Mogelpackungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 28 Jan 2022 19:06:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Mogelpackungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Mogelpackungen: Tricks mit Luft und doppeltem Boden, aber deutlich weniger Inhalt zum gleichen Preis https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mogelpackungen-tricks-mit-luft-und-doppeltem-boden-aber-deutlich-weniger-inhalt-zum-gleichen-preis/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mogelpackungen-tricks-mit-luft-und-doppeltem-boden-aber-deutlich-weniger-inhalt-zum-gleichen-preis/#respond Fri, 28 Jan 2022 19:06:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68394 Die Hersteller greifen sehr tief in die Trickkiste, um größere Füllmengen vorzutäuschen und nutzen dazu nicht nur doppelte Böden und riesige Kartonage, sondern arbeiten auch mit viel Luft in der Verpackung. Die Füllmengen der Produkte

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Die Hersteller greifen sehr tief in die Trickkiste, um größere Füllmengen vorzutäuschen und nutzen dazu nicht nur doppelte Böden und riesige Kartonage, sondern arbeiten auch mit viel Luft in der Verpackung. Die Füllmengen der Produkte werden von den Produzenten gern verringert, aber in Sachen Preis gibt es meist keine Veränderung, so dass Sie den gleichen Preis für unterschiedliche Mengen zahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn es keine nachweislich technischen Gründe gegen eine Füllung bis zum Rand oder der Naht gibt, fordern die Verbraucherzentralen, dass jede Verpackung entsprechend gefüllt sein muss.
  • Grundsätzlich ist nicht jede übergroße Verpackung verboten, aber solche Mogelpackungen können um bis zu 27% vermindert werden, wenn es strengere gesetzliche Richtlinien gibt. Zudem können die Müllberge deutlich reduziert werden, nämlich um bis zu 1,4 Millionen Mülltonnen.
  • Sie können den örtlichen Eichämtern und den Verbraucherzentralen solche Mogelpackungen melden.

Verpackungen versprechen mehr Inhalts als vorhanden

Lebensmittel-Verpackungen versprechen aufgrund ihrer schieren Größe, dass sie immens viel Inhalt haben, aber ein Blick in die Verpackung zeigt, dass es nicht stimmt.

Dabei gibt es keine bestimmten Lebensmittel, bei denen mit den Mogelpackungen gearbeitet wird, denn sie finden sich nicht nur bei Tee und Keksen, sondern auch bei Schokoladensticks und Knäckebrot. Die Verbraucher beschweren sich immer wieder aufgrund der Tricksereien und wenden sich Hilfesuchend an die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen. Mittlerweile können die Institutionen jede Monat neue Mogelpackungen vorstellen und das ist ein wirklich trauriger Rekord.

Im September 2021 hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Studie in Auftrag gegeben und sie hat gezeigt, dass jedes Jahr um die 1,4 Millionen Mülltonnen einzusparen sind, wenn die Hersteller auf die riesigen Kartons verzichten und die Luft aus den Verpackungen lassen. Dazu können Sie noch die Verpackungen nehmen, die unnötig sind und dann käme man auf um die 3 Millionen Mülltonnen, wobei eine Tonne ein Fassungsvermögen von 240 Litern hat.

Wenn es endlich strengere Regelungen in Bezug auf die Verpackungen geben würde, dann können diese Mengen um bis zu 27% schrumpfen.

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Nicht nur Verpackungen bei Lebensmitteln sind das Problem

Aber nicht nu die Verpackungen bei Lebensmitteln fallen ins Auge, denn auch in anderen Bereichen werden die Unternehmen immer kreativer, um die Größe der Produkte vorzutäuschen.

Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln, Haushaltsreinigern, Kosmetika und Waschpulver sind die Unternehmen mit größeren Verpackungen unterwegs. Die Werbestrategen der Unternehmen wissen genau, dass eine große Verpackung auch viel Inhalt verspricht und die Kunden somit die größeren Verpackungen deutlich häufiger kaufen. Dabei führen die überdimensionalen Verpackungen mit großen Lufträumen in erster Linie zu einem großen Ärgernis, aber zudem werden vermeidbare Abfälle und Treibhausemissionen erzeugt.

Podcast: Wichtige Informationen zum Hören

Mogelpackungen sind ein sehr großes Thema mit dem sich die Verbraucherzentralen schon seit einiger Zeit beschäftigen und dabei geht es um halbleere Chipstüten und übergroße Pralinenpackungen. Nora Dittrich von der Verbraucherzentrale NRW hat einen Podcast ins Leben gerufen, in dem Informationen rund um die Mogelpackungen nachzuhören sind. Zudem gibt es Tipps dazu, wie Sie den Kauf von solchen Verpackungen in Zukunft vermeiden können.

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Lebensmittel und ihre Mogelpackungen

Die Lebensmittelhersteller arbeiten in vielen Fällen einfach mit Luft, um den Verbrauchern mehr Inhalt vorzugaukeln, aber auch doppelte Böden, eine dickere Wand, große Decken oder einfach in überdimensionaler Karton kommen zum Einsatz.

Das Mess- und Eichgesetz ist der Ansicht, dass Versuche zu den Täuschungsmanövern gehören und diese sind verboten.

