Parodontitis | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 11:50:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Parodontitis | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Professionelle Zahnreinigung (PZR) – Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/professionelle-zahnreinigung-pzr-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/professionelle-zahnreinigung-pzr-infos/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:50:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65698 Das Angebot der professionellen Zahnreinigung dient dem Vermeiden von Karies und Parodontitis. Dem Patienten entstehen hier Kosten, die jedoch von vielen Krankenkassen bezuschusst werden. Was ist eine PZR? Bei der professionellen Zahnreinigung handelt es sich

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Das Angebot der professionellen Zahnreinigung dient dem Vermeiden von Karies und Parodontitis. Dem Patienten entstehen hier Kosten, die jedoch von vielen Krankenkassen bezuschusst werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der professionellen Zahnreinigung werden die Zähne und Zahnzwischenräume gründlich gesäubert und von harten und weichen Belegen befreit. Zum Schluss erfolgt eine Behandlung mit Fluorid und die Zähne werden poliert. Ebenso erfolgt eine Anleitung zu richtiger Mundhygiene.
  • Die PZR gilt als Privatleistung, welche jedoch von manchen Krankenkassen bezuschusst wird.
  • Sie können mit Kosten von etwa 80 bis 120 Euro rechnen. Jedoch variieren diese je nach Region, Praxis und Aufwand.

Was ist eine PZR?

Bei der professionellen Zahnreinigung handelt es sich um eine intensive Reinigung der Zähne mit speziellen Instrumenten.

Sie hat das Ziel, Beläge zu entfernen, die nicht nur unschön sind, sondern auch krank machen können, da sie das Risiko für Parodontitis und Karies steigern.

Mittels Schallinstrumenten, Handinstrumenten und Pulver-Wasser-Spray wird den Belägen zu Leibe gerückt. Das nicht nur auf den Zähnen, sondern auch in den Zwischenräumen und am Zahnfleischrand. Die anschließende Politur erschwert neuen Bakterien das Anhaften an den Zähnen. Am Ende erfolgt eine Fluoridierung mit einem speziellen Lack oder Geld, der die Zähne wiederum vor Karies schützt. Nebenbei erhalten Sie natürlich noch viele Tipps zur richtigen Mundhygiene. In der Regel wird die PZR von speziell geschulten Mitarbeiterinnen der Praxis gemacht. Ganz zum Schluss schaut sich der Zahnarzt jedoch noch das Ergebnis an.

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Der Preis für die PZR

Generell ist die PZR keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Da die PZR in der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte aufgeführt ist, muss der Zahnarzt hierfür die Ziffer 1040 abrechnen.

Je nach Zeitaufwand oder Schwierigkeit kann er jedoch noch weitere Kosten berechnen. Wichtig bei seiner Abrechnung sind der Zustand der Zähne, die Anzahl der Zähne und natürlich die Ursache für die Beläge.

Selbstverständlich darf er auch die Materialien und eingesetzten Methoden sowie die Mitarbeiterqualifikation in seiner Rechnung berücksichtigen. Somit können Sie von folgendem Beispiel ausgehen: Ein durchschnittlicher Aufwand wird nach dem Gebührenfaktor 2,3 berechnet. Das bedeutet, Sie bezahlen pro Zahn 3,62 Euro. Somit wird sich Ihre Rechnung auf 80 bis 120 Euro belaufen. Jedoch hängen die Preise auch noch von der Region und der Praxis ab. Zu niedrige Preise sind ebenso unseriös, wie Pauschalangebote, Rabatte oder Sonderangebote.

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Zahlt die gesetzliche Krankenkasse dazu?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einem Erwachsenen pro Jahr lediglich eine Zahnsteinentfernung.

Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch die PZR ganz oder zum Teil als freiwillige Leistung. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gibt es seit 2015 eine Liste mit den Namen der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Kosten beteiligen. 2018 wurde bei den Kassen angefragt, wobei nur 49 von 110 antworteten. Ganze 47 gaben aber immerhin an, einen Zuschuss zur PZR zu übernehmen. Somit sollten Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse fragen, ob die Kosten komplett oder zum Teil übernommen werden. Diese Anfrage gilt auch für private Zahnzusatzversicherungen.

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Der Nutzen

Die Bundeszahnärztekammer spricht sich positiv zur PZR aus.

