Pflegeheimanbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:03:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Pflegeheimanbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 So finden Sie das passende Pflegeheim – Persönlicher Besichtigungstermin sorgt für Klarheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-passende-pflegeheim-persoenlicher-besichtigungstermin-sorgt-fuer-klarheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-passende-pflegeheim-persoenlicher-besichtigungstermin-sorgt-fuer-klarheit/#respond Fri, 13 May 2022 09:03:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60223 Bei der Suche nach einem Pflegeheim gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Das Finden der passenden Einrichtung Die äußeren Umstände machen in der Regel einen Umzug notwendig, denn die Familie kann die

Der Beitrag So finden Sie das passende Pflegeheim – Persönlicher Besichtigungstermin sorgt für Klarheit erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Bei der Suche nach einem Pflegeheim gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstellen Sie sich eine persönliche Checkliste, wenn Sie sich auf der Suche nach einer Pflegeeinrichtung machen.
  • Auf der Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung ist der Besuch vor Ort ein sehr wichtiger Schritt.
  • Die Qualität der Pflegeheime wird seit 2020 mit einem neuen System ermittelt und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das System der Pflegenoten wird abgeschafft.

Das Finden der passenden Einrichtung

Die äußeren Umstände machen in der Regel einen Umzug notwendig, denn die Familie kann die Betreuung in den eigenen vier Wänden einfach nicht mehr bewerkstelligen.

Die Suche nach einem Pflegeheim ist meist schon schweren Zweifeln begleitet, denn in der Regel wollen die Betroffenen lieber in den eigenen vier Wänden bleiben. Die eigene Wohnung ist ein Teil der Lebensgeschichte und viele Erinnerungen stecken in jedem Raum. Ist ein Pflegeheim dann die richtige Entscheidung und ist es bezahlbar? Das sind nur zwei Fragen, die sich die Angehörigen stellen, die ein Pflegeheim suchen.

Die bestmögliche Betreuung ist nicht möglich oder die Räumlichkeiten sind nicht entsprechend ausgerichtet und dann kommt es zum Gedanken an eine Pflegeeinrichtung. Die Suche nach einer bezahlbaren Einrichtung, in der sich der Betroffene wohlfühlt, ist zeitaufwendig und es gibt einige Dinge zu beachten.

Die folgenden Tipps können Ihnen bei der Suche nach einer passenden Einrichtung helfen.

1. Schritt: Erstellen Sie eine Checkliste

Der erste Schritt ist ganz einfach, denn Sie erstellen eine Checkliste. In der Liste stehen alle wichtigen Dinge zusammengefasst, von der Betreuung bis hin zur Versorgung.

Die folgenden Fragen helfen Ihnen bei der Erstellung der Checkliste, denn es handelt sich um ausschlaggebende Punkte.

  • Wie weit entfernt ist das Pflegeheim von der bisherigen Wohnung?
  • Wie ist die Umgebung des Heims?
  • Lassen sich die eigenen Möbel mitnehmen?
  • Können die Bewohner den Tagesablauf mitgestalten?
  • Wie sieht es mit öffentlichem Nahverkehr in der Nähe aus?
  • Welche Serviceangebote gibt es? (Krankengymnastik, Logopädie, usw.)
  • Gibt es nur Mehrbettzimmer oder auch Einzelzimmer?
  • Welcher Kosteneigenanteil ist monatlich zu leisten?

Es gibt unabhängige Pflegeberatungen, die bei der Suche nach einem Pflegeheim in direkter Umgebung helfen. Dazu bietet sich beispielsweise der Pflegestützpunkt an. Sie informieren auch, welche finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse möglich ist.

2. Schritt: Die Onlinesuche

Das Internet ist eine weitere Möglichkeit um Sie bei der Suche zu unterstützen, denn hier gibt es spezielle Internetportale.

Das Heimverzeichnis der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderungen ist zum Beispiel ein seriöser Anbieter. In dem Heimverzeichnis finden Sie bundesweit mehr als 1.100 Einrichtungen mit dem „Grünen Haken“, einem Qualitätssiegel, welches ein anerkannter Hinweis für eine gute Qualität ist.

