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]]>Gut aufgemachte Fakeshops sind leider nicht direkt als solche zu identifizieren: Je professioneller und seriöser eine Website aussieht, umso weniger vermuten Kaufinteressenten dahinter einen Fake-Shop. Vor allem sind es gute Kopien von Produktbildern und zugehörigen Infos, die Vertrauen erwecken. Hat der Shop-Betreiber dies erst erreicht, ist eine Bestellung recht wahrscheinlich. Dies gilt erst recht, wenn der Preis für das gewünschte Produkt unschlagbar günstig zu sein scheint.
Wer tatsächlich bei einem Fake-Shop bestellt, hat üblicherweise eine Vorauszahlung zu leisten. Für die Zahlung erhält der Kunde dann häufig minderwertige Produkte oder gar keine Ware. In Erklärungsnot geratene Händler geben gerne Lieferschwierigkeiten an oder sind für den Käufer gar nicht erst zu erreichen.
Achtung: Neue Fakeshops entdeckt! Das Geld ist weg und die Ware kommt nicht oder es kommt nur minderwertige Ware. Diese Erfahrung machen einige Verbraucher in Deutschland beim Onlineshopping. Betrüger eröffnen Onlineshops, die es nur virtuell
Gesundes Misstrauen ist absolut vor einer Online-Bestellung angebracht. Wichtig ist es, auf die folgenden Aspekte zu achten:
Mit Käuferschutz-Siegeln wird in Onlineshops ein sicherer Einkauf beworben. Auch das EHI-Siegel soll für mehr Sicherheit beim Onlineshopping sorgen. Doch es gibt auch viele Fälle von Siegelmissbrauch. Wir erklären Ihnen, wie Sie das EHI-Siegel überprüfen.
Wer schnell und konsequent handelt, kann möglicherweise dafür sorgen, dass der Fake-Shop den Betrag nicht erhält oder behält.
FAQs zum Thema Fake-Shops
Die einzige Möglichkeit den Betrag nach Buchung auf dem anderen Konto zurückzubekommen, ist eine Anfrage von Bank zu Bank. Die Empfängerbank müsste dann den Händler kontaktieren und die Rückbuchung beantragen.
Nach einer Anzeige nimmt die Polizei die Ermittlungen gegen den Fake-Shop auf. Im günstigsten Fall erhalten Sie letztlich Ihr Geld zurück.
Als die sichersten Varianten sind die Zahlung per Rechnung und die Einzugsermächtigung zu nennen.
Stellen Sie möglichst rasch Strafanzeige und kontaktieren Sie Ihre Bank. Womöglich kann Ihre Bank das Geld noch zurückholen.
Bei SSL (Secure Sockets Layer) handelt es sich um Verschlüsselungsprotokoll, das der sicheren Datenübertragung dient. Wichtig ist dieses Verfahren insbesondere für persönliche Daten und Zahlkarten-Transaktionen.
Online-Einkäufe sind umso attraktiver, je preisgünstiger die gesuchten Produkte sind. Auf der Suche nach schönen und günstigen Produkten kann es aber durchaus passieren, dass Sie an einen Fake-Shop geraten. Deshalb sollten Sie vor einer Bestellung in einem Ihnen unbekannten Online-Shop erst einmal kontrollieren, mit wem Sie es zu tun haben. Insbesondere sollten Sie von der Zahlung per Vorkasse Abstand nehmen und eine Bestellung vermeiden, wenn Sie Zweifel an Siegeln, Impressum und/oder AGB haben.
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]]>Bereits seit mehreren Jahren praktizieren deutsche Online-Shops, was ihnen US-amerikanische Händler vormachen: „Cyber Monday“, „Cyber Week“ und „Black Friday“ sind nur einige Beispiele für großartig angekündigte Preisrabatte. Amazon hat seinen Kunden als besonderes Highlight die „Amazon Prime Days“ zu bieten. Angebote dieser Art sollen potenzielle Käufer nicht nur mit vermeintlich attraktiven Preisen, sondern auch mit zeitlicher und teilweise mengenmäßiger Beschränkung locken.
Ende November warten der Black Friday und der Cyber Monday wieder auf Schnäppchenjäger. Die Tage sollen das Weihnachtsgeschäft ankurbeln. Doch kann man am Black Friday und am Cyber Monday wirklich echte Schnäppchen bekommen und wie stellt man
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Internet bietet, um wirklich vorteilhafte Preise zu finden. Achten Sie auf Sicherheit bei jedem Online-Kauf.
Gerade über diese Plattform bieten viele Händler Produkte zu besonders niedrigen Preisen an. Leider fanden und finden sich immer wieder Fake-Angebote: Die Kunden sollen die bestellte Ware per Vorkasse zahlen, die sie dann aber gar nicht bekommen. Gerade wenn Sie auf Schnäppchenjagd sind, sollten Sie auf einen sicheren Einkauf achten, um auf keinen Fake-Shop hereinzufallen. Anstelle der Vorkasse ist die Zahlung per Lastschrift oder auf Rechnung vorzuziehen.
Denn zumeist beziehen sich die Einsparungen auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des jeweiligen Herstellers. Allerdings verlangen die meisten Händler für die Produkte ohnehin weniger als den UVP. Nach mehreren Stichproben konnte eine der deutschen Verbraucherzentralen in Deutschland zum Beispiel belegen, dass die versprochenen Rabatte im Schnitt höchstens 20 Prozent anstatt der angegebenen 50 Prozent erreichten.
Gewöhnen Sie sich an, Preise zu vergleichen und nicht direkt das verlockende Sonderangebot zu bestellen. Um einen günstigen Preis ausfindig zu machen, sollten Sie wenigstens zwei Preissuchmaschinen verwenden. Wenn Sie sich nun für das günstigste Angebot (inklusive Versandkosten) entscheiden, können Sie das Gewünschte tatsächlich vorteilhaft erwerben.