Meist ist die häusliche Mundhygiene eher ungenügend und nicht ausreichend, um Karies und Parodontitis zu verhindern. Zumal die hartnäckigen Ablagerungen nur bei der PZR richtig entfernt werden. Das Gleiche gilt für Bakterien in den Zahnzwischenräumen. Laut IGeL-Monitor wurde die PZR als „unklar“ bewertet. Warum? Selbst nach eingehenden Literaturrecherchen fanden die Wissenschaftler keinen eindeutigen Nutzen.

Jedoch gehen die Bewertungen des IGeL-Monitors von gesunden Menschen aus. Personen mit einem erhöhten Parodontitis-Risiko werden nicht berücksichtigt. Sogar das Forscher Netzwerk der Cochranke Collaboration musste 2013 bemängeln, dass es zu wenige gute Forschungsergebnisse zur PZR gäbe. Wohingegen die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung 2013 eine „grundlegende Empfehlung zur Kariesprophylaxe im bleibenden Gebiss“ veröffentlichte.  Man sagt, wenn die PZR als Gesamtkonzept mit unterschiedlichen Maßnahmen verstanden wird, so ist es durchaus möglich Karies zu verringern und die Parodontalerkrankungen vorzubeugen. Lediglich die reine Beseitigung von Zahnbelag ist nicht ausreichend. Langfristig gesehen müssen Patienten auch zur Mundhygiene motiviert werden.

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Tipps

Laut einer Umfrage in den Jahren 2011 und 2015 von Stiftung Warentest agiert nicht jede Praxis bei der PZR gleich.

Aus diesem Grund sollten Sie als Patient aufpassen, dass auch alle wichtigen Schritte eingehalten werden:

  • Beschau der Zähne und des Zahnfleisches
  • Entfernung von harten und weichen Belägen
  • Polieren der Zähne und Auftragen des Fluorids
  • Anleitung zur Mundhygiene zu Hause

Sie können mit Färbetabletten super erkennen, wie viel Zahnbelag Sie vor und nach der Behandlung auf den Zähnen haben oder hatten.

Sollten Sie sich bezüglich der Kosten unsicher sein, so holen Sie einen Kostenvoranschlag ein. Sie dürfen selbstverständlich auch der Qualifikation der Fachkraft fragen. Im Mindestfall muss es eine zahnmedizinische Prophylaxeassistentin sein. Im Idealfall hat sie die Qualifizierung zur Dentalhygienikerin.

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Checkliste

  1. Vergleichen Sie die Preise der Praxen.
  2. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse nach einem Zuschuss.
  3. Erkundigen Sie sich, ob auch alle notwendigen Schritte durchgeführt werden.
  4. Der Zahnarzt sollte die Zähne auch kontrollieren. Erfolgt dies nicht, machen Sie die Reinigung in Verbindung mit Ihrem halbjährlichen Kontrolltermin.
  5. Überprüfen Sie das Ergebnis der PZR zu Hause mit Färbetabletten.
  6. Fragen Sie, wie Sie die Zähne zu Hause selbst perfekt säubern können.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Professionelle Zahnreinigung (PZR) – Infos

1. Muss die Zahnreinigung wirklich sein?

Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Nutzen darin sehen oder nicht. Jedoch ist es ratsam, weil hier harter und weicher Zahnbelag, aber auch Bakterien entfernt werden.

2. Was, wenn mir die Kosten zu hoch sind?

Ihre Zahngesundheit sollte es Ihnen wert sein. Im Zweifel fragen Sie doch bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten übernimmt oder zumindest einen Teil erstattet.

3. Erfolgt die Zahnreinigung nach einem speziellen Schema?

Das tut sie durchaus. Wie oben im Text erwähnt, gibt es bestimmte Schritte, die einzuhalten sind.

4. Reicht die PZR auch alle paar Jahre?

Es mag zwar nicht so richtig Sinn machen, doch selbst wenn Sie die Zahnreinigung nur alle paar Jahre durchführen lassen, ist es besser, als ganz darauf zu verzichten.

5. Was, wenn das Einfärben der Zähne nach der PZR ein schlechtes Ergebnis zeigt?

In diesem Fall gehen Sie nochmals zum Zahnarzt und sprechen Sie ihn darauf an. Er hat ebenfalls die Möglichkeit, die Zähne einzufärben, um sich davon ein Bild zu machen. Auf jeden Fall sollte er dazu bereit sind, auf seine Kosten die Reinigung nochmals gründlich durchzuführen.

