Photovoltaikanlage | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 16:12:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Photovoltaikanlage | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose bietet sich auch für Mieter an https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stecker-solar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-bietet-sich-auch-fuer-mieter-an/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stecker-solar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-bietet-sich-auch-fuer-mieter-an/#respond Wed, 14 Apr 2021 08:18:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62827 Mieter und Wohnungseigentümer haben mit den Stecker-Solargeräten die Möglichkeit eigenen Sonnenstrom zu erzeugen. Aber diese Möglichkeit ist nicht einfach so zu machen, denn es gibt ein paar Dinge auf welche Sie achten müssen. Wir erklären

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Mieter und Wohnungseigentümer haben mit den Stecker-Solargeräten die Möglichkeit eigenen Sonnenstrom zu erzeugen. Aber diese Möglichkeit ist nicht einfach so zu machen, denn es gibt ein paar Dinge auf welche Sie achten müssen. Wir erklären Ihnen, welche Dinge das sind und worauf Sie genau achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter haben das Recht auf dem Balkon oder der Terrasse Strom zu erzeugen und für den eigenen Haushalt zu nutzen.
  • Die sogenannten Stecker-Solargeräte produzieren Strom für den eigenen Bedarf, aber eignen sich nicht für eine Netzeinspeisung.
  • Die Balkon-Systeme sind sehr sicher und lohnen sich auch in finanzieller Hinsicht.
  • Lassen Sie sich nicht von den Regeln und Anforderungen abschrecken, auch wenn diese ein wenig kompliziert scheinen.

Das Stecker-Solargerät

Sie sind Mieter eine Wohnung und besitzen entweder einen Balkon oder eine Terrasse, dann haben Sie die Möglichkeit eigenen Solarstrom zu erzeugen.

Werden Sie ein aktiver Teil der Energiewende und setzen Sie auf ein Stecker-Solargerät. Hierbei handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage, die einfach an der Balkonbrüstung montiert werden. Sie sind auch unter den Namen Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlagen oder Balkonmodule bekannt. Aber im technischen Sinn handelt es sich nicht um eine Anlage, sondern eher um ein Haushaltsgerät, welches Strom erzeugt.

Was ist ein Stecker-Solargerät?

Das Stecker-Solargerät erzeugt aus dem Sonnenlicht elektrischen Strom und ein Wechselrichter wandelt ihn in Haushaltsstrom um. Der Wechselrichter wird direkt mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden und dazu wird er, im einfachsten Fall, einfach in die Steckdose gesteckt.

Der erzeugte Strom fließt vom Balkon oder der Terrasse zum Fernseher im Wohnzimmer oder zur Waschmaschine im Keller, aber auch zum Kühlschrank in der Küche. Der Stromzähler dreht sich deutlich langsamer, denn Sie nutzen den eigenen Strom und nicht den Strom des öffentlichen Netzbetreibers. Sollte der erzeugte Strom für die Geräte nicht ausreichen, dann fließt Strom vom Versorger aus dem Netz dazu, aber wichtig ist, dass alle Stromkreise über einen Zähler laufen.

Die Solargeräte produzieren ohne einen Netzanschluss keinen Strom. Im Schrebergarten oder beim Camping gibt es sogenannte Inselsysteme und dann können Sie auch dort den Strom nutzen.

Das Stecker-Solargerät besteht in der Regel aus einem oder zwei Standardmodulen und einem Wechselrichter. Dazu können noch weitere Bauteile kommen, aber das hängt von der Ausstattung ab.

Solarmodule

Ein normales Solarmodul hat eine Größe von 100cm x 170 cm, wiegt um die 20 kg und hat eine Nennleistung zwischen 280 und 350 Watt. Es gibt zusätzlich Module ohne eine Glasfront oder kleinere Solarmodule. Sie eignen sich für eine einfachere Montage und sind gut für den Balkon.

Wechselrichter

Der Wechselrichter ist zuständig für die Elektronik, denn das Solarmodul nimmt das Sonnenlicht auf und leitet es an den Wechselrichter weiter. Er kann das Sonnenlicht in Strom umwandeln und dann kann er erzeugte Strom in das Stromnetz des Hauses weitergeleitet werden. Die kleinen Wechselrichter erfüllen alle technischen Anforderungen und eigenen sich auch für die Verwendung im Freien.