Mit Druck auf potenzielle Käufer arbeiten einige Händler gerne. Gerne nutzt das Marketing beispielsweise ablaufende Balken für den Lagerbestand oder eine ablaufende Uhr für die Dauer des Angebotes. Lassen Sie sich weder von einer dieser beiden Varianten noch von einer anderen unter Druck setzen! Sie sollten sich unbedingt die Zeit nehmen, Preis, Produkt und Bestellung eingehend zu überprüfen. Sinnvoll ist es zudem einen Anbieter auszuwählen, dessen Service eine kostenlose Stornierung zulässt. Denn vielleicht finden Sie nach der Bestellung doch noch ein günstigeres Angebot.
Machen Sie gegebenenfalls von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn die kostenlose Stornierung nicht möglich sein sollte. Üblicherweise können Sie den getätigten Online-Einkauf binnen 14 Tagen nach Warenlieferung widerrufen – und zwar ohne hierfür Gründe angeben zu müssen. Abhängig von den Serviceleistungen des gewählten Händlers müssen Sie jedoch womöglich die Rücksendekosten tragen. Überprüfen Sie deshalb vor dem Kauf die geltende Widerrufsbelehrung.
Unabhängig davon, ob Sie ein Sonderangebot nutzen oder etwas zum regulären Preis kaufen möchten, gibt es einiges in puncto Sicherheit zu beachten. Die Tipps des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lauten wie folgt:
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
FAQs zum Thema Schnäppchenjagd im Online-Handel
Nach wie vor kommt es vor, dass Verkäufer für die Bezahlung per PayPal eine geringe Gebühr erheben. Aber weder für PayPal noch für die Nutzung anderer Bezahldienste dürfen Extrakosten erhoben werden.
Für denjenigen, der Produktpreise vergleichen möchte, ist die Verwendung der Preissuchmaschine gratis. Die Vergleichsportale finanzieren sich durch Provisionen, die sie von den Händlern nach erfolgtem Verkauf des gesuchten Produktes erhalten.
Die Verwendung der SSL-Verschlüsselung ist mit der Nutzung eines Zertifikats verbunden, das für eine bestimmte Laufzeit Geld kostet. Diese zusätzlichen Kosten möchten sich einige Händler sparen.
Auch Online-Shops dürfen keine irreführende Werbung verwenden. In Zusammenhang mit Rabatten sind falsche Angaben zu den Bedingungen und Gründen gemeint. Ein Beispiel wären, angeblich gruppenbezogene Preisnachlässe, die jedoch für jeden Kunden gelten.
Rein rechtlich betrachtet, muss eine Rabattaktion so lange dauern, wie der betreffende Shop diese angekündigt hat. Jedoch kann die Information „Nur solange der Vorrat reicht“ eine vorzeitige Beendigung rechtfertigen.
Keine Frage: Online zu shoppen ist praktisch und zeitsparend. Wenn Sie außerdem noch von attraktiven Preisnachlässen profitieren können, ist die moderne Art einzukaufen umso interessanter. Gerade bei stark beworbenen Sonderangeboten und Rabattaktionen sind aber Vorsicht geboten: Es gibt durchaus Online-Shops, die mehr versprechen, als sie halten möchten.
Die richtige Vorgehensweise, online günstig einzukaufen ist die, zunächst zwei oder drei Preissuchmaschinen zu nutzen. Die eigentliche Bestellung des Produktes beim günstigsten Anbieter sollte erst nach Kontrolle der Sicherheitsaspekte erfolgen.
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]]>Heute ist das Bestellen im Internet an der Tagesordnung und da kommt es auch schon einmal vor, dass bei einem Online-Händler aus dem Ausland eine Bestellung ausgeführt wird.
Wenn der Händler innerhalb der EU seinen Sitz hat, dann ist das gar kein Problem, denn aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte, gelten innerhalb der EU meist die gleichen rechtlichen Bedingungen. Beispielsweise müssen die Informationspflichten erfüllt sein und zudem muss der Verkäufer auf jeden Fall auf die anfallenden Zusatzkosten hinweisen. Außerdem besteht ein sogenanntes 14-tägiges Widerrufsrecht innerhalb der EU. Sie müssen zudem nicht mit Einfuhrzöllen rechnen. Verbrauchersteuern müssen Sie nur bei einzelnen Produkten bezahlen und dazu gehören Kaffee, Tabak und Alkohol.
Heutzutage ist es gang und gäbe, gewisse Einkäufe im Internet zu tätigen. Doch wo sich Käufer tummeln, sind in der Regel auch Betrüger nicht weit. Der weltweite Handel über das Internet macht den Online-Einkauf nicht
Aber es gibt auch zahlreiche Online-Händler, die nicht innerhalb der EU sitzen und bei denen die Verbraucher bestellen. Hier sieht die ganze Sachlage anders aus, denn die Frage nach dem anwendbaren Recht unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Wenn Sie sich für den Einkauf außerhalb der EU entscheiden, dann ist das anwendbare Recht nicht immer eindeutig. Im Grunde kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Das Recht kann zunächst von einem bestimmten Staat gewählt werden, aber das zwingende Recht darf nicht nachteilig geändert werden. Das gilt in erster Linie für den Widerruf und die Gewährleistung.
Aber auch die Ausrichtung des Unternehmens ist entscheidend, denn es gibt Unternehmen, die für den internationalen Markt aktiv sind. Das erkennt man in erster Linie daran, dass die Werbung, die Internetseite und andere Hilfsmittel in mehreren Sprachen ausgearbeitet sind. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen aus Singapur auch für den internationalen Markt aktiv ist, dann wird die Internetseite nicht nur in der Landessprache sein, sondern auch in Englisch, Deutsch und in anderen Sprachen. Es gibt aber auch Unternehmen, die nur auf das eigene Land ausgerichtet sind, dann ist die Internetseite beispielsweise nur in der Landessprache. Ist dies der Fall, dann kommt meist das geltende Recht des Landes zum Einsatz.
Vielen Verbrauchern ist es nicht aufgefallen, aber beim Online-Shopping gibt es Seiten, bei denen Sie auf andere Shops geleitet werden. Diese Shops befinden sich meist im Ausland. Geoblocking ist das Thema, aber mittlerweile ist Geoblocking
Bei den Unternehmen kommt es sehr stark auf die Homepage also die Internetpräsenz an. Mittlerweile gibt es verschiedene Indizien, die auf die rechtlichen Regelungen hindeuten, aber allein nicht ausreichen.