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Fazit

Die gründliche Zahnreinigung ist eine private Leistung, bei der sich die Geister scheiden. Manche Menschen nehmen das Angebot jedes Jahr in Anspruch, andere sparen sich das Geld lieber. Sie müssen hier selbst entscheiden, ob es Ihnen wichtig ist. Fragen Sie doch auch Ihre Krankenkasse, ob diese nicht zumindest einen Teil der Kosten übernimmt.

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Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse? Schon Kleinkinder haben Anrecht auf Zahnvorsorge https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-schon-kleinkinder-haben-anrecht-auf-zahnvorsorge/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-zahnvorsorge-zahlt-die-krankenkasse-schon-kleinkinder-haben-anrecht-auf-zahnvorsorge/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:30:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63059 Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen eine private Leistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihr Zahnarzt kann Sie also nicht nur beraten, sondern Ihnen auch in Bezug

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Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen eine private Leistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihr Zahnarzt kann Sie also nicht nur beraten, sondern Ihnen auch in Bezug auf die Kosten alle wichtigen Informationen mitteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Zahnvorsorgen beginnt bei Kindern seit dem 1. Juli 2019 schon am dem 6. Lebensmonat. Die Kinder haben bis zum 6. Lebensjahr einen Anspruch auf 6 Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt.
  • Der Kinderarzt dokumentiert seit Mai 2015 in einem gelben Kinderuntersuchungsheft die Zahnarztbesuche seit dem 6. Lebensmonat und zwar von U5 bis U9.
  • 2x im Jahr ist die Kontrolluntersuchung für Erwachsene beim Zahnarzt kostenfrei und dazu kommt 1x im Jahr eine kostenfreie Zahnsteinentfernung und alle 2 Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
  • Viele Krankenkassen bieten Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an und dabei handelt es sich meist um eine freiwillige Satzungsleistung.

Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung und somit gehen viele Patienten davon aus, dass auch sonst keine Krankheitsvorbeugungen im Bereich der Zähne von der Krankenkasse übernommen werden. Aber das ist nicht richtig, denn schon für Kinder und Jugendliche gibt es zahlreiche Angebote und auch Erwachsene können kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen.

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Die Kassenleistung für Erwachsene

Sie sind gesetzlich krankenversichert, dann können Sie alle 6 Monate zur kostenlosen Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen.

Dazu können Sie z.B. einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung verlangen und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes. Auf diese drei Untersuchungen haben die gesetzlich Versicherten inzwischen einen rechtlichen Anspruch. Somit ist diese Untersuchung auch kostenfrei.

Kontrolluntersuchung

Das Ziel der Kontrolluntersuchung ist es z.B., die Krankheiten am Zahn frühzeitig zu erkennen und weitere Behandlungen im Bedarfsfall einzuleiten. Dabei werden alle Zähne der Reihe nach durch den Zahnarzt untersucht und das Ergebnis wird in einem Zahnschema festgehalten. Dort steht auch, welche Zählen fehlen, welche Zähne gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Der Zahnarzt achtet zudem noch auf die Mundschleimhaut, Verfärbungen, Zahnstein, Zahnfleischtaschen und auch auf Veränderungen der Zunge. Diese Untersuchungen gehören inzwischen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Sie sollten also in das Bonusheft eingetragen werden. Am Ende können Sie dadurch einen höheren Festzuschuss von der Krankenkasse für Zahnersatz bekommen.

Entfernung von Zahnstein

Zahnsteinentfernung ist eine sinnvolle Sache, denn die Beläge führen nicht nur zu Reizungen des Zahnfleisches, sondern auch zu Entzündungen. Aus der Zahnfleischentzündung entsteht dann oft eine Parodontitis.

Parodontale Screening-Index

Seit 2004 ist der Parodontale Screening Index eine Kassenleistung. Der Zahnarzt misst dabei mit einer kleinen speziellen Sonde die Zahnfleischtaschen im Ober- und Unterkiefer. Dadurch kann er eine grobe Abschätzung machen und dadurch feststellen, ob z.B. eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern gibt es seit dem 1. Juli 2019 eine neue gesetzliche Regelung und diese besagt, dass Kinder zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat drei Vorsorgeuntersuchungen nutzen können.

