Der Beitrag Statt Stornierung: So übertragen Sie Pauschalreisen auf jemand anderen und sparen die hohen Stornokosten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind für die meisten europäischen Urlaubsländer wieder aufgehoben und aus dem Grund ist eine kostenlose Stornierung nur noch unter bestimmten Umständen möglich, obwohl der Coronavirus die Menschen immer noch im Griff hat. Bei einer gebuchten Reise, die jetzt storniert werden soll, kommt es aus dem Grund zu großen Problemen, denn die Reiseveranstalter verlangen hohe Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten möchte. Teilweise handelt es sich bei den Stornokosten um einen Großteil des Reisepreises und das ist eine Menge Geld.
Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale
Sie haben die Möglichkeit die Reise vor Beginn auf eine andere Person zu übertragen und das wissen viele Reisende überhaupt nicht.
Die Person wird als Ersatzreisender bezeichnet und diese Möglichkeit ist sogar gesetzlich verankert (§ 651e BGB). Bei der Übernahme einer Reise durch eine andere Person handelt es sich um eine kostengünstige Alternative zur bekannten Stornierung.
Diese Alternative ist nicht nur während der Corona-Pandemie eine Möglichkeit, sondern auch vorher und auch danach. Der Reisende möchte aufgrund des Coronavirus nicht verreisen oder hat einen anderen wichtigen Grund, so dass die Reise auf wackeligen Beinen steht. Vielleicht ist der Reisende auch an Covid-19 erkrankt und kann die Reise einfach nicht antreten und zu allem Überfluss greift die Reiserücktrittsversicherung nicht, dann ist eine Übertragung machbar.
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
Damit die Übertragung greift, setzen Sie sich innerhalb einer angemessenen Frist mit dem Veranstalter in Verbindung.
Grundsätzlich verlangt der Veranstalter eine Mindestfrist von sieben Tagen vor Beginn der Reise, damit alle Änderungen rechtzeitig fertig sind. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und ist in jedem Fall einzuhalten.
Teilen Sie dem Reiseveranstalter die Änderung auf jeden Fall schriftlich mit und das machen Sie entweder per Brief, per Mail, Fax oder über ein Online-Portal. Ein Anruf reicht für die Übertragung nicht aus und achten Sie immer darauf, dass der Zugang bestätigt ist.
Der Reiseveranstalter muss der Übertragung nicht zustimmen, aber er hat die Möglichkeit zu widersprechen. Das ist aber nur möglich, wenn der neue Reisende einige Anforderungen nicht erfüllt, wie zum Beispiel eine erforderliche Tropenfähigkeit, Bergsteigererfahrung oder es fehlt vielleicht ein Visum.
Die Vertragsübertragung ist wirksam, wenn der Reiseveranstalter nicht unverzüglich einen Widerspruch einlegt.
Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und
Die Reise wird an eine andere Person übertragen und dann wird diese Person zum neuen Vertragspartner.
Das bedeutet, dass der neue Reisende nicht nur die Rechte des gebuchten Reisevertrags übernimmt, sondern auch die Pflichten.
Der Ersatzreisende ist verpflichtet den Reisepreis zu zahlen, denn das ist der wichtigste Aspekt. Kommt es zu Problemen mit der Bezahlung, dann hat der Veranstalter das Recht sich auch noch an den alten Reisenden zu wenden. Im Grunde hat der Reiseveranstalter gegenüber dem alten und dem neuen Vertragspartner das Recht den Reisepreis einzufordern.
Wichtig ist, dass Sie vor der Übertragung genau regeln, wie teuer die Reise ist und welche Partei die offenen Zahlungen übernimmt.
Sie treten die Reise nicht selber an und sind auf der Suche nach einer Ersatzperson, dann achten Sie unbedingt auf die nachfolgenden Punkte:
Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige
Ihnen bietet eine andere Person die Übernahme einer Reise an, dann achten Sie auf die folgenden Punkte:
Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche
FAQs zum Thema Reiseübertragung
In der Regel fallen für eine Namensänderung nur Gebühren in Höhe von um die 30 Euro an.
