Messstellenbetreiber | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 16:26:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Messstellenbetreiber | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wer macht was: Stromanbieter, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber – Zuständig für Lieferung und Versorgung mit Strom vom Kraftwerk bis zum Stromzähler https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wer-macht-was-stromanbieter-netzbetreiber-messstellenbetreiber-zustaendig-fuer-lieferung-und-versorgung-mit-strom-vom-kraftwerk-bis-zum-stromzaehler/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wer-macht-was-stromanbieter-netzbetreiber-messstellenbetreiber-zustaendig-fuer-lieferung-und-versorgung-mit-strom-vom-kraftwerk-bis-zum-stromzaehler/#respond Tue, 15 Dec 2020 11:02:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58110 Bekannt ist, dass die Stromanbieter für die Lieferung von Strom zuständig sind, aber was macht eigentlich der Messstellenbetreiber und wann ist der Netzbetreiber wichtig? Für jeden Anbieter haben Sie einen Vertrag und wir informieren Sie,

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Bekannt ist, dass die Stromanbieter für die Lieferung von Strom zuständig sind, aber was macht eigentlich der Messstellenbetreiber und wann ist der Netzbetreiber wichtig? Für jeden Anbieter haben Sie einen Vertrag und wir informieren Sie, wie sinnvoll dieser ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Haushalt hat direkt mit dem Stromanbieter einen Vertrag und ein Anbieterwechsel ist nach Wunsch möglich.
  • Der Netzbetreiber ist der Eigentümer der Leitungen und dieser bleibt immer derselbe, denn ein Wechsel ist beim Netzbetreiber nicht möglich.
  • Sie haben mit einem Messstellenbetreiber nur einen direkten Vertrag, wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben.

Der Stromanbieter mit direktem Vertrag

Der Stromanbieter ist auch unter den Begriffen Stromlieferant oder Energieversorgungsunternehmen bekannt und ist für die Belieferung des Stroms verantwortlich. 

Er beliefert die Verbraucher mit Strom und dabei handelt es sich entweder um ein Stadtwerk vor Ort oder ein Unternehmen, das regional bis bundesweit agiert.

Es spielt keine Rolle, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, denn jeder Haushalt hat seinen eigenen Stromliefervertrag und kann dabei den Anbieter seiner Wahl nehmen. Zudem besteht die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln, um einen besseren Tarif zu günstigeren Konditionen zu bekommen.

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Der Netzbetreiber ist der Besitzer der Leitungen

Der Netzbetreiber ist für die Koordination und die Verteilung des Stroms zuständig. Er kümmert sich darum, dass der Strom von den Kraftwerken bei den Verbrauchern ankommt. 

Die Übertragungsnetzbetreiber sind für die Bedienung der großen Stromtrassen zuständig und der örtliche Verteilnetzbetreiber ist für die Bedienung jedes einzelnen Haushalts zuständig. Der Gebäudeeigentümer schließt mit dem Netzbetreiber einmalig einen sogenannten Netzanschlussvertrag ab.

Einen Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, denn er hat ein örtliches Monopol, das zeitlich begrenzt ist und auch nach einem Stromanbieterwechsel bleibt der Netzbetreiber derselbe.

Auf der Stromrechnung steht welches Unternehmer der Netzbetreiber ist, denn auf dem Schriftstück steht eine Codenummer des Netzbetreibers. In einigen Fällen nennen die Stromanbieter auch einfach nur den Namen des Netzbetreibers.

Entgelte und Pflichten sind m Bereich des Netzbetriebs gesetzlich genau geregelt. Der zuständige Netzbetreiber ist verpflichtet jeden Stromkunden zu den gleichen Bedingungen an das Netz anzuschließen. Zu diesen Bedingungen gehören Transparenz, Freiheit von Diskriminierung und Angemessenheit.

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Nutzungsentgelt im Strompreis enthalten

Der Netzbetreiber erhält für seine Pflichten ein Entgelt für die Nutzung und dieses ist im Strompreis schon enthalten. Die vertragliche Regelung findet zwischen dem Stromanbieter und dem Netzbetreiber statt. Es gibt keine direkte Rechnung vom Netzbetreiber, aber es besteht die Möglichkeit, dass der Netzbetreiber, der manchmal auf Messstellenbetreiber ist, in dieser Funktion eine Rechnung stellt.

