Musterfeststellungsklage | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:00:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Musterfeststellungsklage | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Zins-Klauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld – Lassen Sie den Sparvertrag auf Zinsanpassungsklauseln prüfen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zins-klauseln-in-sparvertraegen-rechtswidrig-so-kommen-sie-zu-ihrem-geld-lassen-sie-den-sparvertrag-auf-zinsanpassungsklauseln-pruefen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zins-klauseln-in-sparvertraegen-rechtswidrig-so-kommen-sie-zu-ihrem-geld-lassen-sie-den-sparvertrag-auf-zinsanpassungsklauseln-pruefen/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:00:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63402 Sparkassen haben bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen eine unzulässige Klausel in den Vertrag geschrieben. Sie können mehrere Tausend Euros zurückverlangen, wenn Sie einen solchen Vertrag haben. Überprüfen Sie Ihren Vertrag und fordern Sie das Geld

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Sparkassen haben bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen eine unzulässige Klausel in den Vertrag geschrieben. Sie können mehrere Tausend Euros zurückverlangen, wenn Sie einen solchen Vertrag haben. Überprüfen Sie Ihren Vertrag und fordern Sie das Geld einfach nach, denn die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Riester-Banksparplänen und Prämiensparverträgen sind unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung enthalten und davon sind Kunden der Sparkasse und anderen Banken betroffen.
  • Sie müssen aktiv werden, wenn Sie einen solchen Vertrag besitzen und unbedingt die Zinsen nachrechnen lassen. Mitunter können bei den Altverträgen teilweise mehrere Tausend Euro an Gutschriften eingefordert werden.

Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und private Banken haben zwischen 1990 und 2000 langfristige Sparverträge verkauft und in vielen dieser Verträge sind rechtswidrige Klauseln enthalten. Die Marktzinssätze sind in den letzten Jahren stark gefallen und das hat dafür gesorgt, dass die Kreditinstitute die Sparzinsen in den Verträgen regelmäßig angepasst haben und zwar nach unten. In einigen Fällen sogar bis auf 0,001% und dabei haben Sie sich auf die Klausen zur Zinsanpassung berufen. Die Kunden bekommen deutlich weniger Zinsen gutgeschrieben, wenn es um eine so einseitige Zinsanpassung geht.

Lassen Sie Ihren Vertrag auf die Klausel prüfen und dann können Sie eventuell mit einer Nachzahlung der Zinsen rechnen!

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Die betroffenen Verträge

Es handelt sich bei den betroffenen Verträgen um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne.

    • Bonusplan der Volks- und Raiffeisenbank
    • Prämiensparen flexibel der Sparkasse
    • VorsorgePlus der Sparkasse
    • Vorsorgesparen der Sparkasse
  • Vermögensplan der Sparkasse
  • VRZukunft der Volks- und Raiffeisenbank
  • Vorsorgeplan der Sparkasse
  • Scala der Sparkasse

Die rechtwidrigen Klauseln können sich aber auch in einem ganz klassischen Sparbuch mit Aufkleber befinden.

In erster Linie sind die langfristigen Sparverträge mit variablen Zinssatz betroffen und die wurden in den 1990er bis 2000er Jahren abgeschlossen. In diesen Verträgen setzt sich die Verzinsung aus zwei Vereinbarungen zusammen:

  • dem variablen Grundzins
  • einer vereinbarten Prämie.

Bei dem Grundzins handelt es sich um einen Zinssatz, der jedes Jahr auf das Guthaben angerechnet wird. Zusätzlich erhält der Sparer eine vereinbarte Prämie und die hängt von der Laufzeit des Vertrages ab. In der Regel wird die Prämie nicht ausgezahlt, sondern auch das Kapital aufgeschlagen. Diese Verträge haben einen großen Anreiz, denn je länger die Verträge laufen desto mehr Kapital entsteht mit der Zeit.

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Zinsanpassungsklausel ist rechtswidrig

Für viele Verträge ist ein variabler Grundzins üblich, denn anhand der Zinsentwicklung kann der Grundzins an der Marktsituation angepasst werden.

