Patienten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:00:19 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Patienten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? Definition https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/#respond Fri, 13 May 2022 08:00:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65879 Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für

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Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für Patienten meist sehr unübersichtlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • IGeL, Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen. Sie stehen alle für Untersuchungen, die der Patienten selbst zahlen muss.
  • Bei IGeL handelt es sich nur um ein Angebot vom Arzt. Sie müssen es nicht annehmen.
  • Die Zahl der IGeL ist groß. Hierzu gehören Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schönheitsoperationen und viele andere. Jedoch hat nicht jede Untersuchung einen belegten Nutzen.
  • Da es so viele IGeL gibt, sollten Sie sich vorab gut informieren.

Was heißt IGeL?

Die Abkürzung steht für Individuelle Gesundheitsleistungen und diese werden von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten angeboten.

Die IGeL bietet unterschiedliche Behandlungs- und Diagnosemethoden, die jedoch das medizinisch notwendige Maß übersteigen. Auch gehören sie nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die IGeL müssen Sie immer selbst zahlen.

Seit Jahren werden es mehr und mehr IGeL-Angebote. Wie viele genau, weiß man nicht, weil es bei den Selbstzahlerleistungen keine Erfassung gibt. Jedoch besagen Hochrechnungen der Krankenkassen, dass seit 2018 etwa 15 Millionen IGeL von den gesetzlich versicherten Patienten genutzt wurden. Dafür haben sie etwa eine Milliarde Euro bezahlt. (Quelle: WidO-Monitor 2019)

Die IGeL-Arten

Es gibt viele verschiedene IGeL-Leistungen wie zum Beispiel den PSA-Test oder die Augeninnendruckmessung.

Ferner können ein Attest oder eine Extra-Ultraschalluntersuchung sowie ein neues medizinisches Diagnose-Verfahren beim Augenarzt zum IGeL-Angebot zählen. Sie können unter zwei IGeL-Arten unterscheiden:

1. Eine nicht medizinisch notwendige Leistung, die im Einzelfall jedoch ratsam ist

Manche Untersuchungen, aber auch Beratungen sind auf Wunsch des Patienten, haben aber keine medizinische Notwendigkeit. Sie behandeln weder eine Krankheit noch lässt sich mit ihnen eine Erkrankung vorzeitig erkennen. Aus diesem Grund zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese auch nicht. Jedoch kann das Angebot je nach Einzelfall auch medizinisch ratsam sein. Zum Beispiel:

  • Atteste oder Serviceleistungen für Urlaub, Sport und Freizeit. Zum Beispiel: Reiseimpfberatung, sportmedizinische Untersuchungen oder eine Untersuchung oder Bescheinigung für Reiserücktritt
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen sind in der Regel nicht notwendig. Zum Beispiel Schönheitsoperation oder Entfernung einer Tätowierung
  • Psychotherapeutische Leistungen wie eine Paartherapie

2. Ärztliche Leistungen die mit innovativen Behandlungsmethoden oder ohne Krankheitsverdacht gemacht werden

Heute werden in den Praxen meist Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen als IGeL durchgeführt. So zum Beispiel der Brustultraschall, die Glaukom-Früherkennung oder der Eierstockultraschall sowie der Ultraschall der Halsschlagader. Sofern es sich um einen Risikofall handelt, könnten die Krankenkasse sogar manche IGeL übernehmen. Wohingegen der Patient selbst bezahlen muss, wenn er die Untersuchung auf eigenen Wunsch möchte und diese nicht medizinisch notwendig war.

Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob diese für sie Sinn macht. Haben Sie erst bezahlt, erstattet Ihnen die Krankenkasse auch kein Geld zurück. Der IGeL-Monitor ist für Sie eine gute Anlaufstelle, um wissenschaftliche und geprüfte Fachinformationen zu erhalten.

Weshalb zahlen die Krankenkassen nicht?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten.

Jedoch darf die Krankenkasse nur das zahlen, was auch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der aus einem Gremium aus Vertretern von Krankenkassen und Ärzten besteht, entscheidet, welche medizinischen Leistungen im Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden.

Ehe die lasergestützten Augenuntersuchungen HRT und OCT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, braucht es erst wissenschaftliche Studien zu deren Kosten, Nutzen und Schaden. Einen Antrag hierfür können Kassen und Ärzte stellen. Sieht man sich z.B. die Studienauswertung der OCT an, so war diese positiv. Somit beschloss der G-BA 2018, die Untersuchung als Kassenleistung aufzunehmen. Jedoch nur als diagnostische und therapiegesteuerte Maßnahme der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration und des Makulaödems bei einer diabetischen Retinopathie.

Werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dagegen vom Gemeinsamen Bundesausschuss als negativ bewertet, sind sie auch keine Kassenleistung, als IGeL aber zulässig. Beispiel: Ozontherapie, Colon-Hydro-Therapie, Bioresonanztherapie oder Ultraviolettbestrahlung des Blutes. Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass diese keinen Nutzen haben und somit nicht medizinisch wichtig oder gar wirtschaftlich sind.

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  • Es gibt IGeL, die bei klarem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung werden.
  • Eine IGeL kann dem Patienten ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.
  • Sofern die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode durch das höchste Beschlussgremium als negativ eingestuft wird, kann sie keine Kassenleistung werden. Jedoch ist sie als IGeL erlaubt.
  • Der IGeL-Monitor gibt Ihnen wissenschaftlich geklärte und laienverständliche Informationen zu den IGeL.

Gibt es eine IGeL-Liste?

Der Begriff IGeL beinhaltet viele unterschiedliche Untersuchungen und Therapien.

Man schätzt, dass es mehrere Hundert sind. Somit gibt es auch keine spezielle Liste zu dem Spektrum. Es gibt jedoch für Ärzte eine Zusammenstellung aus dem Jahr 2011. Auch darf jeder Arzt Zusatzleistungen anbieten, die von ihm selbst stammen oder die er von auf IGeL spezialisierten Firmen übernommen hat. Es ist zu bedenken, dass die Bandbreite sehr groß ist und immer mehr wächst. Somit besteht für Patienten keine Möglichkeit, sich über Preis, Nutzen und Qualität vergleichend zu informieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Infos

1. Warum sind IGeL medizinisch oft nicht notwendig?

Weil es sich hier in der Regel um Zusatzleistungen handelt. Zudem ergeben wissenschaftliche Studien, dass diese Untersuchungen oft keinen Belang zur Diagnostik haben.

2. Kann ich auf IGeL verzichten?

Sie müssen diese Untersuchungen nicht machen lassen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse oder schauen Sie im IGeL-Monitor nach.

3. Warum übernimmt die Kasse manche IGeL doch?

Hier kommt es auf die Untersuchung an und darauf, ob Sie ein Risikopatient sind oder der Arzt einen dringenden Verdacht hat. Manchmal braucht es die ein oder andere Untersuchung, um den Verdacht des Arztes zu bestätigen oder auch nicht. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse auch.

4. Kann ich die IGeL auch nachträglich von der Kasse zahlen lassen?

Nein. Was sie bezahlt haben, erhalten Sie auch nicht erstattet. Sprechen Sie deshalb immer vorab mit der Krankenkasse.

5. Warum bewertet die Wissenschaft eine Untersuchung als negativ, wenn sie doch gut hilft?

Die Untersuchung wird in Studien an mehreren Patienten erforscht. Sind hier z.B. die Ergebnisse zum Großteil nicht ausreichend, so wird sie als negativ eingestuft. Zudem kommen hier noch weitere Forschungsreihen. Somit wird eine Untersuchung wirklich auf Herz und Nieren geprüft.

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Fazit

Inzwischen gibt es sehr viele IGeL und immer mehr kommen noch hinzu. Leider können Sie sich hier keine Übersicht verschaffen. Jedoch bietet Ihnen der IGeL-Monitor eine gute Beratung. Auch Ärzte und Krankenkassen können Ihnen hier beratend helfen.

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Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung – schriftlich und mit Unterschrift ist die Kosteninformation gültig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aufklaerung-ueber-igel-kosten-erst-nach-der-behandlung-schriftlich-und-mit-unterschrift-ist-die-kosteninformation-gueltig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aufklaerung-ueber-igel-kosten-erst-nach-der-behandlung-schriftlich-und-mit-unterschrift-ist-die-kosteninformation-gueltig/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:20:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62279 Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu

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Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu zahlen, aber der Arzt muss Sie vor Untersuchungsbeginn beziehungsweise vor Beginn der Behandlung darauf hinweisen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Privatleistung darf der Arzt nur dann Geld verlangen, wenn er Sie vor Beginn der Behandlung in schriftlicher Form auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen hat und Sie auch in schriftlicher Form zugestimmt haben.
  • Sie dürfen die Bezahlung ohne Rechnung verweigern.
  • Als Patient haben Sie das Recht sich im Vorfeld über die Notwendigkeit der Untersuchung zu informieren und eventuelle Kassenalternativen zu finden. Auch in Sachen Kosten können Sie Vergleiche machen.

Nachträgliche Kostenaufklärung nicht erlaubt

Viele Patienten berichten davon, dass sie erst nach der Untersuchung oder Behandlung über die Kosten informiert wurden und dass eine private Zahlung stattfinden muss.