Die folgenden Indizien können Hinweise sein:
Wenn Sie diese Indizien finden, dann kann es sein, dass das deutsche Recht nach einem Kauf angewendet werden kann. Allerdings kann eine Beurteilung mitunter sehr kompliziert sein und im Zweifelsfall sollten Sie von einer Bestellung absehen.
Je bekannter eine Marke, desto größer ist oftmals derjenige Anteil am Preis, der für den großen Namen zu zahlen ist. Das lockt immer wieder Betrüger auf den Plan, die mit gefakten Markenprodukten im Netz schnelles
Im Grunde können Sie sich gerade bei einem Kauf über das Internet nicht zu 100% sicher sein, aber Sie können sich direkt beim Händler nach dem geltenden Recht erkundigen.
Zudem können Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Für die Einfuhr der Waren sollten Sie auf jeden Fall mögliche Mehrkosten mit einkalkulieren, aber wenn der Warenwert inklusive der Versandkosten unter 150 Euro liegt, dann fallen keine Zollgebühren an. Aber Sie müssen mit der Einfuhrumsatzsteuer rechnen. Sie kann entweder 7% oder 19% betragen.
Dazu kommen regelmäßig Zölle und Steuern, die anfallen und je nach Produktart unterschiedlich ausfallen können. Sie sollten sich auf jeden Fall vor der Bestellung ausführlich über mögliche Zollgebühren und Steuern informieren. Zudem sollten Sie auch wissen, ob es gewisse Formalitäten auszufüllen gibt oder nicht. Wichtig ist, dass Sie zudem beachten, dass für einige Waren Einfuhrverbote gelten und danach sollten Sie sich richten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann sehen Sie von einer Bestellung ab oder suchen Sie sich einen Online-Shop innerhalb der EU.
Es kann jeden treffen. Immer häufiger klauen Betrüger Identitäten ahnungsloser Personen und bestellen Ware auf fremden Namen. Die Pakete erhalten die Opfer allerdings nicht. Diese werden oft erst durch Mahnungen und Inkassobriefe auf den Betrug
FAQs zum Thema Online-Shopping im Ausland
Grundsätzlich gilt immer das Recht des Landes, vor allen Dingen, wenn Sie auf den nicht-europäischen Ausland bestellen. Der Wohnsitz des Unternehmens ist der ausschlaggebende Punkt und für welche Verbrauchergruppe das Unternehmen ausgerichtet ist. Das deutsche Recht gilt nur teilweise, wenn die Internetseite auch in deutscher Sprache ausgearbeitet ist. Allerdings handelt es sich hier nur um ein Indiz.
In den meisten Fällen müssen Sie mit einer Mehrwertsteuer von 19% rechnen, wenn Sie aus dem Ausland bestellen. Es gibt aber auch einige Produkte, die nur mit 7% gekennzeichnet sind. Allerdings erkennen Sie das meist auch schon beim Kauf, denn der Händler muss das beim Kaufpreis mit angeben.
Wenn Sie sich unter einem Sachwert von 150 Euro inklusive Versand bewegen, dann müssen Sie mit einer Einfuhrumsatzsteuer von 19% oder 7% rechnen. Aber es fallen keine Zollgebühren an.
Hier kommt es darauf an, wie Sie nach Deutschland einreisen. Wenn Sie mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff kommen, dann haben Sie einen Freibetrag von bis zu 430 Euro und wenn Sie mit dem Auto oder der Bahn reisen, dann sollten Sie die Höchstgrenze von 300 Euro nicht überschreiten.
Heute wird viel aus China bestellt und da fällt die Frage an, wie hoch die Einfuhrumsatzsteuer ist. Grundsätzlich gilt für China die gleiche Einfuhrumsatzsteuer wie aus allen anderen nicht-EU-Ländern auch und das sind 19%.
Achtung: Neue Fakeshops entdeckt! Das Geld ist weg und die Ware kommt nicht oder es kommt nur minderwertige Ware. Diese Erfahrung machen einige Verbraucher in Deutschland beim Onlineshopping. Betrüger eröffnen Onlineshops, die es nur virtuell
Onlineshopping erfreut sich sehr großer Beliebtheit und in den letzten Jahren hat der Hype sich auch außerhalb der EU weiterentwickelt. Heute kann man nicht nur bei deutschen Händlern, sondern auch von Händler aus der ganzen Welt bestellen. Allerdings gibt es ein paar rechtliche Unterschiede. Sie müssen sich vor der Bestellung über die rechtlichen Grundlagen aus dem Ausland informieren, damit Sie nicht am Ende deutlich mehr zahlen müssen als wenn Sie in Deutschland bestellt hätten.
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]]>Der Beitrag Bezahlen mit Giro- oder Kreditkarte muss gebührenfrei sein – kostenlos einkaufen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Dies gilt für „geläufige“ Zahlungsmittel, wie zum Beispiel für Kreditkarten von Visa oder Mastercard sowie für Girokarten. Ebenso ist es nicht mehr erlaubt, bei Kartenzahlungen im stationären Handel Aufschläge zu erheben. Außerdem sind zusätzliche Gebühren, wie sie bei Lastschriftverfahren im SEPA-System und bei sämtlichen Überweisungen verlangt wurden, untersagt. Vor Januar 2018 war lediglich vorgesehen, dass nur ein zumutbares, übliches Zahlungsmittel ohne Kosten vorhanden ist.
Dank einer stärkeren Authentifizierung hat sich die Sicherheit beim Einkaufen im Internet erhöht.
Jetzt müssen Zahlungsdienstleister bei einem Geldtransfer ihrer Kunden eine stärkere Authentifizierung verlangen. Wenn ein Kunde beispielsweise online einen Einblick auf sein Konto erhalten oder mit diesem einkaufen möchte, dann müssen hierfür wenigstens zwei von insgesamt drei Kriterien erfüllt sein. So muss der Kunde eine Girokarte besitzen, das Passwort kennen oder sich mithilfe seines Fingerabdrucks ausweisen. Dank dieser Maßnahmen ist eine höhere Sicherheit beim Bezahlen gegeben. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Teilregelung, die etwa Mitte des Jahres 2019 in Kraft getreten ist.
