Der Beitrag Internet & Smartphone im Urlaub: Das sollten Sie beachten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Heutzutage nimmt man auf Reisen andere Sachen mit, als noch vor 20 Jahren. Smartphone und Tablet sind bei fast jedem dabei. Schließlich will man online bleiben. Und genau hier ist das Problem. Bevor Sie Ihre Reise antreten, müssen Sie eben nicht nur auf die Aktualität der Impfungen achten. Auch Ihre technischen Urlaubs-Accessoires müssen sicher gemacht werden.
Aber nicht nur die digitale Sicherheit sollten Sie im Auge behalten. Auch Ihr Zuhause sollten Sie sicher machen, damit Diebe und Einbrecher erst gar keine Chance haben. Außerdem gehören bestimmte Unterlagen ins Gepäck. Doch wo bewahrt man diese am besten auf? Damit Ihr Urlaub sicher wird, empfehlen wir unseren Ratgeber mit den „Tipps für einen sicheren Urlaub„.
Damit Ihr Urlaub nicht zum Fiasko wird und Sie auch digital gut vorbereitet sind, wollen wir Ihnen ein paar Ratschläge an die Hand geben.
Doch die Sicherheit beginnt bereits vor der Abreise. Wer in seinem Urlaub Sehenswürdigkeiten besichtigen möchte, kann oft bereits von Zuhause Eintrittskarten buchen. Damit umgehen Sie die langen Warteschlangen vor Ort. Die Buchung sollten Sie im Internet nur auf den Webseiten der Betreiber oder den offiziellen Seiten der Fremdenverkehrsämter durchführen. Auch wenn andere Angebote noch so günstig erscheinen. Nutzen Sie nur vertrauenswürdige Portale. Über gefälschte Webseiten können Sie sich unter Umständen eine Schadsoftware auf den Computer laden. Im schlimmsten Fall fangen Sie sich einen Trojaner ein, welcher Ihre Kreditkartendaten ausliest und anschließend Ihre Karte belastet. Dann ist die Urlaubskasse futsch. Generell sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihre Kreditkarten- und Bankdaten nur über eine Webseite mit einer https-Verschlüsselung eingeben. Achtung: in der Browserzeile muss statt „http“ am Anfang „https“ stehen.
Wenn Sie Ihr Smartphone, den Laptop oder den Tablet-PC mit in den Urlaub nehmen, sollten Sie darauf achten, dass Sie es in Sachen Sicherheit auf den aktuellsten Stand bringen. Schauen Sie, ob es ein Software-Update gibt und prüfen Sie, ob Sie eine VPN-App installiert haben, um sicher im öffentlichen WLAN surfen zu können. Sensible Daten sollten Sie generell vor der Reise verschlüsseln und die Passwortabfrage für Hardware und Anwendungen aktivieren. Damit Sie Ihre Sicherheit und Privatsphäre nicht gefährden, dürfen Sie die entsprechenden Passwörter nicht bei sich tragen. Außerdem sollten Sie daheim noch eine Datensicherung (Backup) anlegen, damit Ihnen im Falle eines Diebstahls oder Verlusts nicht alle Daten verloren gehen.
Gehören Sie zu den Personen, welche alle wichtigen Dokumente wie Tickets, Ausweise, Pässe und Buchungsunterlagen einscannen und auf einem USB-Stick oder in der Cloud speichern? In der Cloud können Sie die Daten passwortgeschützt aufbewahren. Die Zugangsdaten für die Cloud sollten Sie sicher verwahren. Wer einen USB-Stick zur Aufbewahrung der Daten nutzt, sollte darauf achten, dass die Dokumente beziehungsweise Ordner verschlüsselt werden. Alternativ schützen Sie beispielsweise PDF-Dateien mit einem Passwort. Das gleiche gilt auch für alle anderen portablen Wechseldatenträger.
Ihre Wohnung oder das Haus ist mit einer Smart Home-Lösung ausgestattet? Dann achten Sie darauf, dass Sie bei der Abreise den Abwesenheitsmodus aktivieren. Die Wohnung beziehungsweise das Haus scheinen damit bewohnt und nicht verlassen. Wenn mehrmals täglich Jalousien geschlossen und geöffnet sowie Lichter an- und ausgeschaltet werden, schreckt das mögliche Einbrecher unter Umständen eher ab, als wenn das Haus ruhig und verlassen wirkt.
Große Datenverbraucher sind zwar weniger ein Sicherheitsrisiko, können jedoch Ihre Urlaubskasse stark belasten. Doch nach dem Abschaffen der Roaminggebühren für die EU, trifft diese Kostenfalle fast nur noch auf Schiffsreisen und Flüge beziehungsweise für Nicht-EU-Länder zu.
Dennoch können bei einer Fahrt ins Ausland auch Kosten entstehen, wenn Sie Ihren Vertrag nicht genau kennen. Deswegen empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber zum Thema „Kostenfallen beim Roaming“ zu lesen.
Generell können wir Ihnen aber folgende Tipps geben: schalten Sie Apps mit einem hohen Verbrauch des Datenvolumens ab, um unnötige Kosten im Ausland zu vermeiden. Deaktivieren Sie den Fotostream, der automatisch die gemachten Schnappschüsse in eine Cloud Ihrer Wahl lädt. Außerdem sollten Sie vor Reiseantritt alle Apps aktualisieren, damit die Updates unterwegs nicht unnötig Datenvolumen fressen. Automatische Downloads sollten im Urlaub ebenfalls abgeschaltet oder nur bei einer WLAN-Verbindung zugelassen werden.
