Mobilfunkvertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:38:51 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Mobilfunkvertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Das Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden vom Festnetz bis zum Mobilfunkvertrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/das-telekommunikationsgesetz-vorteile-fuer-die-telefonkunden-vom-festnetz-bis-zum-mobilfunkvertrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/das-telekommunikationsgesetz-vorteile-fuer-die-telefonkunden-vom-festnetz-bis-zum-mobilfunkvertrag/#respond Fri, 13 May 2022 07:38:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56628 Die Grundlage für das Telefonieren in ganz Deutschland bildet das Telekommunikationsgesetz, das auch mit dem Kürzel TKG gekennzeichnet wird. Gegenüber den Anbietern haben die Kunden nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Darunter fallen auch beispielsweise

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Die Grundlage für das Telefonieren in ganz Deutschland bildet das Telekommunikationsgesetz, das auch mit dem Kürzel TKG gekennzeichnet wird. Gegenüber den Anbietern haben die Kunden nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Darunter fallen auch beispielsweise ein Wechsel des Anbieters, Warteschleifen bei den Hotline, Call-by-Call-Telefonate und Mobilfunk.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Telekommunikationsgesetz enthält Rechte und Pflichten der Kunden gegenüber des Anbieters, aber gilt auch anders herum.
  • Das Gesetz bietet für alle Aktionen eine Grundlage und enthält wichtige Informationen, auf die Sie sich berufen können.

Der Umzug

Ein Umzug bedeutet immer eine Menge Arbeit und man nimmer die bestehenden Telekommunikationsverträge meist mit zum neuen Wohnort, egal ob Internet, Mobilfunk oder Festnetz.
Die Mitnahme der vorhandenen Verträge ist ohne eine vertragliche Änderung oder ohne Änderung der Laufzeit möglich. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Anbieter am neuen Wohnort die vereinbarten Leistungen überhaupt anbietet. Für den Arbeitsaufwand, den das Unternehmen hat, darf es ein sogenanntes Entgelt verlangen, aber die Höhe ist begrenzt und darf nicht mehr als die Schaltung eines Neuanschlusses kosten. Der Kunde hat das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die Leistungen nicht anbietet. Dafür muss der Kunde eine Frist von drei Monaten einhalten und zum Monatsende kündigen. Das bedeutet, die bestehenden Grundgebühren müssen vom Kunden noch die kommenden drei Monate gezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn vertraglich festgehalten wird, dass eine kürzere Kündigungsfrist besteht. Es gibt aber auch gerichtliche Entscheidungen, dass die 3-Monats-Frist erst ab dem Umzugstag gilt.

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Der Wechsel zwischen den Anbietern

In der Vergangenheit hat ein Wechsel der Anbieter meist zu großen Problemen geführt. Kunden besaßen lange keinen Internet- oder Telefonanschluss, weil der Anbieter die Leitung geschlossen hat und der neue Anbieter hat die Versorgung noch nicht übernommen.
Mittlerweile hat der Kunde das Recht, dass er höchstens einen Kalendertag ohne Internet- und Telefonanschluss sein darf. Der alte Anbieter unterbricht die Leitung also erst, wenn die neuen vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel des Anbieters vorliegen. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses oder des DSL-Ports, aber auch die Portierung von Rufnummern.
Der alte Anbieter hat die Leitung schon abgeklemmt und innerhalb eines Tages kann der neue Anbieter die Übernahme nicht möglich machen, dann muss der alte Anbieter erneut für Internet und Telefon sorgen. Es gibt dazu nur eine Ausnahme und die liegt darin, dass der Kunde die vorzeitige Abschaltung selbst verlangt oder der neue Anbieter den Vertrag widerruft. Aber auch eine einvernehmliche Auflösung spielt dabei eine Rolle.

Überschrittenes Vertragsende

Der Kunde muss aber die üblichen Verbindungsentgelte bezahlen, auch wenn das Vertragsende schon überschritten ist. Allerdings muss der Kunde nur 50% der Grundgebühren bezahlen. Aber nur, wenn der Anbieter nachweist, dass der Kunde nicht selber am Scheitern des Wechsels mit Schuld trägt. Ein Beispiel ist, wenn der Kunde dem Techniker den Wohnungszutritt verweigert.
Eine Ordnungswidrigkeit stellt sich dar, wenn die Leitung unterbrochen wird, obwohl es weder technische noch vertragliche Voraussetzungen dafür gibt. Die Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Call-by-Call-Anbieter und deren Preisansagepflicht

Die Call-by-Call-Anbieter sind verpflichtet, dass die anfallenden Minutenpreise oder der Gesamtpreis vor Beginn des kostenpflichtigen Telefonats zu nennen.
Der Kunde zahlt nicht einen Cent für das Gespräch, wenn die Kostenansage nicht stattfindet. Die häufige Abzocke durch Tariferhöhungen der Call-by-Call-Telefonate, die meist versteckt sind, wird so besser verhindert. Verbraucher tappten in der Vergangenheit immer wieder in die Kostenfalle, durch die Billigvorwahlen. Die Verbraucher gehen von Preisen aus, die in Zeitungen standen, aber die Anbieter haben schon längst andere Preise gemacht.

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Das Thema Warteschleife

In der heutigen Zeit gehören Warteschleifen von Service-Hotlines beinah schon zur Tagesordnung. Früher waren die Warteschleifen teuer und meist nur unter 0900 / 0180 er Nummern zu erreichen. Diese Nummern gehören zu den Sonderrufnummern, die kostenintensiv sind.
Viele Hotlines sorgen dafür, dass der Verbraucher in eine Warteschleife gesteckt wird und diese dauert lange und durch diese lange Zeit entstehen hohe Kosten, obwohl keine Gegenleistung erbracht wird.
Die Entgelte für teure Sonderrufnummern muss der Verbraucher nur bezahlen, wenn sein Anliegen auch tatsächlich bearbeitet wird. Die Warteschleife beginnt mit dem Rufaufbau und endet erst, wenn der Verbraucher persönlich oder automatisiert beraten wird. Auch die Weiterleitung des Gesprächs fällt mit in die Warteschleifenzeit.

Wartezeiten bei Sonderrufnummern

Die Wartezeit bei den Sonderrufnummern muss seit dem 1. Juni 2013 komplett kostenfrei sein, wenn sie ansonsten pro Minute abgerechnet werden. Die Zeit zur Weiterleitung muss ebenfalls kostenfrei sein, dabei spielt es heute keine Rolle mehr, ob Sie von einem Festnetz oder dem Mobilfunknetz anrufen.
Es gibt aber Ausnahmen, so gilt diese Regelung nicht für die ortsgebundenen Nummern, Nummern, die den ortsgebundenen Nummern gleichgestellt sind (115 als Behördenauskunft), komplett entgeltfreie Nummern (0800), Nummern, für die ein festes Entgelt fällig ist oder Mobilfunknummern.
Es gibt Unternehmen, die einen telefonischen Service für die Kunden zu einem Festpreis anbieten. Zu Beginn muss über den Festpreis informiert werden und auch die Dauer der Warteschleife muss genannt sein.
Ein Verstoß gegen diese Regelungen zieht ein Bußgeld nach sich und der Verbraucher zahlt keinen Cent für das Gespräch.

Zahlungsverzug mit anschließender Sperre

Eine Sperrung, egal ob Festnetz oder Mobilfunk, darf nur stattfinden, wenn Sie mit der Verpflichtung zur Zahlung mit mindestens 75,00 Euro in Verzug sind.

Außer Betracht bleiben dabei alle Forderungen, die aus der Gesamtrechnung stammen und bei denen der Kunde frist- und formgerecht eine Beanstandung gemacht hat. Die Frist hierfür liegt bei acht Wochen. In diesen Bereich fallen auch die Forderungen von dritten Anbieter, die auf der Monatsrechnung zu finden sind, aber durch Dritte von den Anbieter abgetreten worden und dort ein Zahlungsverzug stattfindet. Die einzige Ausnahme stellt sich dar, wenn die Forderungen schon tituliert sind.

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Der Bereich des Mobilfunks

Im Telekommunikationsgesetz sich auch die Rechte von Mobilfunkkunden verankert, darunter auch die Möglichkeiten, sich vor ungewollten Kosten zu schützen.

  • Teure Rufnummerngassen sperren

ist möglich, wenn der Kunde freiwillig für diese Nummern gesperrt werden möchte. Allerdings müssen die technischen Möglichkeiten vorhanden sein. Die Anbieter des Festnetzes sind schon länger dazu verpflichtet.

