pflegebedürftig | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 29 Jun 2022 03:46:33 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png pflegebedürftig | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Beispiele, bei denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gilt – Das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/beispiele-bei-denen-das-wohn-und-betreuungsvertragsgesetz-gilt-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/beispiele-bei-denen-das-wohn-und-betreuungsvertragsgesetz-gilt-das-sollten-sie-wissen/#respond Wed, 29 Jun 2022 03:46:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69400 Ab wann kommt das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung? Hier erhalten Sie Beispiele. Beispiel 1 Alter Mensch, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3. Die 85-jährige Frau Maier kann nicht mehr alleine zu Hause versorgt werden, weil die

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Ab wann kommt das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung? Hier erhalten Sie Beispiele.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hiermit regelt der Bund die zivilrechtlichen Verträge zwischen Unternehmen und volljährigen Personen sowie Unternehmen, die Wohnräume in Verbindung mit einer Betreuungs- oder Pflegeleistung anbieten.
  • Es soll beide Vertragspartner schützen, kommt dabei aber der pflegebedürftigen Person mehr entgegen.
  • Es handelt sich um ein Verbraucherschutzgesetz.

Beispiel 1

Alter Mensch, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3.

Die 85-jährige Frau Maier kann nicht mehr alleine zu Hause versorgt werden, weil die Pflegeperson ausfällt. Somit entscheidet sich Frau Maier, von ihrer Wohnung in das Pflegeheim Beta GmbH zu ziehen. Laut Einrichtung soll sie dort ein Zimmer bekommen und die Pflegeleistungen auch weiterhin erhalten.

Dies ist der klassische Fall. Der Pflegebedürftige zieht in ein Zimmer im Pflegeheim und wird von diesem auch pflegerisch betreut. Somit unterliegt das Vertragsverhältnis den Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes.

Betreuung
Beispiele, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht gilt – Wissenswert

Hier erhalten Sie Beispiele, wann das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung kommt. Was ist das WBVG? Hierbei handelt es sich um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Dieses Gesetz basiert auf das Heimrecht und der Bund regelt

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Beispiel 2

Alter Mensch, körperlich eingeschränkt.

Herr Heinz ist 78 Jahre alt und wohnt im 2. Stockwerk eines Mehrfamilienhauses, zudem benötigt er beim Laufen einen Rollator. Im Wohnhaus gibt es keinen Fahrstuhl. Er schafft es ohne Hilfe nicht, das Haus zu verlassen, diese Hilfe hat aber nicht regelmäßig Zeit. Zudem ist er nicht mehr in der Lage, seinen Haushalt alleine zu stemmen, da er krankheits- und altersbedingt eingeschränkt ist. Diese Situation ist für Herrn Heinz unbefriedigend und er mietet sich deshalb in der Seniorenresidenz „Am Sonnenberg“ ein Appartement. Noch kann er die Körperpflege, Ernährung und das An -und Auskleiden alleine schaffen. Jedoch denkt er an die Zukunft, in der er vielleicht Hilfe brauchen wird. Deshalb lässt er beim Anmieten des Appartements gleich regeln, später die Hilfe des hauseigenen Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.

Im Fall von Herrn Heinz erfolgt der Umzug in die Seniorenresidenz, weil der wegen seiner Einschränkung auf Hilfe angewiesen ist. Die Seniorenresidenz vermerkt ihn für die Pflegeleistungen, die er dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er sie braucht, abrufen kann. Somit verpflichtet sich die Residenz dazu, ihm später diese Leistungen zu gewähren. Ferner sind die Kriterien für die Anwendung des WBVG erbracht.

Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig für uns alle sind

Möchten Sie, dass sich im Ernstfall eine bestimmte Person um Ihre Anliegen kümmert, so brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Wenn Sie nicht jetzt schon Vorkehrungen treffen, kann es passieren, das später ein fremder

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Beispiel 3

Junger Mensch, behindert.

Herr Ludwig ist 26 Jahre alt und braucht wegen seiner Behinderung die fachgerechte Hilfe anderer Personen. Er mietet sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft der Beta e.V., dies ist eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Zudem lässt er auch gleich festlegen, dass Hilfen zur Alltagsbewältigung sowie Pflegeleistungen erbracht werden.

Hier zählt die Hilfe zur Alltagsbewältigung zu den Betreuungsleistungen. Da er Ludwig Pflege- und Betreuungsleistungen aufgrund seiner Behinderung braucht, ist er in die Wohngemeinschaft umgezogen. Somit kommt auch hier das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zum Tragen.

Pflegegrad
Kosten im Pflegeheim: Wofür Sie zahlen müssen und wofür die Pflegekasse – Unterkunft, Verpflegung, Investition und Zusatz zahlt der Pflegebedürftige selber

Die Kosten für ein Pflegeheim sind mitunter sehr hoch, aber Sie haben keinen genauen Einblick. Dieser Artikel verdeutlicht daher, welche Kosten auf Sie zukommen und was Sie bezahlen müssen. Bei der Suche nach einer passenden

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Beispiel 4

Alter Mensch, noch rüstig, will vorsorgen.

Herr Bauer ist 86 Jahre alt und eigentlich noch ganz fit. Jedoch will er für den Fall der Fälle vorsorgen, falls er sich einmal nicht mehr selbst versorgen kann. Er mietet bei der Betreut Leben GmbH eine 2-Raum-Wohnung mit Bad und Küche. Zudem lässt er im Vertrag gleich regeln, dass er von der Gesellschaft zweimal im Monat eine Reinigung der Wohnung und viermal im Jahr eine Reinigung der Fenster erhält. Außerdem nutzt er den Mahlzeitendienst der GmbH. Jedoch braucht er seit seinem Einzug keine weiteren Leistungen. Sollte Herr Bauer später einmal pflegebedürftig werden, hat sich das Unternehmen verpflichtet, ihn in die stationäre Pflegeeinrichtung Aktiv GmbH aufzunehmen. Dies ist eine Tochtergesellschaft der Betreut Leben GmbH.