Es gibt seit 2020 ein neues System der Qualitätsmessung und -darstellung und deren Veröffentlichung sollte seit Mitte 2020 aktiv sein. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Qualitätsprüfung deutlich verschoben. Dieses neue System bietet Hilfe für alle Ratsuchenden, denn anhand wichtiger Kriterien lassen sich die verschiedenen Einrichtungen vergleichen und so kann eine gute Vorauswahl getroffen werden. Alle Informationen zu dem neuen System und die Darstellung der Pflegeheime lesen Sie in einem anderen Beitrag.

Haben Sie ein Pflegeheim nach Ihren Wünschen entdeckt, dann informieren Sie sich auf der Webseite des Pflegeheims über die weiteren Details.

Aber wichtig ist, dass Sie auch zwischen den Zeilen lesen. Der Internetauftritt des Pflegeheims sollte transparent und freundlich sein und nicht oberflächlich und ohne Informationen.

Onlineshopping Onlinebezahlung Kreditkarte Symbolbild
Fakeshops erkennen: Online sicher einkaufen und gefälschte Onlineshops entlarven

Sie kaufen gern im Internet in Onlineshops ein? Dann sollten Sie sich auch mit dem Thema Fakeshop beschäftigen. Denn neue Webshops mit günstigen Preisen entpuppen sich immer öfter als Fakeshop. In diesem Ratgeber erklären wir,

135 comments

3. Schritt: Besuch des Wunschwohnheims

Sie haben eine kleine Auswahl an Pflegewohnheimen getroffen und sollten zusammen mit der pflegebedürftigen Personen einen Besuchstermin ausmachen.

Neben der Checklisten achten Sie bei dem Besuch auf die folgenden Dinge:

  • Die Atmosphäre ist sehr wichtig und dazu gehört der Kontakt zwischen den Bewohnern und den Pflegekräften. Sprechen Sie mit den Bewohnern und finden Sie heraus, wie der Umgang ist und ob sie sich respektiert fühlen.
  • Die Sauberkeit ist auch entscheidend. Macht das Gebäude einen sauberen und gepflegten Eindruck und wie riecht es? Auch die Wirkung der Bewohner kann hilfreich sein.
  • Das Beschäftigungsangebot ist für die Freizeitgestaltung wichtig. Gemeinsames Singen, Basteln und Fitness sind entscheidende Faktoren.
  • Das Personal schauen Sie sich auch an. Wirkt das Personal gestresst oder nimmt es sich für jeden Bewohner auch wirklich Zeit? Gibt es Vollzeitkräfte oder nur Teilzeitkräfte. Nutzen Sie ein Gespräch mit der Heimleitung und stellen Sie fest, wie viel Zeit sie sich nimmt.
  • Die Ausstattung der Gemeinschaftsräume und der anderen Zimmer ist wichtig. Die Größe, die Ausstattung und die Grünanlagen schauen Sie sich genau an.
  • Wichtige Entscheidungen sind nicht nur von der Heimleitung und dem Bewohner zu treffen, sondern auch die Angehörigen sollten mitreden können. Die Kommunikation ist offen, klar und persönlich und nicht intransparent und häppchenweise.
  • Der Speiseplan sorgt für Abwechslung und im Idealfall reden Sie mal mit den Bewohnern oder werfen einen Blick auf den aktuellen Plan.

Wichtig:

Eine gute Möglichkeit bietet sich, wenn nach dem Besichtigungstermin ein kostenfreies, befristetes Probewohnen möglich ist. So verschaffen Sie sich besser einen Eindruck über den Alltag in der Einrichtung.

Die Wartelisten des Pflegeheims

In einigen Heimen ist kein Platz frei und dann haben Sie die Möglichkeit sich auf eine Warteliste zu setzen.

Sie beziehen einfach in der Zwischenzeit ein anderes Heim, um die Zeit zu überbrücken. Sie haben aber auch die Möglichkeit, das Heim zu wechseln, wenn das Wunschheim im Endeffekt nicht den Ansprüchen gerecht wird.

Vertrag und Kosten prüfen

Schauen Sie sich immer den Vertrag und die Kostenaufstellung ganz genau an, bevor Sie sich verbindlich für ein Heim entscheiden.

Es gibt einige Aspekte, auf die Sie unbedingt vor Vertragsabschluss achten sollten.

Manchmal kommt es vor, dass die Angehörigen für die pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema das passende Pflegeheim

1. Was muss ein Pflegeheim leisten?

Das Pflegeheim muss die Pflege und Betreuung der Bewohner zu jeder Tages- und Nachtzeit leisten können. Die Bewohner befinden sich in Einzel- oder Doppelzimmer, in denen in der Regel auch eigene Möbel stehen. Auch die hauswirtschaftliche Pflege wird durch ein Pflegeheim geleistet, wenn notwendig.