Damit Verbraucher besser geschützt sind, wurde die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) eingeführt. Durch diese Richtlinie wird das Bezahlen beim Onlineshopping erheblich sicherer, aber auch etwas komplizierter. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll am Ende Ihr Geld schützen. Bereits zum
Sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, stehen Kunden bei Kartendiebstählen und Ähnlichem nur noch mit 50 Euro in der Haftung.
Das neue Gesetz stärkt zudem die Rechte der Verbraucher im Falle von unerlaubten Zahlungsvorgängen, wie das beispielsweise bei Kartendiebstählen der Fall ist. Während Kunden vorher noch mit 150 Euro in der Haftung standen, sind es jetzt nur noch 50 Euro. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Ein derartiges Fehlverhalten muss jedoch von den Geldinstituten nachgewiesen werden.
Lastschriften können auch weiterhin innerhalb von acht Wochen ohne Angaben von Gründen zurückgebucht werden.
Zwischen Kunden und Banken besteht bereits die vertragliche Regelung, dass Lastschriften innerhalb von acht Wochen, nachdem sie belastet wurden, zurückgebucht werden können. Gründe müssen hierfür keine angegeben werden. Jetzt wurde das Recht noch weiter bekräftigt: Wie gehabt, ist es auch weiterhin möglich, Lastschriften binnen acht Wochen ohne Angabe der Gründe zurückzubuchen. Es hat sich jedoch die rechtliche Grundlage dafür geändert.
Kreditkartenbesitzer müssen vorreservierten Kartenzahlungen zustimmen.
Eine Vielzahl an Autovermietungen und Hotels reserviert bei einer Anmietung beziehungsweise einer Buchung die jeweilige Summe auf dem Kartenkonto ihres Kunden. Das ist jetzt jedoch nur noch dann möglich, der Inhaber der Karte diesem Vorgehen eindeutig zugestimmt hat. Nur dann ist es der Bank oder der Kreditkartenfirma erlaubt, die Summe dem betreffenden Konto zeitweise zu sperren.
Drittanbieter dürfen Zahlungen durchführen und Kontoinformationen einsehen.
Kunden ist es jetzt erlaubt, Drittanbietern den Auftrag zu erteilen, über ihren persönlichen Zugang zum Online-Banking Kontoinformationen einzusehen oder Zahlungen zu tätigen, was beispielsweise bei einer Sofortüberweisung der Fall ist. Dank der neuen Richtlinie in Bezug auf die Zahlungsdienste verfügen die betreffenden Unternehmen jetzt über eine gesetzliche Anerkennung und unterliegen somit ebenfalls der Finanzaufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Dementsprechend können Kunden den betreffenden Firmen jetzt ebenfalls Ihre TAN und PIN übermitteln.
Früher war das nicht möglich: Vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie stand in den AGBs der Banken in Bezug auf das Online-Banking häufig geschrieben, dass Kunden ihre TAN und PIN bei sogenannten bankfremden Diensten nicht nutzen durften. Doch dank des neuen Gesetzes ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, derartige Dienste zur Kontoinformation sowie zur Zahlung zu verwenden.
Die alte TAN-Liste wird durch das Chip-TAN oder App-basierte Verfahren ersetzt.
Das mittlerweile bereits veraltete iTAN-Verfahren, bei dem Kunden auf Papier eine durchnummerierte TAN-Liste erhalten haben, wird in naher Zukunft vollständig aussterben. So hat bereits eine große Anzahl an Banken auf das App-basierte oder Chip-TAN Verfahren umgestellt. Die „gute, alte“ Papier TAN-Liste kann somit sicherlich bald dem Altpapier zugeordnet werden, da zu erwarten ist, dass die anderen Banken diesem Beispiel folgen.
FAQs zum gebührenfreien Bezahlen mit der Giro- oder Kreditkarte
Alte TAN-Listen sind in der Regel so lange gültig, bis die Nummern aufgebraucht sind oder die Bank etwas anderes mitteilt.
Kunden haften bei Kartendiebstählen und Ähnlichem jetzt nur noch mit 50 Euro. Vorausgesetzt, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast liegt hier jedoch bei der Bank. Das bedeutet, dass die Kreditinstitute ihren Kunden nicht einfach grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, sondern dies nachweisen müssen.
Drittanbieterdienste, wie beispielsweise Sofortüberweisungen, können als sicher angesehen werden, da sie jetzt der Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen und zudem gesetzlich anerkannt wurden.
Das ist erlaubt, allerdings muss der Kunde dem Vorgehen vorher zustimmen.
Innerhalb von acht Wochen ist es nach wie vor möglich, Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückbuchen zu lassen.
Dank der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie sorgt für Kunden somit für einige Verbesserungen, sodass beispielsweise Online-Bestellungen und Reservierungen noch einfacher möglich sind. Zudem ist die geringere Haftung bei einem Kreditkartendiebstahl ebenfalls eine deutliche Erleichterung.
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]]>Der Beitrag Kein Geoblocking mehr beim europaweiten Onlineshopping dank neuer Verordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sie sitzen an Ihrem Computer in Deutschland und haben Interesse an einem Produkt auf einem spanischen Onlineshop.
Allerdings werden Sie nicht zum Warenkorb geleitet, sondern immer wieder auf eine deutsche Internetseite. Das nennt man Geoblocking und ist seit dem 3. Dezember 2018 in der EU verboten. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis dürfen die Händler Sie nicht auf eine Seite in ein anderes Land schicken. Vor der Verordnung hatten die Händler die Möglichkeit Sie als Kunden zur Internetseite Ihres Landes zu schicken, in dem Sie entweder leben oder sich im Moment des Einkaufs aufhalten. Sie haben das Recht auf an andere Länder-Shops und -Apps zurückzugreifen.
Heutzutage ist es gang und gäbe, gewisse Einkäufe im Internet zu tätigen. Doch wo sich Käufer tummeln, sind in der Regel auch Betrüger nicht weit. Der weltweite Handel über das Internet macht den Online-Einkauf nicht
Preisunterschiede aufgrund der Herkunft oder des Wohnortes nicht nicht erlaubt!