Zeitlich sind die Untersuchungen inzwischen mit den bekannten U-Untersuchungen abgestimmt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwischen dem 3. und 6 Lebensjahr drei Zahnarztuntersuchungen, wobei diese auch schon zu den Früherkennungsuntersuchungen gehören. Also insgesamt haben Kinder Anrecht auf sechs Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt bis zum 6. Lebensjahr. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juni 2018, so dass eine frühzeitige Behandlung möglich ist.

Jedes halbe Jahr zahlt die Krankenkasse eine Kontrolluntersuchung, allerdings nur dann, wenn die Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sind. Dazu kommen die Fissurenversiegelung der beiden Backenzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Dazu kommt ein Anspruch auf Zahnschmelzhärtung mit Fluroidlack. Diese Leistung wird allerdings nur 2x im Jahr bezahlt, und auch nur bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Bis einschließlich 11 Jahre haben Kinder zudem Anspruch auf Gruppenprophylaxe. Die Kinder üben unter fachlicher Anleitung nicht nur das richtige Zähne putzen, sondern bekommen auch Informationen zur Ernährung und werden zur ordentlichen Mundhygiene Zuhause motiviert.

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Zusatzleistungen der Krankenkasse

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung wird von einigen gesetzlichen Kranken mittlerweile zum Teil oder ganz übernommen.

Allerdings gibt es in der Hinsicht keine feste Regelung, denn die Höhe und auch die Bedingungen sind von Fall zu Fall individuell zu bewerten. Bei solchen Leistungen handelt es sich um sogenannte freiwillige Satzungsleistungen und die beschließen die Krankenkassen selbstständig.

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Zahnvorsorge der Krankenkasse

1. Wird die professionelle Zahnreinigung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

In der Regel wird die professionelle Zahnreinigung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn es handelt sich um eine Privatleistung. In den letzten Jahren haben sich die Krankenkasse unterschiedlich verhalten und einige Kassen zahlen heute einen Teil der Kosten.

2. Wie oft kann ich zum Zahnarzt gehen und die Krankenkasse zahlt?

Erwachsene können alle sechs Monate zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen, denn diese Untersuchungen sind Leistungen der Krankenkasse und Sie müssen keine zusätzlichen Kosten tragen.

3. Ab wann können Kleinkinder zum Zahnarzt?

Mittlerweile sollten Kleinkinder ab einem Alter von 6 Monaten zum Zahnarzt gehen, denn es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung.

4. Wie sinnvoll sind Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt?

Beim Zahnarzt zählen Vorsorgeuntersuchungen genauso wie alle anderen Vorsorgeuntersuchungen auch. Sie sind sehr wichtig, denn mit Hilfe des Bonusheftes können Sie im Alter einen hohen Zuschuss für Zahnersatz bekommen.

5. Was ist, wenn Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt im Bonusheft fehlen?

Das Bonusheft hilft Ihnen einen Zuschuss zum Zahnersatz zu bekommen, aber wenn Untersuchungen fehlen, dann fällt der Zuschuss deutlich geringer aus. Es gibt dafür aber keine feste Regelung, so dass die Krankenkasse individuell entscheiden kann.

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Fazit

Zahnarztvorsorgeuntersuchungen sind immens wichtig, denn nicht nur, dass sie dafür sorgen, dass Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können, sondern mit ihnen sammeln Sie Pluspunkte für den Zahnersatz. Schon Kleinkinder haben Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt und schon am 6. Monaten sollte der Besuch zum Pflichtprogramm gehören. Zeitlich liegen die Zahnarztuntersuchungen mit den U-Untersuchungen gleich, so dass es Ihnen keine Umstände macht.

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Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/#respond Mon, 26 Apr 2021 04:49:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62945 Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen trotzdem großen Wert darauf. Bislang war es so, dass viele Vor- und Nachbehandlungen durch den Patienten bezahlt werden muss. Ab Mitte 2021 jedoch ändert sich einiges.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Parodontitis-Behandlung handelt es sich um eine aufwendige und langwierige Prozedur, aber dafür beugt sie Zahnverlust vor.
  • Nicht nur die akute Therapie ist ab Juli 2021 eine Kassenleistung für die gesetzlich Versicherten, sondern auch die daraus entstehende Vor- und Nachbehandlung.
  • Der Parodontale Screening Index ist eine spezielle Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis und alle zwei Jahre eine Kassenleistung.
  • Die Parodontitis-Therapie muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden.

