Der Beitrag Virtuelle Partnersuche: Welche Möglichkeiten gibt es? Online-Dating unter der Lupe erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Sehnsucht nach einem Partner ist groß und viele Alleinstehende nutzen Online-Flirtportale, um einen passenden Partner zu finden. In den letzten Jahren hat sich das Internet zu einem Ort zum Kennenlernen und Verlieben gemausert und die Beliebtheit der Partnerbörsen steigt beinah täglich. In den eigenen vier Wänden fühlt man sich wohl und sicher, und kann gleichzeitig nach einem Lebenspartner suchen. Ein Profil in Online-Flirtportalen zu erstellen ist keine Garantie einen passenden Partner zu finden. In vielen Fällen bringt die Onlinesuche nicht den Traumpartner zum Vorschein, sondern Verlust von Geld und Enttäuschung.
Die bekannteste Form der Online-Flirtportale ist die Kontaktbörse. Bei der Kontaktbörse stellt ein Anbieter eine Plattform zur Verfügung.
Auf der Plattform kann jeder Partnersuchende ein eigenes Profil anlegen und persönliche Daten und Fotos müssen zur Vervollständigung hochgeladen werden. Diese Aktionen sind in der Regel kostenfrei. Gebühren fallen erst an, wenn Sie aktiv auf dem Portal unterwegs sind und sich für die Premium-Mitgliedschaft anmelden. Nur in der Premium-Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten.
Kontaktbörsen eignen sich zum Chatten und Flirten und bieten ihren Kunden eine gewisse Sicherheit.
Auf der Kontaktbörse befinden sich nicht nur Menschen, die auf der Suche nach einer festen Bindung sind und aus dem Grund sollten Sie den vollen Namen und eine Telefonnummer zu Beginn nicht herausgeben. Idealerweise legen Sie sich für das Online-Dating eine separate E-Mail-Adresse an, die bei Bedarf am Ende einfach wieder gelöscht wird.
Bei Partnervermittlungen wird die Suche von einem virtuellen Partnervermittlungsinstitut durchgeführt.
Sie müssen zu Beginn einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen, der alle möglichen Angaben zur Person enthält, von den persönlichen Ansichten bis hin zu den Wünschen. Entscheiden Sie selber, welche Informationen Sie bei der Suche preisgeben wollen und anhand des erstellten Profils schickt das Partnervermittlungsinstitut passende Vorschläge zu. Eine Verpflichtung mit den gesendeten Partnervorschlägen Kontakt aufzunehmen besteht nicht.
Eine Partnervermittlung ist keine Garantie für eine künftige Partnerschaft. Durch die Angaben fallen sehr viele Partnersuchende einfach durch das Raster und die Chance einen davon kennenzulernen fällt weg. Viele Nutzer stellen ein falsches Bild von sich dar und der angeblich perfekte Partner ist am Ende nur ein Reinfall. Über einen längeren Zeitraum kann die Partnervermittlung finanziell schwer werden, denn die Zusendung von Partnervorschlägen lassen sich die Anbieter gut bezahlen.
Im Internet gibt es sogenannte Vergleichsportale, die Hilfe bei der Partnersuche anbieten.
Bei den Vergleichsportalen für Flirt- und Singlebörsen handelt es sich um sogenannte Rankingdienste, die mit Aussagen wie „beste Singlebörse“ oder „Partnervermittlungen im Test“ werben. Sie führen selten zum großen Glück und hinterlassen meist Ernüchterung, Enttäuschung und im schlimmsten Fall sogar hohe Kosten. Die Singlebörse ist keine Garantie, um einen Partner zu finden. Es gibt viele geschönte Profile und falsche Versprechungen, die der Partnersuchende meist teuer bezahlen muss. Die Vorempfehlungen und Testverfahren der Vergleichsportale sind nicht transparent und schon gar nicht unbestechlich. Empfehlungen orientieren sich an Provisionen, welche die Dating-Dienste zahlen, um ein gutes Testergebnis im Internet zu erhalten.
