Der Beitrag Die größten Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz – was Eltern dazu wissen müssen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Es ist ein echtes Dilemma: Die heutige Jugend ist so digitalaffin wie keine zuvor. Sie hat den Umgang mit dem Netz von Kindesbeinen an erlernt und bewegt sich mit einer schlafwandlerisch anmutenden Natürlichkeit darin. Gleichzeitig jedoch verursachte genau diese Natürlichkeit einen bei vielen Kindern und Jugendlichen allzu sorglosen Umgang mit dem Netz und digitalen Medien.
Das Ergebnis: gerade die Generation, die es eigentlich „besser wissen müsste“, wird dort besonders gefährdet. Können Sie als Eltern dagegen überhaupt noch etwas tun, auch wenn Sie selbst ein hohes Digital-Knowhow besitzen?
Leider nur „jein“, denn je älter der Nachwuchs wird, desto weniger Kontrolle und Einflussmöglichkeit haben Sie auch hier. Unentbehrlich ist es jedoch, die Gefahren zu kennen, damit Sie im Fall der Fälle als kompetenter Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Nicht alles, was sich im Internet findet, ist per se schädlich. Aber vieles davon schadet einem kindlichen Geist weitaus mehr als es bei älteren Menschen der Fall wäre. Daher sind die Gefahren für Kinder simpler gestrickt. Bei Erwachsenen wären dies teilweise gar keine „echten“ Gefahren. Doch bei Ihren Kids haben sie starke negative Auswirkungen und wirken teilweise auch über die Person des Kindes hinaus.
Das wohl beste Beispiel einer solchen Gefahr ist ein Satz wie dieser:
Hallo, ich bin ein alter Freund von deinen Eltern. Kannst du mir mal sagen, wo Ihr jetzt wohnt und wann Papa und Mama nicht zuhause sind? Ich möchte die zwei überraschen.
Die allermeisten Erwachsenen, die einen solchen Satz in einem Chat lesen, würden ihn ignorieren. Denn es ist allzu offensichtlich, dass der Fragende kein alter Bekannter ist und keine guten Intentionen hat. Sondern dass es sich höchstwahrscheinlich um einen Einbrecher handelt.
Einem unbeobachtet mit dem Tablet spielenden Grundschüler jedoch fehlt das Misstrauen, welches solche simplen Tricks ins Leere laufen ließe. Der Grund dafür ist, dass die meisten Kids zu einem gewissen Grad leichtgläubig sind.
Das hat weniger mit Naivität zu tun als vielmehr damit, dass Kinder eine vollkommen andere Denkweise haben als ältere Menschen. Gepaart mit mangelnder Lebenserfahrung, sorgt dies dafür, dass Kids meist zunächst vom Guten ausgehen.
Selbst mit Ihrer starken elterlichen Aufklärung und noch mehr ohne diese können sich die wenigsten Kinder vorstellen, dass es ein Nachteil sein könnte, online Informationen preiszugeben.
Dabei geht es vor allem um folgende Informationen:
Es genügt in den meisten Fällen eine auf das Kind logisch wirkende Ausrede, um an persönliche Informationen zu gelangen, welche Erwachsene niemals Fremden geben würden. Genau das wird immer wieder zum Verhängnis – nicht nur durch Einbrecher, sondern für alle, die einen Vorteil daraus ziehen können, solche sensiblen Informationen zu bekommen.
→ Lösungsansatz:
Kontrollieren Sie konsequent alle kindlichen Aktivitäten im Netz. Verlassen Sie sich nicht nur auf Warnungen Ihrerseits. Zeigen Sie dem Nachwuchs gegenüber „Informationsgeiz“. Was Ihr Kind nicht weiß, kann es auch nicht ausplaudern.
Leider ist es genau jene kindliche Gutgläubigkeit, welche sich auch Sexualstraftäter zunutze machen können. Sie nutzen Chats auf kinderfreundlichen Seiten, sind immer häufiger auf WhatsApp und anderen Messengerdiensten unterwegs.
Das Muster ist dabei immer dasselbe: Die Kriminellen geben sich eine kindliche Fake-Identität, bauen Vertrauen auf, machen sich zum guten Freund – oft ohne jegliches Wissen der Eltern. Dieses sogenannte Cybergrooming ist zwar illegal, aber immer noch hochwirksam.
Mittlerweile ist der Trend so gravierend, dass Experten davon ausgehen, dass beinahe jedes Kind an irgendeinem Punkt (zumindest kurzzeitigen) Kontakt zu Sexualstraftätern im Netz hat.
→ Lösungsansatz:
Lassen Sie keine unkontrollierte Netznutzung zu, auch nicht auf vermeintlich sicheren Seiten. Schaffen Sie eine gesunde Vertrauensbasis, auf der Kinder von neuen „Freunden“ auch erzählen und sie Ihnen nicht verheimlichen. Geben Sie Ihrem Kind keine internetfähigen Geräte, die es ohne Ihre Kenntnis nutzen kann.
Nicht alles, was Sie als Erwachsene in den Medien konsumieren, ist für Kinderaugen geeignet. Primär Pornographie und Gewaltdarstellungen, das sind allerdings altbekannte Faktoren, die durch das Netz einen weiteren Verbreitungsweg fanden.
Allerdings kann das Internet für sich in Anspruch nehmen, auch ganz eigene Inhalte zu produzieren. Darunter fallen beispielsweise verschiedene Challenges (meist mit enormer Verletzungsgefahr für Leib und Seele), Schockvideos und -geschichten und immer wieder Kettenbriefe.
Ebenfalls ein Problem: Längst nicht alles davon lässt sich direkt als jugendgefährdend erkennen – welche Eltern können schon auf einen Blick einen harmlosen Manga von der Variante mit höchst jugendgefährdenden Sex- und Gewaltszenen unterscheiden?
→ Lösungsansatz:
Installieren Sie Jugendschutz-Filtersoftware. Lassen Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt ins Netz und bleiben Sie bei Kettenbriefen, Challenges und anderen kindlichen Trend-Themen am Puls der Zeit. Über diese Themen können Sie sich hier auf Onlinewarnungen.de informieren.
Wenn Kinder das Internet frei und selbstbestimmt nutzen sollen, dann sind dafür nicht alle Inhalte geeignet. Vielmehr wird ein Filter benötigt, der jugendgefährdende Inhalte ausblendet. Wir stellen Ihnen die bekanntesten und beliebtesten Suchmaschinen für Kinder
Kindern fehlt eine Menge Lebenserfahrung, das wurde bereits erklärt. Das ist auch ein Grund dafür, warum sie so anfällig dafür sind, auf internetbasierende Betrugsmaschen hereinzufallen. Dabei muss man nicht einmal in Richtung komplex angelegter Abfischung von Bankdaten und dergleichen denken, darauf haben schließlich die wenigsten Kinder Zugriff.
