Photovoltaik | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:45:16 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Photovoltaik | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was tun mit der Ü20 PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? – Richtig entscheiden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-mit-der-ue20-pv-anlage-wenn-die-eeg-foerderung-endet-richtig-entscheiden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-mit-der-ue20-pv-anlage-wenn-die-eeg-foerderung-endet-richtig-entscheiden/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:45:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58998 Noch Ende 2020 wird für die Photovoltaikanlagen der ersten Generation kurz gesagt die EEG-Förderung enden. Jede Anlage wurde inzwischen vom Gesetzgeber mit einer Garantie von 20 Jahren versehen. Daher erfahren Sie hier, wie es jetzt

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Noch Ende 2020 wird für die Photovoltaikanlagen der ersten Generation kurz gesagt die EEG-Förderung enden. Jede Anlage wurde inzwischen vom Gesetzgeber mit einer Garantie von 20 Jahren versehen. Daher erfahren Sie hier, wie es jetzt mit Ihrer mehr als 20 Jahre alten Anlage weitergeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Netzbetreiber, den Sie bisher hatten, muss rechtlich gesehen den Strom der über 20 Jahre alten Anlage nicht mehr abnehmen. Planen Sie, den Solarstrom immer noch in das Netz einzuspeisen, so liegt es nun an Ihnen, einen neuen Abnehmer zu finden. Sie steigen sozusagen auf sonstige Direktvermarktung um.
  • Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi genannt, wird überlegt, was mit den Ü20-Anlagen passieren soll. Somit kann die Wirtschaftlichkeit der mehr als 20 Jahre alten Anlage erhalten bleiben, jedoch in unterschiedlicher Weise. Dies ist davon abhängig, ob der erzeugte Storm ganz oder nur zum Teil in das Netz übertragen wird.
  • Vor einer Entscheidung lassen Sie Ihre Anlage von einem Fachmann überprüfen. Dieser erkennt Mängel und sicherheitsrelevante Schäden und überprüft, wie leistungsfähig die Anlage noch ist.
  • Die Eigennutzung des Solarstroms hängt vom Einzelfall ab und es muss geprüft werden, ob dies in Relation zu Aufwand und Kosten steht.
  • Sollten Sie sich für die Eigennutzung entscheiden, so ist zu bedenken, dass Sie in diesem Fall die ermäßigte EEG-Umlage bezahlen müssen. Diese liegt bei 40 Prozent und somit 3 Cent für jede Kilowattstunde.

Vorsicht!

An der neuen Fassung des EEG für 2021 wird immer noch gearbeitet. Es heißt, dass frühestens zum 18.12.2020 eine Information darüber erfolgen wird, welche Rahmenbedingungen nun für die mehr als 20 Jahre alten Anlagen zutreffen. Sind Sie davon betroffen, bleiben Sie auf dem Laufenden; wir werden im Jahr 2021 die Aktualisierungen bekannt geben.

Welche Auswirkung hat das Ende der EEG-Förderung?

Haben Sie vor Ende 2000 eine Photovoltaikanlage angeschafft, wird die Förderung noch zum Ende des Jahres 2020 enden.

Das bedeutet, dass Sie für Ihre alte Photovoltaikanlagen keine gesetzlich garantierte Ermäßigung mehr bekommen. Das Gesetz besagt, dass die Anlagen über 20 Jahre keinen weiteren Solarstrom in das Netz einbringen dürfen. Jedoch ist bis jetzt keine weitere Vergütung für die Post-EEG-Anlage geplant.

Es wird Änderungen geben

Auch wenn die über 20 Jahre alten Anlagen noch ohne Probleme arbeiten, untersagt die Rechtslage eine weitere Einspeisung des Stroms ins Netz.

Der Solarstrom darf erst dann weiter ins Netz gebracht werden, wenn es für die 20 Jahre alten Anlagen auch einen neuen Abnehmer gibt.

Es liegt derzeit an Ihnen, einen neuen Käufer für den Strom zu finden. Insofern müssen Sie sich an Direktvermarkter wenden. Jedoch liegt genau hier das Problem, denn an kleinen Anlagen haben diese meist kein Interesse, weil die Strommenge einfach zu gering ist.

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Direktvermarktung nicht mehr lohnenswert

Für Sie ebenfalls von Nachteil, ist die Tatsache, dass Betreiber keinen finanziellen Vorteil haben, wenn Sie ihre Ü20-Anlage einem Direktvermarkter anbieten.

In diesem Fall läge es an Ihnen, dafür Sorge zu tragen, die Anlage technisch so umzubauen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllt. Hierbei handelt es sich um hohe Kosten. Zu diesen Kosten gehören z.B. die Viertelstundenmessung. Aber auch die Bilanzierung der Ist-Einspeisung, das Vermarktungsentgelt und die Fernsteuerbarkeit der Anlage zählen hinzu.

Unter dem Strich sind die zu investierenden Kosten höher, als der zu erzielende Erlös für die Einspeisung. Dieser Erlös unterliegt starken Marktschwankungen. Er hatte in den letzten 3 Jahren einen Durchschnittswert von etwa 3,5 Cent bis 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Betrachten Sie das Jahr 2020 so lag der Preis sogar zum Teil bei weniger als 2 Cent pro Kilowattstunde. Speist die Anlage zum Beispiel 2.000 Kilowattstunden pro Jahr ins Netz ein, läge der Verdienst gerade einmal bei 40 Euro. Betrachten Sie nun auf jeden Fall noch die Betriebskosten. Insbesondere geht es dabei um anfallende Kosten für Wartungen, Reinigung, Reparaturen oder Checks. Hierbei müssten Sie sogar noch Geld ausgeben, damit der Strom überhaupt ins Netz eingespeist werden darf.

Es wird Zeit für eine Neuregelung der Post-EEG-Anlagen

An die Politik wurden inzwischen Forderungen laut, dass es z.B. bei der kleinen Direktvermarktung unbürokratischer zugehen muss. Auch sollte es z.B. einfachere Regelungen für die Ü20-Anlagen geben. Diskussionsgrundlage dafür waren jedenfalls Gutachten, die das Umweltbundesamt und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. in Auftrag gegeben hatten.

Der Anlagenscheck ist fällig

Planen Sie kurz gesagt eine weitere Nutzung Ihrer alten Anlage? Wenn ja, dann sollten Sie möglichst schnell eine sicherheitstechnische Überprüfung durchführen lassen.

