MDK | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 08:57:40 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png MDK | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Statt Pflegenoten: Neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen – MDK und PKV führen Qualitätsprüfungen durch https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-pflegenoten-neue-qualitaetspruefungen-in-pflegeheimen-mdk-und-pkv-fuehren-qualitaetspruefungen-durch/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-pflegenoten-neue-qualitaetspruefungen-in-pflegeheimen-mdk-und-pkv-fuehren-qualitaetspruefungen-durch/#respond Sun, 24 Apr 2022 08:57:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60252 Bisher wurden die Pflegeheime immer noch einem Schulnoten-System bewertet, aber seit dem 1. November 2019 gibt es diese Form nicht mehr. Mittlerweile gibt es ausführliche Informationen, die in drei Bereiche unterteilt sind und Auskunft über

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Bisher wurden die Pflegeheime immer noch einem Schulnoten-System bewertet, aber seit dem 1. November 2019 gibt es diese Form nicht mehr. Mittlerweile gibt es ausführliche Informationen, die in drei Bereiche unterteilt sind und Auskunft über das Pflegeheim geben. Sie erhalten nicht nur Informationen zur Einrichtung selber, sondern auch über die Qualität der Pflege und die Ergebnisse einer externen Prüfung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt ein neues System zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflegeheimbewertung und das alte Pflegenotensystem ist abgeschafft.
  • Die Darstellung der Qualität wird immer komplizierter und komplexer und aus dem Grund gibt es eine ausführliche Darstellung der Qualitätsbereiche.
  • Das neue System hilft Ihnen dabei die Einrichtungen hinsichtlich ihrer Qualität zu vergleichen.
  • Bei der Suche nach einem Pflegeheim ist aber immer noch entscheidend, dass Sie sich die Einrichtung vor Ort anschauen und sich ein eigenes Bild machen.

Am 1. November 2019 sind die neuen Richtlinien zum Zweck der Qualitätsprüfung in den Pflegeheimen in Kraft getreten. Die bisherigen Pflegenoten sind nicht mehr aktiv und sind mit Hilfe von wissenschaftlichen Studien überarbeitet worden.

Immer wieder gab es Kritik an den alten Richtlinien, denn gute Bewertungen in einem Bereich haben die schlechten Bewertungen in anderen Bereichen sehr stark ausgeglichen. Die Gesamtnoten waren also nicht wirklich aussagekräftig, denn es gab keine Prüfergebnisse, die durchweg gut waren. In einigen Bereichen hat eine Einrichtung sehr gut abgeschnitten und in einem anderen Bereich eher schlecht. Somit wurde die schlechte Note mit Hilfe der guten Note ausgeglichen. Dadurch kam es immer öfter zu Missverständnissen und keine Klarheit war zu erkennen.

Aus unserer Sicht bleibt wichtig, dass Sie sich immer selber einen Eindruck von der ausgesuchten Einrichtung machen sollen. Nehmen Sie sich Zeit und Ihre Angehörigen mit und Besuchen Sie die einzelnen Pflegeheime. Sprechen Sie mit den Bewohnern, den Angehörigen und der Heimleitung. Vergleichen Sie die einzelnen Einrichtungen und lassen Sie sich Zeit bei dem Besuch. Die Heimleitung nimmt sich mit Sicherheit ausreichend Zeit, um Sie von der Einrichtung zu überzeugen. Ein Gespräch mit den Bewohner muss vorab angekündigt werden, denn es muss eine Einwilligung vorhanden sein.
Mit Hilfe der Checkliste in einem anderen Beitrag können Sie sich die wichtigsten Punkte gut merken und nach und nach abarbeiten.

Die Änderungen

Mit den neuen Richtlinien rückt die Qualität der Versorgung eindeutig in den Vordergrund und das ist sehr wichtig.

Bei den neuen Richtlinien spielt es eine große Rolle, ob der Pflegebedürftige anhand des eigenen Bedarf versorgt wird und ob das Personal auf die Bedürfnisse eingeht. Jede Pflegebedürftige muss anhand seiner Bedürfnisse ausreichend versorgt werden können und das Heim muss dementsprechend agieren können.

Die Pflegenoten waren sehr umstritten und sind mittlerweile abgeschafft. Heute gibt es die ausführliche Darstellung der Qualität. In der neuen Qualitätsdarstellung lassen sich die Noten nicht durch andere Bereiche verbessern und das ist gewollt. Die Noten sollen entsprechend der einzelnen Bereiche erfasst werden, damit Sie sich einen guten Einblick von dem Heim verschaffen können.