Anschluss ans Stromnetz

Der Anschluss an das Stromnetz erfolgt mit einer normalen Steckverbindung, denn in den meisten Fällen gibt es keinen festen Anschluss. Das Stecker-Solargerät lässt sich somit immer wieder ein- und ausstecken, ohne dass ein Elektroinstallateur beauftragt werden muss. Es gibt verschiedene Steckverbinder für den Anschluss und diese Angaben kann der Verkäufer liefern. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Typ Wieland oder den Schukostecker.

Solarmodul-Befestigung

Bei der Montage des Solarmoduls ist besondere Sorgfalt geboten, so dass nur das mitgelieferte Befestigungsmaterial genutzt und nur der vorgesehene Montageort verwendet werden darf. Die genauen Hinweise dazu finden Sie immer in der Bedienungsanleitung und die Verkäufer bieten in der Regel fertige Montagesets an. Das Solarmodul darf durch den Wind nicht beschädigt werden und auch das Herunterfallen durch das eigene Gewicht ist immer zu beachten.

Monitoring

Eine passende Messeinrichtung ist ein Muss, denn mit ihr können Sie nicht nur sehen ob das Stecker-Solargerät funktioniert, sondern auch wie viel Energie geliefert wird. Es gibt für einige Wechselrichter spezielle Zusatzgeräte, welche die Funktion übernehmen. Zudem gibt es Steckdosen-Messgeräte, die per WLAN oder Bluetooth arbeiten.

Batteriespeicher

Im Stecker-Solargerät wird der Solarstrom nicht gespeichert, sondern direkt in das Stromnetz eingespeist und verbraucht. Es gibt aber auch kleine Batteriespeicher, aber zurzeit sind keine der Speicher finanziell attraktiv, so dass wir von einem Kauf abraten.

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Der Unterschied zur Photovoltaikanlage

Die kleinen Stecker-Solargeräte eignen sich zum Selber anbringen und das ist bei den Photovoltaikanlagen nicht der Fall.

Zudem sind die kleinen Stecker zur sofortigen Nutzung geeignet und auch in Sachen Anmeldung gibt es Unterschiede, denn die Registrierung im Marktstammdatenregister nehmen Sie selber vor. Zudem lassen sich die Mini-Solaranlagen einfach entfernen, mitnehmen und woanders anschließen. Die Nennleistung liegt bei bis zu 600 Watt.

Anders sieht es bei den Photovoltaikanlagen aus, denn sie haben eine Nennleistung zwischen 3 und 20 Kilowatt und bestehen aus verschiedenen Komponenten. Die Installation und die Wartung muss durch einen Fachbetrieb übernommen werden und dieser kümmert sich auf um die technischen Anfragen und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Photovoltaikanlage eignen sich für einen dauerhaften Betrieb und wird fest installiert. Eine Entfernung bringt einen erheblichen Aufwand mit sich.

Stecker-Solargerät für die Wohnung

Grundsätzlich ist ein Stecker-Solargerät für alle Mieter geeignet, die einen Balkon, eine Terrasse oder eine Dachfläche über der Wohnung oder dem Fenster haben.

Ein Stecker-Solargerät ist günstiger als eine Photovoltaikanlage und somit auch für Geringverdiener eine gute Lösung. Sie haben die Möglichkeit das Stecker-Solargerät auf der Terrasse oder in den Garten zu stellen und bei einem Umzug nehmen Sie das Gerät einfach mit. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergesellschaft, wenn Sie das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen möchten.

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Die Sicherheit der Stecker-Solargeräte

Wechselrichter gibt es schon seit mehr als 30 Jahren und schon die ersten Geräte hatten eine Schutzschaltung.

Mit Hilfe der Schutzschaltung lässt sich eine Trennung vom Netz schneller bewerkstelligen und dadurch verschwindet die Gefahr, dass es zu einem elektrischen Schlag kommen kann.

Die Sicherheit der Strecker-Solargeräte ist deutlich höher, wenn der Wechselrichter alle wichtigen Anforderungen erfüllt, denn alle Wechselrichter müssen den technischen Anforderungen gerecht werden. Ein Elektriker sollte die Stromkreiseignung für die Einspeisung kontrollieren, denn das sieht die Installationsnorm vor.

Sie sollten darauf achten, dass Sie den Wechselrichter alleine an eine Steckdose anschließen, denn eine Kopplung mit mehreren Geräten oder eine Mehrfachsteckdose kann sehr gefährlich werden.

