Mindestvertragslaufzeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:31:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Mindestvertragslaufzeit | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Telefonrechnung prüfen: So reklamieren Sie falsche Abrechnungen – Widerrufen Sie die strittigen Beträge bei dem Anbieter und informieren Sie Ihren Hauptanbieter https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-widerrufen-sie-die-strittigen-betraege-bei-dem-anbieter-und-informieren-sie-ihren-hauptanbieter/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-widerrufen-sie-die-strittigen-betraege-bei-dem-anbieter-und-informieren-sie-ihren-hauptanbieter/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:31:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65162 Bei einem Blick auf die Telefonrechnung stellen Sie fest, dass irgendwas nicht stimmt. Aber was dann? Wir erklären Ihnen, welche Vorgehensweise richtig ist, wie Sie die Telefonrechnung überprüfen und die falschen Beträge reklamieren. Die Pflichtangaben

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Bei einem Blick auf die Telefonrechnung stellen Sie fest, dass irgendwas nicht stimmt. Aber was dann? Wir erklären Ihnen, welche Vorgehensweise richtig ist, wie Sie die Telefonrechnung überprüfen und die falschen Beträge reklamieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie bekommen einmal im Monat eine Telefonrechnung, auch wenn Sie mehrere Telefonanbieter verwenden.
  • Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Informationen auch der kompletten Telefonrechnung nachzulesen sein müssen und wenn die Laufzeit mehr als einen Monat beträgt, dann müssen mehr Angaben vorhanden sein.
  • Wenn Sie mit der Telefonrechnung nicht einverstanden sind, dann können Sie eine Reklamation schreiben. Dazu haben Sie acht Wochen nach Erhalt der Rechnung Zeit. Nutzen Sie im besten Fall ein Einschreiben zur Versendung.
  • Beträge, die Sie nicht reklamieren müssen Sie auch weiterhin fristgerecht bezahlen, denn ansonsten kann der Anbieter Sie anmahnen.

Die Pflichtangaben auf der Telefonrechnung

Heute ist es keine Seltenheit, dass mehrere Telefonanbieter verwendet werden und trotzdem erhalten Sie nur eine Telefonrechnung.

Sie haben einen Anschluss bei der Telekom Deutschland GmbH, aber Sie finden auf Ihrer Rechnung auch andere Gesellschaften wie Call-by-Call-Anbieter oder Betreiber von Mehrwertdiensten. Die folgenden Punkte müssen in der kompletten Telefonrechnung auf jeden Fall zu finden sein:

  • Die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen.
  • Die komplette Höhe der Entgelte, die auf jeden einzelnen Anbieter entfallen. In der Gesamtübersicht müssen die einzelnen Rechnungspositionen aufgeführt sein, damit Sie die Rechnung gut nachvollziehen können. Allerdings ist es nicht notwendig, dass die Preise der einzelnen Verbindungen in der Rechnung stehen. Erst, wenn Sie als Kunde einen Einzelverbindungsnachweis verlangen, muss der Anbieter eine genaue Auflistung rausgeben.
  • Die Anbieter mit Namen, ladungsfähiger Adresse und kostenfreier Kundendienstrufnummer.
  • Ein Hinweis, dass Sie als Kunde gegen die in Rechnung gestellten Forderungen auch einen Widerspruch erheben können.
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Die Mindestvertragslaufzeit

Sollte die Mindestvertragslaufzeit länger als ein Monat sein, dann müssen auch noch die folgenden Informationen auf der Telefonrechnung stehen:

  • Datum des Vertragsbeginns
  • Zeitpunkt für das Ende der Mindestvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • letzter Kalendertag für den Eingang der Kündigung, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern
  • Hinweis auf Informationen zum Ablauf eines Anbieterwechsels auf der Bundesnetzagentur-Internetseite

Diese Informationen sind nicht verpflichtend, wenn der Vertrag nur auf einen Monat oder noch kürzer festgeschrieben ist.

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Verwirrung durch Mahnung

Ihr Telefonanbieter leitet die Rechnungsbeträge der fremden Anbieter manchmal an die entsprechenden Gesellschaften weiter, wenn Sie die Rechnung pünktlich beglichen haben.