Am Ende sollten Ihnen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Ist die Anlage noch sicher und leistungsfähig?
  • Bringt die Volleinspeisung des Solarstroms noch Vorteile oder sollten Sie lieber auf Eigenversorgung umsteigen?
  • Wäre es vielleicht sogar günstiger, eine neue Anlage zu besorgen, um wieder von der EEG-Förderung zu profitieren?

Sie als Betreiber der Anlage müssen auch Sorge dafür tragen, dass diese sicher ist und keine Gefahr darstellt. Damit Sie in einem Schadensfall nicht belangt werden können, sollten Sie dafür Sorge tragen, die Anlage regelmäßig vom Fachmann warten zu lassen.

Bedenken Sie, dass die Wartezeiten im PV-Handwerksbereich lang sind. Denken Sie deshalb daran, die Termine möglichst frühzeitig zu beantragen. Obwohl die Überprüfung zwischen 250 bis 300 Euro kosten kann, sollte Ihnen diese Ausgabe etwas wert sein. Schließlich verhält es sich hier wie mit Ihrem Auto und dieses unterziehen Sie auch regelmäßig einer Hauptuntersuchung.

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Auch alte Anlagen unterliegen Fristen

Die Rechtslage verlangt, dass Sie dem bisherigen Netzbetreiber bis 30.11.2020 sagen, ob Sie die Anlage ab 2021 weiter für die Netzeinspeisung nutzen wollen und welche Vermarktungsform sie wählen.

  • Denken Sie daran, die Anlage bis 31.1.2021 ins Marktstammdatenregister einzutragen. Sie sind dazu verpflichtet, selbst wenn Sie keine EEG-Vergütung bekommen. Ebenso sind anstehende technische Änderungen, ein eventueller Betreiberwechsel oder ein Wechsel der Einspeiseart zu melden.
  • Planen Sie den Eigenverbrauch, so ist jährlich bis zum 28. Februar des Folgejahres dem örtlichen Netzbetreiber die Solarstrommenge zu melden, die Sie selbst erzeugen oder verbrauchen. Diese wird dann als EEG-Umlage in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt aber nur, wenn die Umlagepflicht von 40 Prozent bei der EEG-Umlage, die jährlich abgerechnet wird, erhalten bleibt.

Lohnt sich der Eigenverbrauch?

Der Anreiz mag da sein, da Sie Stromkosten sparen können und weniger Geld für teuren Strom bezahlen müssen.

Im Grunde bezahlen Sie für jede Kilowattstunde, die Sie selbst erzeugen, bei einer Ü20-Anlage nur die Kosten, die der Betrieb der Anlage kostet. Die Hauptkosten entstehen hier für die Wartung, Reparatur, Reinigung, Zählerkosten und Checks.

Sorgen Sie immer für klare Versicherungsverhältnisse bei Ihrer Photovoltaikanlage. Sie ist Ihrer Gebäudeversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder der Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden. Versicherungen bieten meist an, nicht nur die Anlage, sondern auch eventuelle Risiken für wenig Geld abzusichern. Sollte für Ihre alte Anlage noch eine Elektroversicherung laufen, kostet diese zu viel Geld. Diese können Sie nach Ablauf der EEG-Vergütung kündigen, da sich die Kosten hierfür nicht mehr lohnen.

Die Umstellung auf Eigenverbrauch kostet Geld

Eine alte Anlage speist den erzeugten Solarstrom meist komplett ein.

Möchten Sie den Solarstrom in Zukunft selbst nutzen, so ist es notwendig, im Zählerschrank umzuklemmen, damit er direkt mit dem Stromkreis Ihres Hauses verbunden ist. Diese Arbeit macht ein Elektrofachbetrieb, der hierfür etwa 200 Euro verlangt. Sollte die Umstellung aber auch eine Modernisierung der Elektroinstallation bedeuten, so müssen Sie mit höheren Ausgaben rechnen. Möchten Sie zum Beispiel einen Batteriespeicher eingebaut haben, so brauchen Sie auch einen neuen Zählerschrank, alleine hier liegen die Kosten schon bei etwa 2000 Euro, der Batteriespeicher noch nicht dazugerechnet.

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Ein Kommentar

Die Umstellung auf Eigenverbraucht – nicht immer lohnenswert

Betreiben Sie eine nur kleine Ü20-Anlage, so lohnt sich die Umstellung zum Eigenverbrauch meist nicht.

Das, was Sie sparen, steht nicht in Relation zu den Kosten, die Sie für die Umrüstung und den Anlagencheck investieren müssen. Zudem wird hier unterstellt, dass die Anlage noch weitere 10 Jahre nach dem letzten Anlagecheck betrieben wird.

Sie dürfen hier nicht in Prozent rechnen, sondern mit echten Werten. Es geht darum, wie viel Kilowattstunden Strom Ihre Anlage erzielen kann und was Sie tatsächlich an Strom verbrauchen. Multiplizieren Sie das mit dem Arbeitspreis für den Strom, so kommen Sie auf die Stromkosten, die Sie einsparen können. Grundsätzlich gilt: Je größer die Leistung der Anlage ist und je höher der Stromverbrauch, umso besser ist es. Den Eigenverbrauch berechnen Sie anhand der Anlagengröße, des Stromverbrauchs und Ihres Nutzverhaltens.

Erstes Rechenbeispiel

Rechenbeispiel 1 (Abschätzung)
Ü20 Anlage 2 kWP
Anlagenertrag 850 kWh pro kWp
Erzeugung 1.700 kWh
Eigenverbrauch prozentual 40%
Eigenverbrauch absolut 680 kWh
Stromverbrauch 3.000 kWh
Arbeitspreis 0,27 €/kWh
anteilige EEG-Umlage 0,03 €/kWh
Anlagenscheck 300 €
Weiterbetriebsperspektive 10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen uns Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)
Einnahmen
Ersparnis Eigenverbrauch 185 €
Ausgaben
anteilige EEG-Umlage 20 €
Erzeugungszähler 20 €
jährl. Anteil Anlagencheck 30 €
jährl. Anteil Umstellung 20 €
laufende Betriebskosten 110 €
Summe 200 €
Verlust 15 €

Zweites Rechenbeispiel

Rechenbeispiel 2 (Abschätzung)
Ü20 Anlage 5 kWp
Anlagenertrag 850 kWh pro kWp
Erzeugung 4.250 kWh
Eigenverbrauch prozentual 20 %
Eigenverbrauch absolut 850 kWh
Stromverbrauch 3.000 kWh
Arbeitspreis 0,27 €/kWh
anteilige EEG-Umlage 0,03 €/kWh
Anlagencheck 300 €
Weiterbetriebsperspektive 10 Jahre
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)
Einnahmen 230 €
Ausgaben
anteilige EEG-Umlage 25 €
Erzeugungszähler 20 €
jährl. Anteil Anlagencheck 30 €
jährl. Anteil Umstellung 20 €
laufende Betriebskosten 140 €
Summe 235 €
Verlust 5 €

Sollte Ihre Anlage dem Beispiel nicht entsprechen und größer sein, Sie vielleicht auch mehr Strom benötigen, so könnte natürlich auch ein Plus zustande kommen. Zudem ersehen Sie anhand der Beispiele an den Verlusten, dass die Wirtschaftlichkeit nicht immer gegeben ist.

