Pflegegrad | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 29 Jun 2022 03:46:33 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Pflegegrad | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Beispiele, bei denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gilt – Das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/beispiele-bei-denen-das-wohn-und-betreuungsvertragsgesetz-gilt-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/beispiele-bei-denen-das-wohn-und-betreuungsvertragsgesetz-gilt-das-sollten-sie-wissen/#respond Wed, 29 Jun 2022 03:46:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69400 Ab wann kommt das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung? Hier erhalten Sie Beispiele. Beispiel 1 Alter Mensch, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3. Die 85-jährige Frau Maier kann nicht mehr alleine zu Hause versorgt werden, weil die

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Ab wann kommt das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung? Hier erhalten Sie Beispiele.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hiermit regelt der Bund die zivilrechtlichen Verträge zwischen Unternehmen und volljährigen Personen sowie Unternehmen, die Wohnräume in Verbindung mit einer Betreuungs- oder Pflegeleistung anbieten.
  • Es soll beide Vertragspartner schützen, kommt dabei aber der pflegebedürftigen Person mehr entgegen.
  • Es handelt sich um ein Verbraucherschutzgesetz.

Beispiel 1

Alter Mensch, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3.

Die 85-jährige Frau Maier kann nicht mehr alleine zu Hause versorgt werden, weil die Pflegeperson ausfällt. Somit entscheidet sich Frau Maier, von ihrer Wohnung in das Pflegeheim Beta GmbH zu ziehen. Laut Einrichtung soll sie dort ein Zimmer bekommen und die Pflegeleistungen auch weiterhin erhalten.

Dies ist der klassische Fall. Der Pflegebedürftige zieht in ein Zimmer im Pflegeheim und wird von diesem auch pflegerisch betreut. Somit unterliegt das Vertragsverhältnis den Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes.

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Beispiele, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht gilt – Wissenswert

Hier erhalten Sie Beispiele, wann das Wohn- und Betreuungsgesetz zur Geltung kommt. Was ist das WBVG? Hierbei handelt es sich um das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Dieses Gesetz basiert auf das Heimrecht und der Bund regelt

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Beispiel 2

Alter Mensch, körperlich eingeschränkt.

Herr Heinz ist 78 Jahre alt und wohnt im 2. Stockwerk eines Mehrfamilienhauses, zudem benötigt er beim Laufen einen Rollator. Im Wohnhaus gibt es keinen Fahrstuhl. Er schafft es ohne Hilfe nicht, das Haus zu verlassen, diese Hilfe hat aber nicht regelmäßig Zeit. Zudem ist er nicht mehr in der Lage, seinen Haushalt alleine zu stemmen, da er krankheits- und altersbedingt eingeschränkt ist. Diese Situation ist für Herrn Heinz unbefriedigend und er mietet sich deshalb in der Seniorenresidenz „Am Sonnenberg“ ein Appartement. Noch kann er die Körperpflege, Ernährung und das An -und Auskleiden alleine schaffen. Jedoch denkt er an die Zukunft, in der er vielleicht Hilfe brauchen wird. Deshalb lässt er beim Anmieten des Appartements gleich regeln, später die Hilfe des hauseigenen Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.

Im Fall von Herrn Heinz erfolgt der Umzug in die Seniorenresidenz, weil der wegen seiner Einschränkung auf Hilfe angewiesen ist. Die Seniorenresidenz vermerkt ihn für die Pflegeleistungen, die er dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er sie braucht, abrufen kann. Somit verpflichtet sich die Residenz dazu, ihm später diese Leistungen zu gewähren. Ferner sind die Kriterien für die Anwendung des WBVG erbracht.

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Beispiel 3

Junger Mensch, behindert.

Herr Ludwig ist 26 Jahre alt und braucht wegen seiner Behinderung die fachgerechte Hilfe anderer Personen. Er mietet sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft der Beta e.V., dies ist eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Zudem lässt er auch gleich festlegen, dass Hilfen zur Alltagsbewältigung sowie Pflegeleistungen erbracht werden.

Hier zählt die Hilfe zur Alltagsbewältigung zu den Betreuungsleistungen. Da er Ludwig Pflege- und Betreuungsleistungen aufgrund seiner Behinderung braucht, ist er in die Wohngemeinschaft umgezogen. Somit kommt auch hier das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zum Tragen.

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Beispiel 4

Alter Mensch, noch rüstig, will vorsorgen.

Herr Bauer ist 86 Jahre alt und eigentlich noch ganz fit. Jedoch will er für den Fall der Fälle vorsorgen, falls er sich einmal nicht mehr selbst versorgen kann. Er mietet bei der Betreut Leben GmbH eine 2-Raum-Wohnung mit Bad und Küche. Zudem lässt er im Vertrag gleich regeln, dass er von der Gesellschaft zweimal im Monat eine Reinigung der Wohnung und viermal im Jahr eine Reinigung der Fenster erhält. Außerdem nutzt er den Mahlzeitendienst der GmbH. Jedoch braucht er seit seinem Einzug keine weiteren Leistungen. Sollte Herr Bauer später einmal pflegebedürftig werden, hat sich das Unternehmen verpflichtet, ihn in die stationäre Pflegeeinrichtung Aktiv GmbH aufzunehmen. Dies ist eine Tochtergesellschaft der Betreut Leben GmbH.

Das Gesetz besagt, dass die Verpflegung ebenso ein Teil der Betreuungsleistung sein kann. Allerdings hat Herr Bauer noch keine Betreuungsleistungen, sondern lediglich eine hauswirtschaftliche Versorgung. Somit kommt hier das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht zur Anwendung. Allerdings hat Herr Bauer einen Anspruch darauf, von der Aktiv GmbH später aufgenommen zu werden, wenn sich eine Pflegebedürftigkeit einstellt, da er diese im Vertrag geregelt hat. Somit werden die Pflegeleistungen durch wirtschaftlich zusammenstehende Unternehmen vorgehalten, womit das Gesetz Anwendung findet.

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Beispiel 5

Person, die noch keine Pflege und Betreuung braucht.

Frau Stern möchte in der „Pflegewohngemeinschaft Sonne“ ein Zimmer beziehen. Das Unternehmen wird von den Eheleuten Bayer betrieben. Frau Bayer gibt Frau Stern beim Erstgespräch die Auskunft, dass der Mietvertrag für das Zimmer nur dann erfolgen kann, wenn Frau Stern auch einen Pflege- und Betreuungsvertrag abschließt. Auch dann, wenn sie die Hilfe jetzt noch nicht braucht.

Sofern der Vertragsabschluss von einem Vertrag über pflegerische Versorgung abhängig ist, kommt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zum Tragen.

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Beispiel 6

Herr L. besitzt unterschiedliche Immobilien und vermietet darin gewerblich Wohnraum, in denen Senioren-Wohngemeinschaften gegründet werden.

In einer dieser Wohnungen leben Herr P., pflegebedürftig, Herr K., betreuungsbedürftig und Herr K, der wegen einer Behinderung hilfsbedürftig ist. Im Mietvertrag der drei Herren gibt es eine Klausel, die besagt, die drei Männer wären dazu verpflichtet, den „Pflegedienst Sonne“ für die Pflege- und Betreuungsleistungen zu beauftragen.

Alle drei Herren gelten als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Jedoch sind sie unabhängig davon auch immer noch Verbraucher, für die das Wohn – und Betreuungsvertragsgesetz gilt. Somit gelten sie nicht als Firma. Sofern ein Vertrag wie im Fall der Herren die Klausel enthält, ein bestimmtes Unternehmen für die Pflege und/oder Betreuung zu beauftragen, so kommt hier wieder das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zur Geltung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Beispiele, bei denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gilt – Das sollten Sie wissen

1. Warum gibt es das Wohn- und Betrauungsvertragsgesetz?

Es sollte ältere und pflegebedürftige Menschen schützen, damit diese keine Benachteiligung haben, wenn Sie einen Wohnraum mit Pflegeleistungen oder Betrauungsleistungen mieten und einen Vertrag abschließen.

2. Unterliegen alle Einrichtungen dem WBVG?

Sofern der Vertrag nur die Wohnraumüberlassung beinhaltet und die allgemeine Unterstützung wie hauswirtschaftliche Versorgung, Notrufdienst oder die Vermittlung von Pflege- und Betreuungsleistungen, gilt das WBVG nicht.

3. Seit wann gibt es das WBVG?

Es wurde am 29. Juli 2009 erlassen und trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft.

4. Wann endet der Betreuungsvertrag?

Dieser ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Bewohner jederzeit in schriftlicher Form gekündigt werden. Kündigen Sie zum 3. Werktag eines Monats so endet der Vertrag zum Ablauf des Monats.

5. Darf der Vertrag befristet sein?

Dies ist in der Regel nicht der Fall, jedoch ist eine Befristung möglich, sofern sie den Interessen des Bewohners nicht widerspricht.

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen.  Sie

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Fazit

Das WBVG ist für Verbraucher sehr wichtig, denn es dient zum eigenen Schutz, wenn Sie doch einmal in eine Seniorenresidenz oder ein Betreutes Wohnen ziehen möchten. Sie haben als Verbraucher mehr Rechte, als Sie vielleicht vermuten und diese Unwissenheit nutzen viele Eigentümer von Seniorenresidenzen oder Pflegeeinrichtungen aus.

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Kosten im Pflegeheim: Wofür Sie zahlen müssen und wofür die Pflegekasse – Unterkunft, Verpflegung, Investition und Zusatz zahlt der Pflegebedürftige selber https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kosten-im-pflegeheim-wofuer-sie-zahlen-muessen-und-wofuer-die-pflegekasse-unterkunft-verpflegung-investition-und-zusatz-zahlt-der-pflegebeduerftige-selber/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kosten-im-pflegeheim-wofuer-sie-zahlen-muessen-und-wofuer-die-pflegekasse-unterkunft-verpflegung-investition-und-zusatz-zahlt-der-pflegebeduerftige-selber/#respond Fri, 13 May 2022 09:04:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60156 Die Kosten für ein Pflegeheim sind mitunter sehr hoch, aber Sie haben keinen genauen Einblick. Dieser Artikel verdeutlicht daher, welche Kosten auf Sie zukommen und was Sie bezahlen müssen. Bei der Suche nach einer passenden

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Die Kosten für ein Pflegeheim sind mitunter sehr hoch, aber Sie haben keinen genauen Einblick. Dieser Artikel verdeutlicht daher, welche Kosten auf Sie zukommen und was Sie bezahlen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekosten übernimmt anteilig die Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
  • Sie tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten selber.
  • Alle Zusatzleistungen sind in einem Vertrag zusätzlich festgehalten.
  • Unterstützung bekommen Sie unter Umständen bei einem Sozialhilfeträger wie „Hilfe zur Pflege“ oder „Sicherung im Alter“, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.

Bei der Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung spielen inzwischen nicht nur Lage und Ausstattung eine entscheidende Rolle. Die Kosten für die Heime sind recht unterschiedlich. Wir klären Sie daher darüber auf, wie sich die Kosten für ein Heimplatz zusammensetzen und für welchen Anteil Sie selber aufkommen müssen.

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Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

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Die Kosten für das Pflegeheim

Das Leben in einem Pflegeheim kostet Geld und diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.

Für die folgenden Punkte verlangen die Pflegeheimbetreiber Entgelte:

  • Kosten für Betreuung und Pflege
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Ausbildungsumlage
  • eventuelle Kosten für Zusatzleistungen

Sie erhalten z.B. einen Zuschuss zu den Kosten für die Betreuung und Pflege. Allerdings nur dann, wenn Sie regelmäßig in die private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Darüber hinaus muss die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter bestätigt werden. Die restlichen Kosten übernehmen Sie allerdings immer selber.

Pflegekosten zahlt die Pflegeversicherung

Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegekosten. Aber nur dann, wenn ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung oder der privaten Pflegeversicherung Ihr Pflegebedürftigkeit feststellt.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Pflegegrad ab, den der Gutachter nach einer genauen Begutachtung festlegt. Der Pflegegrad gibt Auskunft darüber, wie viel Hilfe Sie im Alltag brauchen. Relativ wenig Unterstützung brauchen Menschen mit dem Pflegegrad 1 und am meisten Unterstützung brauchen Personen, die den Pflegegrad 5 haben. Sie können alltägliche Handlungen nicht mehr eigenständig ausführen und brauchen bei vielen Tätigkeiten Unterstützung.

