammdatenregister handelt es sich um ein amtliches Register, indem alle stromerzeugenden Anlagen erfasst sind.

Es wird auch kurz nur MaStR genannt und besteht seit 2019. Seitdem das amtliche Register online ist, gibt es inzwischen keine anderen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz mehr.

In dem Marktstammdatenregister müssen alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden. In Zukunft sollen nämlich alle dezentralen Anlagen in Deutschland in dem Register zu finden sein. Dies sind mittlerweile rund 2 Millionen Stück.

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Welchen Sinn hat das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister ist eine Einsammlung von allerlei Informationen rund um die Stromerzeugungsanlagen und soll eine große Datenbank im Bereich Strommarkt werden.

Die Daten werden erfasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, so dass alle Verbraucher alle wichtigen Informationen nachlesen können. Das Register dient der Vereinfachung und Abschaffung von Meldepflichten. Es soll vor Allem mit weniger Aufwand und geringeren bürokratischen Hürden funktionieren.

Wer trägt sich in das Marktstammdatenregister ein?

Sie müssen sich inzwischen in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen, wenn Sie mit einer Solaranlage Strom erzeugen und an das Netz angebunden sind.

Diese Meldepflicht gilt z.B. für:

  • Photovoltaikanlagen
  • Blockheizkraftwerke
  • Batteriespeicher
  • KWK-Anlagen
  • Windenergieanlagen
  • Notstromaggregate

All diese Anlagen sind zu registrieren. Dies gilt auch dann, wenn sie schon ein paar Jahre laufen. Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme spielt dabei keine Rolle, denn eine Meldepflicht besteht für alle Anlagen dieser Art.

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Ein Kommentar

Reichen die Einträge der Bundesnetzagentur bisher nicht aus?

Sie haben Ihre Anlage bestimmt schon an einigen Stellen registrieren lassen, aber diese Registrierungen reichen nicht aus.

Ihre Anlage ist bestimmt beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Register registriert. Aber diese Meldung reicht heute nicht mehr aus. Die Anlage muss inzwischen im neuen Marktstammdatenregister aufgenommen werden, denn das neue Register löst alle bisherigen Meldeportale der Bundesnetzagentur ab und zwar vollständig.

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung werden die bisher gemeldeten Daten nicht übernommen. Daher muss eine neue Registrierung erfolgen.

Keine fristgerechte Meldung – was passiert dann?

Es besteht eine Meldepflicht für das Marktstammdatenregister und wenn Sie dieser Meldepflicht nicht nachkommen, dann droht ein Bußgeld oder der Vergütungsverlust nach EEG oder KWKG.

Die Anlagen ist z.B. weder bei dem Netzbetreiber noch bei dem Marktstammdatenregister registriert? Dann haben Sie inzwischen auch keinen Anspruch auf Vergütung mehr nach EEG oder KWKG.

Sie haben die Anlage zwar beim Netzbetreiber angemeldet, aber nicht bei dem neuen Register? Dann sinkt der Vergütungsanspruch um etwa 20% und das kann erheblich sein.

Die Regulierungsbehörden sind zudem in der Lage, ein Bußgeld nach EnWG §95 zu verhängen.

Nachhaltigkeit Umweltschutz
Nachhaltigkeit – aber richtig: Worauf müssen Verbraucher achten?

Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Hat die Bestandanlage eine Frist?

Ihre Anlage ist z.B. schon vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen worden? Dann hatten Sie immerhin bis Ende Januar 2021 Zeit eine Registrierung durchzuführen.

Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Solaranlage oder ein Blockheizkraftwerk haben. Sie sind inzwischen verpflichtet die Registrierung im neuen Register fristgerecht vorzunehmen.

Gibt es eine Frist für neue Anlagen?

Die neuen Anlagen müssen auch innerhalb einer festen Frist registriert werden, so dass es auch hier keinen Spielraum gibt.

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss die Neuanlage im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Diese Pflicht gilt für alle Anlagen, die nach dem Februar 2019 an den Start gegangen sind. Aber Sie haben auch die Möglichkeit, dass die neue Anlage vor Inbetriebnahme registriert wird.