Die Beurteilung der Dienste, die sich auf den letzten Plätzen tummeln, sind durchweg positiv und das ist schon sehr auffällig. Die Portale sind an einem Vertragsabschluss interessiert und dafür erhalten sie eine Provision. Zu viele negative Bewertungen machen das Geschäft kaputt und es kommt zu keinen Vertragsabschlüssen.
Wenn sich Männer oder Frauen per Internet verlieben und einer von beiden anschließend Geld benötigt, ist Vorsicht geboten. Betrüger nutzen zunehmend soziale Netzwerke und Dating Portale, um ihr Gegenüber abzuzocken. Auch der Nachrichtendienst Twitter wird
Die Tipps helfen Enttäuschungen zu vermeiden.
In der Regel ist ein guter Grund notwendig, um eine Vertragskündigung durchzuführen. Kündigungsfristen sind einzuhalten und meist wird eine Kündigung nur unter besonderen Voraussetzungen akzeptiert.
Die Kündigungsgründe müssen benannt werden. Im Idealfall können Sie eine Kündigung ohne die Angabe von Gründen durchführen, damit Sie sofort aus dem Vertrag rauskommen.
Laut §627 des BGB können Sie das außerordentliche Kündigungsrecht nutzen, wenn es handelt sich um einen Dienstvertrag, der ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt. Ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung kann ein solcher Vertrag gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht kann nicht durch eine Bestimmung im Kleingedruckten ausgeschlossen werden.
Zurzeit gibt es keine höchstgerichtliche Klärung dieser Frage.
FAQs zum Thema virtuelle Partnersuche
Die Singelbörsen eDarling, LoveScout24 und Parship werden mit einer kostenlosen Anmeldung. Einige Funktionen sind kostenfrei, für die vollständige Nutzung aller Rubriken ist eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft erforderlich.
Die Partnerbörse speichert die persönlichen Daten und gibt sie nicht raus. Diese Information befindet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Weitergabe an Dritte für Werbemaßnahmen ist ausgeschlossen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit mit Singlebörsen, Partnervermittlungen oder Kontaktbörsen einen passenden Partner zu finden.
Zur Anmeldung sind Angaben zur eigenen Person zu machen, darunter der Name, die Adresse, eine Rufnummer und auch eine Mailadresse. Daten zur eigenen Person, wie Vorlieben und Informationen zum gewünschten Partner sind auch zu hinterlegen.
Die virtuelle Partnersuche ist eine gute Methode, um einen Partner zu finden und die Sicherheit der eigenen Wohnung nicht zu verlassen. Heute ist die virtuelle Partnersuche gang und gäbe und wird von vielen Partnersuchenden gern genutzt. Wie sinnvoll sie ist, muss jeder Partnersuchende für sich selber entscheiden.
In den letzten Jahren hat sich die virtuelle Partnersuche entwickelt und stellt heute eine Alternative zum persönlichen Kennenlernen dar. Die Sicherheit der eigenen vier Wände und der Wunsch nach einem festen Partner sorgen dafür, dass die Partnersuchenden der virtuellen Partnersuche vertrauen. Ein Blick auf die Bewertungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hilft, eine Enttäuschung zu verhindern.
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]]>Der Beitrag Singlebörsen: 12 Tipps für die Partnersuche im Netz – Der Weg zur Liebe erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Einen Partner über das Internet finden ist mittlerweile so normal, wie wenn dies auf einer Party oder dem Arbeitsplatz passiert.
Immer mehr Männer und Frauen versuchen Ihren Traumpartner über Kontaktbörsen im Internet zu finden. Das mag sehr praktisch und einfach klingen, doch auch hier lauern Fallen. Meist bekommen die Nutzer irgendwann eine hohe Rechnung gestellt. Folgende 12 Tipps sollen Ihnen helfen.