Wohingegen auch bedacht werden muss, dass Ihnen die Wirtschaftlichkeit vielleicht nicht wichtig ist, der Klimaschutz und die Energiewende aber schon. Somit liegen Sie richtig, denn Ihre Anlage erzeugt sauberen Strom.

Mehr Eigenverbrauch

Grundsätzlich bringt Ihnen jede von Ihnen genutzte KWh auch Geld, während die Direktvermarktung meist nur Aufwand bedeutet.

Finanziell gesehen lägen Sie mit der Nulleinspeisung richtig.

Das bedeutet, dass die Anlage keinen Strom erzeugt, der über Ihren Verbrauch hinaus geht. Ein Wechselrichter sorgt dafür, dass eine Überschussleistung verhindert wird. Hierfür benötigen Sie aber auch einen modernen Wechselrichter, den Ihnen ein Fachbetrieb einstellt. Vielleicht haben Sie diesen Wechselrichter auch schon vor Jahren einbauen lassen, dann ist er bereits da oder kann nachgerüstet werden.

Betrachten Sie nun den CO2-freien Strom, der für die Energiewende und den Klimaschutz so wichtig ist, so wäre er ohne den Wechselrichter erzeugt und auch eingespeist worden. In diesem Fall wird er aber gar nicht erst produziert. Respektive kann gesagt werden, dass die Nulleinspeisung ein Beitrag zur Energiewende ist, entspricht jedoch nicht den Zielen, die die Politik verfolgt.

Sie können aber durchaus etwas unternehmen und einfach Ihr Verhalten ändern. Nutzen Sie Ihre Wasche- und Spülmaschine doch einfach bei Tag, wenn die Sonne scheint.

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Weitere Nutzungsmöglichkeiten für Solarstrom

Sie können Ihren Eigenverbrauch Ihres Solarstroms durchaus erhöhen, wenn Sie zusätzliche Anwendungsbereiche in Ihrem Haus einbeziehen.

Denken Sie an einen PV-Stab, den Sie in Ihre zentrale Warmwasserbereitung einsetzen lassen können. Dies mag technisch aber auch wirtschaftlich einen Vorteil bringen. Voraussetzung ist aber, dass Ihr bestehender Warmwasserspeicher nachrüstbar ist.

Hier lässt sich Öl oder Gas einsparen und zugleich verwenden Sie weniger fossile Energien. Indes ist es dadurch möglich, die Heizung in den Sommermonaten außer Betrieb zu setzen und dabei auch noch die Umwälzpumpe, das Gebläse und den Brenner zu schonen. Der Verschleiß bleibt auf diese Weise gering.

Um den Eigenverbrauch noch mehr zu erhöhen, wäre die Überlegung wert, ein Elektroauto oder einen Batteriespeicher zu nutzen. Obgleich die Investition, die Sie tätigen müssen, hoch ist. Hier liegt es an Ihnen, ob sich das lohnt.

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

Die Rechtslage will es so, dass Sie auf Ihre über 20 Jahre alte Anlage auch noch 40 Prozent EEG-Umlage bezahlen sollen.

Dies ist im §61 des EEG 2017 festgehalten. Zusätzlich muss ein weiterer Zähler vorhanden sein, der misst, welche Menge Strom Ihre Anlage erwirtschaftet. Doch immerhin brauchen Sie den Volleinspeisungszähler nicht mehr. Falls bei Ihnen immer noch ein normaler Zähler verbaut ist, so werden Sie von Ihrem Messstellenbetreiber einen neuen Zähler bekommen. Dieser nennt sich dann moderne Messeinrichtung, die ein Zweitrichtungszähler ist und nicht nur den Strombezug, sondern auch den Überschuss der Einspeisungsmenge misst. Falls Ihre Anlage nun sogar über 7 Kilowatt Leistung bringt, ist es sogar von Nöten, ein intelligentes Messsystem einzubauen.

Wenn der Gesetzgeber die Vorgaben der neuen EU-Regelungen bezüglich der Eigenversorgung von Strom aus erneuerbarer Energie ändert, so kann es sein, dass auch auf Ihre Ü20-Anlage keine EEG-Umlage mehr anfällt.

Angebote sind vorhanden

Immer wieder können Sie von Angeboten der Stromversorger bezüglich der Betreiber lesen.

Diesen Artikeln zu folge ist geplant, dass Sie eine Vergütung bekommen, dafür, dass Sie Strom einspeisen. Diese soll sich nach dem Marktwert Solar reichten. Den Reststrom beziehen Sie dann anschließend von diesem Anbieter. Für Sie bedeutet das, den Stromversorger zu wechseln.

Obgleich solche Angebote für Anlagenbetreiber praktisch sind und so manches Rechtsproblem lösen, so sind sie doch problematisch, weil Sie an einen Anbieter gebunden sind. Zudem ist es je nach Angebot notwendig, die Messtechnik auszutauschen und dies kostet Sie nochmals Geld. Sie haben jetzt schon die Möglichkeit, eine Registrierung bei für Sie interessanten Anbietern durchzuführen. Hierbei arbeiten manche regional und andere bundesweit.

Eine Altanlage ersetzen?

Möchten Sie Ihre Altanlage nicht mehr betreiben, da die Kosten enorm sind, könnten Sie die Überlegung starten, lieber eine leistungsstärkere PV-Anlage anzuschaffen.