  • Abrechnnungssperre

Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten, wenn der eigentliche Anbieter Entgelte von dritten Parteien abrechnet. In der Regel handelt es sich um Gewinnspiele oder Abos für Klingeltöne, die tatsächlich genutzt wurden, aber der Verbraucher hat daran keine Erinnerung mehr. Sie halten die Forderungen für unberechtigt und das Ergebnis ist das Drohen der Sperrung durch den Anbieter. Gegen unberechtigte Forderungen können Sie sich mit dem Musterschreiben des Verbraucherschutzes wehren. Gleichzeitig steht Ihnen die Möglichkeit zu, dafür zu sorgen, dass der Mobilfunkanbieter kein Recht mehr hat, die Forderungen auf der Rechnung abzurechnen. Der Mobilfunkanschluss muss einfach nur für solche Forderungen gesperrt werden und das ist kostenfrei möglich. Das Risiko mit einer solchen Sperre entfällt, einfach durch einen Klick etwas zu bestellen. Ungewollte Abos gehören der Vergangenheit an, aber der Nachteil ist, dass für eine Bestellung alle persönlichen Daten per Hand eingegeben werden müssen. Der Anbieter stellt dann die Leistungen selbst in Rechnung.

  • Identitätsauskunft

Die Identität von Drittanbietern, die beispielsweise für Klingeltöne verantwortlich sind, herauszufinden, war bisher immer sehr schwierig. In der Telefonrechnung ist meist nur ein Netzdienstleister aufgelistet und dieser übernimmt nur die Abrechnung, aber ist nicht für die Leistung verantwortlich. Bei einer Beschwerde durch den Verbraucher ging ein Hin- und Herschicken los, von Rechnungssteller zum Netzdienstleister zum Drittanbieter. Mittlerweile können Sie vom Netzdienstbetreiber und vom Rechnungssteller den Namen und die Anschrift der Drittpartei nennen lassen. Der Anbieter muss den Sitz und die ladungsfähige Adresse des Drittanbieters haben und bei einem Sitz im Ausland gibt es einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland. In der Rechnung befindet sich zudem eine kostenfreie Kundendienstrufnummer, unter der alle Informationen zum Drittanbieter abgefragt werden können.

  • Rufnummerportierung

Jederzeit besteht für Sie die Möglichkeit, von Ihrem Anbieter zu verlangen, dass die zugeteilte Rufnummer auf einen anderen Anbieter übertragbar ist. Auch innerhalb der Vertragslaufzeit ist das möglich. Sie bleiben aber weiterhin an den vorhandenen Vertrag gebunden. Auf Verlangen muss der Anbieter Ihnen eine neue Rufnummer geben bis die Restlaufzeit beendet ist.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telekommunikationsgesetz

1. Wann ist das Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten?

In Kraft getreten in das Telekommunikationsgesetz im Jahr 1996 und es reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation.

2. Was ist das Ziel des Telekommunikationsgesetzes?

Das Hauptziel ist es, dass die Verbraucherinteressen im Bereich Telekommunikation eingehalten werden und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Dazu sind noch viele andere Datenschutzvorschriften enthalten.

3. Wo findet man Informationen zum Telekommunikationsgesetz?

Die einfachste Möglichkeit sich über das Telekommunikationsgesetz zu informieren bietet das Internet.

4. Darf ich laut Telekommunikationsgesetz meine alte Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen?

Ja, bei einem Anbieterwechsel haben Sie heutzutage das Recht ihre vorhandene Telefonnummer aus dem alten Mobilfunkvertrag zum neuen Anbieter mitzunehmen.

5. Sperrt jeder Anbieter die teuren 0900er Rufnummern?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, dass der Mobilfunkanbieter die teuren 0900er Rufnummern sperrt, allerdings nur, wenn die technischen Voraussetzungen es erlauben.

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Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung

Sie haben eine Telefonrechnung bekommen, auf der ein Betrag für die Leistung eines Drittanbieters abgebucht wurde? Wenn der Drittanbieter nach Widerspruch und Aufforderung Ihnen das Geld nicht zurück zahlt, können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrem

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Fazit

Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz sind für den Verbraucher eine deutliche Verbesserung und beziehen sich nicht nur auf den Festvertrag, sondern gelten auch für den Mobilfunkvertrag. Genaue Informationen zu den einzelnen Regelungen sind im Internet nachzulesen.

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Mobilfunk: Worauf Flüchtlinge bei Verträgen und Tarifen achten sollten – Laufzeitvertrag, Prepaid und WLAN sind möglich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mobilfunk-worauf-fluechtlinge-bei-vertraegen-und-tarifen-achten-sollten-laufzeitvertrag-prepaid-und-wlan-sind-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mobilfunk-worauf-fluechtlinge-bei-vertraegen-und-tarifen-achten-sollten-laufzeitvertrag-prepaid-und-wlan-sind-moeglich/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:32:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65022 Ein schneller Vertragsabschluss lockt nicht nur die Einheimischen, sondern auch Flüchtlinge. Gerade Flüchtlinge sollten genau darauf achten, wozu Sie sich mit einer Unterschrift verpflichten und vor allen Dingen wie lange die Verpflichtung besteht.  Aufpassen und

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Ein schneller Vertragsabschluss lockt nicht nur die Einheimischen, sondern auch Flüchtlinge. Gerade Flüchtlinge sollten genau darauf achten, wozu Sie sich mit einer Unterschrift verpflichten und vor allen Dingen wie lange die Verpflichtung besteht. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Anbieter locken Flüchtlinge mit schnellen Vertragsabschlüssen, aber unterschreiben Sie nicht alles ohne zu wissen wie lange und wozu Sie sich eigentlich verpflichten.
  • In der Regel handelt es sich um Laufzeitverträge und diese werden für 24 Monate abgeschlossen, so dass das monatliche Entgelt auch 24 Monate zu bezahlen ist.
  • Bei den Prepaid-Angeboten sollten Sie einen gründlichen Vergleich der unterschiedlichen Angebote einholen.
  • Meistens ist WLAN die günstigste Variante.

Aufpassen und Vergleichen

Bei der Suche nach einem Mobilfunktarif müssen Flüchtlinge genau hinsehen, denn gerade die mangelnden Sprachkenntnisse können zu Problemen führen.

Die Kommunikation in Deutschland hat einen hohen Stellenwert und auch für Flüchtlinge ist das Smartphone mit der richtigen Verbindung ein hohes Gut. Nur so können Sie den Kontakt innerhalb des Landes durchführen und gleichzeitig auch mit der Heimat in Verbindung bleiben. Allerdings sorgen mangelnde Sprachkenntnisse meist dafür, dass Flüchtlinge einen ungeeigneten Tarif abschließen, ein falsches Smartphone bekommen oder an nachteilige Vertragsbedingungen geraten.

In erster Linie gilt, wenn Sie etwas nicht verstehen, dann unterschreiben Sie den Vertrag auch nicht. Überprüfen Sie alles und unterzeichnen Sie keinen ungeprüften Vertrag. Holen Sie sich Hilfe in Form eines Übersetzers oder eines betreuenden Begleiters.

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Das Thema Laufzeitvertrag

Der Laufzeitvertrag ist ein Vertrag für einen Mobilfunktarif und mit ihm bekommen Sie einmal im Monat eine Rechnung.

In der Rechnung stehen die nutzungsabhängigen angefallenen Entgelte. Heute sind in den Tarifen überwiegend Flatrates vorhanden und das bedeutet, Sie bezahlen eine feste Summe für die Flatrate. Es kommt zu keinen weiteren Kosten, wenn Sie eine SMS verschicken wollen oder einen Anruf ins deutsche Festnetz machen. Auch für bestimmte Mobilfunknetze ist das möglich. Allerdings sind die Auslandsgespräche in den Flatrates nicht enthalten, so dass eine solche Option zusätzlich zu buchen ist. Wenn Sie eine solche Option buchen, dann sind entweder die Anrufe in das ausgesuchte Land kostenfrei oder zumindest können Sie eine festgelegte Minutenzahl mit dem Land telefonieren. Achten Sie immer darauf, welche Länder in der Option eingebucht sind. Mittlerweile gibt es sogar Anbieter, die sich auf Telefonate ins Ausland spezialisiert haben.

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Internet und Datenvolumen

Bei den Laufzeitverträgen und den Internet-Flatrates gibt es ein vorgegebenes Datenvolumen und nach deren Überschreitung wird die Surfgeschwindigkeit gedrosselt. Es entstehen allerdings keine zusätzlichen Kosten, denn in manchen Tarifen ist eine Datenautomatik enthalten. Das bedeutet, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist, dann wird weiteres Datenvolumen hinzugebucht und zwar für einen bestimmten Betrag. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Kosten sehr hoch sein können. Ein Laufzeitvertrag läuft in der Regel 24 Monate und durch die Unterschrift unter den Vertrag verpflichten Sie sich jeden Monat ein Entgelt zu bezahlen und zwar für 24 Monate. Eine Kündigung ist erst nach den 24 Monaten möglich.