Im Internet wird nicht nur mit Geld betrogen. Auch mit den Gefühlen der Menschen wird gespielt. Deshalb ist auch Vorsicht bei Partner- und Singlebörsen geboten. Halten Sie die Augen offen und seien Sie nicht zu
Die Auswahl beginnt bei der Singlebörse, geht über die Partnervermittlung und endet bei dem Erotikportal.
Wie Sie sehen, ist die Auswahl sogar relativ groß. Aus diesem Grund überdenken Sie genau, was Sie sich wünschen. Möchten Sie einen richtigen Partner finden, nur ein wenig Spaß oder ein erotisches Abenteuer?
Schauen Sie sich das Impressum des Anbieters genau an, damit Sie wissen, wer er ist und wo er seinen Sitz hat.
Achtung: Hat der Anbieter seinen Sitz im Ausland, so kann es schwierig werden, das Geld wieder zurückzubekommen. Gerade bei Unternehmen, die sich nicht in der EU befinden, wie zum Beispiel der Türkei oder der Schweiz, sollten Sie gut überlegen, ob Sie hier einen Vertrag abschließen möchten.
Erkundigen Sie sich, welche Leistungen der Anbieter auch bietet.
Entscheiden Sie sich für die klassische Partnervermittlung, verspricht Ihnen der Anbieter vielleicht, dass Sie zu der beworbenen Person auch Kontakt aufnehmen können. Bekommen Sie dann aber lediglich Kontaktvorschläge oder werden Ihnen nur Kontakte für Freizeitgesellschaften angeboten, sollten Sie das vorab wissen.
Anders sieht es aus bei der Online-Partnervermittlung. Bekommen Sie auch Partnervorschläge gestellt oder müssen Sie selbst danach suchen? Die AGB des Online-Anbieters muss darüber informieren. Auch können Sie darin erfahren, ob der Anbieter auch mit Controllern oder Moderatoren agiert. Für Sie bedeutet diese Tatsache, dass Sie nicht mit einem echten Partnersuchenden schreiben, sondern mit irgendeiner Person, die für den Anbieter arbeitet und somit die zahlenden Accountkunden nur bei Laune halten sollen.
Manche Partnervermittlungsportale bieten Ihre Leistungen für bestimmte Personengruppen grundsätzlich kostenfrei an.
Es gibt aber Partnervermittlungen, die sowohl eine kostenfreie als auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bieten. Sie können sich für die kostenfreie Mitgliedschaft zwar registrieren, mit anderen Partnersuchenden aber nicht in Kontakt treten. Hierfür müssen Sie dann die kostenpflichtige Variante wählen. Am Ende profitiert der Betreiber der Seite aber so oder so, denn für jede Registrierung müssen Sie Ihre persönlichen Daten preisgeben.
Achtung gilt auch bei Testangeboten. So wird geworben, dass Sie nur 1 Euro für 14 Tage bezahlen – die Verträge verlängern sich nach der Testzeit aber meist stillschweigend und binden Sie dann in eine langfristige und teure Mitgliedschaft. In Anbetracht dessen, dass der Anbieter Ihre persönlichen Daten schon bei der Registrierung bekommen hat, kann er dann auch einfach jeden Folgebeitrag von Ihrem Konto abbuchen.
Die Online-Partnervermittlungen warten mit unterschiedlich langen Laufzeiten auf.
Je länger die Laufzeit gewählt wird, umso günstiger wird der Beitrag. Doch sollten Sie bedenken, dass Sie dann an den Vertrag gebunden sind, auch wenn Ihnen das Angebot auf dem Portal nicht gefällt. Bei Single-Portalen sind Sie dann bis zum Ende der Laufzeit daran gebunden und bei einer Partnervermittlung werden Sie schon einen Anwalt brauchen, um eventuell vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Deshalb: Entscheiden Sie sich für kurze Laufzeiten. Während dieser Zeit können Sie sehen, ob Ihnen das Portal das bietet, was Sie wünschen und am Ende sparen Sie sich auch noch Geld.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müsste auch erwähnt werden, ob sich der Vertrag nach Ablauf automatisch verlängert.