Sollte der „worst case“ eintreten und Sie verlieren Ihr Smartphone oder Diebe waren am Werk, ist es sinnvoll vorgesorgt zu haben. Aktivieren Sie die Handyortung. Beim iPhone tun Sie dies über die iCloud. Wir haben Ihnen eine Anleitung vorbereitet, wie Sie auf dem iPhone oder iPad die Sicherheitsfunktion „Mein iPhone suchen“ aktivieren. Auf einem Android-Smartphone sollten Sie den Geräte-Manager und den Standortzugriff aktivieren, damit Sie Ihr Smartphone im Notfall weltweit orten und bei Verlust Inhalte von der Ferne löschen können. Wichtig: Testen Sie zuhause, ob die Ortung funktioniert. Fall Sie das Telefon doch nur im Hotelzimmer vergessen haben, geraten Sie mit dieser Vorsichtsmaßnahme nicht so schnell in Panik.
Übrigens können Sie sich auch im Urlaub vor Trickdieben und Betrügern schützen. Welche Maschen es gibt, haben wir einmal für Sie aufgelistet. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie sich gezielt vor Taschendieben schützen können.
Welche Vorsichtsmaßnahmen treffen Sie noch vor dem Antritt in Ihren wohlverdienten Urlaub? Über die Kommentarfunktion teilen Sie dies anderen Lesern mit.
Weitere interessante Ratgeber finden Sie bei uns.
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]]>Der Beitrag Abgesagte Events: Ticketmaster bietet Erstattungen an erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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In Zeiten von Corona ist die Veranstaltungsbranche von Absagen hart getroffen. Konzerte finden nicht mehr statt, ganze Festivals mit Zehntausenden Musikenthusiasten werden abgesagt. Viele enttäuschte Konzertbesucher wollten ihre Tickets bereits zurückgeben. Wir haben bereits darüber berichtet, welche Rechte Sie bei abgesagten Veranstaltungen als Verbraucher grundsätzlich haben.
Zuletzt war der Tickethändler Eventim negativ aufgefallen, als er sich weigerte, den Kartenpreis für ausgefallene Festivals und Konzerte zu erstatten. Der Konkurrent Ticketmaster hat sich nun zu einem anderen Verfahren entschlossen. Die Fachzeitschrift „Billboard“ berichtet, das Unternehmen bietet ab 1. Mai Rückerstattungen an. Zunächst hatte es aber auch bei Ticketmaster Ärger gegeben.
Denn zunächst hatte sich der Tickethändler ebenfalls geweigert, die Eintrittspreise zu erstatten. Immerhin ging es um 18 000 Veranstaltungen, die von den Künstlern abgesagt wurden oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden sollten. Ticketmaster informiert nun seine Kunden per E-Mail, wenn für Veranstaltungen neue Termine vereinbart wurden.
Zusätzlich erhalten die Konzertbesucher eine weitere Option. Innerhalb von einem Zeitraum von 30 Tagen können sie angeben, ob sie eine Erstattung des Eintrittspreises erwarten oder ob sie darauf verzichten. Lässt der Kunde den Zeitraum ohne Reaktion verstreichen, bleiben die Karten gültig. Wird die Veranstaltung komplett abgesagt, erstattet das Unternehmen den Geldbetrag automatisch.
Und eine weitere Möglichkeit bietet Ticketmaster in Kooperation mit seinem Partner Live Nation dem Publikum an. Bei Veranstaltungen, die von beiden Unternehmen betreut werden, gibt es in Zukunft einen Gutschein in Höhe von 150 Prozent des Ticketpreises. Diesen können Sie in Zukunft für andere Events einlösen.
Seit Anfang 2020 ist der Coronavirus tägliches Thema und gerade beim Einkaufen kommen häufig Fragen auf. Eine Übertragung durch Lebensmittel und Verpackungen ist nicht wahrscheinlich und es gibt auch keine Anzeichen dafür. Menschen haben sich
Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als
Normalerweise ist bei einer Infizierung mit dem Corona-Virus strenge Quarantäne angesagt. Nicht so bei dem erkrankten Präsidenten Trump. Er fährt mit seiner gepanzerten Limousine spazieren, um seine Anhänger zu grüßen. Obwohl Donald Trump selbst an
US-Präsident Donald Trump und First Lady Melania Trump haben sich mit dem Coronavirus angesteckt. Wie Trump auf seinem Twitter-Account mitteilt, fiel der Test auf COVID-19 positiv aus. Das Präsidentenpaar will sich umgehend in Quarantäne begeben.
Google Maps bekommt eine neue Karte. Diese soll Ihnen die aktuellen Fallzahlen zu Covid-19-Fällen in einem Gebiet anzeigen. Praktisch ist das neue Tool vor allem für Reisende. Diese können besser abwägen, ob sie in ein
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]]>Der Beitrag Coronakrise: Absage von Veranstaltungen / Konzert storniert – Wann gibt es Geld zurück? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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SARS-CoV-2 schränkt nicht nur das Leben der Menschen auf dem ganzen Globus ein. Die Coronakrise führt auch dazu, dass das kulturelle Leben lahm liegt. Konzerte, Theateraufführungen, Bälle, Sportveranstaltungen und andere Events werden abgesagt. Das ärgert nicht nur die Künstler und involvierten Personen. Vor allem ärgert das auch die Fans. Wobei diese meist sehr verständnisvoll reagieren.