Häufiger erweisen sich simple, per URL-Shortener verkürzte Links als eines der größten Sicherheitsrisiken, nicht nur für Kids. Sie erkennen nur über Umwege, ob sich dahinter eine seriöse Adresse verbirgt.
Bei einem solchen Link müssen sich Böswillige nicht einmal die Mühe machen, sie hinter attraktiv wirkenden Halbsätzen zu verbergen (etwa „hier klicken für ein tolles Gewinnspiel“). Die Kriminellen posten bloß den kryptischen Kurzlink und schreiben etwas dazu. Kinder klicken darauf und werden auf Seiten weitergeleitet, auf denen sich zwischen ausspähender Schadsoftware, „normalen“ Viren und jugendgefährdenden Inhalten alles Mögliche verbergen kann.
→ Lösungsansatz:
Vertrauen Sie Ihrem Nachwuchs keine sensiblen Daten (Kontonummern, Gehaltssummen usw.) an. Installieren Sie im Zweifelsfall Browser-Addons, mit denen Sie bestimmte Webseiten sperren können und geben sie dort typische verkürzte URLs ein, wodurch dann alle Kurzlinks, die damit beginnen, automatisch geblockt werden. Vertrauen auch Sie keinen Kurzlinks, sondern kopieren sie diese zunächst in den Browser und ergänzen am Ende ein „+“, um die volle URL zu sehen.
Schon Ihnen als Erwachsenen fällt es vielfach schwer, aus dem Kleingedruckten auf Webseiten schlau zu werden. Kinder unterliegen diesem Risiko noch verstärkt. Zwar wurden Gesetze erlassen, um Abo-Fallen einzudämmen, allerdings ist es nach wie vor möglich, mit einem Klick auf einen rechtssicher gestalteten Button einen Vertrag abzuschließen.
Es gilt zwar, dass Kinder keine Verträge eingehen können, weshalb auch Abo-Fallen somit nichtig sind, dennoch kann es monatelangen Ärger bedeuten, sein Recht auch zu bekommen.
→ Lösungsansatz:
Lassen Sie Ihr Kind nur via Jugendschutz-Modus des Browsers surfen. Lassen Sie sich bei möglichen Geldforderungen nicht einschüchtern. Sprechen Sie mit dem Kind darüber, welche Folgen ein einziger Mausklick haben kann.
Mit den Gefahren für Jugendliche geht es weiter auf Seite 2.
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]]>Der Beitrag Facebook und WhatsApp: Warnung vor falschen Onlinefreunden – Gefahren aus dem Internet erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Im sozialen Netzwerk Facebook und via WhatsApp macht eine Meldung zu falschen Onlinefreunden und Gefahren aus dem Internet die Runde. Ist das Video echt? Warum soll es geteilt werden? Oder handelt es sich wieder um das Produkt eines Spaßvogels oder gar eines Kriminellen?
Seit Kurzem kursiert das Video mit der entsprechenden Meldung im Internet, auf Facebook und bei WhatsApp. Inhaltlich geht es um sexuelle Nötigung und Erpressung von Kindern und Jugendlichen im Internet. Im Text selber steht: „Schaut es euch an und helft uns, dieses Video zu verbreiten und aufzuklären!“ Doch was hat es damit auf sich? Handelt es sich hier um einen Fake?
Nein. Das Video stammt vom Ursprung her von Europol. Auf deren Webseite ist das gleiche Video in englischer Sprache zu finden. Das Video und der Beitrag selber sind als Präventionsmaßnahme gedacht. Denn heutzutage ist es ganz schnell passiert, dass Sie über die sozialen Netzwerke in Fallen gelockt werden, wie das Beispiel mit den Fake-Profilen bei Facebook zeigt.
Auch die Polizei Thüringen hat das Video aufgenommen und in Facebook geteilt. Der Wortlaut der Nachricht in Facebook dazu lautet:
+++ Falsche Onlinefreunde – Gefahren aus dem Internet +++
Europol hat ein Präventionsvideo gegen sexuelle Nötigung und Erpressung von Kindern und Jugendlichen im Internet veröffentlicht. Schaut es euch an und helft uns, dieses Video zu verbreiten und aufzuklären!
Wenn dir das passiert, sag NEIN
Es ist ein Verbrechen!
Du bist nicht allein!
Hol dir Hilfe.
Erstatte Anzeige.
? Wir sind hier: Deine Polizei 1⃣1⃣0⃣
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat das Video ebenfalls geteilt. Auch hier gibt es im Vorfeld des Videos einen Wortlaut, der Sie zum Teilen aufruft.
++ BITTE TEILEN++
Liebe Community,
wir möchten Euch auf eine präventive Europol-Kampagne zum Phänomen „Sexuelle Nötigung / Erpressung von Kindern und Jugendlichen im Internet“ aufmerksam machen.
Dein Leben ist „online“ – Schütze es!
Europol hat ein Präventionsvideo erstellt, das die Nachstellung von Erpressungsszenarien in Form von Chatverläufen zwischen Täter und Opfer zeigt!
Hier der Link zum Video:
http://bit.ly/2ryauJt
Eure #Stabsstelle #Öffentlichkeitsarbeit
#LKABW
Und jetzt kommen Sie ins Spiel. Sie sollten dieses Video auch mit so vielen Menschen wie möglich teilen, damit das Video bekannt wird. Vor allem Kinder und Jugendliche sollten es sehen und damit vor den Gefahren im Internet und den Machenschaften der Banden gewarnt werden.
Auch unser Kooperationspartner mimikama.at hat das Video bereits mit einem entsprechenden Beitrag auf seiner Webseite gewürdigt.
Chats und Messenger gehören mittlerweile zu der täglichen Kommunikation. Sie haben den Brief und den Anruf fast, aber noch nicht ganz, verdrängt. Damit Sie sicher chatten, sollten Sie einige Regeln beachten. Welche Einstellungen Sie vornehmen und
Grundsätzlich sollten Sie bei neuen Kontakten im Internet aufpassen. Lassen Sie sich nicht dazu „verführen“, Dinge zu tun, die Sie eigentlich nicht wollen. Alle Bilder, Videos und Texte, die Sie jemanden senden, können im Nachgang gegen Sie verwendet werden. Bedenken Sie das auch beim Chatten mit vermeintlichen Freunden.
Auf Onlinewarnungen.de haben wir von einer Polizeimeldung berichtet, wo einem jungen Mann bei einem Skypechat genau diese Masche zum Verhängnis geworden ist.
