Online-Banking | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 12:14:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Online-Banking | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was das Girokonto bietet – Die verschiedenen Girokonten-Arten, die Möglichkeiten und die unterschiedlichen Kartenarten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:14:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62882 Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten.

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Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten. Die entsprechenden Informationen rund um das Girokonto finden Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die einzelnen Preismodelle und Gebühren, wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten.
  • Die Konditionen rund um die Kontoführung müssen genau geprüft werden und achten Sie auch darauf, dass andere Faktoren in die Entscheidung einfließen. Ist es Ihnen beispielsweise wichtig, dass eine Filiale in der Nähe ist?
  • Alle Informationen rund um die Kontoarten, das Online-Banking, Kontogebühren, Lastschriften, Überweisungen und Gaunereien haben wir zusammengefasst.

In der heutigen Zeit ist ein eigenes Girokonto für das tägliche Leben mittlerweile unverzichtbar geworden. Sie können im Grunde nur am aktiven Geschäftsleben teilnehmen, wenn Sie ein Girokonto besitzen. Gehalt und Lohn werden nur noch bargeldlos überwiesen und selbst als Sozialhilfeempfänger muss ein Girokonto beim Amt angegeben werden. Die meisten Zahlungen werden heute nur noch bargeldlos abgewickelt und somit führt kein Weg an einem eigenen Finanzmanagement vorbei.

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Die richtige Bank auswählen

Der erste Weg zu einem eigenen Girokonto ist die Suche nach der Bank und dabei durchforsten Sie den Dschungel von Banken und prüfen die Preise und Gebühren.

Die Banken berechnen Pauschalpreise im Bereich der Kontoführung und dazu kommen die Kosten für die einzelnen Buchungsvorgänge. Mittlerweile bieten viele Banken aber auch eine kostenlose Kontoführung an. Aber Sie müssen aufpassen, denn wenn Sie viele Daueraufträge haben, dann sollten Sie darauf achten, dass die Überweisungskosten nicht so hoch sind. Meist bieten die Banken nur eine kostenlose Kontoführung ab, kassieren dann aber bei den Aufträgen richtig ab.

Spezielle Konditionen bieten die Banken für Auszubildende, Studenten, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder.

Prüfen Sie aber nicht nur die Konditionen für die Kontoführung bei den Banken, sondern schauen Sie auch, ob Sie eine Filiale vor Ort brauchen oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Zu den normalen Kontogebühren kommen noch Fahrt-, Telefon-, und Portokosten hinzu und auch die Nutzung von Fremdautomaten ist mit Gebühren bestückt. In der Regel unterhalten die Direktbanken keine Filialen, denn sie erledigen alle Aktionen per Telefon, Computer oder Fax.

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Überweisungen, Daueraufträge und Lastschrifteinzüge

Bei den Zahlungsmöglichkeiten eines Girokontos gibt es ein paar Unterschiede.

Überweisung

Die Überweisung ist eine Möglichkeit, um einen einmaligen Geldtransfer durchzuführen. Der Vorteil dieser Form liegt darin, dass Sie selber bestimmen, wann und ob das Geld überwiesen wird. Grundsätzlich lassen sich Überweisungen nicht mehr rückgängig machen, aber Sie können mit der Bank auch eine andere Vereinbarung treffen. Sie können die Überweisung nicht mehr zurückrufen, wenn Sie einmal weg ist und dann spielt es keine Rolle, ob ein Zahlendreher drin ist oder nicht. Sie können dann nur mit dem falschen Empfänger Kontakt aufnehmen, aber das ist nur mit Hilfe der Bank möglich, und das Geld zurückfordern. Bei einer entsprechenden Vereinbarung darf die Bank für eine solche Hilfeleistung ein Entgelt einfordern.

Dauerauftrag

Der Dauerauftrag bietet sich für die Belastung des Kontos zu bestimmten Terminen an, vor allen Dingen, wenn es um hohe Geldbeträge geht. Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Zeitungen und Schule lassen sich direkt am Monatsanfang bezahlen. Wichtig ist, dass auch der Dauerauftrag nicht zurückgerufen werden kann. Achten Sie darauf, dass eine Änderung des Dauerauftrages ein paar Bankarbeitstage dauern kann und aus dem Grund sollten Sie die Bank frühzeitig informieren.

Sie haben wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlichen Höhen, dann setzen Sie am besten auf das Lastschriftverfahren.

Lastschrifteinzug

Bei dem Lastschriftverfahren beauftragen Sie das Unternehmen Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Sie erteilen der Bank gleichzeitig den Auftrag, dass der Betrag vom Girokonto abgebucht werden darf. Die Lastschrift dürfen Sie innerhalb von acht Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Diese Funktion ist kostenfrei und kann ohne Begründung durchgeführt werden. Innerhalb einer Frist von 13 Monaten können unberechtigte Belastungen des Girokontos bei dem kontoführenden Institut angezeigt werden. Es gibt Unternehmen, die nur die Einzugsermächtigung als Zahlung anerkennen und dann müssen Sie sich darauf einlassen.

Bei dem Lastschriftverfahren wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem Sepa-Basislastschrift und dem Sepa-Firmenlastschrift. Für Sie als Verbraucher ist nur das Sepa-Basislastschriftverfahren interessant. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet auf Deutsch „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrraum“. In diesem Raum befinden sich 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber auch andere Länder wie die Schweiz und Norwegen.

Innerhalb von acht Wochen haben Sie das Recht bei dem Sepa-Lastschriftverfahren eine Belastungsbuchung rückgängig zu machen und dazu ist keine Begründung notwendig. Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden, wurden 2014 in das Sepa-Mandat überführt, so dass der Kunde keine separate Veranlassung unterschreiben musste.

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Die verschiedenen Bankkarten

Bei der Entscheidung für ein Girokonto bekommen Sie eine Bankkarte, aber heute gibt es je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten verschiedene Karten. Sie haben die Qual der Wahl.

Kundenkarte

Die Kundenkarte ist die einfachste Form, denn mit ihr können Sie nur Kontoauszüge drucken lassen und Bargeld am Schalter abholen.

Girokarte

Die Girokarte ist besser unter dem Namen ec-Karte bekannt und sie ermöglicht zusätzlich die Bargeldabhebung mit Hilfe eines Geldautomaten. Sie haben mit dieser Karte sogar die Möglichkeit Waren zu bezahlen und dafür geben Sie entweder die Geheimnummer (electronic cash) ein oder arbeiten mit der Unterschrift (Einzugsermächtigung).

Geldchip

Die Geldkarte mit Geldchip ermöglicht Ihnen, dass Sie auch Geldbeträge am Automaten begleichen können. Dazu wird der Chip mit Guthaben aufgeladen und dient dann als eine Art elektronische Geldbörse. Sie brauchen also kein Bargeld mehr bereit haben, wenn Sie Parkgebühren oder Fahrkarten bezahlen wollen. Allerdings gibt es auch einen Nachteil, denn wenn die Karte verloren geht, dann ist auch das Geld weg.

In der Zukunft soll mit dem Geldchip auch das kontaktlose Bezahlen möglich sein, denn der Geldchip soll mit den NFC-Chips modifiziert werden. NFC steht dabei für Near Field Communication.

Kreditkarte

Die Kreditkarte ist eine spezielle Karte und mit Hilfe der Unterschrift oder einem PIN können Sie bei allen Vertragspartnern auf der ganzen Welt bargeldlos bezahlen. Sie können sogar Bares an Geldautomaten abheben, wenn Sie den PIN zur Hand haben und die hohen Gebühren nicht scheuen.

Revolving-Kreditkarten

Schon seit Jahren gibt es in den USA und Großbritannien die Revolving-Kreditkarten (revolving: englisch für umwälzend). In Deutschland werden die Karten mit Teilzahlungsfunktion mittlerweile immer häufiger angeboten. Bei den normalen Kreditkarten wird am Ende des Monats die komplette Summe fällig und wird vom Girokonto abgebucht. Anders sieht es mit diesen speziellen Kreditkarten aus, denn am Ende des Monats wird nur ein bestimmter Prozentsatz der offenen Summe vom Girokonto abgebucht.