Die Sprechstundenhilfe gibt den Patienten beim Verlassen der Praxis nur einen Hinweis oder Sie erhalten eine Informationen während der Behandlung durch den Arzt. Die meisten Patienten folgen der Anweisung und zahlen am Empfang, denn meist handelt es sich um kleine Summen und Sie sind auch zufrieden mit der Behandlung.

Aber der Hinweis, dass es sich um eine private Leistung handelt, die selber zu bezahlen ist, muss vor der Behandlung erfolgen. Sie müssen die Möglichkeit haben, dass Sie Alternativen suchen können und vielleicht auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bekommen.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Kosten bei IGel-Leistungen

Eine Bezahlung darf der Arzt nur verlangen, wenn er Sie als Versicherten vor Behandlungsbeginn schriftlich auf die entstehenden Kosten hingewiesen hat. Zudem müssen Sie schriftlich zustimmen, so dass eine Gültigkeit eintritt.

Diese Form gilt für alle medizinischen Maßnahmen, welche Sie selber zahlen müssen und das beginnt bei einer kleinen Laboruntersuchung und endet bei den umfangreichen medizinischen Behandlungen.

  • Vor der Zahlung müssen Sie über die Kosten informiert werden und eine schriftliche Zustimmung geben. Zudem müssen Sie im Anschluss eine Rechnung bekommen.
  • Sie haben das Recht die Zahlung zu verweigern, wenn Sie keine Rechnung bekommen. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur eine Rechnung mit Pauschalhonorar, eine Quittung oder einen Zahlungsbeleg bekommen.

Eine Rechnung ist Pflicht

Sie sind im Vorfeld über die Kosten informiert worden und haben auch vertraglich zugestimmt, aber das reicht nicht aus, wenn Sie am Ende keine Rechnung erhalten.

Sie müssen eine korrekt ausgefüllte Rechnung bekommen, denn ansonsten haben Sie das Recht die Zahlung zu verweigern. Es reicht nicht aus, wenn Sie einfach nur einen Zahlungsbeleg, eine Quittung oder eine Rechnung mit Pauschalhonorar bekommen.

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Gebührenordnung legt Rechnung fest

Die Rechnung für die Behandlung muss nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte erstellt werden. 

Entspricht die Rechnung nicht den Vorgaben, dann haben Sie das recht die Zahlung zu verweigern. Dieses Prinzip gilt für alle IGel-Leistungen und da gibt es auch keine Ausnahmen aufgrund der Zusatzleistung oder des Preises. Die Rechnung muss sachgemäß sein und der Gebührenordnung entsprechen.

Patiententipps

Sie bezahlen auf keinen Fall schnell für eine Leistung in der Arztpraxis, zum Beispiel in bar direkt am Empfang.

Sie müssen sich informieren und sich sicher sein, dass Sie im Vorfeld über die aufkommenden Kosten informiert worden sind. Zudem muss die Information schriftlich erfolgt sein und Sie müssen zustimmen. Außerdem müssen Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnungen erhalten. Nur, wenn alle diese Voraussetzungen vorhanden sind, dann sollten Sie die offene Forderung auch zahlen.

Sie haben das Recht den Betrag zurück zu verlangen, wenn Sie im Vorfeld nicht informiert worden sind und auch keine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben haben. Die Zahlung wird dann nicht als „Anerkenntnis einer Berechtigung des Arztes zur privatrechtlichen Abrechnung der Leistung“ gewertet. Es handelt sich sogar um einen Verstoß gegen die Vorschriften und ist nach dem gültigen Bundesmantelvertrag unwirksam. Das Landgericht Mannheim hat am 18.01.2008 darüber entschieden und auch die Bundesärztekammer weist auf das Urteil hin.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema IGel-Kosten-Aufklärung

1. Darf die Sprechstundenhilfe mich über die Kosten aufklären?

Es ist nicht rechtswirksam, wenn die Sprechstundenhilfe Ihres Arztes Sie über die Kosten für die Behandlung aufklärt. Das ist die Aufgabe des Arztes.

2. Wann muss der Arzt mich über die Höhe der Behandlungskosten informieren?

Bevor die Behandlung beginnt muss Ihr Arzt Sie über die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung hinweisen. Der Hinweis muss schriftlich erfolgen.

3. Was passiert, wenn ich die Kosteninformation nicht unterschreibe?

Unterschreiben Sie die Kosteninformation nicht, dann kann der Arzt die Behandlung nicht durchführen.

4. Wie hoch können die Kosten für eine Behandlung sein?

Die Behandlungskosten können unterschiedlich hoch sein, denn sie unterscheiden sich anhand Erkrankung. Sie können mit wendigen Euros auskommen, aber auch mehrere Hundert Euro zahlen.