Der Vorteil von neuen Solarmodulen ist die Leistungsstärke bei gleichbleibender Fläche. Benötigen Sie viel Strom und haben Sie nur ein kleines Dach, ist das eine gute Option.

Die EEG-Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebnahme der neuen Anlage gültig und bezieht sich wieder auf 20 Jahre. Derzeit liegt sie bei etwa 9 Cent/kWh. Nachdem sich die Preise für die Anlagen in den letzten 20 Jahren sehr verbilligt haben, sind sie nun über 80 Prozent günstiger als damals. Somit für sich nicht nur günstig, sondern auch wirtschaftlich lohnenswert. Im Preisindex finden Sie eine Hilfe zu Ihrer Orientierung bezüglich der Anlagenpreise.

Ferner können Sie die alten Module immer noch nutzen. So erfüllen Sie im Garten, Ferienhaus oder auf dem Wohnmobil immer noch ihren Zweck. Gerne können Sie auch für Entwicklungshilfeprojekte angeboten werden. Oftmals freuen sich auch andere Betreiber über die gebrauchten Module, um ihre defekten Module austauschen zu können.

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Checkliste

Möchten Sie die Anlage auch nach dem Förderende noch nutzen, kümmern Sie sich jetzt um einen Anlagencheck.

    1. Lassen Sie überprüfen, ob sich die Einspeisung in das Netz immer noch lohnt oder ob Sie nicht lieber auf Eigenverbrauch umstellen.
    2. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, warten Sie, was das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entscheidet. Tritt die Gesetzesänderung im EEG in Kraft, können das für Sie von Vorteil sein.
    3. Damit Sie die Anlage weiter nutzen können, fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber, dem Energieversorger der Stadt oder einem überregionalen Anbieter nach, ob es eine Möglichkeit für Ihre Altanlage gibt. Rechnen Sie dann gut durch, ob sich die Kosten für Sie lohnen.
    4. Obgleich Ihre Anlage schon älter als 20 Jahre ist, so gelten auch hier Fristen wie die Meldung im Marktstammdatenregister oder die Meldung der Energiemenge zu Jahresbeginn.
    5. Bewahren Sie Ruhe, selbst wenn Sie die Kündigung des Netzbetreibers zum 1.1.2021 schon bekommen haben. Zur Not setzen Sie die Anlage kurz außer Betrieb, bis Sie eine Entscheidung treffen konnten.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was tun mit der Ü20-PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? – Richtig entscheiden

1. Lohnt es sich die Anlage weiter zu betreiben?

Das hängt ganz davon ab, wie viel Strom Sie verbrauchen und benötigen. Leider sind die Wartungskosten meist recht hoch, weshalb Sie hier gut nachrechnen sollten.

2. Lohnt sich eine Neuanschaffung?

Dies lohnt sich durchaus, da Sie dann wieder von den Vorteilen und der Förderung profitieren. Zudem können Sie gleich ein leistungsstärkeres Modell wählen.

3. Kann ich die teure Versicherung nach 20 Jahren kündigen?

Die teure Elektroversicherung dürfen Sie getrost kündigen, da sie auch keinen Nutzen mehr für so alte Modelle hat. In der Haushaftpflichtversicherung sollte die Anlage aber enthalten sein.

4. Wohin mit den alten Modulen?

Sofern diese noch einwandfrei funktionieren, können Sie diese im Garten aber auch auf dem Wohnmobil verwenden. Fragen Sie auch andere Betreiber, diese benötigen oftmals diese alten Module, um schadhafte auf ihrem Dach auszuwechseln.

5. Müssen die Wartungen durchgeführt werden?

Auch wenn Sie diese Kosten gerne sparen möchten, so sind sie wichtig und müssen auch gemacht werden. Ihre Module sind Wind und Wetter ausgesetzt und können somit auch Schaden nehmen.

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Fazit

Eine Photovoltaikanlage ist Ihr Beitrag zur erneuerbaren Energie und zum Klimaschutz. Je nach Größe und Ihrem Stromverbrauch können Sie dadurch richtig profitieren. Sobald sie aber älter als 20 Jahre ist und nicht mehr gefördert wird, gilt es zu überlegen, ob Sie die Anlage noch weiter betreiben möchten und welchen Anbieter Sie wählen.

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Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-und-worauf-sie-unbedingt-achten-sollten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-und-worauf-sie-unbedingt-achten-sollten/#respond Tue, 13 Apr 2021 09:01:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62811 Die Photovoltaikanlage zählt zu den erneuerbaren Energien und ist eine der beliebtesten Anlagen im Bereich der eigenen Stromerzeugung. Sie verwandelt das Sonnenlicht in Strom und damit wird das Haus betrieben. Wir erklären Ihnen nicht nur

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Die Photovoltaikanlage zählt zu den erneuerbaren Energien und ist eine der beliebtesten Anlagen im Bereich der eigenen Stromerzeugung. Sie verwandelt das Sonnenlicht in Strom und damit wird das Haus betrieben. Wir erklären Ihnen nicht nur die Funktion, sondern auch was Sie bei der Planung berücksichtigen und für die Installation wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie wollen viel selber erzeugten Strom nutzen, dann ist eine Photovoltaikanlage eine Investition, die sich lohnen kann.
  • Solarstromanlagen können Sie nicht nur kaufen, sondern auch mieten.
  • Bevor Sie den Vertrag zur Planung und Installation unterschreiben, sollten Sie die Fördermittel schon bewilligt bekommen haben.

Was ist Photovoltaik eigentlich?

Eine Photovoltaikanlage fängt das Sonnenlicht ein und wandelt es direkt in elektrische Strom um und als Quelle der Energie wird die Sonne genommen.

Damit das funktionieren kann, wird die Photovoltaikanlage entweder auf dem Hausdach oder auf dem Terrassendach installiert. Im Grunde besteht sie aus Solarmodulen, in denen Solarzellen enthalten sind. Die Solarzellen sind für die Aufnahme von Sonnenlicht zuständig und mit Hilfe eines Wechselrichters wird das Sonnenlicht direkt in Strom für den Haushalt umgewandelt.

In den letzten Jahren haben immer mehr private Haushalte auf erneuerbare Energien gesetzt, denn nicht nur für Verbraucher ist das eine sinnvolle Sache, sondern auch für die Produzenten selber.

Viele verwechseln Photovoltaik mit Solarthermie, aber bei dieser Form der Stromerzeugung wird das Licht in Wärme gewandelt und nicht in Strom.