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Die Kündigung des Laufzeitvertrages

Bei der Kündigung eines Laufzeitvertrages müssen Sie bis drei Monate vor Vertragsende warten, denn ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. Mittlerweile gibt es auch Laufzeitverträge, die nur einen Monat laufen und somit deutlich flexibler zu handhaben sind. Für Sie als Nutzer sehr gut, aber dafür müssen Sie meist mit einem deutlich höheren Grundpreis im Monat rechnen.

Tarif inklusive Smartphone

Es gibt Anbieter, die zum Tarif auch Smartphones anbieten. Das funktioniert recht einfach, denn mit Hilfe des Mobilfunkvertrages wird das Smartphone finanziert. Somit zahlen Sie monatlich nicht nur den Preis für den Tarif, sondern auch noch eine Rate für das Smartphone. Dadurch können sich die Kosten schnell erhöhen und Sie zahlen über 40 Euro im Monat. In der Regel müssen Sie zudem eine zusätzliche Anzahlung für das Smartphone leisten, wenn es sich um ein neues Modell handelt. Bei den älteren Modellen zahlen Sie entweder nur eine geringe Rate oder manchmal gibt es das Gerät auch kostenfrei dazu.

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Die Prepaid-Möglichkeiten

Eine weitere Möglichkeit um mit einem Smartphone mobil zu sein bietet Prepaid.

Bei der Prepaid-Methode zahlen Sie zuerst Geld auf ein Guthabenkonto ein und können das Guthaben dann der Reihe nach abtelefonieren. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, dann muss eine neue Aufladung erfolgen, sondern können Sie keine weiteren Anrufe tätigen. In Sachen Kostenkontrolle ist Prepaid deutlich besser als ein Mobilfunkvertrag, denn es findet keine automatisch Aufladung des Guthaben statt. Dabei werden die Telefonate nach Minutenpreisen abgerechnet und beim Internetsurfen wird Datenvolumen abgerechnet und kein Minutenpreis.

Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass es keine monatlichen Grundgebühren gibt und dass Sie die Kosten sehr gut kontrollieren können. Sie können keine Schulden machen und Sie beugen hohen Kosten vor. Auch bei den Prepaid-Möglichkeiten können Sie Internetflaterates buchen und dann entstehen regelmäßig pauschale Kosten.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Prepaid-Anbieter, die auch Gespräche ins Ausland ermöglichen und dafür günstige Tarife im Sortiment haben. Ein gründlicher Vergleich lohnt sich hier auf jeden Fall.

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Mit WLAN günstig ins Ausland

An vielen öffentlichen Orten werden WLAN-Netzwerke angeboten, so dass Sie die Möglichkeit haben über das Internet zu telefonieren. 

In der Regel entstehen bei der Nutzung des WLAN-Netzwerkes keine weiteren Kosten.

Im Grunde kann man sagen, dass der regelmäßige Zugang zu einem WLAN-Netzwerk die günstigste Alternative zu den anderen Möglichkeiten darstellt. Sie nutzen den Mobilfunkvertrag nicht für Auslandsgespräche, sondern eine App und dadurch entstehen keine Gesprächskosten. Beachten Sie beim Vertragsabschluss aber, ob die Voice Over IP-Möglichkeit bei Ihrem Tarif ausgeschlossen ist.

Tipps zur Beachtung bei Vertragsabschluss

  • Die Laufzeit des Vertrags ist wichtig, denn er entscheidet ob die Bindung.
  • Die monatlichen Kosten sind zu beachten. Es kommt nicht nur der Grundpreis in Frage, sondern auch alle anderen gebuchten Optionen. Für Extras zahlen Sie in der Regel auch zusätzliches Entgelt.
  • Eignet sich der Vertrag überhaupt für Sie, denn schließlich wollen Sie überwiegend Gespräche ins Ausland führen. Eine Flatrate für das deutsche Netzwerk ist unnötig, wenn Sie überwiegend ins Ausland telefonieren wollen.
  • Achten Sie auf eine Einmalzahlung oder Anschlussgebühren.
  • Haben Sie die Möglichkeit regelmäßig das WLAN zu nutzen?
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mobilfunk für Flüchtlinge

1. Was ist besser ein Prepaid- oder Laufzeitvertrag?

Mit einem Laufzeitvertrag binden Sie sich 24 Monate an einen Anbieter und müssen die monatlichen Zahlungen immer leisten. Bei einem Prepaid-Vertrag nutzen Sie die Guthabenfunktion und haben keine festen monatlichen Ausgaben. Welche Variante für Sie besser ist, entscheidet der Zweck.

2. Wann kann ich den Laufzeitvertrag kündigen?

Der Laufzeitvertrag muss drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

3. Wie hoch sind die Kosten für einen Laufzeitvertrag?

Die Kosten sind unterschiedlich, denn der Tarif, die Extra-Optionen und das ausgesuchte Smartphone entscheiden über die Höhe der monatlichen Belastung.

4. Wie sinnvoll ist WLAN für Auslandsgespräche?

WLAN für Auslandsgespräche ist sehr gut, denn Sie zahlen keine weiteren Gebühren, sondern nur den WLAN-Zugang.

5. Bekommt ein Flüchtling überhaupt einen Laufzeitvertrag?

Die Anbieter entscheiden von Fall zu Fall ob der Flüchtling einen Laufzeitvertrag bekommt. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht.

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Fazit

Ohne das mobile Telefonieren funktioniert heute nichts mehr und auch Flüchtlinge wollen von den Vorteilen profitieren. Sie wollen mit ihrer Familie im Ausland Kontakt halten und das ist nur mit einem Prepaid- oder Laufzeitvertrag möglich. Bevor Sie sich für eine Variante entscheiden, sollten Sie sich die Fakten gut durchlesen und auf keinen Fall einen Vertrag unterschreiben, welchen Sie nicht verstehen.

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Telefónica O2: Wie zufrieden sind Sie mit dem Telefonanbieter? Ihre Erfahrungen https://www.verbraucherschutz.com/news/telefonica-o2-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-telefonanbieter-ihre-erfahrungen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/telefonica-o2-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-telefonanbieter-ihre-erfahrungen/#comments Mon, 03 Aug 2020 09:39:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=28224 Was ist nur los bei O2? Immer mehr Verbraucher sind mit dem Telefonanbieter unzufrieden. Im Internet hagelt es massenweise schlechte Bewertungen. Moniert wird nicht nur der Kundenservice, sondern auch die Produkte, die Technik und sogar die

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Was ist nur los bei O2? Immer mehr Verbraucher sind mit dem Telefonanbieter unzufrieden. Im Internet hagelt es massenweise schlechte Bewertungen. Moniert wird nicht nur der Kundenservice, sondern auch die Produkte, die Technik und sogar die Preise. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Was gefällt Ihnen an O2?

Über den Markennamen O2 vertreibt die Telefónica Germany, welche zur Telefónica Deutschland Holding AG gehört, Mobilfunkverträge als auch Festnetz- und DSL-Anschlüsse. Mit über 50 Millionen Kunden ist O2 der drittgrößte Telefonanbieter nach Anschlusszahlen. Nur die Deutsche Telekom und Vodafone haben mehr Kunden zu bieten. Viele Kunden bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese auch zufrieden sind. Seit Jahren werden die Stimmen unzufriedener Kunden immer lauter. Die Probleme bei O2 scheinen ganz unterschiedlicher Natur zu sein.

Vor allem Neukunden sind auf die Erfahrungen und Bewertungen der O2-Kunden angewiesen. Denn in der Werbung und Neukundengewinnung ist O2 stark. Wer sich für einen neuen Mobilfunk-, Festnetz- oder DSL-Anschluss interessiert, kommt mit O2 sofort ins Gespräch. Ein Traum, der nach dem Vertragsabschluss zum Alptraum werden könnte. Viele Bewertungen vermitteln den Eindruck, dass der Kunde nach der Auftragserteilung mit seinen Problemen teils alleine gelassen wird. Doch welche Probleme gibt es bei O2?