Doch was sollen Sie nun mit den gekauften Tickets für die Veranstaltungen machen? Schließlich kosten die gerade bei Konzerten namenhafter Künstler ordentlich Geld. Können Sie die Karten stornieren oder zurückgeben? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dass Sie das Geld für die ausgefallene Veranstaltung wiederbekommen?
Die Rechtsanwaltskanzlei LOSCHELDERLEISENBERG aus München hat jetzt Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben.
Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Sie sind als Gutscheininhaber jedoch nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Nicht eingelöste Gutscheine sollen vom Veranstalter spätestens Ende 2021 erstattet.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollte die Verwendung des Gutscheins für Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein, können Sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen. Wird eine Veranstaltung unabhängig von der COVID-19-Pandemie abgesagt, dann gelten die nachfolgenden Regelungen.
Diese Frage stellen sich viele Verbraucher. Doch hier muss man etwas differenzierter antworten.
Wird die Die Veranstaltung von dem jeweiligen Veranstalter abgesagt, haben Sie auch hier laut ll-ip.com das Recht auf Rückerstattung. Dabei spielt es keine Rolle, woe Sie die Karten erworben haben. Das Unternehmen (beispielsweise Eventim) tritt als Vermittler auf. Bei einer Veranstaltungsabsage bekommen Sie das Geld erstattet. Allerdings ist es bei einem Vermittler möglich, dass dieser einen geringen Teil Gebühren einbehält – die sogenannten Vermittlerkosten. Denn der Vermittlungsvertrag wurde am Ende ja erfüllt.
Sind Sie verpflichtet den verschobenen Termin wahrzunehmen? Nein. Sie müssen sich auf den Ersatztermin nicht einlassen. Laut ll-ip.com gibt es einen Fixschuldencharakter für die von Ihnen gebuchte Veranstaltung. Sie können das Alternativ-Angebot annehmen oder ablehnen. Sollten Sie zu dem Ersatztermin nicht können, lehnen Sie also einfach ab. Sie haben dann das Recht, sich die Kosten erstatten zu lassen.
Einige Veranstalter regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen ist. In einigen Verträgen ist auch eine Einschränkung des Rückerstattungsanspruches vorgesehen. Dann wird beispielsweise nur bei einer Absage des Events der Kaufpreis erstattet, jedoch nicht wenn der Termin verschoben wird. Laut Rechtsanwalt Daniel Loschelder sind solche Klauseln in AGB in den meisten Fällen unwirksam.
Gehören Sie zu den Verbrauchern, die in den sauren Apfel beißen mussten? Ist Ihre Veranstaltung ausgefallen? Haben Sie Ihr Geld wieder bekommen? Berichten Sie uns in den Kommentaren unter dem Beitrag von Ihren Erfahrungen und helfen Sie damit auch anderen Lesern.
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]]>Der Beitrag Ticketbetrug auf Facebook & Instagram: So werden Sie unbemerkt aus Afrika abgezockt (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Tickets für Veranstaltungen kauft man heutzutage nicht mehr an der Abendkasse. Die Eintrittskarten werden meist über den Veranstalter oder bekannte Portale vertrieben. Für jede Veranstaltung gibt es ein begrenztes Kontingent an Karten. Tickets für besonders beliebte Veranstaltungen sind meist sehr teuer und immer schnell ausverkauft. Da hoffen viele, in auf Facebook oder in Kleinanzeigen-Märkten ein zu viel gekauftes oder aus bestimmten Gründen nicht mehr benötigtes Ticket zu ergattern.
Kriminelle nutzen diesen Umstand aus und platzieren gefälschte Angebote. Sie verkaufen dann angeblich Tickets für Veranstaltungen, die seit Wochen ausverkauft sind oder sie bieten Karten zu einem Bruchteil des eigentlichen Verkaufspreises an. Die Angebote finden Sie verstärkt in den sozialen Medien wie Facebook oder Instagram. Der Kauf der Tickets erfolgt dann unsicher über den Facebook-Messenger oder per Instagram-Direktnachricht
Begehrte Tickets für Veranstaltungen sind oft kurz nach dem Verkaufsstart vergriffen. Oder sie sind so teuer, dass sie für den ein oder anderen einfach unbezahlbar sind. Das nutzen Kriminelle schamlos aus. In letzter Zeit häufen sich Angebote in den sozialen Medien, bei denen eigentlich teure oder bereits vergriffene Tickets zu Schnäppchenpreisen angeboten werden. Wer hier nicht aufpasst, verliert schnell sein Geld.
Diese „Verkäufer“ stellen ihre Angebote gezielt in einschlägigen Facebook-Gruppen ein. Dabei geht es auch nicht immer um Konzerte von Superstars. Gerade bei regionalen Veranstaltungen kommt selten der Verdacht auf, dass es sich um einen Betrug handeln könnte. Die Tickets werden auch oft zum originalen Verkaufspreis angeboten. Auch das mindert den Verdacht eines gefälschten Angebotes. Tritt der vermeintliche Verkäufer als Privatperson auf, kommt der Kontakt in den meisten Fällen per Facebook-Messenger zustande.