Das Institut berechnet für diese Flexibilität hohe Zinsen und auch hohe Kosten, aber mittlerweile sind die Varianten auf dem Markt umfangreich. Allerdings können viele Kunden die Revolving-Karte nicht erkennen und außerdem erhöht eine solche Karte das Risiko, dass Sie Waren auf Pump kaufen. Eigentlich könnten Sie sich die Sachen nicht leisten und verlieren dann auch schnell den Überblick. Aus dem Grund warnt die Verbraucherzentrale vor den Revolving-Kreditkarten, denn die Gefahr, dass Sie sich verschulden ist sehr hoch.

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Die verschiedenen Kontoformen

Die Banken bieten nicht nicht nur verschiedene Karten an, sondern auch unterschiedliche Kontoformen und dabei müssen Sie herausfinden, welches Konto für Sie das richtige ist.

Es gibt viel mehr Konten als nur das Standard-Gehaltskonto und vor allen Dingen Ehepaare können zwischen den verschiedenen Optionen auswählen.

Gehaltskonto

Das Gehaltskonto ist auch unter dem Namen Girokonto bekannt und ist das Konto, auf dem das regelmäßige Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Eine Verzinsung für das Guthaben bieten nur sehr wenige Banken an, aber Nachfragen kostet nichts und kann sich lohnen. Ein Gehaltskonto, dass auch unter Privatgirokonto zählt, kann auch als Mietkonto, Baukonto oder Konto für Klassenfahrten angelegt werden. Dazu muss kein Gehalt eingehen!

Ein Guthabenkonto bietet sich für alle Kunden an, die finanziell schlechter dastehen oder eine mangelnde Bonität aufweisen. Gutschriften können auch auf diesem Konto entgegengenommen werden und Auszahlungen lassen sich im Rahmen des Guthabens ausführen. Das Konto wird gesperrt, wenn Sie ins Minus rutschen.

Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto ist ein Konto, welches von mehreren Personen verwaltet wird. Es gibt hier verschiedene Arten und so unterschiedlich sind auch die Rechte und Pflichten.

Und-Konto

Das Und-Konto ist ein Konto für Erbengemeinschaften oder Eheleute, denn die Kontoinhaber dürfen nur gemeinsam über das Konto und das Geld verfügen. In der praktischen Anwendung kommt es bei diesem Konto oft zu Schwierigkeiten, denn für eine Transaktion müssen alle Kontoinhaber unterschreiben. Eine solche Lösung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Kontoinhaber über alle Vorgänge immer informiert sein muss. Auch im Todesfall kommt es zu Problemen, denn nur zusammen mit den anderen Erben können Sie dann über das Konto verfügen, aber andersherum sind den Geldeintreibern auch die Hände gebunden. Das Konto darf nur gepfändet werden, wenn gegen alle Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorhanden ist. Ist nur ein Kontoinhaber in die Schuldenfalle geraten, dann darf das Und-Konto nicht angerührt werden.

Oder-Konto

Anders sieht es bei dem Oder-Konto aus, denn ein solches Konto eignet sich für die Einzelnutzung. Geldgeschäfte können auch unabhängig von den anderen Kontoinhabern gemacht werden. Allerdings hat die Unabhängigkeit auch einen Nachteil, denn wenn nur ein Inhaber Schulden anhäuft und es zur Zahlung kommen muss, dann darf das gemeinsame Konto gepfändet werden.

Beispiel:

Die Frau kauft einen Kühlschrank und zahlt ihn nicht, dann haftet auch der Mann.

Eheleute, die verschuldet sind, sollten Sie für Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung entscheiden oder für ein Und-Konto.

Wertpapiertransaktionskonto

Das Wertpapiertransaktionskonto ist ein spezielles Konto für Wertpapiergeschäfte. Sie überweisen beispielsweise einen monatlichen Betrag und von diesem Geld werden Fondsanteile oder Aktien in Ihrem Auftrag gekauft. Für das Guthaben auf diesem Konto erhalten Sie meist Zinsen.

Anderkonto

Das Anderkonto ist nicht für alle Personen geeignet, denn nur ein begrenzter Personenkreis darf ein solches Konto nutzen. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater nutzen ein solches Konto, um Geldzahlungen der Klienten zu machen. Es handelt sich um ein Sonderkonto.

Beispiel:

Ein Verbraucher kauft ein Haus und der Preis landet auf einem Notaranderkonto. Alle Zahlungen werden dann über dieses Konto abgewickelt. Der Bezahlweg ist für Käufer und Verkäufer sehr sicher und somit sollten beide Parteien darauf bestehen.

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Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto ist auch unter dem Namen P-Konto bekannt und sorgt dafür, dass ein Existenzminimum erhalten bleibt.

Bei einem normalen Konto musste der Schuldner vor Gericht oder den pfändenden Behörden einen monatlichen Freibetrag durchsetzen, damit ein Überleben möglich ist. Mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist das nicht mehr möglich, denn ein Guthaben von 1.178,59 Euro ist geschützt. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind somit auch geschützt, aber auch Geldgeschenke von dritten Parteien.

Sie müssen als Kontoinhaber keine Aktionen übernehmen, denn kommt es zu einer Pfändung, dann können Sie auch weiterhin in vollem Umfang mit dem Konto arbeiten. Bis zu dem Sockelfreibetrag können Sie Zahlungen und Überweisungen ohne Schwierigkeiten in die Wege leiten.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass für Schuldner ein solches Konto einen guten Handlungsspielraum bietet, ist ein solches Konto für einen normalen Kontoinhaber nicht empfehlenswert. Das Konto wird bei der Schufa gemeldet und somit kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt werden.

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Das Recht auf ein Basiskonto

Jeder Verbraucher hat ein Recht auf ein Basiskonto und das ist seit dem 18. Juni 2016 gesetzlich festgelegt.

Das Basiskonto sollte mit den grundlegenden Funktionen ausgestattet sein, so dass Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende auch ein Konto haben können. Das Konto muss Ein- und Auszahlungen in bar, aber auch Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen ermöglichen. Auch die Möglichkeit das Konto online zu führen muss vorhanden sein, wenn die Bank solche Konten im Allgemeinen anbietet. Allerdings darf die Bank für das Basiskonto auch angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Die Kündigung eines Kontos

In der Regel hat jeder Inhaber eines Girokontos die Möglichkeit jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist das Girokonto zu kündigen.

Manche Banken vereinbaren eine Kündigungsfrist von einem Monat, aber diese Frist ist unzulässig.

Die Bank muss Ihnen eine angemessene Frist setzen, wenn Sie das Geschäftsverhältnis mit der Bank beenden wollen und diese liegt bei mindestens zwei Monaten. Sie müssen schließlich ausreichend Zeit haben, damit Sie ein neues Konto bei einem anderen Institut eröffnen und den Dispokredit abtragen können. Die Bank darf keine Gebühren für die Auflösung des Kontos berechnen.

In der Regel kündigen die Banken eher fristlos, aber auch das ist unzulässig, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Es gibt Kunden die falsche Angaben zur Vermögenslage machen oder das Bankpersonal beleidigen, dann liegt ein Fehlverhalten vor. Eine Kontopfändung oder eine unerlaubte Girokontoüberziehung ist kein solcher Grund und somit darf die Bank auch keine Kündigung aussprechen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Girokonto

1. Wie sinnvoll ist ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar?

Ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar ist sinnvoll, wenn beide Parteien vollen Zugriff auf das Konto und das Guthaben haben sollen. Jeder Ehepartner bekommt eine Girokarte und kann in vollem Umfang über das Konto und das Guthaben verfügen.

2. Wie sicher ist ein P-Konto?

Ein P-Konto dient der finanziellen Sicherheit, damit Sie auch bei hohen Schulden eine Lebensgrundlage haben. Bis zu einem festen Betrag dürfen die Gläubiger nicht an das Guthaben gehen und Sie können Ihr Leben auch weiterhin bestreiten.