Allerdings muss eine solche Vereinbarung transparent sein, gerade wenn es um Verträge mit einer langen Laufzeit geht. Die Verbraucher haben bei einem Langzeitvertrag schließlich nicht die Möglichkeit ein anderes Angebot mit besseren Zinsen zu nehmen und außerdem macht es wirtschaftlich gesehen überhaupt keinen Sinn.

In vielen alten Verträgen verstecken sich die rechtswidrigen Vereinbarung in Bezug auf die Zinsen (Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln). Die Banken haben mit einer solchen Klausel die Möglichkeit die Zinsen nach eigenen Spielraum anzupassen und das Ergebnis ist, dass Sie als Kunde deutlich weniger Zinsen erhalten.

Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof einige Verfahren durchgeführt und diese Art der Klauseln als unzulässig erklärt:

  • Az. XI ZR 361/01
  • Az. XI ZR 140/03
  • Az. XI ZR 52/08
  • Az. XI ZR 197/09

Das letzte Urteil in dieser Hinsicht fiel im März 2017 (XI ZR 508/15) und das Urteil besagt, dass die Klausel bei der Sparkasse nicht gültig ist. Der Grund ist, dass der Verbraucher die Änderung der Zinsen nicht nachvollziehen kann und somit die Gefahr besteht, dass die Zinsen zum Vorteil der Bank gemacht wurden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat darauf hingewiesen, dass es als Missstand anzusehen ist, wenn die Klauseln auch weiterhin genutzt werden oder wenn die Rechtsprechung ignoriert wird. Die BAFin wird durchgreifen.

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Die betroffenen Banken

Die Verbraucherzentralen haben bundesweit Tausende von Verträgen prüfen lassen und es ist eine Liste mit unzähligen Anbietern entstanden. 

Allerdings kann man nicht sagen, ob die Anbieter die Klauseln auch heute noch nutzen oder es neue Klauseln gibt. Aber Sie sollten auf jeden Fall aufpassen, denn auch wenn in der Liste Ihre Bank nicht zu finden ist, bedeutet es nicht, dass in Ihren Verträgen keine Zinsanpassungsklauseln vorhanden sind. Im Zweifel sollten Sie den Vertrag durch eine Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Sie haben einen Sparvertrag mit Grundzins und Prämie, dann sollten Sie sich den Vertrag ganz genau anschauen. Die Chancen stehen gut, dass Sie Zinsen nachfordern können, wenn das Produkt aus der Liste enthalten ist. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit in den Vertrag zu schauen und die Klausel zu suchen. Enthält der Vertrag keinen Hinweis dazu, dann könnten Sie auch betroffen sein und im Zweifel können Ihnen die Verbraucherzentralen weiterhelfen.

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Nachforderung verlangen

Fordern Sie Ihre Bank auf die Zinsberechnung darzulegen und eine Neuabrechnung durchzuführen, wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Vertrag einer fehlerhafte Zinsanpassung enthalten ist.

Mittlerweile haben die Verbraucherzentralen mehr als 5.000 langfristige Sparverträge von Banken und Sparkassen kontrolliert und nachgerechnet. Im Durchschnitt erhielten die Kunden um die 4.000 Euro zu wenig an Zinsen. Laut der Verbraucherzentralen gab es sogar einen Spitzenreiter und der kann um die 78.000 Euro von dem Kreditinstitut nachfordern.

Aus dem Bundesland Baden-Württemberg wurden die Ergebnis der Studie veröffentlicht.

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Die rechtlichen Verfahren der Verbraucherzentralen

Inzwischen sind die Verbraucherzentralen gegen eine Reihe von Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken vorgegangen, so dass Sie eine Musterklage Ende 2018 auf den Weg gebracht haben.