Die Qualitätsdarstellung

Die Qualitätsdarstellung steht auf drei wichtigen Säulen und jede Säule ist entscheidend für die Prüfung.

  • die strukturellen Einrichtungsinformationen (Allgemeine Informationen über das Einrichtungsangebot)
  • die Qualitätsindikatoren (Einrichtung erfasst selbst die Qualität)
  • und den Ergebnissen der externen Qualitätsprüfung (durchgeführt durch den MDK der Krankenversicherung oder den Verband der privaten Versicherungen)

In einer einfachen Übersicht sind die Ergebnisse der Prüfung nachzulesen. Zusätzlich können Sie sich die Ergebnisse der alten Prüfung anschauen und im direkten Vergleich miteinander vergleichen. Dadurch stellen Sie fest, ob es Besserungen gab oder das Heim nicht ihren Anforderungen entspricht.

Informationen finden Sie auf den Seiten der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege.

Wichtig:

Die Pflegekassen ermöglichen die Einsicht in die neuen Qualitätsdarstellungen, denn mittlerweile gibt es viele Pflegeheime, die nach dem neuen System geprüft sind. Aufgrund der Corona-Pandemie sind noch nicht alle Einrichtungen geprüft worden, aber das wird mit der Zeit nachgeholt. Im Internet gibt es entsprechende Informationen:

Die Qualitätsprüfungen sind aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt, um den Schutz der Bewohner zu gewährleisten. Die Prüfungen sind auf Oktober 2020 verschoben worden, aber dadurch, dass es noch keine Besserung gibt, sind noch keine neuen Termine angesetzt.

Die strukturellen Einrichtungsinformationen

In den Heimen werden die Informationen über die Pflegeeinrichtung selbst erstellt und diese umfassen in der Regel 12 Bereiche:

  • Allgemeine Informationen über die Einrichtung und externe Dienstleistungen
  • Ausstattung
  • Spezialisierung und Versorgungsschwerpunkte
  • Möglichkeiten des Kennenlernens der Einrichtung
  • Gruppenangebote
  • religiöse Angebote
  • Einbeziehung der Angehörigen
  • Kontakte der Einrichtung zum sozialen Umfeld und Quartier
  • personelle Ausstattung (Pflege und Betreuung)
  • Kooperationsvereinbarungen
  • gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase
  • zusätzliche kostenpflichtige Kooperationen

Bei den strukturellen Einrichtungsinformationen handelt es sich immer um freiwillige Angaben des Heims. Es gibt keine Verpflichtung eine dieser Angaben zu machen. Auch in Sachen Personal sind die Angaben freiwillig, darunter fällt die Menge des Fachpersonals genauso wie der Ausbildungsstand in der Einrichtung.

Die Ergebnisindikatoren

Zweimal im Jahr muss jede Einrichtung sogenannte Ergebnisindikatoren erheben, denn sie haben einen hohen Einfluss auf das Ergebnis der Qualitätsprüfung.

Bei Ergebnisindikatoren handelt es sich um spezielle Kennzahlen, welche die Qualität der Einrichtung widerspiegeln. Die Kennzahlen werden an die DAS (zentrale Datenauswertungsstelle) übermittelt.

Im gleichen Atemzug übermittelt die DAS an die Einrichtung, wo sie im Vergleich zu anderen Einrichtungen dieser Art in Deutschland stehen. Dadurch wird das Qualitätsmanagement des Heims unterstützt und hilft Schwachstellen zu erkennen und zu beheben. Seit dem 1. Oktober 2019 übermitteln die Einrichtungen solche Ergebnisindikatoren.

In drei verschiedenen Bereichen gibt es 10 Ergebnisindikatoren und diese gilt für die gesamten Bewohner einer Einrichtung.

Die drei Bereiche in Sachen Qualität sind:

  • Erhalt und Förderung der Mobilität (Beweglichkeit)
  • Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen (beispielsweise die Entstehung von Druckgeschwüren)
  • Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen (beispielsweise Integrationsgespräch, Fixierung, aber auch aktuelle Schmerzeinschätzung)

Damit einige Risikogruppen besser abgebildet werden können, gilt es ihnen eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dazu gehören Menschen mit Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung, aber auch Menschen mit einem hohen Dekubitusrisiko.

Der Qualitätsindikator „Mobilität“ besteht aus zwei Untersuchungsgruppen, den Bewohner ohne Einbußen und den Bewohnern von mindestens einer Einbuße.

Auch bei den Dekubitus Entstehungen gibt es zwei Indikatoren, nämlich die Bewohner ohne ein Risiko und die Bewohner mit einem hohen Risiko.