Immer wieder berichten Polizeidienststellen von Vorfällen, bei denen Opfer nach einem Chat mit bis dahin unbekannten Personen mit einem Nacktvideo erpresst wurden. Die Veröffentlichung können die Opfer nur gegen eine Geldzahlung stoppen. Genaueres zu den
Neben der Polizei gibt es noch weitere Beratungsstellen im Internet, die zum Teil auch anonym arbeiten.
Unter 116 111 finden Kinder und Jugendliche einen ersten Ansprechpartner für diverse Sorgen, auch zu den Themen Erpressung und sexuelle Nötigung. Die Telefonnummer ist montags bis samstags von 14 Uhr bis 20 Uhr kostenlos aus den deutschen Handynetzen und dem Festnetz erreichbar. Der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung. Wer lieber schreibt, kann unter nummergegenkummer.de auch anonym chatten.
Eltern wissen alles? Quatsch. Vor allem wenn Kinder traurig sind oder den Nachwuchs etwas bedrückt, sind Eltern oft ratlos. Sie bekommen zwar viele gute Tipps von anderen Erwachsenen, aber auch die wissen oft nicht des Rätsels Lösung. Unter 0800 111 0 550 können sich Eltern beraten lassen, auch zu den Themen Erpressung und sexuelle Nötigung im Internet. Das Telefon ist montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17:00 Uhr bis 19 Uhr besetzt.
Unter den kostenlosen Telefonnummern 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 und 116 123 finden Sie ebenfalls ein offenes Ohr zu den Themen Erpressung und sexuelle Nötigung. Aber auch in allen anderen Lebenskrisen finden Sie hier jemanden zum Reden, der Sie versteht und Ihnen genau die richtige Hilfe anbieten kann. Wer nicht reden möchte, kann sich unter telefonseelsorge.de auch per E-Mail oder Chat beraten lassen.
In Österreich können Kinder, Jugendliche und Eltern unter der Telefonnummer 147, die ohne Vorwahl erreichbar ist, rund um die Uhr eine kostenlose Telefonberatung erhalten. Wer lieber schreibt, kann sich per E-Mail oder via Chat mit Fachkräften austauschen. Im Internet finden Sie den Rat auf Draht unter rataufdraht.at.
In der Schweiz ist das Kinder- und Jugendtelefon ebenfalls unter der Telefonnummer 147 erreichbar. Die Rufnummer ist rund um die Uhr zum Nulltarif geschaltet. Wahlweise ist auch eine Beratung via SMS, Chat oder E-Mail möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite projuventute.ch. Die Elternberatung ist innerhalb der Schweiz unter 058 261 61 61 zu normalen Telefongebühren zu erreichen.
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]]>Der Beitrag Facebook & soziale Netzwerke: Lästern Sie nicht über Arbeitgeber oder Kollegen – Fristlose Kündigung droht erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Im Gespräch unter Kollegen haben Sie sich bestimmt schon einmal über den Chef, Ihre Arbeit oder einen unangenehmen Mitarbeiter ausgelassen. Nicht immer führt das zur Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages. Doch es gibt bestimmte Grenzen, die Sie nicht überschreiten sollten. Ein Gespräch unter Mitarbeitern findet meist nicht öffentlich statt und hat daher keine Außenwirkung. Lassen Sie Ihren Unmut allerdings in den sozialen Medien im Internet freien Lauf, so kann das zu einer Kündigung führen.
Gerade die sozialen Medien sind eine beliebte Plattform, um sich mal so richtig Luft zu machen. Doch das kann ein Fehler sein. Denn hier ist der Personenkreis, der den Kommentar lesen kann nicht immer begrenzt. Von Gerichten wird zum Beispiel ein beleidigender Post auf Facebook als schwerwiegender angesehen, als eine Äußerung unter Kollegen oder Freunden. Die Folge kann dann eine sofortige Kündigung sein.
Das wir hier nicht von einer normalen Kritik reden, sollte klar sein. Es geht um Äußerungen, die beleidigenden Charakter haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Beleidigung gegen den Chef oder einen Mitarbeiter gerichtet ist. Allerdings hängt es wie so oft von mehreren Faktoren ab, ob diese Art der Kritik weitreichende Konsequenzen hat. In den vielen Fällen, in denen ein Gericht zu entscheiden hatte, kam es meist auf die Beurteilung des Einzelfalles an. Dabei spielte es ein Rolle, welcher Personenkreis von der Kritik Kenntnis nehmen konnte und auch wie lange die Kritik zu sehen war.
Natürlich kommt es auch auf den Inhalt an. An jedem Arbeitsplatz wird gelästert oder hinter vorgehaltener Hand oder sogar ganz offen über andere geredet. Diese kleinen Sticheleien können dann aber auch schnell eine Eigendynamik entwickeln und ein Ausmaß annehmen, bei dem wir dann von Mobbing reden müssen. Ob dann in solchen Fällen nur eine Abmahnung ausgesprochen wird? Hier könnte es schon zur Kündigung kommen, wenn dadurch das Arbeitsklima stark belastet wird.
Ein 26-jähriger Auszubildender hatte 2012 seinen Arbeitgeber auf seinem Facebook-Profil öffentlich beleidigt. Dazu hatte er in seinem Profil unter der Kategorie „Arbeitgeber“ die Begriffe „Menschenschinder“ und „Ausbeuter“ eingetragen. Nicht ganz clever, denn es war anzunehmen, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Das Unternehmen erstellt im Kundenauftrag Facebook-Seiten und fand natürlich die beleidigenden Bezeichnungen. Es reagierte mit einer fristlosen Kündigung für den Azubi. Das Landgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses und erklärte sie für wirksam. In der Urteilsbegründung heißt es:
Diese Frage ist ganz klar mit einem Ja zu beantworten. Gerichte werten beleidigende Äußerungen die im Internet verbreitet werden, meist als schwerwiegender. Wie das Arbeitsgericht Duisburg bereits 2012 in einem Urteil (Az: 5 Ca 949/12) feststellte:
„…eine Kommentareinstellung bei Facebook einen anderen Charakter aufweist als eine wörtliche Äußerung, die aufgrund ihrer Flüchtigkeit nicht derart einschneidende Wirkungen für die betroffenen Mitarbeiter hat.“
„…Die Einstellung bei Facebook stellt eine Verkörperung der beleidigenden Äußerung dar, die für andere, soweit sie nicht gelöscht wird, immer wieder nachlesbar ist und somit nachhaltig in Rechte der Betroffenen eingreift.“
Zudem verweist das Gericht auch auf mögliche Folgekommentare, in denen es zu einer Wiederholung oder erneuten Beleidigungen kommen kann.