5. Kann ich mein Geld zurückverlangen?

Sie haben nur die Möglichkeit das Geld zurück zu verlangen, wenn der Arzt sich nicht an alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Aufklärung der Kosten gehalten hat.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Fazit

Es gibt viele Arztleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und von Ihnen als Patient selber zu zahlen sind. Aber dafür muss der Arzt einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen vor der Behandlung schriftlich über die Kosten informiert werden und erst, wenn Sie den Kosten schriftlich zustimmen, dann darf die Behandlung beginnen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Rechte Sie haben!

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Schriftliche Ablehnung einer IGeL – Achtung, wichtig! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schriftliche-ablehnung-einer-igel-achtung-wichtig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schriftliche-ablehnung-einer-igel-achtung-wichtig/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:56:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65743 Einige Ärzte möchten, dass Patienten bei Verzicht einer IGeL ein Verzichtsformular unterzeichnen. Sie müssen das aber nicht machen. Der Zweck des Formulars Es wird immer wieder von Patienten berichtet, dass Sie schon in der Anmeldung

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Einige Ärzte möchten, dass Patienten bei Verzicht einer IGeL ein Verzichtsformular unterzeichnen. Sie müssen das aber nicht machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Manche Ärzte legen den Patienten schon in der Anmeldung eine Liste mit IGeL vor. Bei Verzicht sollten sie sogleich ein Verzichtsformular unterzeichnen.
  • Die Ärzte berufen sich darauf, dass sie die Verzichtserklärung zu Dokumentationszwecken benötigen, damit sie nicht haftbar gemacht werden können.
  • Sie als Patienten sind nicht verpflichtet, dieses Formular zu unterschreiben.

Der Zweck des Formulars

Es wird immer wieder von Patienten berichtet, dass Sie schon in der Anmeldung über diverse IGeL informiert wurden.

Diese Infoblätter dienen nicht nur als Information, sie enthalten auch einen Part, auf dem Sie Ihre Zusage zu den Leistungen geben können. Die Patienten fühlen sich hier durchaus überrannt, doch ein schlichtes „Nein“ des Patienten ist meist nicht ausreichend. Manche Arztpraxen verlangen die Absage des Patienten sogar schriftlich. Sie sollen ein Formular unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie die Leistung nicht erhalten möchten. Dieser Druck wiederum führt dann dazu, dass einige Patienten die Untersuchung dann doch machen.

Die Ärzte haben das Argument, sie brauchen dieses Formular für die richtige Dokumentation der Patientenakte. Manche Ärzte sagen sogar, sie würden sich mit dem Formular rechtlich absichern, sofern ein Patient später eine Haftungsklage einreicht, weil der Arzt die Untersuchung nicht gemacht hat. Fakt ist aber, dass kein Patient seine Absage schriftlich erklären muss. Auch haben Sie keinen negativen Eintrag in Ihrer Akte zu befürchten.

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Was sagt das Recht?

Die Dokumentationspflicht des Arztes besagt, dass er dazu verpflichtet ist therapeutische Aspekte und wichtige Angaben in der Patientenakte zu vermerken.

Somit ist es nicht rechtlich festgelegt, dass eine Ablehnung zur IGeL schriftlich vermerkt werden muss. Der Arzt kann es notieren, braucht aber keine Patientenunterschrift hierfür. IGeL-Angebote sind freiwillige Leistungen und keine medizinisch notwendigen Untersuchungen, aus diesem Grund muss der Arzt die Absage auch nicht dokumentieren. Fakt ist, der Arzt muss die IGeL-Angebote nicht anbieten und meist gehören sie auch nicht immer zur eigentlichen Behandlung dazu.

Ebenso darf der Arzt die Aufklärung über die IGeL eigentlich nicht auf das Personal übertragen. Es ist für einen Patienten nicht zumutbar, die Entscheidung über die Durchführung der IGeL direkt am Empfang zu fällen. Er sollte erst mit einem Arzt sprechen und eine Bedenkzeit bekommen. Ebenso darf es nicht passieren, dass der Patient bei einer Absage zur IGeL mit Nachteilen in seiner Behandlung rechnen muss.

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Tipp

Sie müssen und sollten das Verzichtsformular nicht unterschreiben.

Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen, denn die IGeL ist nie dringend nötig.

  • Das Verzichtsformular soll als schriftliche Bestätigung gelten, dass er die Untersuchung nicht möchte. Am Ende soll sie aber auch Druck ausüben.
  • Niemals sollten Sie am Empfang entscheiden müssen, ob Sie eine IGeL möchten oder nicht. Es sollte immer ein Arztgespräch erfolgen und Bedenkzeit gegeben werden.
  • Die Entscheidung gegen eine IGeL darf für die weitere Behandlung keinen Nachteil darstellen.
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Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schriftliche Ablehnung einer IGeL – Achtung, wichtig!