Wichtig:

In manchen Bereichen schneiden die Einrichtungen meist sehr schlecht ab und aus dem Grund darf die Einrichtung den ermittelten Durchschnittswert auch kommentieren. Gerade, wenn es um demenzkranke Patienten geht, kommt es häufiger zu Gewichtsverlust oder Stürzen.

Die Datenauswertungsstelle sendet einen Bericht an den MDK, wenn der Prozess komplett abgeschlossen ist.

Ab Mitte 2020 war geplant, dass die ersten Ergebnisse sichtbar werden, aber aufgrund der Corona-Pandemie gibt es einige Verzögerungen und der Termin ist deutlich nach hinten geschoben worden.

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Shutdown für Deutschland: Worauf wir jetzt achten sollten

Gestern Abend gab es einen Erlass der Bundesregierung bezüglich der Coronakrise. Diese Anordnung wurde zusammen mit den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer erarbeitet. Ab sofort soll der nicht lebensnotwendige Einzelhandel dicht macht machen. Auch Spielplätze

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Die externe Qualitätsprüfung

Bislang hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder der Verband der Privaten Krankenversicherung ein Team von Prüfern in die Einrichtungen geschickt, um eine Qualitätsprüfung durchzuführen.

Auch bei der externen Qualitätsprüfung findet regelmäßig oder anlassbezogen eine solche Prüfung mit dem Team der Prüfer statt.

Wichtig:

Die Regelprüfungen sind immer einen Tag im Vorfeld anzukündigen. Es wird eine Prüfung von neun Bewohnern durchgeführt, die willkürlich ausgewählt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und jeder Teilnehmer muss eine Einwilligung abgeben.

Viele der Aspekte fließen in die Qualitätsprüfung. Das Gewicht liegt in erster Linie auf die bewohnerbezogenen Kriterien, wie der Versorgung. In den Hintergrund treten dafür andere Kriterien, wie Dokumentationen.

Es kommt zu einem sogenannten Qualitätsdefizit, wenn für den Bewohner ein Risiko besteht oder es zu einer negativen Auswirkung kommt.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einer vierstufigen Skala festgehalten, wobei es immense Unterschiede bei der Einschätzung gibt. Die einzelnen Quadrate sind entweder ganz oder gar nicht ausgefüllt. Durch die Quadrate lassen sich die Ergebnisse schnell und einfach ablesen. Missverständnisse sind so nicht möglich.

Wann starten die neuen Prüfungen?

Die Datenerhebung mit Hilfe der neuen Prüfungen ist für 2019 vorgesehen gewesen und bis Ende des Jahres sollten alle Verfahren abgeschlossen sein.

Die Qualitätsprüfungen haben im November 2019 begonnen und aufgrund der Corona-Pandemie sind die Prüfungen bislang ausgesetzt. Eigentlich sollte es ab dem 1. Oktober 2020 weitergehen, aber auch das ist fraglich, denn aufgrund der gesundheitlichen Situation in den Heimen ist es sehr schwierig. Zudem ist das Gesetz noch nicht veröffentlicht, aber sobald das passiert, soll die Regelung sofort greifen.

Es gibt ein Ziel und das liegt auf dem 31. Dezember 2021. Bis zu diesem Datum sollen alle Einrichtungen durch den MDK oder den PKV geprüft sein und auf den Webportalen der Krankenkasse sind die Ergebnisse nachzulesen. Die Ergebnisse der Einrichtungen, die vor dem Stopp geprüft wurden, sind bereits zu finden.

Die ersten Veröffentlichungen sollen jetzt Ende Januar 2021 sichtbar sein, denn die Erhebung der Indikatoren wurde Corona bedingt verschoben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema neue Qualitätsprüfung in Pflegeheimen

1. Wie sinnvoll sind die Nachbesserung am aktuellen System?

Das neue System bewertet die Qualität der Pflegeeinrichtungen neu und ermöglicht eine verständlichere Darstellung für die Verbraucher. Schon seit Jahren gibt es Kritik an den Pflegenoten und sie werden jetzt schrittweise abgelöst.

2. Was ist neu an dem Qualitätsmanagement?

Neu sind die 15 Qualitätsindikatoren, die für eine flächendeckende Abdeckung der Langzeitpflege angewendet werden. Die Qualität rückt nun deutlich stärker in den Vordergrund und das ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Gerade der Bereich Pflege und Betreuung kommt in vielen Heimen zu kurz. Das ist zwar bekannt, aber Änderungen gibt es kaum. Mit Hilfe der neuen Prüfung sollen die Missstände deutlich werden und dementsprechend kommt es auch zu Reaktionen. Das Ergebnisse sind deutliche Verbesserungen in allen Bereichen.