3. Muss jede Bank Online-Banking für ein Girokonto anbieten?

In der heutigen Zeit sind die meisten Girokonten mit der Möglichkeit des Online-Bankings verbunden. Heute werden viele Zahlungen online gemacht und diesem Trend haben sich die Banken unterworfen.

4. Was passiert, wenn ich die Karte für das Girokonto verliere?

Bei einem Verlust wenden Sie sich sofort an die Bank und lassen die Karte sperren. Dadurch bekommt der Finder keinen Zugriff auf das Konto und Sie erhalten eine neue Karte mit neuem PIN.

5. Wie hoch sind die Gebühren für ein Girokonto?

Die Gebühren für ein Girokonto sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Während einige Banken ein kostenloses Girokonto anbieten und nur die Transaktionen gebührenpflichtig sind, bieten andere Banken keine kostenfreie Konten an. Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch!

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Polizei warnt: Falsche Bankmitarbeiter plündern Konto mit 120.000 Euro

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Fazit

In der heutigen Zeit besitzt fast jeder Verbraucher ein eigenes Girokonto, um Zahlungen zu tätigen, Geld abzuheben und Zahlungen zu empfangen. Die Banken bieten verschiedene Girokonten-Arten an und auch die Karten sind recht verschieden. Bevor Sie sich für ein Konto mit passender Karte entscheiden, sollten Sie sich genau informieren und sich auch über Gebühren und Kosten informieren.

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Onlinebanking: Wie sicher ist welches TAN-Verfahren? – Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung sorgt für optimale Sicherheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/onlinebanking-wie-sicher-ist-welches-tan-verfahren-die-zwei-faktoren-authentifizierung-sorgt-fuer-optimale-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/onlinebanking-wie-sicher-ist-welches-tan-verfahren-die-zwei-faktoren-authentifizierung-sorgt-fuer-optimale-sicherheit/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:45:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62151 Im Bereich des Online-Banking kommt es immer wieder zu Angriffen von Kriminellen, denn sie versuchen nicht nur an Informationen zu kommen, sondern auch an Geld. Die Wahl für das TAN-Verfahren ist sehr wichtig, denn es

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Im Bereich des Online-Banking kommt es immer wieder zu Angriffen von Kriminellen, denn sie versuchen nicht nur an Informationen zu kommen, sondern auch an Geld. Die Wahl für das TAN-Verfahren ist sehr wichtig, denn es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Wir informieren Sie über die gängigen Methoden und klären Sie auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Banking mit den Papier-TAN-Listen ist seit dem 14. September 2019 nicht mehr erlaubt und der Hintergrund sind die neuen Vorgaben der EU.
  • Mittlerweile bieten die meisten Banken eine sichere Alternative zu den Papierlisten an.
  • Der wichtigste Schutzfaktor sind aber immer noch Sie!

Bei einem normalen Überweisungsträger bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den Zahlungsvorgang, aber das ist beim Online-Banking nicht möglich. Die Unterschrift dient zur Verifizierung und die Bank stellt fest, ob es sich um den Kontoinhaber handelt oder um einen Betrüger.

Das TAN-Verfahren ist beim Online-Banking eine weit verbreitete Sicherheitsmaßnahme, aber es gibt auch noch die Benutzerkennung und das Passwort. Immer wieder ist das Online-Banking den Angriffen von Kriminellen ausgesetzt und aus dem Grund sollten Sie sich für ein sicheres Verfahren entscheiden. Die TAN kann von keiner fremden Person gelesen und missbraucht werden und das ist sehr wichtig.

Was ist die TAN?

Bei der TAN handelt es sich um die so genannte Transaktionsnummer und das ist ein Einmalpasswort. Sie besteht aus sechs Ziffern und wird als Online-Genehmigung für einen Bankauftrag angesehen. Sie ersetzt online also die Unterschrift.

Die Banken und Sparkassen müssen seit dem 14. September 2019 die TAN-Verfahren an die aktuellen europäischen Zahlungsdiensterichtlinien anpassen. Die TAN-Listen aus Papier sind nicht mehr zulässig und seit September verboten. Außerdem gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Kartenzahlung im Internet und auch beim Einloggen ins Online-Banking.

Online-Shopping mit der Kreditkarte – die Änderungen

Die Schonfrist wurde zwar verlängert, aber sie hat auch einmal sein Ende. Zunächst sollte eine Erleichterung der Kreditkartenzahlung bis zum 31.12.2020 durchgesetzt werden, aber die BaFin hat einen Aufschub gewährt.

Es kommt zu strengen Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf das Zahlen mit der Kreditkarte und diese Bestimmungen sollen nun alle in vollem Umfang zum 15.03.2021 greifen. Ab diesem Datum reicht es nicht mehr aus, dass die Prüfnummer der Kreditkarte beim Online-Shoppen hinterlegt wird, wie es eigentlich bis zum 1. Januar normal war. Die Kartenzahlung wird nicht mehr genehmigt, wenn kein zusätzliches Sicherheitsverfahren dazu kommt, wie die Transaktionsnummer auf dem Mobiltelefon. Seit dem 15. Januar 2020 müssen Zahlungen ab einem Wert von 250 Euro mit zwei Faktoren freigegeben werden und das wird als Zwei-Faktor-Authentifizierung bezeichnet. Ab dem 15. Februar trifft das auch auf eine Zahlungshöhe von 150 Euro zu und am Mitte März 2021 sind alle Regelungen in Kraft.

Wichtig:

Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung ist seit dem 14. September 2019 vorgesehen und wurde im Rahmen der Umsetzung der europäischen zweiten Zahlungsdiensterichtlinie eingesetzt, denn sie dient als verschärfte Sicherheitsmaßnahme beim Online-Banking und -Shopping.

Der Kunde muss bei jedem Anmeldevorgang nun nachweisen, dass es sich auch um die reale Person handelt und nicht um einen Betrüger. Dazu kommt es zu Faktoren aus dem Bereich Wissen, Besitz und Inhärenz. Beim Wissen wird auf das Passwort gesetzt, bei dem Besitz auf das Smartphone oder ein Tablet und bei der Inhärenz auf den Fingerabdruck. Auf das Smartphone oder Tablet wird der TAN geschickt und mit Hilfe diese TANs können Sie nachweisen, dass Sie es auch wirklich sind. Kartenbetrug soll dadurch der Vergangenheit angehören.

Die Unternehmen waren im Herbst 2019 noch nicht in der Lage die Kreditkartenzahlungen so umzurüsten, dass die neue Regelung sofort in Kraft treten kann. Aus dem Grund hat die Finanzdienstleistungsaufsicht eine Übergangszeit geschaffen, die Ende 2020 abgelaufen ist. Aber auch bis zu diesem Zeitpunkt waren viele Unternehmen noch nicht bereit und so kam es zu einem erneuten Aufschub. Jetzt haben die Onlinehändler die Möglichkeit, das neue Sicherheitsverfahren bis Mitte März 2021 einzusetzen, dann muss es bei der Bank freigeschaltet sein.

Die Onlinehändler und alle anderen Webseitenbetreiber mit Kartenzahlungsmöglichkeiten müssen die Plattformen ab Mitte März 2021 an die neuen Richtlinien angepasst haben, denn ansonsten darf der Kunde an der Kasse das Zahlungsmittel nicht mehr verwenden.

Handy Smartphone Symbolbild
ebay Kleinanzeigen: Betrug mit TAN-Codes und Cash-Codes – Verkäufer soll selbst zahlen

Sie möchten auf ebay Kleinanzeigen etwas verkaufen und haben auch schon einen Käufer gefunden? Dann müssen Sie aufpassen, denn immer öfter werden Nutzer auf Kleinanzeigenmärkten betrogen. Entweder nimmt der vermeintliche Käufer Ihnen die Ware ab

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Die verschiedenen TAN-Verfahren

Mittlerweile gibt es verschiedene TAN-Verfahren, die zum Einsatz kommen.

mTAN – die SMS aufs Smartphone

Ein TAN wird für jede Überweisung benötigt und bei diesem Verfahren bekommen Sie den TAN über eine SMS. Der TAN befindet sich in der SMS und damit können Sie den Banking-Vorgang fortsetzen.