Mittlerweile haben sich schon sehr viele Verbraucher dem Verfahren angeschlossen und im Jahr 2021 wird es zu einer weiteren Klage kommen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist mittlerweile gegen 20 Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken rechtlich vorgegangen. Die Geldinstitute wurden dazu verpflichtet die Zinsanpassungsklauseln nicht mehr zu nutzen und weitere Verfahren sind noch offen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Musterfeststellungsklage gegen verschiedene Sparkassen eingereicht, bei denen unwirksame Zinsanpassungsklausen oder falsche Zinsanpassungen vorhanden sind. Für einige der Sparkassen ist das Klageregister mittlerweile eröffnet und Verbraucher können sich anschließen. Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Gegen andere Sparkassen (Leipzig, Erzgebirge und Zwickau) sind die ersten Urteile vorhanden und diese sind eindeutig. In allen Fällen sind die Sparkassen verpflichtet die Klauseln aus den Verträgen zu nehmen und eine Nachberechnung durchzuführen. Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, aber das Gericht geht davon aus, dass die Zinsanpassungsklausel unwirksam sind. Es entstehen somit Regelungslücken, so das die Verbraucher diese mit Klagen füllen können. Nur teilweise entsprochen wurde den Anträgen, dass die Grundsätze zur Zinsanpassung verbindlich definiert werden. Der Richter hat seine Meinung zu den Anpassungskriterien geändert und demnach ist ein Vergleichsmaßstab für einen langfristigen Zins und eine relative Zinsanpassung anzuwenden.

Zudem wurde die Auffassung des Klägers bestätigt, eine Verjährung erst mit dem Ende des Sparvertrages beginnt und das hat zur Folge, dass eine Zinsneuberechnung bis zum Beginn des Vertrags notwendig ist.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 1.Juli 2020 eine Musterklage gegen die Salessparkasse eingereicht, denn die Sparkasse hat zu geringe Zinsen gezahlt. Sie können sich zur Teilnahme anmelden, wenn Sie Interesse haben.

Interessant:

Die Verbraucherzentrale Bayern hat eine Musterklage gegen die Nürnberger Sparkasse eingereicht. Im Jahr 2019 hat die Sparkasse damit begonnen die Sparverträge zu kündigen und aus Sicht der Verbraucherzentrale sind viele Kündigungen widerrechtlich geschehen. Die Sparkasse soll ihren Kunden im Schnitt 4.200 Euro Zinsen zu wenig gezahlt haben und auch hier können Sie sich noch zur Teilnahme anmelden. Informationen dazu finden Sie bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Gegen die Stadtsparkasse München wurde am 22. Januar 2021 eine Musterklage eingereicht und das Klageregister ist am 4. März 2021 eröffnet worden. Informationen finden Sie am Info-Telefon und über die Verbraucherzentrale Bayern.

Zudem plant die Verbraucherzentrale Bayern eine Musterklage gegen die Barnim Sparkasse.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zinsklauseln in Sparverträgen

1. Sind die Zinsklauseln in Sparverträgen wirksam?

Mittlerweile ist bekannt, dass verschiedene Zinsklauseln in den langfristigen Sparverträgen nicht rechtswirksam sind.

2. Wo kann ich meinen Sparvertrag prüfen lassen?

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes oder an einen Anwalt.

3. Kann das Kreditinstitut meinen Sparvertrag einfach kündigen?

Das Kreditinstitut hat das Recht, unter bestimmten Umständen, den Sparvertrag zu kündigen. Lassen Sie sich ausführlich von einem Experten beraten, damit Sie nicht über den Tisch gezogen werden.

4. Wo stehen die Zinsklauseln?

In der Regel stehen die Zinsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Informationsbroschüren.

5. Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende der Vertragslaufzeit.

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Fazit

In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass viele Kreditinstitute Sparverträge mit Zinsanpassungsklauseln abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentralen sind der Überzeugung, dass diese Klauseln unwirksam sind und viele Gerichte sind der gleichen Meinung. Sollten Sie einen solchen Vertrag besitzen, dann prüfen Sie, ob Sie auch betroffen sind und fordern Sie eine Neuberechnung der Zinsen von Anfang an. Eventuell erhalten Sie eine Zinsnachzahlung.