Wichtig:

Es gibt zurzeit noch keine Produktnorm für die Prüfung und Zertifizierung der Geräte, aber sie ist schon in der Entwicklung. Beim Kauf können Sie sich an den Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie orientieren.

Zudem sollten Sie zuerst die Bedienungsanleitung lesen und sich an die Angaben des Herstellers halten. Durch die Anleitung erhalten Sie alle wichtigen Informationen von der sicheren Anbringung des Moduls bis hin zum Anschluss des Wechselrichters.

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Die Größe der Stecker-Solargeräte

Die Stecker-Solargeräte arbeiten mit einer Leistung von bis zu 600 Watt und sind mit einem Wechselrichter ausgestattet, der an den Stromkreis anzuschließen ist.

Ein Solarmodul im Standardformat hat die Maße 100cm x 170cm und hat eine Nennleistung von 300 Watt. In den kommenden Jahren soll sich die Nennleistung bei den kleinen Geräten auf bis zu 400 Watt erhöhen.

Allerdings gibt es auch deutlich kleinere Solarmodule, die sich auch bequem an der Balkonbrüstung befestigen lassen. Sie haben eine Leistung zwischen 50 und 150 Watt und zwei bis vier müssen an einen Wechselrichter angeschlossen werden, denn nur so arbeitet das Gerät effizient.

Wir empfehlen Ihnen eine Leistung zwischen 200 und 300 Watt, wenn Sie viel von dem Solarstrom selber nutzen wollen und keine Netzeinspeisung vornehmen möchten. Wenn Sie mehr Strom produzieren möchten und eine Einspeisung einplanen, dann sollten Sie eine Leistung von bis zu 600 Watt in Betracht ziehen.

Die Stecker-Systeme können aber auch deutlich mehr Leistung erzeugen und einspeisen, aber dann sollten Sie einen Elektroinstallateur nutzen. Die technischen Voraussetzungen des Stromanschlusses und das Gerät müssen fachmännisch getestet werden. Aber in einem solchen Fall handelt es sich dann schon um eine Photovoltaikanlage und nicht um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.

Der höhere Installationsaufwand bei einer Photovoltaikanlage lohnt sich in finanzieller Hinsicht erst bei mindestens zwei Kilowatt.

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Ein Kommentar

Der Nutzen eines Stecker-Solargeräts

Sie leisten einen eigenen Beitrag in Bezug auf die Energiewende, wenn Sie sich für ein Stecker-Solargerät entscheiden.

In der Regel produzieren die kleinen Solarsysteme ausreichend Strom, um einen Teil des normalen Haushaltsstrom abzufangen.

200 Kilowattstunden Strom im Jahr liefert ein Standardsolarmodul mit 300 Watt Leistung und einer Anbringung am Südbalkon, verschattungsfrei. Der Strombezug reduziert sich um die gleiche Menge, wenn Sie den erzeugten Strom sofort im Haushalt verbrauchen.

Bei dieser Strommenge handelt es sich um den jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine aus einem zwei Personen Haushalt. Der durchschnittliche Strompreis liegt bei 27 Cent und im Endeffekt sparen Sie im Jahr um die 54 Euro.

Interessant:

Ein Stecker-Solargerät mit Standard-Modul erhalten Sie zwischen 350 und 500 Euro. Nach sechs bis neun Jahren hat sich die Anschaffung also bezahlt gemacht, aber ein solches Modul kann 20 Jahre oder länger arbeiten.

Aber Sie reduzieren nicht nur die eigene Stromrechnung, sondern tun auch der Umwelt Gutes, denn in 20 Jahren mit der Solaranlage sparen Sie um die 2,5 Tonnen CO2-Ausstoß ein.

Die Wirtschaftlichkeit und der Ertrag eines solchen Gerätes hängt von verschiedenen Faktoren ab und dazu gehört die Sonneneinstrahlung und die Ausrichtung:

Die ungeeigneten Montageorte:

  • hinter der Balkonbrüstung in einer Balkonnische
  • an der Wand unter dem Balkon (Stockwerk liegt darüber)
  • Plätze mit Verschattung (Bäume, Laternenmasten oder Häuser)

Die Ertragsminderung ist erheblich, wenn es zu Verschattungen kommt oder die Module verschmutzt sind. Überprüfen Sie also regelmäßig die Module und entfernen Sie die Verschmutzungen.