1. Ich habe das Gefühl, mein Arzt hat nach der Ablehnung der IGeL kein Ohr mehr für meine Beschwerden?

In diesem Fall sollten Sie ihn darauf ansprechen oder im Zweifel einen anderen Arzt aufsuchen. Nur weil Sie die IGeL abgelehnt haben, darf er Sie nicht weniger gut behandeln. Die IGeL hat generell keine Auswirkung auf die Behandlung akuter Erkrankungen.

2. Es ist mir unangenehm vor allen anderen Patienten auf die IGeL angesprochen zu werden, was kann ich machen?

Bitten Sie die Helferin an der Anmeldung, dass Sie dies mit dem Arzt in aller Ruhe besprechen möchten. Es ist nicht vertretbar, dass Sie hier gleich eine Entscheidung treffen müssen, zumal Sie vielleicht noch Fragen haben, die Ihnen ein Arzt beantworten muss.

3. Wie kann ich mich gegen diese Bedrängung wehren?

Sie sollten in erster Linie mit dem Arzt sprechen. Im weiteren Verlauf können Sie sich auch an die Ärztekammer wenden, sofern der Arzt diese Bedrängungen nicht unterlässt.

4. Darf mir der Arzt mangelnde Kooperation vorwerfen?

Das darf er nicht. Die IGeL-Angebote sind zusätzliche, freiwillige Untersuchungen. Sofern der Arzt den Verdacht einer bestimmten Erkrankung hat, kann er sämtliche nötige Untersuchungen auf Kassenleistung machen. Somit sind Sie nicht unkooperativ, wenn Sie die Untersuchungen nicht möchten.

5. Kann ich die Untersuchung doch noch machen, wenn ich schon die Verzichtserklärung unterschrieben habe?

Natürlich haben Sie das Recht sich jederzeit anders zu entscheiden.

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Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient

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Fazit

Da es sich bei IGeL-Angeboten um freiwillige Untersuchungen handelt, sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, den Verzicht zu unterschreiben. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen. Sprechen Sie den Arzt auch ruhig darauf an, dass Sie diese Vorgehensweise nicht in Ordnung finden.

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Was ist ein ambulanter Pflegedienst? Hilfe in den eigenen vier Wänden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/#respond Wed, 23 Feb 2022 12:01:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60113 Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt.

Der Beitrag Was ist ein ambulanter Pflegedienst? Hilfe in den eigenen vier Wänden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt. Sie bieten regelmäßige Hilfe im Alltag an und stehen ihren Patienten bei. Es gibt Angebote von Wohlfahrtsverbänden und die privaten Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur für die zugelassenen Pflegedienste übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten.
  • Die Aufgabe der Pflegedienste bezieht sich auf die Pflege, aber sie bieten z.B. auch Betreuung und Haushaltshilfe an.
  • Der ambulante Pflegedienst übernimmt auch die häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Informationen über die Pflegedienste der Umgebung finden Sie z.B. bei den Pflegekassen und Pflegestützpunkten.

Ambulanter Pflegedienst – was ist das?

Die Pflegedienste gibt es unter unterschiedlichen Bezeichnungen, von Sozialstation über Pflegeteam bis hin zu zuhause bleiben GmbH.

Der Name spielt für einen Pflegedienst keine Rolle, aber Voraussetzung für eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst ist, dass es eine ausgebildete Pflegefachkraft gibt, die die Verantwortung übernimmt. Das bedeutet, es handelt sich entweder um eine Krankenschwester, einen Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder einen staatlich anerkannten Altenpfleger.

Es gibt in einem ambulanten Pflegedienst z.B. die hauptberuflichen Pflegefachkräfte, welche in der Regel in Vollzeit arbeiten. Dazu gibt es inzwischen auch noch Hauswirtschaftshelferinnen, Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte und Familienpflegehelfer. Zusammen bilden sie einen Pflegedienst, der für Familien Hilfe und auch Unterstützung im Alltag anbietet. Die pflegenden Angehörigen können daher mit Hilfe des Pflegedienstes Beruf und Betreuung deutlich besser unter einen Hut bekommen. Der Pflegedienst kommt also zu den Pflegebedürftigen nach Hause. Er ermöglicht ihnen daher ein fast normales Leben und zwar in den eigenen vier Wänden. Die pflegebedürftigen Versicherten haben aufgrund dessen einen gesetzlichen Anspruch.