Das Gesetz besagt, dass die Verpflegung ebenso ein Teil der Betreuungsleistung sein kann. Allerdings hat Herr Bauer noch keine Betreuungsleistungen, sondern lediglich eine hauswirtschaftliche Versorgung. Somit kommt hier das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht zur Anwendung. Allerdings hat Herr Bauer einen Anspruch darauf, von der Aktiv GmbH später aufgenommen zu werden, wenn sich eine Pflegebedürftigkeit einstellt, da er diese im Vertrag geregelt hat. Somit werden die Pflegeleistungen durch wirtschaftlich zusammenstehende Unternehmen vorgehalten, womit das Gesetz Anwendung findet.

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So finden Sie das passende Pflegeheim – Persönlicher Besichtigungstermin sorgt für Klarheit

Bei der Suche nach einem Pflegeheim gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Das Finden der passenden Einrichtung Die äußeren Umstände machen in der Regel einen Umzug notwendig, denn die Familie kann die

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Beispiel 5

Person, die noch keine Pflege und Betreuung braucht.

Frau Stern möchte in der „Pflegewohngemeinschaft Sonne“ ein Zimmer beziehen. Das Unternehmen wird von den Eheleuten Bayer betrieben. Frau Bayer gibt Frau Stern beim Erstgespräch die Auskunft, dass der Mietvertrag für das Zimmer nur dann erfolgen kann, wenn Frau Stern auch einen Pflege- und Betreuungsvertrag abschließt. Auch dann, wenn sie die Hilfe jetzt noch nicht braucht.

Sofern der Vertragsabschluss von einem Vertrag über pflegerische Versorgung abhängig ist, kommt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zum Tragen.

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Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege – Wissenswertes

Kümmern Sie sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen, so brauchen Sie auch gelegentlich eine kleine Auszeit für einen Urlaub, ein entspanntes Abendessen oder einen Theaterbesuch. In diesem Fall brauchen Sie jemanden, der sich um

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Beispiel 6

Herr L. besitzt unterschiedliche Immobilien und vermietet darin gewerblich Wohnraum, in denen Senioren-Wohngemeinschaften gegründet werden.

In einer dieser Wohnungen leben Herr P., pflegebedürftig, Herr K., betreuungsbedürftig und Herr K, der wegen einer Behinderung hilfsbedürftig ist. Im Mietvertrag der drei Herren gibt es eine Klausel, die besagt, die drei Männer wären dazu verpflichtet, den „Pflegedienst Sonne“ für die Pflege- und Betreuungsleistungen zu beauftragen.

Alle drei Herren gelten als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Jedoch sind sie unabhängig davon auch immer noch Verbraucher, für die das Wohn – und Betreuungsvertragsgesetz gilt. Somit gelten sie nicht als Firma. Sofern ein Vertrag wie im Fall der Herren die Klausel enthält, ein bestimmtes Unternehmen für die Pflege und/oder Betreuung zu beauftragen, so kommt hier wieder das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zur Geltung.

Heimpflege
Heimvertrag: Worüber Sie das Pflegeheim vorab informieren muss – vorvertragliche Informationen sind verständlich und gut lesbar

Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist nicht einfach und damit Sie eine gute Entscheidung treffen, holen Sie sich Leistungsangebote ein. Die Pflegeheime bieten wichtige Leistungsangebote, auf welche Sie sich später auch berufen können. Vorvertragliche Informationen

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Beispiele, bei denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gilt – Das sollten Sie wissen

1. Warum gibt es das Wohn- und Betrauungsvertragsgesetz?

Es sollte ältere und pflegebedürftige Menschen schützen, damit diese keine Benachteiligung haben, wenn Sie einen Wohnraum mit Pflegeleistungen oder Betrauungsleistungen mieten und einen Vertrag abschließen.

2. Unterliegen alle Einrichtungen dem WBVG?

Sofern der Vertrag nur die Wohnraumüberlassung beinhaltet und die allgemeine Unterstützung wie hauswirtschaftliche Versorgung, Notrufdienst oder die Vermittlung von Pflege- und Betreuungsleistungen, gilt das WBVG nicht.

3. Seit wann gibt es das WBVG?

Es wurde am 29. Juli 2009 erlassen und trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft.

4. Wann endet der Betreuungsvertrag?

Dieser ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Bewohner jederzeit in schriftlicher Form gekündigt werden. Kündigen Sie zum 3. Werktag eines Monats so endet der Vertrag zum Ablauf des Monats.

5. Darf der Vertrag befristet sein?

Dies ist in der Regel nicht der Fall, jedoch ist eine Befristung möglich, sofern sie den Interessen des Bewohners nicht widerspricht.

Krankenkassen-Wahltarif
Wahltarife der Krankenkassen für besondere Beitragsregelungen eignen sich nicht für jeden Versicherten

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen.  Sie

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Fazit

Das WBVG ist für Verbraucher sehr wichtig, denn es dient zum eigenen Schutz, wenn Sie doch einmal in eine Seniorenresidenz oder ein Betreutes Wohnen ziehen möchten. Sie haben als Verbraucher mehr Rechte, als Sie vielleicht vermuten und diese Unwissenheit nutzen viele Eigentümer von Seniorenresidenzen oder Pflegeeinrichtungen aus.