Kommt es zu einer unpünktlichen Bezahlung, dann mahnt Ihr Anbieter nur die eigenen Forderungen an. Die Beträge der anderen Gesellschaften muss er in einem solchen Fall nicht eintreiben.

Das bedeutet, wenn Sie nach einer Zahlungsaufforderung Ihres Hauptanbieters nur dessen Forderungen ausgleichen, kommt es zu weiteren Mahnschreiben der anderen Anbieter. Das können Sie nur verhindern, indem Sie die komplette Summe an Ihren Hauptanbieter überweisen, denn dann muss er die offenen Beträge der anderen Anbieter weiterleiten. Damit es nicht zu Mahnungen und weiterführenden Problemen kommt, sollten Sie den Rechnungsbetrag immer komplett und zu einer bestimmten Frist überweisen. Wichtig ist, dass das Geld zur Frist auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein muss.

Die Frist beginnt aber erst, wenn die Rechnung sich in Ihrem Briefkasten oder dem Mail-Postfach befindet und im Streitfall müssen Sie das auch nachweisen.

Korrekte Forderungen müssen Sie immer rechtzeitig begleichen oder nutzen Sie das Lastschriftverfahren, damit die Telefonentgelte rechtzeitig vom Konto abgebucht werden.

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Reklamation der Telefonrechnung

Sie sind mit der Telefonrechnung nicht einverstanden, dann müssen Sie diese sofort beanstanden und dabei helfen Ihnen die folgenden Punkte.

  • Reklamieren Sie nicht nur die bestimmten Rechnungsposten bei dem jeweiligen Anbieter, sondern reklamieren Sie die Forderungen auch gegenüber Ihrem Hauptanbieter. Wenn Sie mit einer Forderung durch einen Call-by-Call-Anbieter nicht einverstanden sind, dann bekommt er eine schriftliche Reklamation, aber auch Ihr Hauptanbieter bekommt eine entsprechende Information.
  • Sie müssen die Reklamation innerhalb von acht Wochen schreiben und die Frist beginnt ab Erhalt der Rechnung. Wichtig ist, dass Sie früh eine Reklamation schreiben, denn wenn Sie die Einwendungsfrist verpassen, dann verfällt die Nachweispflicht für einzelne Verbindungen.
  • Reklamieren Sie die Rechnung und fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis und eine technische Prüfung an.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerden, denn im eigenen Interesse muss die Reklamation schriftlich erfolgen und im Idealfall per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurfeinschreiben verschickt werden. Dadurch haben Sie für einen potentiellen Streitfall handfeste Beweise.
  • Begründen Sie die Reklamation, damit Sie eine Anschlusssperre vermeiden und die Überprüfung leichter machen.
  • Zahlen Sie die anderen Rechnungsbeträge immer fristgerecht, denn ansonsten mahnt Ihr Anbieter Sie an.
  • Sie wollen nur einen Teil der Telefonrechnung nicht begleichen, dann informieren Sie nicht nur den Nebenanbieter, sondern auch Ihren Hauptanbieter. Es reicht aus, wenn Sie dem Hauptanbieter die Position mitteilen, welche Sie nicht zahlen wollen. Wenn Sie diese Information nicht geben, dann wird der gezahlte Betrag auf alle Positionen zu gleichen Teilen aufgeteilt und es kommt zu Mahnungen von allen Anbietern, wenn offene Forderung bestehen bleiben.
  • Unstrittige Teilbeträge sind sofort zu zahlen, denn dadurch vermeiden Sie Unannehmlichkeiten. Wenn Sie das Lastschriftverfahren zur Zahlung nutzen, dann widersprechen Sie bei der Bank und überweisen nur den unbeanstandeten Teil.

Hilfreich:

Beantragen Sie bei Ihrem Hauptanbieter die sogenannten Einzelverbindungsnachweise, denn damit haben Sie auch in Zukunft die Telefonrechnung gut im Blick. Dazu können Sie sich einfach online an das Kundencenter wenden oder einen formlosen Brief oder eine Mail verschicken.

