Mietwagen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:09:50 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Mietwagen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Statt Stornierung: So übertragen Sie Pauschalreisen auf jemand anderen und sparen die hohen Stornokosten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-stornierung-so-uebertragen-sie-pauschalreisen-auf-jemand-anderen-und-sparen-die-hohen-stornokosten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-stornierung-so-uebertragen-sie-pauschalreisen-auf-jemand-anderen-und-sparen-die-hohen-stornokosten/#respond Fri, 13 May 2022 09:09:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61365 Hohe Stornokosten kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und diese nicht antreten möchten. Ein Grund kann dabei die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sein, aber es gibt auch eine

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Hohe Stornokosten kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und diese nicht antreten möchten. Ein Grund kann dabei die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sein, aber es gibt auch eine Lösung. Sie suchen sich einfach eine andere Person und diese übernimmt die Reise.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel bucht eine Person eine Pauschalreise und dabei wird die Reise auf diese eine Person gebucht, dazu gehören Flug, Hotel und eventuell sogar ein Mietwagen. Sie haben die Möglichkeit diese Reise zu verkaufen, wenn Sie nicht teilnehmen möchten.
  • Für die Umschreibung entstehen zwar Kosten, aber sie sind deutlich geringer als die Stornokosten, wenn Sie eine Reise stornieren.
  • Wir weisen Sie nicht nur auf die möglichen Risiken hin, sondern zeigen Ihnen, wie Sie eine Reise tauschen können.

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind für die meisten europäischen Urlaubsländer wieder aufgehoben und aus dem Grund ist eine kostenlose Stornierung nur noch unter bestimmten Umständen möglich, obwohl der Coronavirus die Menschen immer noch im Griff hat. Bei einer gebuchten Reise, die jetzt storniert werden soll, kommt es aus dem Grund zu großen Problemen, denn die Reiseveranstalter verlangen hohe Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten möchte. Teilweise handelt es sich bei den Stornokosten um einen Großteil des Reisepreises und das ist eine Menge Geld.

Die gebuchte Reise soll laut Veranstalter durchgeführt werden, aber Sie sind nicht in der Lage die Reise anzutreten, dann sollten Sie frühzeitig mit dem Reiseveranstalter in Kontakt treten. Mit viel Glück erhalten Sie eine kostenfreie Umbuchung oder einen Gutschein, aber einen Anspruch haben Sie nicht.

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Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer

Sie haben die Möglichkeit die Reise vor Beginn auf eine andere Person zu übertragen und das wissen viele Reisende überhaupt nicht.

Die Person wird als Ersatzreisender bezeichnet und diese Möglichkeit ist sogar gesetzlich verankert (§ 651e BGB). Bei der Übernahme einer Reise durch eine andere Person handelt es sich um eine kostengünstige Alternative zur bekannten Stornierung.

Diese Alternative ist nicht nur während der Corona-Pandemie eine Möglichkeit, sondern auch vorher und auch danach. Der Reisende möchte aufgrund des Coronavirus nicht verreisen oder hat einen anderen wichtigen Grund, so dass die Reise auf wackeligen Beinen steht. Vielleicht ist der Reisende auch an Covid-19 erkrankt und kann die Reise einfach nicht antreten und zu allem Überfluss greift die Reiserücktrittsversicherung nicht, dann ist eine Übertragung machbar.

Dabei müssen Sie auf ein paar Kernpunkte achten, damit Sie die Reise übertragen können:

  • Sie können nur eine Pauschalreise an eine andere Person übertragen. Sie haben bei einem Reiseveranstalter mehrere Reiseleistungen gebucht, dann handelt es sich in der Regel um eine Pauschalreise. Die Pauschalreise besteht meist aus einem Flug, dem Hotel und einem Mietwagen. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise, wenn Sie einen Flug und das Hotel einzeln gebucht haben und dann besteht auch die Möglichkeit der Übertragung nicht.
  • Sieben Tage vor Reisebeginn teilen Sie dem Reiseveranstalter spätestens mit, dass Sie die Reise übertragen wollen und er muss die Übertragung durchführen. Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Veranstalter in Verbindung, damit Sie sich sein können, dass auch wirklich alles klappt.
  • Es handelt sich nicht um einen Automatismus, denn der Reiseveranstalter kann die Übertragung ablehnen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
  • Der alte und der neue Reisende haften zusammen für den ganzen Reisepreis und eventuelle Mehrkosten.
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Die Übertragung des Vertrages

Damit die Übertragung greift, setzen Sie sich innerhalb einer angemessenen Frist mit dem Veranstalter in Verbindung.