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Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal? Mindestlohn ist Pflicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslaendische-betreuungskraefte-wie-geht-das-legal-mindestlohn-ist-pflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslaendische-betreuungskraefte-wie-geht-das-legal-mindestlohn-ist-pflicht/#respond Mon, 22 Nov 2021 12:26:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67276 In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten

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In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten Angehörigen das nicht stemmen. Aus dem Grund sind praktikable Lösungen notwendig und dann kommt es meist zur Unterstützung durch Dritte.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es die Arbeitnehmerfreizügigkeit und mit Hilfe dieser Regelung kann ein EU-Bürger ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis auch im Privathaushalt arbeiten.
  • Im gleichen Atemzug können die ausländischen Unternehmen ihre Mitarbeiter auch nach Deutschland schicken, um dort in deutschen Haushalten eingesetzt zu werden. Vermittlungsagenturen können bei dieser Aufgabe helfen.
  • Wenn Sie für den eigenen Haushalt eine ausländische Hilfskraft einstellen, dann gilt das deutsche Arbeitsrecht.
  • Sie haben sich entschlossen eine Hilfskraft aus Osteuropa in Vollzeit zu beschäftigen, dann müssen Sie mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat rechnen.

Direktanstellung der Hilfskraft

Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt für alle EU-Länder und somit auch für alle Bürger dieser Länder.

Das bedeutet, Sie können für Ihren deutschen Haushalt auch eine Hilfskraft aus einem EU-Mitgliedsstaat einstellen und brauchen keine weitere Erlaubnis einzuholen. Das macht die Suche nach einer Hilfskraft für den eigenen Haushalt ein wenig einfacher und Sie können die Preise und Leistungen gut miteinander vergleichen.

Das sollten Sie wissen:

  • Wenn Sie sich für eine Haushalts- oder Betreuungskraft aus dem Ausland entscheiden, dann müssen Sie inzwischen den in Deutschland gesetzlich festgelegten Mindestlohn bezahlen. Aktuell z.B. liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro in der Stunde.
  • Des Weiteren müssen Sie auch Arbeitgeberbeiträge bezahlen und dazu gehören Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch die Beiträge für die Berufsgenossenschaft sind von Ihnen zu zahlen.
  • Auch bei einer ausländischen Kraft müssen Sie mit hohen Kosten rechnen und die Kosten liegen in etwa bei 2.000 Euro im Monat. Allerdings ist das auch nur die unterste Grenze.
  • Dazu kommen noch weitere Kosten, denn auch Fahrtkosten, Internet und Telefon müssen gezahlt werden.
Menü-Bringdienste
Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können – 125 Euro für die Entlastung im Alltag

Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe

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Wichtig!

Es ist nicht möglich eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine einzige Person festzulegen, denn das ist legal einfach nicht möglich. Die Arbeitszeit einer Haushaltshilfe beträgt in der Woche um die 8 Stunden am Tag und am Wochenende dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Allein aufgrund der Rechnung ist somit eine Vollzeitbetreuung durch eine Person nicht möglich. Außerdem haben auch Haushaltshilfen in Vollzeit einen Anspruch auf Urlaub und der liegt aktuell bei 24 Stunden im Jahr. Es ist also klar, dass die Pflege und Betreuung unbedingt auf mehrere Personen verteilt werden muss, um legal unterwegs zu sein.

Pflege- und Betreuungspersonal aus dem Ausland

Sie können aber nicht nur auf die Hilfe von deutschen Arbeitskräften setzen, sondern sich auch einen ausländischen Dienstleister suchen.

Heute gibt es viele Unternehmen im europäischen Ausland, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal auch nach Deutschland zum Arbeiten schicken. Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, dann entfallen inzwischen für die Pflegebedürftigen die Arbeitgeberpflichten. In der Regel wenden Sie sich an eine deutsche Vermittlungsagentur, denn diese kann Ihnen bei der Organisation und der Suche helfen.

Sie schließen in so einem Fall immer zwei Verträge ab, einen mit dem ausländischen Unternehmen, denn schließlich schickt das Unternehmen den Mitarbeiter zu Ihnen, und mit dem Vermittlungsunternehmen. Das Vermittlungsunternehmen kümmert sich schließlich um die Kommunikation und die komplette Organisation.

Tipp!

Die Pflegebedürftigen und seine Angehörigen sind die Kunden des ausländischen Unternehmens und somit sollten die Parteien sich unbedingt über die Wünsche und Vorstellungen im Vorfeld unterhalten. Ein ausführlicher Austausch und am Ende das Festhalten in Vertragsform sind sehr wichtig.

Senoiren-WG
Die Pflege-Wohngemeinschaft: Eine Alternative zum Heim – Das Leben in einer Gemeinschaft bietet viele Vorteile

Die meisten Menschen wollen ihren Lebensabend heute weder in den eigenen vier Wänden, noch in einem Heim verbringen. Die Pflege-Wohngemeinschaften sind immer mehr im Kommen und werden von vielen Menschen angenommen, die in ein gewisses

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Die Kosten für eine entsandte Hilfskraft

Die Preise sind recht unterschiedlich und werden in Staffeln unterteilt, so dass der Hilfebedarf und die Sprachkompetenz des Personals durchaus eine wichtige Rolle bei den ausländischen Dienstleistern spielen.