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Abgasskandal: Was Sie als betroffener VW-Kunde jetzt noch tun können und welche Möglichkeiten Sie nicht mehr haben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abgasskandal-was-sie-als-betroffener-vw-kunde-jetzt-noch-tun-koennen-und-welche-moeglichkeiten-sie-nicht-mehr-haben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abgasskandal-was-sie-als-betroffener-vw-kunde-jetzt-noch-tun-koennen-und-welche-moeglichkeiten-sie-nicht-mehr-haben/#respond Thu, 25 Feb 2021 08:06:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61558 Im Abgasskandal können Ansprüche verjähren und das ist je nach Konstellation und den verschiedenen Fristen möglich. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterklage eingereicht und im Endeffekt ist es zu einem Vergleich gekommen. Auch der Bundesgerichtshof

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Im Abgasskandal können Ansprüche verjähren und das ist je nach Konstellation und den verschiedenen Fristen möglich. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterklage eingereicht und im Endeffekt ist es zu einem Vergleich gekommen. Auch der Bundesgerichtshof hat in der Hinsicht mittlerweile ein wichtiges Urteil gesprochen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Millionen Kunden von Volkswagen warten seit dem 15. September 2015 darauf, dass das Unternehmen freiwillig eine Entschädigung für die Manipulation der Abgasreinigung zahlt.
  • Sie müssen gegen den Autohändler Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, aber die meisten Ansprüche sind mittlerweile verjährt. Eine Klage kommt somit vermutlich nicht mehr in Frage, egal ob gegen den Händler oder den Hersteller.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Hersteller der Fahrzeuge eine Musterfeststellungsklage erhoben und diese hat im Februar 2020 endlich zu einem Vergleich geführt. Die Volkswagen AG wurde von dem Bundesgerichtshof im Mai 2020 verurteilt und zwar wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung.

Sie sind von dem Abgasskandal betroffen, dann müssen Sie gegen den Autohändler individuell vor Gericht ziehen und Klage einreichen. Aber es gibt es Problem, denn mittlerweile sind die Forderungen gegen die Autohändler seit 2017 verjährt. Seit Ende 2017 gehen Nacherfüllungen, Minderungen, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag nicht mehr.

Außerdem hat der Bundesgerichtshof im Mai 2020 die Volkswagen AG als Hersteller verklagt, denn das Unternehmen hat die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und schulde ihnen somit Schadensersatz. Das Urteil lesen Sie in einem anderen Artikel.

Im Februar 2020 kam es bei der Musterklage zu einem Vergleich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Volkswagen AG eine Klage eingereicht. Diese Klage ist dank der Einführung des neuen Klageinstruments möglich und nennt sich Musterfeststellungsklage. Dazu ist am 1. November 2018 das entsprechende Gesetz in Kraft getreten und noch am gleichen Tag ist wegen des Abgasskandals Klage eingereicht worden. Mittlerweile gibt es einen Vergleich.

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2020 haben die VW-Kunden noch Rechte

Obwohl in vielerlei Hinsicht die Verjährungsfrist eingetreten ist, haben die VW-Kunden auch heute noch Rechte gegenüber dem Autohändler und VW.

  • Ansprüche gegen den Autohändler

  1. Sie haben in der Regel keine Ansprüche an den Autohändler mehr, denn beim Kauf eines Neufahrzeugs haben Sie zwei Jahre eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, sobald das Fahrzeug an Sie übergeben wurde. Bei Gebrauchtwagen liegt die Frist meist bei nur einem Jahr.
  2. Sie sind aber von dem Kaufvertrag schon vor Ende 2017 zurückgetreten, dann liegt die Verjährungsfrist bei drei Jahren zusätzlich und beginnt erst, in dem Jahr, in dem Sie den Rücktritt erklärt haben. Das bedeutet, Sie sind 2017 vom Kaufvertrag zurückgetreten, dann können Sie bis Ende 2020 rechtliche Schritte geltend machen.
  • Ansprüche gegen VW

  1. VW hat als Autohersteller die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und das ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs belegt. Aus dem Grund haben betroffene Kunden die Möglichkeit Ansprüche bis zu drei Jahren nach Kenntnis geltend zu machen.
  2. Die Frist gilt auch für die Gewährleistungen, wenn Sie das Fahrzeug bei Volkswagen direkt gekauft haben. Mittlerweile zählen die Gerichte auch Händler dazu, welche eine 100%ige Tochtergesellschaft der VG AG sind.

