Nachsorge | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:31:13 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Nachsorge | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten und somit sind Sie gut abgesichert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenhaeuser-muessen-lueckenlose-nachsorge-gewaehrleisten-und-somit-sind-sie-gut-abgesichert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenhaeuser-muessen-lueckenlose-nachsorge-gewaehrleisten-und-somit-sind-sie-gut-abgesichert/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:31:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62389 Die Behandlung in einem Krankenhaus findet in der Regel nur dann statt, wenn es unbedingt notwendig ist. Ansonsten reicht inzwischen ein Besuch beim Arzt aus. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt worden sein, dann muss

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Die Behandlung in einem Krankenhaus findet in der Regel nur dann statt, wenn es unbedingt notwendig ist. Ansonsten reicht inzwischen ein Besuch beim Arzt aus. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt worden sein, dann muss das Krankenhaus auch für die Nachsorge aufkommen. Eine lückenlose Nachsorge muss daher von den Krankenhäusern gewährleistet werden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ausreichende medizinische Versorgung muss auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gewährleistet sein, denn dafür müssen die Kliniken sorgen.
  • Die Ansprüche für Patienten sind zwischen den Krankenkassen, Kassenärzten und Kliniken vertraglich seit Oktober 2017 geregelt.
  • Die Kliniken haben eine gewisse Nachsorgepflicht und alle Informationen dazu finden Sie hier.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus brauchen Patienten in den meisten Fällen noch eine medizinische Nachsorge wie z.B. Hilfsmittel oder Pflege. Dazu gehören eventuell auch ein Rollator, eine Reha oder einfach nur ein Rezept. Auch eine stationäre Reha kann notwendig sein. Dann ist das Krankenhaus verpflichtet die richtigen Weichen zu stellen. Aber leider fehlt das in der Praxis immer noch oftmals.

Krankenhäuser, Kassenärzte und Krankenkassen haben unter Anderem auch Aufgaben, die beim Entlassungsmanagement zu übernehmen sind. Diese wurden inzwischen in einem Rahmenvertrag seit Oktober 2017 geregelt. Als Beispiel bietet sich die Medikamentenbeschaffung an- Denn mittlerweile müssen Sie nicht mehr den Hausarzt aufsuchen, sondern können die Rezepte aus dem Krankenhaus auch problemlos in der Apotheke einlösen.

Nachfolgend finden Sie daher die wichtigsten Nachsorgepflichten der Krankenhäuser.

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Vorabinformationen und die Einwilligung

Sie müssen schriftlich über die Ziele und die Inhalte des Entlassungsmanagements informiert werden, denn dazu sind Krankenhäuser mittlerweile verpflichtet.

Zudem müssen Sie als Patient den Übergang von der stationären Versorgung zur ambulanten Versorgung und dazu der Weitergabe von persönlichen Daten zustimmen. Dazu sind Sie nur mit der Unterschrift verpflichtet, so dass die Einwilligung auch jederzeit gültig ist und widerrufen werden kann. Das Prinzip gilt auch für die Teileinwilligung bei der Datenweitergabe an die Krankenkassen. Allerdings kann ein Widerspruch auch immense Folgen haben, denn notwendige Hilfen stehen im schlimmsten Fall nicht rechtzeitig bescheid.

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Der Ablauf einer Abschlussversorgung

Das so genannte Entlassungsmanagement muss frühzeitig beginnen und dazu muss durch den Arzt, die Pflegekräfte, dem Sozialdienst und dem Apotheker ein Versorgungsbedarf ermittelt werden. 

Der ermittelte Versorgungsbedarf muss in einem Entlassplan eingetragen werden und die Klinik muss den weiterbehandelnden Arzt und den Pflegedienst über alle notwendigen Weiterversorgungen informieren. Möglichst sollten schon Termine gemacht werden. Das Krankenhaus hilft gerne weiter, wenn zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu genehmigen sind oder es müssen Unterlagen ausgefüllt werden. Auch beim Weiterleiten ist das Krankenhaus gern behilflich. Die Krankenkasse prüft die Anträge, berät die Patienten und nimmt Kontakt mit den Leistungsanbietern auf. Sie haben die Möglichkeit die Ärzte, Pflegedienste, Physiotherapeuten und Apotheker selber auszusuchen und diese Wahlfreiheit darf von dem Entlassmanagement in keiner Weise eingeschränkt werden.