Die Arbeitgeber müssen aber immer mindestens den deutschen Mindestlohn zahlen und das Unternehmen muss für den Mitarbeiter Beiträge und Abgaben im eigenen Land zahlen. Alles in Allem kann so ein Betrag von mindestens 2.000 Euro im Monat auf Sie zukommen. Allerdings ist das auch nur die unterste Grenze, denn auch mehr sind möglich und auch keine Seltenheit. Im Schnitt können Sie damit rechnen, dass eine entsandte Hilfskraft zwischen 2.300 und 3.000 Euro im Monat kostet.

Aber denken Sie daran, dass dazu auch noch die Kosten für die Vermittlungsagentur kommen. Die Kosten der Vermittlungsagentur müssen Sie auch zahlen, wenn Sie eine solche Agentur beauftragt haben.

Seniorenwohnung
Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes

Senioren können durch betreutes Wohnen profitieren und der Übergang ist später nicht so schwierig, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Jedoch sollten Sie sich genau informieren, da Hochglanzbroschüren die Angebote meist attraktiver anbieten, als sie

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Wichtig!

Die Bescheinigung A1 ist sehr wichtig. Daher sollten Sie sich diese unbedingt im Vorfeld zeigen lassen, bevor die Haushalts- und Betreuungskraft mit ihrer Arbeit beginnt. Machen Sie sich eine Kopie und heften Sie diese zu Ihren Unterlagen. Die A1 Bescheinigung ist ein Dokument, welches besagt, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und das ist sehr wichtig.

Osteuropa und seine selbstständigen Pflegekräfte

Es gibt noch eine dritte Variante, wie Sie sich mit dem Thema Betreuung auseinander setzen können und das sind die selbstständigen Pflegekräfte aus Osteuropa.

Sie können aber auch eine selbstständige Hilfskraft aus Osteuropa einsetzen, um die Betreuung zu ermöglichen. Allerdings empfehlen wir den Einsatz nur eingeschränkt. Ein Selbständiger bewegt sich nämlich rechtlich meist in einer Grauzone in Hinsicht auf eine Scheinselbstständigkeit. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen, wenn der Selbstständige nur einen Arbeitgeber in Deutschland hat.

Angehörigenpflege
Hilfe für pflegende Angehörige – Die Pflegekassen unterstützen die Pflegenden in vielerlei Hinsicht

Das Leben der Pflegenden ändert sich, wenn sie mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen beginnen und das beginnt bei der Zeit und endet erst bei der Organisation. Verschiedene Hürden gilt es zu meistern, damit es

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ausländische Betreuungskräfte

1. Warum eine ausländische Pflegekraft?

Der Einsatz einer ausländischen Pflegekraft kann durchaus positiv gewertet werden, denn das Personal ist deutlich preiswerter als eine deutsche Pflegekraft. Gleichzeitig lernen die Kräfte sehr schnell und passen sich daher auch an die Bedürfnisse gut an.

2. Was kostet eine ausländische Hilfskraft?

Die Preise für eine ausländische Betreuungs- oder Hilfskraft sind recht unterschiedlich und beginnen z.B. monatlich bei um die 2.000 Euro.

3. Wie lange darf die ausländische Pflegekraft in Deutschland bleiben?

Rechtlich gesehen dürfen die ausländischen Pflegekräfte bis zu 24 Monate ohne Probleme in Deutschland arbeiten. Das Freizügigkeitsgesetz ist dafür der Grund.

4. Was kostet eine 12-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt?

Die Kosten für eine 12-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt variieren stark und liegen zwischen 20 und 45 Euro für eine Stunde.

5. Wer übernimmt die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege?

In der Regel zahlen die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege, aber auch die Pflegekasse kann einen Teil der Kosten übernehmen.

Pflegekasse
Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben – Zuschuss von der Pflegekasse oder Förderkredit durch die KfW-Bank

Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen

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Fazit

In der heutigen Zeit ist die Pflege in den eigenen vier Wänden für viele Menschen sehr wichtig, aber die Angehörigen können dieses Bedürfnis nicht befriedigen. Aus dem Grund muss eine Betreuungs- oder Hilfskraft angeheuert werden. Sie haben die Wahl zwischen einer deutschen oder einer ausländischen Kraft, wobei Sie immer den Mindestlohn zahlen müssen. Bei einer ausländischen Hilfskraft bietet sich eine Vermittlungsagentur an, die Ihnen bei der Suche nach einer passenden Arbeitskraft hilft.

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Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können – 125 Euro für die Entlastung im Alltag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-125-euro-fuer-die-entlastung-im-alltag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-125-euro-fuer-die-entlastung-im-alltag/#respond Wed, 20 Jan 2021 11:29:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60078 Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe

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Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe von 125 Euro im Monat und wird zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die pflegenden Angehörigen werden entlastet und mit Hilfe des Entlastungsbetrags lassen sich Angebote finanzieren.
  • Die Rechnungen müssen Sie einsammeln und diese reichen Sie bei der Pflegekasse ein.
  • Die Pflegekassen geben Auskunft darüber, welche Anbieter zugelassen sind.
  • 40% der Pflegesachleistungen lassen sich zusätzlich für die Entlastungsleistungen verwenden.
  • Sparen Sie nicht genutzte Beiträge an und nutzen Sie diese später bei Bedarf.

Entlastungsleistungen – was ist das?

Die Entlastungs- und Betreuungsangebote sind Unterstützungsleistungen. Sie stehen zusätzlich zur Verfügung und werden von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen genutzt.

Für einige Stunden im Monat übernimmt geschultes, ehrenamtliches oder professionelles Person die verschiedenen Aufgaben und die Pflegebedürftigen sind gut versorgt. Die pflegenden Angehörigen können zu neuer Kraft kommen und sich auf die Aufgaben neu konzentrieren.