2. Wie groß sollte ein Zimmer im Pflegeheim sein?

Das Zimmer in einem Pflegeheim sollte eine Mindestgröße von 12 Quadratmetern haben.

3. Ist ein Badezimmer im Pflegeheim Pflicht?

Nicht jedes Pflegeheimzimmer ist mit einem Bad und einer Toilette ausgestattet, aber der Weg darf nicht zu weit sein.

4. Muss ein Pflegezimmer Tageslicht haben?

In der heutigen Zeit muss das Zimmer ausreichend Tageslicht bieten, ansonsten ist es nicht als Pflegezimmer geeignet.

5. Darf ich meine eigenen Möbel mitbringen?

Die Pflegeheime bieten voll möblierte Zimmer aber auch unmöblierte Zimmer an. Sie können also in der Regel einen Teil der eigenen Möbel mitbringen. Die ganze Wohnungseinrichtung ist meist nicht möglich.

Fazit

Die Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung gestaltet sich in der heutigen Zeit etwas schwierig. Es gibt zahlreiche Pflegeheime, die sich mit Qualität und Freundlichkeit präsentieren. Nutzen Sie auf jeden Fall immer unsere Checkliste bei der Suche und das Verzeichnis hilft Ihnen auch. Sprechen Sie immer mit Bewohnern und nutzen Sie einen persönlichen Besuch, um sich selber einen Einblick zu verschaffen.

Der Beitrag So finden Sie das passende Pflegeheim – Persönlicher Besichtigungstermin sorgt für Klarheit erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-passende-pflegeheim-persoenlicher-besichtigungstermin-sorgt-fuer-klarheit/feed/ 0
Heimvertrag: Worüber Sie das Pflegeheim vorab informieren muss – vorvertragliche Informationen sind verständlich und gut lesbar https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/heimvertrag-worueber-sie-das-pflegeheim-vorab-informieren-muss-vorvertragliche-informationen-verstaendlich-und-gut-lesbar/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/heimvertrag-worueber-sie-das-pflegeheim-vorab-informieren-muss-vorvertragliche-informationen-verstaendlich-und-gut-lesbar/#respond Fri, 13 May 2022 09:02:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60089 Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist nicht einfach und damit Sie eine gute Entscheidung treffen, holen Sie sich Leistungsangebote ein. Die Pflegeheime bieten wichtige Leistungsangebote, auf welche Sie sich später auch berufen können. Vorvertragliche Informationen

Der Beitrag Heimvertrag: Worüber Sie das Pflegeheim vorab informieren muss – vorvertragliche Informationen sind verständlich und gut lesbar erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist nicht einfach und damit Sie eine gute Entscheidung treffen, holen Sie sich Leistungsangebote ein. Die Pflegeheime bieten wichtige Leistungsangebote, auf welche Sie sich später auch berufen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegeheim hat die Verpflichtung über das gesamte Leistungsangebot zu informieren und zwar vor dem Vertragsabschluss.
  • Die Informationen vor dem eigentlichen Vertrag sind in einer klar verständlichen Sprache verfasst.
  • Die vorvertraglichen Informationen stellen die Basis für den Vertrag mit dem Pflegeheim und bei Problemen berufen Sie sich auf diese Informationen.
  • Kündigen Sie ohne Einhaltung einer Frist, wenn das Pflegeheim der Informationspflicht nicht umfassend nachkommt.

Vorvertragliche Informationen sind transparent

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein schwerer Schritt und schon die Entscheidung fällt vielen Menschen sehr schwer.

Allein auf dem Hintergrund ist klar, dass die Sorge sehr groß ist, dass bei den vertraglichen Angelegenheiten wichtige Dinge einfach übersehen werden. Aber es gibt eine sehr gute Nachricht, denn der Gesetzgeber hat vorgesorgt. In den Wohn- und Betreuungsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle wichtigen Informationen durch den Pflegeheimbetreiber in verständlicher Sprache verfasst sein müssen und zwar vor Vertragsabschluss.

Informieren Sie sich daher im Vorfeld gründlich über die Leistungen. Vergleichen Sie diese z.B. mit anderen Anbietern. Informationen, wie die vorvertraglichen Informationen aussehen und worauf Sie achten müssen, erklären wir Ihnen.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

0 Kommentare

Klar und deutlich – die vorvertraglichen Informationen

Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, muss der Pflegeheimanbieter allerlei Informationen an die Hand geben.