Die Preise im Onlineshop dürfen sich nicht aufgrund des Landes unterscheiden, denn für alle Kunden muss der Preis für ein Produkt gleich sein. Wenn Sie also in Deutschland beheimatet sind und in einem französischen Shop bestellen, dann darf der Händler nur den Preis verlangen, den er auch von einem französischen Käufer verlangen würde. Allerdings darf der Händler höhere Versandkosten verlangen, wenn er die ausgesuchte Ware an Sie versendet. Der Händler hat aber auch die Möglichkeit die Lieferung zu verweigern, denn er ist nicht verpflichtet in ein anderes Land zu liefern. Auch die Verordnung wird daran nichts ändern.
Je bekannter eine Marke, desto größer ist oftmals derjenige Anteil am Preis, der für den großen Namen zu zahlen ist. Das lockt immer wieder Betrüger auf den Plan, die mit gefakten Markenprodukten im Netz schnelles
Auch mit der Verordnung dürfen die Händler in Zukunft verschiedene Länder-Shops betreiben und in ihnen unterschiedliche Preise anbieten. Dadurch ist es möglich, dass auf der polnischen Seite das gleiche Produkt deutlich günstiger zum Verkauf steht als wenn Sie sich für den österreichischen Shop entscheiden. Anders sieht es aus, wenn der Kunde aus Österreich sich für den Kauf in einem polnischen Shop entscheidet, dann muss der Preis gleich sein. Sollte der Shop eine Abholung ermöglichen, dann darf der Kunde aus dem EU-Ausland auch auf die Abholung bestehen. Im Grunde bedeutet es, dass der Händler die Abholung nicht verbieten kann, wenn der Kunde in einem anderen EU-Land wohnt. Ein solches Kaufverhalten kann sich durchaus lohnen, wenn Sie an einem Grenzgebiet wohnen oder vielleicht in naher Zukunft in den Bestellort fahren, um Urlaub zu machen.
Derzeit wird in E-Mails mit dem Betreff „Kürzlich Info: Aktivitätszugriffe …“ und „Sie haben eine wichtige Amazon-Nachricht“ eine notwendige Überprüfung thematisiert, um die Kunden des Versandhändlers in eine Falle zu locken. Auch eine vermeintlich veraltete
Alle Verbraucher der EU müssen gleich behandelt werden und das gilt auch für die Bezahlung. Auch bei Dienstleistungen gilt das gleiche Prinzip.
Autovermietungen, Hotels und Freizeitparks dürfen keine unterschiedlichen Bedingungen festlegen, nur weil der Kunde an einem anderen Wohnort ist oder eine andere Herkunft hat. Die Achterbahnfahrt in Frankreich oder der Mietwagen auf Mallorca sind preislich gesehen für alle Kunden aus der EU gleich. Unterschiede bei den Preisen sind jetzt nicht mehr erlaubt.
Das Gleiche gilt auch für die Zahlungsmitteln, denn durch die Verordnung dürfen die Händler aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthalts nicht mehr unterscheiden. Wenn ein Händler also Zahlung per Lastschrift anbietet, dann muss diese Art der Zahlung auch für alle Kunden aus den EU-Ländern gültig sein. Anders sieht es allgemein mit den Zahlungsmethoden aus, denn welche der Händler anbietet, bleibt ihm vollkommen selber überlassen.
Wichtig ist, dass mindestens eine Zahlungsmethode kostenlos angeboten wird!
E-Bikes, Mountain-Bikes oder Rennräder finden Sie im Onlineshop auf 2rad-kern.de. Die Angebote sind Attraktiv und die Preise niedrig. Doch leider haben wir Sorge, dass Sie hier Ihren neuen Drahtesel nach der Bestellung auch tatsächlich erhalten.
Sie sollten allerdings wissen, dass die Geoblocking-Verordnung nicht für alle käuflichen Produkte zum Einsatz kommt.
Es gibt durchaus Ausnahmen, so dass
von der Verordnung ausgenommen sind. Zudem dürfen unterschiedliche Preise und Bedingungen auch für Kunden aus anderen EU-Ländern bei Streaming-Diensten und Download-Angeboten gemacht werden. Egal, ob es sich um Musik, TV-Übertragungen, Filme, Videospiele oder E-Books handelt, hier gibt es Ausnahmen. Verschiedene Bedingungen sind nicht erlaubt, wenn es um physische Datenträger geht und das sind Blurays, DVDs und CDs.
Sie haben bisher noch kein Onlinebanking genutzt und möchten demnächst Überweisungen per Internet durchführen. In diesem Ratgeber klären wir wichtige Fragen rund um das Thema Sicherheit und Datenschutz im Onlinebanking und gehen auf häufige Fragen
Die Geoblocking-Verordnung ist nun schon seit einigen Jahren aktiv und sorgt für Gleichheit beim Onlineshopping, aber was ist Geoblocking überhaupt.
Bei Geoblocking handelt es sich um eine spezielle Technik, die im Internet zum Einsatz kommt. Mit dieser Technik können Internetinhalte von Anbietern gesperrt werden. In erster Linie kommt Geoblocking bei Filmen und Fernsehübertragungen zum Einsatz, wenn es um das Urheberschutzrecht geht.
Jeder Nutzer erhält bei der Internetnutzung eine IP-Adresse, durch die er einem Land und einem Ort zugeordnet werden kann. Dadurch können Dienstleister und Händler feststellen, wo das Endgerät sich gerade befindet. Bis zur Verordnung war es so, dass die Händler die potentiellen Kunden immer zu einer inländischen Internetseite weitergeleitet haben, aber das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Die Kunden haben dank der Geoblocking-Verordnung die Möglichkeit auch im EU-Ausland problemlos zu den gleichen Preisen wie der inländische Nutzer zu kaufen.