Das mTAN-verfahren ist sehr sicher, aber sobald das Smartphone gestohlen wurde oder ein TAN abgefangen wird, dann kommt es zu Problemen. Auf das Verfahren sollten Sie verzichten, denn das Bundesamt BSI warnt vor dem mTan.

Push-TAN – Nachricht per Smartphone-App

Für jede Überweisung fordern Sie eine TAN und diese erhalten Sie mit einer speziellen App. Mit der App wird der TAN generiert und kann den Vorgang beenden.

Dieses Verfahren bietet eine hohe Sicherheit, wenn die für App und das Online-Banking verschiedene Geräte und Apps zur Anwendung kommen.

App-TAN – Einloggen in die Smartphone-App

Sie starten mit einer Überweisung und dann reagiert die Smartphone-App sofort. Loggen Sie sich mit dem vorher ausgesuchten Passwort ein und im Hintergrund wird die TAN generiert und übergeben. Die TAN sehen Sie nicht.

Dieses Verfahren punktet mit einer sehr hohen Sicherheit, wenn Sie für die App und das Online-Banking verschiedene Geräte und Apps verwenden.

Chip-TAN – das Lesegerät für Zuhause

Bei dem Chip-TAN Verfahren haben Sie einen TAN-Generator, der zum Lesen der Bankkarte gebraucht wird. Die Karte wird in den Schlitz gesteckt und durch den Chip wird die Karte ausgelesen. Die erforderliche TAN wird auf den Bildschirm angezeigt und kann dann eingetragen werden.

Das Verfahren hat eine hohe Sicherheit, denn es werden zwei Geräte verwenden und dazu noch die Bankkarte.

Photo-TAN

Im Grunde funktioniert das Verfahren genau wie das Chip-TANverfahren, nur dass kein flackerndes Feld erscheint, sondern eine Grafik. Die Grafik wird mit Hilfe der App auf dem Smartphone gelesen.

iTAN-Liste – die abgelöste Papiervariante

Die iTAN-Liste ist eine TAN-Liste auf Papier und diese ist weitgehend mittlerweile abgeschafft, aber vereinzelt ist sie immer noch im Einsatz. Die TANs stammen aus einer vorher erstellten Liste und werden auf die Liste gesetzt und an den Kunden geschickt. Mittlerweile darf dieses Verfahren nicht mehr verwendet werden, denn das schreibt die geltende Europäische Zahlungsdiensterichtlinie vor.

Das Verfahren gilt als besonders unsicher, denn es wird eine ganze Liste erstellt und keine individuelle TAN. Dadurch ist der Missbrauch deutlich einfacher.

Achtung:

Zur Nutzung brauchen einige der Verfahren die Eingabe eines Passwortes und zum Teil ist sogar ein biometrisches Merkmal notwendig. Die Eingabe mit Hilfe des Fingerabdrucks kann auch das Passwort ersetzen. Die Stiftung Warentest hat sich mit einigen der Banken-Apps beschäftigt und herausgefunden, dass nur 8 der 38 getesteten Apps einen Durchschnitt von Gut hatten. Der Datenschutz gilt als besonders kritisch und auch in Sachen Kosten kommt es zu großen Unterschieden.

Die TAN wird bei den modernen Verfahren bei jeder Überweisung entwickelt und dadurch ist der Code nur für eine bestimmte Zeit gültig.

Der Vorgang ist sicher, wenn viele Geräte beteiligt sind. Wickeln Sie auch bei den modernen Verfahren nicht alle Aktionen über das Smartphone ab und setzen Sie zwischendurch auf den Laptop, den Rechner oder das Tablet.

2018-01-18 norisbank Spam aktuell Aktivierung des pushTAN Verfahrens
norisbank Phishing: Diese Spam-Mails sind gerade aktuell

Derzeit erreichen uns vermehrt Hinweise zu einer E-Mail der norisbank. Kunden werden aufgefordert, ihr pushTAN Verfahren zu aktivieren. Allerdings führt der Link nicht zur norisbank sondern zu einer betrügerischen Seite, auf der Ihre Daten abgegriffen

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Ohne TAN sind klein Überweisungen möglich

Viele Banken bieten ihren Kunden einen besonderen Service, denn bei Kleinstüberweisungen unter 30 Euro ist meist keine TAN notwendig.

Allerdings hat dieser Service für die Bank einen großen Nachteil, denn kommt es auf den Verzicht der zweifachen Kundenauthentifizierung, dann kommt die Bank für einen möglichen Schaden auf. Sie kann keinen Ersatz von Ihnen verlangen und haftet für die komplette Summe.

Sicherheit beim Online-Banking

Wir haben Ihnen die wichtigsten Tipps für ein sicheres Online-Banking auf einen Blick zusammengestellt.

  • Für Ihren Banking-Zugang erstellen Sie ein starkes Passwort und nutzen dieses in keinen anderen Bereichen.
  • Die Zugangsdaten bewahren Sie an einem sicheren Ort auf und teilen die Informationen auch nicht per SMS oder E-Mail mit einer anderen Person.
  • Nutzen Sie Online-Banking niemals mit einem öffentlichen W-Lan, aber es gibt eine Ausnahme, nämlich, wenn Sie einen VPN-Tunnel nutzen.
  • Bei Verlust der Karte, melden Sie sich sofort bei der Bank und melden auch den Verlust eines Smartphones dort.
Symbolbild Banking-App
Polizeiwarnung: Betrüger versenden Link zu falscher Banking-App der Volksbanken Raiffeisenbanken

Die Ermittler der Task Force Cybercrime/Digitale Spuren (TFCC/DS) des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Göttingen warnen aktuell vor dem Versand von Links durch Kriminelle, welche zur Installation einer falschen Banking-App führen.  Im Kreis Göttingen hat sich eine 37-Jährige

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Banking

1. Wie sicher ist heute das Online-Banking?

In den letzten Jahren ist das Online-Banking immer sicherer geworden und bei der aktuellen Zwei-Faktoren-Authentifizierung ist die Sicherheit noch besser geworden.

2. Warum wird unter 30 Euro kein TAN verlangt?

Einige Banken bieten ihren Kunden den Service, dass bei Kleinüberweisungen unter 30 Euro keine TAN-Eingabe notwendig ist. Nicht alle Banken bieten diesen Service an, denn für die Bank entsteht ein großer Nachteil.

3. Was ist sicherer – eine App oder Online-Banking am Rechner?

Beide Varianten sind mittlerweile sehr sicher, denn Sie brauchen nicht nur einen Zugang, sondern auch einen TAN, um eine Überweisung zu tätigen. Nur beides zusammen sorgt für eine Überweisungsmöglichkeit.

4. Was kosten die TAN-Verfahren?

Die Nutzung des TAN-Verfahren ist in der Regel kostenfrei und wird durch die Gebühren für das Konto abgedeckt.

5. Ist der alte TAN-Generator noch gut?

Der TAN-Generator sollte regelmäßig ausgetauscht werden, denn die Technik erweitern und erneuert sich regelmäßig. Die ersten TAN-Generatoren funktionieren nicht mehr so gut, wie die neuen Modelle.

2018-03-15 SMS Phishing Deutsche Bank Konto gesperrt
Achtung: SMS der Deutschen Bank ist Phishing (Update)

Derzeit werden Bankkunden per SMS in die Phishing-Falle gelockt. Die SPAM-SMS im Namen der Deutschen Bank informieren über eine neue Aktivierung des photoTAN-Verfahrens. Warum die Nachricht ein Fake ist und Sie den Link nicht anklicken sollten,

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Fazit

Heutzutage ist Bargeld kaum noch unterwegs, denn mit Hilfe von Smartphone, Tablet, Online-Banking und den Apps ist das Zahlen einfach und schnell möglich. Aber wichtig ist die Sicherheit, denn gerade das Thema Online-Banking lockt viele Betrüger auf den Plan. Nutzen Sie die aktuelle Zwei-Faktoren-Authentifizierung, um die bestmögliche Sicherheit zu haben. Jeder TAN ist einzigartig und nur für eine bestimmte Zeit gültig, damit der Missbrauch reduziert wird.