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Die Leistungen

Sie erhalten am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Entlassbrief und in diesem Schreiben stehen alle wichtigen Informationen.

  • persönliche Patientendaten
  • Diagnosen
  • Befunde
  • Name des Klinikarztes (Rufnummer für Rückfragen)
  • Empfehlungen für weitere Therapien
  • Informationen zur Arzneimitteltherapie
  • Verordnungen
  • weiterversorgende Einrichtungen

Einen Medikationsplan bekommen Sie immer dazu, denn hierbei handelt es sich um zusätzliches Dokument. Zudem erhalten Sie alle Verordnungen, so dass Sie auch nach dem Krankenhaus gut versorgt sind. Aber bedenken Sie, dass Krankenhäuser Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Pflegeleistungen nur für sieben Tage verordnen dürfen. Patienten müssen den weiteren Bedarf mit den niedergelassenen Arzt abklären.

Probleme erkennen und reagieren

Sie sind sich nicht sicher, wie das Entlassungsmanagement im Krankenhaus funktioniert, dann wenden Sie sich an den Arzt im Krankenhaus oder den Sozialdienst.

Zudem gibt es eine Beschwerdestelle für das jeweilige Krankenhaus oder einen Patientenführsprecher. In den Qualitätsberichten der Krankenhäuser stehen alle Informationen zu diesen Möglichkeiten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Nachsorge 

1. Bekomme ich vom Krankenhaus Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

Das Krankenhaus muss Ihnen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, aber nur für sieben Tage. Alle anderen Bescheinigungen muss der Hausarzt oder der behandelte Arzt fertigmachen. Das Krankenhaus darf keine längeren Bescheinigungen ausstellen, so dass eine Nachsorge für den Hausarzt notwendig ist.

2. Bekomme ich Medikamente aus dem Krankenhaus mit nach Hause?

Sie erhalten für den Aufenthalt in den eigenen vier Wänden Medikamente aus dem Krankenhaus, aber nur für eine bestimmte Zeit. Aber Sie bekommen weiterhin Rezepte und Verordnungen. Diese reichen für eine ganze Weile und erst danach ist ein Arztbesuch notwendig.

3. Wer kümmert sich um die Reha?

Der Arzt im Krankenhaus ist der Meinung, dass eine Reha unbedingt notwendig ist, so dass er sich auch um die weiteren Aktionen kümmert. Er schreibt nicht nur eine Verordnung, sondern setzt sich auch mit der Krankenkasse in Verbindung und setzt alle entsprechenden Hebel in Bewegung.

4. Was passiert nach dem Krankenhaus?

Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen und danach kümmert sich Ihr Hausarzt weiter um die Behandlung, aber das Krankenhaus ist verpflichtet, die Nachsorge zu gewährleisten.

5. Was steht im Entlassungsbrief?

Jeder Patient bekommt einen Entlassungsbrief, wenn er das Krankenhaus verlässt. In diesem Brief stehen alle wichtigen Informationen zur Weiterbehandlung, Medikamente und Verordnungen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

In Deutschland ist die Nachsorge gesetzlich geregelt und das bedeutet, dass das Krankenhaus eine ordentliche Nachsorge gewährleisten muss. Krankenscheine sind für 7 Tage auszustellen, aber auch Medikamente und Verordnungen stellt das Krankenhaus für eine gewisse Weile aus. Das Krankenhaus steht Ihnen auch bei allen weiteren Aktionen zur Seite und kümmert sich mit Ihnen um die Krankenkasse und die Pflegedienste. Sie sind nach dem Krankenhausaufenthalt also auf keinen Fall allein.

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