Die Pflegekasse zahlt ab dem Pflegegrad 2 die Leistungen für das Pflegeheim und dabei sind die Leistungen wie folgt gestaffelt:

  • 2. Pflegegrad  =    770 Euro
  • 3. Pflegegrad  = 1.262 Euro
  • 4. Pflegegrad  = 1.775 Euro
  • 5. Pflegegrad  = 2.005 Euro

Sie haben den Pflegegrad 1 und ziehen in ein Pflegeheim, dann erhalten Sie lediglich einen Zuschuss von 125 Euro Entlastungsgeld.

Pflegekosten sind selbst zu zahlen

Die Pflegekosten sind in der Regel deutlich höher als die Pflegekosten, die von der Pflegekasse übernommen werden.

Im Endeffekt bedeutet das, dass Sie einen großen Teil der Pflegekosten selber zahlen müssen, wenn Sie in einem Pflegeheim leben. Den größten Teil der Pflegekosten zahlen Sie, wenn Sie nur einen Pflegegrad 1 haben, denn dann erhalten Sie von der Pflegekasse nur einen kleinen Zuschuss in Höhe von 125 Euro im Monat. Ab dem Pflegegrad 2 zahlen Sie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den jeder Heimbewohner zahlt. Diese Regelung gibt es seit Januar 2017 und ist gesetzlich festgelegt. Jeder Heimbewohner zahlt den gleichen Anteil an Pflegekosten, egal welcher Pflegegrad vorhanden ist und wie aufwendig die Pflege ist. Die Höhe des Eigenanteils ist von Heim zu Heim recht unterschiedlich und für einen genauen Einblick lohnt sich ein Blick auf die Preisliste.

Interessant:

Sie müssen keine Mehrkosten fürchten, wenn Sie einmal mehr Pflege brauchen, denn der einrichtungseinheitliche Anteil ist nicht an den Pflegegrad gebunden. In einem separaten Beitrag lesen Sie, was Sie beachten müssen, wenn sich der Pflegegrad im Pflegeheim verändert.

Es gibt aber nicht nur die Pflegekosten, sondern auch Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Investitionen und möglicherweise kommen auch noch Kosten für Zusatzleistungen dazu. Diese Kosten zahlt die Pflegekasse nicht.

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Die Kosten für Unterkunft und Pflege

Sie zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selber, wenn Sie in einem Heim wohnen.

Zu diesen Kosten zählen Aufwendungen für Mahlzeiten und die Zimmerreinigung. Für alle Bewohner eines Pflegeheims sind diese Kosten gleich, aber es gibt Ausnahmen, zwar nur sehr wenige, aber es gibt sie.

Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Nahrung aufzunehmen, dann zahlen Sie die Verpflegungskosten natürlich nicht in voller Höhe. Der Heimbetreiber reduziert die Kosten für die Verpflegung ebenfalls, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eingeschränkt essen können oder die Ernährung nur über eine Magensonde erhalten.

Die Kosten für die Unterkunft reduzieren Sie auch, wenn Sie eine längere Zeit nicht anwesend sind.

Interessant:

Der Pflegeunternehmer passt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung regelmäßig den aktuellen Preisen an und dann kommt es vor, dass Sie ein höheres Entgelt tragen müssen.

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Die Investitionskosten

Zu den Investitionskosten zählen die Kosten für Modernisierung, Instandhaltung und Umbau- und Ausbaumaßnahmen.

Das Pflegeunternehmen muss in verschiedene Aktionen investieren. Eventuell ist ein neuer Aufzug notwendig, die Geschäftsräume sind zu renovieren oder die Maßnahmen für den Brandschutz müssen erneuert werden, das sind alles Kosten, die auf ein Unternehmen zukommen. Damit das Unternehmen die Kosten trägt, werden die Aufwendungen in einen monatlichen Betrag umgerechnet und jeder Bewohner zahlt einen kleinen Teil davon.

In einigen Bundesländern beteiligen sich die Sozialhilfeträger mit dem „Pflegewohngeld“ an den Investitionskosten, wenn das eigene Einkommen und das Vermögen nicht ausreicht. Bei den Sozialämtern und den Pflegeeinrichtungen erhalten Sie entsprechende Auskünfte.

Die Ausbildungsumlage

Das Pflegeheim hat das Recht jedem Heimbewohner den Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung zu stellen.

In der Regel hat jedes Pflegeheim Auszubildende, die den Beruf erlernen und mit der Ausbildungsumlage zahlt das Pflegeheim die Vergütung für den Auszubildenden.

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Eventuelle Zusatzleistungen

Außerdem hat das Pflegeheim das Recht Zusatzleistungen in Rechnung zu stellen, die mit jedem Bewohner individuell festgelegt werden.

In den Zusatzleistungen befinden sich Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung, aber auch besondere pflegerisch-betreuende Leistungen. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume für eine private Feier, die Reparatur von Kleidung, eine neue aufwendige Frisur oder ein Vorleseservice sind nur ein paar Beispiele aus dem Bereich der Zusatzleistungen.

Interessant:

Die Vereinbarungen für Zusatzleistungen sind immer in vertraglicher Form festzuhalten, denn nur in dem Fall darf das Pflegeheim eine Rechnung stellen.

Das Einkommen reicht nicht

Zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld reicht das Vermögen und das Einkommen für die Kosten im Pflegeheim nicht aus, dann können Sie Hilfe bekommen.

Sie können die Kosten für das Pflegeheim nicht stemmen, dann wenden Sie sich an das Sozialamt und beantragen Sie „Hilfe zur Pflege“. In einigen Fällen sind Kinder unterhaltspflichtig und diese Informationen lesen Sie in einem separaten Beitrag.

Die folgenden Stellen stehen Ihnen ebenfalls beratend zur Seite:

  • das örtliche Sozialamt
  • die Verbraucherzentralen
  • die Pflegestützpunkte
  • Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kosten im Pflegeheim

1. Wer kommt für die Pflegeheimkosten auf?

Jede pflegebedürftige Person kommt selber für die Kosten des Pflegeheims auf. Die Rente und das Vermögen reichen für die Kostendeckung nicht aus, dann kommt es vor, dass die Angehörigen zahlen müssen.

2. Was muss im Pflegeheim gezahlt werden?

Einen Teil der Pflegeheimkosten müssen Sie selber zahlen und dieser Anteil liegt etwa bei 1.900 Euro im Monat, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat.

3. Wie wird der Eigenanteil berechnet?

Die Pflegekosten für Heimbewohner mit Pflegestufen 2 bis 5 werden addiert und davon zieht man die Zahlungen der Pflegeversicherungen ab. Dann kommt man auf einen Eigenanteil, der zu zahlen ist. Es handelt sich aber nur um eine grobe Berechnung.

4. Welche Kosten übernimmt die Kasse bei vollstationärer Pflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten je nach Pflegegrad und das sind zwischen 770 Euro und 2.005 Euro.

5. Muss ich die Unterkunft selber bezahlen?

Ja, denn die Pflegekasse übernimmt nur die Pflegekosten und für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung ist der Pflegebedürftige selber verantwortlich.

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Fazit

Das Pflegeheim ist für ältere und pflegebedürftige Personen eine gute Alternative zum allein Leben. Die Pflegekasse zahlt einen Teil der Kosten für das Pflegeheim, aber einen großen Anteil muss der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige selber tragen. Dazu gehören die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung, die Investitionskosten und Zusatzleistungen. Die Zusatzleistungen sind individuell und müssen vertraglich festgehalten werden, damit eine Rechnung erstellt werden kann und diese auch gültig ist.

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Pflegegrad beantragen – so stellen Sie einen formlosen Antrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegegrad-beantragen-so-stellen-sie-einen-formlosen-antrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegegrad-beantragen-so-stellen-sie-einen-formlosen-antrag/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:58:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60330 Die Leistungen von der Pflegekasse sind zu beantragen. Die genaue Vorgehensweise erklären wir Ihnen Schritt für Schritt im folgenden Beitrag. Die Antragsstellung für Pflegeleistungen Eine Pflegebedürftigkeit kann mitunter ein plötzliches Ereignis sein, wenn ein Schlaganfall

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Die Leistungen von der Pflegekasse sind zu beantragen. Die genaue Vorgehensweise erklären wir Ihnen Schritt für Schritt im folgenden Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Antrag für einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt.
  • Zur Antragsstellung nutzen Sie die Kontaktdaten der Krankenkasse, denn die Pflegekasse ist ihr angegliedert.
  • Beantragen Sie die Leistungen der Pflegekasse, indem Sie einen formlosen Brief in Kurzform schreiben oder die Pflegekasse anrufen.
  • Eine frühzeitige Antragsstellung führt zu einer schnellen Leistungssicherung.
  • Die Pflegekasse wird direkt nach Antragsstellung tätig und schickt Ihnen nicht nur entsprechende Unterlagen zu, sondern schickt einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellt.
  • Sie müssen mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben, um Leistungen zu bekommen.

Die Antragsstellung für Pflegeleistungen

Eine Pflegebedürftigkeit kann mitunter ein plötzliches Ereignis sein, wenn ein Schlaganfall eintritt, aber in der Regel entwickelt sich eine Pflegebedürftigkeit eher schleichend.

Stellen Sie sofort einen Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Angehöriger oder Sie selber Hilfe im Alltag brauchen und ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen. Sie sind nicht erst pflegebedürftig, wenn Sie nichts mehr tun können, denn die entscheidende Frage ist, ob die körperlichen und geistigen Einschränkungen die Erledigung des Alltags schwer machen.

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Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Für die Antragsstellung gibt es eine wichtige Voraussetzung und die ist, dass die Person für die künftigen Pflegeleistungen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben muss. Das bedeutet, es muss eine soziale Pflegeversicherung gezahlt worden sein und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Pflegeversicherung handelte. Die Bedingung gilt bei pflegebedürftigen Kindern erfüllt, wenn ein Elternteil eingezahlt hat.

Der Antrag ist frühestmöglich zu stellen, denn wenn Sie zu lange warten, verschenken Sie womöglich Geld. Leistungen erhalten Sie erst ab dem Monat der Antragsstellung, das bedeutet, wenn Sie im Juni pflegebedürftig werden und den Antrag erst im Dezember stellen, dann erhalten Sie auch erst ab Dezember entsprechende Leistungen. Nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern das Datum der Antragsstellung ist für den Leistungsbeginn entscheidend.

Antrag auf Pflegeleistung – wo und wie stellen?

Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person wird der Antrag auf Pflegeleistung gestellt.

Grundsätzlich ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt und das bedeutet, wenn eine pflegebedürftige Person bei der AOK versichert ist und einen Antrag auf Pflegeleistung einreicht, dann wird der Antrag an die AOK gesendet. Mithilfe eines entsprechenden Hinweises wird der Antrag an die Pflegekasse weitergeleitet. An die private Pflegeversicherung wenden sich die Privatversicherten.

Der Antrag auf Pflegeleistung kann auf verschiedene Arten gestellt werden:

  • formlos per Telefon
  • Mail
  • Fax
  • Brief

Im Grund reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ vollkommen aus.

Tipp:

Der Antrag via Telefon ist eine schnelle Art und Weise, aber Sie können dann nicht nachweisen, wann der Antrag gestellt wurde. Aus dem Grund ist es durchaus sinnvoller, den Antrag entweder per Mail, Fax oder Brief zu stellen. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, den Antrag persönlich einzureichen und lassen sich die Abgabe quittieren.

Der Antrag wird immer von der betroffenen Person selber gestellt und wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, dann gibt es einen Bevollmächtigten oder einen Betreuer. Damit der Antrag bearbeitet wird, legen Sie einfach eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuernachweises dem Antrag auf Pflegeleistung bei.

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhalten Sie ein Formular zur Beantragung von Pflegeleistungen.

Das richtige Ausfüllen des Antrags

Der Pflegeleistungsantrag wird nicht nur mit den persönlichen Daten gefüllt, sondern auch mit zusätzlichen Angaben, wie die Leistung.

Die Leistungen, die Sie brauchen, hängen in erster Linie davon ob, ob Sie eine Betreuung in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen oder den Pflegedienst möchten oder Sie sich in einer stationären Einrichtung befinden.