Grundsätzlich verlangt der Veranstalter eine Mindestfrist von sieben Tagen vor Beginn der Reise, damit alle Änderungen rechtzeitig fertig sind. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und ist in jedem Fall einzuhalten.

Teilen Sie dem Reiseveranstalter die Änderung auf jeden Fall schriftlich mit und das machen Sie entweder per Brief, per Mail, Fax oder über ein Online-Portal. Ein Anruf reicht für die Übertragung nicht aus und achten Sie immer darauf, dass der Zugang bestätigt ist.

Der Reiseveranstalter muss der Übertragung nicht zustimmen, aber er hat die Möglichkeit zu widersprechen. Das ist aber nur möglich, wenn der neue Reisende einige Anforderungen nicht erfüllt, wie zum Beispiel eine erforderliche Tropenfähigkeit, Bergsteigererfahrung oder es fehlt vielleicht ein Visum.

Die Vertragsübertragung ist wirksam, wenn der Reiseveranstalter nicht unverzüglich einen Widerspruch einlegt.

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Die Reiseübertragung und deren rechtliche Folgen

Die Reise wird an eine andere Person übertragen und dann wird diese Person zum neuen Vertragspartner.

Das bedeutet, dass der neue Reisende nicht nur die Rechte des gebuchten Reisevertrags übernimmt, sondern auch die Pflichten.

Der Ersatzreisende ist verpflichtet den Reisepreis zu zahlen, denn das ist der wichtigste Aspekt. Kommt es zu Problemen mit der Bezahlung, dann hat der Veranstalter das Recht sich auch noch an den alten Reisenden zu wenden. Im Grunde hat der Reiseveranstalter gegenüber dem alten und dem neuen Vertragspartner das Recht den Reisepreis einzufordern.

Es kann zu unterschiedlichen Konstellationen kommen:

  • Der Preis für die Reise ist vollständig von dem alten Reisenden bezahlt und damit sind alle Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter beglichen. Der Verkäufer der Reise muss sich selbstständig darum kümmern, dass er das Geld von dem Käufer bekommt.
  • Der alte Reisende hat nur eine Anzahlung geleistet und dann ist der Restbetrag noch zu leisten. Der Rest wird entweder von dem alten oder dem neuen Reisenden an den Veranstalter gezahlt. Auch hier muss sich der Verkäufer der Reise darum kümmern, dass der Käufer das Geld bezahlt.
  • Der alte Reisende hat noch keine Zahlung geleistet, dann muss der komplette Preis noch bezahlt werden. Entweder übernimmt er die Zahlung oder der neue Reisende.

Wichtig ist, dass Sie vor der Übertragung genau regeln, wie teuer die Reise ist und welche Partei die offenen Zahlungen übernimmt.

Beachten Sie:

  • Der alte und der neue Reisende sind sich im Klaren darüber, dass Sie die Gesamtschuld für den Reisepreis tragen und für mögliche Mehrkosten aufkommen. Das bedeutet, wenn der neue Reisende die Zahlung nicht tätigt, dann muss der alte Reisende den offenen Reisepreis zahlen.
  • Eventuell entstehen Mehrkosten durch die Vertragsübertragung, wenn zum Beispiel ein neues Flug-Ticket erstellt werden muss oder eine neue Buchungsbestätigung notwendig ist. Allerdings müssen die Mehrkosten wirklich anfallen und auch angemessen sein. Der Veranstalter kann nicht einfach eine Pauschale festlegen ohne einen Nachweis über die Kosten zu geben. Der Reiseveranstalter verlangt zudem in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Informationen dazu finden Sie in den AGBs.