Wenn das der Fall ist, denken Sie daran, die Kündigungsfrist nicht zu verschlafen und schicken Sie die Kündigung auf jeden Fall als Einwurf-Einschreiben. Der Eingang der Kündigung beim Anbieter muss bis zum Kündigungstermin erfolgen. Aus diesem Grund ist es ratsam, relativ bald nach Vertragsabschluss auch schon die Kündigung zu schicken, damit Sie Ihre Frist nicht übersehen.
Manche Anbieter möchten, dass Sie gleich für die ganze Laufzeit den Beitrag bezahlen oder eine hohe Anzahlung leisten.
Falls Sie die Rechnung mit Kreditkarte oder Überweisung begleichen, haben Sie keine Möglichkeit, das Geld zurückzubuchen. Jedoch können Sie bei einer Lastschrift Ihr Geld bis zu acht Wochen nach Zahlung zurückbuchen. Besser ist es, monatlich zu bezahlen. Zwar mag diese Variante etwas teurer sein, Sie müssen Ihrem Geld im Zweifel aber nicht hinterherlaufen. Auch bei der klassischen Partnervermittlung sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe begleichen.
Sollte Ihnen schon nach kurzer Zeit auffallen, dass das Portal nicht dem entspricht, was Sie erwarten, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, sofern er in Ihrer Wohnung oder online abgeschlossen wurde.
Tätigen Sie den Widerruf immer als Einwurf-Einschreiben.
Sofern die Partnervermittlung für Ihren Widerruf einen Wertersatz fordert, so lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und bezahlen Sie den Betrag auf keinen Fall.
Erotikportale und Singlebörsen können Sie generell rechtzeitig zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Bei Partnervermittlungen sieht das anders aus, denn diese können Sie auch sofort fristlos kündigen. Sie müssen dann lediglich den Betrag bezahlen, der bis zur Kündigung anfällt. Falls der Anbieter sich aber erdreistet, eine hohe Rechnung für die erbrachten Leistungen zu stellen oder gar nicht angemessene Beiträge in die Rechnung schreibt, bezahlen Sie diese nicht. Holen Sie sich hier erst den Rat eines Anwalts.
Sobald Ihr Vertrag endet, sollte der Anbieter auch Ihre Daten löschen.
Damit dies geschieht, ist es ratsam, den Anbieter dazu aufzufordern. Lassen Sie sich die Löschung auch unbedingt schriftlich bestätigen. Wird die Löschung nicht vorgenommen, könnte Ihr Profil für andere Portale des Anbieters missbraucht werden.
Lesen Sie immer das Kleingedruckte, auch wenn es um den Datenschutz geht.
Es gibt Anbieter, die Ihre Daten auch auf anderen Portalen nutzen. Es mag durchaus vorkommen, dass dann Ihr Profil nicht nur auf dem Portal der Singlebörse erscheint, sondern auch in einem Erotikportal, bei dem Sie sich nie angemeldet haben. Falls ein Anbieter von Ihnen fordert, ihm dieses Recht zu gewähren, so lassen Sie lieber die Finger davon.
Wenn Sie Ihren Traumpartner gefunden haben und Kontakt zu ihm haben, so vereinbaren Sie möglichst schnell ein Treffen.
Auf diese Weise können Sie gleich sehen, ob die Chemie zwischen Ihnen stimmt.
Falls sich der vermeintliche Traumpartner aber als Flop erweist, probieren Sie es doch ganz klassisch. Melden Sie sich bei einem Single-Tanzkurs an, besuchen Sie einen Sportverein oder gehen Sie einfach dahin, wo man auch Menschen kennenlernt. Manchmal ist das die beste Lösung und diese hat schon vor dem Internet funktioniert.
FAQs zum Thema Singlebörsen: 12 Tipps für die Partnersuche im Netz – Der Weg zur Liebe
Egal ob Singlebörse, Partnervermittlung oder Erotikportal – meist sind alle Portale nur für zahlende Mitglieder vorgesehen. Alles was kostenlos ist, ist meist so konzipiert, dass Sie nur schauen, aber mit niemanden in Kontakt treten können.