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Förderungen für Stecker-Solargeräte

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass mittlerweile immer mehr Kommunen die Stecker-Solargeräte mit Zuschüssen bedienen.

Die Netzbetreiber unterstützen die Anwendung mittlerweile auch immer mehr, denn Sie haben die Anmeldung vereinfacht und behindern die Nutzung nicht.

Die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen können Sie nutzen, aber dafür müssen Sie gesetzliche Anforderungen erfüllen. Sie sollten überprüfen, ob es sich lohnt. Im Jahr erzeugt ein Stecker-Solargerät 400 Kilowattstunden Strom und davon fließen 100 Stunden in das öffentliche Netz, dann erhalten Sie etwa 9 Euro Vergütung. In 20 Jahren liegen Sie dann bei knapp 180 Euro.

Die Anmeldung der Stecker-Solargeräte

In der Niederspannungsrichtlinie hat die EU festgelegt, dass die kleinen Geräte bis 800 Watt nicht regelungsbedürftig sind und somit nicht systemrelevant.

Die Netzbetreiber wollen aber trotzdem, dass die Erzeugungsanlagen gemeldet werden und dabei soll die Leistung keine Rolle spielen. In einer entsprechenden Vorschrift haben Sie diese Forderung (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) aufgeschrieben. Ein einfaches Formular reicht den Netzbetreibern vollkommen aus, aber auch die Stecker-Solargeräte sind einzutragen. Allerdings können Sie das Formular selber ausfüllen und brauchen dazu keinen Elektriker in Anspruch nehmen.

Die Netzbetreiber stellen das Formular auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder versenden es auf Anfrage.

Wichtig:

Bei der Anmeldung legen Sie ein Datenblatt des Wechselrichters bei, denn aus dem Datenblatt gehen alle Informationen über die Voraussetzungen zum Netzanschluss hervor.

Die Anbieter der Balkon-Module leisten Ihnen bei der Anmeldung garantiert Hilfe.

Die Bundesnetzagentur fordern für die Stecker-Solargeräte sogar eine Anmeldung im Marktstammdatenregister, obwohl strittig ist, dass es sich bei diesen kleinen Geräten um Anlagen handelt.

Tipp!

Sie melden ein Stecker-Solargerät bei der Bundesnetzagentur an, dann wird auch der Netzbetreiber davon erfahren und anders herum genauso. Führen Sie im besten Fall beide Anmeldungen durch, denn auch unter Juristen ist nicht klar, welche Folgen eine Nichtanmeldung hat.

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Eine Anmeldung hat für den Verbraucher keine Vorteile, außer, dass Sie bei der Einspeisung des Stroms eine Vergütung nach dem EEG bekommen.

Sie haben schon eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und erweitern Ihre Anlage durch ein Stecker-Solargerät, dann handelt es sich nur um eine Erweiterung der vorhandenen Anlage. Ein Zähler ist dann auch schon vorhanden, aber auch die Erweiterung müssen Sie dem Netzbetreiber melden und eine Registrierung im Marktstammdatenregister durchführen.

Ein neuer Zähler

Die Stecker-Solargeräte sind für den Eigenverbrauch gedacht und nicht für die Einspeisung ins Netz.

Zudem ist es erlaubt, dass Sie einen Wechselrichter nutzen, wenn dieser der Norm entspricht. Allerdings kann es durch das Stecker-Solargerät dazu kommen, dass die Stromzähler mit Drehscheibe rückwärts laufen. Aus dem Grund fordern die Netzbetreiber, dass Sie den alten Zähler durch einen neuen elektronischen Zähler ersetzen, denn er erfasst den Stromfluss in beide Richtungen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass in den kommenden Jahren solche modernen Zähler in allen Haushalten zum Einsatz kommen.

Der Netzbetreiber baut den Zähler aus und er setzt einen neuen Zähler ein, dann darf er keine Kosten in Rechnung stellen, denn diese sind in der Jahresgebühr schon enthalten. Es gibt aber auch Netzbetreiber, die keine zusätzlichen Kosten verlangen, auch wenn Sie ein Stecker-Solargerät anmelden und ein neuer Zähler einzusetzen ist.

Durch die moderne Messeinrichtung können sich die jährlichen Messkosten jetzt schon erhöhen. Zwischen 10 bis 15, aber maximal 20 Euro sind möglich.

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Hinweise für den Kauf

Kaufen Sie immer nur steckfertige Geräte, wenn Sie sich für ein Stecker-Solargerät entscheiden.