Ein Post auf Facebook oder ein Status in WhatsApp ist oft schneller verfasst, als der Nutzer diesen überdenken kann. Dabei wäre es ganz wichtig, über kritische und womöglich beleidigende Äußerungen noch einmal nachzudenken. Solange Sie die Information nur für sich oder Ihren Partner freigeben, mag das noch unproblematisch sein. Doch oft sind Nutzer so verärgert, dass sie es via Facebook oder WhatsApp in die Welt schreien wollen. Und dann wird es in der Tat sehr gefährlich. Denn jetzt kann es jeder lesen, auch der Arbeitgeber oder der betroffene Kollege.
Wir raten grundsätzlich davon Abstand zu nehmen. Kritische Äußerungen über Kollegen oder gar den Arbeitgeber gehören nicht in soziale Netzwerke. Und sie bringen auch nichts. Damit schaden Sie letztlich nur allen Seiten, Sie selbst inbegriffen.
Sind Sie ein Opfer von Beleidigungen geworden? Grundsätzlich ist es egal, ob eine Beleidigung einen Bezug zum Arbeitsplatz hat oder im privaten Bereich stattfindet. Sie stellt eine Straftat nach § 185 StGB dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Allerdings kann diese Straftat nur auf Antrag verfolgt werden. Sie müssen also eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. In vielen Bundesländern können Sie bereits online eine Strafanzeige erstatten.
Hat die Beleidigung Bezug zur Arbeitsstätte und kommt beispielsweise von einem Kollegen oder einer Kollegin, sollten Sie zusätzlich Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Eine Dokumentation der Beleidigungen durch Screenshots oder die Benennung von Zeugen ist dabei immer hilfreich, sich gegen diese verbalen Angriffe zu wehren.
Im Internet gibt es bekanntermaßen mehr zu sehen als Katzen-Memes und hilfreiche YouTube-Videos. Es ist an vielen Stellen auch ein ziemlich unkontrollierter Dschungel, der Kinder und Jugendliche gleichermaßen gefährden kann. Doch elterlicher Schutz ist bei
Haben Sie bereits Erfahrungen sammeln müssen? Teilen Sie diese mit uns und unseren Lesern in einem Kommentar unter dem Artikel. Dabei geht es nicht nur um negative Erlebnisse. Auch positive Erfahrungen sind willkommen. Tauschen Sie sich mit unseren Lesern aus . Sie können auch Fragen stellen. Wollen Sie diese direkt an die Redaktion stellen, erreichen Sie uns auch per E-Mail an [email protected].
Lesen Sie in einem weiteren Ratgeber, was Sie in Bezug auf das Urheberrecht in sozialen Netzwerken unbedingt beachten sollten.
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Kettenbriefe in dem sozialen Netzwerk Facebook und auf WhatsApp sind keine Seltenheit. Einige sind lustig und andere gefährlich. Das Thema spaltet auch die Nutzer. Während einige Nutzer Kettenbriefe gern teilen, sind andere einfach nur genervt. Und tatsächlich, der Nutzen einiger Exemplare ist wirklich fraglich. Besonders krass ist der Kettenbrief auf Facebook, mit dem die Nutzer den (neuen) Facebook-Richtlinien widersprechen möchten. Ohne Worte.
Manchmal werden auch wichtige Themen angesprochen, so haben wir beispielsweise schon über den Kettenpost zum Thema Krebs berichtet. Aktuell verbreitet sich eine Nachricht, die wahrscheinlich auf das Thema Mobbing aufmerksam machen möchte. Allerdings stiftet die Nachricht bei vielen Nutzern eher Verwirrung.
In den letzten Stunden ist auf Facebook in vielen Timelines eine Nachricht zu lesen, die mit dem Thema Mobbing zu tun hat. Nutzer posten dort folgenden Text:
Mobbing ist nicht in Ordnung, egal in welchem Alter. Wunden heilen, aber die Erinnerungen bleiben ewig. Ich würde gerne 3 meiner Freunde sehen, die das „Gegen-Mobbing“ kopieren und einfügen!
Mobbing ist, salonfähig ausgedrückt, ganz großer Misst und gehört aus unserer Gesellschaft verbannt. Schließlich nützt die Beleidigung und Belästigung von Freunden oder Arbeitskollegen niemanden etwas und richtet nur Schaden an. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir über Cybermobbing sprechen oder Mobbing am Arbeitsplatz beziehungsweise in der Schule meinen.
Doch zurück zum Post, der bei einigen Nutzern für Verwirrung sorgt, ja sogar Sorge auslöst. Der Text ist so allgemein geschrieben, dass die Freunde auf Facebook oder WhatsApp nicht erkennen können, ob der Verfasser, also der postende Freund, ein Problem mit Mobbing hat. Echte Freunde machen sich an dieser Stelle Sorgen und geben sogar gut gemeinte Tipps. Einige davon sind verärgert, wenn sie dann nach einiger Zeit erfahren, dass der Text einfach nur kopiert war. Gerade psychisch labile Menschen könnten den Kettenbrief falsch aufnehmen, was dazu führen kann, dass diese aufgrund eigener Betroffenheit in ein noch größeres Loch fallen.
Wir raten deshalb dazu, den Text entweder nicht zu teilen oder zu ergänzen, dass Sie selbst nicht betroffen sind und nur auf das Thema aufmerksam machen möchten.
Es handelt sich bei der Nachricht um keinen Virus, der vollautomatisch gepostet wird!
Viel hilfreicher als solch ein allgemeiner Text wäre es doch, wenn wir zwar darauf hinweisen, aber gleichzeitig auch Hilfsangebote posten. Gerade bei Cybermobbing oder Mobbing in der Schule wissen Jugendliche oft nicht, wo sie sich hinwenden können. Vielleicht können Sie den Kettenbrief um diese nützliche Information für Betroffene ergänzen. Dann würden Kritiker den Post sicher nicht so schnell als Spam einstufen. Hier finden Betroffene Hilfe und einen ersten Ansprechpartner:
Unter 116 111 finden Kinder und Jugendliche einen ersten Ansprechpartner für diverse Sorgen, auch zum Thema Mobbing. Die Telefonnummer ist montags bis samstags von 14 Uhr bis 20 Uhr kostenlos aus den deutschen Handynetzen und dem Festnetz erreichbar. Der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung. Wer lieber schreibt, kann unter nummergegenkummer.de auch anonym chatten.