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Die Beweispflicht

Der Netzbetreiber muss Ihnen beweisen, dass die Verbindungen richtig berechnet sind und es keinen technischen Defekt gegeben hat, wenn Sie Ihre Telefonrechnung beanstanden.

Auch die technischen Einrichtungen zur Ermittlung der Verbindungsentgelte müssen einwandfrei funktioniert haben und das muss der Hauptanbieter beweisen. In der Regel wird der Einzelentgeltnachweis (EEN) dafür verwendet und gleichzeitig werden alle technischen Anlagen geprüft. Wenn Sie eine Reklamation schreiben, dann haben Sie das Recht, das Ergebnis der Prüfung einzusehen.
Stimmen Sie auf keinen Fall der sofortigen Löschung von Verbindungdaten zu, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben. Nach dem Rechnungsversand sollten die Daten ungekürzt gespeichert werden. Zudem sollten Sie sich nicht mit einer technischen Prüfung zufrieden geben, sondern auch ein kostenloses Prüfprotokoll erstellen lassen. Sie brauchen keine Rechnung zu bezahlen, solange Sie das Papier nicht in den Händen halten.

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Gut zu wissen

Kommt es bei der Prüfung zur Feststellung eines Mangels, dann wird immer zu Gunsten des Kunden entschieden und der Rechnungsposten scheint falsch zu sein. Ist die Prüfung und die EVN ohne Befund, dann müssen Sie beweisen, dass die Rechnung nicht richtig ist. Allerdings reicht es nicht aus, wenn Sie Abwesenheit beweisen können, denn schließlich können Familienmitglieder, Untermieter oder Nachbarn Zugang zum Telefon gehabt haben.
Sie müssen für die Verbindung durch Dritte nicht aufkommen, wenn Sie eindeutig beweisen können, dass Sie mit allen Mitteln versucht haben, den Zugang zum Telefon zu verhindern. Bei einem Telefonmissbrauch durch einen Einbrecher haben Sie in der Regel sehr gute Karten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonrechnung prüfen

1. Wie kann ich die Telefonrechnung prüfen lassen?

Schreiben Sie innerhalb einer Frist einen Widerruf oder eine Reklamation und überweisen Sie nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag. Der Hauptanbieter wird dann eine Überprüfung durchführen.

2. Meine Tochter hat in meiner Abwesenheit Mehrwertdienste ohne mein Wissen angerufen – muss ich das zahlen?

Ja, denn es handelt sich um Ihren Telefonanschluss und die Tochter hat ungehinderten Zugang zum Telefon.

3. Reicht es, wenn ich dem Hauptanbieter einen Widerruf zukommen lasse?

Nein, denn Sie müssen einen Widerruf für den Anbieter der bestrittenen Kosten fertig machen und müssen aber auch Ihren Hauptanbieter informieren.

4. Wie lang ist die Frist für einen Widerspruch?

Die Frist für einen Widerspruch liegt aktuell bei acht Wochen. Die acht Wochen beginnen nach Erhalt der Telefonrechnung.

5. Gibt es Musterbriefe für einen Widerruf der Telefonrechnung?

Im Internet finden Sie Musterbriefe, welche Sie für einen Widerruf bei Ihrer Telefongesellschaft nutzen können.

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Fazit

Die monatliche Telefonrechnung ist keine Überraschung, aber es kommt immer wieder vor, dass Beträge vorhanden sind, die Sie sich nicht erklären können. Zahlen Sie nicht einfach die Telefonrechnung, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie für die Verbindung nicht verantwortlich sind. Schreiben Sie innerhalb von acht Wochen einen Widerruf und fordern Sie den Hauptanbieter zu einer Prüfung auf. Überweisen Sie aber innerhalb der normalen Frist die unbestrittenen Beträge.

Der Beitrag Telefonrechnung prüfen: So reklamieren Sie falsche Abrechnungen – Widerrufen Sie die strittigen Beträge bei dem Anbieter und informieren Sie Ihren Hauptanbieter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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