Die Aufgaben der ambulanten Pflegedienste

Bei einem Pflegedienst arbeiten verschiedene Fachleute und zusammen erbringen sie die folgenden Leistungen:

  • Pflegemaßnahmen auf den Körper bezogen (Hilfe beim Gang auf die Toilette, Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken)
  • Betreuungsmaßnahmen in pflegerischer Hinsicht (gemeinsames Kochen, Unterstützung bei Hobby und Spiel, Begleitung zum Friedhof)
  • Haushaltsführung (Wechsel der Bettwäsche oder die Reinigung der Wohnung)
  • Häusliche Krankenpflege (nur unter bestimmten Voraussetzungen, Injektionen oder Wundversorgung)
  • Beratung in Bezug auf Fragen rund um die Pflege oder Angelegenheiten wie Hilfsmittelanschaffung oder die Organisation von Krankenfahrten

Über die zugelassenen Pflegedienste in der Umgebung informieren die Pflegekassen.

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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Die Entwicklung der Pflegedienste

Aus den Sozialstationen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände entstand die häusliche Pflege.

Der Bereich finanzierte sich zuerst aus Mittel der Kommunen und der einzelnen Bundesländer. Inzwischen finanziert sich der Bereich über einen Teil der Krankenkassenleistung. Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995 und dann auch als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Durch diese Änderung entstanden mit der Zeit immer mehr ambulante Pflegedienste. Daher steigt die Zahl auch immer weiter. 2017 arbeiteten z.B. in 14.100 zugelassenen ambulanten Pflegediensten rund 390.000 Beschäftigte. Auch heute noch werden es immer mehr.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ambulanter Pflegedienst

1. Welche Aufgaben hat der ambulante Pflegedienst?

In erster Linie leistet der ambulante Pflegedienst häusliche Pflegehilfe und die bezieht sich auf körperbezogene Maßnahmen. Das bedeutet, die Mitarbeiter kümmern sich um alle Aktionen rund um die Person vom Essen bis hin zum Toilettengang. Auch die Zahn- und Fußpflege gehört dazu.

2. Wie oft ist der ambulante Pflegedienst am Tag im Einsatz?

Der ambulante Pflegedienst kann z.B. mehrmals in der Woche ins Haus kommen und den pflegenden Angehörigen entlasten. Es gibt sogar Betroffene, die mehrmals am Tag Besuch vom Pflegedienst bekommen, weil Sie einen hohen Pflegegrad haben und keine Angehörigen in der Nähe.

3. Woran erkannt man einen guten ambulanten Pflegedienst?

Mittlerweile gibt es eine große Anzahl an diesen Dienstleistern. Achten Sie bei der Auswahl auf ausreichend ausgebildetes Fachpersonal, einen respektvollen Umgang mit den Patienten und auf aktuelles Fachwissen. Außerdem muss die Chemie zwischen dem Pflegedienstmitarbeitern und dem Patienten stimmen.

4. Was kostet der ambulante Pflegedienst im Monat?

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst hängen von den gebotenen Leistungen ab. Sie können mit etwa 1.600 Euro bis 2.500 Euro im Monat für einen Pflegedienst rechnen. Meist bleibt nur ein Eigenanteil von 300 bis 600 Euro im Monat, denn der Rest wird von der Pflegekasse übernommen.

5. Was zählt zur Grundpflege bei einem ambulanten Pflegedienst?

Die Grundpflege ist die Hauptaufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und dazu gehört die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität, die Vorbeugung, die Förderung und die Kommunikation des Patienten.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Immer mehr alte und kranke Menschen verbringen ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung und lassen sich von den Angehörigen pflegen und betreuen. In der Regel ist das nur möglich, wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt. Der ambulante Pflegedienst muss zugelassen sein, damit die Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Je nach Fall kommt der Pflegedienst mehrmals am Tag oder mehrmals in der Woche. Er übernimmt zahlreiche Aufgaben und dazu gehört in erster Linie die Grundversorgung mit Nahrung, die Pflege und die Betreuung. Aber es gibt immer mehr ambulante Pflegedienste, die ihre Hilfe auch im Haushalt anbieten und sogar für Besuche beim Arzt. Selbst die Freizeitgestaltung wird mit einem Pflegedienst deutlich verbessert und der Patient ist zu keiner Zeit allein. Bei der Suche nach einem Pflegedienst gibt es ein paar Kriterien, auf welche Sie achten müssen. Zum einen gibt es ausgelernte Fachkräfte und zum anderen ist der Umgang in einem freundlichen Ton.

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Schließung einer Krankenkasse: Versicherte weiterhin geschützt und es entstehen keine Leistungslücken https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schliessung-einer-krankenkasse-versicherte-weiterhin-geschuetzt-und-es-entstehen-keine-leistungsluecken/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schliessung-einer-krankenkasse-versicherte-weiterhin-geschuetzt-und-es-entstehen-keine-leistungsluecken/#respond Wed, 21 Apr 2021 08:13:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62976 Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse

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Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse übernommen. Sie haben also in Bezug auf die Versorgung keine Probleme zu befürchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Wechsel von Krankenkassen müssen Sie die festgelegten Fristen beachten.
  • Auch für chronische Kranke und für ältere Personen ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ohne Probleme machbar.
  • Die Behandlungen und Leistungen liegen im gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog, dann sind die laufenden Kosten auch weiterhin abgesichert, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen.