Dazu kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:

  • Für alle Angebote, die zur Unterstützung im Alltag dienen und nur bei Anbietern, die nach Landesrecht eine Zulassung haben. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltags- und Pflegebegleiter und sogar Gruppenangebote.
  • Tages- und Nachtpflege, sowie die Kosten für die Unterkunft, die Mahlzeiten und Investitionskosten
  • Kurzzeitpflege
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Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen

Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

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Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Die Alltagsunterstützungen sind auch unter dem Namen niedrigschwellige Betreuungsangebote zu finden und diese sind in erster Linie für die Demenzkranken sehr spannend. Die kreativen Tätigkeiten erhalten die Fähigkeiten und können diese verbessern. Auch für die körperlich eingeschränkten Personen gibt es ein passendes Angebot in Bewegungs- und Koordinationsgruppen.

Beispielsweise kann das etwa so aussehen:

  • 1x in der Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen
  • einmal in der Woche der Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
  • 1x in der Woche ein Besuch des Bewegungsangebots
  • einmal in der Woche ein Spaziergang mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter
  • Begleitung zum Arzt, den Behörden oder Konzerten bei Bedarf wieder durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter

Wichtig:

Der Entlastungsbetrag kann unter gewissen Umständen auch für die ambulante Pflege und deren Leistungen eingesetzt werden. Die Pflegebedürftigen Personen, die nur einen Pflegegrad 1 haben, müssen nämlich die Leistungen des Pflegedienstes mitbezahlen. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 sind das Waschen und Anziehen, also die körperbezogenen Maßnahmen ausgeschlossen und sie dürfen nur mit Hilfe der Pflegesachleistungen bezahlt werden. Der Entlastungsbetrag dient lediglich zur Unterstützung für Hilfe im Haushalt oder die Alltagsgestaltung.

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Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Der Anspruch auf Entlastungsleistungen

Anspruch auf Entlastungsleistungen von 125 Euro im Monat haben alle Pflegebedürftigen, die Leistungen für einen ambulanten Dienst von der Pflegeversicherung bekommen.

Bei der Wahl muss der Anbieter nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sein, denn sonst kommt es nicht zu einer Zahlung.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass das Entlastungsgeld von 125 Euro im Monat nicht ausreicht, dann kann der Pflegebedürftige auch einen Teil seiner Pflegeleistung umwidmen. Auf diese Art und Weise lassen sich bis zu 40% der Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden und dass ist gerade dann sinnvoll, wenn die Pflege nicht in dem Ausmaß gebraucht wird. Der Antrag zur Umwidmung wird bei der Pflegekasse gestellt.

Informationen zur Kostenübernahme

Ein gesonderter Antrag ist zu stellen, wenn Sie den Entlastungsbetrag bekommen möchten.

Im Grunde hat jeder das Anrecht auf die Entlastungsleistung, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Person in den eigenen vier Wänden betreut wird.

Sie müssen die richtigen Rechnungen einreichen, denn nur dann erhalten Sie die Zahlung der Leistung. In diesem Fall gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip und das bedeutet, der Pflegebedürftige muss sich zuerst für ein entsprechendes Angebot entscheiden und den fälligen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen. Er bekommt dafür eine Rechnung und diese wird bei der Pflegeversicherung eingereicht. Die Versicherung prüft die Rechnung und ob das Angebot qualifiziert ist und erst dann erhalten Sie den Entlastungsbetrag.

Geben Sie eine Abtretungserklärung ab, dann findet die Abrechnung der Pflege- und Entlastungsleistung direkt mit der Pflegekasse statt. Die Abtretungserklärung ermöglicht einen Datenaustausch zwischen dem Dienstleiter und der Pflegeversicherung, aber Sie treten nicht in Vorkasse.

Wichtig ist, dass Sie regelmäßig einen Einblick in die einreichten Rechnungen erhalten, damit Sie das Budget gut im Blick haben.

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Entlastungsbeitrag für Kurz- und Verhinderungspflege nutzen

„Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht beispielsweise dann, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft sind und der Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 weiterhin in der Einrichtung der Kurzzeitpflege verbleibt, die Finanzierung nunmehr aber im Rahmen der Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI erfolgt. Gleiches gilt, wenn anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (z. B. Freizeiten für Menschen mit Behinderung).“

Hier handelt es sich um ein Zitat des Spitzenverbandes der Pflegekassen.

Ein Beispiel für einen besseren Einblick

Karl ist pflegebedürftig und eigentlich pflegt seine Tochter ihn. Nun ist die Tochter aber leider verhindert und kann ihren Vater in den kommenden Wochen nicht pflegen. Er braucht also eine Kurzzeitpflege, aber die Mittel für die Kurzzeitpflege sind leider schon aufgebraucht, denn Karl war in diesem Jahr schon in der Kurzzeitpflege. Aber die Tochter hat die Verhinderungspflege in diesem Jahr noch nicht in Anspruch genommen. Die Rechnung für die Kurzzeitpflege-Einrichtung übernimmt der Pflegebedürftige erst selber und holt sich die Kosten von der Pflegekasse zurück, aber in der Regel wird eine Abtretungserklärung fertig gemacht. Dadurch reicht der Anbieter seine Rechnung direkt bei der Pflegekasse ein und rechnet somit die Leistungen direkt ab.

Die Pflegekasse begleicht die Kosten und es kommt vor, dass noch Geld übrig bleibt, dazu gehören in der Regel die Investitionskosten und die Hotelkosten. Diese Kosten lassen sich mit dem angesparten Entlastungsbetrag finanzieren und auch dafür unterschreibt der Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung. Die Einrichtung rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab und der Pflegebedürftige stellt lediglich einen Antrag auf Erstattung, und er reicht die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Lassen Sie sich vom Anbieter immer eine Rechnungsdurchschrift geben, damit Sie wissen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben.