3. Wer prüft die neuen Qualitätsregelungen?

In Zukunft wird der MDK und der PKV die Qualität der Pflegeheime prüfen. Dabei achten die Prüfer in erster Linie auf die Qualität der Versorgung, von der Pflege bis hin zur Betreuung. Andere Bereiche rutschen in den Hintergrund, denn die Bewohner stehen an erster Stelle und brauchen die volle Aufmerksamkeit des Personals.

4. Wie kam es zu den Pflegenoten?

Die Prüfung der Pflegeheime kam das erste Mal im Jahr 2009 zur Sprache und zu dem Zeitpunkt kamen die Pflegenoten ins Gespräch. Vorher gab es jahrelange Arbeit und viele Verhandlungen, damit die Pflegenoten umgesetzt werden konnten. Die Auswahl der Kriterien war umstritten und die richtige Balance zu finden sehr schwer.

5. Warum kündigt sich das Prüfteam an?

Das Prüfteam kündigt sich einen Tag im Vorfeld an, damit die Heimleitung auch ausreichend Zeit hat. Schließlich soll das Heim geprüft und bewertet werden, um eine gute oder schlechte Benotung zu bekommen. Zudem müssen die Bewohner über die Prüfung informiert werden.

Fazit

In Deutschland gibt es zahlreiche Pflegeheime. Die Bewohner werden dort nicht nur gepflegt, sondern auch rund um die Uhr von Fachpersonal betreut. Jeden Tag ist Pflegepersonal anwesend, dass auf die Bedürfnisse der einzelnen Bewohner eingeht. Die Qualität der Versorgung steht immer an erster Stelle, aber durch das alte Notensystem kommt es zu schweren Problemen. Die Kritik ist immer lauter geworden, so dass es heute ein neues System gibt. Bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim lässt sich mit dem neuen System besser herausfinden, ob die Einrichtung den Anforderungen gerecht wird. Das bedeutet im Endeffekt eine einfachere Suche im Dschungel der Pflegeeinrichtungen.

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Achten Sie bitte darauf, dass im Moment wegen der Corona-Pandemie zum Teil nur telefonische Begutachtungen erfolgen. Die Begutachtung beinhaltet diese sechs Lebensbereiche. Diese werden geprüft, damit der Pflegegrad ermittelt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachdem Sie den Pflegegrad beantragt haben, wird die Pflegekasse den MDK einschalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse wird die Pflegebedürftigkeit überprüfen.
  • Für die Begutachtung können Sie sich vorbereiten. Lassen Sie zum Termin einen Angehörigen oder Ihren Pfleger anwesend sein.
  • Sie können einen Widerspruch einlegen, wenn Sie denken, der Bescheid der Pflegekasse wäre nicht richtig.

Die Terminankündigung

Nachdem Sie den Pflegegrad beantragt haben, wir die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen, Ihre Pflegebedürftigkeit zu prüfen.

Sofern Sie privat pflegeversichert sind, wird der Gutachterdienst Medicproof zu Prüfung vornehmen.

Damit Sie sich vorbereiten können und auch ein Angehöriger oder Ihr Pfleger anwesend sein kann, wird sich der Gutachter per Termin ankündigen.

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Was umfasst die Überprüfung?

Beim Gutachter handelt es sich meist um einen Arzt oder eine Pflegefachkraft, der begutachten wird, wie es um Ihre Einschränkungen, Probleme und die Alltagsbewältigung steht. 

Dabei arbeitet er einen festgelegten Fragenkatalog ab, damit jede Prüfung gleich verläuft.

Während der Begutachtung schaut der Gutachter sechs Lebensbereiche ganz genau an und prüft, wie es um die Selbstständigkeit steht:

  • Mobilität
  • Psychische Probleme und Verhaltensmuster
  • Grad der kommunikativen und kognitiven Fertigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Anforderungen sowie Belastungen und deren eigenständige Bewältigung
  • Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltags

Ferner wird überprüft, in wie weit außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung gelingen. Obgleich diese Punkte aber nicht für die Bewertung berücksichtigt werden.

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Die Vorbereitung

Holen Sie sich schon vor der Begutachtung Informationen, welche Punkte für die Einstufung des Pflegegrades nötig sind.

Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ kann Ihnen eine sehr gute Hilfe sein. Darin können Sie auch eine Pflege-Checkliste finden. Sofern Sie möchten, können Sie diese genau studieren, weil genau diese auch der Gutachter abarbeiten wird.