Finanzielle Engpässe der Krankenkassen werden immer bei dem zuständigen Aufsichtsorgan gemeldet und dazu gehört eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder gar eine Überschuldung. In der Regel erhält das Bundesversicherungsamt entsprechende Informationen. Aber auch wenn die Krankenkasse einen finanziellen Engpass hat, bedeutet es nicht, dass sie insolvent ist. Um eine Pleite frühzeitig abzuwenden hat die Kasse die Möglichkeit zu fusionieren. Alle Mitglieder und auch die mitversicherten Angehörigen behalten auch weiterhin den Versicherungsschutz.

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Die Wahl einer Krankenkasse

Sie sollten sich auf jeden Fall über die bevorstehende Schließung bei Ihrer Krankenkasse informieren, wenn die Krankenkasse insolvent ist.

Jedes Mitglied erhält nicht nur eine Information zur Schließung der Krankenkasse, sondern auch einen entsprechenden Vordruck für die Anmeldung bei einer anderen Krankenkasse. In dem Vordruck befinden sich schon alle wichtigen Angaben und auch eine Übersicht der möglichen Krankenversicherungen ist vorhanden. Sie brauchen nur noch die gewünschte Krankenkasse reinschreiben und ein paar Kreuze machen. Der ausgefüllte Vordruck wird dann umgehend an die alte Krankenkasse geschickt, denn diese leitet das Formular an die neue Krankenkasse weiter. Sie haben aber auch die Möglichkeit sich direkt an die neue Krankenkasse zu wenden und den Antrag einzureichen.

Damit Sie einen reibungslosen Übergang haben, sollten Sie immer den Vordruck der schließenden Krankenkasse verwenden. Sie können sich aber auch formlos, aber in schriftlicher Form an die neue Krankenkasse wenden und eine Anmeldung durchführen.

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Die Beachtung der Fristen

Die Krankenkasse ist verpflichtet Sie auch über die Fristen für die Ausübung des Wahlrechts zu informieren.

Die Krankenkasse muss schließen oder ist insolvent, dann haben Sie als Krankenkassenmitglied sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Schließungsbescheid oder der Stellung des Insolvenzantrag. Auch eine Meldung bei der zuständigen Stelle ist der Beginn der Frist und der Arbeitgeber bekommt auch eine Information. Er muss eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen.

Der Arbeitgeber meldet die Pflichtversicherten bei einer Krankenkasse an, wenn Sie versäumen sich innerhalb der Frist eine neue Krankenkasse zu suchen. Die Ummeldung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann kümmert sich das Jobcenter darum und wenn Sie Rentner sind, dann ist der Rententräger verantwortlich. Es wird immer eine Krankenkasse ausgesucht, bei der eine Mitgliedschaft in der geschlossenen Kasse der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Sie waren nicht in einer geschlossenen Krankenkasse versichert oder die Kasse kann nicht ermittelt erden, dann wird aus den ganzen Krankenkassen auf dem Markt eine neue Krankenkasse ausgesucht. Bei der neuen Krankenkasse findet eine Meldung zur Anmeldung innerhalb von zwei weiteren Wochen statt und auch hierbei handelt es sich um eine Frist, die mit der Schließung beginnt.

Auch gut zu wissen:

Innerhalb von drei Monaten müssen freiwillige Mitglieder den Wechsel der Krankenkasse vornehmen, denn wenn Sie diese Frist versäumen, dann verlieren Sie den Versicherungsschutz. Sie verlieren ihn auch, wenn Sie keinen anderen Anspruch auf eine Absicherung im Krankheitsfall haben. Die säumigen Monate, also die offenen Beiträge müssen Sie aber trotzdem bezahlen. Wenden Sie sich am besten an die Krankenkasse, bei der Sie vor der schließenden Krankenkasse versichert waren.

Sie haben kein automatisches Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse Insolvenz anmeldet oder es zu einer Fusion kommt. Das Sonderkündigungsrecht gilt aber, wenn die neue Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt der einen höheren Betrag als die alte Krankenkasse verlangt.

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Krankenkasse hat Aufnahmepflicht

Die Krankenkassen sind verpflichtet potentielle Versicherte aufzunehmen, denn eine Ablehnung ist rechtswidrig und nicht zulässig.