Eltern wissen alles? Quatsch. Vor allem wenn Kinder traurig sind oder den Nachwuchs etwas bedrückt, sind Eltern oft ratlos. Sie bekommen zwar viele gute Tipps von anderen Erwachsenen, aber auch die wissen oft nicht des Rätsels Lösung. Unter 0800 111 0 550 können sich Eltern beraten lassen, auch zum Thema Mobbing in der Schule. Das Telefon ist montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17:00 Uhr bis 19 Uhr besetzt.
Unter den kostenlosen Telefonnummern 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 und 116 123 finden Sie ebenfalls ein offenes Ohr zum Thema Mobbing. Aber auch in allen anderen Lebenskrisen finden Sie hier jemanden zum Reden, der Sie versteht und Ihnen genau die richtige Hilfe anbieten kann. Wer nicht reden möchte, kann sich unter telefonseelsorge.de auch per E-Mail oder Chat beraten lassen.
In Österreich können Kinder, Jugendliche und Eltern unter der Telefonnummer 147, die ohne Vorwahl erreichbar ist, rund um die Uhr eine kostenlose Telefonberatung erhalten. Wer lieber schreibt, kann sich per E-Mail oder via Chat mit Fachkräften austauschen. Im Internet finden Sie den Rat auf Draht unter rataufdraht.at.
In der Schweiz ist das Kinder- und Jugendtelefon ebenfalls unter der Telefonnummer 147 erreichbar. Die Rufnummer ist rund um die Uhr zum Nulltarif geschaltet. Wahlweise ist auch eine Beratung via SMS, Chat oder E-Mail möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite projuventute.ch. Die Elternberatung ist innerhalb der Schweiz unter 058 261 61 61 zu normalen Telefongebühren zu erreichen.
Gerne können Sie uns auch weiterhin Kettenbriefe oder unglaubliche Posts per E-Mail an [email protected] oder per WhatsApp an 03054909774 senden. Wir schauen uns die Texte an und informieren bei Bedarf unsere Leser.
Bei Fragen und Anregungen zum Thema freuen wir uns über einen Kommentar unterhalb des Artikels. Das ist bei uns anonym möglich.
Angeblich können Sie einen 1.000 Euro Gutschein von Spar bekommen, wenn Sie die WhatsApp Nachricht anklicken. Ein alter Kettenbrief wird wieder einmal neu verbreitet. Allerdings wurden das Design und einige Details verändert. Handelt es sich
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Kurz vor dem Frauentag wird der Adidas-Kettenbrief per WhatsApp-Nachricht erneut ins Rennen geschickt. Angeblich werden 1 Million Paar der Sportschuhe aufgrund des Frauentags verschenkt. Doch was hat es damit auf sich? Bekommen Sie die kostenlosen
Immer mehr Nutzer fragen, wie sie sich vor einer Abzockfalle in dem beliebten Messenger WhatsApp schützen können. Gerade wenn es um Game-Hacks, Einkaufsgutscheine oder Gewinnspiele geht, sind Abofallen und Abzocker oft nicht weit weg. Wir erklären,
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]]>Der Beitrag WhatsApp Spiele: Sag mir einen Buchstaben von A bis Z erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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WhatsApp ist einer der beliebtesten Messenger auf dem Smartphone. Dem entsprechend wird die App auch immer wieder genutzt, um Kettenbriefe und Falschmeldungen zu verbreiten oder Mobbing und Sexting auszuüben.
Sehr gerne werden auch die Spiele „Sag mir einen Buchstaben von A bis Z“, „1 bis 19“, „Wähle ein Tier“, „Sag mir, wie viel % Akku du hast“ und so weiter gespielt. Vielleicht ist Ihnen das ein oder andere dieser Spiele bereits untergekommen und Sie wissen, was Sie erwartet. Alle anderen möchten wir auf die Gefahren und Risiken dieser Spiele hinweisen, auch indem wir einige Lösungen verraten.
Die Spiele erfreuen sich selbstverständlich nicht nur in WhatsApp wachsender Beliebtheit, sondern werden auch in anderen Messengern oder sozialen Netzwerken als Zeitvertrieb genutzt.
Alle diese Spiele funktionieren nach demselben Prinzip. Grundlage ist das Partyspiel „Wahrheit oder Pflicht“. Sie nennen einen Buchstaben, eine Zahl, ein Tier, Ihren Akkustand und bekommen eine Aufgabe. Diese müssen Sie beantworten oder ausführen. Haben Sie dies getan, wird getauscht und Sie können die Aufgabe stellen.
Im Internet gibt es zu den verschiedenen Spielen auch vorgefertigte Fragenkataloge. Natürlich kann sich der Spieler auch einen eigenen Aufgabenkatalog zusammenstellen. Durch die Beantwortung der Fragen lernen sich gute Freunde noch besser kennen und vertreiben sich die lange Weile.
Dennoch sollten Sie beim Spielen vorsichtig bleiben. Wenn Sie sich auf das Spiel einlassen, dann sollte dies nur mit wirklich guten Freunden geschehen. Gerade Kinder und Jugendliche haben eine üppige Liste mit WhatsApp-Freunden. Doch viele davon sind nur flüchtige Bekannte. Teilweise kennen die Teenager die Personen gar nicht persönlich. Gerade bei solchen „Freunden“ sollten Sie sich die Teilnahme am Spiel dreimal überlegen.
Denn neben ganz harmlosen Fragen wie „Für wie alt hältst du mich?“ gibt es auch Fragen und Aufgaben, die nicht jugendfrei sind und unter die Gürtellinie gehen.
Das größte Risiko dieser Art von Spiel geht davon aus, dass der Fragesteller sich die Fragen beziehungsweise Aufgaben selber ausdenken kann. Unter Umständen bekommen Sie so Fragen oder Aufgaben gestellt, die Sie nicht beantworten oder erfüllen möchten. Denn Aufgaben wie „Mach ein Foto von deinem Hintern in Unterwäsche.“, „Jungs: Bild ohne Oberteil. Mädchen: BH-Fotos“ fallen eindeutig in die Kategorie Sexting. Später können die Fotos missbraucht werden, um Sie unter Druck zu setzen oder sogar zu erpressen.
Im persönlichen Kontakt über Chats und Messenger sollten Sie einige Sicherheitshinweise beachten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fallen lauern und wie Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit umgehen.
Auch die Körbchengröße und Penislänge gehen niemanden etwas an. Bestimmte Statusmeldungen, die man posten soll gehen unter die Gürtellinie und sind zum Teil sogar strafbar. Denn wer in seinen Status „I Love Hitler“ schreibt, verstößt gegen Gesetze.