Achtung: Neue Fakeshops entdeckt! Das Geld ist weg und die Ware kommt nicht oder es kommt nur minderwertige Ware. Diese Erfahrung machen einige Verbraucher in Deutschland beim Onlineshopping. Betrüger eröffnen Onlineshops, die es nur virtuell
FAQs zum Thema Geoblocking
Im Grunde ist Geoblocking eine Form der Diskriminierung, denn die Online-Kunden bekommen nicht das Recht auf der Seite und zu dem Preis zu kaufen, welchen sie wollen. Aus dem Grund hat die EU eine Verordnung gegen das Geoblocking verfasst.
Geoblocking kommt im Internet zum Einsatz, wenn es um audio-visuelle Medien im Internet geht oder beim Shoppen auf einer ausländischen Internetseite.
In der Regel sollte es in der heutigen Zeit nicht mehr notwendig sein, das Geoblocking zu umgehen, denn dank der Verordnung sind alle Kunden im Internet gleich.
Ja, denn der Verkäufer muss Ihnen als EU-Kunde das gleiche Recht zugestehen wie dem Kunden aus dem eigenen Land. Wenn der Verkäufer also die Abholung anbietet, dann können Sie auch auf eine Abholung bestehen.
Die Geoblocking-Verordnung gibt es seit Ende 2018 und seit dem 1. April ist das Geoblocking in der EU endlich Geschichte und sollte nicht mehr vorhanden sein.
Es kann jeden treffen. Immer häufiger klauen Betrüger Identitäten ahnungsloser Personen und bestellen Ware auf fremden Namen. Die Pakete erhalten die Opfer allerdings nicht. Diese werden oft erst durch Mahnungen und Inkassobriefe auf den Betrug
Bis vor einigen Jahren war das Thema Geoblocking noch sehr bekannt, aber seit der Geoblocking-Verordnung müssen Händler alle Kunden innerhalb der EU komplett gleich behandeln. Es gibt keine unterschiedlichen Angebote, Preise oder Lieferbedingungen mehr. Zudem sind die Zahlungsmethoden für alle EU-Kunden gleich und das sorgt für Chancengleichheit beim Onlineshopping.
Der Beitrag Kein Geoblocking mehr beim europaweiten Onlineshopping dank neuer Verordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Amazon Phishing: Gefälschte E-Mails im Namen des Versandhändlers (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer wieder verwenden Betrüger den Namen renommierter Unternehmen. Aktuell haben es Cyberkriminelle auf Amazon-Kunden abgesehen. Die versendeten Nachrichten stammen jedoch nicht von Amazon. Vielmehr ist der Onlinehändler selbst Geschädigter der Phishing-Welle. Damit der Empfänger keinen Verdacht schöpft, haben die Betrüger die E-Mail Adresse des Versenders manipuliert und das Design der E-Mails komplett gefälscht. Hinzu kommt, dass auch eine Webseite nachgebaut wurde, die von der echten Amazon-Webseite kaum zu unterscheiden ist.
Mittlerweile sind die unterschiedlichsten Versionen als Spam-Mail im Umlauf. Zuletzt sollten alle Bestandskunden von Amazon Ihre Daten überprüfen, es wurde ein neuer Prozess zum Schutz der Daten konzipiert und nicht autorisierte Bezahlungen festgestellt. Das alles sind natürlich nur Vorwände, um Sie in die Phishing-Falle zu locken.
Betrüger sind extrem kreativ und denken sich immer wieder neue Anlässe aus, um Sie in eine Falle zu locken. Häufig sollen Sie bei Amazon eine Verifizierung oder einen Datenabgleich durchführen und so Ihre persönlichen Daten übermitteln. Andere Fake-Mails thematisieren, dass Ihr Amazon Konto gesperrt wurde. Dann bekommen Sie eine Benachrichtigung vom Sicherheitsdienst, den es in dieser Form gar nicht gibt. Wir sammeln den Unfug, damit wir Sie vor den Gefahren warnen können.
Seit längerer Zeit wird die dubiose Bekanntmachung vom Sicherheitsdienst im Namen von Amazon im Umlauf. Doch dabei handelt es sich um eine Spam-Mail. Via Phishing-Webseite sollen Ihre Daten gestohlen werden. In dieser Warnung informieren wir
Wir warnen vor diversen E-Mails im Namen von Amazon. Angeblich erhalten Sie eine Quittung, Bestellbestätigung oder Rechnung für den Kauf eines Produkts bei Amazon. Im Betreff lesen Sie beispielsweise „Kauf für „Google Play Giftcard“ wurde
Die uns aktuell vorliegenden E-Mails sind personalisiert und enthalten eine korrekte Anrede. Aufgrund der korrekten Anrede und des sehr gut gefälschten Designs mit Amazon-Logo fallen viele Verbraucher auf die Fälschung herein.
Der Text kann dabei genauso variieren wie der Betreff. Diese Texte sind uns bekannt:
Angeblich geht es um Einführungen beziehungsweise Änderungen des Sicherheitssystems oder die Bekämpfung der Finanzierung der terroristischen Organisationen. Um das Amazon-Kundenkonto auf dem aktuellen Stand zu halten, ist eine Bestätigung der persönlichen Daten nötig. Deshalb soll der Empfänger auf den Button „Weiter zur Bestätigung“ klicken. Wer das tut, gelangt auf eine ebenfalls gefälschte Webseite.
Mit dieser Methode stellen Sie zweifelsfrei fest, ob eine E-Mail von Amazon ist. Sie haben eine E-Mail vom Versandriesen erhalten und wissen nicht, ob diese echt, Spam, Phishing oder gar Fake ist? Diese Anleitung hilft
Nach einem Klick auf den Link in der E-Mail werden Sie auf eine gefälschte Webseite mit unterschiedlichen Domains wie „kunden-legitimation-de.com/“ oder „amasecur.top/“ geleitet. Diese Domain gehört nicht zu Amazon. Für den Normalverbraucher ist die gefälschte Webseite nur sehr schwer von der echten Amazon-Seite zu unterscheiden. Das Feld für die Anmeldung und sonstige Design-Elemente wurden nahezu vollständig gefälscht.
Trotzdem möchten wir Ihnen unseren Ratgeber „Wie Sie Phishing-Seiten erkennen“ ans Herz legen.