Bei den gesetzlichen Krankenkasse ist ein Wechsel von chronisch Kranken und älteren Menschen durchaus möglich, aber anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Aber alle Krankenkassen sind in der Pflicht neue Mitglieder aufzunehmen und das unabhängig von Alter oder den Erkrankungen. Aus dem Grund besteht auch keine Gefahr, dass Sie bei einer Erkrankung nicht abgesichert sind.

Eine Krankenkasse versucht Sie mit fadenscheinigen Argumenten abzuwimmeln, dann bestehen Sie auf Ihrem Recht und beschweren sich bei der zuständigen Aufsicht. Die Krankenkasse muss eventuell ein Bußgeld zahlen, wenn sie einen potenziellen Versicherten nicht aufnimmt. Das Bundesversicherungsamt ist für die bundesweit geöffneten Krankenkasse zuständig und die Aufsicht über die Kassen unterliegt den Landesministerien.

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Die Übernahme der laufenden Kosten

Sie sind zurzeit im Leistungsbezug und das bedeutet, dass Behandlungen aktiv sind oder Sie andere Leistungen beziehen, dann sind Sie abgesichert, aber nur wenn diese zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog zählen.

Sie brauchen also nichts zu unternehmen, wenn Sie zurzeit in einem Krankenhaus sind und Leistungen beziehen, aber es zu einem Krankenkassenwechsel kommt. Die Krankenkassen klären die Sachlage untereinander. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie bei der alten Krankenkasse Genehmigungen wie Zahnersatz oder Reha-Maßnahmen beantragt haben und diesen zugestimmt wurden. Die neue Krankenkasse wird die Maßnahmen auch gelten lassen, so dass Sie die Behandlung problemlos weiterführen können. Die Krankenkassen haben darüber hinaus auch die Möglichkeit zusätzliche Leistungen durch eine Satzung festzulegen. Unter Umständen werden die Leistungen von der neuen Krankenkasse nicht gewährt und aus dem Grund sollten Sie sich vor einem Krankenkassenwechsel ausführlich informieren. Das Angebot der neuen Krankenkasse muss schließlich auch zu Ihren Bedürfnissen passen.

Für Sie entstehen keine Wartezeiten, wenn Sie bei der neuen Krankenkasse einen ähnlichen Wahltarif aussuchen wie bei der alten Kasse. Sie können den alten Wahltarif im besten Fall sogar bei der neuen Krankenkasse weiterführen. Diese Möglichkeit besteht meist, wenn Sie innerhalb der gleichen Kassenart wechseln. Sie müssen unbedingt abklären, ob die neue Krankenkasse bestehende Zusatzversicherungen zu einem guten Preis anbietet, ansonsten müssen Sie auf einen neuen Anbieter umsteigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schließung der Krankenkasse

1. Wann erfahre ich von der Schließung einer Krankenkasse?

Sobald die Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten kommt oder Insolvenz anmeldet, werden Sie als Versicherte sofort informiert.

2. Rettet eine Fusion die Krankenkasse vor der Schließung?

Die Krankenkasse hat im Grunde drei Möglichkeiten, um die Schließung abzuwenden. Sie kann eine Sanierung der Krankenkasse stattfinden, eine Fusion mit einer anderen Kasse oder es kommt im Endeffekt doch zu einer Schließung. Eine Fusion kann die Schließung der Krankenkasse verhindern.

3. Was sagt der Gesetzgeber zu Schließungen von Krankenkassen?

Der Gesetzgeber versucht mit aller Macht eine Insolvenz oder eine Schließung zu verhindern, so dass diese Maßnahmen eine Ausnahme darstellen. Die Kassen sollen aus den finanziellen Schwierigkeiten gerettet werden, denn das ist das Ziel.

4. Hat eine Sanierung Folgen für andere Krankenkassen?

Eine Sanierung geht immer zu Lasten der Krankenkassen mit derselben Kassenart. Das bedeutet, wenn die BKK insolvent wird, dann gehen die Kosten auf die Kassen, die im BKK-Landesverband oder im BKK-Bundesverband sind.

5. Was passiert bei einer Fusion?

Bei einer Fusion rettet sich die Krankenkasse mit einer neuen Krankenkasse, aber diese Möglichkeit besteht nur bei einer Insolvenz und muss von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden.

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Fazit

In der heutigen Zeit kommt es immer wieder zu Insolvenzen und Zahlungsschwierigkeiten, auch bei Krankenkassen. Aber wenn die Schließung Ihrer Krankenkasse droht, dann brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn Sie als Versicherte sind geschützt. Es gilt ein paar Fristen zu beachten und ansonsten kümmert sich die alte Krankenkasse um alle Angelegenheiten, so dass Sie den Versicherungsschutz zu keiner Zeit verlieren.

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