Der Bundesgerichtshof ist am 17. Dezember 2020 zum Urteil gekommen, dass die Diesel-Besitzer keinen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Sie von dem Abgasskandal schon 2015 wussten und erst 2019 oder später Klage eingereicht haben. Er urteilt in einem Musterfall aus Baden-Württemberg, in dem es um die Drei-Jahres-Frist ging und diese Konstellation.

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Die Verjährung verhindern

Sie haben die Möglichkeit die Verjährung zu verhindern, wenn Sie die folgenden Schritte machen. 

  • Gegenüber dem Autohändler

Sie können Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, wenn Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist den Rücktritt vom Kauf erklären. Dadurch, dass die Gerichte die Voraussetzungen für einen Rücktritt immer unterschiedlich bewerten, haben Sie das Prozessrisiko, aber das haben Sie immer. Sie sollten sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, denn mittlerweile gibt es spezialisierte Anwälte.

  • Gegenüber VW

Es kommt auf die Kenntnis an, ob Ihr Fahrzeug von dem Abgasskandal betroffen ist oder nicht, denn das besagt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2020. 2015 wurde der Abgasskandal medial verbreitet und viele Kunden wussten davon und somit ist Ende 2018 auch die Verjährung gültig.

Achtung: Bei dem Verfahren geht es um den Dieselmotor des Typs EA189.

Die Kenntnisfrager muss von Modell zu Modell, Bauart zu Bauart und Hersteller zu Hersteller einzeln bewertet werden. Es gibt bestimmte Fahrzeuge, bei denen eventuell eine spätere Verjährung einsetzt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Abgasskandal

1. Welche Baujahre sind von dem Abgasskandal betroffen?

Betroffen sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 aus den Baujahren ab 2009.

2. Kann ich 2021 VW noch verklagen?

Mittlerweile gibt es verschiedene Urteile zu den Möglichkeiten und Voraussetzung ist die Kenntnis über den Skandal. Sie wussten schon 2015 von dem Problem und haben erst Jahre danach Klage eingereicht, dann haben Sie keine Chance mehr. Ansonsten haben Sie noch sehr gute Chancen VW zu verklagen, wenn Sie daran denken, dass Sie das Prozessrisiko tragen und ein Prozess mehrere Jahre dauern kann.

3. Bis wann kann ich mich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen?

Sie haben mittlerweile keine Möglichkeit mehr sich der Klage anzuschließen, denn die Frist ist am 4. November 2020 abgelaufen.

4. Welche Zahlungen hat VW bisher geleistet?

Nach eigener Darstellung von VW hat das Unternehmen den Opfern des Abgasskandals um die 830 Millionen Euro Schadensersatz gezahlt. Jedes Opfer hat zwischen 1.350 und 6.257 Euro bekommen, also durchschnittlich 15% vom Kaufpreis.

5. Gab es eine Voraussetzung für die Zahlung?

Eine Zahlung gab es nur für die Verbraucher, die sich auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen eingelassen haben und dabei handelt es sich um 235.000 Opfer.

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Fazit

Der Abgasskandal von VW hat 2015 die Medien durchzogen und das Unternehmen geriet in Schwierigkeiten. Viele VW-Kunden fühlen sich auch heute noch betrogen und das zu Recht, aber mittlerweile hat das Unternehmen Schadensersatz gezahlt und die meisten Kunden sind zufrieden. Aber es gibt immer noch VW-Besitzer, die sich nicht gut beraten fühlen. Mittlerweile sind die Möglichkeiten begrenzt, um noch an Recht zu gelangen. Lassen Sie sich rechtlich beraten und stellen Sie fest, welche Möglichkeiten Ihnen noch gegeben sind.

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