Die Stornogebühren fallen unterschiedlich hoch aus und hängen von der Zeitspanne vor dem Reiseantritt ab. 20% des Reisepreises sind fällig, wenn Sie vier Monate vorher die Reise stornieren. Zwischen 21 und 15 Tagen vor dem Reiseantritt sind 50% fällig und 14 Tage im Vorfeld werden mit bis zu 75% berechnet.
Eine Namensänderung bei einem Flugticket kann bis zu 160 Euro kosten.
Grundsätzlich halten Experten eine Pauschale von 30 Euro als Umbuchungspreis als angemessen. Allerdings ist eine Umbuchung meist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und demnach verlangen einige Veranstalter deutlich mehr.
Bei der Stornierung einer Ferienwohnung hängt der Preis von der Dauer vor dem Reisebeginn ab. Üblich sind 30% des Mietpreises, wenn Sie bis zu 35 Tagen vor Antritt stornieren. Sie stornieren zwischen dem 1 und 14 Tagen vor dem Antritt, dann verlangen die Veranstalter meist den komplett Mietpreis.
Probleme können bei einem Auslandsaufenthalt im Urlaub jederzeit auftreten. Schnell geraten Sie in eine Notlage, wenn Sie krank werden, Ihnen Geld oder Ausweise gestohlen werden oder der Reiseveranstalter plötzlich Insolvenz anmeldet. Wann hilft Ihnen die
Gerade in der heutigen Zeit kommt es immer wieder vor, dass man eine Reise bucht und am Ende die lang ersehnte Reise nicht antreten kann. Aber das ist kein Problem, denn Sie müssen die Reise nicht teuer stornieren, sondern haben die Möglichkeit eine Pauschalreise zu übertragen. Verkaufen Sie die Pauschalreise einfach an eine andere Person, lassen Sie eine Übertragung stattfinden und Sie müssen keine hohen Stornogebühren bezahlen.
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]]>Der Beitrag Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen – Ein Übergabeprotokoll kann unnötige Streitigkeiten verhindern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Ein Mietwagen sollte frühzeitig gebucht werden, denn das schont nicht nur die Nerven, sondern kann Ihnen auch eine Menge Rabatte, Sonderkonditionen und somit bares Geld sparen.
Genau wie bei allen anderen Dingen auch, zählt beim Mietwagen die Devise, vergleichen kann sich lohnen. Achten Sie beim Preis unbedingt darauf, dass alle Kosten enthalten sind. Zudem sollten Sie nur einen Vertrag nehmen, welchen Sie auch noch kurz vor Reiseantritt stornieren können. Sie haben eine Rundreise geplant, dann vereinbaren Sie unbegrenzte Kilometer, aber für kurze Trips kann die Begrenzung der Kilometer durchaus einen Sinn machen.
Bevor Sie den Mietwagenvertrag unterschreiben, sollten Sie alle Seiten genau lesen und sich alle Unterlagen aushändigen lassen. Dazu gehören die Bestätigung der Reservierung, aber auch die Vertragsbedingungen. Sie können die Papiere auch ausdrucken. Aber wichtig ist, dass Sie den Vertrag auf keinen Fall unterschreiben, wenn es Passagen gibt, die Sie nicht verstehen.
Das Recht nach den Ortsbestimmungen gilt, wenn es zu Streitigkeiten kommen. Der Bestimmungsort ist der Ort, an dem der Mietwagen übergeben und der schriftliche Vertrag geschlossen wird. Anhand des Ortes wird auch der Ort für einen eventuellen Prozess ausgesucht. Das deutsche Recht gilt bei einem deutschen Mietwagenvermittler.
Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und
Die Versicherung ist für einen Mietwagen immens wichtig und diese gilt es zu prüfen, so dass Sie sich die Mietwagen- und Versicherungsbedingungen genau anschauen sollten.