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Onlinebanking und -shopping: Die TAN-Verfahren seit PSD2 sorgen für mehr Sicherheit beim bargeldlosen Bezahlen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/onlinebanking-und-shopping-die-tan-verfahren-seit-psd2-sorgen-fuer-mehr-sicherheit-beim-bargeldlosen-bezahlen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/onlinebanking-und-shopping-die-tan-verfahren-seit-psd2-sorgen-fuer-mehr-sicherheit-beim-bargeldlosen-bezahlen/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:44:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62142 Die EU sorgt für immer mehr Sicherheit, wenn es um das Thema Online-Banking und Bezahlen in Online-Shops geht und die Vergangenheit hat gezeigt, dass das auch gut ist. Aber einige Sparkassen und andere Banken nutzen

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Die EU sorgt für immer mehr Sicherheit, wenn es um das Thema Online-Banking und Bezahlen in Online-Shops geht und die Vergangenheit hat gezeigt, dass das auch gut ist. Aber einige Sparkassen und andere Banken nutzen diese Umstellung dazu, dass sie den Verbraucher immer mehr bedrängen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der EU gibt es seit dem 14. September 2019 eine ganz neue Sicherheitsvorkehrung im Bereich Online-Banking und auch für das Bezahlen in Online-Shops. Die bekannten Tan-Listen aus Papier sind nicht mehr erlaubt und auch im Bereich der Kreditkartenzahlung hat sich viel getan.
  • Die Sparkassen und Banken fordern immer mehr die Nutzung des Smartphone und die speziellen Apps. Alternativen gibt es kaum, denn es gibt nur noch SMS und Tan-Generatoren.

Die Tan-Listen aus Papier sind am 14. September 2019 von der EU abgeschafft worden.

Das hat sich geändert und die Gründe

Die Banken und ihre Kunden werden in der heutigen Zeit meist nur noch digital angegriffen, denn die Täter stürmen nicht mehr mit gezogener Waffe in die Bank, sondern schlage beim Online-Banking oder -Shopping zu. 

In den letzten Jahren hat die EU gerade in diesem Bereich dafür gesorgt, dass Sie als Verbraucher und Opfer nicht auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn Sie keinen schwerwiegenden Sicherheitsfehler begangen haben. Trotzdem nehmen die Schäden bei den Banken, Sparkassen und Zahlungsdiensten immer mehr zu und am Ende zahlen wie die höheren Kontogebühren und Preise sowieso alle.

Seit dem 14. September 2019 sind neue Regelungen durch die EU in Kraft getreten und die sollen es Betrügern deutlich schwieriger machen. Hierbei handelt es sich um die Zahlungsdiensterichtlinie II / PSD2. Die Banken und der Handel haben es nicht rechtzeitig geschafft, dass Sie de Verfahren für Online-Einkäufe umgestellt haben und somit hat die Finanzaufsicht BaFin eine Übergangsfrist gewährt. Der 31. Dezember 2020 ist der Stichtag für alle Debitkarten, Prepaidkarten und Kreditkarten, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass der Stichtag auf den 15. März 2021 verschoben wurde.

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Ein Kommentar

Zwei neue Schutzmechanismen sind in den EU-Regeln verankert

TAN für jeden Zahlungsvorgang Pflicht

Die Täter nutzen die Möglichkeit sich in die Online-Banking-Abläufe einzuschalten und die Aufträge zu verändern. Sie lenken die Überweisung beispielsweise auf das eigene Konto um, aber damit dies nicht mehr möglich ist, nutzen die Banken seit 2011 die TAN-Freigabe. Zu jeder Überweisung gehört ein TAN und diese Codes wurden entweder per SMS oder durch einen TAN-Generator erzeugt. In den letzten Jahren kam die APP aber immer mehr zum Einsatz, aber einige Banken haben bis zuletzt auf die Papier-TAN-Liste gesetzt. Aber seit dem 14. September 2019 ist die Papierform nicht mehr gültig und reicht der EU als Sicherheit nicht mehr aus.

Zwei Faktoren sind Pflicht

Beim Online-Banking brauchen Sie schon von Anfang an einen PIN zum Einloggen und einen TAN als Code für eine Überweisung. Allein mit einem geklauten Passwort kommt der Betrüger also nicht weit und hat keinen Zugriff auf das Geld. Noch mehr Sicherheit sollen der TAN per SMS oder mit einem TAN-Generator liefern. Auch wenn der Betrüger den Computer mit einem Virus infiziert, kommt er nicht mehr so leicht an die Überweisung ran.

Beim Online-Banking sah es meist anders aus, denn als Prüfnummer musste nur die Kreditkartennummer angegeben werden. Niemand konnte herausfinden, ob der Kartenbesitzer den Einkauf tätigte oder der Betrüger die Karte beziehungsweise die Daten nutzte. Nun hat es auch hier eine Änderung gegeben, denn der Sicherheitsaufwand vom Online-Banking trifft jetzt auch bei der Kreditkarte zu.

Gut zu wissen

Seit dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab einer Höhe von 250 Euro von zwei unabhängigen Faktoren freigegeben werden und ab dem 15. Februar 2021 greift diese Regelung auch für Überweisungen ab 150 Euro. Ab Mitte März 2021 sollen zwei Faktoren auch bei allen anderen Überweisungen und Zahlungen angewendet werden. Auch beim Online-Shopping müssen mindestens zwei der drei Merkmale zum Einsatz kommen.

Die folgenden drei Merkmale sind gemeint:

  • haben (Handy, SMS oder Karte)
  • wissen (PIN oder Passwort)
  • sein (biometrische Merkmale)

Durch die EU-Regeln kommt es zu einer weiteren wichtigen Neuerung, denn falls Betrüger Geld abheben, überweisen oder Waren kaufen, dann ist die Haftung klarer gestaltet. Die Banken, Sparkassen und Händler sind in der Verpflichtung die beschriebenen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten und wenn sie das nicht machen, dann entsteht ihnen der Schaden.

Beispiel:

Ihnen wird die Kreditkarte gestohlen und mit Hilfe der Kartennummer wird ein Einkauf getätigt. Der Händler arbeitet aber ohne die zwei Faktoren, dann ist zwar das Geld erst einmal weg, aber der Händler muss Ihnen das Geld erstatten.

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Die Ausnahme bestätigt die Regel

Diese Sicherheit ist mit einem hohen Aufwand verbunden und daher gibt es ein paar gesetzliche Ausnahmen, welche die Regeln bestätigen. 

  • Die Zahlungen bis zu einem Wert von 30 Euro sind in der Regel frei von diesen aufwändigen Sicherheitsverfahren, wenn zwischendurch eine Prüfung stattgefunden hat.
  • Das kontaktlose Bezahlen mit dem NFC-Chip im Smartphone oder der Karte ist je nach Anbieter bis zu 50 Euro problemlos möglich.
  • Jede Zahlung muss auch bei wiederkehrenden Zahlungen erneut bestätigt werden und das trifft beispielsweise bei Daueraufträgen von Miete und Strom zu. Sie richten einen Dauerauftrag in der Regel einmal ein und dann wird der Auftrag jeden Monat ohne eine Sicherheitsprüfung durchgeführt.
  • Sie haben beim Online-Shopping die Möglichkeit auf eine Vielzahl von alternativen Zahlungsempfängern zuzugreifen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen haben Anbieter die Möglichkeit sich von den Sicherheitsverfahren befreien zu lassen, aber das gilt nur für die Kreditkarte. In der Regel handelt es sich dann um technische Gründe, aber die bleiben eher die Seltenheit.
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Vorsicht vor Betrügern auch nach der Umstellung

Mittlerweile haben sich viele Kunden mit den neuen Sicherheitsverfahren vertraut gemacht und kommen ganz gut klar, aber die Betrüger geben nicht auf.

Die Betrüger setzen auf verschiedene Taktiken, um zu verwirren oder einen Phishing-Angriff auf die Konten zu starten.

