Musiktitel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 09:36:21 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Musiktitel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Runterladen ohne Reinfall: Vorsicht bei Downloads aus Tauschbörsen – Keine Unterlassungserklärung unterschreiben und zuerst einen Anwalt aufsuchen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/runterladen-ohne-reinfall-vorsicht-bei-downloads-aus-tauschboersen-keine-unterlassungserklaerung-unterschreiben-und-zuerst-einen-anwalt-aufsuchen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/runterladen-ohne-reinfall-vorsicht-bei-downloads-aus-tauschboersen-keine-unterlassungserklaerung-unterschreiben-und-zuerst-einen-anwalt-aufsuchen/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:36:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60825 Das Internet ist sehr weitläufig und es finden sich eine Menge Daten auf den verschiedenen Webseiten. In der Regel handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Daten und wenn Sie sich an ihnen vergreifen, dann

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Das Internet ist sehr weitläufig und es finden sich eine Menge Daten auf den verschiedenen Webseiten. In der Regel handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Daten und wenn Sie sich an ihnen vergreifen, dann werden Sie kräftig zur Kasse gebeten. Selbst bei geringen Verstößen reagieren viele Rechteinhaber mit sehr hohen Forderungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade im Bereich Musik, Filme und Videospiele sind die Rechteinhaber sehr darauf bedacht, Verstöße sofort und mit hohen Strafen zu versehen.
  • Kunstwerke, Literatur und Wissenschaft gelten auch als weltweit geschützt.
  • Ohne die Zustimmung des Urhebers dürfen Musik, Filme, Videospiele, Kunstwerke, Literatur und Wissenschaft nicht kopiert, noch verbreitet werden.

Unter Umständen ist aber eine begrenzte Anfertigung von Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt, aber das gilt nicht immer und nicht für alle Sachen.

Die Inhaber der Rechte verfolgen die Personen gnadenlos, die gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. Bekannt ist das überwiegend aus der Musik- und Filmindustrie und der Grund ist ganz einfach, denn in den letzten Jahren ist es zu einem immens hohen finanziellen Schaden gekommen. Mit Hilfe der IP-Adresse lässt sich feststellen, wie und wann der Online-Anschlussinhaber eine Tauschbörse genutzt hat.

Symbolbild Recht
Abmahnung von Anwaltskanzlei Hoffmann für IT Recht wegen Urheberrechtsverletzung ist Betrug

Zahlreiche E-Mail-Nutzer bekommen derzeit einen Schreck, da sich im Posteingang eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung befindet. Der Medienanwalt Severinov Asen, Anwaltskanzlei Hoffmann für IT Recht, Kanzlei Berger & Kollegen oder COMEK und Partner bezieht sich dabei

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Die hohen Forderungen

Der Rechteinhaber nutzt seine rechtlichen Schritte mit Hilfe eines Anwalts voll aus, wenn ein User beim Kopieren oder Vervielfältigen erwischt wird.

Eine sogenannte Unterlassungserklärung ist zu unterschreiben und zusätzlich wird ein Schadensersatz verlangt. Dazu kommen dann noch die hohen Anwaltskosten, die ebenfalls von dem User zu bezahlen sind. Die Anwaltskosten sind mittlerweile auf 1.000 Euro Höchstgrenze gesetzt worden und das liegt daran, dass unseriöse Geschäftspraktiken in den letzten Jahren ans Licht gekommen sind. Dabei handelt es sich um einen Gegenstandswert und Sie zahlen für den gegnerischen Anwalt also nur eine Summe von 150 Euro.

Den Brief des Anwalts in den Müll zu werfen macht wenig Sinn, denn schon bald wird es zu einer Klage wegen Verletzung der Urheberrechte kommen.

Symbolbild Facebook
WhatsApp/Facebook: Ersetze dein Profilbild mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit – Urheberrechtsverletzung?

Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit

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Die legalen Möglichkeiten

Sie können sich nur mit einem richtigen Verhalten vor einen hohen finanziellen Risiko und dessen Folgen schützen.

Lassen Sie die Finger von den Tauschbörsen, die mit rechtlich nicht eindeutig definierten Angeboten werben. Verzichten Sie auf einen Download, wenn die aktuellen Hits aus den Charts kostenfrei angeboten werden. Mittlerweile gibt es eine Menge legale Möglichkeiten und eine Möglichkeit ist das Nutzen einer der Streaminganbieter.

Für eine kurze Zeitspanne bieten viele Künstler ihre Musiktitel oder einen Film zum kostenlosen Download an. Hierbei handelt es sich meist um Werbezwecke, die nur auf der eigenen Webseite zu finden sind. Es gibt sogar Künstler, die eine Creative-Commons-Lizenz haben und alle ihre Werke kostenfrei zur Verfügung stellen.

Des Weiteren ist ein drahtloser Netzzugang immer mit einem ausreichendem Passwort ( WPA2-Verschlüssung) versehen, um Unbefugten den Zugang zu erschweren oder ihn komplett zu verhindern.