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Schlechter Kundenservice bei O2 und Hotline schwer erreichbar

Wer O2 telefonisch erreichen möchte, muss teils sehr lange in der Warteschleife ausharren. Einige Kunden beschweren sich gar nicht durchzukommen. Es ist in der Vergangenheit von Wartezeiten über eine Stunde die Rede. Das ist unzumutbar. Hinzu kommt, dass viele Kunden berichten, dass der Ansprechpartner an der O2-Hotline das Problem nicht lösen kann. Das Verbrauchermagazin ZDF-Wiso ist den Problemen und Gründen für den nicht funktionierenden Service einmal nachgegangen. Im nachfolgenden Video sehen Sie, was O2-Kunden passieren kann:

Immerhin, mittlerweile können Sie über die O2-App einen Rückruf anfordern, der verhältnismäßig zuverlässig kommt. Bleibt immer noch die Frage nach der Qualität. Nicht alles was an der Hotline besprochen und versprochen wird, wird am Ende auch eingehalten.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Probleme bei der Kündigung von O2-Verträgen

Sie sind unzufrieden und möchten O2 verlassen? Auch das ist ein Problem. Denn O2 macht den Wechsel zu einem anderen Anbieter und die Kündigung des Anschlusses nicht gerade einfach. Wir haben in der Vergangenheit schon über das Chaos bei Kündigungen berichtet. Wer sicher kündigen möchte, sollte das schriftlich tun. Offensichtlich ist es bei O2 nötig, dass Sie per Einschreiben mit Rückschein kündigen, um die Kündigung nachweisen zu können. Das empfehlen auch die Verbraucherzentralen. In unserer ausführlichen Anleitung erklären wir, wie Sie Ihren O2-Vertag am besten kündigen.

Schlechte Bewertungen für O2 im Internet

O2 steckt massenhaft schlechte Bewertungen von Kunden und Interessenten im Internet ein. Das kennen wir so von kaum einem anderen seriösen Unternehmen. Auf unabhängigen Bewertungsportalen im Internet bringen Kunden ihre Verärgerung zum Ausdruck. Diese empfehlen O2 / Telefonica nicht weiter und vergeben nur wenige Sterne. Dadurch kommt O2 durchschnittlich nur auf 2 von 5 Sternen (Stand 09.2019). Das bedeutet, diese Kunden vergeben O2 oft nur die Mindestbewertung von einem Stern. Immer wieder wird von vielen Störungen, schlechten Preisen und mangelhaftem Service berichtet. Kunden drücken Ihren Unmut dort mit Begriffen wie „Katastrophal“, „Niemals wieder O2“ oder „Schlechtester Service überhaupt!“ aus. Selbst der problematische China-Shop vova.com bekommt da mit einer Durchschnittsbewertung von 4 Sternen deutlich bessere Kundenrezensionen.

Was halten Sie von O2 und können Sie O2 empfehlen?

Unsere Leser möchten gern wissen, ob sie sich guten Gewissens für O2 entscheiden können? Würden Sie O2 weiterempfehlen oder welche Probleme gab beziehungsweise gibt es bei Ihnen. Bitte schreiben Sie in das Kommentarfeld unterhalb des Artikels, was Ihnen an O2 gefällt und wo das Unternehmen dringend nachbessern muss.

Nützliche Links zu diesem Thema

Haben Sie das schon gesehen?

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Millionen Deutsche bald offline? Mobiles Internet im 3G-Netz soll abgeschaltet werden https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/millionen-deutsche-bald-offline-mobiles-internet-im-3g-netz-soll-abgeschaltet-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/millionen-deutsche-bald-offline-mobiles-internet-im-3g-netz-soll-abgeschaltet-werden/#respond Mon, 09 Dec 2019 13:29:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39476 Viele Handys könnten demnächst Probleme mit dem mobilen Internet bekommen. Im schlimmsten Fall sind Verbraucher dann unterwegs offline, wenn sie nicht Verträge oder gar ihr Smartphone aktualisieren. Wir erklären, was demnächst passieren könnte. In nicht

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Viele Handys könnten demnächst Probleme mit dem mobilen Internet bekommen. Im schlimmsten Fall sind Verbraucher dann unterwegs offline, wenn sie nicht Verträge oder gar ihr Smartphone aktualisieren. Wir erklären, was demnächst passieren könnte.

In nicht allzu ferner Zukunft wird es ein neues Mobilfunknetz geben, das sogenannte 5G-Netz. Aktuell wird eine Diskussion geführt, welche Bedeutung der neue Mobilfunkstandard für die Industrie und selbstfahrende Autos hat. Im Vergleich zum 4G-Standard wird bei der 5G-Technik mit höheren Datenraten und Datendurchsatz sowie mehr Kapazität im Netz gerechnet.

Die Netzbetreiber sind bereits mit Planungen beschäftigt, die für viele Nutzer womöglich nichts Gutes bedeuten. Im Januar 2021 soll das heute noch recht weit verbreitete 3G-Netz allmählich eingestellt werden, so die Überlegungen der Telekom. Wie der Bayrische Rundfunk berichtet, ist laut den AGB der Zugang zu 3G (UMTS) nach dem 31.12.2020 nicht mehr garantiert. Andere Anbieter wie Vodafone oder O2 nennen kein konkretes Datum, dort soll aber bereits mit dem allmählichen Abbau von Sendemasten in zwei Jahren begonnen werden. Und dann wird es besonders für die Nutzung des mobilen Internets schwierig, für das 2G deutlich zu langsam ist.

Mobiles Internet ist zur Selbstverständlichkeit geworden

Für viele Nutzer ist die Nutzung des Internets unterwegs bereits zur Selbstverständlichkeit geworden. Dazu trägt beispielsweise die Verbreitung von Messengern wie WhatsApp bei, die heute als SMS-Ersatz verwendet werden. Immer häufiger wird über die Messenger auch telefoniert oder per Video kommuniziert. Doch damit nicht genug. Auch die Navigation in Fahrzeugen benötigt eine möglichst schnelle Internetverbindung. Über diese werden nicht nur Routen sondern auch Verkehrsinformationen geladen. Ohne mobiles Internet oder mit einer langsamen Verbindung würden viele Dienste nicht mehr wie gewohnt funktionieren.

Viele Verträge sind bereits aktualisiert

Aus aktuellen Statistiken geht hervor, das nur die Hälfte aller Deutschen das zur Zeit schnellste Netz verwendet. Das liegt auch daran, dass viele ältere oder preiswerte Handys den LTE-Standard (oder 4G) nicht unterstützen. Das Portal Verivox stellt auf seiner Webseite ausführlich dar, welche Telefone LTE-fähig sind und welche nicht. Bei Neuanschaffungen von Handys sollten Sie darauf achten, welche Mobilfunkstandards unterstützt werden.

Aber auch im Vertrag mit dem Netzanbieter sollte nachgesehen werden, ob die schnellere Verbindung Bestandteil der Vereinbarung ist, und ob 5G schon dazu gebucht wurde. Meist ist das bereits geschehen, eine Aktualisierung könnte aber bei besonders günstigen Verträgen nötig werden, oder der Abschluss eines neues Vertrags.

3G wird zu teuer

Zur Zeit unterhalten die Netzbetreiber drei Standards, 2G – das als Notnetz erhalten bleiben soll -, 3G und LTE beziehungsweise 4G. Die Anlagen nutzen teilweise dieselbe Infrastruktur und für 5G sollen nun Kapazitäten frei werden, sonst wäre das Netz insgesamt zu teuer. Zudem hat die Bundesnetzagentur laut BR vorgegeben, dass bis „Anfang 2020 eine Mobilfunkgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde für 98 Prozent der deutschen Haushalte“ verfügbar sein muss. Diese Kapazität wird aber von 3G nicht erreicht, und die Betreiber wollen sowieso die UMTS-Frequenzen für die 4G und 5G-Netze verwenden.

Lesen Sie auf Onlinewarnungen, wie es durch Roaming auf See zu hohen Mobilfunkkosten kommen kann.

Haben Sie das schon gesehen?

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Musterbrief: Drittanbieter-Forderung / Abofalle zurückweisen https://www.verbraucherschutz.com/download/musterbrief-drittanbieter-forderung-abofalle-zurueckweisen/ https://www.verbraucherschutz.com/download/musterbrief-drittanbieter-forderung-abofalle-zurueckweisen/#respond Wed, 18 Sep 2019 15:02:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=37583 Auf Ihrer Mobilfunkrechnung erscheint unter Drittanbieter-Forderungen plötzlich ein Abo, welches Sie nie abgeschlossen haben? Dann sind Sie eventuell auf eine Abofalle hereingefallen. Den geforderten Betrag sollten Sie auf jedem Fall bei dem Drittanbieter zurückfordern und

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Auf Ihrer Mobilfunkrechnung erscheint unter Drittanbieter-Forderungen plötzlich ein Abo, welches Sie nie abgeschlossen haben? Dann sind Sie eventuell auf eine Abofalle hereingefallen. Den geforderten Betrag sollten Sie auf jedem Fall bei dem Drittanbieter zurückfordern und die unberechtigte Forderung reklamieren.  