Die Informationen erleichtern die Auswahl des Pflegeheims. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie in einer verständlichen und vor allen Dingen klaren Sprache gehalten wurden. Auf Juristendeutsch ist zu verzichten. Die Form der Informationen ist dagegen eher unwichtig. Sie variiert inzwischen stark von Heim zu Heim. Während einige Heime ein umfangreiches Prospektwerk an die Hand geben, gibt es bei anderen Heimen eine Broschüre oder einfach ein Dokument. Das Pflegeunternehmen ist an diese ausgegebenen Informationen gebunden, wenn Sie sich am Ende für einen Vertrag entscheiden. Das bedeutet, Sie berufen sich immer auf diese vorvertraglichen Informationen.

In dem Vertrag wird festgehalten, auf welche vorvertraglichen Informationen Sie sich mit dem Pflegeheim einigen. Eine klare Markierung findet statt, wenn der Vertrag in einigen Punkten deutlich von den vorvertraglichen Informationen abweicht. Einige Pflegeheime geben die Informationen entweder erst kurz vor dem Vertrag raus oder direkt mit dem Vertrag. Experten raten Ihnen, dass Sie die Informationen auf jeden Fall vor dem Vertrag haben sollten und auch gründlich durchgelesen haben. Sie entscheiden in aller Ruhe für welches Heim Sie sich am Ende entscheiden.

Der Inhalt der vorvertraglichen Informationen

Nicht nur die Sprache ist bei den vorvertraglichen Informationen entscheidend, sondern auch der Inhalt ist vom Gesetzgeber festgelegt.

In den vorvertraglichen Informationen informiert der Anbieter ausführlich über sein Leistungsangebot und auch über die Leistungen, die für Sie in Betracht kommen.

AOK Symbolbild Video
Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

0 Kommentare

Allgemeines Leistungsangebot

Es gibt einen Abschnitt mit allgemeinen Leistungsangeboten, welche das Pflegeheim anbietet und dabei geht es um die grundsätzlichen Informationen zum Heim.

  • Die Ausstattung des Heims. Dies betrifft z.B. die Anzahl der Etagen, der Betten, der Zimmer, der Gebäude sowie vor Allem, ob auch ein Fahrstuhl vorhanden ist.
  • Die Lage des Gebäudes. Dies betrifft z.B. die Nähe zum Stadtrand, zur Innenstadt, zu einer Bushaltestelle sowie auch zu Einkaufsgeschäften.
  • Gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen, die von allen Bewohnern genutzt werden, wie einem Garten, dem Aufenthaltsraum, einer Bibliothek, Münztelefon oder einem Computer mit Internetzugang.
  • Die Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftseinrichtung, zu der auch eine Hausordnung gehört und alle Informationen rund um die spezielle Nutzung.
  • Ergebnisse der Qualitätsprüfung ist sehr wichtig und bezieht sich meist auf den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und der zuständigen Landesbehörde.

Infrage kommende Leistungen

In den vorvertraglichen Informationen befinden sich nicht nur allerlei Informationen zum allgemeinen Angebot des Pflegeheims, sondern auch individuelle Leistungen.

  • Die Größe des Wohnraums und deren Ausstattung
  • Die Art der Verpflegung und die Anzahl der Mahlzeiten
  • Art, Inhalt und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Das Konzept der Einrichtung
  • Die Voraussetzungen für eine Leistungsänderung und deren Kosten
  • Hinweise, welche Personen nicht gepflegt oder betreut werden

Außerdem erhalten Sie eine Kostenaufstellung für alle einzelnen Leistungen, die sich nach den folgenden Punkten aufteilen:

  • Wohnraum
  • Verpflegung
  • Pflege und / oder Betreuung
  • Investitionen
Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

0 Kommentare

Vergleichen Sie die Pflegeheime

Lassen Sie sich von verschiedenen Pflegeheimen vorvertragliche Informationen zukommen, denn Sie sollten einige Pflegeheime miteinander vergleichen.

Erst danach treffen Sie eine gute Entscheidung, wenn Sie einen Vergleich durchgeführt haben und alle Fakten auf dem Tisch liegen.

An der Art und Weise der vorvertraglichen Informationen erkennen Sie schon eine ganze Menge.