Es ist durchaus verständlich, dass die Musikindustrie Verstöße gnadenlos verfolgt und bestraft, denn jedes Jahr entsteht ein finanzieller Schaden, der in die Millionen geht. Allerdings gibt es auch Informationen darüber, dass unberechtigte Forderungen gestellt wurden.

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Urheberrechtsverletzung: Was ist das?

Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. Schon

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Die Verbraucherzentrale rät

  • Beachten Sie die Frist! Verlieren Sie keine Zeit, wenn die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in der Post sind. In der Regel verlangen die Kläger eine Unterlassungserklärung, die innerhalb einer sehr kurzen Frist ausgefüllt sein muss. Meist liegt die Frist zwischen drei und fünf Tagen und zudem ist eine juristische Beratung eine gute Idee.
  • Verlängerung der Frist verlangen! Innerhalb einer kurzen Zeit ist eine juristische Überprüfung kaum möglich und aus dem Grund verlangen Sie eine Fristverlängerung. Sie können maximal vier Wochen verlangen und damit Sie eine ausreichende Beweissicherheit haben, nutzen Sie ein Einschreiben mit Rückschein.
  • Überprüfung der Forderung! Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Urheberrecht, denn dieser wird zuerst prüfen, ob die Forderungen gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind.
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Urheberrecht auf Facebook, Instagram, Twitter & Co: Welche Fallen gibt es und wie umgehen Sie diese?

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Downloads aus Tauschbörsen

1. Was wollen die Abmahner eigentlich?

In erster Linie verlangen die Abmahner eine Unterlassungserklärung, dazu sollen Sie die Anwaltskosten übernehmen und Schadenersatz zahlen. In der Regel kommen Sie mit allen Kosten auf hohe dreistellige und vierstellige Summen.

2. Gibt es ein Problem, wenn ich sofort die Erklärung unterschreibe?

Experten sind sich sicher, dass viele der Unterlassungserklärungen nicht richtig sind. Sie gehen viel zu weit und bei einer Unterschrift verpflichten Sie sich, dass die Forderungen 30 Jahre aktiv sind. Suchen Sie immer zuerst nach juristischem Rat!

3. Kann die IP-Adresse immer nachverfolgt werden?

In einigen Fällen kann die IP-Adresse nicht richtig zugeordnet werden. Es sind Zahlendreher und falsche Zeitstempel vorhanden und so kann es vorkommen, dass Sie vielleicht zu Unrecht beschuldigt werden.

4. Abmahnung wegen Verbreitung von Daten bekommen – was jetzt?

Sie sollten auf keinen Fall in Panik geraten, auch wenn sich die mehrseitigen Briefe sehr bedrohlich anhören. Zahlen Sie nicht einfach und überprüfen Sie die Forderungen. Dazu ist professionelle Hilfe ein Muss.

5. Was passiert, wenn jemand anders mein WLAN für Tauschbösen verwendet?

Die Rechtslage ist eindeutig, denn sie besagt, wenn Sie mit WLAN ins Internet gehen, dann sind Sie verpflichtet für eine Absicherung zu sorgen. Sie kassieren die Abmahnungen, wenn Sie das WLAN nicht ausreichend schützen.

2018-09-09 Mahnung Abmahnung Abrechnung Rechnung von Rechtsanwalt mit Virus
Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky)

Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber

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Fazit

Jedes Jahr entsteht ein finanzieller Schaden von mehrere Millionen oder sogar Milliarden Euro durch das Downloaden in Tauschbörsen. Dadurch, dass der Schaden so immens hoch ist, gibt es spezielle Kanzleien, die sich auf die Suche nach Verstößen machen und im Namen ihrer Kunden diese Verstöße anzeigen. Aber passen Sie auf, denn nicht jede Forderung ist gerechtfertigt. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht einfach die geforderte Summe. Stattdessen fordern Sie eine Fristverlängerung und suchen Sie sich juristische Hilfe.

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Jerusalema-Challenge: Abgerechnet wird jetzt – Was tun mit Warner-Rechnung? https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/jerusalema-challenge-abgerechnet-wird-jetzt-was-tun-mit-warner-rechnung/ https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/jerusalema-challenge-abgerechnet-wird-jetzt-was-tun-mit-warner-rechnung/#comments Thu, 18 Feb 2021 08:07:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61327 Überall war sie während der Corona-Lockdowns zu sehen – die Rede ist von der Jerusalema-Challenge. Ob auf YouTube, Facebook, Tik Tok oder anderen sozialen Medien – überall wurde für die gute Laune getanzt. Doch jetzt

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Überall war sie während der Corona-Lockdowns zu sehen – die Rede ist von der Jerusalema-Challenge. Ob auf YouTube, Facebook, Tik Tok oder anderen sozialen Medien – überall wurde für die gute Laune getanzt. Doch jetzt wird abgerechnet. Der Musikkonzern Warner Music schaltet sich ein und verschickt Rechnungen. Was hat es damit auf sich?