In diesem Fall wird sich der Vertrag verlängern. Wie lange er sich verlängert, hängt vom Anbieter ab und davon, welche Laufzeit Sie bei Vertragsabschluss gewählt haben.
Meist haben Sie die Möglichkeit, ein Angebot innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Jedoch sollten Sie sich hier schon vor der Anmeldung in der AGB schlaumachen, denn manche Anbieter legen es regelrecht darauf an, dass Sie sich einen Anwalt nehmen, um aus dem Vertrag herauszukommen.
Für die meisten Menschen mag es die reine Bequemlichkeit sein. Sie müssen das Haus nicht verlassen, können in aller Ruhe die „Angebote“ ansehen und dann gleich Kontakt zu mehreren Personen aufnehmen.
Lesen Sie schon vor der Anmeldung die Datenschutzerklärung durch. Sollte der Anbieter Sie dazu auffordern, ihm das Recht für die Nutzung Ihrer Daten einzuräumen, geben Sie keine persönlichen Daten preis. Im Falle der Kündigung eines bestehenden Accounts bitten Sie um Löschung Ihrer Daten und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
So beliebt das Geschäft mit der Online-Partnervermittlung auch ist, so riskant ist es auch. Halten Sie sich an die 12 Tipps, damit Sie relativ sicher sind. Bedenken Sie aber, dass es auch viele schwarze Schafe im Internet gibt und manche Seite sind so gut aufgebaut, dass alles sehr professionell und seriös wirkt. Manchmal ist die klassische Partnersuche vielleicht doch noch die beste Variante. Eben so, wie es früher war.
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]]>Der Beitrag Fremdgehen69 kündigen – so funktioniert es erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer öfter erreichen uns Fragen von Verbrauchern zu Onlinediensten und wie man diese kündigen oder seinen Account löschen kann. Besonders wichtig ist eine Kündigung, wenn das Vertragsverhältnis mit Kosten verbunden ist. Das ist häufig bei Dating-Portalen der Fall. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen vor der Anmeldung bei Dating-Portalen unseren Ratgeber „Betrug beim Onlinedating: So erkennen Sie seriöse Singlebörsen“ . Auch auf seriösen Portalen sollten Sie wachsam sein, um nicht auf Heiratsschwinder oder Vorschussbetrüger hereinzufallen.
Die Webseite fremdgehen69.com lockt Menschen an, die auf der Suche nach einem neuen Partner, einem Seitensprung oder anderweitigen Freundschaften sind. Nicht ganz einfach sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In denen ist auch geregelt, wie Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Wir helfen Ihnen weiter.
Nutzen Sie lediglich die kostenfreie Mitgliedschaft? Dann ist die Kündigung nicht so einfach, wie in anderen Portalen, wo Sie sich nur abmelden müssen. Die Kündigung bei fremdgehen69 bedarf laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Abmeldung. Diese muss per
erfolgen. Dabei sollten Sie die zur Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und den Namen des Portals angeben.
Am besten nutzen Sie folgenden Text für Ihre Kündigung. Tauschen Sie die Daten von Herrn Mustermann gegen Ihre konkreten Daten aus:
Max Mustermann
Musterstraße 1
01000 Musterstadt
Casual Networks B.V.
Frans Erensstraat 14 A
5921 VG Venlo
Niederlande
Nutzername: MaxMuster1
E-Mail: [email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein mit Ihnen geschlossenes Vertragsverhältnis auf fremdgehen69.com zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung per E-Mail an meine oben genannte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Sie erhalten von der Casual Networks B.V. eine Kündigungsbestätigung per E-Mail. Nachdem der Vertrag beendet wurde, wird das Profil des Nutzers gelöscht. Sie können Ihr Profil bei Fremdgehen69 zusätzlich auch via Internet löschen.