Sie haben die Aufgabe sich in Ruhe zu überlegen, wie die Pflege organisiert wird und was für Sie am besten ist. Sie haben aber auch die Möglichkeit mehrere Leistungen zu kombinieren. Ein Änderungsantrag bei der Pflegekasse ist jederzeit möglich, wenn Sie den Leistungsumfang später ändern oder anpassen wollen.

Führungszeugnis online beantragen: So umgehen Sie Fallen

Ein Führungszeugnis können Sie heutzutage ohne Probleme online bestellen. Doch welche Webseite müssen Sie aufrufen, um Ihr Führungszeugnis online zu bekommen? Wer über Google sucht, gelangt oft an dubiose Portale. Dort bekommen Sie kein Führungszeugnis,

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Hilfe bei der Antragsausfüllung

Teilweise ist das Ausfüllen des Pflegeleistungsantrags sehr kompliziert und es sind Begriffe und Leistungen vorhanden, die unbekannt sind.

Zudem haben Sie die Möglichkeit verschiedene Leistungen zu kombinieren und um auf der sicheren Seite zu sein, bietet sich eine Ausfüllhilfe an.

Der Pflegebedarf ist meist recht schwer einzuschätzen und Sie wissen vielleicht nicht, wie einige Felder auszufüllen sind. Hilfe bieten

  • Pflegekassen
  • Pflegestützpunkte
  • Pflegeberatungsstellen.

Einen Anspruch auf Beratung hat wirklich jeder und die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach der Stellung des Antrages einen Ansprechpartner mitzuteilen. Wenden Sie sich jederzeit an eine Pflegeberatungsstelle, denn das Zentrum für Qualität in der Pflege listet entsprechende Adressen auf. Auf der Seite der privaten Krankenversicherung informieren sich die privat Versicherten.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegegrad beantragen

1. Wo wird der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und sie gehört der Krankenkasse an. Schreiben Sie einfach einen Brief an die Krankenkasse mit der Hilfe auf Pflegeleistung und er wird an die Pflegekasse weitergeleitet. Der entsprechende Sachbearbeiter sendet ein Formular zu, welches Sie umgehend ausfüllen und an die Pflegekasse zurücksenden. Ein Gutachter kommt ins Haus und legt den Pflegegrad fest. Danach erhalten Sie auch entsprechende Pflegeleistungen von der Pflegekasse.

2. Wann kann ich einen Antrag auf Pflegeleistung stellen?

Stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistung sofort, wenn Sie feststellen, dass Sie oder ein Angehöriger den Alltag aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung nicht mehr bewerkstelligen können.

3. Bekomme ich nach einem Schlaganfall Pflegeleistungen?

Auch nach einem Schlaganfall können Sie Pflegeleistungen erhalten, denn es handelt sich meist um eine körperliche Einschränkung, die eine ganze Weile bestehen bleibt.

4. Was ist für einen Pflegeleistungsantrag notwendig?

Der Antrag auf Pflegeleistung ist formlos zu stellen und im Grunde reicht ein Satz zur Antragsstellung. Danach schickt die Pflegekasse ein Formular, welches auszufüllen ist. Gleichzeitig kommt ein Gutachter ins Haus und schaut sich die Pflegebedürftigkeit an.

5. Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?

Auch für die Beantragung eines höheren Pflegegrades reicht ein formloser Antrag in erster Linie aus. Alle weiteren Aktionen bestimmt die Pflegekasse und der angeheuerte Gutachter.

Fazit

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass aufgrund von geistiger oder körperlicher Einschränkung der Alltag ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Pflegeleistungen bekommt jeder Pflegebedürftige, der mindestens zwei Jahre eingezahlt hat. Der Antrag wird formlos per Mail, Fax oder Telefon gestellt.

Der Beitrag Pflegegrad beantragen – so stellen Sie einen formlosen Antrag erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert – Der Gutachter übernimmt die Einstufung des Pflegegrads https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesundheit-pflege/was-pflegegrade-bedeuten-und-wie-die-einstufung-funktioniert-der-gutachter-uebernimmt-die-einstufung-des-pflegegrads/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesundheit-pflege/was-pflegegrade-bedeuten-und-wie-die-einstufung-funktioniert-der-gutachter-uebernimmt-die-einstufung-des-pflegegrads/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:09:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61192 Für die Einstufung in einem Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit einer Person entscheidend. Die ganze Person wird dabei betrachtet. Folglich spielen nicht nur die körperlichen, sondern auch die geistigen Einschränkungen eine Rolle. Der MDK

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Für die Einstufung in einem Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit einer Person entscheidend. Die ganze Person wird dabei betrachtet. Folglich spielen nicht nur die körperlichen, sondern auch die geistigen Einschränkungen eine Rolle. Der MDK übernimmt daher die Einstufung des Pflegegrades und teilt der Pflegekasse sein Ergebnis mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade.
  • Anhand eines detaillierten Fragenkatalogs wird die Pflegebedürftigkeit einer Person ermittelt und das erfolgt nach einer Anzahl von Punkten.
  • Sechs Lebensbereiche werden begutachtet und der Gutachter fragt 64 Kriterien ab.

Was bedeutet pflegebedürftig?

Verschiedene Prozesse führen dazu, dass ein Mensch als pflegebedürftig gilt und das können chronische Erkrankungen, nachlassende Kräfte und der Alterungsprozess sein.

Die Pflegebedürftigkeit kann sich nicht nur schleichend entwickeln, sondern auch aufgrund einer akuten Aktion eintreten. Zum Beispiel ein Unfall kann eine solche Aktion sein, bei dem sich eine ältere Person eine Oberschenkelhalsfraktur zuzieht. Oder es kommt zu einer plötzlich auftretenden Erkrankungen wie beispielsweise ein Schlaganfall.

Die Pflegekassen zahlen daher Leistungen, wenn eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird. Das geschieht inzwischen immer durch die Einschätzung eines Gutachters. Er nutzt zur Einschätzung einen umfangreichen Fragenkatalog. Entscheidend ist immer, ob jemand den Alltag noch selbstständig bewältigen kann und welche Fähigkeiten noch vorhanden sind. Die Beeinträchtigung ist nicht nur körperlich möglich, sondern auch psychisch oder geistig. Der Fragenkatalog wird auch als Begutachtungsassessment bezeichnet und dreckt alle drei Bereiche ab. In den unterschiedlichen Bereichen gibt es für jede Frage eine Punkteskale und für jede Frage vergibt der Gutachter Punkte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann die Einstufung in den Pflegegrad durchgeführt, die früher als Pflegestufe bezeichnet wurden.

Wichtig:

Die Pflegebedürftigkeit der Person muss voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen, damit sie anschließend als „auf Dauer bestehend“ bezeichnet wird.

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Begutachtung zur Pflegebedüftigkeitsfeststellung

Die sechs Bereiche einer Person werden betrachtet und die körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen erfasst, um die Selbstständigkeit einer Person zu bestimmen.

Die sechs Lebensbereiche sind auch unter dem Begriff Module bekannt. Sie fließen auf jeden Fall mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung der Gesamtsituation ein:

  • 2. Modul  – Die Mobilität (Beweglichkeit)

Bei der Mobilität schaut der Gutachter, ob die betroffene Person sich selbstständig und ohne Unterstützung durch eine weitere Person die Körperhaltung ändert. Auch das Fortbewegen ohne Hilfe spielt eine Rolle und es wird auch nur die Beweglichkeit im 1. Modul bewertet. Die Person kann einige Abläufe in Sachen Bewegung aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht wahrnehmen, dann fließt die Bewertung im 2. Modul ein.

  • 2. Modul – Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (reden und verstehen)

Das Verstehen und Reden sind die Hauptpunkte im 2.Modul und dabei geht es zum Beispiel darum, ob die Menschen Personen aus dem Umfeld erkennen. Zudem wird geschaut, ob die betroffene Person sich in der Umgebung auskennt und zielgerichtete Handlungen ausführen kann. Zu diesen Handlungen gehören unter anderen Anziehen und das auch in der richtigen Reihenfolge. Das Auswählen der Kleidung entsprechend dem Wetter ist auch wichtig. Die motorischen Fähigkeiten spielen in diesem Modul keine Rolle, sondern nur, ob die geistig in der Lage sind.

  • 3. Modul – Die Verhaltensweisen und die psychischen Problemlagen

Verschiedene Verhaltensweisen spielen in diesem Modul eine wichtige Rolle, wie zielloses Herumlaufen oder herausforderndes Verhalten und Aggressionen. Diese Punkte sind nicht nur für die betroffene Person belastend, sondern auch für das Pflegepersonal. Schlagen, treten und mündliche Beleidigungen sind anstrengend und auch das Ablehnen der pflegerischen Hilfe ist schlimm. Nächtliche Unruhe und Wahnvorstellungen sind belastet und es muss geschaut werden, ob und wie häufig diese Verhaltensweisen auftreten.

  • 4. Modul – Die Selbstversorgung

Die Tätigkeiten zur Körperversorgung werden im 4. Modul erfasst. Duschen, waschen, anziehen, essen, trinken und das Benutzen der Toilette gehören zu diesen Tätigkeiten und hier spielt der Maßstab der Selbstständigkeit eine Rolle.

  • 5. Modul – Der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

In der Regel verordnet der Arzt spezielle Maßnahmen und in dem 4. Modul wird deutlich, ob die Person die Maßnahmen auch selbstständig umsetzt oder ob Unterstützung notwendig ist.

  • 6. Modul – Die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Kann die betroffene Person den Alltag selbstständig gestalten und soziale Kontakte pflegen. Dazu gehört nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Verlassen des Hauses.

In jedem Modul vergibt der Gutachter Punkte und am Ende rechnet er alle Punkte zusammen und anschließend kommt der Pflegegrad raus. In den Modulen 2 und 3 vergibt er übrigens immer höhere Punktzahlen als bei den anderen Modulen.

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Die Pflegegrade

Fünf Pflegegrade gibt es und sie richten sich nach dem ermittelten Punktewert des Gutachters. Sie zeigen an wie Selbstständig die betroffene Person noch ist.

Die Beantragung des Pflegegrads

Sie bereiten sich auf den Besuch des Gutachters gut vor und erhalten im Vorfeld schon einen Fragenkatalog von der Pflegekasse.

Die Begutachtung findet in den eigenen vier Wänden mit Terminabsprache statt. Unterstützung finden Sie in den Pflegeberatungsstellen in der näheren Umgebung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegegrade

1. Wie läuft eine Begutachtung der Pflegegrade an?

Sie stellen zuerst einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse und diese schickt einen Gutachter. Der Gutachter macht einen Termin mit der betroffenen Person und begutachtet die Situation. Vorher bekommen Sie schon einen Fragenkatalog und diesen können Sie in Ruhe durchgehen. Sechs Bereiche des Lebens werden vom Gutachter mit Punkte bewertet und am Ende entsteht eine eine Punktezahl. Das Endergebnis sorgt für die Feststellung des Pflegegrads und danach erhält der Betroffene Leistungen.

2. Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade.

3. Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Pflegegrade und Pflegestufen sind gleich, denn bis vor einigen Jahren wurden die heutigen Pflegegrade als Pflegestufe bezeichnet.

4. Wer macht das Guthaben für den Pflegegrad?

Das Gutachten für die Pflegegrade wird von dem MDK durchgeführt und dieser wird von der Pflegekasse beauftragt.

5. Wie viel Geld bekomme ich für die Pflegegrade?

Die Leistungen beziehen sich auf den jeweiligen Pflegegrad und können unterschiedlich hoch sein. Die meisten Leistungen erhalten Sie, wenn Sie Pflegegrad 5 haben. Die wenigsten Leistungen erhalten Sie mit Pflegegrad 1. Sie erhalten immer einen Leistungszuschuss von 125 Euro und diesen Zuschuss verwenden Sie für Pflegeleistungen oder Hilfen im Alltag.

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Fazit

Pflegebedürftige Personen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Leistung bei der Pflegekasse zu stellen und dazu gibt es bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag. Nach Antragsstellung wird ein Gutachter beauftragt, der die Situation in den eigenen vier Wänden bewertet. Anhand der Bewertung wird der Pflegegrad festgelegt und die Leistung der Pflegekasse bestimmt. Es gibt in Deutschland fünf Pflegegrade und diese beziehen sich auf die Selbstständigkeit der Person, von der geistigen bis zur körperlichen Gesundheit. Der Gutachter arbeitet nach einem Fragenkatalog und dieser dient als Grundlage für eine Punktebewertung. Je unselbstständiger eine Person ist desto höher ist der Pflegegrad.