Ja, die gibt es. Denn Kinder und Teenager spielen nun mal gern. Wenn Sie also unbedingt mitspielen wollen, vereinbaren Sie doch drei Joker, mit denen Sie die Fragen tauschen können. Falls eine Frage zu heikel wird, setzen Sie den Joker ein und nehmen eine neue Frage. Das Spiel ist beendet, wenn einer der Mitspieler alle drei Joker aufgebraucht hat. Außerdem ist zu raten, dass die Spieler sich vorher auf einen fest definierten Fragenkatalog einigen.
Die folgenden Fragenkataloge sind uns bekannt:
Sie kennen weitere Varianten der Fragenkataloge? Nutzen Sie die Kommentare unter diesem Beitrag, um sie mit uns und den Lesern zu teilen.
Wenn Sie keine Lust auf derartige WhatsApp-Spielchen haben, lassen Sie es Ihr Gegenüber wissen. Oft machen in WhatsApp auch Kettenbriefe die Runde, deren Text oder Foto Sie an Ihre Freunde weitersenden sollen. Das mag bei einem lustigen Neujahrsgruß noch in Ordnung gehen. Vielfach handelt es sich aber um Spam, Drohungen oder Betrug. Diese Kettenbriefe in WhatsApp sollten unbedingt gestoppt werden, indem Sie diese nicht weiter senden.
Alle Neuigkeiten und Warnungen rund um WhatsApp finden Sie auf Onlinewarnungen.de. Um Ihre Privatsphäre Im Messenger zu schützen, empfehlen wir unsere WhatsApp-Anleitungen.
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]]>Der Beitrag Was ist Sexting? Ratgeber zu Gefahren des Messenger-Trends erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Sexting ist ein Hype, der vor allem bei Teenagern auf der Tagesordnung steht. Früher haben sich Jugendliche untereinander kleine Zettel mit teils anzüglichen Botschaften geschrieben. Heute wird gechattet. Häufig werden die erotischen Nachrichten unter Jugendlichen als Vertrauensbeweis oder Mutprobe angesehen. Frei nach dem Motto „Wetten, dass du mir niemals ein Bild im Slip zusenden würdest.“
werden Fotos mit viel nackter Haut ausgetauscht. Moderne Kommunikationsmittel haben Sexting einen Schub verpasst. Schließlich haben die meisten Teenager ein Handy einstecken und können zu jeder Zeit und an jedem Ort via Smartphone-Kamera ein Foto aufnehmen und per Messenger versenden.
Auf die leichte Schulter sollten Sie den Trend nicht nehmen. Von Sexting gehen zahlreiche Gefahren aus, die das Leben der Sexter, wie die Flirtpartner genannt werden, sehr schwer machen können. Vor allem Kinder sollten über das Thema aufgeklärt werden. Schließlich geht Sexting weit über einen normalen Flirt hinaus und schafft oft Tatsachen, die auch Jahre später noch existieren.
Die internationale non-profit Organisation Innocence in Danger hat sich den Kinderschutz vor Missbrauch auf die Fahnen geschrieben und erklärt im nachfolgenden Video, was Sexting ist und warum manche Fotos mehrere tausend Euro wert sind.
Am Anfang war Sexting vor allem ein Thema in Chats. Die Möglichkeiten der Chat-Clients auf Webseiten waren begrenzt, sodass vor allem das reine Texten im Vordergrund stand. Mit Messengern für das Smartphone wurde der Chat mobil und auf Bilder und Videos ausgeweitet. Schließlich kann mit dem Smartphone jeder Teenager Videos aufnehmen und Fotos anfertigen. Die Kommunikation über WhatsApp, Facebook Messenger oder andere Chatprogramme gehört zum Alltag.
Häufig wird für die Verbreitung von Bildern die Messenger-Anwendung Snapchat benutzt. Die Teenager wiegen sich bei Snapchat in Sicherheit, weil die übertragenen Bilder und Videos nur für kurze Zeit angezeigt und anschließend gelöscht werden. Doch das ist ein großer Irrtum. Mit simplen Tricks können die Nacktbilder auf dem Gerät des Empfängers gespeichert werden und sind danach dauerhaft verfügbar.
Grundsätzlich ist Sexting ein sehr gefährliches Spiel. Auch wenn die Bildchen und Videos nur unter Paaren oder besten Freunden/Freundinnen versendet werden, können Sie einige Zeit später sehr gefährlich werden. Wer als Teenager eine Freundin oder einen Freund hat, ist sich oft nicht im Klaren, dass dieser Partner nicht der Letzte ist. Freundschaften ändern sich in diesem Alter schnell und die Wege trennen sich.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt können die Nacktbilder der Ex-Freundin oder des Ex zu einem Risiko werden. Bringt der Ex-Partner die Fotos in Umlauf, ist guter Rat teuer. Tür und Tor für Cyber-Mobbing ist geöffnet und oft lässt sich die Schikane kaum stoppen. Meist wenden sich die Teenager aus falscher Scham nicht an Erwachsene und Vertrauenspersonen, die recht einfach helfen könnten. Schließlich wissen die Jugendlichen spätestens zu diesem Zeitpunkt, dass Sie mit Sexting wohl einen Fehler begangen haben. Einige Jugendliche werden damit sogar erpressbar.
Entweder du zahlst, oder ich sende deine Nachtbilder an alle meine Freunde und poste es auf Facebook.
Diese und ähnliche Sätze müssen sich Jugendliche von ihren Ex-Freunden anhören und wissen keinen Ausweg. Gefährlich ist das Spiel nicht nur für die gemobbten Teenager. Wer die Bilder ohne das Einverständnis des Abgebildeten versendet, veröffentlicht oder andere Jugendliche erpresst, kommt schnell mit dem Gesetz in Konflikt. Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann ein derartiges Verhalten auch zivilrechtlich teuer werden.
Das größte Problem sind erfahrungsgemäß die Erwachsenen, weil diese sich mit der Thematik Sexting zu wenig auskennen und beschäftigen. Ein effektiver Schutz der Kinder ist nur möglich, wenn die Jugendlichen zum Thema Sexting gut aufgeklärt werden. Dabei reicht es allerdings nicht, wenn Erwachsene das Wort Sexting in den Medien aufgeschnappt haben und dem Teenager verbieten. So einfach ist das nicht, da der Jugendliche bei seinen Freunden schnell als Spielverderber ins Abseits gerät. Vielmehr sollten Eltern wissen, welche Gefahren bestehen und diese intensiv mit den Kindern besprechen.