Sie sollte Spaß machen und Freude verbreiten, einfach etwas Aufmunterung im Lockdown verbreiten – die Jerusalema-Challenge. Mitgemacht haben viele: Krankenschwestern, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, die Nachbarn von nebenan oder auch die beste Freundin auf WhatsApp.

Der Musikkonzern Warner Music wird jetzt aktiv und fordert die Teilnehmenden zur Zahlung von Lizenzgebühren auf. Lizenzen werden beispielsweise von Radiosendern gezahlt, damit diese die Lieder der Sänger und Sängerinnen spielen können. Wer ein Video mit einem Song eines Künstlers veröffentlicht, muss für das Lied eine Lizenz erworben haben. So sieht das auch Warner Music und fordert die Teilnehmer der Challenge auf, die entsprechenden Gebühren zu zahlen.

Was ist die Jerusalema-Challenge?

Das Lied Jerusalema vom Künstler Kgaogelo Moagi aka Master KG diente dabei als Grundlage für die Challenge. Eine Choreografie dazu und schon haben jede Menge Leute Spaß am Tanzen und machen mit. Beim Tanzen wurde  natürlich die AHA-Regel eingehalten. Die Teilnehmenden haben eine Maske auf und halten Sicherheitsabstand – zumindest Polizeiangestellte, Ärzte, Schwestern, Rettungssanitäter, Feuerwehren und Kirchangehörige. Anschließend wird das Video im Internet veröffentlicht.

Warum Lizenzgebühren zahlen?

Lizenzen werden gezahlt, damit die Künstler eine Art Gage bekommen, wenn ihre Songs im Internet, Radio und Fernsehen gespielt werden. Warner Music möchte die Künstler in diesen schwierigen Zeiten unterstützen und findet es nur gerecht, wenn diese für ihre Musik bezahlt werden. Tatsächlich sind wohl auch schon im Vorfeld einige Teilnehmer auf Warner zugegangen und haben nach der entsprechenden Lizenz gefragt. Bei den anderen flattert jetzt die Rechnung ins Haus.

Wer muss bezahlen?

Müssen Sie jetzt Angst vor der großen Rechnung haben? Wer muss die Lizenz bezahlen. Wenn Sie es genau nehmen, müsste jeder, der das Video mit dem Song veröffentlicht hat, vorher den Künstler fragen, ob er den Song verwenden darf. Die Plattenfirma Warner Germany bezieht gegenüber dw.com Stellung und sagt:

Private Personen müssten für die Verwendung von „Jerusalema“ im Rahmen der Challenge in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Lizenz einholen. Anders sehe es aus, wenn „ein werblicher oder imagefördernder Effekt zugunsten einer Institution, Organisation oder Firma gegeben ist.“ Dann gehe es um die Aufnahme von Lizenzverhandlungen.

Das heißt im Umkehrschluss, dass Warner wohl auf Vereine, Organisationen und Unternehmen zugehen wird. Teilweise sind wohl auch schon Rechnungen beglichen worden. So haben unter anderem das Innenministerium NRW und die Rechtsabteilung des Warenhaus-Konzerns Globus bestätigt, dass sie die Synchronisationslizenz für Jerusalema gezahlt haben.

Was rät der Rechtsanwalt?

Rechtsanwalt Christian Solmecke (Experte für Online-Recht) rät den Betroffenen, die Rechnung gegebenenfalls anwaltlich prüfen zu lassen. Warner hat mitgeteilt, dass es eine Abstufung für die Höhe der Lizenz geben wird. Solmecke findet das Vorgehen von Warner „moralisch kritikwürdig“, sieht aber das Recht auf der Seite der Plattenfirma. Haben Sie eine Video mit der Jerusalema-Challenge im Internet veröffentlicht ohne dafür Lizenzen zu bezahlen, dann sollten Sie dieses auf dem schnellsten Wege löschen und auch keine neuen Videos mehr hochladen. Allerdings kann Warner Music auch Lizenzgebühren für die bis dahin angefallene urheberrechtliche Nutzung des Songs verlangen. Löschen bedeutet in dem Fall nicht, dass Sie von der Zahlung befreit sind.

Die Schreiben können die Betroffenen per Post (Brief) oder per E-Mail erhalten. Warner kommt an die Adressen über das Impressum beziehungsweise die Angaben bei Youtube und Facebook. Die Schreiben werden in der Regel formlos verschickt.

Fazit

Auch wenn Warner hier sicherlich im Recht ist, stellen wir uns die Frage, warum in dem Fall nicht darauf geschaut wird, dass durch die plötzliche Präsenz im Internet auch jede Menge Werbung für den Song/Künstler gemacht wurde. Fast jeder weiß heute mit Jerusalema etwas anzufangen. Andererseits verstehen wir aber auch, dass die Künstler Geld verdienen wollen, mit dem, was Sie machen. Und uns ist klar, dass man Songs nicht einfach veröffentlichen darf.

Wir fragen uns, wie Sie das sehen? Teilen Sie uns in den Kommentaren unter dem Beitrag mit, ob Sie die Forderung von Warner nachvollziehen können? Oder finden Sie das Vorgehen viel zu übertrieben?

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