Leider fehlen im Gesetz die konkreten Bestimmungen in der Hinsicht, denn es ist nicht festgelegt, wann eigentlich genau eine Mogelpackung vorliegt. Ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt an, dass nicht mehr als 30% Luft in der Verpackung sein darf. Auch das Lebensmittelrecht untersagt, dass irreführende Informationen in Bezug auf die Menge vorhanden sein dürfen, aber wenn es zu einer Reklamation kommt, dann muss immer der Einzelfall gesehen werden.

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Nicht jede übergroße Verpackung ist verboten

Allerdings muss auch gesagt werden, dass nicht jede überdimensionale Verpackung verboten ist, denn es liegt beispielsweise keine Täuschung vor, wenn Sie durchaus mit einem Missverhältnis zwischen Verpackung und Umfang rechnen können.

Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn es sich um einen gut tastbaren Inhalt handelt oder um eine Verpackung mit Sichtfenster. Auch bei den Pralinenpackungen gibt es Möglichkeiten, denn die Verpackung darf 6x so groß sein wie das Gewicht einer Praline.

Beispiel: Die Praline hat ein Gewicht von 10g, dann darf die Verpackung ein Volumen von 60ml haben.

Es gibt leider immer noch sehr schwammige Bestimmungen und nur im Einzelfall kommt es vor, dass die Mogeleien unterbunden werden können. So lässt sich dann auch eine Menge unnötiger Verpackungsmüll vermeiden. Aus dem Grund sind konkrete Regelungen das A und O und die Gesetzestexte müssen angepasst werden, so dass jede Verpackung bis zum Rand oder zur Naht gefüllt sein muss.

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Ausnahmen nur in Ausnahmefällen

Natürlich kann es Ausnahmen geben, aber nur, wenn es nachweislich in technisch bedingten Fällen keine andere Möglichkeit gibt.

In so einem Fall darf eine Obergrenze von 30% Freiraum in der Verpackung gelassen werden. Diese Bestimmung würde nicht nur den Vollzug durch die Eichbehörden vereinfachen, sondern die Verbraucher auch vor den „Luftnummern“ schützen.

Aber auch hier können Sie sich wehren, denn wenn Sie einen Verdacht haben, dass Sie eine Mogelpackung erstanden haben, dann wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder das zuständige Eichamt.

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Gleicher Preis für weniger Inhalt

In den letzten Jahren sind immer wieder Verpackungen aufgefallen, in denen weniger Füllmenge vorhanden ist. Aber der Preis ist gleich geblieben.

Durch diese Maßnahmen versuchen die Produzenten die Preiserhöhung zu verschleiern. Sie setzen auf Hinweise wie „bessere Qualität“ oder „neue Rezeptur“. Die geliebte Chipspackung hat dann nicht mehr 200g Inhalt, sondern nur noch 175g. Allerdings ist der Preis immer noch auf dem gleichen Niveau, aber das Design der Verpackung hat sich geändert. Bekannt ist auch, dass bei einigen Knäckebrotsorten auf einmal 15g Inhalt fehlen. Allerdings muss man auch sagen, dass vielen Verbrauchern der Unterschied meist gar nicht auffällt.

Es liegt aber nicht immer ein Gesetzesverstoß vor. Nur wenn eine identische Verpackungsgröße und ein unverändertes Design vorhanden ist, aber es keinen Hinweis auf eine niedrigere Füllmenge gibt, dann handelt es sich um einen Gesetzesverstoß. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die Preiserhöhung rechtswidrig ist oder nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mogelpackungen

1. Was ist eigentlich eine Mogelpackung?

Eine Mogelpackung ist eine Verpackung, die einen deutlich höheren Inhalt verspricht, aber im Endeffekt ist nur eine geringe Menge enthalten. Bei Lebensmitteln und anderen Bereichen wie Kosmetik oder Waschmittel kommen Mogelpackungen sehr häufig vor.

2. Wann ist eine Mogelverpackung verboten?

Aktuell gibt es noch keine einheitliche Regelung in Bezug auf verbotene Mogelverpackungen, aber das Mess- und Eichgesetz besagt, dass nicht mehr als 30% Luft in der Verpackung enthalten sein darf.

3. Warum arbeiten Hersteller mit sogenannten Mogelverpackungen?

Die Hersteller arbeiten mit Mogelverpackungen, um eine Preiserhöhung zu verstecken oder den Verbraucher zum Kauf zu animieren. Die Marketingexperten wissen, dass Verbraucher lieber zu den großen Verpackungen greifen.

4. Was kann ich gegen eine Mogelverpackung tun?

Ihnen bleibt nicht viel, aber Sie können sich bei den Verbraucherzentralen oder dem Eichamt beschweren. Sie kümmern sich um die Überprüfung.

5. Welches ist die größte Mogelpackung?

In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass beim Waschpulver ziemlich geschummelt wird. Das Pulver ist nicht bis zum Rand eingefüllt, so dass man hier von einer Mogelpackung sprechen kann.

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Fazit

Hersteller arbeiten schon seit Jahren mit sogenannten Mogelverpackungen. Marketingexperten haben rausgefunden, dass Verbraucher lieber große Verpackungen kaufen und die kleinen im Regal stehen lassen. Also wird mit übergroßen Verpackungen gearbeitet, um den Kauf anzuregen. Wichtig ist, dass Sie aufpassen und einen möglichen Verdacht auf Mogelpackung melden. Vielleicht kommt in Zukunft dann ein einheitliches Gesetz, welches die Mogelverpackungen verbietet.

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