Die Anbieter verkaufen in einigen Fällen Geräte mit offenen Kabelenden und ohne einen Anschlussstecker, denn dann müssen Sie den Stecker selber montieren.

Der Hersteller überträgt in dem Fall die Verantwortung auf den Käufer, denn er muss die Fertigstellung in die Wege leiten. Aber rechtlich gesehen muss diese Fertigstellung von einer Elektrofachkraft übernommen werden und nicht von einem Laien.

Aus dem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie beim Kauf direkt auf den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2017-08) achten.

Die Mini-Solarsysteme kaufen Sie immer im Photovoltaik-Fachhandel, aber leider sind die Angebote im Handel leider nur recht übersichtlich. Anders sieht es im Onlinehandel aus, denn dort ist die Auswahl deutlich größer.

Sie können das Gerät selber einstöpseln, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind. Selbstbaugemeinschaften und Stecker-Solarbetreiber können helfen und somit lassen sich eigene Erfahrungen sammeln.

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Funktion und Leistung

Die Funktionstüchtigkeit und die aktuelle Leistung wird bei den Solarmodulen und den Modulwechselrichtern nicht angezeigt.

Einige Wechselrichter sind mit LED ausgestattet, so dass Blinken und Leuchten den Betriebszustand deutlich macht. Allerdings reicht es nicht aus, um festzustellen, dass das Gerät läuft und welche Leistung vorhanden ist.

Es gibt aber auch Wechselrichter, die ein Leistungsmessung beinhalten und dann können Sie mit einem Zusatzgerät speichern und auslesen. Unter Umständen müssen Sie eine Onlineanbindung haben und ein Motoring-Portal.

Sie können ein handelsübliches Strommessgerät verwenden, wenn Sie einen Schukostecker haben und damit den Anschluss an die Steckdose ermöglichen. Ein solches Gerät stecken Sie im besten Fall zwischen den Kühlschrank und die Steckdose. Diese Geräte eignen sich nicht nur zum Messen, sondern können auch in umgekehrter Richtung Messungen durchführen. Sie eignen sich auch als Erzeugungszähler.

Interessant:

Die intelligenten Steckdosen funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Sie lassen sich mit dem WLAN-Router einschalten und mit den Smart-Home-Steuerungen beliebig schalten. Oft ist auch eine Energiemessung vorhanden.

Intelligente Steckdosen und Strommessgeräte sind für die Wieland-Spezialstecker geeignet, aber leider nicht verfügbar. Sie haben aber die Möglichkeit eine kleine Elektronik in die Steckdose einzubauen und dann können Sie die Daten auch erfassen. Mit Hilfe der Elektronik wird der Stromfluss gemessen und per Bluetooth oder WLAN entweder an den Router oder das Smartphone gesendet.

Nutzen Sie den örtlichen Recyclinghof oder den Verkäufer, wenn das Solarmodul und der Wechselrichter ausgedient haben und entsorgt werden sollen.

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Die Checkliste für den Kauf eines Stecker-Solargeräts

Die Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt worauf Sie achten müssen und wie Sie vorgehen.

  • Sind die örtlichen Gegebenheiten passend für den Anschluss des Stecker-Solargerätes?
  • Sind Steckdose, Stromkreis und Montageort auf dem neusten Stand?
  • Fragen Sie, ob Vermieter oder Eigentümer mit dem Einbau einverstanden sind.
  • Sie haben das passende Angebot gefunden und es stimmt alles? (Preis, Leistung, Technik, Montage, Lieferung, Anschluss und DGS-Standard)
  • Um die Leistung zu kontrollieren haben Sie auch an das Monitoring gedacht?
  • Sie haben Fachleute an der Hand, wenn es zu Schwierigkeiten oder Zweifel kommt?
  • Anmeldung und nötiger Zählertausch sind klar?
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Stecker-Solargerät

1. Wie viel Solarstrom darf mit dem Stecker-Solargerät erzeugt werden?

Sie können so viel Strom erzeugen, wie die Leistung des Geräts schafft, aber denken Sie daran, dass Sie viel des selbst produzierten Stroms selber nutzen.

2. Was kostet ein Stecker-Solargerät?

Ein kleines Stecker-Solargerät für die Terrasse oder den Balkon können Sie schon für 150 Euro kaufen, aber achten Sie immer auf die Sicherheitsstandards.