Sie haben den Mietwagen im Ausland gebucht, dann richtet sich der Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Landes. Im Mietpreis enthalten ist die wichtige und notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings gelten in einigen Ländern ziemlich niedrige Deckungssummen und diese reichen für einen Personenschaden nicht aus. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Deckungssumme mindestens 1 Million Euro hat.
Zusätzlich können Sie eine Mallorca-Police abschließen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Versicherung. Sie verfügen vielleicht schon über diesen Schutz, wenn Sie beispielsweise den Mietwagen mit Hilfe der Kreditkarte gebucht haben. Auch ein Autoschutzbrief oder eine Kfz-Versicherung kann schon enthalten sein. Schließen Sie eine Traveller-Police ab, wenn Sie außerhalb der EU einen Mietwagen buchen.
In der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung sind die selbst verschuldeten Schäden nicht abgedeckt und auch der Diebstahls des Fahrzeugs ist nicht eingerechnet. Experten empfehlen, dass Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen und zwar ohne Selbstbeteiligung. Zudem sollte Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach, sowie Steinschlag abgedeckt sein.
Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige
Sie brauchen unbedingt eine Haftpflichtversicherung, vor allen Dingen, wenn keine Mallorca-Police oder Traveller-Police vorhanden ist. In den Unterlagen sollte mindestens eine der folgenden Versicherungen stehen:
Es gibt noch viele Versicherungsangebote, die auch im Einzelfall sehr wichtig sein können, aber nur wenn kein entsprechender Schutz vorhanden ist.
Die UMP (Unisured Motorist Protection) fällt in diesen Bereich, denn es handelt sich um eine Zusatzversicherung bei Verletzung oder Tod durch flüchtige oder unversicherte Unfallgegner. Eine solche Versicherung ist in dritte Welt Ländern und den USA wichtig. Die STP (Super TP) ist eine Diebstahlversicherung ohne oder mit einer geringen Selbstbeteiligung und kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Auch die TP (Theft Protection) ist eine Diebstahlversicherung, aber sie ist meist mit Selbstbeteiligung versehen.
Probleme können bei einem Auslandsaufenthalt im Urlaub jederzeit auftreten. Schnell geraten Sie in eine Notlage, wenn Sie krank werden, Ihnen Geld oder Ausweise gestohlen werden oder der Reiseveranstalter plötzlich Insolvenz anmeldet. Wann hilft Ihnen die
Es kommt immer wieder zu Zusatzkosten und diese fallen in erster Linie bei Sonderausstattungen an. Dazu gehören Kindersitze oder auch ein Navigationsgerät.
Auch auf die Einwegmiete müssen Sie achten, denn sie kann teuer werden. Das bedeutet, wenn Sie den Mietwagen an einem anderen Ort abgeben wollen. Der Einsatz von Schneeketten oder Winterreifen kann auch teuer werden.
Bei der Buchung des Mietwagens sollten Sie auf alle möglichen Zusatzkosten achten, ansonsten wird es für Sie sehr teuer. Es entstehen sogar Mehrkosten, wenn Sie einen Fahrer einschreiben, der jünger als 25 Jahre ist.
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Bei der Abgabe des Fahrzeugs kommt es oft zu Streit, denn der Anbieter ist der Meinung, dass der Kratzer noch nicht vorhanden war, aber Sie sagen, dass er schon da war.
Zwei unterschiedliche Meinungen sorgen immer für Streit und aus dem Grund sollten Sie den Mietwagen auch nie außerhalb der Öffnungszeiten abholen. Der Grund ist einfach, denn ein vorhandener Mitarbeiter kann Ihnen bei der Bestandsaufnahme von Kratzern oder Schäden helfen, so dass der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert werden kann. Machen Sie Fotos der Gebrauchsspuren und auch von der Tankanzeige. Zudem halten Sie alle Mängel in einem Übergabeprotokoll fest.
Im Mietwagen sollte ein Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten enthalten sein. In einigen Ländern gehören auch Feuerlöscher, Alkoholschnelltester, Abschleppseil und Ersatzlampen-Sets zur Ausstattung.