Wichtig für den alten Reisenden

Sie treten die Reise nicht selber an und sind auf der Suche nach einer Ersatzperson, dann achten Sie unbedingt auf die nachfolgenden Punkte:

  • Informieren Sie den Reiseveranstalter rechtzeitig über die Übertragung der Reise und auch über die Höhe der möglichen Mehrkosten. Nur wenn Sie alle Kosten vorliegen haben, können Sie mit dem neuen Reisenden einen akzeptablen Preis aushandeln.
  • Sie machen sich im Vorfeld Gedanken zum Preis für die Reise und dabei rechnen Sie die Mehrkosten unbedingt mit ein.
  • Regeln Sie genau, welche Partei welche Zahlung übernimmt und dazu nutzen Sie am besten einen schriftlichen Vertrag, denn er dient am Ende auch als Beweis.
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Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Reisenden und das bedeutet, dass keine verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften greifen. Der neue Reisende zahlt die vereinbarte Summe weder an Sie noch an den Reiseveranstalter, dann müssen Sie selber rechtlich gegen ihn vorgehen.

Wichtig für den neuen Reisenden

Ihnen bietet eine andere Person die Übernahme einer Reise an, dann achten Sie auf die folgenden Punkte:

  • Lesen Sie sich das Angebot genau durch und dafür nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Sollten Angaben fehlen, dann fordern Sie diese nach und wenn Sie keine klare Auskunft erhalten, dann lassen Sie die Finger von der Reise.
  • Vergleichen Sie auf jeden Fall den Preis der angebotenen Reise mit anderen Angeboten für Pauschalreisen in die Region. Ein vermeintliches Schnäppchen muss kein Schnäppchen sein.
  • Sie zahlen den Preis erst, wenn Sie einen Vertrag vorliegen haben und alle Reisedetails bekannt sind.
  • Die Vertragsvereinbarung ist schriftlich zu machen und auf keinen Fall mündlich, denn schriftlich sind Sie auf der sicheren Seite und haben einen Beweis für die Vereinbarung.
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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Reiseübertragung

1. Was kostet die Namensänderung bei einer Pauschalreise?

In der Regel fallen für eine Namensänderung nur Gebühren in Höhe von um die 30 Euro an.

2. Wie hoch sind Storngebühren für eine Pauschalreise?

Die Stornogebühren fallen unterschiedlich hoch aus und hängen von der Zeitspanne vor dem Reiseantritt ab. 20% des Reisepreises sind fällig, wenn Sie vier Monate vorher die Reise stornieren. Zwischen 21 und 15 Tagen vor dem Reiseantritt sind 50% fällig und 14 Tage im Vorfeld werden mit bis zu 75% berechnet.

3. Was kostet eine Namensänderung beim Flugticket?

Eine Namensänderung bei einem Flugticket kann bis zu 160 Euro kosten.

4. Was kostet die Umbuchung einer Pauschalreise?

Grundsätzlich halten Experten eine Pauschale von 30 Euro als Umbuchungspreis als angemessen. Allerdings ist eine Umbuchung meist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und demnach verlangen einige Veranstalter deutlich mehr.

5. Was kosten die Stornogebühren bei einer Ferienwohnung?

Bei der Stornierung einer Ferienwohnung hängt der Preis von der Dauer vor dem Reisebeginn ab. Üblich sind 30% des Mietpreises, wenn Sie bis zu 35 Tagen vor Antritt stornieren. Sie stornieren zwischen dem 1 und 14 Tagen vor dem Antritt, dann verlangen die Veranstalter meist den komplett Mietpreis.

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Fazit

Gerade in der heutigen Zeit kommt es immer wieder vor, dass man eine Reise bucht und am Ende die lang ersehnte Reise nicht antreten kann. Aber das ist kein Problem, denn Sie müssen die Reise nicht teuer stornieren, sondern haben die Möglichkeit eine Pauschalreise zu übertragen. Verkaufen Sie die Pauschalreise einfach an eine andere Person, lassen Sie eine Übertragung stattfinden und Sie müssen keine hohen Stornogebühren bezahlen.