Unberechtigte Forderungen auf Telefonrechnungen für Festnetz oder Mobilfunk sind keine Seltenheit. Gerade durch das Internet kommt es vermehrt zu Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, die sich Verbraucher nicht erklären können. Meist handelt es sich dann um sogenannte Leistungen von Drittanbietern. Diese stehen einfach auf der Telefonrechnung und werden abgebucht. Doch was ist, wenn Sie die Leistungen des Drittanbieters gar nicht in Anspruch genommen haben? Manchmal kommt es einfach nur zu Abrechnungsfehlern. Wir haben beispielsweise über die 41.000 Mobilfunkkunden berichtet, die eine zu hohe Rechnung erhalten haben.

Immer häufiger geraten Verbraucher aber auch in sogenannte Abofallen oder Kostenfallen. Unter Umständen haben Sie nur auf eine Anzeige oder einen Link geklickt und das Abo wurde ohne Ihren Willen ausgelöst. Die entsprechenden Firmen kassieren ihre Forderungen als sogenannte Drittanbieter über die Telefonrechnung. 

Wenn Sie sich eine Forderung nicht erklären können, dann sollten Sie dieser auf jeden Fall widersprechen. Letztlich muss Ihnen der Drittanbieter oder hilfsweise der Telefonanbieter nachweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen gekommen ist.

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Kind verzockt 1.400 Euro am Smartphone – Müssen Eltern zahlen?

Da staunten die Eltern nicht schlecht, als auf der Mobilfunkrechnung über 1.400 Euro für Einkäufe im Google Play Store standen. Dabei haben die Eltern mit einer Guthabenkarte für Google Play an die Sicherheit und mögliche

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Wann können Sie den Musterbrief verwenden?

Wenn Sie mit einer Rechnungsposition eines Drittanbieters nicht einverstanden sind, dann müssen Sie widersprechen. Im Rahmen einer Mobilfunkrechnung müssen Sie die unberechtigte Forderung jedoch zunächst bei dem Drittanbieter direkt beanstanden und dort das zu Unrecht bezahlte Geld zurückfordern. Der Drittanbieter kann dann entweder den Vertragsabschuss nachweisen oder das Geld erstatten. Dafür sollten Sie ihm eine Frist von 2 Wochen einräumen. Für den Widerspruch können Sie den hier verlinkten Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

Reagiert der Drittanbieter auf Ihren Widerspruch und die Rückforderung des zu Unrecht kassierten Betrages nicht, können Sie auf den Mobilfunkanbieter, der die Rechnung ausgestellt hat, zurückgreifen. Dafür nutzen Sie den hier angebotenen Musterbrief der Verbraucherzentrale. Damit weisen Sie den Aussteller der Mobilfunkrechnung noch einmal daraufhin, dass Sie der Forderung des Drittanbieters bereits widersprochen und das zu Unrecht bezahlte Geld zurückgefordert haben. Nunmehr nehmen Sie den Mobilfunkanbieter selbst in Anspruch und fordern diesen zur Erstattung des unberechtigt eingezogenen Betrages auf.

Haben Sie eine unberechtigte Forderung für eine Internet-Service-Leistung erhalten, dann stellen wir Ihnen hier den richtigen Musterbrief zur Verfügung. Falls Sie eine Rechnung für ein Zeitungsabo direkt von dem jeweiligen Lieferanten erhalten, dann empfehlen wir diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was ist beim Ausfüllen des Musterbriefes für die Forderungsabwehr zu beachten?

Achten Sie zuerst darauf, dass Sie Ihre individuellen Angaben entsprechend ausfüllen. Senden Sie den Musterbrief nicht an die Verbraucherzentrale und nicht an Onlinewarnungen.de. Der richtige Empfänger für den Brief ist der Drittanbieter, welcher auf der Mobilfunkrechnung ausgewiesen ist.

Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beweis in der Hand haben. Alternativ geht auch ein Fax, wenn Sie das Sendeprotokoll bekommen und aufheben.

Smartphone Apps
Abzocke per WAP-Billing verhindern: Drittanbietersperre einrichten

Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss.  Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem

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Ihre Erfahrungen mit diesem Musterbrief

Haben Sie den Musterbrief bereits eingesetzt? War das erfolgreich oder wie hat das Unternehmen reagiert? Bitte berichten Sie von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Artikel. Sie helfen damit allen Lesern von Onlinewarnungen.de.

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Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung https://www.verbraucherschutz.com/download/musterbrief-rueckzahlung-von-zu-unrecht-abgebuchten-betraegen-auf-telefonrechnung/ https://www.verbraucherschutz.com/download/musterbrief-rueckzahlung-von-zu-unrecht-abgebuchten-betraegen-auf-telefonrechnung/#respond Mon, 16 Sep 2019 09:09:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=37542 Sie haben eine Telefonrechnung bekommen, auf der ein Betrag für die Leistung eines Drittanbieters abgebucht wurde? Wenn der Drittanbieter nach Widerspruch und Aufforderung Ihnen das Geld nicht zurück zahlt, können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrem

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Sie haben eine Telefonrechnung bekommen, auf der ein Betrag für die Leistung eines Drittanbieters abgebucht wurde? Wenn der Drittanbieter nach Widerspruch und Aufforderung Ihnen das Geld nicht zurück zahlt, können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrem Telefonanbieter geltend machen.  

Unberechtigte Forderungen auf Telefonrechnungen für Festnetz oder Mobilfunk sind keine Seltenheit. Gerade durch das Internet kommt es vermehrt zu Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, die sich Verbraucher nicht erklären können. Meist handelt es sich dann um sogenannte Leistungen von Drittanbietern. Diese stehen einfach auf der Telefonrechnung und werden abgebucht. Doch was ist, wenn Sie die Leistungen des Drittanbieters gar nicht in Anspruch genommen haben? Manchmal kommt es einfach nur zu Abrechnungsfehlern. Wir haben beispielsweise von scheinbar unberechtigten Forderungen von O2 berichtet.

Fakt ist: Wenn Sie sich eine Forderung nicht erklären können, dann sollten Sie dieser auf jeden Fall widersprechen. Letztlich muss Ihnen der Drittanbieter oder hilfsweise der Telefonanbieter nachweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen gekommen ist.

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Kind verzockt 1.400 Euro am Smartphone – Müssen Eltern zahlen?

Da staunten die Eltern nicht schlecht, als auf der Mobilfunkrechnung über 1.400 Euro für Einkäufe im Google Play Store standen. Dabei haben die Eltern mit einer Guthabenkarte für Google Play an die Sicherheit und mögliche

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Wann können Sie den Musterbrief verwenden?

Wenn Sie mit einer Rechnungsposition eines Drittanbieters nicht einverstanden sind, dann müssen Sie widersprechen. Im Rahmen einer Mobilfunkrechnung müssen Sie die unberechtigte Forderung jedoch zunächst bei dem Drittanbieter direkt beanstanden und dort das zu Unrecht bezahlte Geld zurückfordern. Dafür können Sie diesen Musterbrief verwenden. Der Drittanbieter kann dann entweder den Vertragsabschuss nachweisen oder das Geld erstatten. Dafür sollten Sie ihm eine Frist von 2 Wochen einräumen.

Gelingt das nicht, können Sie auf den Mobilfunkanbieter der die Rechnung ausgestellt hat zurückgreifen. Dafür nutzen Sie den hier angebotenen Musterbrief der Verbraucherzentrale. Damit weisen Sie den Aussteller der Mobilfunkrechnung noch einmal daraufhin, dass Sie der Forderung des Drittanbieters bereits widersprochen und das zu Unrecht bezahlte Geld zurückgefordert haben. Nunmehr nehmen Sie den Mobilfunkanbieter selbst in Anspruch und fordern diesen zur Erstattung des unberechtigt eingezogenen Betrages auf.

Haben Sie eine unberechtigte Forderung für eine Internet-Service-Leistung erhalten, dann stellen wir Ihnen hier den richtigen Musterbrief zur Verfügung. Falls Sie eine Rechnung für ein Zeitungsabo direkt von dem jeweiligen Lieferanten erhalten, dann empfehlen wir diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was ist beim Ausfüllen des Musterbriefes für die Forderungsabwehr zu beachten?

Achten Sie zuerst darauf, dass Sie Ihre individuellen Angaben entsprechend ausfüllen. Senden Sie den Musterbrief nicht an die Verbraucherzentrale und nicht an Onlinewarnungen.de. Der richtige Empfänger für den Brief ist das Mobilfunkunternehmen, welches die Mobilfunkrechnung ausgestellt hat.

Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beweis in der Hand haben. Alternativ geht auch ein Fax, wenn Sie das Sendeprotokoll bekommen und aufheben.

Smartphone Apps
Abzocke per WAP-Billing verhindern: Drittanbietersperre einrichten

Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss.  Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem

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Ihre Erfahrungen mit diesem Musterbrief

Haben Sie den Musterbrief bereits eingesetzt? War das erfolgreich oder wie hat das Unternehmen reagiert? Bitte berichten Sie von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Artikel. Sie helfen damit allen Lesern von Onlinewarnungen.de.