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sollten Sie sich ein Protokoll unterschreiben lassen und stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen erhalten. Gerade die Unterlagen, welche Sie als Sicherheit hinterlegt haben wie zum Beispiel einen Kreditkarten-Zahlungsbeleg, den Sie unterschrieben haben.
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In der Regel müssen Sie mit einer Kaution rechnen, wenn Sie den Mietwagen abholen. Für die Mietdauer wird der Betrag auf der Kreditkarte geblockt, damit eventuelle Schäden am Fahrzeug abgedeckt sind.
Aus dem Grund sollten Sie darauf achten, dass Ihr Verfügungsrahmen nicht nur die Kaution, sondern auch die restlichen Tage des Urlaubs ausreicht. Die Kaution wird immer auf den Hauptfahrer ausgestellt und kann eine Höhe von bis zu 2.300 Euro haben. Sie müssen allerdings mit mindestens 300 Euro Kaution rechnen.
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
Bei einem Unfall oder Diebstahl halten Sie sich unbedingt genau an die Versicherungsbedingungen und rufen Sie sofort den Autovermieter an.
Die Polizei informieren Sie, wenn es sich um einen Diebstahl handelt, damit ein Bericht erstellt wird. Sie sollten auf jeden Fall ein Unfallprotokoll erstellen. Ein solches Formular finden Sie in der Regel im Handschubfach des Mietwagens. Das ausgefüllte Formular legen Sie beim Autovermieter vor. Sie müssen zudem Fotos machen und zwar nicht nur von den entstandenen Schäden, sondern auch von der Unfallumgebung. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Beteiligten und eventuellen Zeugen.
Ein Schadensbericht wird bei Fahrzeugrückgabe angefertigt und diesen müssen Sie unterschreiben, aber lassen Sie sich auch ein Exemplar geben. Alle Belege rund um den Automietvertrag bewahren Sie sorgfältig auf, darunter auch den Nachweis zur Kautionszahlung und den Unfallbericht. Die Schadensabwicklung wird in der Regel von dem Vermieter in Deutschland abgewickelt, wenn Sie dort einen Mietwagen gebucht haben.
In der Regel zahlen Sie den Schaden am Mietwagen selber und zwar direkt im Urlaubsland. Die Kontaktdaten und Meldefristen sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Anbieter.
Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche
FAQs zum Thema Mietwagen im Urlaub
Die Höhe der Kaution ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und kann zwischen 300 Euro und 2.300 Euro liegen.
Die meisten Anbieter arbeiten mit dem Blocken der Kreditkarte und das bedeutet, dass die Höhe der Kaution auf der Kreditkarte geblockt ist, damit Sie eventuelle Schäden direkt bezahlen können.
Bei der Reservierung müssen Sie die potentiellen Fahrer des Mietwagens angeben und dann dürfen auch nur die angemeldeten Fahrer den Mietwagen bewegen.
Auch junge Menschen mit einem Führerschein dürfen den Mietwagen fahren, aber dann entstehen in der Regel Zusatzkosten.
Mietwagen werden oft zu Pauschalpreisen angeboten und in den Preisen ist eine feste Kilometerzahl vorhanden. Das bedeutet, solange Sie unter dieser Zahl bleiben zahlen Sie keine Extrakosten. Fahren Sie mehr, dann müssen Sie auch tiefer in die Tasche greifen.
Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale
Heute ist der Mietwagen im Urlaub wichtig, denn die Unabhängigkeit und die Flexibilität ist den Urlaubers auch während des Urlaubs wichtig. Ein Mietwagen können Sie schon in Deutschland reservieren und müssen sich vor Ort nur noch um ein paar andere Dinge kümmern. Kontrollieren Sie immer das Fahrzeug auf Kratzer oder Schäden, damit es bei der Rückgabe keine Streitigkeiten gibt. Zudem sollten Sie ein Übergabeprotokoll schreiben und dieses von einem Mitarbeiter des Vermieters unterschreiben lassen. Achten Sie zudem auf eine ausreichende Versicherung, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.
Der Beitrag Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen – Ein Übergabeprotokoll kann unnötige Streitigkeiten verhindern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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