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Pflegezusatzversicherung – eine sinnvolle Absicherung fürs Alter? Achten Sie auf die Art der Zusatzversicherung und führen Sie immer einen Vergleich der Anbieter durch https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegezusatzversicherung-eine-sinnvolle-absicherung-fuers-alter-achten-sie-auf-die-art-der-zusatzversicherung-und-fuehren-sie-immer-einen-vergleich-der-anbieter-durch/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegezusatzversicherung-eine-sinnvolle-absicherung-fuers-alter-achten-sie-auf-die-art-der-zusatzversicherung-und-fuehren-sie-immer-einen-vergleich-der-anbieter-durch/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:08:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61168 Die Pflege ist sehr teuer und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die ambulante Pflege handelt oder um die Pflege in einem Pflegeheim. Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen meist nur einen kleinen Teil

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Die Pflege ist sehr teuer und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die ambulante Pflege handelt oder um die Pflege in einem Pflegeheim. Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen meist nur einen kleinen Teil der Kosten und eine private Zusatzversicherung springt dann ein. Sie denken über eine Pflegezusatzversicherung nach, dann achten Sie genau worauf Sie sich langfristig einlassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe des finanziellen Bedarfs im Alter lässt sich nur schwer vorhersagen und daher lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung für einen jungen Menschen eher nicht. Es kann so viel passieren Kinder, Wechsel des Jobs, Heirat oder Scheidung.
  • Bei den einzelnen Produkten sind die Preisunterschiede recht hoch und darum lohnt sich ein Vergleich auf jeden Fall.
  • Grundsätzlich besteht ein solcher Vertrag ein Leben lang und die Beiträge steigen meist regelmäßig an.
  • Deutlich schlechtere Vertragsbedingungen haben die staatlich geförderten Verträge, aber dafür kann die Versicherung eine Person nicht ablehnen, auch nicht aufgrund einer Vorerkrankung.

Das Pflegerisiko und die Kosten steigen in Zukunft

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Zukunft und das ist Gewissheit.

Mehr als 4,25 Millionen Menschen in Deutschland beziehen schon heute Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflege betrifft in erster Linie die älteren Menschen und laut dem Bundesministerium für Gesundheit trifft es Frauen deutlich häufiger, denn sie haben eine höhere Lebenserwartung und sind im Alter alleinstehend.

Rund 76% der Pflegebedürftigen wird in den eigenen vier Wänden versorgt und das ist ein großer Teil. In der Regel fallen 68% davon unter den Teil, die von Angehörigen gepflegt werden und in einem solchen Fall fallen keine Kosten für eine professionelle Pflege an. Die Zahlen stammen vom statistischen Bundesamt.

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Der gesetzliche Versicherungsschutz

Kommt es zu einem Pflegefall, dann übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten.

Die Entscheidung über die Höhe der Kosten wird von dem Pflegegrad abhängig gemacht. Die Einstufung für einen Pflegegrad wird anhand der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten vorgenommen. Er bestimmt im Grunde wie viel Unterstützung durch eine professionelle Pflege notwendig ist und auch die Höhe der gesetzlichen Leistungen wird dadurch bestimmt. Die Pflegekassen haben eine Einstufung von eins bis fünf vorgesehen und abhängig von der Pflegesituation zahlen die Pflegekasse die folgenden monatlichen Gelder:

Pflege durch Angehörige / Laien zu Hause professionelle Pflege zu Hause vollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1 0,00 Euro* 0 Euro* 0 Euro*
Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1298 Euro 1262 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1612 Euro 1775 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 1995 Euro 2005 Euro

*Die Pflegekasse zahlt einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Betrag, der für alle Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden zur Verfügung steht.

Das Problem:

In der Regel decken die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur einen geringen Teil der Kosten. Die Pflegebedürftigen zahlen den Rest aus der eigenen Tasche, wenn die tatsächlichen Pflegekosten über den Leistungen der Pflegeversicherung liegen. Reicht die Rente nicht aus und das Vermögen ist aufgebraucht, erst dann springt das Sozialamt ein. Das Sozialamt macht sich auf die Suche nach Ehepartnern und Kinder, die als Unterhaltspflichtig gelten und holen sich das Geld von ihnen zurück. Sie müssen aber ein entsprechendes Einkommen oder ein Vermögen vorweisen, ansonsten kann das Sozialamt nichts holen.

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Die Kosten

In Deutschland liegt der Eigenanteil je nach Pflegesituation durchschnittlich bei:

professionelle Pflege zu Hause vollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1 125 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 2 500 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 3 1100 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 4 2200 Euro 1500 Euro
Pflegegrad 5 2200 Euro 1500 Euro

Bei einer Pflegeversicherung sollten Sie auf ein paar Summen genau achten, aber welche sind das?

Es gibt starke Unterschiede zwischen der stationären und der ambulanten Pflege:

  • In den Pflegeheimen gibt es keinen Unterschied zwischen den Pflegegraden 2 bis 5, wenn es um die Kostenberechnung geht. Für jeden Bewohner bekommt das Heim einen einheitlichen Betrag und aus dem Grund leisten die Versicherungsprodukte ab Pflegegrad 2 für den stationären Bereich einen einheitlichen Betrag. Vom Verband der Ersatzkassen wird zurzeit ein Eigenanteil von 2.015 Euro im Durchschnitt angegeben. Eine Heimunterbringung ist bei einem Pflegegrad 1 eher die Ausnahme, denn es gibt nur einen geringen Pflegebedarf, aber der Kostenanteil ist sehr hoch. Fragen Sie bei den infrage kommenden Pflegeheimen nach den Kosten. Wichtig ist auch, dass die Pflegekosten in den kommenden Jahren auf jeden Fall steigen werden.
  • Die Kosten für eine Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst fallen sehr unterschiedlich aus und hängen von der Höhe des Pflegegrades und der regionalen Lage ab. In den meisten Fällen kommt es bei einem hohen Pflegegrad nicht zu einer ambulanten Versorgung. Hierbei handelt es sich um die Pflegegrade 4 und 5, denn sie sind in einem Pflegeheim untergebracht. Wichtig ist also, dass die Versicherung eine gute Betreuung für ambulante Pflege hat und die Pflege für die Pflegegrade 1 bis 3 gut abgedeckt ist.
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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen soll, denn der finanzielle Bedarf ist entscheidend für die Zusatzversicherung und der hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Die Höhe der Pflegekosten sind entscheidend und das bedeutet, welche Form der Betreuung wird bevorzugt und mit welchen Pflegegrad ist zu rechnen. Bei der Suche achten Sie auf die teuren Pflegeheime oder sind sie auch mit günstigen Heimen einverstanden?
  • Die finanzielle Situation im Alter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Dabei ist nicht nur die Rentenhöhe sehr wichtig, sondern auch potentielles Vermögen und natürlich auch, ob Angehörige Sie in Zukunft finanziell unterstützen können und wollen.
  • Die Unterstützung durch Angehörige ist sehr wichtig, denn es gibt viele Angehörige, die einen Teil der Pflege übernehmen. Auch ein kleiner Teil sorgt dafür, dass die Kosten deutlich geringer ausfallen.

Interessant:

Im Pflegefall stehen auch andere Mittel zur Verfügung und darüber sollten Sie nachdenken, denn Sie könnten beispielsweise eine Immobilie vermieten. Dadurch erhalten Sie zusätzliche Einnahmen und diese helfen dabei, die Kosten für eine stationäre Heimunterbringung zu bezahlen. Das Vermögen verbrauchen Sie meist am Lebensabend, obwohl viele Menschen ihren Kindern etwas hinterlassen wollen. Sie wollen ihren Angehörigen finanziell auch meist nicht zur Last fallen.

Für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Unterbringung können Sie auch Einnahmen aus einer Zusatzversicherung nehmen. Allerdings zahlen Sie in der Regel lebenslang in eine solche Versicherung ein und vergessen Sie auf keinen Fall, dass die Beiträge in Zukunft mit Sicherheit steigen.

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Absicherungsmöglichkeiten im privaten Rahmen

Es gibt drei verschiedene Produkte auf dem Markt, die zu den privaten Absicherungsmöglichkeiten zählen, Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen.

Die Tarife sind für Laien nur sehr schwer zu unterscheiden und aus dem Grund ist eine unabhängige Beratung sehr wichtig. Die Verbraucherzentralen sind dafür eine gute Hilfe, aber auch die Stiftung Warentest hat sich mit den Pflegeversicherungen und den einzelnen Tarifen beschäftigt.

  • Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld ist die häufigste Versicherung und dabei erhalten Sie ein vereinbartes Tagegeld im Fall eines Falles. Die meisten Versicherer zahlen den vollen Tagessatz nur, wenn Sie Pflegegrad 5 haben. Ein paar Versicherer zahlen den Höchstsatz auch schon bei Pflegegrad 4 und in den niedrigeren Pflegegraden kommt es nur zu einer anteiligen Auszahlung des Pflegesatzes. Mittlerweile gibt es auch Tarife ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege, aber diese sind nicht empfehlenswert, denn die Pflege zu Hause ist teuer und demnach fällt hier der Löwenanteil an.

Im Pflegeheim fällt ein einheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrad 2 bis 5 an und demnach sollte auch das Tagegeld entsprechend gleich hoch sein. Die meisten Pflegebedürftigen fallen in die Pflegegrade 1 bis 3 und bleiben auch in diesen Graden.

Die Organisation der Pflege spielt bei der Pflegetageversicherung keine Rolle, denn das Pflegetagegeld steht Ihnen zur Verfügung, egal ob Sie in einem Heim wohnen, einen ambulanten Pflegedienst haben oder von einem Angehörigen versorgt werden. Sie haben sogar die Möglichkeit Hilfeleistungen zu zahlen, die nicht zur Pflege zählen, darunter Einkäufe oder das Begleiten von Spaziergängen.

Vereinbaren Sie, dass Sie keinen Beitrag mehr zahlen, wenn es zu einem Pflegefall kommt. In einem solchen Fall spricht man von einer Beitragsbefreiung, aber diese Möglichkeit wird nicht von allen Gesellschaften zur Verfügung gestellt. In seltenen Fällen gibt es eine Befreiung für den Pflegegrad 5, bei anderen Versicherungen überhaupt nicht.

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Wichtig

Wann die Versicherung zahlt ist generell wichtig und Sie sollten nach Versicherungen Ausschau halten, bei denen es ausreicht, dass eine Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt wurde. Es gibt Anbieter, die regelmäßige ärztliche Untersuchungen verlangen und die Pflegebedürftigen sind in der Pflicht, einen Arzt nach Aufforderung aufzusuchen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass sie verlangen, dass die Wohnung verlassen wird oder das Pflegeheim, aber solche Klauseln sind inakzeptabel.

Die Preisunterschiede bei solchen Verträgen sind sehr hoch und aus dem Grund lohnt sich ein Preisvergleich hier auf jeden Fall. Bedenken Sie, dass aufgrund der steigenden Ausgaben auch die Beiträge in Zukunft angehoben werden.

Dadurch, dass die Beiträge in Zukunft deutlich ansteigen werden, sollte es möglich sein, dass das Pflegegrad angehoben wird und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Aber achten Sie darauf, dass die Anpassung meist zu einem höheren Beiträge in einem hohen Alter kommen wird und in so einem Fall stoppen Sie die Pflegetagegeldversicherung.

  • Geförderte Pflegegeld-Tarife mit schlechten Bedingungen

Es gibt Pflegetagegeldtarife, die mit einer staatlichen Förderung von 5 Euro im Monat ausgestattet sind, aber das nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Regel fallen die Leistungen sehr gering aus und decken im schlimmsten Fall die finanziellen Lücken im Pflegefall nicht ab. Sie erhalten ab einem Alter von 40 Jahren und Pflegegrad 5 eine Mindestleistung von 600 Euro im Monat oder vielleicht ein bisschen mehr. Des Weiteren wird der Beitrag immer weiter bezahlt und demnach wird die Auszahlung deutlich geringer.