In der Regel melden Sie sich bei einem Kaufinteresse beim Verkäufer per Facebook-Messenger. Beim Hin- und Herschreiben wird dann der Preis verhandelt und Sie werden sich über die Zahlungsbedingungen einig. Sollten Sie versuchen, das Risiko zu minimieren und fragen nach der persönlichen Übergabe von Geld und Tickets, folgt an dieser Stelle das typische Betrüger-Verhalten. Kriminelle meiden den persönlichen Kontakt. Der Verkäufer wählt natürlich einen Artikelstandort aus, der eine persönliche Abholung für Sie scheinbar unattraktiv macht. In einigen Fällen versucht der Verkäufer Ihr Vertrauen zu stärken, indem er Ihnen eine Kopie seines Ausweises zuschickt. Das passt natürlich zum Verkäufernamen im Facebook-Profil.
Ziel der Betrüger ist es, dass Sie das Geld für die Tickets per PayPal senden. Die Kriminellen setzen bei den Zahlungsmethoden oft auf PayPal. Dabei aber nicht auf die herkömmliche Zahlungsweise, sondern auf PayPal Freunde & Familie. Diese Zahlungsmethode sollten Sie nie bei geschäftlichen Zahlungen nutzen. Denn Ihnen steht kein PayPal-Käuferschutz, wie bei PayPal Waren & Dienstleistungen, zur Verfügung. Sie tragen das alleinige Risiko.
Erst nach Geldeingang versendet der vermeintliche Verkäufer die Eintrittskarten. Doch auf die Tickets können Sie lange warten. Schließlich handelte es sich bei allen Informationen um Fake-Daten. Es gibt weder die Veranstaltungstickets noch haben Sie mit der Person verhandelt, die sich Ihnen vorgestellt hat. Doch wie kommt der Betrüger an den fremden Personalausweis und das Facebook-Profil? Das lernen skeptische Kunden schnell kennen.
Sollten Sie zu misstrauisch sein und absolut kein Geld im Voraus überweisen wollen, dann hat der Verkäufer eine vermeintlich gute Lösung. Er bietet Ihnen an, dass er Ihnen vertraut und die Karten zuerst versendet. Sie bezahlen den vereinbarten Preis erst dann, wenn die Tickets bei Ihnen angekommen sind. Viele Nutzer empfinden diese Variante als sicher. Damit der Verkäufer Ihnen vertrauen kann, bittet er um Zusendung einer Ausweiskopie. Schließlich hat er seinen Ausweis schon zu Ihnen gesendet und möchte jetzt wissen, ob Sie auch ehrlich sind.
Viele Facebook-Nutzer sehen das ein und versenden eine Kopie Ihres Ausweises. Und damit hat der Betrüger sein Ziel erreicht. Natürlich wird er Ihnen keine Tickets senden. Aber er hat Ihren Ausweis und damit eine neue Identität, mit der er weitere Facebook-Nutzer betrügen kann. Sie haben den Schaden, da jetzt Ihre Identität missbraucht wird. Dafür legt der Kriminelle schnell noch ein Profil mit Ihrem Namen an und schon kann es weitergehen. Auf diese Weise sind die Ganoven auch schon an den Ausweis gekommen, den sie Ihnen zugesandt hatten. Ein böses Spiel, bei dem Sie nur verlieren können.
Beinahe täglich werden Verbraucher mit neuen Betrugsmaschen konfrontiert. Selbst Profis können nicht in jedem Fall einen Betrug auf Anhieb erkennen. Allerdings können Sie das Risiko minimieren zum Opfer eines Betrügers zu werden, wenn Sie ein paar einfache Regeln beim Ticketkauf beachten:
Sind Sie Opfer eines Betrügers geworden, sollten Sie eine Anzeige erstatten. In unserem Ratgeber finden Sie Tips was Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei beachten sollten. In vielen Bundesländern können Sie bereits eine online eine Strafanzeige erstatten.
Außerdem sollten Sie das Profil eines möglichen Betrügers in jedem Fall bei Facebook melden. Auch auf Instagram können Sie Beiträge, Kommentare und Profile melden. Wenn das mehrere Nutzer tun, kann das Profil gesperrt werden. Damit schützen Sie andere Nutzer.
An dieser Stelle sind Sie gefragt. In den Kommentaren unter dem Artikel können Sie uns und unseren Lesern Ihre Erfahrungen beim Ticketkauf oder -verkauf mitteilen. Sie können auch Fragen stellen, die wir oder die Leser zeitnah beantworten. Haben Sie eine andere Masche entdeckt, können Sie uns gern eine E-Mail an [email protected] schicken. Wir würden uns dem Thema annehmen und bei Bedarf eine Warnung veröffentlichen.
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]]>Der Beitrag Verbraucherzentrale warnt vor Ticketbörsen wie Viagogo erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Sie wollen auf das Konzert Ihres Lieblingsmusikers oder noch einen der letzten Plätze im Stadion ergattern? Dann sind Sie vielleicht schon über die Plattform Viagogo im Netz gestolpert. Bei der Plattform handelt es sich jedoch nicht um einen offizielle Ticketverkäufe. Viagogo ist lediglich eine Ticketbörse, bei der Sie Karten von privaten Verkäufern kaufen. Und deswegen warten hier nicht nur die letzten Eintrittskarten, sondern auch jede Menge Kosten und Ärger, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mitteilt.