Vergewissern Sie sich immer selbst, wie das Sicherheitsverfahren Ihrer Bank funktioniert, damit Sie nicht auf einen Betrüger reinfallen. Dabei werfen Sie ein Blick auf das Online-Banking und auf die Kreditkarten. Bei Unklarheiten fragen Sie sofort nach und lassen Sie sich nicht verunsichern. Bleiben Sie bei reinkommenden Mails immer skeptisch, vor allen Dingen wenn sie verdächtig formuliert sind.

Smartphone überall im Einsatz

Immer mehr Banken setzen heute auf die eigene App und das TAN-Verfahren und diese Lösung verursacht keine weiteren Kosten.

Die Kunden stehen dadurch unter einem gewissen Druck, denn sie müssen das Smartphone nutzen. Die Stiftung Warentest hat sich mit den Banking-Apps beschäftigt und herausgefunden, wie komfortabel sie sind.

Sie müssen sich regelmäßig ein neuen Smartphone kaufen, wenn Sie sich für das TAN-Verfahren per App entscheiden. Die meisten Bank-Apps funktionieren nicht mehr, wenn es für das alte Modell keine Sicherheits-Updates mehr gibt.

Sie wollen das Smartphone nicht nutzen, dann finden Sie beim Online-Banking mit Sicherheit eine Alternative. Die TAN-Generatoren oder die SMS-Tan sind heute nicht nur weit verbreitet, sondern auch sehr beliebt. Aber achten Sie hier unbedingt auf die Kosten und nutzen Sie im Zweifel ein preiswerteres Kontomodell. Einen Überblick über die einzelnen Kontomodelle und deren Kosten hat die Stiftung Warentest geschaffen.

Wir sehen absolut einen Trend in Richtung App, vor allen Dingen, wenn es um das Online-Shopping mit Kreditkarte geht. Es kommt sogar vor, dass Anbieter ohne Smartphone oder Tablet mit App keine Zahlung im Internet mehr ermöglichen. Dann bleibt Ihnen zunächst ein Kontowechsel oder Sie nutzen einfach eine Kreditkarte eines anderen Anbieters.

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Zusatzkosten für die Sicherheitsverfahren

Achten Sie unbedingt darauf, dass es einige Banken gibt, die für das Sicherheitsverfahren Kosten berechnen.

Für eine SMS entstehen beispielsweise Kosten und das ist sehr ärgerlich, wenn die Bank schon für das Einloggen ins Online-Banking eine SMS versendet, die zu bezahlen ist. Die TAN-Generatoren stellen die meisten Banken kostenfrei zur Verfügung, aber andere Generatoren müssen erstanden werden. Die Generatoren lassen sich für verschiedene Anbieter und Konten verwenden, denn sie sind einheitlich und lassen sich mit der Zahlungskarte bedienen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es ein klarer Fehler, wenn die Verbraucher für die Sicherheitsverfahren zahlen müssen. Es handelt sich schließlich nicht um eine Zusatzdienstleistung, wenn die Bank sich dafür schützen möchte, dass sie auf einen Betrüger reinfällt. Mit dem Kontoentgelt sollten eventuelle Kosten für diese Maßnahmen abgegolten sein. Die zusätzlichen Kosten sind von dem Gesetzgeber aber leider zugelassen.

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TAN zum Einloggen ins Online-Banking

Schon der Zugang zum Online-Banking ist bei einigen Instituten nur mit einem TAN möglich und andere warnen dafür, dass schon bei der Anmeldung ein TAN ausgegeben wird.

In der Vergangenheit war das ein beliebter Trick der Betrüger. Aber was stimmt den jetzt?

Für die Anmeldung beim Online-Banking ist es künftig Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen, dass Sie sich mit PIN und TAN einloggen.

  • Sie bekommen beim Online-Banking nicht nur Zugriff auf die aktuellen Vorgänge, sondern können auch Vorgänge der vergangenen 90 Tage einsehen.
  • Es sind mehr als 90 Tage vergangen, seit dem Sie sich mit dem TAN angemeldet haben.
  • Die erste Anmeldung fürs Online-Banking.

Letztendlich dient der zusätzliche Aufwand beim Einloggen in erster Linie Ihrer Sicherheit. Betrüger und andere fremde Personen haben keine Möglichkeit auf Ihr Konto zuzugreifen und somit sind die Daten gut geschützt. Ein angenehmer Service ist, wenn Sie kostenlos viele Monate Zugriff auf die Kontoauszüge haben.

Die Bank verlangt seit dem 14. September 2019 beim Anmelden einen TAN, dann handelt es sich um ihr gutes Recht. Aber Sie sollten wachsam sein, wenn auf einmal Aktionen mit einem TAN bestätigt werden müssen und das eigentlich nicht so war. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bank!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema TAN-Verfahren

1. Wie sicher ist das TAN-Verfahren?

Das TAN-Verfahren ist sehr sicher und schützt Sie vor Betrügern.

2. Was kostet ein TAN-Generator?

Mittlerweile wird der TAN-Generator von vielen Banken kostenfrei zur Verfügung gestellt, aber er kann auch im Internet ab 5 Euro erstanden werden.

3. Wie funktioniert das TAN-Verfahren?

Für jede Überweisung brauchen Sie einen TAN und dabei handelt es sich um eine willkürliche Ziffernfolge, die entweder per Generator, SMS oder App generiert wird. Nur mit Hilfe des TANS wird die Überweisung bestätigt.

4. Wie oft wird ein TAN genutzt?

Jeder TAN kommt nur einmal zur Anwendung und bei einer neuen Überweisung kommt es zu einer neuen Ziffernfolge.

5. Warum brauche ich für Kontoauszügen von vor sechs Monaten einen TAN?

Der TAN dient der eigenen Sicherheit, damit eine fremde Person keinen Zugriff hat. Die Bank versichert sich, dass nur die berechtigte Person Zugriff hat und schützt sich so vor Schaden.

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Fazit

Seit dem 14. September 2019 gibt es ein neues Sicherheitsverfahren im Bereich Online-Shopping und Online-Banking. Das Verfahren greift bei jeder Bank und jedem Online-Händler und sorgt für Sicherheit im Internet. Bislang konnten Betrüger schnell an Informationen und an Konten kommen, aber mit dem neuen Sicherheitsverfahren wird ihnen das Leben schwer gemacht und Sie können ohne Probleme im Internet Shoppen und bezahlen. Der Aufwand ist minimal und kostet keine zusätzlichen Gebühren.

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Phishing: Online-Banking zieht Gauner an und verursachen Schäden in Millionenhöhe https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/phishing-online-banking-zieht-gauner-an-und-verursachen-schaeden-in-millionenhoehe/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/phishing-online-banking-zieht-gauner-an-und-verursachen-schaeden-in-millionenhoehe/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:29:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68553 Das Internet ist nicht nur eine interessante Sache in Bezug auf Einkaufen und als Informationsquelle, sondern auch ein Spielplatz für Gauner. Gerade, wenn es um die Kontodaten geht sind die Gauner unterwegs und fischen sie

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Das Internet ist nicht nur eine interessante Sache in Bezug auf Einkaufen und als Informationsquelle, sondern auch ein Spielplatz für Gauner. Gerade, wenn es um die Kontodaten geht sind die Gauner unterwegs und fischen sie millionenfach ab. Dabei setzen Sie auf den Versand von Spam-Mails, um sich geheime Informationen für den Zugang zu erschleichen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit unberechtigt Bares abzugreifen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Spam-Mails landen jeden Tag in Massen in jedem E-Mail-Konto, aber der richtige Umgang mit diesen lästigen Zusatzmails ist wichtig.
  • Ignorieren Sie die Spam-Mails, denn in der Regel sind falsche Links enthalten, so dass der Nutzer der Meinung ist, dass der Link direkt zur Hausbank führt.
  • Aber nicht nur falsche Links zu Banken sind enthalten, denn das Problem haben auch Onlinehändler, Paketdienste, Telefonanbieter und Onlinebezahldienste.