Auch das kostenpflichtige Vertragsverhältnis bei fremdgehen69 kündigen Sie nicht ganz ohne Hindernisse. Die Kündigungsfrist beträgt zehn Kalendertage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Zahlen müssen Sie allerdings bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages), unabhängig davon, ob Sie das Portal nutzen oder nicht.
Sollten Sie kostenpflichtige Dienste nutzen, die eine Vertragslaufzeit von weniger als 30 Tagen haben, so können Sie bis zu einem Kalendertag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss per
erfolgen.
Nutzen Sie das folgende Schreiben für die Kündigung des kostenpflichtigen Abonnements:
Max Mustermann
Musterstraße 1
01000 Musterstadt
Casual Networks B.V.
Frans Erensstraat 14 A
5921 VG Venlo
Niederlande
Nutzername: MaxMuster1
E-Mail: [email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein mit Ihnen geschlossenes kostenpflichtiges und kostenloses Vertragsverhältnis auf fremdgehen69.com fristgerecht zum
[setzen Sie hier den konkreten Termin ein],hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung per E-Mail an meine oben genannte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Möchten Sie nach der Kündigung als kostenfreies Mitglied registriert bleiben, dann entfernen Sie im Anschreiben den Part „und kostenloses“ einfach.
20.08.2018Achtung: In letzter Zeit erreichen uns immer mehr Beschwerden zu der Kündigung des Accounts bei fremdgehen69.com. Nutzer melden, dass die Kündigung nicht berücksichtigt und weiter abgebucht wird. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass die Kündigung vollständig ist und alle geforderten Informationen (Nutzername/Pseudonym, E-Mail-Adresse der Anmeldung, Vor- und Nachname, Adresse) enthält. Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben, damit Sie den Empfang nachweisen können.
Haben Sie die kostenpflichtigen Dienste auf dem Smartphone aktiviert und keine Sofort-Überweisung, Kreditkartendaten oder Bankverbindung eingegeben, bezahlen Sie per WAP-Billing über die Rechnung Ihres Mobilfunkanbieteres. In diesem Fall müssen Sie die Kündigung an den jeweiligen Zahlungsprovider senden. Dieser wird Ihnen bei der Bestellung des kostenpflichtigen Service mitgeteilt. Außerdem finden Sie den Ansprechpartner auf der Mobilfunkrechnung. Alternativ erfragen Sie den Provider über den Support von fremdgehen69.com. Diesen erreichen Sie unter der E-Mail [email protected].
Übrigens: Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch, sollten Sie nicht fristgerecht kündigen. Bei Kosten von bis zu rund 50 Euro pro Monat sind das keine Peanuts.
Entkommen Sie Abofallen durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre für Ihren Mobilfunkanschluss. Der Ärger ist groß, wenn dubiose Anbieter plötzlich 4,99 Euro pro Woche für ein Abo abbuchen, von dem Sie gar nichts wissen. In diesem
Neben fremdgehen69.com sind unsere Leser auf das neue Portal fremdgehen69.online gestoßen. Auch hier steht in den Allgemeingeschäftsbedingungen, wie Sie Ihren Account kündigen können. Da hier ebenfalls die Casual Networks B.V. Inhaber ist, können Sie die Kündigungsschreiben von oben nutzen und müssen diese anpassen. So kündigen Sie nicht bei fremdgehen69.com sondern bei fremdgehen69.online. Senden Sie die Kündigung an:
Haben Sie Erfahrungen mit fremdgehen69.com oder fremdgehen69.online gemacht? Fanden Sie die Kündigung problemlos? Ist das System für Sie durchsichtig? Ihre Meinung zu dem Thema interessiert uns und andere Leser. Nutzen Sie die Kommentarfunktion unter dem Artikel, um Ihre Erfahrungen mit anderen Lesern zu teilen.
Gibt es Probleme bei der Kündigung? Haben Sie Schriftverkehr dazu? Dann senden Sie uns diesen gern per E-Mail an [email protected] Wir schauen uns alles an und werden versuchen Ihnen zu helfen. Außerdem warnen wir bei Bedarf andere Leser.