Genau das mussten jetzt Helene Fischer Fans am eigenen Leib erfahren. Einige Fans der Schlager-Queen hatten über Viagogo Tickets für Die Weihnachtsshow gekauft. Allerdings wurden diese Tickets vom Veranstalter bereits im Vorfeld gesperrt. Denn laut diesem ist es untersagt, personalisierte Tickets weiterzugeben. Das Nachsehen hatten die Fans, welche am Ende nicht in die Halle durften und jede Menge Geld für die Karten bezahlt hatten.
Viagogo tritt im Netz wie ein offizielles Ticketportal auf. Allerdings handelt es sich hier nur um eine Ticketbörse. Das Unternehmen vermittelt also nur zwischen Käufern und privaten Verkäufern. Letztere bleiben beim Kauf aber unbekannt. Am Ende tragen die Käufer das gesamte Risiko des Kaufs. Das hat wiederholt zu Beschwerden bei den Verbraucherzentralen geführt.
Der Grund: Die Betreiber der Plattformen machen nicht deutlich, dass auf den Internetseiten die Tickets von Privatverkäufern angeboten werden. Viagogo handelt somit nur als Vermittler. Wesentlich schlimmer für viele Nutzer ist jedoch, dass sich Ticketbörsen ihren Vermittlerdienst teuer bezahlen lassen. Die inserierten Tickets haben meist schon einen höheren Preis, als die Originalkarten. Zusätzlich müssen Nutzer dann noch Bearbeitungsgebühren, Versand und Mehrwertsteuer zahlen. Wir haben bereits über das Unternehmen Viagogo berichtet, dass durch sein intransparentes Geschäftsmodell ins Visier der Verbraucherzentrale geriet.
Üblicherweise gilt für im Internet abgeschlossene Verträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Veranstaltungen sind jedoch von diesem Widerrufsrecht per Gesetz ausgeschlossen. Das bedeutet für Nutzer von Ticketbörsen, dass kaum eine Möglichkeit besteht, Karten wieder zurückzugeben.
Die Verbraucherzentrale rät, sich vor dem Kauf bei Internetplattformen zunächst bei offiziellen Verkaufsstellen zu erkundigen und lieber dort, als bei anderen Anbietern zu kaufen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich die Preise der Ticketbörsen genau anzusehen, um auf mögliche Gebühren vor Kaufabschluss aufmerksam zu werden.
Außerdem ist es ratsam auf den offiziellen Ticketplattformen zu bleiben. Bei Viagogo wird ein enormer Druck auf den Käufer aufgebaut. Hinweise wie „verkauft sich schnell“ oder „nur noch wenige Tickets verfügbar“ oder der Hinweis, wie viele andere Kunden sich für die gleichen Karten interessieren, bewirken Stress beim Nutzer. Dieser wird hektischer und klickt einfach nur noch durch, um die beliebten Karten zu erhalten. Dabei gehen aber wichtige Informationen verloren und am Ende wundern sich die Verbraucher über den hohen Preis.
Aufgrund der Geschäftspraktiken des Onlinemarktplatztes und nicht haltbarer Versprechen hatte die Verbraucherzentrale Bayern das Unternehmen vor dem Landgericht München verklagt und im Juni 2019 auch einen Erfolg erzielt. Denn Viagogo darf nicht länger damit werben, dass sie die Lieferung gültiger Tickets garantieren, wenn das Ticket in Wirklichkeit gar nicht das Recht verschafft, die gewünschte Veranstaltung zu besuchen. Außerdem muss Viagogo künftig seinen Kunden die Identität und Anschrift der Ticketverkäufer offenlegen.
Wo kaufen Sie Ihre Tickets? Haben Sie schon Erfahrungen mit Ticketbörsen gemacht oder lassen Sie davon lieber die Finger? Wir freuen uns auf Ihre Meinung zum Thema. Posten Sie dazu einfach einen Kommentar unter diesen Artikel.
Der Beitrag Verbraucherzentrale warnt vor Ticketbörsen wie Viagogo erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Ticketbetrug: Krimineller verdient 3.000 Euro/Tag mit gefälschten Tickets erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Immer öfter werden ahnungslose Verbraucher betrogen. Das passiert in Fakeshops genauso wie auf Kleinanzeigenmärkten oder gleich direkt per E-Mail. In diesem Video erfahren Sie, mit welchen Tricks Betrüger bis zu 3.000 Euro täglich mit Fake-Tickets für Konzerte verdienen.
Das nächste Konzert von Helene Fischer steht an? Roberto Villazón singt endlich wieder, und die Rolling Stones sind noch immer auf Tournee? Heino trifft schon wieder die Toten Hosen und geht doch nicht in Rente? Das darf man nicht verpassen, da sollte man sich aber schleunigst Tickets besorgen, bevor wieder alles ausverkauft ist.