  • Haben Sie eine umfassende, individuell zusammengestellte Sammlung von Unterlagen bekommen?
  • Ist ausführlich auf einzelne Punkte eingegangen worden?
  • Gibt es nur ein grob verfasstes Formular ohne einzelne Punkte?
  • Ist die Sprache verständlich?
  • Handelt es sich nur um Vertragsbausätze?

Haben Sie das Gefühl, dass das Pflegeheim durch klare Informationen punktet und eine Verbindlichkeit herstellt, dann können Sie konkrete Informationen austauschen und sich vielleicht schon entscheiden.

Das Sonderkündigungsrecht

Das Pflegeheim hat die vorvertraglichen Informationen nicht zugeschickt und Sie haben trotzdem den Vertrag unterschrieben, dann können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.

Sie brauchen keine Frist einhalten, aber bedenken Sie, dass es mit Sicherheit Situationen gibt, in denen das Heim die vorvertraglichen Informationen nicht aushändigt. Meist ist das der Fall, wenn eine Person direkt nach dem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim zieht. Zuhause kann die Person nicht mehr versorgt werden und das Pflegeheim ist die beste Alternative.

In einem solchen Fall muss das Pflegeheim immer noch nachträglich informieren und unter Umständen kündigen Sie einfach nach zwei Wochen, aber erst, wenn Sie die vorvertraglichen Informationen bekommen haben.

Symbolbild Rentner Geld
Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

27 comments

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Heimvertrag

1. Wer muss den Heimvertrag unterschreiben?

Im Grunde muss der Heimvertrag von dem Pflegebedürftigen unterschrieben werden, aber da kommt es drauf an, ob er noch geschäftsfähig ist. Ansonsten ist der Bevollmächtigte die unterschriftsberechtigte Person, die im Auftrag des Pflegebedürftigen unterschreibt.

2. Kann das Heim den Pflegeplatz kündigen?

In Ausnahmefällen hat das Heim das Recht den Pflegeplatz zu kündigen, aber eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und mit einer guten Begründung ausgestattet sein. Weisen Sie die Kündigung als unwirksam zurück, wenn es sich um eine ungerechtfertigte Kündigung handelt.

3. Wer bezahlt das Pflegeheim?

Das Pflegeheim wird in erster Linie durch die Rente bezahlt, aber wenn die Rente nicht reicht, dann kommt das Sozialamt in Betracht oder die nächsten Angehörigen.

4. Darf ein Pflegeheim einen Bewohner ablehnen?

Das Pflegeheim hat das Recht einen potenziellen Bewohner abzulehnen, aber dafür muss es einen triftigen Grund geben. Beispielsweise ist kein Platz mehr frei oder es handelt sich um einen zu schweren Fall, den sie nicht betreuen können.

5. Was passiert bei einem Sterbefall im Pflegeheim?

Verstirbt ein Patient, dann wendet sich das Pflegeheim zuerst an die Angehörigen. Sie entsorgen die Einrichtung und kümmern sich um alle Angelegenheiten rund um die Beerdigung.

au-schein-de Krankenschein per WhatsApp legal illegal
au-schein.de: Krankschreibung per WhatsApp und Ferndiagnose – Legal oder Illegal?

Einen Krankenschein bekommen Sie aktuell auch ohne Arztbesuch. Es genügt eine Kontaktaufnahme per WhatsApp, etwas Kleingeld und eine Art Ferndiagnose. Doch wie funktioniert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Abruf und ist der Service überhaupt zulässig? Wir sehen

2 comments

Fazit

Bevor Sie sich für ein Pflegeheim entscheiden, schauen Sie sich die vorvertraglichen Informationen genau an. In den Informationen erhalten Sie alle wichtigen Details rund um die Leistungen und das Angebot des jeweiligen Pflegeheims. Erst, wenn Sie einige Pflegeheime miteinander verglichen haben, entscheiden Sie sich für ein Pflegeheim und unterschreiben den Vertrag. Achten Sie immer auf alle Leistungen und entscheiden Sie sich in Ruhe.

Der Beitrag Heimvertrag: Worüber Sie das Pflegeheim vorab informieren muss – vorvertragliche Informationen sind verständlich und gut lesbar erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/heimvertrag-worueber-sie-das-pflegeheim-vorab-informieren-muss-vorvertragliche-informationen-verstaendlich-und-gut-lesbar/feed/ 0