Jede Person wird in diesen Tarif aufgenommen und da spielt es keine Rolle, welches Alter Sie haben oder in welchen Gesundheitszustand Sie sind. Aus dem Grund wird erwartet, dass die Tarife in diesem Bereich deutlich schneller und höher steigen als in den anderen Tarifen. Eine Wartezeit von 5 Jahren ist vorgesehen.

  • Pflegekostenversicherung

In dem Tarif zahlt der Versicherer nur die nachgewiesenen Pflegekosten und in der Regel übernimmt er nur die Kosten für Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung zu finden sind. Grundvoraussetzung ist, dass Sie die gesetzliche Versicherung in Anspruch genommen und natürlich auch in diese eingezahlt haben. Der Versicherer übernimmt dann den Eigenanteil entweder zum Teil oder ganz.

Bei einer solchen Versicherung geht es wirklich nur um die Pflegekosten. Die wenigsten Versicherungen übernehmen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und bei Pflegegrad 1 kommt es zu keiner Auszahlung. Eine Befreiung vom Beitrag ist nicht vorgesehen.

In der Pflegekostenversicherung gibt es zwei Tarifarten:
  • Bei Vertragsabschluss wird ein Prozentsatz der Restkosten vereinbart und dieser wird dann auch übernommen. Der vereinbarte Satz liegt unter 100%, dann zahlen Sie trotz Versicherung noch einen Eigenanteil.
  • Es gibt aber auch Tarife, bei denen die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze bezahlt werden, aber diese Produkte lassen sich schwer vergleichen. Im Jahr 2020 lagen die Beiträge in einer Spanne zwischen 7 Euro und 87 Euro im Monat. Eine geringe Beitragssumme bedeutet auch, dass Sie am Ende geringere Leistungen erhalten.
  • Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung zahlt eine sogenannte Pflegerente, die im Vorfeld vereinbart wurde. Sie muss durch eine Überschussbeteiligung meist noch aufgestockt werden. Die Versicherungen richten sich meist nach der Einstufung der sozialen Pflegeversicherung und andere Versicherer arbeiten nach einem ganz eigenen System.

In der Regel ist die Pflegerente beitragsstabil, nicht nur im Beitrag selber, sondern auch vom Leistungsumfang. Beides wird bei Vertragsbeginn festgehalten und dabei bleibt es auch. Eine Änderung kommt nur vor, wenn eine Dynamik vereinbart ist. Beachten Sie immer die Rentenhöhe und die zu erwartende Inflation, gerade, wenn Sie eine Versicherung über einen sehr langen Zeitraum von 20 Jahren und mehr planen.

Die Pflegerente steht komplett zur Verfügung und liegt im Vergleich zu anderen Pflegezusatzversicherungen deutlich höher. Sie können mit einer Höhe von zwei- bis dreimal so hoch wie andere Versicherungen rechnen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit variiert die Rentenzahlungshöhe. In der Regel erhalten Sie mit Pflegegrad 4 und 5 den vollen Pflegerentensatz. Die Pflegerente wird bei den niedrigen Pflegegraden entweder anteilig oder gar nicht gezahlt. Der Versicherte ist bei Pflegebedürftigkeit meist beitragsfrei.

Vorteil:

Bei finanziellen Engpässen kann die Beitragszahlung der Pflegerentenversicherung ausgesetzt werden, aber das sorgt für finanzielle Einbußen. Durch eine Kündigung wird die Rentenversicherung beendet, aber die Einzahlungen gehen nicht verloren. Bei einer Tagesgeld- oder Pflegekostenversicherung ist das allerdings der Fall.

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Wer bekommt wie viel Hilfe?

Kein Mensch weiß, ob und wann es zu einem Versicherungsfall kommt und meist ist die Frage, ob eine Pflegezusatzversicherung sich wirklich lohnt, offen.

Brauchen Sie überhaupt eine zusätzliche Versicherung, denn wenn Sie ausreichend Vermögen haben oder eine gute private oder gesetzliche Rentenversicherung, dann können Sie problemlos auf eine private Pflegezusatzversicherung verzichten.

Eine Zusatzversicherung bedeutet, dass Sie über Jahre und Jahrzehnte hinweg die Beiträge durchgehend zahlen müssen. Gehen Sie davon aus, dass die Prämien steigen werden und können Sie sich das wirklich leisten?

Ein paar wichtige Tipps:

  • Eine Pflegetagegeldversicherung gibt es schon für sehr geringe Beiträge und mit guten Leistungen, wenn Sie den richtigen Anbieter finden. Die Tagegeldversicherung sorgt für mehr Flexibilität als die Pflegekostenversicherung.
  • Die Pflegetagegeldversicherung ist nicht sehr flexibel, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben und die Pflegerenten sind mit hohen Kosten verbunden.
  • Achten Sie immer auf den sonstigen Versicherungsschutz, wenn Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Die private Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehen immer vor!
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Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Pflegezusatzversicherung

1. Wie hoch sollte die Pflegezusatzversicherung sein?

Die meisten Versicherungen bieten eine Leistungsstaffelung von 150 Euro an. Das bedeutet, Sie können monatlich zwischen 1.200 Euro, 1.350 Euro, 1.500 Euro und 1.650 Euro wählen.

2. Für wen lohnt sich eine private Pflegeversicherung?

Eine private Pflegezusatzversicherung lohnt sich, wenn Sie kein eigenes Vermögen haben und den Angehörigen finanziell nicht zur Last fallen wollen. Achten Sie darauf, dass Sie eine solche Versicherung im jungen Alter abschließen, damit die Beiträge niedrig ausfallen.

3. Wie hoch ist Pflegetagegeld?

Die Höhe des Pflegetagegeldes hängt von dem Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie immer 100% Leistung.

4. Wann eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Experten sind der Meinung, dass eine Pflegezusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Der Grund liegt an den geringen Beitragszahlungen, wenn Sie jünger sind. Im Alter steigen die Zahlungen.

5. Wie viel zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung liegt bei 3,05 % des Bruttoeinkommens und wenn Sie Kinder haben, dann liegt der Prozentsatz bei 3,3%.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

Eine Pflegezusatzversicherung ist in der Regel immer dann sinnvoll, wenn Sie im Alter abgesichert sein und den Angehörigen finanziell nicht zur Last fallen wollen. Achten Sie immer darauf, dass Sie die Versicherungen und deren Tarife gut miteinander vergleichen, damit Sie den passenden Versicherungsschutz für die eigenen Bedürfnisse finden.

Der Beitrag Pflegezusatzversicherung – eine sinnvolle Absicherung fürs Alter? Achten Sie auf die Art der Zusatzversicherung und führen Sie immer einen Vergleich der Anbieter durch erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage gegen einen Ablehnungsbescheid der Pflegekasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegegrad-abgelehnt-so-wehren-sie-sich-mit-widerspruch-und-klage-gegen-einen-ablehnungsbescheid-der-pflegekasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegegrad-abgelehnt-so-wehren-sie-sich-mit-widerspruch-und-klage-gegen-einen-ablehnungsbescheid-der-pflegekasse/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:07:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61163 Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse bestimmt und dafür macht ein Gutachter einen Hausbesuch. Er bestimmt zudem welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie halten die Entscheidung der Pflegekasse für falsch oder

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Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse bestimmt und dafür macht ein Gutachter einen Hausbesuch. Er bestimmt zudem welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie halten die Entscheidung der Pflegekasse für falsch oder sind gegen die Einstufung, dann haben Sie die Möglichkeit gegen den Bescheid einen Einspruch einzulegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Bescheid von der Pflegekasse erhalten Sie das Ergebnis über den Antraf auf Pflegeleistungen.
  • Sie halten die Entscheidung der Pflegekasse für falsch, dann legen Sie einen Widerspruch ein.
  • Der Widerspruch bringt nicht das gewünschte Ergebnis, dann klagen Sie vor dem Sozialgericht. In der Regel fallen keine Gerichtsgebühren an.
  • Kostenlose Musterbriefe für einen Widerspruch oder die Klagen finden Sie im Internet.

Die Entscheidung über den Pflegeantrag

Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines Gutachtens festgelegt und dafür teilt der Gutachter der Pflegekasse das Ergebnis der Begutachtung mit.

Vom Gutachter handelt es sich um eine Empfehlung und anhand der Empfehlung entscheidet die Pflegekasse über den jeweiligen Pflegegrad.

Die Entscheidung erhalten Sie in einem schriftlichen Bescheid und dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die Bewilligung oder eine Ablehnung.

Erbringt der Antrag nicht den gewünschten Pflegegrad, dann haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen oder eine Klage anzustreben. Das gleiche Prinzip gilt, wenn die gewünschte Leistung nicht bewilligt wird.

In der Regel unterstützt die Pflegekasse das Gutachten des MDK, der das Gutachten anfertigt und Sie erhalten nicht nur das Gutachten, sondern auch den entsprechenden Bescheid der Pflegekasse. Sie fordern den Bescheid oder das Gutachten auf jeden Fall an, wenn es dem Schreiben nicht beiliegt, denn es ist wichtig, um den Pflegegrad zu begründen.

Die Pflegekasse erkennt den angestrebten Pflegegrad an und bewilligt die beantragten Leistungen, dass ist erfreulich. In der Regel werden die Leistungen rückwirkend ab dem Monat des Antrags gewährt.

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Einlegen des Widerspruchs

Der Pflegebedürftige hofft auf einen hohen Pflegegrad oder eine hohe Leistung der Pflegekasse, aber teilweise werden die Anträge abgelehnt oder es kommt zu einem geringeren Pflegegrad.

Ab dem Zugang des Pflegekassenbescheids haben Sie einen Monat Zeit einen Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Ist in dem Bescheid keine Frist festgehalten, dann haben Sie sogar eine Frist von einem Jahr, um den Widerspruch einzulegen.

Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist. Sie sind sich nicht mehr sicher, welches Datum das war, dann richten Sie sich nach dem Datum auf dem Bescheid und Sie sind auf der sichere Seite. Der Widerspruch ist als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, aber Sie haben auch die Möglichkeit ein Telefax zu senden. In beiden Fällen können Sie sehr gut beweisen, dass Sie sich an die Frist gehalten haben. Sie sollten den Widerspruch nicht via Mail senden, denn eine Mail wird in der Regel nicht akzeptiert. Einen kostenlosen Musterbrief für den Widerspruch finden Sie hier.

Das Widerspruchsverfahren

Sie haben einen Widerspruch verfasst und innerhalb der Frist verschickt, dann überprüft die Pflegekasse die eigene Entscheidung in einem Widerspruchsverfahren.

Es wird ein Zweitgutachten erstellt und entweder erfolgt es nach Aktenlage oder es findet ein zweiter Besuch bei dem Pflegebedürftigen statt. Bei dem zweiten Termin sind alle medizinischen Unterlagen bereitzuhalten, damit der Gutachter sich ein vollständiges Bild der Situation machen kann und anhand dieser Situation die richtige Entscheidung trifft.

Sie erhalten einen positiven Bescheid, wenn der Einwand angenommen wird und dann spricht man von der sogenannten Abhilfe. Die Pflegekasse erlässt den Widerspruchsbescheid, wenn Sie eine Ablehnung erhalten.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Klage vor dem Sozialgericht

Der Widerspruch bringt nicht das gewünschte Ergebnis, dann bleibt Ihnen meist nur noch eine Klage beim Sozialgericht.

Sie haben einen Monat Zeit, ab dem Tag des Widerspruchsbescheids, um die Klage beim Sozialgericht zu veranlassen. Auch in so einem Fall zählt immer das Datum des Bescheidzugangs. In einigen Fällen wird die Klage mit Hilfe eines gelben Umschlags verschickt und diesen Umschlag heben Sie auf jeden Fall auf. Der Postbote hat das Zustelldatum vermerkt, wenn es sich um ein Einschreiben handelt. Es geht um das Datum, wann er den Umschlag eingeworfen oder zugestellt hat. Sie können sich nach dem Datum auf dem Bescheid orientieren, wenn Sie selber nicht mehr wissen, wann die Zustellung erfolgte. Die Klage ist schriftlich bei Gericht einzureichen und dafür können Sie ein Einschreiben mit Rückschein verwenden oder ein Telefax. Auch eine Klage wird nicht per Mail eingereicht und auch hierfür finden Sie einen kostenlosen Musterbrief. Laden Sie ihn herunter und nutzen ihn!