Wer unbedingt nackte Haut zeigen möchte, kann das tun, aber ohne erkannt zu werden. Erklären Sie Ihren Kindern, dass Ganzkörperaufnahmen tabu sind. Aufgenommen werden sollen nur kleine Partien, sodass die Person nicht zu identifizieren ist. Besondere Kennzeichen wie Tattos, Piercings oder Leberflecke sollten nicht erkennbar sein. Auch die Umgebung im Hintergrund sollte keine Rückschlüsse auf die Person zulassen. Sollte später doch etwas schief gehen, sieht man nur ein Stück Haut.
2.Bevor die Teenies die Bildchen auf die Reise schicken, sollten sie sich mehrfach vergewissern, dass der richtige Chatpartner ausgewählt ist. Es ist einfach nur peinlich, wenn man die Bilder und Texte der falschen Person zusendet.
3.
Wer Nacktbilder versendet oder empfängt, sollte diese nicht auf seinem Smartphone oder Computer speichern. Zu groß ist die Gefahr, dass diese später in falsche Hände geraten. Das geschieht beispielsweise, wenn Kriminelle den Computer per Virus angreifen oder der PC verkauft wird. Selbst wenn die Festplatte gelöscht wird, könnten Profis die Daten wiederherstellen. So kann man später schnell in Verbindung mit Kinderpornografie gebracht werden. Das kann unter Umständen grundlos die Karriere zerstören.
4.Erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Kindern eine Strategie, was diese auf die Anforderung eines Fotos antworten könnten. „Mich gibts nur Live und in Farbe“ oder „Heute gibts kein Bild von mir“ strahlt Selbstbewusstsein aus und zeigt dem Gegenüber die eigene Einstellung.
5.Hol Dir Hilfe. Sind die Bilder einmal verschickt, kann man sie nicht mehr zurückholen. Wird der Jugendliche erpresst, gemobbt oder kursieren die Fotos im Internet, dann hilft nur eins: Hilfe von Erwachsenen. Eltern sollte Ihre Kinder darüber aufklären. Jugendliche sollten Hilfe bei den Eltern, einer Vertrauensperson oder Lehrern suchen. Auch Online gibt es Hilfe unter save-me-online.de.
Ergänzend zu diesem Ratgeber erklären wir in einem weiteren Artikel, wie Sie WhatsApp sicher nutzen und worauf in den WhatsApp-Einstellungen zu achten ist. Außerdem finden Sie bei uns zahlreiche Anleitungen zum Thema Sicherheit und Datenschutz für Snapchat, WhatsApp und Facebook.
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]]>Sind soziale Netzwerke sicher? Ein Account bei Twitter, Facebook oder Google+ ist mit wenigen Mausklicks angelegt. Doch worauf müssen Sie bei der Nutzung des sozialen Netzwerks achten und welche Einstellungen sind vorzunehmen? Wir erklären in diesem Ratgeber, an welchen Stellen besonders große Gefahren lauern und worauf Sie aufpassen müssen.
Datensicherheit in sozialen Netzwerken beginnt beim Zugangspasswort. Dieses legen Sie fest, wenn Sie sich bei Facebook, Twitter & Co. anmelden. Achten Sie darauf, dass Sie nur sichere Passwörter verwenden und für jeden Onlinedienst ein anderes Kennwort benutzen. Außerdem ist wichtig, dass Sie Ihr Passwort keinem Dritten zugänglich machen und darauf achten, dass Ihnen bei der Eingabe niemand über die Schulter schaut.
Wo immer es möglich ist, sollten Sie Ihre Onlinekonten zusätzlich mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen. Dann kommen Cyberkriminelle auch nicht an Ihre persönlichen Daten, wenn sie das Passwort erspäht oder gestohlen haben. Denn in diesem Fall benötigen die Betrüger zu den Login-Daten noch den zusätzlichen Einmalcode.
Wir fassen die wichtigsten Punkte noch einmal für Sie zusammen.
Einen effektiven Datenschutz können die wenigsten sozialen Netzwerke bieten. Wie auch: Oft machen soziale Netzwerke wie Facebook erst durch persönliche Daten richtig Sinn. Sie selbst sollten darauf achten, dass Sie nicht unnötig viele Daten veröffentlichen und die Einstellungen für die Privatsphäre richtig vornehmen. Denken Sie daran: Ihre Daten werden häufig auf ausländischen Servern gespeichert, wo Behörden leichter Zugriff darauf haben, als in Deutschland. Außerdem machen Sie es Stalkern sehr einfach, wenn Sie persönliche Daten öffentlich zugänglich machen.
Einige Daten sollten Sie grundsätzlich nicht veröffentlichen. Dazu gehört beispielsweise, wann und wo Sie im Urlaub oder auf Geschäftsreise sind. Sie wären nicht der Erste, der in Abwesenheit ungebetene Gäste in seiner Wohnung hat. Schließlich wissen Kriminelle dann genau, dass Sie weit weg sind.
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Viele Nutzer verwenden Synonyme, um nicht erkannt zu werden. Doch damit wird der Sinn des sozialen Netzwerks entstellt. Schließlich möchten Sie über Ihren Namen gefunden werden. Verwenden Sie einen Nicknamen, werden Sie nicht oder nur noch von einem sehr engen Freundeskreis gefunden. Hinzu kommt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen wie bei Facebook einen Klarnamen vorschreiben. Wer dennoch einen Fantasienamen verwendet riskiert gesperrt oder gelöscht zu werden. Das kann schmerzhaft sein, wenn Sie Facebook intensiv nutzen.
Eine Einschätzung zur aktuellen Rechtslage (Stand August 2016) von Rechtsanwalt Christian Solmecke sehen Sie im nachfolgenden Video:
Sollten Sie einmal den Zugang zu Ihrem Facebook-Account verlieren und sich nicht mehr einloggen können, hilft nur der Klarname. Denn am Ende müssen Sie eine Ausweiskopie an Facebook senden. Der Name im Ausweis sollte mit dem Namen bei Facebook übereinstimmen, damit Sie identifiziert werden können. Ein weiterer Anhaltspunkt ist das Foto im Ausweis. Deswegen sollten Sie ein Profilbild wählen, auf dem Sie gut erkennbar sind.
Letztlich liegt die Entscheidung bei Ihnen. Das Risiko ist überschaubar. Erst in Kombinationen mit anderen persönlichen Daten wie Ihrem Geburtsdatum steigt das Risiko eines Missbrauchs.
Es kommt nicht auf die Masse an. Sieht man sich bei jüngeren Nutzern in sozialen Netzwerken um, dann findet man oft Profile mit 200, 400 oder mehr als 500 Freunden. Doch sind das wirklich Freunde oder doch nur Bekannte oder sogar Fremde? Denken Sie daran, dass in der Regel alle Freunde einen Zugriff auf Ihre persönlichen Informationen haben. Das ist nicht schlimm, wenn es wirklich Freunde sind. Doch wer behält bei 500 „Freunden“ noch den Überblick?