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Wer installiert die Photovoltaikanlage?

Jedes Unternehmen und jede Privatperson darf eine Solarstrom- oder Photovoltaikanlage anschaffen, aber das hängt im Einzelfall von den Wohnverhältnissen ab.

Die Entscheidung für oder gegen eine solche Anlage treffen Sie allein, wenn Sie Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind. Wenn Sie aber in einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung wohnen, dann müssen die Mit- beziehungsweise Eigentümer zustimmen.

Sie brauchen eine Zusage des Eigentümers auch, wenn Sie ein Stecker-Solargerät auf dem Balkon installieren wollen. Hierbei handelt es sich um ein Strom erzeugendes Gerät, das zum Anschließen und Loslegen geeignet ist und auch unter dem Begriff „Plug-and-Play“ angeboten wird. Sie können es ohne großen Aufwand kaufen, installieren und nutzen. Anders sieht es bei der Photovoltaikanlage aus, denn hier bedarf es einer genauen Planung, denn sie wird an dem Gebäude installiert und es müssen viele technische und rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

In der Theorie besteht die Möglichkeit, dass Sie die Solarmodule eigenständig auf das Dach setzen, aber die meisten Experten raten Ihnen davon ab. In der Regel haben solche Anlagen jahrzehntelange Garantien und die fallen bei Eigeninstallation meist weg. Außerdem darf der Anschluss an die Hauselektronik und ins Stromnetz nur von einem Fachmann vorgenommen werden.

Symbolbild Richter Gericht
Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Wann lohnt sich die Photovoltaikanlage?

Die persönlichen Ziele sind entscheidend, ob die Solarstromanlage richtig ist oder nicht, aber wenn es rein um die Umwelt geht, dann auf jeden Fall. 

Aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Photovoltaikanlage durchaus lohnenswert. In der heutigen Zeit ist es üblich, dass Sonnenstrom über das Dach gewonnen wird und der Stromverbrauch und die daraus resultierenden Kosten sind heute wichtig. Eine Solaranlage rechnet sich auf jeden Fall, wenn Sie den Strom selber nutzen, denn dann zahlen Sie deutlich weniger Stromkosten an die Stromversorger und nutzen den eigenen Strom. Sie werden als unabhängig vom Stromanbieter und das ist ein wichtiger Faktor.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit den nicht genutzten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dafür eine Einspeisevergütung zu erhalten. Auch ein wichtiger Punkt in Sachen Wirtschaftlichkeit.

Sie können sich über die Verbraucherzentralen in der Nähe Informationen einholen und sogar eine stationäre Energie-Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie sich unsicher sind.

Wie macht eine Photovoltaikanlage einen Sinn?

Sie sollten eine verschattungsfreie Dachfläche mit einer stabilen astbestfreien Abdeckung haben, denn das ist eine wichtige Bedingung.

Eine Dachneigung von um die 30 Grad und eine Südausrichtung sind perfekt. Sie verringern den Stromgewinn deutlich, wenn das Dach eine Neigung unter 25 und über 60 Grad hat. Somit wird deutlich, dass die Neigung des Dachs und somit die Ausrichtung der Fläche, aber auch die Sonneneinstrahlung ein wichtigen Einfluss nehmen.

Südlich ausgerichtete Flächen bringen einen sehr hohen Ertrag, aber auch Anlagen auf Ost- oder Westdächern sind sinnvoll. Ein Grund dafür sind spezielle Vorgaben in Bezug auf die Technik durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Photovoltaikanlagen sollen nur 70% der Nennleistung ins Netz einspeisen und bei Ost- und Westdächern ist die Maximalleistung weit unter 70%. Somit geht kein Ertrag verloren und eine Begrenzung spielt dann keine Rolle.

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Ein Kommentar

Mieten oder kaufen – was macht bei der Photovoltaikanlage mehr Sinn?

Bei der Solaranlage handelt es sich um eine langfristige Investition und sie rentiert sich in der Regel erst nach einigen Jahren, aber dafür für 20 Jahre oder länger.

Viele der heutigen Anlagen liefern deutlich länger Strom und je nach Anlagengröße müssen Sie bei der Anschaffung für eine Kilowattleistung mit Kosten zwischen 1.300 Euro und 1.900 Euro rechnen. Tendenziell sind die größeren Anlagen immer günstiger als die kleinen Anlagen.

Eine Photovoltaikanlage mit 8 Kilowatt Leistung kostet um die 13.000 Euro, aber diese Summe müssen Sie nicht allein aufbringen, denn einige Bundesländer, Kommunen und regionale Institute bezuschussen die Investition. Idealerweise wenden Sie sich an den Energieberater oder einen Klimaschutzmanager, denn er kann beratend zur Seite stehen. Sie erhalten eine Einspeisevergütung, wenn die Anlage schon in Betrieb ist und Sie das öffentliche Stromnetz mit Solarstrom versorgen.

Trotz einer Förderung können Sie die Anlage nicht finanzieren oder Sie wollen es auch gar nicht, dann besteht die Möglichkeit einen Kredit zu nehmen oder die Anlage zu mieten. Beide Möglichkeiten sind mit Vor- und Nachteilen ausgestattet.

Wichtig:

Die Anlage lässt sich mit einem Kredit vorfinanzieren und von Beginn an, handelt es sich um Ihre Anlage. Diese Möglichkeit ist deutlich günstiger als wenn Sie die Anlage mieten und in der Regel ist die Laufzeit des Kredits deutlich kürzer als ein solches Mietverhältnis. Mittlerweile bieten die Geschäftsbanken und Sparkassen spezielle Kredite für Photovoltaikanlagen an, so dass es günstige Konditionen gibt und Tilgungszuschüsse der bundeseigenen KfW-Förderbank. Förderkredite können Sie bei der Förderbank auch ab Juli 2021 direkt beantragen.

Eine Photovoltaikanlage mieten oder pachten können Sie über die lokalen Stadtwerke oder überregionale Anbieter. Die Angebote liegen zwischen 50 und 150 Euro im Monat und hören sich erst einmal sehr überschaubar an, aber im Laufe der Zeit kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Die Laufzeit liegt zwischen 18 und 20 Jahren und somit summiert sich die Summe und der Kaufpreis einer Anlage ist schnell überschritten.

Der Grund dafür ist, dass der Vermieter einer solchen Anlage nicht nur die Anschaffung zahlen muss, sondern sich auch um die Installation kümmert. Aber auch die Finanzierungskosten, die Wartung, die Reparaturen, Versicherung und andere Risiken sind einkalkuliert.