Bei der Geschäftsstelle des Sozialgerichts können Sie die Klage aufnehmen lassen, denn bei der Formulierung wird Ihnen geholfen und Sie können die Klage in aller Ruhe besprechen.

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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Wichtig

Bringen Sie die folgenden Unterlagen zur Klageeinrichtung mit. Benennen Sie Beweismittel wie Zeugen, Schreiben oder Atteste vom Arzt, medizinische Unterlagen. Das Gericht kann sich nur eine eigene Meinung bilden, wenn Sie auch eine Kopie des angefochtenen Bescheids vorlegen. Auch der Widerspruchbescheid ist beizulegen.

Sie haben die Möglichkeit die Beweismittel nachzureichen, aber nur wenn Sie eine gute Begründung haben. Das Gericht setzt dafür eine Frist fest, die im Idealfall zu 100% einzuhalten ist. Einen rechtlichen Rat sollten Sie sich in jedem Fall einholen.

In der Regel fallen keine Gerichtskosten vor dem Sozialgericht an. Die Anwaltskosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn das Verfahren zugunsten des Pflegebedürftigen ausgeht. Mit Hilfe eines Anwalts können die Kläger auch prüfen lassen, ob Ihnen Prozesskostenbeihilfe zusteht.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegegrad abgelehnt

1. Wer bestimmt den Pflegegrad für einen Pflegebedürftigen?

Der Pflegegrad für einen Bedürftigen wird von der Pflegekasse bestimmt, die mit dem MDK zusammenarbeitet. Der MDK macht einen Hausbesuch, informiert sich über die Situation und spricht eine Empfehlung gegenüber der Pflegekasse aus. Anhand der Empfehlung legt die Pflegekasse dann den Pflegegrad fest.

2. Die Pflegekasse lehnt die Leistung ab und jetzt?

Sie haben einen Ablehnungsbescheid bekommen, dann legen Sie zuerst einen Widerspruch ein. Die Pflegekasse wird eine erneuter Prüfung beantragen und über die Entscheidung erneut abstimmen. Im schlimmsten Fall müssen Sie vor das Sozialgericht ziehen und die Leistung gerichtlich erstreiten.

3. Brauche ich einen Anwalt bei der gerichtlichen Erstreitung der Leistung?

Sie sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, denn der Anwalt muss Sie vor Gericht vertreten und kennt sich mit den Gesetzen und Gegebenheiten deutlich besser aus.

4. Wer zahlt die Gerichtskosten, wenn ich verliere?

Sie haben die Möglichkeit Prozesskostenbeihilfe vor dem Prozess zu beantragen und in der Regel wird die Beihilfe auch gewährt.

5. Welche Unterlagen muss ich vor Gericht vorlegen?

Als Beweismittel reichen Sie alle Unterlagen des Arztes ein und auch die Bescheide und die Widersprüche. Im besten Fall können Sie Zeugen nennen.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Der Pflegegrad wird von dem MDK und der Pflegekasse in Zusammenarbeit festgelegt und auch die Leistungen bewilligt, wenn der Pflegebedürftige einen Anspruch hat. Kommt es zu einer Ablehnung, dann müssen Sie innerhalb eines Monats einen Widerspruch anstreben und erneut die Leistung oder den Pflegegrad beantragen. Kommt es wieder zu einer Ablehnung, dann bleibt Ihnen nur das Sozialgericht.

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Was ist ein ambulanter Pflegedienst? Hilfe in den eigenen vier Wänden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/#respond Wed, 23 Feb 2022 12:01:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60113 Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt.

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Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt. Sie bieten regelmäßige Hilfe im Alltag an und stehen ihren Patienten bei. Es gibt Angebote von Wohlfahrtsverbänden und die privaten Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur für die zugelassenen Pflegedienste übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten.
  • Die Aufgabe der Pflegedienste bezieht sich auf die Pflege, aber sie bieten z.B. auch Betreuung und Haushaltshilfe an.
  • Der ambulante Pflegedienst übernimmt auch die häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Informationen über die Pflegedienste der Umgebung finden Sie z.B. bei den Pflegekassen und Pflegestützpunkten.

Ambulanter Pflegedienst – was ist das?

Die Pflegedienste gibt es unter unterschiedlichen Bezeichnungen, von Sozialstation über Pflegeteam bis hin zu zuhause bleiben GmbH.

Der Name spielt für einen Pflegedienst keine Rolle, aber Voraussetzung für eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst ist, dass es eine ausgebildete Pflegefachkraft gibt, die die Verantwortung übernimmt. Das bedeutet, es handelt sich entweder um eine Krankenschwester, einen Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder einen staatlich anerkannten Altenpfleger.

Es gibt in einem ambulanten Pflegedienst z.B. die hauptberuflichen Pflegefachkräfte, welche in der Regel in Vollzeit arbeiten. Dazu gibt es inzwischen auch noch Hauswirtschaftshelferinnen, Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte und Familienpflegehelfer. Zusammen bilden sie einen Pflegedienst, der für Familien Hilfe und auch Unterstützung im Alltag anbietet. Die pflegenden Angehörigen können daher mit Hilfe des Pflegedienstes Beruf und Betreuung deutlich besser unter einen Hut bekommen. Der Pflegedienst kommt also zu den Pflegebedürftigen nach Hause. Er ermöglicht ihnen daher ein fast normales Leben und zwar in den eigenen vier Wänden. Die pflegebedürftigen Versicherten haben aufgrund dessen einen gesetzlichen Anspruch.

Die Aufgaben der ambulanten Pflegedienste

Bei einem Pflegedienst arbeiten verschiedene Fachleute und zusammen erbringen sie die folgenden Leistungen:

  • Pflegemaßnahmen auf den Körper bezogen (Hilfe beim Gang auf die Toilette, Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken)
  • Betreuungsmaßnahmen in pflegerischer Hinsicht (gemeinsames Kochen, Unterstützung bei Hobby und Spiel, Begleitung zum Friedhof)
  • Haushaltsführung (Wechsel der Bettwäsche oder die Reinigung der Wohnung)
  • Häusliche Krankenpflege (nur unter bestimmten Voraussetzungen, Injektionen oder Wundversorgung)
  • Beratung in Bezug auf Fragen rund um die Pflege oder Angelegenheiten wie Hilfsmittelanschaffung oder die Organisation von Krankenfahrten

Über die zugelassenen Pflegedienste in der Umgebung informieren die Pflegekassen.

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Die Entwicklung der Pflegedienste

Aus den Sozialstationen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände entstand die häusliche Pflege.

Der Bereich finanzierte sich zuerst aus Mittel der Kommunen und der einzelnen Bundesländer. Inzwischen finanziert sich der Bereich über einen Teil der Krankenkassenleistung. Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995 und dann auch als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Durch diese Änderung entstanden mit der Zeit immer mehr ambulante Pflegedienste. Daher steigt die Zahl auch immer weiter. 2017 arbeiteten z.B. in 14.100 zugelassenen ambulanten Pflegediensten rund 390.000 Beschäftigte. Auch heute noch werden es immer mehr.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ambulanter Pflegedienst

1. Welche Aufgaben hat der ambulante Pflegedienst?

In erster Linie leistet der ambulante Pflegedienst häusliche Pflegehilfe und die bezieht sich auf körperbezogene Maßnahmen. Das bedeutet, die Mitarbeiter kümmern sich um alle Aktionen rund um die Person vom Essen bis hin zum Toilettengang. Auch die Zahn- und Fußpflege gehört dazu.

2. Wie oft ist der ambulante Pflegedienst am Tag im Einsatz?

Der ambulante Pflegedienst kann z.B. mehrmals in der Woche ins Haus kommen und den pflegenden Angehörigen entlasten. Es gibt sogar Betroffene, die mehrmals am Tag Besuch vom Pflegedienst bekommen, weil Sie einen hohen Pflegegrad haben und keine Angehörigen in der Nähe.

3. Woran erkannt man einen guten ambulanten Pflegedienst?

Mittlerweile gibt es eine große Anzahl an diesen Dienstleistern. Achten Sie bei der Auswahl auf ausreichend ausgebildetes Fachpersonal, einen respektvollen Umgang mit den Patienten und auf aktuelles Fachwissen. Außerdem muss die Chemie zwischen dem Pflegedienstmitarbeitern und dem Patienten stimmen.

4. Was kostet der ambulante Pflegedienst im Monat?

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst hängen von den gebotenen Leistungen ab. Sie können mit etwa 1.600 Euro bis 2.500 Euro im Monat für einen Pflegedienst rechnen. Meist bleibt nur ein Eigenanteil von 300 bis 600 Euro im Monat, denn der Rest wird von der Pflegekasse übernommen.

5. Was zählt zur Grundpflege bei einem ambulanten Pflegedienst?

Die Grundpflege ist die Hauptaufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und dazu gehört die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität, die Vorbeugung, die Förderung und die Kommunikation des Patienten.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Immer mehr alte und kranke Menschen verbringen ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung und lassen sich von den Angehörigen pflegen und betreuen. In der Regel ist das nur möglich, wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt. Der ambulante Pflegedienst muss zugelassen sein, damit die Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Je nach Fall kommt der Pflegedienst mehrmals am Tag oder mehrmals in der Woche. Er übernimmt zahlreiche Aufgaben und dazu gehört in erster Linie die Grundversorgung mit Nahrung, die Pflege und die Betreuung. Aber es gibt immer mehr ambulante Pflegedienste, die ihre Hilfe auch im Haushalt anbieten und sogar für Besuche beim Arzt. Selbst die Freizeitgestaltung wird mit einem Pflegedienst deutlich verbessert und der Patient ist zu keiner Zeit allein. Bei der Suche nach einem Pflegedienst gibt es ein paar Kriterien, auf welche Sie achten müssen. Zum einen gibt es ausgelernte Fachkräfte und zum anderen ist der Umgang in einem freundlichen Ton.

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Einstufung in Pflegegrade: Wie funktioniert das in der Corona-Krise? Telefoninterview statt persönlichem Kontakt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/einstufung-in-pflegegrade-wie-funktioniert-das-in-der-corona-krise-telefoninterview-statt-persoenlichem-kontakt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/einstufung-in-pflegegrade-wie-funktioniert-das-in-der-corona-krise-telefoninterview-statt-persoenlichem-kontakt/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:55:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58938 Die Beantragung eines Pflegegrads ist nicht mehr so einfach, denn aufgrund der Corona-Pandemie finden nur Telefoninterviews oder Schriftverkehr statt. Stellen Sie sich auf ungewöhnliche Verfahren ein und bereiten Sie sich gut vor. Beachten Sie, dass

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Die Beantragung eines Pflegegrads ist nicht mehr so einfach, denn aufgrund der Corona-Pandemie finden nur Telefoninterviews oder Schriftverkehr statt. Stellen Sie sich auf ungewöhnliche Verfahren ein und bereiten Sie sich gut vor. Beachten Sie, dass es bis zum Bescheid deutlich länger dauern kann als üblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein direkter Kontakt zwischen dem MDK und dem Pflegebedürftigen gibt es in der Corona-Pandemie nicht.
  • Mittlerweile ist ein Gesetz erlassen, dass Hausbesuche durch den MDK endlich wieder möglich sind. Allerdings unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und mit Nasen-Mund-Maske.
  • Eine telefonische Einschätzung findet nur noch in Ausnahmefällen statt.

Die Beantragung des Pflegegrads wird schriftlich bei der Pflegekasse beantragt und diese schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz auch MDK, ein. Der MDK stellt den Pflegegrad fest und dazu macht er einen Hausbesuch. Der Hausbesuch wird schriftlich angekündigt. Der Gutachterdienst Medicproof übernimmt die Feststellung bei privaten Pflegeversicherten.

Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Gesetz aktiv, das erlaubt, dass der MDK auch in Zeiten von Corona wieder Hausbesuche machen darf. Eine Begutachtung über das Telefon ist nur in Ausnahmefällen möglich und findet zum Schutz der Betroffenen oder des Gutachters statt. Eine Telefonbegutachtung ist bis zum 31.März 2021 möglich.

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Die telefonische Begutachtung

Begutachtungen für den Pflegegrad werden ab dem 1. Oktober 2020 endlich wieder persönlich durchgeführt.