3. Wo kann ich ein Stecker-Solargerät kaufen?

Sie können das Stecker-Solargerät im Photovoltaikfachgeschäft erwerben, aber die Auswahl ist leider begrenzt. Deutlich mehr Auswahl liefert der Onlinehandel.

4. Reicht ein Solarmodul bei einem Stecker-Solargerät aus?

Heutzutage gibt es Sets, die aus zwei bis vier Solarmodulen bestehen. In der Regel sollten Sie mindestens zwei Module anbringen, damit Sie ausreichend Strom für den Haus produzieren können.

5. Darf ich als Wohnungseigentümer ein Stecker-Solargerät anbringen?

Wenn Sie der Eigentümer der Wohnung sind, dann dürfen Sie ein Stecker-Solargerät ohne Schwierigkeiten anbringen.

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Fazit

Erneuerbare Energie ist das neue Stichwort und immer mehr Eigentümer setzen auf die Solarenergie. Aber auch Mieter können ihren eigenen Strom produzieren und dazu bieten sich die Stecker-Solargeräte an, die auf dem Balkon oder der Terrasse Platz finden. Preislich liegen die kleinen Mini-Anlagen zwischen 150 und 500 Euro und können eine Ersparnis von knapp 60 Euro im Jahr bringen (2-Personen-Haushalt).

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Solarstromanlage: Garantie- und Versicherungsbedingungen genau lesen und immer schriftlich aushändigen lassen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/solarstromanlage-garantie-und-versicherungsbedingungen-genau-lesen-und-immer-schriftlich-aushaendigen-lassen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/solarstromanlage-garantie-und-versicherungsbedingungen-genau-lesen-und-immer-schriftlich-aushaendigen-lassen/#respond Tue, 13 Apr 2021 10:41:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62822 Der Kauf einer Photovoltaikanlage ist eine Entscheidung für eine lange Zeit und zudem ist eine solche Anlage sehr kostenintensiv. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die Qualitätsstandards und auf das Gütesiegel, denn ansonsten kommt es

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Der Kauf einer Photovoltaikanlage ist eine Entscheidung für eine lange Zeit und zudem ist eine solche Anlage sehr kostenintensiv. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die Qualitätsstandards und auf das Gütesiegel, denn ansonsten kommt es zu Problemen mit der Garantie. Auch das Thema Versicherungen sollten Sie genau überdenken, aber auch im Kleingedruckten können sich Stolpersteine befinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Photovoltaikanlage haben Sie eine Gewährleistungspflicht von zwei bis fünf Jahren und die Unterscheidung hängt von der jeweiligen Einbausituation ab.
  • Freiwillige Garantien sind heute keine Seltenheit, denn viele Hersteller geben diese Garantien, aber wichtig ist immer was im Kleingedruckten steht.
  • Die Photovoltaikanlagen lassen sich in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen oder mit Hilfe einer speziellen Photovoltaikversicherung absichern.

Zwei oder fünf Jahre Gewährleistung bei Photovoltaikanlagen

Wie jede andere Ware auch müssen die Photovoltaikmodule und der Batteriespeicher fehlerfrei sein, wenn Sie den Kauf abschließen.

Die Gewährleistungsfrist für diese Produkte liegt inzwischen zwischen zwei und fünf Jahren. Sie wird aber im Einzelfall durch die Einbausituation festgelegt. Das bedeutet z.B., dass der Verkäufer innerhalb dieser Frist für Sachmängel haften muss. Leider ist rechtlich nicht festgelegt, welche Frist wirklich gilt. Daher sollten Sie auf jeden Fall nach zwei Jahren eine Anlagenkontrolle durchführen. Prüfen Sie außerdem, ob die Anlage die volle Leistungsfähigkeit hat, ohne Mängel installiert ist und die versprochenen Erträge erzielt.

Zudem haben Sie ein Recht auf ein Produkt ohne Mängel. Dabei spielt die Frist erst einmal keine Rolle, denn nach der Übergabe und der Inbetriebnahme muss die Photovoltaikanlage funktionieren. Der Verkäufer steht stattdessen dafür gerade. Dies ist in den meisten Fällen das Unternehmen, welches die Anlage und alle Geräte installiert hat.

Wichtig:

Sie haben das Recht eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung zu verlangen, wenn die Anlage zu streiken beginnt. In beiden Fällen muss der Verkäufer alle anfallenden Kosten tragen und dazu gehören nicht nur die Materialien und die Arbeitsleistung, sondern auch der Transport.