Achtung:

Sie haben eine Photovoltaikanlage gemietet, dann gehört sie Ihnen nicht, aber Sie sind der Betreiber und dürfen somit den Strom auch selber nutzen. Nur den Überschuss speisen Sie in das öffentliche Netz ein und dafür bekommen Sie eine Einspeisevergütung nach EEG. Eventuell kommt sogar ein kleiner Gewinn dabei raus, aber das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die Zusatzleistungen der Miete, der Eigenverbrauch und der Leistungsumfang sind mitbestimmend. Aber Vorsicht, denn auch ein Verlust kann rauskommen.

In der Regel ist die Miete oder Pacht deutlich teurer als die Anschaffung einer Anlage, aber Sie brauchen sich nicht um Wartung, Instandhaltung oder Versicherung kümmern. Die Angebote sind sehr unterschiedlich gestaltet und aus dem Grund sollten Sie sich die Angebote sehr gründlich anschauen. Achten Sie immer auf eventuell versteckte Kosten und zahlen Sie die Miete auch nur, wenn der versprochene Strom von der Anlage auch wirklich produziert wird. Zudem muss der Anbieter auch allen vertraglichen Dingen nachkommen.

Ein großer Vorteil der Miete ist, dass Sie sich um technische Details nicht kümmern müssen und einfach nur den Service informieren, wenn der Wechselrichter oder die Solarmodule nicht funktionieren.

Nachteil einer Mietanlage ist, dass die Verträge in der Regel 20 Jahre und mehr laufen und eigentlich kaum kündbar sind. Selbst beim Hausverkauf oder einer Vererbung wird der Vertrag weitergeführt.

Prüfen Sie genau, ob ein Kredit zur Anschaffung oder die Miete für Sie eine sinnvolle Sache ist. Sie sollten sich zu keiner Entscheidung drängen lassen und nutzen Sie die Beratungsgespräche der verschiedenen Anbieter. Zudem haben Sie immer die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen und diese Möglichkeit sollten Sie nutzen, wenn Sie sich unsicher in Bezug auf Ihre Entscheidung sind.

Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?

Die Nennleistung einer Photovoltaikanlage wird in Kilowattpeak gemessen und sie gibt die Höchstleistung der Solarmodule unter normalen Laborbedingungen an. So lassen sich die Module gut miteinander vergleichen.

Für eine Nennleistung von etwa 1 Kilowattpeak brauchen Sie sechs bis acht Quadratmeter Fläche, aber beachten Sie, dass der Stromertrag schwankt und das liegt an der Sonneneinstrahlung und den Jahreszeiten. Zudem spielen Umwelteinflüsse, wie Schatten, Modulverschmutzung und Lichtreflektionen eine wichtige Rolle.

Eine kleine Anlage zu planen ist meist nicht besonders wirtschaftlich, auch wenn der Strom für den Eigenbedarf ausreicht, denn eine kleine Anlage ist meist deutlich teurer als ein größeres Model. Aus dem Grund lohnen sich die großen Anlagen auch mehr. Das hat auch die Photovoltaik-Studie der HTW Berlin gezeigt. Die verfügbare Dachfläche und das eigene Budget setzen die Grenzen.

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Soll ich den Strom selber nutzen oder einspeisen?

Grundsätzlich lohnt es sich deutlich mehr, wenn Sie den gewonnen Strom selber nutzen und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen.

Der Strom vom eigenen Dacht kostet zwischen 11 und 13 Cent für eine Kilowattstunde, wenn Sie eine Nennleistung zwischen 5 und 10 Kilowatt haben. Zahlen müssen Sie für die gleiche Menge an Strom zwischen 25 und 29 Cent.

Der Stromanteil hängt im Grunde von drei Faktoren ab und sie sind entscheidend dafür, ob Sie den Strom selber nutzen oder einspeisen sollten:

  • Höhe des Stromverbrauchs
  • zeitliche Verteilung
  • Anlagenleistung

Ein Haushalt mit vier Personen und einer Anlage mit einer 5 Kilowattpeak-Leistung hat einen Eigenverbrauch von um die 30% und somit sollten Sie auch die 30% des selbst gewonnenen Stroms verwenden.

Natürlich lässt sich der Eigenverbrauch deutlich steigern und das ist möglich, indem die Produktionszeiten der Solaranlage verschoben werden. Das bedeutet, dass Sie einfach die Wasch- und Spülmaschine zu einem anderen Zeitpunkt einschalten als bisher. Ein Energiemanagementsystem wird Ihnen helfen, den Strom des Hauses deutlich effizienter zu nutzen, denn das Gerät steuert die Energieströme vollkommen automatisch. Sie können aber auch auf einen Batteriespeicher setzen, denn dadurch lässt sich der Eigenverbrauch auf bis zu 70% erhöhen.

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Worauf achte ich beim Kauf der Photovoltaikanlage?

Sie sollten sich auf jeden Fall viel Zeit für die Planung nehmen und sich vorab gründlich informieren. Eine fachliche Beratung ist empfehlenswert.

Nutzen Sie für die Beratung einen Fachbetrieb und lassen Sie die baulichen Voraussetzungen prüfen. In vielen Bundesländern sind keine Genehmigungen notwendig, wenn Sie eine kleine Anlage auf dem Dach installieren wollen. Anders sieht es aus, wenn es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz handelt oder es örtliche Bebauungspläne gibt. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei der Stadt oder der Gemeinde nach den aktuellen Vorschriften, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Weiter geht´s:

Jetzt können Sie die Kriterien für die Solaranlage festlegen und dazu gehört nicht nur die Größe, sondern auch die Stromerzeugung und die Kosten. Berücksichtigen Sie immer den aktuellen Stromverbrauch und bringen Sie ein, ob Sie auch Wärmeanwendungen oder die Ladung von Elektrofahrzeugen mit einplanen sollten.

Holen Sie sich mehrere Kostenvoranschläge rein, wenn Sie wissen was Sie brauchen. Eventuell können Sie Förderungen in Anspruch nehmen, aber dafür kümmern Sie sich zuerst um die Förderung und vergeben erst nach der Bewilligung den Auftrag an den Anlagenhersteller oder den Installationsbetrieb.

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Wo lässt sich das beste Angebot finden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Kosten einzuschätzen und somit einen Vergleich zu machen.