Telefoninterviews werden auch weiterhin durchgeführt, aber dann nur zum Schutz der pflegebedürftigen Person. Auch weiterhin bekommen die Pflegepersonen und Versicherte durch den MDK einen Termin mitgeteilt und dieser gilt auch, wenn ein Telefoninterview geplant ist.

Zum angekündigten Termin führt der Gutachter ein Telefoninterview mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen. Es gibt es dafür einen Fragebogen, der im Vorfeld zugeschickt wird. Er wird immer an die Adresse des Versicherten geschickt und soll bei der Vorbereitung auf den Termin helfen. Jeder MDK hat in Bezug auf den Fragebogen eine andere Regelung. Entweder muss er zurückgesendet werden oder er liegt beim Telefonat bereit. Fragen sorgt jedenfalls für Aufklärung.

Anhand der vorhandenen Informationen, wie der Bescheinigung von Ärzten oder den Medikamentenplänen, findet die Einstufung des Pflegegrades statt.

Die Bedeutung für Pflegebedürftige

Wie der Name Telefoninterview schon vermuten lässt, erhält der Gutachter alle wichtigen Informationen nur über das Telefon.

Der Gutachter betritt die Wohnung der pflegebedürftigen Person nicht und bekommt alle Informationen entweder schriftlich oder durch das Telefoninterview.

Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor und teilen Sie dem Gutachter die Situation so genau wie möglich mit.

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Die Teilnahme am Telefonat

Der Pflegebedürftige nimmt auf dem Telefoninterview auf keinen Fall alleine teil, denn er selber kann seine Einschränkungen meist unklar schildern.

Die Angehörigen sind meist in der Lage die Einschränkungen umfassender zu schildern als die Betroffenen selber. Die Rede ist in erster Linie von Menschen mit geistigen Einschränkungen und bei ihnen muss eine Vertrauensperson den Termin wahrnehmen. Ist die Vertrauensperson zum genannten Termin nicht verfügbar, verschieben Sie den Termin.

Die Vorbereitung auf das Telefoninterview

Der Grad der Selbstständigkeit wird bei dem Telefoninterview geklärt, denn es wurde ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt.

Für eine bessere Vorbereitung notieren Sie im Vorfeld alle wichtigen Fakten rund um die Pflege und Betreuung:

  • Was fällt an einem Tag an?
  • Welche Arztbesuche sind notwendig?
  • Wie läuft die Medikamentengabe?
  • Wie verhält sich die pflegende Person?
  • Was fällt ihr besonders schwer und wobei benötigt sie Unterstützung?

Durch diese Fragen vermitteln Sie dem Gutachtern, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder nicht. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ gibt Ihnen weitere Hinweise.

Vor dem Telefonat Unterlagen bereitlegen

Außerdem legen Sie die folgenden Unterlagen bereit, wenn es zu einem telefonischen Begutachtungstermin kommt:

  • aktuelle Berichte aller Ärzte
  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung
  • Pflegedokumentation (bei einem ambulanten Pflegedienst)
  • Notizen zum Verkauf der Pflege und den Schwierigkeiten
  • Liste der Hilfsmittel (Brille, Rollator, Gehstock, Hörgerät,…)
  • Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden

Der MDK nutzt zudem Informationen, die bei der Pflegekasse bekannt sind und dafür brauchen Sie keine Unterlagen bereitlegen. Vor dem Telefoninterview wird der Gutachter bei der Pflegekasse alle notwendigen Unterlagen anfragen.

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Der Umgang mit dem Fragebogen

Der Fragebogen vom MDK ist immer mit besonderer Sorgfalt auszufüllen.

Die Selbstständigkeit der betroffenen Person ist zu prüfen und genau das steht im Zentrum. Es werden verschiedene Lebensbereiche begutachtet, um herauszufinden, wie selbstständig die Person noch ist und welche Fähigkeiten der Betroffene hat.

  • Beweglichkeit (Mobilität)
  • kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung und soziale Kontakte
  • Alltagsleben
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderung und Belastungen

Die genannten Lebensbereiche sind in sechs Module unterteilt und fließen in die Gesamtbewertung ein. Am Ende richtet sich nach ihnen der Pflegegrad. Schauen Sie sich Lebensbereiche genau an und beantworten Sie alle Fragen gründlich.

Nachteile dieser Begutachtungsform

Wir müssen nicht erwähnen, dass eine persönliche Begutachtung viele Vorteile hat, denn bei einem direkten Gespräch kann der Gutachter die Betroffenen selber einschätzen.

Der Gutachter sieht das Umfeld und kann die Person selber einschätzen, das ist am Telefon natürlich so nicht möglich. Gerade, wenn es um Hilfsmittel geht ist der persönliche Kontakt besser. Die Empfehlung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Umbau zur barrierefreien Wohnung) lässt sich besser persönlich treffen. Prüfen Sie genau, ob Sie mit dem Endergebnis einverstanden sind. Sie können z.B. Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Begutachtung nicht einverstanden sind.

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Weitere Hilfen

Bei dem MDK Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Informationen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihren Wohnort haben, denn meistens hat jedes Bundesland einen eigenen MDK. Die Dinge werden von den Organisationen immer unterschiedlich gehandhabt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Einstufung in Pflegegrade

1. Wie kann ich einen Pflegegrad in der Corona-Pandemie beantragen?

Zuerst rufen Sie die Pflegekasse an und beantragen Pflegeleistungen. Anschließend füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterzeichnet an die Pflegekasse zurück. Danach erhalten Sie einen Termin zur telefonischen Begutachtung und einen Fragebogen. Ein Gutachter des MDK ruft zum Termin an und führt mit Ihnen ein Interview durch. Der Bescheid erfolgt anschließend nach etwa zwei bis vier Werktagen.

2. Wie findet eine Pflegegraderhöhung während der Corona-Pandemie statt?

Eine Höherstellung nimmt keine Rücksicht auf eine Pandemie und ist notwendig. Wenn die Maßnahmen nicht gelockert sind, dann muss auch hier ein telefonisches Gespräch ausreichen. Sie bekommen einen Höherstufungsantrag. Beim Gespräch müssen Sie z.B. alle wichtigen Gründe angeben, warum eine Höherstufung notwendig ist.

3. Wie stelle ich einen Widerspruch gegen den Pflegegrad?

Sie sind mit dem Pflegegrad nicht einverstanden? Dann haben Sie inzwischen die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einzulegen. Auch während der Corona-Pandemie ist diese Frist daher unbedingt einzuhalten.

4. Findet während der Corona-Pandemie Beratungseinsätze statt?

Die Beratungseinsätze gehören bei der häuslichen Pflege zur Notwendigkeit, aber eigentlich sind sie nicht notwendig. Sie nutzen die Beratungseinsätze vielmehr, um wichtige Fragen zu klären oder z.B. Informationen zu bekommen. Während der Pandemie sind Beratungseinsätze nicht möglich.

5. Wie wichtig ist der Pflegegrad für Betroffene?

Der Pflegegrad ist auch während der Corona-Pandemie sehr wichtig. Viele Betroffene können die einfachsten Dinge nicht mehr alleine erledigen und dann müssen Angehörige oder ein Pflegedienst einspringen. Nur mit dem Pflegegrad kann daher festgelegt werden, welche Hilfe der Betroffene bezahlt bekommt.

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Fazit

Die Beantragung des Pflegegrads ist für pflegebedürftige Personen sehr wichtig und entscheidet über die Unterstützung, die ihnen zusteht. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich in der Beantragung einiges verändern. Bis zum Frühjahr 2020 fanden nämlich die Begutachtungen in den eigenen vier Wänden statt. In diesem Fall kam der MDK zu einem Termin vorbei. Der Termin wurde frühzeitig angekündigt und fand zusammen mit einem Angehörigen statt. Seit Beginn der Pandemie hat sich daher auch hier einiges verändert. Heute finden inzwischen telefonische Einschätzungen statt. Bereiten Sie sich jedenfalls gut vor. Legen Sie sich z.B. alle wichtigen Unterlagen bereit, damit eine realistische Einschätzung des MDK stattfinden kann.

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Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegegrad-erhoehen-wenn-sich-der-pflegebedarf-im-heim-aendert-vertrag-wird-an-die-neuen-anforderungen-angepasst/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegegrad-erhoehen-wenn-sich-der-pflegebedarf-im-heim-aendert-vertrag-wird-an-die-neuen-anforderungen-angepasst/#respond Mon, 29 Mar 2021 03:52:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60161 Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten. Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei

Der Beitrag Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der laufende Vertrag ist anhand der Änderungen des Pflegegrads anzupassen.
  • Die Zustimmung des Heimbewohners ist bei Privatzahlern notwendig.
  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung entscheidet ob sich der Pflegegrad eines Heimbewohners mit Pflegeversicherung ändert.
  • Die Kosten bei einer Pflegegradänderung steigen für Heimbewohner mit Pflegeversicherung nicht.

Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei der Pflege, bei der Versorgung mit Mahlzeiten und sauberer Kleidung oder brauchen sogar eine Betreuung. Die meisten Heimbewohner zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aus der eigenen Tasche.

Anders sieht es bei den Kosten für die Pflege und Betreuung aus, denn hier kommt die Pflegeversicherung zum Einsatz und diese übernimmt einen großen Anteil der aufkommenden Kosten. Allerdings gibt es Grundvoraussetzungen und diese beziehen sich auf die Einzahlung in die Pflegeversicherung. Sie müssen regelmäßig eingezahlt haben, entweder in die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung. Die restlichen Kosten für die Pflege zahlen Sie wieder aus der eigenen Tasche.

Achtung:

Immer wieder kommt es vor, dass Heimbewohner zu Beginn nur wenig Hilfe brauchten, aber durch ein chronisches Leiden, Alterungsprozesse oder plötzliche Erkrankungen auf einen Schlag mehr Unterstützung brauchen. Anders herum besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Gesundheitszustand sich maßgeblich verbessert und weniger Hilfe notwendig ist.

Jeder Bewohner hat einen individuell angepassten Vertrag, aus dem sich die Kosten ergeben und bei einer Veränderung der Umstände wird der Vertrag an die neuen Gegebenheiten angepasst.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Vertraglich den veränderten Pflegebedarf festhalten

Bei einer Änderung des Pflegebedarf legt der Gesetzgeber fest, dass der Vertrag anzupassen ist.

Die gesetzlichen Vorgaben sind auf jeden Fall zu beachten. Die Einzelheiten rund um die Vertragsanpassung hängen davon ab, ob das Pflegeheim komplett von dem Bewohner oder der Pflegeversicherung gezahlt wird.

Vertragsanpassung mit Pflegeversicherung

Der Pflegeunternehmen passt den Vertrag bei Heimbewohnern mit einer Pflegeversicherung an und der Heimbewohner muss nicht zustimmen.

Heimbewohner, die in einem Heim leben, stationär betreut werden und Leistungen eines Sozialhilfeträgers oder der Pflegeversicherung bekommen, brauchen nicht über eine Vertragsänderung informiert werden. Aber der Pflegeunternehmen hat ein bestimmtes Verfahren einzuhalten.

  • 1. Schritt

Der Pflegeunternehmen erklärt dem Bewohner schriftlich, inwieweit der Hilfebedarf sich verändert hat und die Auswirkungen auf die Höhe der Kosten. Der bisherige und der neue Hilfebedarf ist gegenüberzustellen. Außerdem sind die alten und neuen Kosten deutlich darzulegen.

  • 2. Schritt

Der Heimbewohner wird vom Pflegeunternehmen aufgefordert einen Antrag auf „Höherstufung“ bei der Pflegekasse zu stellen. Kommen Sie der Forderung nicht nach, dann stellt der Pflegeunternehmen nach dem zweiten Monat den erhöhten Satz in Rechnung. Sie erhalten also immer eine Zahlungsaufforderung und das endet erst, wenn der Gutachter eine Entscheidung zur Höherstufung getroffen hat.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt vorbei, wenn Sie den Antrag auf „Höhereinstufung“ gestellt haben und er wird Sie zu den Einschränkungen genau befragen.

Der Vertrag wird von dem Pflegeunternehmen angepasst, wenn der MDK die Änderung des Pflegegrads bestätigt und dann ist die Zustimmung des Bewohners nicht mehr notwendig. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der MDK keine Notwendigkeit einer Erhöhung feststellt und dann muss der Heimbetreiber das zu viel gezahlte Geld an die Pflegekasse oder den Bewohner zurückzahlen.