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Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

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Die ungenutzten Entlastungsleistungen

Wenn die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro nicht ausgeschöpft werden, dann stehen Sie für das restliche Kalenderjahr zur Verfügung.

Sie waren in einem Krankenhaus und haben im November nur 25 Euro der Leistungen ausgegeben, dann stehen Ihnen für den Dezember die 100 Euro aus dem November zur Verfügung. Dazu kommen die regulären 125 Euro für den Dezember und somit stehen Ihnen im Dezember dann 225 Euro zur Verfügung. Das restliche Geld nehmen Sie einfach mit ins kommende Kalenderjahr, aber bedenken Sie, dass der Restbetrag am 30. Juni verfällt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Entlastungsbeitrag

1. Wer erbringt die Entlastungsleistungen?

Die Entlastungsleistung wird von speziellen Gewerbetreibenden erbracht und dazu gehören meist Pflegedienste und besondere Agenturen. Der Anbieter arbeitet nach dem Landesrecht und ist von der Pflegekasse zugelassen. Er rechnet entweder direkt mit der Pflegekasse oder über den Betroffenen ab. Diese Entscheidung trägt der Pflegebedürftige und seine Angehörigen selber.

2. Eignet sich der Entlastungsbetrag für Essen auf Rädern?

Essen auf Rädern und andere Menü-Bringdienste finanzieren Sie nicht mit dem Entlastungsbetrag. Diese Versorgungsform lässt sich mit Hilfe des Sozialamtes finanzieren und nicht durch die 125 Entlastungsbetrag der Pflegekasse.

3. Wann verfällt der Entlastungsbetrag aus 2020?

Der Entlastungsbetrag aus 2020 lässt sich noch bis 30. Juni 2021 einsetzen und erst danach verfällt er.

4. Was ist eine Entlastungsleistung?

Als Entlastungsleistung zählen verschiedene Angebote, die von einem Pflegebedürftige nutzbar sind und zur Alltagsbetreuung dienen. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote und Alltags- und Pflegebegleiter. Bei der Tages- und Nachtpflege werden auch die Unterkunft, die Mahlzeit und die Investitionskosten durch den Entlastungsbetrag abgedeckt.

5. Wo wird der Entlastungsbetrag beantragt?

Stellen Sie den Entlastungsantrag bei der zuständigen Pflegekasse. Sie brauchen keine spezielle Form einhalten, denn die Pflegekasse hat entsprechende Vordrucke da. Füllen Sie diese einfach sachgemäß aus.

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Enkeltrick aktuell: „Weißt Du wer dran ist?“ Betrügerische Anrufe (Übersicht)

Bundesweit versuchen Kriminelle mit dem Enkeltrick ahnungslose Senioren reinzulegen. In dieser Warnung finden Sie die neuesten Fälle und eine Übersicht der Tricks. Außerdem sehen Sie im Video, wie eine Seniorin das falsche Spiel erkannte und

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Fazit

In der heutigen Zeit pflegen viele Angehörige ihre Pflegebedürftigen in den eigenen viere Wänden. Der Grund ist einfach, denn die Betroffenen verlassen ihre Wohnung ungern. Aus dem Grund gibt es nicht nur die mobilen Pflegedienst, sondern auch spezielle Angebote, damit die Betreuung Zuhause stattfindet. Der Angehörige braucht zwischendurch eine Pause und kann auf den Entlastungsbetrag setzen. Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse angeboten und unterstützt die Angehörigen finanziell. 125 Euro im Monat stehen jeder Person zu und mit einem Antrag erhalten Sie das Geld. Das Geld steht für Tages- und Nachtpflege, Betreuung und Gruppenangebote zur Verfügung. Bleibt Geld übrig, dann nutzen Sie es im kommenden Monat. Bis zum Juni des folgenden Jahres besteht die Möglichkeit der Nutzung, danach verfällt der Entlastungsbetrag.

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Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-fuer-angehoerige-aelterer-menschen-in-corona-zeiten-wichtig-ist-hygienemassnahmen-einhalten-und-kontakte-reduzieren-zum-schutz-der-pflegebeduerftigen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-fuer-angehoerige-aelterer-menschen-in-corona-zeiten-wichtig-ist-hygienemassnahmen-einhalten-und-kontakte-reduzieren-zum-schutz-der-pflegebeduerftigen/#respond Fri, 25 Dec 2020 09:06:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58870 In den Corona-Zeiten gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die gelten, damit Sie ältere Angehörige nicht anstecken. Sie helfen den älteren Angehörigen im Alltag, haben die Pflege übernommen oder besuchen sie regelmäßig? in all diesen Fällen müssen

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In den Corona-Zeiten gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die gelten, damit Sie ältere Angehörige nicht anstecken. Sie helfen den älteren Angehörigen im Alltag, haben die Pflege übernommen oder besuchen sie regelmäßig? in all diesen Fällen müssen Sie sich an die Regelungen genau halten. Wichtig ist aber auch, dass Sie auf sich selber achten und sich nicht übernehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Corona-Krise ist der Umgang mit pflegedürftigen Menschen und die Hilfe für Eltern eine ganz besondere Herausforderung.
  • Sie müssen besonders umsichtig sein, wenn Sie Angehörige besuchen oder pflegen. Die richtigen Tipps für den Umgang finden Sie hier.
  • Die Hygienemaßnahmen sind zu jeder Zeit einzuhalten, wenn Sie die Betreuung oder Pflege im eigenen Zuhause oder über einen Pflegedienst übernehmen.
  • Ein Besuch im Pflegeheim ist nur mit Einhaltung des strengen Hygienekonzeptes möglich und hier sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen.