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Seien Sie bei den Garantiebedingungen vorsichtig

Die meisten Garantien räumt der Hersteller freiwillig ein und das steht komplett zum Gegensatz zu den verbrieften Gewährleistungsrechten.

Die freiwilligen Garantien räumen die Hersteller weitgehend selbst ein und die Bedingungen werden ebenfalls von ihnen festgelegt. Allerdings gelten zum Schutz des Verbrauchers auch in der Hinsicht Grenzen und das gilt für den Solarstromspeicher und den Wechselrichter, aber auch für die Solarmodule und die anderen Anlagekomponenten. Bei diesen Einzelteilen besteht die Möglichkeit, dass die Lebensdauern kurz sind und dann ist es wichtig, dass Garantieleistungen und ein zugesicherter Service vorhanden ist.

Verlangen Sie immer eine schriftliche Urkunde in der alle exakten Garantiebedingungen nachzulesen sind, denn gerade die Module, der Speicher und der Wechselrichter sind bei der Anlage sehr wichtig. Überprüfen Sie die Angaben des Garantiegebers sehr genau und achten Sie auch auf die Dauer und den Inhalt der Garantie.

Achtung:

Auf die Batteriespeicher gab es bisher eine Zweitersatz-Garantie und diese war 10 Jahre gültig und bei einer Inanspruchnahme wurde nicht der tatsächliche Kaufpreis der Garantie erstattet, sondern der tatsächliche Zeitwert. Diese Garantie war eine Voraussetzung für die Förderungen, aber diese sind 2018 ausgelaufen. Mittlerweile gibt es die sogenannten Vollgarantien und diese gehen über den Zeitwert der einzelnen Komponenten hinaus. Im Grunde gibt es die Produkt- und die Leistungsgarantie.

Bei der Produktgarantie handelt es sich in der Regel um Fehler beim Material und bei der Leistungsgarantie kommt es auf die Kapazität der Batterie an. Achten Sie also immer genau darauf, worauf die Garantie sich tatsächlich bezieht.

Der Umfang der Garantieleistungen ist meist recht unterschiedlich, denn einige Hersteller setzen bei dem Anlagen auf eine Kombination von verschiedenen Herstellern und für jedes Gerät gilt eine andere Garantie. Im besten Fall bekommen Sie eine Garantie für alle Komponenten.

Im Kleingedruckten sind Stolpersteine zu finden

Heute geben viele Hersteller freiwillige Produktgarantien auf Material- und Verarbeitungsfehler und diese sind bis zu 10 Jahren gültig.

Dazu versprechen einige Unternehmen, dass die Solarmodule eine garantierte Leistung aufweisen und dafür geben sie eine Garantie von bis zu 30 Jahren. Allerdings weisen die Module Leistungstoleranzen auf und das hängt auch an der Herstellung, so dass Sie überprüfen sollten, für welchen Zeitraum die Garantie gilt.

Im Kleingedruckten finden Sie in der Regel große Stolpersteine und das sorgt für Schwierigkeiten, wenn Sie bei abfallender Leistung Ihre Ansprüche durchsetzen möchten:

  • Einige Hersteller schließen eine Garantieleistung bei Nachlässigkeit aus und das ist nicht erlaubt, denn meist gibt es keine genauen Angaben dazu. Manchmal räumen sie auch eine zweiwöchige Frist ein und nur innerhalb dieser Zeit ist der Mangel zu melden.
  • Es gibt sogar Kleingedrucktes, in denen eine sechsmonatige Frist für eine Klage besteht und auch Gerichtsorte wie New York oder Madrid sind unzulässig.
  • Einen großen Teil oder manchmal sogar den ganzen Teil der Kosten wälzen die Unternehmen auch gern auf die Kunden ab.

Aber man muss auch sagen, dass es auf dem Markt mittlerweile auch einige Unternehmen gibt, die in Sachen Garantien deutlich verbraucherfreundlicher sind.

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Ansprechpartner bei Garantieleistungen

Der erste Ansprechpartner im Fall einer Garantieleistung ist immer der Garantiegeber und er steht in den Garantiebedingungen.