Kostenerhöhung durch Höherstufung?

Finanziell ist eine Änderung des Pflegegrads erst einmal kein Nachteil, denn alle Pflegeheimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 zahlen den gleichen Anteil an Pflegekosten. Es spielt somit keine Rolle, wie viel Pflege notwendig ist. Haben Sie Pflegegrad 1 und durch den MDK erhöht sich der Pflegegrad, dann steigt der Anteil der Pflegekasse und Ihr Eigenanteil sinkt.

Für Sie als Bewohner steigt das Entgelt nur, wenn das Pflegeunternehmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ändert.

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Vertragsanpassung für Privatzahler

Sie leben in einem Pflegeheim und gehören zu den Privatzahlern, denn muss das Pflegeunternehmen eine schriftliche Begründung einreichen, wenn sie den Vertrag ändern wollen.

In der schriftlichen Ankündigung sind Informationen enthalten, inwieweit sich der Pflege- und Betreuungsbedarf verändert hat. Zudem muss der Unternehmen genau auflisten, inwiefern sich die Veränderung des Bedarfs auf die Kosten auswirkt. Er muss

  • die alten Leistungen und die alten Kosten
  • die neuen Leistungen und die neuen Kosten

schriftlich gut zu erkennen aufstellen.

Sie als Heimbewohner entscheiden nach der Auflistung, ob Sie das Angebot ganz, zum Teil oder überhaupt nicht annehmen. Die Kosten sinken oder steigen in dem Umfang, in dem das geänderte Angebot von dem Heimbewohner angenommen wird. Der Pflegeunternehmen kann den Vertrag kündigen, wenn Sie das Angebot gar nicht oder nur teilweise annehmen.

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Rückstufung des Pflegegrads

Was passiert, wenn auf einmal weniger Hilfe notwendig ist?

Im Grunde verläuft der Prozess für eine Rückstufung des Pflegegrades genauso wie bei Mehrbedarf an Pflege.

Sie informieren die Pflegekasse und verlangen eine neue Begutachtung, wenn Sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten und der Meinung sind, dass Sie deutlich weniger Unterstützung brauchen.

Erhalten Sie zusätzlich Leistungen von einem Sozialhilfeträger, dann ist auch dieser zu kontaktieren und im gleichen Atemzug informieren Sie den Pflegeunternehmer über Ihr Vorgehen.

Allerdings sinken die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich oder fallen komplett weg, wenn Ihnen der Pflegegrad aberkannt wird oder Sie runtergestuft werden. Die Kosten für das Heim zahlen Sie in einem solchen Fall selber, denn sonst ziehen Sie einfach aus dem Heim aus und leben wieder in einer eigenen Wohnung.

Der Heimbewohner, der weder Pflegekassenleistungen noch Sozialleistungen bekommen, geht auf die Einrichtungsleitung zu und verlangt eine Vertragsanpassung.

Rentner Senioren Geld Symbolbild
Trotz Altersarmut: Viele Rentner verzichten auf ihnen zustehendes Geld. Warum?

Die Rente reicht bei vielen Senioren kaum zum Leben. Viele Senioren scheuen aber nach wie vor den Weg zum Amt, um die Grundsicherung im Alter zu beantragen. Wissenschaftler haben die Ursachen analysiert und alternative Ansätze

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegegrad erhöhen

1. Welchen Pflegegrad bekomme ich bei einer Krebserkrankung?

Beantragen Sie auf jeden Fall einen Schwerbehindertenausweis, wenn Sie eine bösartige Krebserkrankung haben. Sie erhalten mindestens eine Einstufung von 50 und die besten Chancen auf einen Pflegegrad.

2. Kann ein Pflegegrad auch zurückgestuft werden?

Der MDK nimmt eine Begutachtung der Person vor und legt fest, welchen Pflegegrad sie bekommt. Der gleiche Prozess ist notwendig, um einen Pflegegrad zurückzustufen. Natürlich kann ein Pflegegrad zurückgestuft werden, wenn die Person deutlich weniger Hilfe braucht als bisher.

3. Wo wird eine Erhöhung des Pflegegrads beantragt?

Die Erhöhung des Pflegegrades wird bei der Pflegekasse angefragt und dazu muss ein Antrag gestellt werden. Der MDK kommt raus und beurteilt die Situation und legt am Ende fest, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht.

4. Wird der Pflegegrad regelmäßig überprüft?

Es gibt nur eine Pflegegradüberprüfung, wenn eine Besserung des Zustandes zu erwarten ist. Ansonsten wird keine weitere Prüfung durch die Pflegekasse veranlasst.

5. Wer prüft den Pflegegrad?

Sie stellen bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistung und die Pflegelasse beauftragt einen Gutachter. Der Gutachter prüft den Antrag und legt nach einer ausführlichen Befragung und Begutachtung den Pflegegrad fest.

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Fazit

Ein Pflegeheim ist ein sinnvoller Platz für Menschen die pflegebedürftig sind und ohne Hilfe nicht mehr im Alltag zurechtkommen. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz übernimmt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist. Je nach Krankheit kann der Zustand sich verbessern oder verschlechtern, das bedeutet, der Bewohner braucht weniger oder mehr Unterstützung. Der Vertrag wird entsprechend angepasst, damit das Pflegeunternehmen die Kosten anhand der Leistung erstattet bekommt.

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Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/diese-leistungen-koennen-sie-fuer-die-pflege-beantragen-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/diese-leistungen-koennen-sie-fuer-die-pflege-beantragen-wissenswertes/#respond Sat, 30 Jan 2021 08:41:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60426 Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, kann diverse Leistungen erhalten. Hier bekommen Sie einen Überblick dazu. Leistungen vollstationär Lebt der Pflegebedürftige dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer in einer anderen

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Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, kann diverse Leistungen erhalten. Hier bekommen Sie einen Überblick dazu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abhängig davon, ob der Pflegebedürftige im eigenen Heim oder im Pflegeheim wohnt, bekommt er von der Pflegekasse verschiedene Leistungen bezahlt.
  • Wie viel Geld zur Verfügung steht, hängt vom Pflegegrad ab. So kann es für den Heimaufenthalt im Monat bis zu 2000 Euro geben.
  • Sie erhalten hier eine Übersicht zu den Leistungen, die möglich sind.

Leistungen vollstationär

Lebt der Pflegebedürftige dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer in einer anderen stationären Unterkunft, bezahlt die Kasse folgende Beträge.

  • 125 Euro bei Pflegegrad 1
  • 770 Euro bei Pflegegrad 2
  • 1.262 Euro bei Pflegegrad 3
  • 1.775 Euro bei Pflegegrad 4
  • 2.005 Euro bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen

Beim Begriff „Pflegesachleistungen“ vermuten Sie vielleicht, dass der Pflegebedürftige „Sachen“ bekommt, doch das stimmt so nicht.

Genaugenommen findet dieser Begriff Verwendung, wenn ein Pflegebedürftiger in seiner eigenen Wohnung von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird. Hierbei rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Zu den Pflegesachleistungen gehören die Pflege, die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung zu Hause.

Sofern es um die häusliche Betreuung geht, wird mit dem Pflegebedürftigen Aktivitäten in seinem Zuhause unternommen. Ein Augenmerk liegt hier auf der Kommunikation sowie sozialen Kontakten und natürlich darauf, die Bewältigung des Alltags zu unterstützen.

Die Sachleistungen kann der Pflegebedürftige jedoch nur bis zu einem gewissen Betrag in Anspruch nehmen. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad. Wird der Betrag im Monat überschritten werden, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden.

  • 689 Euro bei Pflegegrad 2
  • 1.298 Euro bei Pflegegrad 3
  • 1.612 Euro bei Pflegegrad 4
  • 1.995 Euro bei Pflegegrad 5

Andererseits kann der Pflegebedürftige auch noch einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat erhalten. Die Höhe ist hier unabhängig vom Pflegegrad. Er soll dafür verwendet werden, um den Alltag des Pflegebedürftigen zu unterstützen. Jedoch ist er zweckgebunden und kann für Entlastungsangebote wie eine Demenzgruppe genutzt werden. Der Pflegebedürftige tritt hier in Vorkasse und erhält das Geld von der Pflegekasse erstattet.

Das sollten Sie wissen:

Sogar beim betreuten Wohnen ist es möglich, die Pflegesachleistungen zu nutzen.

Als Beispiel: Frau Wagner hat den Pflegegrad 2 und lebt im betreuten Wohnen. 720 Euro stellt der Pflegedienst monatlich in Rechnung. Von diesem Betrag werden 689 Euro von der Pflegekasse beglichen. Die restlichen 31 Euro bezahlt Frau Wagner selbst.

Jedoch kann Frau Wagner monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Davon bezahlt sie die hauswirtschaftliche Hilfe für das Putzen der Wohnung und dem Einkauf. Diese Unterstützung ist ein landesrechtlich anerkanntes Angebot.

Pflegegeld

Pflegegeld bekommt, wer einen Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung ehrenamtlich betreut.

In der Regel handelt es sich hierbei um Familienmitglieder, Nachbarn, aber auch Freunde, die diese Aufgabe übernehmen. Der Pflegebedürftige wird in solch einem Fall das Pflegegeld auf sein Konto ausbezahlt bekommen.

  • 316 Euro bei Pflegegrad 2
  • 545 Euro bei Pflegegrad 3
  • 728 Euro bei Pflegegrad 4
  • 901 Euro bei Pflegegrad 5

Indes kann der Pflegebedürftige über das Geld frei verfügen und selbst entscheiden, was damit passiert.

Sachleistung und Pflegegeld kombinieren

Sofern der Pflegebedürftige die Sachleistungen, die ihm zustehen, nicht in vollem Umfang nutzt, bekommt er anteilig ein Pflegegeld.

Dieser Anteil kann nun dafür genutzt werden, einen Angehörigen für seine Hilfe zu bezahlen.

Als Beispiel: Hat ein Pflegebedürftiger Pflegegrad 3 so stünden im 1.298 Euro für Pflegesachleistungen zu. Er benötigt jedoch nur 70 Prozent der Summe, somit 908,60 Euro. In diesem Fall ist es möglich, dass er 30 Prozent von dem Pflegegeld ausbezahlt bekommt. Geht man nun von einem Satz von 545 Euro bei Pflegegrad 3 aus, so wären das 163,50 Euro.

Weitere Pflegeleistungen für Pflegebedürftige

Sie können über die genannten Pflegeleistungen auch noch folgende beantragen:

  • Tagespflege, Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Entlastungsleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Hilfsmittel im Pflegeheim
  • Wohnraumanpassung

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen – Wissenswertes

1. Frage Wer bekommt Pflegegeld?

Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad. Diese werden in die Grade 1 bis 5 unterteilt.

2. Frage Kann das Pflegegeld auch an den Pflegebedürftigen ausbezahlt werden?

Sofern der Pflegebedürftige keine Sachleistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nimmt und von der Familie oder Bekannten gepflegt wird, erhält er das Geld auf sein Konto. Sobald ein Pflegedienst involviert ist, wird nur der Anteil auf das Konto ausbezahlt, der vom Pflegedienst nicht in Rechnung gestellt wird.

3. Frage Welche Zusatzleistungen gibt es?

Neben der Betreuung vom Pflegedienst oder dem Pflegeheim gibt es noch die Möglichkeit, eine Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Entlastungspflege in Anspruch zu nehmen. Diese sind vor allen Dingen für pflegende Angehörige eine Unterstützung.

4. Frage Wer bezahlt das Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse bezahlt.

5. Frage Was passiert, wenn mein Pflegegeld nicht für die Pflegesachleistungen reicht?

Sofern Sie mehr Pflegesachleistungen nutzen möchten, erhalten Sie vom Pflegedienst eine Rechnung. Die Differenz, die Ihr Pflegegeld übersteigt, müssten Sie dann selbst bezahlen.

Fazit

Pflegegeld ist für Pflegebedürftige, aber auch deren Angehörige eine finanzielle Unterstützung, um einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder andere Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Die Höhe des Geldes richtet sich hierbei nach dem Pflegegrad. Dieser wird übrigens vom medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelt und kann sich verbessern, aber meist verschlechtern.

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