Die Angehörigen von älteren Menschen haben seit Beginn der Corona-Krise große Probleme und der bekannte Alltag ist nicht mehr möglich. Das Virus sorgt für Unsicherheiten und viele Fragen, gerade, wenn Sie sich um Ihre Eltern kümmern oder die Pflege für einen Angehörigen übernehmen.

Wichtig:

Das Besuchen, Versorgen und Pflege von Angehörigen ist nur möglich, wenn Sie sich strikt an die Hygieneregelungen halten. Nur so garantieren Sie, dass Sie von außen keine Erreger mitbringen.

In der Öffentlichkeit sollten Sie sich nicht mit den Händen anfassen und den Kontakt zu anderen Personen weitgehend vermeiden. Nach Einkäufen oder anderen Erledigungen sind sofort die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

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Tipps erleichtern den Alltag

Die Pflege in den eigenen vier Wänden und Tipps für Hilfen haben wir zusammengestellt. 

Es ist immer besser, wenn die Angehörigen Hilfsdienste erledigen. Fremde Personen gehen nicht so besonnen mit der Situation um und Angehörige achten mehr. Sie sind vorsichtiger und achten darauf, weniger Kontakte zu haben, um eine Ansteckungsgefahr zu minimieren. Allerdings ist das nur möglich, wenn der Angehörige selber gesund ist und keinen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte.

Sie können sich weiterhin in Ruhe um die Angehörigen kümmern, wenn Sie die Kontakte gut aussuchen und vorsichtig sind. Betreten Sie die Wohnung, dann waschen Sie sich mit Seife gründlich die Hände und im besten Fall desinfizieren Sie sie auch. Die Pflege in Haus und Garten leisten Sie auch, wenn die Eltern nicht in direkter Nähe sind. Bei einem Besuch beim Arzt halten Sie einfach ausreichend Abstand und das beginnt schon im Auto. Die Eltern sitzen hinten im Auto auf der gegenüberliegenden Seite von Ihnen.

Zudem gilt es auf folgende Aspekte zu achten

  • Treten bei Ihnen Symptome für eine Atemwegserkrankung auf, dann verzichten Sie sofort auf die Pflege. Organisieren Sie eine kurzzeitige Vertretung und setzen Sie sich mit dem Hausarzt in Verbindung. Sie müssen Ihn daran erinnern, dass Sie für die Pflege des Angehörigen zuständig sind.
  • Außerhalb der Pflegemaßnahmen halten Sie immer einen Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern, auch wenn Sie für die Pflege des Angehörigen verantwortlich sind. Umarmungen und Berührungen sind zu vermeiden, vor allen Dingen im Gesicht.
  • Kontakt zu dritten Personen und körperliche Kontakte sind zu vermeiden oder stark einzuschränken. Leider gilt es auch für den Kontakt der eigenen Familie, denn nur Distanz hilft das Infektionsrisiko zu senken. So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen.
  • Kontakt zu Familie und Freunden halten Sie immer per Telefon oder Video. Auch die für Pflegebedürftigen können Sie diese Möglichkeiten nutzen. Sie fühlen sich nicht allein gelassen und erhalten beide Zuspruch.
  • Verabredungen treffen, um im Vorfeld eine Alternative zur Pflege zu haben, wenn Sie von Krankheit oder Quarantäne betroffen sind.
  • Teilen Sie die Pflege unter Geschwistern auf, aber dann müssen sich auch alle Personen an die bekannten Regelungen halten.
  • Essen lässt sich sehr gut vorkochen und im Notfall greift die Vertretung auf das vorgekochte Essen zurück.

Auch ein Lieferdienst bietet sich in so einem Fall an.

  • Angehörige von Menschen mit Demenz stehen vor einer ganz großen Herausforderung, denn die Hygiene-Maßnahmen müssen auch bei diesen Menschen eingehalten werden. Da die Maßnahmen ihnen nur sehr schwer beigebracht werden können, brauchen diese Angehörigen eine stärkere Entlastung, sonst brennen sie aus.
  • Freunde und Nachbarn übernehmen den Einkauf und stellen ihn einfach vor der Tür ab. Sie müssen zwischendurch Luft holen und demnach sind Betreuungszeiten besser aufzuteilen.

Holen Sie sich frühzeitig einen Rat von Experten.

  • Pflegestellen und Pflegestützpunkte sind in allen Bundesländern zu finden und sind immer der erste Ansprechpartner. Zurzeit sind sie telefonisch oder per Mail zu erreichen. Eine ausführliche Übersicht liefert die bundesweite Datenbank.
  • In der Regel beachten die Pflegedienste alle Hygienemaßnahmen sehr gut und auch das Tragen des Mund-Nasenschuttes ist selbstverständlich. Mitarbeiter von Pflegediensten sind im Umgang mit Pflegepersonen sehr umsichtig.
  • In der aktuellen Lage sind Besuchsdienste sehr sehr wichtig, aber auch hier gilt die Hygieneregeln einzuhalten. Sprechen Sie die Person direkt an und im Zweifel verzichten Sie einfach auf die Hilfe.

Beim Zentrum für Qualität in der Pflege finden Sie weitere ausführliche Tipps.

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Besuche in Pflegeheimen nur eingeschränkt

Pflegeheimbewohner freuen sich immer über die Besuch der Kinder, Enkelkinder, Verwandte oder Freunde, aber zurzeit ist ein Kontakt leider nur schwer möglich.