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Urlaub ist heute nicht einfach nur ein paar Tage im Hotel oder am Strand zu verbringen, auch das Anschauen von Sehenswürdigkeiten oder das Besuchen der bekannten Städte gehört dazu. Damit Sie auch im Urlaub unabhängig sind, sollten Sie sich einen Mietwagen buchen. Der Mietwagen sorgt dafür, dass Sie Ihre Zeit frei einteilen können, aber vermeiden Sie Ärger und achten Sie auf Fallen bei der Mietwagenmietung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Buchen Sie Ihren Mietwagen im besten Fall schon in Deutschland, so dass Sie sich frühzeitig drum gekümmert haben und denken Sie daran, dass Sie das Kleingedruckte aufmerksam lesen.
  • Schauen Sie bei den angebotenen Versicherungen genau hin, denn Sie brauchen auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings sollten Sie auf die Deckungssumme achten, denn viele Anbieter setzen den Betrag zu niedrig an und im Schadensfall haben Sie das Nachsehen.
  • Bei der Übergabe des Fahrzeugs sind alle Mängel zu dokumentieren und Sie sollten sich das Protokoll vom Anbieter unbedingt unterschreiben lassen.

Frühzeitig reservieren und buchen

Ein Mietwagen sollte frühzeitig gebucht werden, denn das schont nicht nur die Nerven, sondern kann Ihnen auch eine Menge Rabatte, Sonderkonditionen und somit bares Geld sparen.

Genau wie bei allen anderen Dingen auch, zählt beim Mietwagen die Devise, vergleichen kann sich lohnen. Achten Sie beim Preis unbedingt darauf, dass alle Kosten enthalten sind. Zudem sollten Sie nur einen Vertrag nehmen, welchen Sie auch noch kurz vor Reiseantritt stornieren können. Sie haben eine Rundreise geplant, dann vereinbaren Sie unbegrenzte Kilometer, aber für kurze Trips kann die Begrenzung der Kilometer durchaus einen Sinn machen.

Bevor Sie den Mietwagenvertrag unterschreiben, sollten Sie alle Seiten genau lesen und sich alle Unterlagen aushändigen lassen. Dazu gehören die Bestätigung der Reservierung, aber auch die Vertragsbedingungen. Sie können die Papiere auch ausdrucken. Aber wichtig ist, dass Sie den Vertrag auf keinen Fall unterschreiben, wenn es Passagen gibt, die Sie nicht verstehen.

Das Recht nach den Ortsbestimmungen gilt, wenn es zu Streitigkeiten kommen. Der Bestimmungsort ist der Ort, an dem der Mietwagen übergeben und der schriftliche Vertrag geschlossen wird. Anhand des Ortes wird auch der Ort für einen eventuellen Prozess ausgesucht. Das deutsche Recht gilt bei einem deutschen Mietwagenvermittler.

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Teure Fallen bei den Versicherungen

Die Versicherung ist für einen Mietwagen immens wichtig und diese gilt es zu prüfen, so dass Sie sich die Mietwagen- und Versicherungsbedingungen genau anschauen sollten.

Sie haben den Mietwagen im Ausland gebucht, dann richtet sich der Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Landes. Im Mietpreis enthalten ist die wichtige und notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings gelten in einigen Ländern ziemlich niedrige Deckungssummen und diese reichen für einen Personenschaden nicht aus. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Deckungssumme mindestens 1 Million Euro hat.

Zusätzlich können Sie eine Mallorca-Police abschließen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Versicherung. Sie verfügen vielleicht schon über diesen Schutz, wenn Sie beispielsweise den Mietwagen mit Hilfe der Kreditkarte gebucht haben. Auch ein Autoschutzbrief oder eine Kfz-Versicherung kann schon enthalten sein. Schließen Sie eine Traveller-Police ab, wenn Sie außerhalb der EU einen Mietwagen buchen.

In der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung sind die selbst verschuldeten Schäden nicht abgedeckt und auch der Diebstahls des Fahrzeugs ist nicht eingerechnet. Experten empfehlen, dass Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen und zwar ohne Selbstbeteiligung. Zudem sollte Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach, sowie Steinschlag abgedeckt sein.

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Die abgeschlossenen Versicherungen gelten nur für die angemeldeten Fahrer und wenn ein an anderer Führerscheinbesitzer fährt, dann erlischt der Versicherungsschutz.