Aber Vorsicht: Im schlimmsten Fall droht dem ahnungslosen Käufer sogar eine Strafanzeige, wenn er auf einen Betrüger hereinfällt, denn die Tickets für Fußballspiele oder Konzerte werden oft von Kriminellen in großem Stil gefälscht. Wird an der Kasse festgestellt, dass man mit einer gefälschten Karte Einlass begehrt, ist nicht nur der Abend verdorben, auch ein Verhör auf der nächsten Polizei-Wache ist mit Sicherheit die unmittelbare Folge.
Im Video werden die Methoden der illegalen Tickethändler ausführlich und in allen Einzelheiten beschrieben, deren Tageseinnahmen oft im vierstelligen Bereich liegen. Sie vertreiben ihre gefälschten Karten meist über Kleinanzeigenmärkte oder Ticketbörsen im Internet, die auch aus anderen Gründen bereits den Verbraucherschützern unangenehm aufgefallen sind.
Aber auch wenn man das Glück hatte, auf einer Ticket Börse eine legale Eintrittskarte erworben zu haben, bleiben oft Zweifel. Denn die Gebühren sind meist intransparent und überhöht. Die Verbraucherzentrale warnte bereits im Juli 2017 vor den unseriösen Methoden von Viagogo und Ticketbande, weil diese ihre Tickets zu teils deutlich überhöhten Preisen im Netz anbieten. Und im Februar 2017 wurde Viagogo von der Verbraucherzentrale abgemahnt, weil für den Kunden nicht deutlich wurde, dass die Plattform nur zwischen Käufern und Käufern vermittelt, selber also gar nicht als Händler auftritt.
Zunächst sollte man die etablierten Vorverkaufsstellen bevorzugen, denn hier kann man sicher sein, dass keine gefälschten Tickets angeboten werden.
Außerdem findet man im Netz Bewertungen von anderen Verbrauchern, so dass man die Seriosität eines Ticket-Shops besser einschätzen kann. Nicht zuletzt haben Fußballvereine damit begonnen, sogenannte Zweitmarkt-Börsen einzurichten, wo man zurückgegebene Karten kaufen kann. Die Stars aus Unterhaltung und Klassik informieren im Internet über anstehende Konzerte und Tourneen, und sie verweisen dort auch auf die lizenzierten Ticketanbieter. Für kurzentschlossene Konzertbesucher gibt es Last-Minute-Angebote auf eigens dafür eingerichteten Websites, die sogar per E-Mail ihre Kunden informieren, sobald Karten ermäßigt erhältlich sind.
Besteht keine andere Möglichkeit, als die Eintrittskarte durch eine Vermittlung im Netz zu erwerben, sollte man sich zumindest bei der Abholung den Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen. Einen Kauf ohne persönlichen Kontakt empfehlen wir an dieser Stelle nicht.
Ist Ihnen schon einmal eine gefälschte Eintrittskarte verkauft wurden und Sie mussten bei der Veranstaltung draußen bleiben? Bitte berichten Sie über die Kommentare unterhalb des Artikels von Ihren Erfahrungen.
Der Beitrag Ticketbetrug: Krimineller verdient 3.000 Euro/Tag mit gefälschten Tickets erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Dabei haben es die Cyberkriminellen nicht nur auf die Daten der euphorischen Fußballgemeinde abgesehen. Auch das Geld der Fans schnappen sie sich mit einfachen Methoden. Der Boom Fußball WM 2018 in Russland sorgt auch für einen Boom bei den Kriminellen. Denn die möchten die WM ausnutzen, um richtig Geld zu scheffeln. Und Sie können sich sicher sein. Dieses Großereignis sorgt auch bei den Betrügern für volle Taschen.
Weil wir nicht möchten, dass Sie auf die Tricks der Gauner hereinfallen und die Fußball-WM genießen können, möchten wir Sie vor einigen fiesen Methoden warnen. Aber es gibt auch seriöse Gewinnspielanbieter zur Fußball WM 2018.
Public Viewing ist etwas Tolles. Kann man doch mit Gleichgesinnten die Fußballspiele ansehen und zusammen für die Mannschaft jubeln. Manchmal entstehen daraus sogar Freundschaften oder mehr. Aber Achtung: Beim Public Viewing treiben sich auch gern Taschendiebe herum. Achten Sie also auch beim Schauen der Fußball WM in der Öffentlichkeit auf Ihr Hab und Gut. Denn wenn Sie am Ende Ihr Fan-Bier nicht bezahlen können, nützt auch der Sieg der besten Mannschaft nichts.
In unserem Ratgeber zum Thema Taschendiebstahl erfahren Sie, worauf Sie unbedingt achten sollten.
Eigentlich ist der Ticketverkauf für die Fußball WM durch die Fifa reglementiert. Demnach dürften Sie eigentlich keine Karten für die Spiele bekommen, wenn Sie diese nicht an den offiziellen Verkaufsstellen erwerben. Wenn Sie also ein offizielles Ticket erhalten möchten, sollten Sie es direkt bei der Fifa erwerben. Dafür müssen Sie sich allerdings anmelden. Zusätzlich zum Ticket benötigen Sie eine Fan-ID, wenn Sie die Fußballspiele in Russland live miterleben möchten. Die Fan-ID beantragen Sie an dieser Stelle, wenn Sie das Tickeet bezahlt und die Ticketbestätigung per E-Mail erhalten haben.