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Handy und Urlaubszeit: hohe Mobilfunkkosten durch Roaming auf See https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-warnt-hohe-mobilfunkkosten-durch-roaming-auf-see/ https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-warnt-hohe-mobilfunkkosten-durch-roaming-auf-see/#respond Tue, 25 Jun 2019 13:00:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=25540 Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff

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Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff gilt nämlich keine EU-Roaming-Verordnung. Deshalb sind die Preise oft unerwartet hoch.

Die Nutzung des Smartphones ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit. Da spielt es keine Rolle, ob wir Zuhause, im Auto, Zug oder auf hoher See sind. Doch Vorsicht: Auf dem Wasser gelten die Obergrenzen für das Roaming nicht. Auch die EU-Roaming-Verordnung, nach der Kosten im Ausland häufig zu den gleichen Konditionen wie im Inland abgerechnet werden, gelten hier nicht. Das bedeutet, dass Sie leicht in eine Kostenfalle geraten können.

In der Vergangenheit meldeten sich bei der Verbraucherzentrale immer wieder Nutzer mit überhöhten Telefonrechnungen nach dem Urlaub. Häufig sind diese auf die Nutzung des Handys auf Fähr- oder Kreuzfahrtschiffen zurückzuführen. Die auf See entstehenden Kosten für das Telefonieren oder Surfen sind oft deutlich höher als an Land. Eine automatische Kostenbegrenzung von etwa 60 Euro greift auf Schiffen leider nicht. Wer hier nicht aufpasst, zahlt für eine verhältnismäßig kurze Nutzung oft dreistellige Beträge.

Kreuzfahrt Schiff Symbolbild
(Quelle: pixabay.com/wasi1370)

Warum kostet das Telefonieren auf dem Wasser überhaupt mehr Geld?

Auf hoher See können keine Verbindungen über terrestrische Mobilfunknetze hergestellt werden. Die bekannten Mobilfunknetze decken nur den Bereich auf dem Land ab, aber nicht auf dem Meer. Damit Urlauber auf Fähren und Urlaubsschiffen telefonieren können, müssen diese mit einer speziellen Technik ausgestattet sein. Die Nutzung dieser ist verhältnismäßig teuer. Oft wird über die genauen Kosten nicht sehr transparent informiert.

So erklärt die Verbraucherzentrale im August 2018, dass der Anbieter O2/Telefónica seine Kunden zwar mit einer SMS über höhere Kosten informiert, allerdings konkrete Preise schuldig bleibt.

Willkommen an Bord! Bitte beachten Sie: Bei Gesprächen, SMS und Datennutzung in Flugzeugen und auf See entstehen abweichende Kosten zu Ihrer aktuellen Roaming-Option. Die Abrechnung unterliegt keiner automatischen Kostenbegrenzungsfunktion.

SMS von Telefónica an Kunden auf Schiffen und Fähren

Andere Mobilfunkbetreiber informieren ihre Kunden laut der Verbraucherzentrale besser über die konkreten Kosten und bieten einen Kostenairbag. Dadurch bleibt das Kostenrisiko überschaubar. Dennoch sind Überraschungen nicht ausgeschlossen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wie funktioniert das Telefonieren und Surfen auf Schiffen?

Damit Sie auf hoher See mit Ihrem Mobiltelefon telefonieren können, bieten Schiffe ein GSM-Netz über Satellitentechnik an. Das Schiff wird also via Satellit mit den terrestrischen Basisstationen eines Mobilfunkanbieters verbunden. Darüber können Sie telefonieren, SMS versenden und empfangen oder im Internet surfen. Die Preise dafür richten sich nach speziellen Roaming-Abkommen, die der jeweilige Satellitennetzbetreiber mit dem Netzbetreiber der SIM-Karte im Handy vereinbart hat.

Was kosten Telefonate auf Schiffen überhaupt?

Bei den jeweiligen Netzbetreibern gibt es für das Telefonieren, Surfen und SMS schreiben auf Schiffen gesonderte Preislisten. Die Preise sind abhängig von dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber. Teilweise setzt sich der Preis aus einer einmaligen Gebühr pro Verbindung und einem Minutenpreis zusammen. Bei O2 zahlen sie beispielsweise für Gespräche nach Deutschland bei dem Betreiber TIM/ Costa Cruises (ITAGT) 74 Cent pro Verbindung und 4,46 Euro pro Minute. Ankommende Anrufe belasten mit 5,16 Euro pro Minute die Urlaubskasse recht happig. Und wer darüber auch im Internet surft, zahlt pro 100 KB 2,50 Euro (Stand Juni 2019). Das kann schnell sehr teuer werden. 

Informieren Sie sich vor Antritt der Reise darüber, welcher Satellitennetzbetreiber auf dem jeweiligen Schiff verfügbar ist. Anschließend können Sie bei Ihrem Mobilfunkbetreiber die konkreten Kosten für diesen Anbieter erfragen.

Die Verbraucherzentrale hat ausgerechnet, dass der Download von einem Megabyte bei O2/Telefónica rund 25 Euro kosten kann. Wer dann an Bord noch ein zehnminütiges Youtube-Video in HD-Qualität ansieht, kann mit Kosten von zirka 5.000 Euro rechnen.

Wie können Sie sich vor einer überhöhten Rechnung schützen?

Letztlich sollten Sie vor Antritt des Urlaubs genau überlegen, ob Sie auf dem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre wirklich telefonieren müssen. Für die Nutzung des Internets ist häufig eine Bestätigung nötig. Aufgrund der mittlerweile recht günstigen Roaming-Kosten in Europa ist das Roaming auf dem Smartphone häufig aktiviert. Wer auf dem Schiff einen Anruf bekommt oder wie gewohnt telefonieren oder WhatsApp-Nachrichten versenden möchte, tappt schnell in die Falle. Wir empfehlen, dass Sie das Roaming auf Fähren und Schiffen deaktivieren. Besonders schnell lösen Sie das Problem, indem Sie an Ihrem Smartphone den sogenannten Flugmodus aktivieren. Dann wird Ihre SIM-Karte in der Regel deaktiviert und es sind keine Roaming-Verbindungen möglich.

Für weitere Informationen sollten Sie sich auch unseren Ratgeber zum Thema Roaming mit typischen Fallen ansehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer technischen Accessoires vor Reiseantritt tun können.
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Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige

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Welche Erfahrungen haben Sie mit Roaming im Mobilfunk gemacht?

Sind Sie mit Ihrem Mobilfunkbetreiber und der Nutzung des Smartphones im Ausland zufrieden oder haben Sie schon einmal eine unerwartet hohe Rechnung bekommen? Bitte berichten Sie uns in den Kommentaren unter dem Artikel von Ihren Erfahrungen. Mit Ihren Tipps können Sie anderen Lesern behilflich sein.

Sind Sie Kunde von O2 und mit dem Telekommunikationsriesen zufrieden? Tauschen Sie sich mit anderen Lesern über Ihre Erfahrungen mit O2 aus.

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Smartphonekauf: Vertragsverlängerung oder Neukauf? https://www.verbraucherschutz.com/tipps/smartphonekauf-vertragsverlaengerung-oder-neukauf/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/smartphonekauf-vertragsverlaengerung-oder-neukauf/#respond Thu, 13 Sep 2018 10:42:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=26290 In regelmäßigen Abständen setzen Smartphone-Besitzer auf ein neues Handy. Sei es, weil Smartphoneverträge auslaufen oder es vermeintlich Zeit für ein neues Handy wird. Doch wie sollen Sie es am besten anstellen. Den Vertrag verlängern? Oder

Der Beitrag Smartphonekauf: Vertragsverlängerung oder Neukauf? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In regelmäßigen Abständen setzen Smartphone-Besitzer auf ein neues Handy. Sei es, weil Smartphoneverträge auslaufen oder es vermeintlich Zeit für ein neues Handy wird. Doch wie sollen Sie es am besten anstellen. Den Vertrag verlängern? Oder lieber das Smartphone ohne Vertrag kaufen. 

Wenn Sie ein Smartphone mit Vertragslaufzeit nutzen, kommt das Problem regelmäßig aller zwei Jahre auf Sie zu. Vielleicht werden Sie auch von Ihrem Telefonanbieter darauf hingewiesen. Vielleicht ist auch einfach nur ein neues Modell auf den Markt gekommen. Egal, was der Grund ist: Sie haben die Qual der Wahl. Sollen Sie den Vertrag verlängern? Oder sollen Sie lieber kündigen und das Smartphone ohne Vertrag kaufen? Wir wollen über das Pro und Contra für die jeweilige Variante schreiben.