Wer hier seine Benutzerdaten eingibt, übermittelt diese direkt an Kriminelle. Nach dem Log-in werden weitere persönliche Daten wie Ihre Adresse sowie Ihre Kreditkarteninformationen, der Verfügungsrahmen und die Bankverbindung abgefragt. Diese Informationen werden ebenfalls direkt an Kriminelle übertragen, die dann auf Ihre Kosten einkaufen gehen oder andere Straftaten mit Ihren persönlichen Daten begehen.
Falls Sie diese Warnung zu spät lesen, dann müssen Sie schnell handeln. In unserer ausführlichen Anleitung erfahren Sie, welche Schritte Sie nach einem Hacker- oder Phishing-Angriff gehen müssen.
Nach einem Phishing-Angriff sollten Sie Ihr Passwort bei Amazon so schnell wie möglich ändern. In einer ausführlichen Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Amazon-Passwort ändern. Um sich vor zukünftigem Missbrauch des Amazon-Kontos zu schützen, empfehlen wir die Aktivierung der Zwei-Schritt-Verifizierung. Haben Sie das getan, können Hacker auch dann nicht auf Ihr Amazon-Konto zugreifen, wenn diese Ihr Passwort erspäht haben.
Grundsätzlich lassen sich derartige Spam-Mails nicht zu 100 Prozent vermeiden. Der Absender einer E-Mail lässt sich relativ einfach fälschen. Der Betreff und der Text sowieso. Deshalb sind immer wieder neue Versionen im Umlauf, vor denen wir fast täglich warnen. Doch Sie selbst können auch etwas dafür tun, dass es nur noch wenige E-Mails in Ihren Posteingang schaffen. Das Werkzeug dafür heißt Spam-Filter und dieser ist fast überall verfügbar. Wir erklären in ausführlichen Anleitungen, wie Sie den Spam-Filter bei diversen E-Mail-Anbietern pflegen und konfigurieren:
Haben Sie schon einmal versucht, Amazon schnell per Telefon zu kontaktieren. Das ist nicht ganz einfach. Denn normalerweise müssen Sie sich erst durch die Hilfe klicken, bevor Sie Kontakt mit dem Versandhändler aufnehmen können. Wir
Sie haben ebenfalls eine E-Mail von Amazon in Ihrem Postfach, der Sie nicht vollständig vertrauen können. Bitte senden Sie uns die Nachricht an [email protected]. Wir prüfen diese und geben bei Bedarf eine Warnung heraus.
Sie haben weitere Fragen oder ebenfalls eine Phishing-Nachricht bekommen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Redaktion auf oder teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Lesern über die Kommentare unter dieser Warnung.
Weitere Phishing-Nachrichten im Namen von Amazon finden Sie in unserem Archiv auf der nächsten Seite des Artikels.
Wir sammeln die Phishing-Nachrichten, die im Namen von Amazon versendet werden. Warum tun wir das? Einerseits möchten wir unsere Leser für das Thema sensibilisieren. Wer ausrechend viele Phishing-Nachrichten gesehen hat, fällt auf die Tricks der Betrüger nicht mehr herein. Außerdem werden die Texte oft mehrfach versendet und tauchen nach Monaten wieder auf. Deshalb archivieren wir unsere Warnungen, sodass nachvollziehbar bleibt, ob ein Text unter Umständen in einem anderen Design schon einmal versendet wurde.
Viel wichtiger als unser Archiv mit Amazon Phishing-Nachrichten ist jedoch, dass Sie sich vor dieser Betrugsform optimal schützen. Auch dabei möchten wir Ihnen mit Ratgebern und konkreten Anleitungen helfen. Wir empfehlen, dass Sie regelmäßig Ihr Passwort ändern und zudem immer ein sicheres Passwort verwenden. In unserer Anleitung erklären wir, wie Sie das Amazon Passwort ändern.
Folgende Absender werden in Spam-Mails im Namen von Amazon gern verwendet:
Der Beitrag Amazon Phishing: Gefälschte E-Mails im Namen des Versandhändlers (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag 2rad-kern.de: Vorsicht Fakeshop Gefahr! – Ihre Erfahrungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger. Aktuell sorgt der Onlineshop 2rad-kern.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.
Wenn Sie ein neues Fahrrad zu günstigen Konditionen suchen, könnten Sie auf den Onlineshop unter 2rad-kern.de aufmerksam werden. Allerdings gibt es auf der Webseite einige Ungereimtheiten, die unseren Experten bei der Prüfung des Shops aufgefallen sind. Die wichtigsten haben wir für Sie in unserem Faktencheck zusammengetragen.
Da Sie bei 2rad-kern.de keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für 2rad-kern.de verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf 2rad-kern.de eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind. Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar. Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.
Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.
Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.
Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeigen von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.
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]]>Der Beitrag media-voigt.de: Vorsicht Fakeshopverdacht! – Ihre Erfahrungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger. Aktuell sorgt der Onlineshop media-voigt.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.
Im Onlineshop unter media-voigt.de werden Sie wohl kein Schnäppchen machen. Bei der Überprüfung des Shops durch unsere Experten, fiel dieser durch. So werden im Impressum Daten verwendet (Umsatzsteuer-ID oder die Handelsregisternummer), die zu anderen Unternehmen gehören. Diese sind dann selbst geschädigt. In unserem Faktencheck haben wir für Sie die Ergebnisse unserer Sicherheitsüberprüfung zusammengetragen.
Da Sie bei media-voigt.de keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für media-voigt.de verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf media-voigt.de eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind. Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar. Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.
Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.
Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.
Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeigen von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.
Der Beitrag media-voigt.de: Vorsicht Fakeshopverdacht! – Ihre Erfahrungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag elektro-schmeider.de: Achtung Fakeshopverdacht! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger. Aktuell sorgt der Onlineshop elektro-schmeider.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.
Sind Sie auf der Suche nach einer Grafikkarte der neuesten Generation für Ihren PC oder der Play Station 5? Diese Artikel sind überall vergriffen aber hier scheinbar erhältlich. Das sollte Sie zum ersten Mal stutzig machen. Bei der Überprüfung der Webseite sind unseren Experten weitere Unregelmäßigkeiten aufgefallen, die Sie vor einer Bestellung im Onlineshop auf elektro-schmeider.de kennen sollten.