Um Konsumenten zu schützen und einen fairen Ticketpreis zu garantieren hat die Fifa bereits Strafanzeige gegen die viagogo AG wegen unlauteren Wettbewerbs gestellt. Es gab wohl schon mehrere Beschwerden hinsichtlich des undurchsichtigen und täuschenden Geschäftsverhaltens der viagogo AG. Achtung: Alle auf dieser Plattform gekauften Tickets für die Fußball-WM sind nicht gültig.
Auf Onlinewarnungen.de haben wir ebenfalls schon über die viagogo AG berichtet.
Wer offizielle Verkaufsstellen wie die Fifa nutzt oder sich bei Partnern der WM mit persönlichen Daten angemeldet hat, sollte sich auch immer über die originalen Webseiten einloggen. Denn die Cyberkriminellen werden versuchen, die E-Mails der echten Unternehmen zu kopieren und sich per Phishing-Attacke Ihre Zugangsdaten zu angeln. Klicken Sie keine Links in unaufgefordert zugesendeten E-Mails an.
Großereignisse wie die Fußball-WM 2018 sorgen natürlich dafür, dass jede Menge Gewinnspiele veranstaltet werden. Von Fanartikeln, über Tickets für die Spiele bis hin zu Treffen mit den Stars aus den Nationalmannschaften ist bei den Preisen alles vertreten. Doch Augen auf. Handelt es sich bei den Gewinnspielveranstaltern nicht um offizielle Partner der WM oder bekannte und vertrauenswürdige Anbieter, sollten Sie lieber die Hände von den Gewinnspielen lassen. Checken Sie immer das Impressum und lesen Sie das Kleingedruckte. Auch eine Suche im Internet kann durchaus erhellend sein, wenn Sie nur negative Meinungen zu dem Gewinnspiel lesen. Im schlimmsten Fall übermitteln Sie Ihre Daten unmittelbar an Datensammler und Kriminelle.
Da die Cyberkriminellen mittlerweile jeden Weg nutzen, um an die gewünschten Informationen oder das Geld der Verbraucher zu gelangen, werden Sie auch vor E-Mails nicht zurückschrecken. Beispielsweise könnten Sie Nachrichten erhalten, in denen Sie Tickets herunterladen oder Links anklicken sollen, um Spielergebnisse zu sehen. Stammen diese Nachrichten von unbekannten Absendern, sollten Sie diese gleich löschen. In den Anhängen und auf den zu öffnenden Webseiten könnte sich Schadsoftware befinden, die beispielsweise Ihren Computer unbrauchbar macht.
Auf Onlinewarnungen.de versuchen wir tagaktuell vor derartigen Bedrohungen per E-Mail zu warnen. Natürlich sind wir dabei auf Ihre Hilfe angewiesen. Senden Sie uns E-Mails zu, bei denen Sie nicht sicher sind. Wir kontrollieren diese. Nutzen Sie dafür unsere Kontaktadresse [email protected].
Ein großes Problem sind auch die Fakeshops, die mit Fanartikeln rund um den Fußball gerade zur Fußball WM wie Pilze aus dem Boden sprießen. Hier sollten Sie im Vorfeld genau recherchieren, mit wem Sie es zu tun haben. Anhand unserer Checkliste können Sie ermitteln, ob es sich bei der aufgerufenen Webseite um einen Fakeshop handelt oder nicht. Uns sollten Sie doch einmal auf einen Fakeshop hereingefallen sein, stellen wir Ihnen ebenfalls einen hilfreichen Ratgeber zur Hand.
Auf Onlinewarnungen.de finden Sie unsere Fakeshop-Listen. Außerdem haben wir eine Fakeshop-Liste, welche sich ausschließlich mit Fakeshops zum Thema Fußball befasst.
Live-Streaming ist auch eine beliebte Art, die Fußball WM zu verfolgen. Mit Smartphone und Tablet-PC sowie dem richtigen WLAN oder Datentarif können Sie so die Spiele von unterwegs verfolgen. Doch Vorsicht. Nicht alle Streaming-Anbieter sind seriös. Bei manchen flattern Ihnen unmittelbar nach der Registrierung hohe Rechnungen ins Haus. Die Kriminellen versenden daraufhin auch Mahnungen und Pfändungsandrohungen. Auch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind in letzter Zeit sehr beliebt.
Achten Sie auch hier auf das Impressum und den Anbieter. Lassen Sie sich nicht von günstigen oder gar vermeintlich kostenfreien Angeboten locken.
Pünktlich zur Fußball WM 2018 stellen wir Ihnen die legalen Streamingdienste und Streaminganbieter vor, mit denen Sie die Fußballspiele per Livestream auch von unterwegs verfolgen können. Bei diesen Anbietern müssen Sie keine Strafen befürchten.
Fallen Ihnen weitere fiese Maschen ein, die in diesen Artikel gehören? Dann nutzen Sie die Kommentare unter diesem Beitrag, um uns über die Methoden der Gauner zu informieren. Gern können Sie uns auch eine E-Mail an [email protected] senden.