Wir wollen mit diesem Beitrag keine Kaufberatung anbieten. Uns liegt es lediglich daran, Ihnen die möglichen Optionen für ein neues Smartphone aufzuzeigen und das für und wieder zu besprechen. Vielleicht helfen Ihnen die Tipps bei Ihrer nächsten Entscheidung weiter. Sie allein entscheiden, welcher Weg für Sie der Beste ist.

Wichtig: Fallen Sie nicht auf fingierte Anrufe im Namen von Netzbetreibern herein. Derzeit bieten Anrufer im Namen von Vodafone Gutschriften oder neue Handys an. Tatsächlich geht es jedoch um Datenklau.

Neues Smartphone mit Vertragsverlängerung

Sie sind mit Ihrem Mobilfunkanbieter zufrieden? Dann gibt es eigentlich keinen Grund den Vertrag zu kündigen. Doch was sollen Sie machen? Eine Geld- oder Sachwertprämie nehmen? Oder doch das Smartphone gratis oder für einen günstigen Preis?

Vorteile der Vetragsverlängerung

  • Verträge sind relativ schnell verlängert und die Prämien sind schnell gesichert. Sie telefonieren ohne Probleme weiter. Eine neue SIM-Karte ist nicht notwendig.
  • Bei einer Vertragsverlängerung ist auch eine Vertragsänderung leicht möglich. Beispielsweise können Sie ein Upgrade auf ein höheres Datenvolumen bestehen. Das ist meist kostenlos möglich.
  • Häufig locken Prämien in Form des neuen Wunsch-Smartphones. Dennoch sollten Sie die Preise vergleichen, um herauszufinden, ob die Prämie wirklich attraktiv ist.

Nachteile der Vertragsverlängerung

  • Oftmals werden Sie von Anbietern dazu angehalten, den Vertrag upzugraden, damit Sie Ihr Wunschgerät bekommen. Hier sollten Sie dringend nachrechnen. Denn oft schlagen die Anbieter dann zusätzliche Kosten auf die Handyrechnung. Oder anders formuliert: Ohne Handy ist der monatliche Preis für den Mobilfunkvertrag deutlich günstiger.

Beachten Sie: Selbst wenn Sie kein neues Smartphone brauchen, kommen Sie mit einem neuen Gerät oft besser weg, als mit einer Rechnungsgutschrift. Denn wenn das Smartphone einen hohen Neupreis hat und in der Vertragsverlängerung günstig angeboten wird, können Sie es weiterverkaufen.

Neues Smartphone via Neuvertrag

Sie kennen es sicher aus dem Internet: die Rede ist von den Smartphoneverträgen inklusive neuem Smartphone für 1 Euro. Da schlägt das Shoppingherz höher und lässt alle Vorsichtsmaßnahmen fallen. Doch gerade hier sollten Sie exakt hinsehen. Diese Angebote gibt es meist in Zusammenhang mit den Neuverträgen. Deswegen gibt es viele Menschen, die nach dem Vertragsabschluss gleich wieder kündigen, um nach der Vertragslaufzeit einen neuen Vertrag abzuschließen.

Meist werden Sie kurz vor Vertragsende von Ihrem Anbieter kontaktiert und dieser wirbt um Sie. Schließlich will er Sie als Kunde nicht verlieren.

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Werbeanrufe abwehren: So verhalten Sie sich richtig

Werbeanrufe nerven. Gerade auch dann, wenn diese Anrufe in den unpassendsten Situationen kommen. In unserem Ratgeber möchten wir Ihnen Tipps geben, wie Sie Werbeanruf erfolgreich loswerden und wie Sie sich richtig am Telefon verhalten. Ja,

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Vor- und Nachteile des Neuvertrags

  • Ein neuer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Vertrag wird abgeschlossen. Dabei gilt: Achten Sie auf die Laufzeitpreise. Rechnen Sie sich durch, ob Sie das Smartphone ohne Vertrag preisgünstiger erhalten.
  • Mit Vertrag entscheiden Sie sich quasi für eine Ratenzahlung. Denn mit den monatlichen Fixkosten zahlen Sie die Kosten für das neue Smartphone ab.
  • Schauen Sie sich die Vertragsbedingungen vor dem Abschluss genau an. Mitunter lauern Kostenfallen, die auf den ersten Blick nicht zu sehen sind.
  • Da die meisten Neuverträge eine Laufzeit von 24 Monaten (2 Jahren) haben, sind Sie in der Zeit an Ihren Anbieter gebunden. Ein zweiter Vertrag oder eine Callya-Karte machen keinen Sinn, da dies zusätzliche Kosten bedeuten würde.
  • Meist erhalten Sie nervige Anrufe zum Ende der Laufzeit, weil der Anbieter Sie als Kunde nicht verlieren möchte.

Beachten Sie: Wenn Sie einen Neuvertrag abschließen und ein Smartphone dazu haben möchten, gilt folgende Regel: der Tarif wird günstiger, wenn Sie ein günstigeres Handy nehmen. Wollen Sie unbedingt das Highend-Modell zu Ihrem Vertrag dazu, müssen Sie auch mit höheren Tarifkosten rechnen.

Smartphone ohne Vertrag finanzieren oder kaufen

Eine weitere Option wäre es, dass Smartphone ohne Vertrag zu kaufen. Mittlerweile gibt es im Internet Onlineshops wie smartphoneonly.de, die sich darauf spezialisiert haben, die Hardware ohne Handyvertrag zu verkaufen beziehungsweise zu finanzieren.  Hier sollten Sie im Vorfeld natürlich recherchieren, welches Gerät am besten Ihren Ansprüchen genüge leisten kann.

Vorteile des Smartphonekaufs ohne Vertrag

  • Die Smartphones sind in der Regel SIM- und Netlockfrei. Das heißt, dass Sie keine Sperren durch einen Telefonanbieter befürchten müssen und das Smartphone auch vollumfänglich nutzen können.
  • Wenn Sie nicht auf das neueste Handymodell aus sind, können Sie mit den Vorgängermodellen sogar echte Schnäppchen schlagen.
  • Sie können ohne Vertragsverbindung deutlich einfacher auf die individuellen Lebenslagen reagieren.

Nachteile des Smartphonekaufs ohne Vertrag

  • Bei der Suche nach dem passenden Tarif, sollten Sie einen Vergleichstest zu Rate ziehen. Welchen Datentarif es für welchen Preis gibt, hat die Stiftung Warentest erst im Mai dieses Jahres unter die Lupe genommen. Den Tarif müssen Sie sich separat zu dem Smartphone besorgen.
  • Prüfen Sie bei einer Ratenzahlung unbedingt, ob das Smartphone nicht mit Vertrag oder via Kauf ohne Finanzierung günstiger zu bekommen ist.

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Zusammenfassung

Grundsätzlich müssen Sie sich im Vorfeld entscheiden, was Sie möchten. Wollen Sie mindestens alle zwei Jahre ein neues Smartphone haben, dann ist eine Vertragsbindung praktischer. Möchten Sie es hingegen länger nutzen, dann ist eher der getrennte Kauf etwas für Sie.

Außerdem sollten Sie noch darauf achten, dass Sie bei einem neuen Smartphone nicht in die Kostenfalle tappen. Dafür müssen Sie einige Einstellungen am Smartphone vornehmen. Auch bei den Tarifen können Datenfallen auf Sie warten. Beispielsweise warnt die Verbraucherzentrale vor hohen Roamingkosten auf See.

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Telefonieren & Surfen im Ausland: Alle Fakten zum Wegfall des EU-Roamings

Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren

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Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle

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Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden. wir wünschen Ihnen mit Ihrem neuen Smartphone viel Spaß und jederzeit gute Verbindungen.

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Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download https://www.verbraucherschutz.com/download/europaeische-kommission-faq-zur-neuen-roamingverordnung-download/ https://www.verbraucherschutz.com/download/europaeische-kommission-faq-zur-neuen-roamingverordnung-download/#respond Thu, 15 Jun 2017 15:52:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13597 Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

Der Beitrag Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument zur Roamingverordnung hier als Download.

Seit dem 15. Juni 2017 sind in den EU Ländern die Roaming-Gebühren weggefallen. Dennoch gibt es ein paar Tücken. Wenn Sie diese nicht beachten, können erhebliche Kosten entstehen. In den Frequently asked Questions (FAQ) werden die meist gestellten Fragen beantwortet. Laden Sie sich die PDF-Datei herunter, wenn Sie selber Fragen zum Wegfall der Roaming-Gebühren haben.

Dennoch sollten Sie beachten, dass auch die FAQ zum Wegfall der Roaming-Gebühren eventuell nicht alle Fragen beantworten kann. Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Mobilfunkvertrag oder zu einer geplanten Reise haben, dann sollten Sie Ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und Ihre Fragen dort stellen.