Zudem sollten Sie diese Unterlagen griffbereit zum Termin auf dem Tisch liegen haben:

  • alle aktuellen Arztberichte
  • alle aktuellen Krankenhausberichte oder Rehaberichte
  • aktueller Medikamenteneinnahmeplan
  • falls vorhanden, den Schwerbehindertenausweis
  • Liste sämtlicher Hilfsmittel wie Brillen, Gehstock, Hörgeräte…
  • falls Sie einen ambulanten Pflegedienst haben, die Pflegedokumentation
  • selbst erstellte Notizen, wie die Pflege bisher verlaufen ist und welche Schwierigkeiten es gibt

Obgleich Sie überprüft werden, kann es nicht schaden, wenn ein Angehöriger oder Pfleger dabei ist. Sobald etwas unklar ist, kann diese Person Ihnen helfen oder seine Sicht der Dinge äußern.

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Ein Blick in die Privatsphäre

Zum Teil mag die Begutachtung für den Pflegebedürftigen eher unangenehm sein. Entweder weil er so viele persönliche Dinge gefragt wird, aber auch, weil er seine Schwächen eingestehen muss. Manche Fragen betreffen Themen, über die der Pflegebedürftige mit keinem Fremden sprechen möchte. Insoweit ist es für ihn eine Hilfe, wenn eine Vertrauensperson bei dem Termin dabei ist.

Einerseits verschönen manche Pflegebedürftige die Situation, andererseits benötigen Sie aber Hilfe. Unabhängig davon, ob es Scham oder einfach die falsche Selbsteinschätzung ist, kann dies den Pflegegrad gefährden. So kann eine demenzkranke Person denken, sie kann das alles noch, obwohl dies eben nicht der Fall ist. Die Vertrauensperson kann in diesem Fall einschreiten und die Situation realistisch darstellen. Indes ist es auch möglich, mit dem Gutachter unter Vier-Augen zu sprechen.

Auf keinen Fall sollte dem Gutachter etwas vorgespielt werden. Zumal diese sehr viel Erfahrung haben und eine Lüge gut aufdecken können. Ratsam ist es unbedingt glaubhaft zu bleiben und die Sachlage so zu schildern, wie sie ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Begutachtung durch den MDK: So können Sie sich vorbereiten – Tipps

1. Kommt der Gutachter ganz spontan?

Der Gutachter wird sich vorher durch einen Termin ankündigen, damit Sie auch noch ausreichend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten und eine Vertrauensperson zu dem Termin dazu zu holen.

2. Findet der Termin auch währen der Corona-Pandemie statt?

Zur Sicherheit des Pflegebedürftigen, aber auch des Gutachters, finden die Termine derzeit meist telefonisch statt. Doch auch hier erhalten Sie vorab einen Termin und gerne kann auch die Vertrauensperson mit dem Gutachter am Telefon sprechen.

3. Was passiert, wenn ich meine Lage falsch einschätze?

Bleiben Sie ganz ehrlich und verschönen Sie die Situation nicht. Nichts sollte Ihnen peinlich sein, da es sich um Fragen handelt, die der Gutachter täglich stellt. Es geht ihm nicht darum, Sie zu demütigen, sondern Ihre Situation richtig einzuschätzen. Nur so kann er auch über den richtigen Pflegegrad entscheiden.

4. Brauche ich Arztberichte?

Wenn Sie Arztberichte und Krankenhausberichte, aber auch Rehaberichte vorlegen können, ist das von Vorteil. Aus diesen kann der Gutachter auch sehr gut Ihre Situation ablesen und so besser einschätzen, ob sich Ihr Gesundheitszustand nicht sogar schon bald verschlechtern könnte.

5. Wie meistert ein Mensch mit Demenz den Termin?

Hier ist die Hilfe von Angehörigen oder einem Pfleger gefordert. Ein Mensch mit Demenz könnte seine Situation viel besser einschätzen, als sie ist. Hier ist es ratsam, dass die Vertrauensperson mit dem Gutachter auch alleine spricht und ihm die Situation so schildert, wie sie tatsächlich ist.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

Der Termin mit dem Gutachter des MDK muss nicht gefürchtet werden. Dieser erfahrene Arzt oder Pflegefachkraft wird sich an einen Fragenkatalog halten, den er täglich auch mit anderen Pflegebedürftigen abarbeitet. Es geht einfach nur darum, die Situation so zu erfassen, wie Sie ist, damit der Pflegegrad auch richtig eingestuft werden kann. Eine Vorbereitung ist deshalb nicht schlecht und verhinderte eine Verzögerung bei der Zuteilung des Pflegegrades.

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