Achten Sie aber nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Umfang, die Qualität und die Leistungen. Sie zahlen auf keinen Fall Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen oder Lieferungen und achten Sie darauf, dass Standardpakete zwar preiswert scheinen, aber nicht auf jedes Dach passen. Aus dem Grund muss die Photovoltaikanlage auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden und das gilt nicht nur für die Anzahl der Solarmodule, sondern auch für den Typ und die Leistung. Auch der Wechselrichter und der Batteriespeicher sind entsprechend auszuwählen.

Die Gesamtleistung der Anlage, das vorgesehene Anlagenkonzept und die einzelnen Komponenten sind entscheidend. Sollten noch weitere Bestandteile hinzukommen, die von anderen Herstellern stammen, dann müssen die einzelnen Teile aufeinander abgestimmt ein.

Wichtig:

Zudem ist besonders wichtig, dass der Installateur ausreichend Erfahrung auf dem Gebiet mitbringt und das ist meist nur durch fundierte Aus- und Weiterbildungen möglich. Auch regelmäßige Schulungen sind notwendig. Lassen Sie sich idealerweise einige Referenzen nennen und erkundigen Sie sich bei anderen Kunden nach den Erfahrungen.

Vorteilhaft:

Es kann durchaus von Vorteil sein, wenn der Anbieter sich in der Nähe befindet und dadurch können Sie einen engen Kontakt herstellen. Im Zweifel können Sie sich mit Fragen an ihn wenden oder Reklamationen direkt vor Ort durchführen.

Einen vernünftigen Kostenvoranschlag bekommen Sie meist nicht ohne ein Vor-Ort-Termin. Achten Sie bei dem Kostenvoranschlag unbedingt darauf, dass alle Kosten enthalten sind, von der Montage der einzelnen Bauteile bis hin zum Netzanschluss und die Arbeiten. Alle Komponenten sind genau enthalten.

„Pass“ erstellen für die Photovoltaikanlage

Der Zentralverbrand der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerte und der Bundesverbrand Solarwirtschaft e.V. haben einen Anlagenpass und einen Speicherpass für Photovoltaikanlagen entwickelt. In dem Pass stehen alle Informationen von der Anlage, den Geräten bis hin zum Stand der Technik. Zudem ist ein Protokoll zur Abnahme enthalten. Jeder der Pässe wird nur von registrierten Handwerksbetrieben ausgegeben.

Achten Sie bei einem Batteriespeicher auf Lithium-Ionen-Basis darauf, dass der Sicherheitsleitfaden Li-Ionen-Hausspeicher eingehalten wurde.

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Die gesetzlichen Vorgaben

Formalitäten sind der Weg zur eigenen Solaranlage und somit sollten Sie die wichtigsten Adressen kennen.

Netzbetreiber

Der Installateur ist der Errichter der Solarstromanlage und somit meldet er diese auch beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber ist der Ansprechpartner für den Anschluss der Anlage an das Stromnetz und er nimmt den Überschussstrom ab, so dass er sich auch um die Vergütung für jede Kilowattstunde kümmert. Dabei richtet er sich nach den Vergütungssätzen des EEG. An den Netzbetreiber melden Sie einmalige Daten und jährliche Daten. In der Regel empfehlen Ihnen die Netzbetreiber, dass Sie einen Einspeisevertrag abschließen sollten. Nach dem EEG ist ein solcher Vertrag aber nicht zwingend notwendig und kann sogar nachteilig für Sie sein. Manchmal enthält er nämlich Haftungsbeschränkungen die zugunsten des Netzbetreibers gehen.

Marktstammdatenregister

Die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher müssen in den Marktstammdatenregister eingetragen werden, denn diese Registrierung ist seit dem 31. Januar 2019 Pflicht. Alle Inbetriebnahmen, Stilllegungen, technischen Veränderungen und Betreiberwechsel sind meldepflichtig und diese Meldepflicht besteht zudem für die älteren Anlagen.

Gewerbeanmeldung

Sie als Privatperson haben eine Solarstromanlage auf Ihrem Einfamilienhaus gebaut und dann brauchen Sie keine Gewerbeanmeldung. Finanzämter sind zwar nicht immer der gleichen Meinung, aber das spielt keine Rolle. Eine eindeutig Empfehlung dazu kam im Jahr 2010 durch den Bund-Länder-Ausschuss und das Gewerberecht.

Steuererklärung

Eine Steuererklärung für die Photovoltaikanlage muss meistens nicht sein, denn in der Regel wollen Sie die Anlage unbürokratisch betreiben. Sie haben aber auch die Möglichkeit eine solchen Anlage als Steuersparmodell zu nutzen, aber dann sollten Sie die eigene steuerliche Situation überprüfen und einen Steuerberater ins Boot holen.

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Was ist die EEG-Umlage?

In Deutschland bezahlt jeder Stromverbraucher die sogenannte EEG-Umlage.

Das EEG sieht für Photovoltaikanlagen bis zu einer Kilowattleistung von 30 eine Bagatellgrenze vor und das bedeutet, dass für selbst erzeugten und selbst genutzten Strom keine EEG-Umlage zu zahlen ist. Das zählt in erster Linie, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben und den erzeugten Strom für das eigene Einfamilienhaus verbrauchen.

Die volle EEG-Umlage ist fällig, wenn Sie den Strom als Anlagenbetreiber nicht selber verbrauchen, sondern anderweitig vergeben. Dann handelt es sich um eine Stromlieferung und die Umlage fällt ins Gewicht.

Bei Photovoltaikanlagen, die mehr als 30 Kilowatt-Leistung haben, sieht es ein wenig anders aus. Auch für den selbst verbrauchten Strom müssen Sie auf 40% eine ermäßigte EEG-Umlage zahlen. Das gilt auch, wenn Sie den Strom erzeugen und verbrauchen.

Die EEG-Umlage wird einmal im Jahr festgelegt und im Oktober des Vorjahres bekannt gegeben. Die volle EEG-Umlage für das Jahr 2021 liegt bei 6,5 Cent und die ermäßigte Umlage liegt bei 2,6 Cent für eine Kilowattstunde. Die Vergütung wird an den Netzbetreiber gezahlt und zwar einmal im Jahr, wenn die Einspeisevergütung fällig wird.