Unseren ausführlichen Artikel zum Thema Wegfall der Roaminggebühren ab 15. Juni 2017 finden Sie bei Onlinewarnungen an dieser Stelle.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Folgende Fragen werden beantwortet

    1. Stimmt es wirklich, dass mir keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn ich auf Reisen in der EU mein Smartphone benutze?
    2. Gibt es bei diesem neuen Recht für mich irgendwelche Ausnahmen oder Kleingedrucktes?
    3. Wie lange kann ich im Ausland Roaming zu Inlandspreisen nutzen?
    4. Gibt es auf Reisen mengenmäßige Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen Datendiensten zu Inlandspreisen?
    5. Funktioniert Roaming zu Inlandspreisen automatisch oder muss ich etwas tun, um es zu aktivieren?
    6. Werde ich zum 15. Juni unterrichtet? Und wenn ja, wie?
    7. Was kann ich tun, wenn ich ins Ausland reise, Roaming zu Inlandsgebühren nicht nutzen kann und Aufschläge verrechnet bekomme?
    8. Ich habe bereits einen besonderen Roamingtarif, den ich selbst gewählt habe (zum Beispiel: Ich zahle etwas mehr als den auf EU-Ebene geregelten Roamingpreis in der EU, aber ich erhalte sehr gute Preise für das Roaming in den USA und Kanada, wohin ich oft reise). Kann ich diesen Tarif nach dem 15. Juni 2017 beibehalten?
    9. Ich reise niemals ins EU- Ausland. Bin ich von den neuen Roamingvorschriften betroffen?
    10. Gelten meine neuen Rechte auch, wenn ich von zu Hause meine Freunde im Ausland anrufe?
    11. Muss ich auf Reisen bei Anrufen oder Textnachrichten an einen Freund darauf achten, bei welchem Anbieter er ist, oder ob es sich um eine Festnetz- oder Handy-Verbindung handelt?
    12. Wie kann ich Tarife für Roaming zu Inlandspreisen bei meinen lokalen Anbietern erkennen?
    13. Was kostet es mich, wenn ich auf Reisen angerufen werde?
    14. In welchen Ländern kann ich ab dem 15. Juni Roaming zu Inlandspreisen nutzen
    15. Funktioniert Roaming zu Inlandspreisen auch an Bord von Schiffen innerhalb der EU
    16. Ist es noch immer sinnvoll, sich für längere Reisen im Ausland (über 2 Wochen) vorübergehend eine lokale SIM-Karte zu besorgen?
    17. Ich reise o ins Ausland/Ich plane einen langen Auslandsaufenthalt. Wie kann ich feststellen, ob ich immer noch Roaming zu Inlandspreisen nutzen kann?
    18. Zu Hause kann ich unbegrenzt telefonieren und SMS versenden. Habe ich auch beim Roaming zu Inlandspreisen Anspruch auf unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand?
    19. Mein Vertrag sieht für zu Hause ein unbegrenztes Datenvolumen vor. Wie erfahre ich, welches Datenvolumen ich beim Roaming zu Inlandspreisen bekomme?
    20. Zu Hause habe ich kein unbegrenztes Datenvolumen. Wie kann ich feststellen, ob ich beim Roaming zu Inlandspreisen das gleiche Datenvolumen wie zu Hause in vollem Umfang erhalte?
    21. Welche zusätzlichen Kosten kann mir mein Anbieter berechnen, wenn ich die Limits beim Roaming zu Inlandspreisen überschreite?
    22. Ich lebe in einer Grenzregion und mein Handy wählt sich o in ein Netz eines Nachbarlandes ein; kann ich Roaming zu Inlandspreisen nutzen, ohne dass die Gefahr der Überschreitung meiner Limits besteht?
    23. Ich arbeite in einem europäischen Land, das nicht das Land meines Wohnsitzes ist; kann ich Roaming zu Inlandspreisen nutzen, ohne dass die Gefahr der Überschreitung meiner Limits besteht?
    24. Kann ich, wenn ich pro Jahr nur 2-3 Wochen im EU-Ausland verbringe, mein nationales Paket nutzen, ohne die Grenzen für das Roaming zu Inlandspreisen zu überschreiten?
    25. Ich habe eine Prepaidkarte. Ist Roaming zu Inlandspreisen auch damit möglich?

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Irreführendes Gewinnspiel
E-Mail: 750 Euro, 500 Euro und 250 Euro Rewe-Gutschein führt zu einem Datensammler-Gewinnspiel

Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein

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freenet digital GmbH: Jamba-Abo widerrufen/kündigen – so geht’s https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/freenet-digital-gmbh-jamba-abo-widerrufenkuendigen-so-gehts/ https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/freenet-digital-gmbh-jamba-abo-widerrufenkuendigen-so-gehts/#comments Wed, 08 Mar 2017 11:12:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=9342 Jamba bietet Videos, Logos, Spiele, Musik, Sounds und Klingeltöne für das Smartphone im Internet an. Wenn Sie nicht aufpassen, schließen Sie ein Abonnement ab, was Sie relativ Geld kostet. Ist das passiert, hilft nur noch ein

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Jamba bietet Videos, Logos, Spiele, Musik, Sounds und Klingeltöne für das Smartphone im Internet an. Wenn Sie nicht aufpassen, schließen Sie ein Abonnement ab, was Sie relativ Geld kostet. Ist das passiert, hilft nur noch ein Widerruf beziehungsweise die Kündigung des Abos. Wir zeigen, wie das bei Jamba funktioniert.

Jamba machte in seinen Unternehmensanfängen aggressive Werbung auf Musik-TV-Kanälen wie MTV oder VIVA. Dadurch wurden überwiegend junge Kunden angesprochen. Diese nutzen die angebotenen Dienste und bezahlten diese via Content-Billing über die Telefonrechnung. Diese Art der Bezahlung ist auch heute noch üblich.

Was das Angebot von Jamba für Verbraucher etwas undurchsichtig macht, ist die Tatsache, dass Sie eben nicht nur an einem Gewinnspiel teilnehmen oder einen Klingelton bestellen. Sie schließen dort ein Abonnement ab. Dieses schlägt meist mit 4,99 Euro pro sieben Tage zu Buche. Eine ganz schön teure Angelegenheit, die meist erst auf der nächsten Rechnung auffällt.

Jamba-Abo kündigen oder widerrufen

Um das teure Jamba-Abo wieder loszuwerden, müssen Sie dieses bei der freenet digital GmbH, zu der die Marke Jamba gehört, kündigen beziehungsweise widerrufen. Mit der Kündigung zum nächstmöglichen Termin und dem Widerruf endet das Abonnement und dürfte nicht mehr über Ihre Telefonrechnung abgerechnet werden.

Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses
  • der Widerruf als auch die Kündigung des Abos müssen in einer eindeutigen Erklärung (Briefpost oder E-Mail) vorliegen
  • um die Widerrufsfrist einzuhalten, müssen Sie den Widerruf vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden

Folgenden Text können Sie für die Kündigung beziehungsweise den Widerruf des Jamba-Abos nutzen. Passen Sie die entsprechenden Passagen Ihrer Situation an.

Vorname Name
Straße
PLZ Stadt

 

freenet digital GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 32
10178 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag für die Erbringung der folgenden Dienstleistung.

(hiermit kündige ich den von mir abgeschlossenen Vertrag für die Erbringung der folgenden Dienstleistung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.)

Bestellt am: (Datum)
Erhalten am: (Datum)

über folgende Handynummer: (Rufnummer)

Name des Verbrauchers: (Name Vorname)

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift bei Brief)

(Vorname Name)

[aktuelles Datum]

Senden Sie das Schreiben per Post an:

freenet digital GmbH

Karl-Liebknecht-Str. 32

10178 Berlin

Per E-Mail senden Sie den Widerruf beziehungsweise die Kündigung an [email protected]

Abofalle: Telefonanbieter muss sich um Reklamation bei Drittanbieter kümmern

Häufig werden über die Rechnung des Mobilfunkanbieters Leistungen von Drittanbietern berechnet. Per Gerichtsurteil wurden die Rechte der Kunden in diesem Zusammenhang gestärkt. Was sich geändert hat, lesen Sie in unserem Artikel. Nehmen Sie mit Ihrem

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Wie kann ich mich vor ungewollten Abos schützen

Generell können Sie sich vor Abos und Kostenfallen von Drittanbietern schützen, indem Sie die Drittanbietersperre auf Ihrem Smartphone aktivieren. Auf Onlinewarnungen.de finden Sie eine Anleitung, wie Sie das WAP-Billing verhindern

Außerdem empfehlen wir Ihnen, auch das Kleingedruckte im Internet ausführlich zu lesen. Hier finden Sie zumindest bei Jamba die Erklärung, was Sie eigentlich kaufen und wie viel Euro der ganze Spaß kosten soll.

Links zum Thema Jamba Kündigung und Widerruf

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