Es gibt spezielle Situationen, in denen der Netzbetreiber für Sie interessant ist und Sie sich mit Ihm auseinandersetzen:

  1. Sie sind der Gebäudeeigentümer und schließen, ändern oder melden den Netzanschlussvertrag ab.
  2. Sie besitzen eine Anlage, die Strom erzeugt und Sie wollen den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen. Der Netzbetreiber ist nämlich auch die die Einspeisevergütung zuständig.
  3. Sie besitzen ein Elektroauto und wollen eine Ladestation bauen oder abbauen, Sie besitzen eine Wärmepumpe oder eine Elektrospeicherheizung, die Sie installieren oder deinstallieren wollen. Der Netzbetreiber muss darüber immer eine Information erhalten.
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Der Messstellenbetreiber ist für die Stromzähler zuständig

Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung der Stromzähler und natürlich auch die Messung selber sind Aufgaben des Messstellenbetreibers.

Die Aufgaben hat im Herbst 2016 der örtliche Verteilnetzbetreiber übernommen, denn es gibt eine neue Rechtslage. Die Rechtslage besagt, dass wenn ein analoger Zähler eingebaut ist, dass dann der Netzbetreiber für alle Fragen und Aktionen rund um den Zähler zuständig ist.

Ist ein digitaler Zähler eingebaut, dann ist der Messstellenbetreiber dafür verantwortlich. Bei einem digitalen Zähler handelt es sich um ein modernes oder sogar intelligentes Messsystem, für welches immer die Messstelle zuständig ist. In der Regel handelt es sich dabei um den Netzbetreiber und das ist fast überall der Fall. Der Netzbetreiber hat die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen.

Unterschiede gibt es zwischen den grundzuständigen und den wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Die grundzuständigen Betreiber sind an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden und ein wettbewerblicher Betreiber kann die Preise frei verhandeln.

Bei einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem haben Sie nicht nur einen Vertrag mit dem Stromanbieter, sondern auch mit dem Messstellenbetreiber.

Sie erhalten also nicht nur eine Rechnung für den Strom vom Stromanbieter, sondern eine weitere Rechnung vom Messstellenbetreiber, in der die Kosten für den Messstellenbetrieb enthalten sind. Aber auch hier gibt es Unterschiede und es kommt auf das Verfahren der einzelnen Stromanbieter an. Sie selber haben darauf keinerlei Einfluss.

Achtung:

Sie erhalten eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber, dann achten Sie darauf, dass der Stromanbieter den Preis entsprechend der Summe anpasst, die sonst für den Messstellenbetrieb bezahlt wird. Eine Prüfung ist mit Hilfe der Jahresabrechnung möglich.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Stromanbieter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber

1. Wer ist der zuständige Netzbetreiber?

Sie erhalten Informationen über Ihren Netzbetreiber, wenn Sie sich die letzte Jahresabrechnung von Strom- und Gas anschauen. Dort ist der für Sie zuständige Netzbetreiber zu finden, entweder mit einem Code oder direkt mit Namen und Anschrift.

2. Wer ist für den Stromzähler verantwortlich?

In Deutschland hat jeder Haushalt meist einen Stromzähler und dieser ist Eigentum des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber ist Regionsabhängig und ist für den Einbau und die Wartung des Stromzählers verantwortlich. Auf dem Zähler finden Sie den Netzbetreiber, denn er ist auf dem Stromzähler eingraviert.

3. Wer zahlt den Messstellenbetrieb?

Sie haben keinen direkten Kontakt zum Messstellenbetrieb, aber Kosten fallen trotzdem an. Die Kosten für den Messstellenbetrieb gibt der Energieversorger an den Verbraucher weiter und das mit Hilfe der Stromrechnung.

4. Was kostet der Messstellenbetrieb eigentlich?

Die Kosten für eine moderne Messeinrichtung, die auch als digitaler Stromzähler bekannt ist, ist gesetzlich festgelegt und darf die Höchstgrenze von 20 Euro brutto nicht überschreiben. Für ein intelligentes Messsystem ist der Preis höher und hängt vom Jahresstromverbrauch ab.

5. Was sind intelligente Messsysteme?

Die intelligenten Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit. Die Kommunikationseinheit ermöglicht eine sichere Datenübertragung und Einbindung ins Stromnetz.

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Fazit

Es gibt Stromanbieter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber und alle drei sind für eine ordentlich und sachgemäße Lieferung des Stroms zuständig. Der Stromanbieter ist der Anbieter, der für die Lieferung des Stroms zuständig ist und jeder Haushalt hat einen eigenen Vertrag mit ihm. Anders sieht es mit dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber aus. Der Netzbetreiber ist der Besitzer der Kabel und er hat einen Vertrag mit den Stromanbietern. Der Messstellenbetreiber ist für den Stromzähler verantwortlich und nur, wenn Sie Eigentümer sind, haben Sie einen separaten Vertrag mit ihm.

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