In einigen sozialen Netzwerken wie Facebook können Sie einschränken, wer Ihre eingestellten Daten oder geposteten Inhalte sehen darf. Nutzen die die selektive Datenfreigabe, um Ihre Privatsphäre auch im Freundeskreis zu schützen. Machen Sie regelmäßig einen virtuellen Frühjahrsputz und entfernen Sie Kontakte von Ihrer Freundesliste, die Sie nicht kennen oder mit denen Sie über Jahre keinen Kontakt hatten.
Wer soziale Netzwerke nutzt, kann schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Sie dürfen längst nicht alles posten und verbreiten, was Ihnen gerade in den Sinn kommt. Selbstverständlich sollte sein, dass Sie sich bei Ihren Posts und Chats wie im realen Leben an die guten Sitten erinnern. Gewalt, Hass und Nacktbilder haben in sozialen Netzwerken keinen Platz. Das Internet ist kein anonymer Ort. Ihre Identität kann jederzeit ermittelt und Sie zur Verantwortung gezogen werden.
Achten Sie das geistige Eigentum anderer Nutzer. Wer in sozialen Netzwerken Bilder oder Videos veröffentlicht, ohne dafür die erforderlichen Rechte zu besitzen, kann schnell mit dem Urheberrecht in Berührung kommen. Die Folge sind unter Umständen teure Abmahnungen und viel Ärger und Stress. Das Urheberrecht greift übrigens nicht nur beim Teilen von Fotos oder Videos, sondern gilt auch, wenn Sie ein geschütztes Bild als Profilbild verwenden.
Soziale Netzwerke werden nicht nur am heimischen Computer genutzt. Gerade die mobile Nutzung von Facebook & Co. nimmt immer mehr zu. Vorsichtig sollten Sie jedoch sein, wenn Sie nicht über die Internetverbindung Ihres Mobilfunkanbieters surfen. Mit dem Smartphone ist es kein Problem, eines der öffentlichen WLAN-Netze zum Surfen zu verwenden. Doch das ist genauso riskant, wie die Nutzung von öffentlichen Computern im Hotel oder Internetcafe. Kriminelle könnten Ihre Zugangsdaten ausspähen, wenn die öffentlichen Terminals mit einer Schadsoftware manipuliert oder Hotspots unverschlüsselt sind. In einer Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einem VPN-Tunnel in öffentlichen WLANs sicher surfen.
Im realen Leben kann Ihre Geldbörse mit Ausweispapieren, Bargeld und persönlichen Informationen gestohlen werden. Virtuell sollten Sie unbedingt auf Ihr Profil achten. Wird das Profil gestohlen, können Kriminelle allerhand Unsinn damit anrichten. Die Bandbreite der Aktivitäten unter Ihrem Namen reicht von Mobbing über Spionage bis zu Straftaten.
Zwei Maschen haben sich bei Cyberkriminellen bewährt. Entweder wird Ihr Konto gehackt, weil Sie dieses nur ungenügend geschützt haben oder Sie öffnen Fremden selbst die virtuelle Tür, indem Sie viele persönliche Informationen verraten. Dann kann Ihr Profil kopiert und in Ihrem Namen allerhand Unfug angestellt werden. Vor den neusten Bedrohungen warnen wir regelmäßig auf Onlinewarnungen.de.
Vorsichtig sollten Sie sein, wenn Freunde über soziale Netzwerke Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, dass diese Geld benötigen. Auch wenn Sie normalerweise hilfsbereit sind: Zahlen Sie nicht. Suchen Sie den Kontakt außerhalb des sozialen Netzwerks. In den meisten Fällen wird es sich um Kriminelle handeln, die ein Konto gehackt haben.
In einigen sozialen Netzwerken können Sie kostenpflichtige Zusatzfunktionen nutzen, beispielsweise für Spiele. Dafür ist die Zahlung eines einmaligen Betrages oder eines monatlichen beziehungsweise jährlichen Betrages nötig. Vermeiden Sie die Eingabe Ihrer Bankdaten in sozialen Netzwerken. Nutzen Sie stattdessen lieber Guthabenkarten, die Sie an Tankstellen, im Supermarkt oder einer Drogerie kaufen. Damit reduzieren Sie Ihr finanzielles Risiko immer auf den Wert der gekauften Guthabenkarte.
In sozialen Netzwerken sind oft unglaubliche Meldungen, Kettenbriefe oder Warnungen zu finden, die Trojaner oder andere Malware verbreiten. Häufig werden Sie dazu aufgefordert, die Information mit möglichst vielen Freunden zu teilen und so weiter zu verbreiten. Doch Vorsicht: In vielen Fällen handelt es sich um Falschinformationen (Hoax). Beispielsweise posten Nutzer seit Jahren immer wieder, dass Sie den Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks Facebook widersprechen.
Ob Google+, Twitter oder Facebook – fast alle sozialen Netzwerke bieten spezielle Funktionen, mit denen Sie anderen Anwendungen den Zugriff auf Ihre hinterlegten Daten gestatten können. Beispielsweise loggen Sie sich alternativ über Ihr Facebook-Konto in Spielen oder auf diversen Webseiten ein. Sie müssen dem Zugriff zustimmen, bevor fremde Anwendungen sich aus Ihren persönlichen Daten bedienen können. Überlegen Sie in jedem Einzelfall, ob die Freigabe der angefragten Informationen nötig und verhältnismäßig ist. Kriminelle können durch diese Hintertür diverse Daten sammeln und bekommen Zugriff auf persönliche Daten, Freundeslisten, Ihre Fotos und Videos und vieles mehr.
Soziale Netzwerke sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken und gehören für Internetnutzer oft zum guten Ton. Sie dienen der Informationsbeschaffung und helfen Kontakt zu Freunden oder der Familie zu halten. Wie im realen Leben, begegnen Sie auch im Internet Kriminellen. Mit einigen Sicherheitsvorkehrungen und der richtigen Verhaltensweise im Internet minimieren Sie das Risiko, dass Sie in sozialen Netzwerken zum Opfer werden.
Sie nutzen WhatsApp und bekommen in der App eine Benachrichtigung, nach der Ihr WhatsApp-Konto vorübergehend gesperrt ist. Das könnte daran liegen, dass Sie eine nicht unterstützte WhatsApp-Version benutzen oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Betroffen sind
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Der Beitrag Soziale Netzwerke: Fallen und Sicherheitsrisiken meiden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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