In einer weiteren Anleitung erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Profil bei Fremdgehen69 löschen und den Account damit schließen. Eine Kündigung ist lauf AGB allerdings trotzdem notwendig.
Der Beitrag Fremdgehen69 kündigen – so funktioniert es erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Betrug beim Dating im Internet: Kosten für Flugticket und Reise nach Deutschland erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Gefühle werden von Betrügern gern ausgenutzt. Das ist eigentlich ein alter Hut. Schließlich gab es die sogenannten Heiratsschwindler schon, als es kein Internet gab. Auch in Zeiten persönlicher Kontakte wurden Frauen und Männer abgezockt, indem die Gefühle füreinander einseitig vorgetäuscht und missbraucht wurden. Wie immer geht es dabei natürlich um Geld.
Das Internet hat die Kontaktmöglichkeiten deutlich vereinfacht und erweitert. Heute bekommen Sie über Partnerbörsen in Sekunden Kontakt zu Singles, weltweit. Dafür brauchen Sie keine Brieffreundschaft mit langen Postlaufzeiten mehr. Doch die Anonymität des Internets lockt immer wieder auch Kriminelle an, die Datingportale für ihre Zwecke missbrauchen. Im digitalen Zeitalter heißt das dann nicht mehr Heiratsschwindler, sondern Romance-Scamming. Wir haben schon häufiger darüber berichtet.
Ein aktueller Fall aus Hagen zeigt, dass manche Maschen über Jahre funktionieren und wir immer wieder darüber aufklären müssen, damit möglichst jeder davon erfährt. Gemeint ist die Masche mit den Kosten für einen Flug. Laut der Polizei in Hagen lernte ein Mann aus Deutschland über ein Datingportal eine Dame aus dem Ausland kennen. Über einen Monat tauschte er sich mit der Dame via Chat aus, die er nur virtuell kannte. Die Frau gab zu erkennen, dass sie an dem Hagener Interesse hat und ihn gerne in Deutschland besuchen möchte. Wie so oft fehlt natürlich das Geld, um die nötigen Papiere ausstellen und ein Flugticket kaufen zu können.
Der Mann überwies seiner Flirtbekanntschaft rund 1.500 Euro. Dafür bekam er auch die Kopie eines Flugtickets, welches sich als Fälschung herausstellte. Wenig später erkannte der Mann, dass er anscheinend betrogen wurde und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Anzuzweifeln ist, ob es sich bei der virtuellen Bekanntschaft überhaupt um eine Frau gehandelt hat. Oft sitzen Banden an Computern, um ahnungslose Datingopfer in die Falle zu locken.
Der Trick mit der Anforderung von Geld für Flugtickets oder ein Visum ist eigentlich alt. Und mit gesundem Menschenverstand würde auch niemand einer fremden Person einfach so Geld überweisen. Doch Liebe macht blind und das war schon immer so. Das ist der einzige Grund, warum die Masche mit dem Vorschussbetrug auch heute noch funktioniert.
Generell sollten Sie niemals einer Person Geld überweisen oder auf andere Art übermitteln, die Sie noch nicht persönlich kennengelernt haben. Denn immer wenn Geld im Spiel ist, spielen Gefühle oft keine Rolle mehr. Das gilt übrigens nicht nur beim Dating, sondern auch in vielen anderen Bereichen. So kommt der Vorschussbetrug auch immer wieder bei Geldversprechen wie einem Erbe, Wohnungsangeboten, gefälschten Schecks oder Jobangeboten zum Einsatz. Beraten Sie sich im Zweifelsfall mit Freunden oder nehmen Sie Kontakt mit unserer Redaktion auf.
Weitere Tipps zum Thema Onlinedating und welche Gefahren beim Flirten im Internet lauern, erhalten Sie in unserem Ratgeber „Betrug beim Onlinedating: So erkennen Sie seriöse Singlebörsen“ .
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