Bakterien im Zahnbelag sind die Ursache für Parodontitis und damit beginnt eine Zahnfleischentzündung. Meist verursacht diese Art der Erkrankung keine Schmerzen, aber sie führt zu Zahnlockerungen und am Ende sogar zum Zahnverlust.

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Was ist Parodontitis überhaupt?

Parodontitis, früher auch unter dem Namen Parodontose bekannt, ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates.

Der Zahnapparat ist die Struktur, in der der Zahn im Kieferknochen befestigt ist. Dazu gehören z.B. Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach.

Verursacht wird Parodontitis im Allgemeinen durch Bakterien in den Zahnbelegen. Sie beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung. In der Regel verursacht die Erkrankung keine Schmerzen. Jedoch können Zahnfleischtaschen entstehen und diese sind mehrere Millimeter tief. Dadurch entstehen z.B. Lockerungen der Zähne und freiliegende Zahnhälse. Das Ergebnis ist ein Zahnverlust, wenn es zu keiner Behandlung kommt. Im Grunde ist es also deutlich besser, wenn diese Erkrankung frühzeitig erkannt wird, damit sie gut zu behandeln ist. Das Ziel ist es daher, dass der Knochenabbau am Zahnhalteapparat frühzeitig gestoppt wird.

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Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt findet alle sechs Monate statt. Sie wird inzwischen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auch einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung wird von der Krankenkasse bezahlt. Der Parodontale Screening Index alle zwei Jahre ist eine Untersuchung zur Früherkennung und ist daher alle zwei Jahre eine Kassenleistung. Bei dem Screening wird z.B. mit Hilfe einer Spezialsonde die Zahnfleischtaschentiefe gemessen.

Eine Zahnfleischtiefe von 3,5 mm und mehr gilt als behandlungsbedürftig, aber auch tiefere Taschen müssen behandelt werden. Die Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Behandlung inzwischen nur, wenn Sie im Vorfeld einen Antrag stellen. Daher müssen Sie einen schriftlichen Antrag ausfüllen, wobei der Zahnarzt auch einen Heil- und Kostenplan erstellen muss. Er muss zusammen mit dem Antrag zur Prüfung eingereicht werden, damit es zu einer Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse kommt.

Wichtig:

Mittlerweile gibt es eine neue Richtlinie rund um die Parodontitisbehandlung. In ihr ist z.B. festgelegt, dass die Zahnärzte vor der Behandlung zuerst Stadium und Grad der Erkrankung festlegen müssen. Auch Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen müssen abgeklärt sein. Der nächste Schritt ist dann ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, so dass der Patienten alle weiteren Schritte erhält. Der Zahnarzt weist den Patienten zudem darauf hin, dass die Therapie nur mit Mithilfe ein gutes Ergebnis bringt. Eine gute Mundhygiene ist daher unerlässlich.

Die Richtlinie sieht z.B. verschiedene Ansätze für eine Behandlung vor, wobei der Schweregrad der Erkrankung eine wichtige Rolle spielt. Es kommt entweder zu einer antiinfektiösen Therapie, einer Antibiotikatherapie oder einem chirurgischen Eingriff. Die Zahnärzte müssen die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit des Patienten nachprüfen.

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine langfristige Nachbehandlung und die ist auch unter dem Namen unterstützend Parodontitistherapie bekannt. Die bakteriellen Beläge werden dabei von den Zähnen entfernt. Die Zahnfleischtaschen werden z.B. gemessen und wenn notwendig gereinigt. Eine Anleitung für die Mundhygiene ist daher sehr wichtig. Nur, wenn Sie als Patient auch in den eigenen vier Wänden eine gute Mundhygiene durchführen, ist ein gutes Ergebnis zu erwarten. Die unterstützende Parodontitistherapie können von Patienten auch nach der aktiven Behandlungsphase in Anspruch genommen werden. Dies gilt inzwischen ganze zwei Jahre lang. Dadurch wird der Behandlungserfolg gesichert, allerdings ist der individuelle Bedarf entscheidend. In der Regel kann der Bedarf auch um weitere sechs Monate verlängert werden.

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Was müssen Sie selber zahlen?

Die Privatkosten für die Anleitung zur richtigen Mundhygiene entfallen mit der neuen Richtlinie. In der Regel zahlen Sie 25 Euro für die Anleitung, aber das ist nicht mehr notwendig.