Kontodaten millionenfach abgefischt

Jeden Tag erhalten Sie zahlreiche Spam-Mails, die mit verschiedenen Betreffs zur Öffnung locken, aber Sie sollten keine diese Mails öffnen.

In den Mails befinden sich meist falsche Links, mit denen Gauner versuchen geheime Zugangsinformationen zu Ihrem Bankkonto zu erhalten. Dabei arbeiten Sie einfach mit einem falschen Link, der zur Homepage Ihrer Bank führen soll. Aber dabei handelt es sich nur um einen sehr gut nachgebauten Nachbau der Seite und im Endeffekt geben Sie Kontoinformationen preis. Diese Spam-Mails sind millionenfach unterwegs und die Gauner erschleichen sich unzählige Kontodaten.

Aber nicht nur die Banken haben mit den Gaunern zu kämpfen, denn auch Onlinehändler, Telefonanbieter und Paketdienste müssen sich mit dem Ärgernis rumärgern. Experten sprechen vom Passwort-Fischen (Phishing) und mittlerweile ist das Phishing weit verbreitet. Der Nutzer wird mit Hilfe der Spam-Mail dazu aufgefordert die eigene Kontonummer und den Pin einzugeben. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Gauner aus angeblichen Sicherheitsgründen einen Code verlangen, um das Konto wieder freizuschalten. Als Alternative bieten sich eine Datei an, die Sie einfach öffnen sollen. Allerdings ist ein Schadprogramm enthalten, wie ein Virus oder ein Trojaner.

Wenn Sie dieser Bitte Folge leisten, dann schalten Sie das Konto tatsächlich frei, aber nur für den Zugriff der Gauner. Einen anderen Sinn hat die Spam-Mail nämlich nicht.

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Tipps gegen Phishing

Wenn Sie sich an die nachfolgenden Tipps halten, dann gehen Sie den Online-Dieben nicht in das unschöne Phishing-Netz.

Verwenden Sie eine moderne Software

Eine Antiviren-Software ist auf jedem Rechner mit Internetzugang ein Muss und darüber hinaus gibt es auch noch Internet-Browser, die einen guten Schutz gegen die Phishing-Attacken bieten. Aber Sie sollten darauf achten, dass Sie immer die neuste Version auf dem Rechner haben. Vergessen Sie auch nicht regelmäßige Updates zu machen, so dass das Anti-Viren-Programm, der Internetbrowser und das Betriebssystem immer auf dem neusten Stand sind. In der Regel funktionieren die Updates automatisch. Außerdem sollten Sie sich bei Ihrer Hausbank nach den Sicherheitsvorkehrungen in Bezug zur Abwehr von betrügerischen Angriffen auf das Onlinebanking informieren.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
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Legen Sie eine sichere Adresse an

Aus Sicherheitsgründen legen Sie die Internetadresse der Hausbank immer selber an und geben diese auch immer selber ein. Als Alternative können Sie auch den Link im Browser einfügen. Seien Sie immer auf der Hut, wenn es um Links, Angaben für dritte Parteien oder andere Funktionen mit einem Link in einer Mail geht. Beim Online-Banking müssen Sie immer auf eine gesicherte https-Verbindung setzen, so dass Sie auf eine unverschlüsselte http-Seite verzichten. Sie erkennen eine sichere Seite an dem Verschlüsselungs-Symbol, wobei es sich um ein kleines Schloss handelt.

Vorsicht, denn mittlerweile arbeiten auch die Kriminellen mit https-Seiten, so dass eine https-Seite mittlerweile keine 100%ige Sicherheit mehr bietet.

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Seien Sie immer ein wenig misstrauisch

Normalerweise schickt Ihnen die Bank keine Mails, dann können Sie davon ausgehen, dass die Nachricht in ihrem E-Mail-Fach nicht von der Bank, sondern von den Gaunern stammt. Nutzen Sie auf keinen Fall die enthaltenen Links. Zu den besonders gefährlichen Links gehören Links mit langen kryptischen Anhängen, denn darin ist meist die Adresse des betrügerischen Servers versteckt. Auch ein fortgeschrittener Nutzer kann hier leicht in Straucheln geraten, denn die angesurfte Adresse sieht teilweise täuschend echt aus. In den Phishing-Mails sind zudem Aufforderungen enthalten, damit Sie sensible Daten preisgeben. Dazu gehört nicht nur das Passwort, sondern auch der PIN. Die Gauner setzen dabei auf sehr plausible Begründungen, aber eines sollten Sie wissen, die Bank fordert Sie niemals auf, geheime Daten per Mail zu übermitteln. Die beiden geheimen Angaben sind nur für Kontobewegungen von Nöten.

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Handeln Sie schnell

Handeln Sie schnell, wenn Sie dennoch ein Opfer einer sogenannten Phishing-Attacke werden und Passwort, PIN oder TAN auf einer bankähnlichen Seite angegeben haben. Wenden Sie sich sofort an die Bank und ändern Sie den PIN. Lassen Sie das Konto und vor allen Dingen den Onlinezugang sofort bei der Bank sperren. Danach folgt der Schritt zur Polizei, denn eine Anzeige ist wichtig. Beim Phishing handelt es sich schließlich um eine Straftat. Heben Sie die Mail auf und leiten Sie diese an die Bank und die Strafverfolgungsbehörden weiter, denn sie kann bei der Ermittlung von großer Wichtigkeit sein. Löschen Sie die Mail nicht, denn es handelt sich um ein wichtiges Beweismittel.

Behalten Sie Ihr Konto im Blick

Grundsätzlich sollten Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig einer Kontrolle unterziehen, denn nur so können Ihnen fehlerhafte und betrügerische Abbuchungen umgehend auffallen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Phishing

1. Wie erkennt man Phishing-Mails?

Die Phishing-Mails sehen mittlerweile sehr echt aus, aber Sie können die falschen Mails an ein paar Dingen gut erkennen. Es kommen Drohungen zum Einsatz, Sie werden aufgefordert geheime Informationen preis zu geben, es sind Links oder Formulare in der Mail und es gibt einen dringenden Handlungsbedarf.

2. Wie gefährlich ist Phishing?

Phishing ist sehr gefährlich, denn mittlerweile kommt es zu Schäden im zweistelligen Millionenbereich und nach oben sind noch keine Grenzen zu erkennen.

3. Welchen Schaden macht Phising?

In erster Linie sorgt Phishing für einen finanziellen Schaden, denn das Ziel der Betrüger ist es, die geheimen Kontodaten zu erfahren und somit Geldbeträge vom Konto abzubuchen.

4. Wie sicher ist das Löschen von Spam-Mails?

Experten sind der Meinung, dass die Spam-Mails sofort zu löschen sind. Werfen Sie einen Blick auf die Versender und wenn es sich um unbekannte Adressen handelt, dann löschen Sie die Spam-Mails sofort.

5. Wie kann man sich vor Phishing schützen?

Es gibt ein paar Möglichkeiten, um sich vor Phishing zu schützen. Die erste Möglichkeit ist, dass Sie immer auf aktuelle Versionen setzen und die Anti-Viren-Software regelmäßig aktualisieren. Arbeiten Sie nur mit den neuen Versionen, denn sie werden den Gegebenheiten angepasst und bieten den besten Schutz.

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Polizei warnt: Betrug beim Onlinebanking – So schützen Sie sich

Nutzen Sie für Ihre Bankgeschäfte auch das Onlinebanking? Dann könnten Sie zum Ziel von Kriminellen werden. Diese versuchen mit einer neuen Masche an das Geld der Kunden zu kommen. Damit tricksen Sie das grundsätzlich sichere

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Fazit

In den letzten Jahren sind Phishing-Mails immer mehr in den Vordergrund gerückt und sie verursachen Millionenschäden. Die Gauner setzen darauf, dass die Verbraucher nicht informiert sind und sorgen dafür, dass geheime Zugangsdaten preisgegeben werden. Sie sollten sich ausführlich informieren und mit neuen Betriebssystemen und Updates arbeiten. Außerdem sollten Sie im Internet immer achtsam unterwegs sein, dann können Sie sich vor Phishing-Attacken gut schützen.