Die Besuche finden schon monatelang nicht mehr statt und selbst wochenlang fehlende Kontakte sind schwer zu verkraften. Zurzeit haben einige Bundesländer für ein paar Lockerungen gesorgt oder die Pflegeheime haben spezielle Maßnahmen in die Wege geleitet, um Besuche zu ermöglichen. Jedes Bundesland geht mit der Situation anders um, aber in allen Ländern ist immer auf die Einhaltung des Hygienekonzepts zu achten und in der Hinsicht gelten die Besuchsregelungen, falls vorhanden.

Bevor Sie einen Besuch planen, erkundigen Sie sich über die geltenden Regelungen im Bundesland und setzen Sie sich mit dem Pflegeheim in Verbindung. Die Regelungen der verschiedenen Bundesländer sind von der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen Pflegeschutz zusammengefasst worden.

Ausnahmemöglichkeiten gibt es meist nur, wenn ein Heimbewohner schwer erkrankt ist und bekannt ist, dass seine letzten Tage anbrechen. In einem solchen Fall kommen meist nur sehr nah stehende Angehörige in den Genuss eines Besuchs. Sie müssen sich aber immer an die geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes halten und den Besuch mit dem Heim absprechen.

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Möglichkeiten und Tücken der Kontaktaufnahme

Ein telefonischer Kontakt mit Angehörigen kann sehr sinnvoll sein, muss aber von der Situation abhängig gemacht werden. Im Zweifel ist eine Absprache mit dem Pflegeperson eine gute Idee. In der Regel freuen sich die Angehörigen über einen telefonischen Kontakt, aber bei demenzkranken Personen kann es eine schwere Belastung sein, wenn ein Anruf stattfindet aber kein Besuch.

Menschen, die für die Pflege der Pflegebedürftigen zuständig sind, bringen die Ansteckungsgefahr in ein Heim und aus dem Grund sind Schutzvorkehrungen zu treffen. Sie sollten den Besuch außerhalb der Arbeit auf ein Minimum reduzieren. Zudem finden regelmäßige Testungen statt und Schutzmasken sollten ausreichend vorhanden sein. Häufiges Händewaschen gehört ebenfalls zu den wichtigen Maßnahmen.

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NRW erlaubt Zimmerbesuche

Besuche für die Bewohner auf den Zimmer sind wieder zugelassen, dadurch haben die Angehörigen und die Bewohner eine vertraute Atmosphäre.

Zum Schutz der Bewohner sind weiterhin zahlreiche Maßnahmen einzuhalten, damit keine Erkrankung ausgelöst wird. Jede Einrichtung ist verpflichtet sich Gedanken zu machen, wie Besuche stattfinden ohne dass ein Ansteckungsrisiko besteht. Sie müssen Verständnis haben, wenn Sie auch in der Einrichtung auf Einschränkungen achten müssen. Dazu gehören

  • Abstand halten
  • Fenster öffnen
  • Mund-Nasen-Maske tragen

Die Bewohner der Pflegeeinrichtungen haben mittlerweile auch wieder die Möglichkeit die Einrichtung für bis zu sechs Stunden zu verlassen. Damit der Schutz vor Ansteckung weiterhin gegeben ist, müssen allerdings alle Corona-Schutzverordnungen eingehalten werden.

Sie sind wichtig

Ein sollten Sie auf keinen Fall vergessen, denn Sie sollten auch auf sich selber achten!

Die Situation ist für die Angehörigen sehr belastend und Sie möchten mit Sicherheit helfen, aber nutzen Sie ruhig die Hilfsangebote für Angehörige. Kontaktstellen und allerlei Informationen finden Sie im Artikel für pflegende Angehörige.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Corona und pflegebedürftige Personen

1. Welche Corona-Maßnahmen sich am wichtigsten?

Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelungen sind die wichtigsten Maßnahmen im Umgang mit älteren und pflegebedürftigen Menschen. Wichtig ist, dass Sie zu jederzeit eine Mund-Nasen-Maske tragen, um eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden.

2. Wie oft muss ich mir die Hände waschen?

Nach dem Aufenthalt im Freien sollten Sie sich die Hände gründlich waschen und im besten Fall desinfizieren. Auch in den eigenen vier Wänden sind die Hände regelmäßig zu waschen.

3. Wie wichtig ist der Schutz der pflegebedürftigen Personen?

Pflegebedürftige Personen haben meist ein angegriffenes Immunsystem und das bedeutet, sie sind empfindlicher gegenüber Erregern. Zudem kann Corona einen tödlichen Verlauf haben und demnach ist besondere Vorsicht geboten?

4. Welche Regelungen gelten ab dem 16.12?

Ab Mittwoch, den 16.12 geht Deutschland in einen weiteren Lockdown. Das bedeutet, die Kontakte sind einzuschränken und das öffentliche Leben wird aus das Minimum heruntergefahren. Ein Besuch im Pflegeheim ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich.

5. Kann ich meine Angehörigen an Weihnachten sehen?

Experten raten von einem direkten Kontakt ab. Sie empfehlen eine Beschränkung per Telefon oder Video, aber über die Weihnachtstage sind ein paar Lockerungen drin. Ein Haushalt darf sich mit fünf Personen treffen, wobei Experten empfehlen, dass vorher mindestens 7 Tage keine anderen Kontakte getätigt wurden.

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Fazit

Gerade in der heutigen Zeit haben es die Angehörigen von pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr schwer. Ein persönlicher Kontakt ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich und ein Besuch im Pflegeheim ist meist gar nicht erlaubt. Wichtig ist aber immer ein Mindestabstand von 2 Metern, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und das Tragen der Mund-Nasen-Maske.

Der Beitrag Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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