Muss ich einen Batteriespeicher registrieren lassen?

Sie müssen jede einzelne Anlage zur Stromerzeugung registrieren lassen. Daher muss auch ein Batteriespeicher zusätzlich gemeldet werden.

Sie betreiben z.B. eine Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher? Dann müssen Sie inzwischen die Solaranlage und den Batteriespeicher einzeln ins Register eintragen lassen.

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Gibt es eine Meldepflicht für den Batteriespeicher?

Auch für den Batteriespeicher gibt es eine Meldepflicht, so dass er bis zum 31. Januar 2021 registriert sein muss.

Nur durch eine rechtzeitige Registrierung verhindern Sie eine Kürzung der EEG-Förderzahlungen. Für einen neuen Speicher müssen Sie daher mit einer Ein-Monats-Meldefrist rechnen.

Welche Daten kommen in den Register?

Die Stammdaten kommen in den Marktdatenstammregister und dazu gehören

  • Standortdaten
  • technische Anlagendaten
  • Kontaktdaten

Die Daten werden allerdings von der Anlagenart bestimmt und sind in unterschiedlichen Mengen zu hinterlassen. Informieren Sie sich daher am besten bei der Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur. Sie kann Ihnen z.B. alle wichtigen Informationen mitteilen. Auch eine Schritt-für-Schritt-Videoanleitung lässt sich finden, so dass Sie die Einträge ohne Schwierigkeiten selber machen können. Sie haben sogar die Möglichkeit, dass einige Daten auch noch nach der Registrierung nachgetragen werden können.

Wo gibt es weitere Informationen zu diesem Thema?

Die Bundesnetzagentur hat eine Übersicht zusammengestellt. In dieser können Sie z.B. die häufigsten Fragen rund um den Marktstammdatenregister nachlesen. 

Zudem gibt es eine Hotline und diese können Sie von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr erreichen. Die Nummer lautet 0228 14 – 3333. Darüber hinaus gibt es ein Online-Kontaktformular zum Erhalt weiterer Informationen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Marktstammdatenregister

1. Warum muss eine Registrierung im Marktstammdatenregister stattfinden?

Die Bundesnetzagentur will mit Hilfe der Registrierungspflicht eine ausführliche Liste mit allen Anlagen rund um die Stromerzeugung erschaffen. Aus genau diesem Grund müssen Sie sich inzwischen in dem Register anmelden.

2. Welche Daten stehen im neuen Register?

Alle Daten rund um die Anlage und den Standort erfasst inzwischen das neue Register der Bundesnetzagentur. Aber auch persönliche Daten müssen Sie hinterlegen. Sie haben sogar die Möglichkeit eine Registrierung zu machen und einige Daten nachzutragen, wenn diese nicht direkt bekannt sind.

3. Was ist der Acer-Code?

Bei dem Acer-Code handelt es sich um einen Registrierungscode. Dieser wird für einen Marktteilnehmer festgelegt. Er dient daher nicht nur zur Registrierung der Daten, sondern wird auch bei Transaktionen angegeben.

4. Wo steht meine ASO-Nummer?

In dem bisherigen Register wurde mit ASO-Nummern gearbeitet. Wenn Sie sich schon einmal angemeldet haben, dann haben Sie z.B. die ASO-Nummer mit der Post erhalten.

5. Was ist ein Marktakteur?

Marktakteure sind z.B. Personen oder Organisationen, die im Marktstammdatenregister vorhanden sind und eine Marktfunktion übernehmen.

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Ein Kommentar

Fazit

Alle stromerzeugenden Anlagen sind bisher bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden und in einem Register festgehalten. Aber seit kurzem gibt es das Marktstammdatenregister. Das Marktstammdatenregister ersetzt alle bisherigen Registrierungsformen und ist verpflichtend für alle stromerzeugenden Anlagen. Eine Registrierung muss zudem innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme stattfinden. Anderenfalls kommt es zu einem Bußgeld oder zu Vergütungskürzungen.

Der Beitrag Marktstammdatenregister: Besitzer müssen Solaranlagen und Co. Anmelden, ansonsten kommt es zu Bußgeldern oder Vergütungseinbußen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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