Wir warnen vor einer gefährlichen E-Mail im Namen der Direktbank Ing-DiBa. Die Nachricht mit dem Betreff „Sie haben eine neue Mitteilung“ informiert über die angeblich missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkarte. Doch das ist eine Falle. Die Spam-Mail enthält einen Phishing-Link. In der Vergangenheit haben wir schon häufiger vor Phishing-Nachrichten im Namen
Wir warnen vor gefälschten E-Mails, die im Namen der Deutsche Kreditbank AG (DKB) versendet werden. Dabei geht es angeblich um ein neues Sicherheitssystem. Sie sollen Ihre Identität bestätigen. Doch Vorsicht: Klicken Sie die E-Mail nicht an. Es handelt sich um Betrug. Kunden verschiedener großer Banken sind seit einigen Monaten im
Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran Sie den Volksbank Betrug erkennen. Über eine Phishing-Mail versuchen findige Betrüger, an die persönlichen Daten der
Wir warnen vor einer E-Mail im Namen der Postbank. Diese suggeriert, dass das Passwort beziehungsweise die PIN für das Onlinebanking mehrfach falsch eingegeben und deshalb das Konto gesperrt wurde. Zudem gibt es Sicherheitshinweise. Doch es handelt sich bei der E-Mail um Spam. In regelmäßigen Abständen warnen wir vor gefälschten E-Mails
Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein liegt bereit“ erwarten können und warum Sie vorsichtig sein sollten, verraten wir Ihnen in diesem
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]]>Der Beitrag Kleinanzeigen Abzocke: Günstige Bahntickets können Betrug sein erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Jeden Tag sind zahlreiche Pendler in Deutschland unterwegs. Mit dem Zug der Deutschen Bahn sind die Fahrten sehr teuer und deshalb wird oft nach einer günstigeren Fahrgelegenheit in Kleinanzeigenportalen und Mitfahrzentralen gesucht. Genau hier setzen die Betrüger an und locken mit einem Billigticket für Fahrten mit dem Zug. Über eigene Internetseiten, wie beispielsweise Bahnheld.com, werden entsprechende Bahn Tickets zum halben Preis oder noch günstiger angeboten. Übrigens ist die genannte Internetseite jetzt offline.
Auch über Kleinanzeigenmärkte wie eBay Kleinanzeigen können Sie gefälschte Tickets kaufen. Der Käufer erwirbt das vermeintliche Schnäppchen zum halben Preis und bezahlt mit seiner Kreditkarte. Per E-Mail wird vom Verkäufer darauf hingewiesen, bei einer Fahrscheinkontrolle im Zug keine Angaben zur Person zu machen. Denn bei einer intensiven Kontrolle durch den Schaffner würde der Missbrauch sofort auffallen. Allerdings müsste Ihnen als Käufer auffallen, dass es bei dem geringen Preis nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Denn auf dem zugesendeten Ticket steht der volle Bahnpreis.
Deshalb unser Rat: Sind bei Kleinanzeigenmärkten oder Mitfahrzentralen die Tickets für die Bahn günstig und das Angebot zu verlockend, sollten Sie unbedingt Vorsicht walten lassen.
Die Antwort ist recht einfach: mit gestohlenen Kreditkartendaten. Diese gibt es im Internet in bestimmten Foren und im Darknet für wenig Geld. Werden die Tickets mit den falschen Kontodaten erworben, merkt die Deutsche Bahn dies zunächst nicht. In ganz Deutschland werden laut dem ZDF-Magazin „WISO?“ wöchentlich etwa 500 bis 1.000 Bestellungen verzeichnet, wo eine Keditkarte unberechtigt belastet wurde.
Der eigentliche Kontoinhaber hat die Möglichkeit, unberechtigte Abbuchungen zurückzufordern. Doch auch dies gelingt nicht immer. Zuvor sollte auf jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann bei Ihrer Bank vorsprechen und das Geld zurückfordern. Erst wenn das Geld zurückgefordert wird, bemerkt die Deutsche Bahn, dass etwas nicht stimmt. Das Ticket ist zu diesem Zeitpunkt schon beim Schnäppchenjäger angekommen.
Haben Sie eines der Billigtickets erworben und werden damit im Zug erwischt, wird das nicht nur richtig teuer. Denn neben einem neuen Ticket, welches Sie zum vollen Preis erwerben müssen (einschließlich einer Nachlösegebühr von mindestens 60 Euro), müssen Sie auch damit rechnen, Teil eines Ermittlungsverfahrens zu werden.
Aus dem vermeintlichen Schnäppchen wird damit ganz schnell eine recht teure Angelegenheit.
Jetzt stellt sich die Frage, wie Sie sich vor einer derartigen Abzocke schützen können? Die Deutsche Bahn hat an 47 Partnerseiten das Recht vergeben, offiziell Zugtickets verkaufen zu dürfen. Hier kann der Kunde sicher sein, dass er einen Fahrschein bekommt, welchen er unbekümmert nutzen kann. Auf der Seite der Deutschen Bahn kann eingesehen werden, wo Sie auf seriöse Art ein Fahrschein erwerben können.
Falls Sie doch auf einem Kleinanzeigenportal zuschlagen möchten, sollten Sie auf folgende Dinge achten: Wickeln Sie derartige Geschäfte niemals telefonisch ab. Bestehen Sie auf eine persönliche Übergabe der Bahnfahrscheine und lassen Sie sich von dem Betrüger den Ausweis zeigen. Notieren Sie zu Ihrer Sicherheit die Ausweisdaten. Betrüger werden das in den meisten Fällen nicht mitmachen, da sie den persönlichen Kontakt scheuen.
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