Sie brauchen unbedingt eine Haftpflichtversicherung, vor allen Dingen, wenn keine Mallorca-Police oder Traveller-Police vorhanden ist. In den Unterlagen sollte mindestens eine der folgenden Versicherungen stehen:

  • LIS (Liability Inurance Supplement) Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme
  • EP (Extended Protection) Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme
  • ALI (Additional Liability Insurance) höhere Haftpflicht-Deckungssumme
  • SLI (Supplemental Liability Insurance) höhere Haftpflicht-Deckungssumme
Auch bei den Vollkaskoversicherungen gibt es ein paar Kürzel:
  • LDW (Lose Damage Waiver) Vollkaskoversicherung mit Haftungsbefreiung für Schäden am Mietwagen, aber auch bei Diebstahl und Vandalismus
  • SCDW (Super CDW) Vollkaskoversicherung mit oder ohne geringem Selbstbehalt
  • CDW (Collision Damage Waiver) Vollkaskoversicherung mit Haftungsreduzierung, aber von Land zu Land wird unterschiedlich mit der Haftungsbefreiung umgegangen
Sie können auch eine Personeninsassenversicherung abschließen, aber diese ist nur im Ausnahmefall notwendig. Eine Möglichkeit ist, wenn es keine Auslandsreisekrankenversicherung gibt oder keine Unfallversicherung vorhanden ist.

Die Versicherungen sind unter den folgenden Namen bekannt

  • PAI (Personal Addicent Insurance) Personeninsassenversicherung bei Verletzung und Tod
  • PEC (Personal Effects Coverage) Personeninsassenversicherung
  • CPP (Carefree Personal Protection) Personeninsassenversicherung
  • PAE (Personal Accident and Affects Coverage) Personeninsassen- und Gepäckversicherung

Es gibt noch viele Versicherungsangebote, die auch im Einzelfall sehr wichtig sein können, aber nur wenn kein entsprechender Schutz vorhanden ist.

Die UMP (Unisured Motorist Protection) fällt in diesen Bereich, denn es handelt sich um eine Zusatzversicherung bei Verletzung oder Tod durch flüchtige oder unversicherte Unfallgegner. Eine solche Versicherung ist in dritte Welt Ländern und den USA wichtig. Die STP (Super TP) ist eine Diebstahlversicherung ohne oder mit einer geringen Selbstbeteiligung und kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Auch die TP (Theft Protection) ist eine Diebstahlversicherung, aber sie ist meist mit Selbstbeteiligung versehen.

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Extrakosten gibt es fast immer

Es kommt immer wieder zu Zusatzkosten und diese fallen in erster Linie bei Sonderausstattungen an. Dazu gehören Kindersitze oder auch ein Navigationsgerät.

Auch auf die Einwegmiete müssen Sie achten, denn sie kann teuer werden. Das bedeutet, wenn Sie den Mietwagen an einem anderen Ort abgeben wollen. Der Einsatz von Schneeketten oder Winterreifen kann auch teuer werden.

Bei der Buchung des Mietwagens sollten Sie auf alle möglichen Zusatzkosten achten, ansonsten wird es für Sie sehr teuer. Es entstehen sogar Mehrkosten, wenn Sie einen Fahrer einschreiben, der jünger als 25 Jahre ist.

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Streit bei Kratzern oder anderen Schäden

Bei der Abgabe des Fahrzeugs kommt es oft zu Streit, denn der Anbieter ist der Meinung, dass der Kratzer noch nicht vorhanden war, aber Sie sagen, dass er schon da war.

Zwei unterschiedliche Meinungen sorgen immer für Streit und aus dem Grund sollten Sie den Mietwagen auch nie außerhalb der Öffnungszeiten abholen. Der Grund ist einfach, denn ein vorhandener Mitarbeiter kann Ihnen bei der Bestandsaufnahme von Kratzern oder Schäden helfen, so dass der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert werden kann. Machen Sie Fotos der Gebrauchsspuren und auch von der Tankanzeige. Zudem halten Sie alle Mängel in einem Übergabeprotokoll fest.

Im Mietwagen sollte ein Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten enthalten sein. In einigen Ländern gehören auch Feuerlöscher, Alkoholschnelltester, Abschleppseil und Ersatzlampen-Sets zur Ausstattung.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sollten Sie sich ein Protokoll unterschreiben lassen und stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen erhalten. Gerade die Unterlagen, welche Sie als Sicherheit hinterlegt haben wie zum Beispiel einen Kreditkarten-Zahlungsbeleg, den Sie unterschrieben haben.