Eine professionelle Zahnreinigung kann eine sinnvolle Vorbehandlung darstellen. Dabei aber kommt es in erster Linie auf den Schweregrad der Erkrankung an. Zudem handelt es sich nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung, so dass sie nicht zwingend erforderlich ist. Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Aber trotzdem übernehmen viele Kassen z.B. einen Teil der Kosten. Sie setzen dabei auf die Satzungsleistungen, so dass Sie nur einen Teil dazu zahlen müssen.

Bei Zähnen, die z.B. nach der bisherigen Richtlinie nicht erhaltungswürdig sind, handelt es sich um eine Privatleistung. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine Parodontitis-Therapie machen. Das trifft z.B. zu, wenn der Knochenabbau schon mehr als 75% zeigt.

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Interessante Tipps für den Patienten

Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Tipps, damit Sie frühzeitig reagieren können und eine schwere Erkrankung nahezu ausgeschlossen ist.

  • Für eine Verhinderung und Früherkennung von Parodontitis ist eine gründliche Mundhygiene sehr wichtig. Aber auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt und die zweijährige Früherkennung PSI-Index sind ratsam.
  • Fragen Sie daher selber nach dem PSI-Index zur Früherkennung.
  • Lassen Sie sich daher die notwendigen Behandlungsschritte genau von Ihrem Zahnarzt erklären. Sprechen Sie zudem mit der Krankenkasse, wenn eine Parodontitis festgestellt wird.
  • Eine sinnvolle Vorbehandlung bietet z.B. eine professionelle Zahnreinigung, vor allen Dingen, wenn der Schweregrad schon ein wenig höher ist. Allerdings handelt es sich nicht um eine verpflichtende Behandlung. Fragen Sie daher bei der Krankenkasse nach, ob Sie die Kosten im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung übernimmt.
  • Werfen Sie einen Blick auf den Behandlungsplan Ihres Zahnarztes. In Deutschland gibt es allerdings nur rund 250 Fachzahnärzte für diese Art der Erkrankung. Zahnärzte mit der Bezeichnung „DGParo-Spezialist für Parodontologie“ sind auch sehr gut qualifiziert. Deutlich weniger aussagekräftig ist dagegen der Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“. Auch die Begriffe „Parodontologe“ oder „Spezialist für Parodontologie“ sind kein eindeutiges Indiz.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Parodontitis-Therapie

1. Wie behandelt man Parodontitis?

Z.B. mit Hilfe eines geschlossenen oder offenen Vorgehens können die Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Aber auch die Mitarbeit des Patienten spielt eine wichtige Rolle, denn ohne eine gute Mundhygiene kommt es nicht zum Erfolg.

2. Was kann ich selber machen?

Es gibt verschiedene vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehören z.B. zweimal am Tag die Zähneputzen, Zahnseide verwenden, eine fluoridhaltige Zahnpasta verwenden und natürlich regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Auch eine Zahnreinigung und eine zahnfreundliche Ernährung sind von Vorteil, genau wie der Verzicht auf Rauchen.

3. Kann man Parodontose aufhalten?

Es gibt eine schlechte Nachricht, denn eine Parodontose ist nicht heilbar. Die Struktur ist verloren und regeneriert sich daher nicht einfach so.

4. Bilden sich Zahnfleischtaschen zurück?

Zahnfleischtaschen können sich auch zurückbilden. Aber dafür spielt die Ausprägung eine wichtige Rolle. Kleine Taschen bilden sich z.B. besser zurück als die Großen.

5. Welche Zahncreme bietet sich bei Parodontose an?

Verwenden Sie eine Zahncreme mit einem geringen bis mittleren Abrieb. Der RDA-Wert liegt idealerweise zwischen 30 und 60 und der Fluorid-Gehalt liegt zwischen 1.000 und 1.500 ppm.

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Fazit

Parodontose ist eine Erkrankung im Mundinnenraum, wobei sich Zahnfleischtaschen bilden und das Ergebnis lose und herausfallende Zähne sind. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kassen übernehmen auch die Behandlungskosten bei Parodontose. Stellen Sie daher einen Kostenübernahmeantrag. Fügen Sie dort die Therapie- und Behandlungskosten des Zahnarztes bei. Beginnen Sie daher die Behandlung erst, wenn die Krankenkasse ihre Zustimmung gegeben hat.

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