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Welche Zahlungsmethoden im Internet sind sicher? Was dürfen sie kosten? Vorsichtig ist wichtig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahlungsmethoden-im-internet-sind-sicher-was-duerfen-sie-kosten-vorsichtig-ist-wichtig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahlungsmethoden-im-internet-sind-sicher-was-duerfen-sie-kosten-vorsichtig-ist-wichtig/#respond Wed, 23 Feb 2022 12:04:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60071 Anbieter ermöglichen in der Regel die Zahlung mit unterschiedlichen Zahlungsarten – doch welche gilt als sicher? Ist es rechtens, wenn ein Händler für manche Zahlungsmittel eine Gebühr verlangt? Wie zahlt es sich online sicher? Die

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Anbieter ermöglichen in der Regel die Zahlung mit unterschiedlichen Zahlungsarten – doch welche gilt als sicher? Ist es rechtens, wenn ein Händler für manche Zahlungsmittel eine Gebühr verlangt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kunde muss sich mit dem Zahlungsmittel zufriedengeben, das angeboten wird.
  • Als sehr sicher gilt die Zahlung mittels Rechnung oder Einzugsermächtigung.
  • Für die Zahlung mit Karten dürfen Händler im Internet keine Gebühr veranschlagen.

Wie zahlt es sich online sicher?

Die Zahlung auf Rechnung oder mit Erteilung einer Einzugsermächtigung gilt generell als sicherste Zahlungsmethode.

Sie haben hier nicht das Risiko, z.B. bei fehlender Lieferung oder bei falscher oder beschädigter Ware auf Ihr Geld warten zu müssen. Denn Sie bezahlen erst, wenn die Ware auch wie bestellt ankommt. Haben Sie die Methode Einzugsermächtigung gewählt, so können Sie gegen die Abbuchung innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen. Ihre Bank bucht dann das Geld auf Ihr Konto zurück.

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(Un)sichere Zahlungsmethoden im Internet: Das müssen Sie wissen

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Online-Bezahlsysteme

Sie können in vielen Online-Shops über diverse Online-Bezahlsysteme wie PayPal Rechnungen begleichen.

Für Sie hat das den großen Vorteil, dass Ihre Kontodaten nicht an Dritte weitergegeben werden, obgleich Sie die Rechnung sofort direkt bezahlen. Zudem ist es notwendig, dass Sie sich bei dem Bezahldienst registrieren und diese Zugangsdaten darf natürlich auch niemand erfahren. Falls Sie die Methode Sofortüberweisung wählen, nutzen Sie zwar Ihr Online-Banking Passwort, geben dieses aber nicht über Ihr Online-Banking-Portal ein. Ferner hat seit 13.01.2018 die Finanzaufsicht FaFin Ihre Hand über den Bezahlsystemen. Außerdem ist es Ihrer Bank nicht erlaubt, Ihnen die Herausgabe Ihrer persönlichen Zugangsdaten an die diversen Bezahlsysteme zu verbieten. Bedenken Sie, dass es bei diesen Zahlungsmethoden möglich ist, auch sensible Kontodaten zu erfahren.

Bereits vor Beginn Ihres Bestellvorgangs muss Sie der Online-Händler über die verschiedenen Zahlungsmethoden informieren. Somit ist es nicht möglich, dass Sie Ihre Bestellung erst ausführen und am Ende erfahren, dass es die Zahlung per Rechnung nicht gibt. Jedoch ist bei der Zahlung auf Rechnung eine Bonitätsprüfung möglich. In diesem Fall kann der Händler bei schlechter Bonität die Zahlung auf Rechnung ablehnen und andere Möglichkeiten anbieten.

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PayPal Phishing: Übersicht gefälschter E-Mails (Update)

Vorsicht, neue Bedrohung „Nachricht von Ihrem Kundenservice“ im Umlauf. Betrüger versuchen mit Phishing-Mails ahnungslose PayPal-Kunden in die Falle zu locken. Es geht um neue Sicherheitsbestimmungen, Daten-Verifizierungen  oder angebliche Rücklastschriften. In unserer Übersicht finden Sie alle aktuell versendeten

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Extrakosten sind nicht erlaubt

Seit 13.01.2018 ist es Online-Händlern untersagt, für Kartenzahlung extra Kosten zu erheben.

Diese Regelung gilt für ganz Europa und basiert auf den neuen Zahlungsdienst-Richtlinien. Ebenso gehören hierzu gängige Zahlungsmöglichkeiten wie Kreditkarte, Girokarte, Visa oder Mastercard. Ferner haben die Händler den Vorteil, dass sie für Zahlungen wie SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift keine Gebühren mehr bezahlen müssen. Auch im stationären Handel müssen sich Händler daran halten.

Laut einem Urteil vom Landgericht München I (Urteil vom 13.12.2018, Az. 17 HK O 7439/18) muss der Kunde auch keine Gebühren entrichten, wenn er Bezahldienste wie PayPal oder Sofortüberweisung nutzt. Indes hat PayPal sogar in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass Händler vom Kunden kein Entgelt verlangen dürfen.

Kosten für Rechnungen

Geht es um Zusatzkosten für die Zahlung auf Rechnung, so gibt es hier noch keine endgültige Klärung.

Eigentlich spricht es gegen die Kosten, weil per SEPA-Überweisung bezahlt wird. Überweisungen sind mittlerweile entgeltfrei. Eine gerichtliche Entscheidung hierfür gibt es aber noch nicht.

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ebay E-Mail : Ihre Zahlung ist bald fällig… – Echt oder Fake?

Sie sind Kunde bei dem Auktionshaus ebay und haben eine E-Mail mit dem Betreff „Ihre Zahlung ist bald fällig. Zahlung und aktualisierte Informationen erforderlich.“ bekommen? Wir erklären, ob die Nachricht echt ist und wie Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Welche Zahlungsmethoden im Internet sind sicher? Was dürfen sie kosten? – Vorsicht ist wichtig

1. Dürfen Händler die PayPal-Gebühren auf Käufer abwälzen?

Dies ist nicht rechtens und wird sogar in der AGB von PayPal ausdrücklich verboten.

2. Welche Zahlungsart gilt generell als sicher?

Mit Kauf auf Rechnung oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung liegen Sie auf der sicheren Seite. Sie bezahlen die Rechnung erst, wenn Sie die passende Ware erhalten haben. Gegen die Lastschrift dagegen können Sie innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen und bekommen das Geld dann zurück.

3. Darf der Händler den Kauf auf Rechnung ablehnen?

In der Regel wird während des Bestellvorgangs auch Ihre Bonität überprüft. Sollte diese negativ ausfallen, so hat der Verkäufer das Recht, Ihnen andere Zahlungsmethoden anzubieten.

4. Wo sehe ich, welche Zahlungsmittel der Händler anbietet?

Meist können Sie dies ganz unten auf der Website ersehen. Spätestens bei Beginn des Bestellvorgang muss der Händler Sie aber darauf hinweisen.

5. Warum ist es ungünstig per Vorkasse oder Kreditkarte zu bezahlen?

Sollte Ihre Ware nicht ankommen, fehlerhaft oder gar falsch sein, so müssen Sie sich darum kümmern, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Dies kann seine Zeit dauern und kostet nur Zeit und Nerven.

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Urteil: Aufpreis für Zahlung per SEPA-Überweisung ist unzulässig

Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels

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Fazit

Online-Verkäufer wollen immer öfter die Gebühren für verschiedene Zahlungsmethoden auf die Käufer abwälzen. Gerade auf PayPal wurde diese oft versucht, da der Verkäufer für den Erhalt des Geldes eine Gebühr an PayPal zahlen muss. Diese wollten die Verkäufer einfach an die Käufer abwälzen. Mittlerweile gibt es sogar Gerichtsurteile, dass dies bei den unterschiedlichen Zahlungsmethoden nicht erlaubt ist. Überlegen Sie sich grundsätzlich gut, wie Sie bezahlen möchte, damit Sie auf der sicheren Seite sind und möglichst wenige Daten im Internet preisgeben.

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