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Kaution kostet bis zu 2.300 Euro

In der Regel müssen Sie mit einer Kaution rechnen, wenn Sie den Mietwagen abholen. Für die Mietdauer wird der Betrag auf der Kreditkarte geblockt, damit eventuelle Schäden am Fahrzeug abgedeckt sind.

Aus dem Grund sollten Sie darauf achten, dass Ihr Verfügungsrahmen nicht nur die Kaution, sondern auch die restlichen Tage des Urlaubs ausreicht. Die Kaution wird immer auf den Hauptfahrer ausgestellt und kann eine Höhe von bis zu 2.300 Euro haben. Sie müssen allerdings mit mindestens 300 Euro Kaution rechnen.

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Beim Unfall müssen Sie Folgendes beachten

Bei einem Unfall oder Diebstahl halten Sie sich unbedingt genau an die Versicherungsbedingungen und rufen Sie sofort den Autovermieter an.

Die Polizei informieren Sie, wenn es sich um einen Diebstahl handelt, damit ein Bericht erstellt wird. Sie sollten auf jeden Fall ein Unfallprotokoll erstellen. Ein solches Formular finden Sie in der Regel im Handschubfach des Mietwagens. Das ausgefüllte Formular legen Sie beim Autovermieter vor. Sie müssen zudem Fotos machen und zwar nicht nur von den entstandenen Schäden, sondern auch von der Unfallumgebung. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Beteiligten und eventuellen Zeugen.

Ein Schadensbericht wird bei Fahrzeugrückgabe angefertigt und diesen müssen Sie unterschreiben, aber lassen Sie sich auch ein Exemplar geben. Alle Belege rund um den Automietvertrag bewahren Sie sorgfältig auf, darunter auch den Nachweis zur Kautionszahlung und den Unfallbericht. Die Schadensabwicklung wird in der Regel von dem Vermieter in Deutschland abgewickelt, wenn Sie dort einen Mietwagen gebucht haben.

In der Regel zahlen Sie den Schaden am Mietwagen selber und zwar direkt im Urlaubsland. Die Kontaktdaten und Meldefristen sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Anbieter.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mietwagen im Urlaub

1. Wie hoch ist die Kaution für einen Mietwagen?

Die Höhe der Kaution ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und kann zwischen 300 Euro und 2.300 Euro liegen.

2. Muss ich die Kaution in bar vorlegen?

Die meisten Anbieter arbeiten mit dem Blocken der Kreditkarte und das bedeutet, dass die Höhe der Kaution auf der Kreditkarte geblockt ist, damit Sie eventuelle Schäden direkt bezahlen können.

3. Wer darf mit dem Mietwagen fahren?

Bei der Reservierung müssen Sie die potentiellen Fahrer des Mietwagens angeben und dann dürfen auch nur die angemeldeten Fahrer den Mietwagen bewegen.

4. Dürfen 22 Jährige auch einen Mietwagen fahren?

Auch junge Menschen mit einem Führerschein dürfen den Mietwagen fahren, aber dann entstehen in der Regel Zusatzkosten.

5. Was ist eine Kilometerbegrenzung beim Mietwagen?

Mietwagen werden oft zu Pauschalpreisen angeboten und in den Preisen ist eine feste Kilometerzahl vorhanden. Das bedeutet, solange Sie unter dieser Zahl bleiben zahlen Sie keine Extrakosten. Fahren Sie mehr, dann müssen Sie auch tiefer in die Tasche greifen.

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Fazit

Heute ist der Mietwagen im Urlaub wichtig, denn die Unabhängigkeit und die Flexibilität ist den Urlaubers auch während des Urlaubs wichtig. Ein Mietwagen können Sie schon in Deutschland reservieren und müssen sich vor Ort nur noch um ein paar andere Dinge kümmern. Kontrollieren Sie immer das Fahrzeug auf Kratzer oder Schäden, damit es bei der Rückgabe keine Streitigkeiten gibt. Zudem sollten Sie ein Übergabeprotokoll schreiben und dieses von einem Mitarbeiter des Vermieters unterschreiben lassen. Achten Sie zudem auf eine ausreichende Versicherung, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

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