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10 Kilowatt und mehr bei einer Photovoltaikanlage

Der Netzbetreiber muss für den eingespeisten Strom ins Netz bezahlen und das laut EEG und das hängt von der Anlagenleistung ab.

Der Vergütungssatz ist bei einer Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 KW höchstens. Deutlich niedriger liegt die Vergütung zwischen 10 und 40 KW.

Beispiel:

Im Januar 2021 nehmen Sie eine Photovoltaikanlage mit 15 Kilowatt in Betrieb und dann erhalten Sie für die ersten 10 Kilowatt 8,16 Cent Einspeisevergütung und für die restlichen 5 Kilowatt nur 7,93 Cent. Wenn Sie jetzt 9.000 Kilowatt ins Netz speisen, dann erhalten Sie für 6.000 Kilowatt eine hohe Vergütung und für 3.000 Kilowatt nur eine geringere Bezahlung.

Die Höhe der Einspeisevergütung nach EEG wird von der Bundesnetzagentur bestimmt und veröffentlicht. Die Einspeisevergütung gilt im ersten Jahr ab dem Monat der Inbetriebnahme und Ende am Jahresende. Anschließend gilt sie für weitere 20 Jahre.

Zähler sind notwendig

Der bisherige Bezugszähler wird durch einen weiteren Zähler ausgetauscht, wenn Sie eine Anlage mit bis zu 30 Kilowatt haben. Der Zweirichtungszähler misst nicht nur den Strombezug, sondern auch die Überschusseinspeisung.

Der Netzbetreiber kann den Eigenverbrauch nur abrechnen, wenn die Menge des verbrauchten Stroms ermittelt werden kann. Da der Eigenverbrauch aber nicht direkt zu messen ist, muss der gesamte Strom der Anlage gemessen werden und dazu ist ein geeichter Zähler notwendig.

Wirtschaftlich sind größere Anlagen sinnvoller

Bei den Photovoltaikanlagen gibt es große Unterschiede und weil es deutlich einfacher ist, installieren die meisten Verbraucher die kleinen Anlagen unter 10 Kilowatt. Eine Studie hat aber gezeigt, dass die größeren Anlagen deutlich wirtschaftlicher sind als die Kleinen.

Die größeren Anlagen kosten weniger Kilowattleistung als eine kleine Anlage. Zudem sind die Betriebskosten der kleinen Anlagen nur ein wenig preiswerter als die Betriebskosten für eine große Anlage. Sie wollen in Zukunft auch das Elektroauto laden oder die Wärmepumpe nutzen, dann setzen Sie lieber direkt auf eine größere Anlage.

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Welche Versicherung ist notwendig?

Die Photovoltaikanlagen sollten in der Wohngebäudeversicherung eingebunden sein, damit Sie vor Sturm, Hagel, Blitz und Feuer abgesichert sind.

Sie haben einen Kredit für die Anschaffung aufgenommen oder haben sich für eine große Anlage entschieden, dann sollten Sie nach einer speziellen Photovoltaikversicherung fragen. Sie ist zwar ein wenig teurer als eine Gebäudeversicherung, aber in der Regel rechnen die Hersteller den Preis mit ein.

Gewährleistung und Garantie für die Photovoltaikanlage?

Für die Solarstromanlage gibt es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist und die wird anhand der Einbausituation bestimmt, so dass sie zwei bis fünf Jahre gültig ist.

In dieser Zeit haften die Verkäufer für Sachmängel, aber welche Frist im Endeffekt greift, dass ist juristisch noch nicht geklärt. Aus dem Grund sollten Sie nach der 2-Jahres-Frist auf jeden Fall kontrollieren, ob die Leistungsfähigkeit noch voll erhalten ist und die Anlage auch die versprochenen Erträge einbringt.

Freiwillige Garantien bieten die Hersteller in Bezug auf die Solarmodule und da können Sie zwischen 10 und 20 Jahre bekommen. Allerdings sollten Sie mit den Herstellern sprechen, ob solche Garantien in Deutschland überhaupt nützlich sind. Die Firma gibt es irgendwann nicht mehr oder sie hat ihren Sitz im Ausland, dann greifen diese Garantien meist nicht mehr.

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Die Photovoltaikanlage läuft und jetzt?

Kontrollieren Sie die Funktion und den Ertrag der Photovoltaikanlage regelmäßig, wenn sie läuft.

In der Regel speichern die Wechselrichter die Energieausbeutedaten und stellen sie auf einem Display, dem Smartphone oder der Internetseite zur Verfügung. Sie haben dann die Möglichkeit einen Vergleich durchzuführen und andere Anlagen der Region oder auch die Sonneneinstrahlung zu vergleichen.

Ein Fachmann sollte alle fünf Jahre die Sicherheit und die Funktion der Anlage testen und alle zehn Jahre sollten die Solarmodule eine professionelle Reinigung erhalten.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Photovoltaik

1. Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Eine Photovoltaikanlage kostet zwischen 3.000 Euro und 9.000 Euro in der Anschaffung und dazu kommen noch die Kosten für Wartung und Betrieb.

2. Wer vermietet Photovoltaikanlagen?

Die örtlichen Stromanbieter bieten Verbrauchern die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage zu mieten.

3. Wie hoch sind die Mietkosten für eine Photovoltaikanlage?

Die Mietkosten für eine Photovoltaikanlage liegen zwischen 50 und 150 Euro im Monat.

4. Wann rechnet sich eine Photovoltaikanlage?

Die Anlage rechnet sich meist schon nach wenigen Jahren, vor allen Dingen, wenn Sie den meisten produzierten Strom auch selber nutzen.

5. Wie sinnvoll ist ein Kredit für eine Photovoltaikanlage?

Gerade beim Neubau oder einer Modernisierung macht es Sinn sich über einen Kredit für die Installation einer Photovoltaikanlage Gedanken zu machen. Mit Hilfe eines Kredits können Sie im Endeffekt günstiger liegen als bei einer Mietung.

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Fazit

Die Photovoltaikanlage gehört in den Bereich der erneuerbaren Energien und wird heute auf vielen Dächern installiert. Durch das Sonnenlicht wird die Energie in den Solarmodulen gespeichert und in Strom umgewandelt. Die kleinen Anlagen sind ideal für Menschen, die das Eigenheim mit Strom versorgen wollen, aber kostengünstiger sind die großen Anlagen. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten und vergessen Sie nicht, dass es auch für Photovoltaikanlagen Förderungen möglich sind.

Der Beitrag Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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