Da Sie bei elektro-schmeider.de keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für elektro-schmeider.de verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf elektro-schmeider.de eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind. Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar. Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.
Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.
Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.
Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeigen von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.
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Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger.
Aktuell sorgt der Onlineshop feingoldscheideanstalt-seit1978.de für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen. Dabei sind wir in ein Wespennest gestochen. Aber lesen Sie nur selbst.
Da der Onlineshop derzeit Werbeanzeigen im Internet geschaltet hat, könnten viele Verbraucher auf die Fake-Angebote hereinfallen. Kaufen Sie hier auf keinen Fall Ware im Voraus. Vermutlich verlieren Sie Ihr gesamtes Geld.
Die pro aurum GmbH aus München handelt ebenfalls mit Edelmetallen, Münzen und Gold. Erreichbar ist die Firma jedoch über eine ganz andere Webseite und über eine andere Telefonnummer.
Bei dem Onlineshop feingoldscheideanstalt-seit1978.de handelt es sich um eine billige Fälschung, die wir in dieser Optik schon häufiger gesehen haben. Lediglich die Telefonnummer und der vermeintliche Shopbetreiber ändern sich geringfügig. Unter der angegebenen Telefonnummer 089215549879 erreichen Sie nicht die pro aurum GmbH, sondern Kriminelle. Die scheinbaren Verbraucherschutzsiegel werden ebenfalls missbräuchlich verwendet beziehungsweise handelt es sich um Fälschungen. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein und überweisen Sie kein Geld via Vorkasse.
Update 30.04.2019 Neuerdings missbrauchen die Kriminellen die Daten eines anderen Unternehmens. Das Impressum wurde geändert. Nun werden missbräuchlich die Daten der philoro EDELMETALLE GmbH mit verschiedenen Standorten verwendet.Auf der Fake-Seite werden zahlreiche Verbraucherschutzsiegel sowie Links zu Bewertungen angezeigt. Diese werden missbräuchlich verwendet und führen auf das Bewertungsportal eKomi. Allerdings werden dort keine Bewertungen der dubiosen Fakeshops angezeigt, sondern die Bewertungen der echten Webseite der ZIEMANN VALOR GmbH. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein und überweisen Sie kein Geld via Vorkasse.
Aus eins mach drei, könnte die Überschrift auch lauten. Bei unseren Recherchen zum Onlineshop goldscheideanstalt-nest.de haben wir im ersten Schritt den malaysischen Server überprüft, auf dem die Webseite gehostet ist. Dabei entdeckten wir insgesamt zwei weitere Webseiten mit fast identischen Namen und Bezug zum Edelmetallhandel. Die Überprüfung ergab, dass unter den Webadressen fast identische Onlineshops betrieben werden. Die Farbgebung und die Preise weichen auf den Webseiten ein wenig voneinander ab. Sonst sind sie absolut identisch.
Die folgenden sechs Onlineshops verwenden in ihrem Impressum die Daten der Firma Rheinische Scheideanstalt GmbH mit Sitz in Düsseldorf. In einem Telefonat mit der Firma teilt man uns mit, dass sie mit den genannten Onlineshops nichts zu tun haben. Sie selbst sind Opfer des Identitätsdiebstahles. Durch die Rheinische Scheideanstalt GmbH wurde bereits Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. Auch ein Hinweis auf der Webseite wurde bereits herausgegeben.
Mißbraucht wird in diesen Fällen die Firmenanschrift (Bilker Str. 37, 40213 Düsseldorf), die Umsatzsteuer-ID (DE283635606) und die Nummer aus dem Handelsregister (HRB 67778). Die angegebene Telefonnummer (02534-97997856) gehört nicht zur geschädigten Firma. Allerdings ist bei einem Anruf dieser Nummer der gewünschte Gesprächspartner nicht erreichbar.
Weiterhin gibt die Rheinische Scheideanstalt GmbH auf ihrer Webseite an, dass die folgenden Shops ohne Erlaubnis der Firma mit den Unternehmensdaten agieren:
Weitere drei Onlineshops mißbrauchen die Daten von Hauptstadtgold.de. Dies ist ein Projekt von Juwelier Göz. Auch hier haben wir nachgefragt und am Telefon erfahren, dass Juwelier Göz nichts mit den Onlineshops zu tun hat. Auch sie haben über ihren Rechtsanwalt rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Fakeshops eingeleitet.
Im Impressum der Fakeshops werden die Firmenanschrift (Tempelhofer Damm 227, 12099 Berlin), die Umsatzsteuer-ID (DE264334373) und der Name eines Verantwortlichen missbräuchlich verwendet. Die angegebenen Telefonnummern (030/120873982, 030/13881854) gehören nicht zur geschädigten Firma. Hier schaltet sich nach kurzer Zeit nur der Anrufbeantworter ein oder es ist dauerhaft besetzt.
Eine der zehn Webadressen hat keinen Bezug zu einer real existierenden Firma. Hier werden frei erfundenen Daten verwendet. Wir haben vor Ort nachgefragt und erfahren, dass es an der im Impressum von feingold-kaufen.net angegebenen Adresse (Königsstraße 32, 48143 Münster) die Feingold Kaufen AG nicht gibt. Die angegebene Telefonnummer (02534-97997852) weicht nur geringfügig von der oben genannten Nummer (goldscheideanstalt-kauf.de) ab. Bei einem Testanruf erhielten wir die Meldung, dass die Rufnummer zur Zeit nicht erreichbar ist.
Ganz ungefährlich ist der Einkauf in einem Fakeshop nicht. Denn unabhängig von dem verlorenen Geld geben Sie dem Onlineshop-Betreiber auch jede Menge persönliche Daten. Wir erklären ausführlich, welche Risiken, Probleme und Folgen der Einkauf in einem Fakeshop mit sich bringen kann.
Da Sie bei den Onlineshops mit den falschen Daten keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um Fakeshops handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diese Onlineshops überhaupt betreibt und für die Webseiten verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob die Webshops Ware liefern und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie im Internet schon einmal Gold eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind.
Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.
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