In den meisten Fällen handelt es sich um den Hersteller und in den Unterlagen finden Sie alle Informationen zu dem Garantiegeber, so dass Sie sich jederzeit an ihn wenden können. Adresse, Telefonnummer, Fax- und E-Mail-Adresse sollten vorhanden sein. Zudem ist wichtig, dass ein Verweis auf den Verkäufer unzulässig ist. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn der Verbraucher die Wahl zwischen dem Garantiegeber und dem Verkäufer hat.

Mindestschutz muss bei den PH-Anlagen sein

Es gibt auch in der heutigen Zeit keine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen, aber einige Schäden können mitunter sehr teuer werden.

Aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie die Anlage absichern. Dafür können Sie die Photovoltaikanlage in die Wohngebäudeversicherung oder Elementarschadenversicherung aufnehmen lassen. Aber es gibt auch spezielle Photovoltaikversicherungen. Diese sind sehr teuer und lohnen sich in der Regel nur bei den großen Anlagen mit mindestens 10 Kilowatt Leistung und mehr.

Setzen Sie auf eine spezielle Anlagenversicherung, wenn Sie die Photovoltaikanlage mit Hilfe einer Finanzierung erstanden haben. Das macht gerade in der Anfangszeit viel Sinn und in der Regel ist eine solche Versicherung auch vorgeschrieben.

In der Police sollten Sie die folgenden Schäden abdecken lassen:

  • Diebstahl
  • Wasser
  • Frost
  • Sturm
  • Hagel
  • Elementargefahren (Schneedruck, Lawinen)
  • Ertragsausfall
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Überspannung durch einen Blitz
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss
  • grobe Fahrlässigkeit bis mind. 2.500 Euro
  • Tierbisse bis mind. 1.000 Euro

Achtung:

Bei Ihrem Vertragsentwurf sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, welche Schäden nicht erfasst oder sogar komplett ausgeschlossen sind. Melden Sie der Versicherung immer zuerst die Installation und das vor Arbeitsbeginn, denn es gibt Versicherungen, die eine solche Installation mit einer anzeigenpflichtigen Gefahrenerhöhung betrachten. Wenn Sie die Police schon vor der Lieferung und der Montage abgeschlossen haben, dann ist auch die Installationsphase mitversichert.

Sie haften für den Schaden, wenn er Ursache bei einem Schaden bei dritten Parteien ist. Das bedeutet, wenn ein Feuer auf das Nachbardach übergreift oder das Solarmodul vom Dach gerissen wurde und auf ein Auto fällt, dann haften Sie als Betreiber. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob die Anlagen auch in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist und lassen Sie sich eine Bestätigung der Versicherung schicken. Als Alternative können Sie die Photovoltaikanlage auch über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern lassen.

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FAQs zum Thema Garantie- und Versicherungsbedingungen bei Photovoltaikanlagen

1. Ein Solarmodul hat sich gelöst und hat ein Loch in das Garagendach des Nachbars gerissen – wer kommt dafür auf?

Sie sind der Betreiber der Photovoltaikanlage und somit kommen Sie auch für den entstandenen Schaden beim Nachbarn auf.

2. Wann tritt die Wohngebäudeversicherung bei der Photovoltaikanlage ein?

Die Wohngebäudeversicherung tritt nur ein, wenn die Photovoltaikanlage inbegriffen ist. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung schicken.

3. Wie lange habe ich eine Garantie auf die Photovoltaikanlage?

Die Garantiezeit für Photovoltaikanlagen liegt zwischen zwei und fünf Jahren, aber es kommt auf die Einbausituation im Einzelfall an.

4. Wie lange hält der Wechselrichter einer Photovoltaikanlage?

Die Lebensdauer eines Wechselrichters liegt bei knapp 20 Jahren, aber es kann auch vorkommen, dass er deutlich länger arbeitet.

5. Was bedeutet Produktgarantie bei den Photovoltaikanlagen?

Bei der Produktgarantie handelt es sich um eine freiwillige Garantieleistung, die meist vom Hersteller oder Verkäufer gewährt wird.

Symbolbild Richter Gericht
Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Fazit

Eine Photovoltaikanlage kostet eine Menge Geld und da ist es nicht verwunderlich, dass eine Absicherung notwendig ist. Grundsätzlich liegt die Garantie bei den Photovoltaikanlagen zwischen zwei und fünf Jahren, aber es gibt auch freiwillige Garantien vom Hersteller oder dem Verkäufer. Achten Sie immer darauf, dass die Garantiebedingungen und der Garantiezeitraum schriftlich festgehalten sind.

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