Der Beitrag Abzocke beim Gebrauchtwagen-Kauf: Diese Tricks sollten Sie kennen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wenn Sie sich für ein Gebrauchtfahrzeug interessieren, muss Ihnen klar sein, dass damit immer ein gewisses Risiko einhergeht. Schließlich lässt sich selbst bei bestens nachvollziehbarer Historie durch ein lückenlos ausgefülltes Scheckheft nie gänzlich verifizieren, wie sorgsam der oder die Vorbesitzer mit dem Auto umgingen. Schließlich ist in der Regel weder der Händler noch eine Ihnen bekannte Person mit dem Auto gefahren.
Kaufen Sie das Fahrzeug von privat, im Idealfall von einer Ihnen mindestens weitläufig bekannten Person, ist das Risiko überschaubar. Auch bei seriösen und großen Autohäusern müssen Sie oft keine Angst vor Betrug am Gebrauchtwagen haben. Allerdings gibt es immer wieder einige dubiose Händler, die Ihr Fachwissen nicht gerade zum Vorteil der Kunden nutzen. Deshalb muss das günstigste Angebot nicht zwingend auch das Beste sein. Auf die folgenden Tricks und Fallen sollten Sie beim Kauf eines Gebrauchten in jedem Fall achten.
Die Laufleistung ist ein wichtiges Kriterium der Preisgestaltung. Je niedriger sie ausfällt, desto höher der Verkaufspreis für ein ansonsten gleiches Fahrzeug. Wie der Kilometerzähler manipuliert werden kann, hängt vom technischen Aufbau ab:
So können Sie sich vor Tachomanipulation schützen
Dass der Tacho selbst manipuliert wurde, lässt sich nicht erkennen. Sie können lediglich auf zum Kilometerstand unpassende Faktoren achten. Vor allem:
Tipp: Der Kilometerstand wird zudem im Fahrzeugsteuergerät festgehalten. Zwar kann er dort auch manipuliert werden, das wird jedoch deutlich seltener gemacht, weil es in der Regel genügt, den „sichtbaren“ Kilometerstand zu justieren. Werkstätten, dazu auch Prüforganisationen, können das Steuergerät auslesen. Stimmt die dortige Laufleistung nicht mit dem Tacho überein, sollten Sie dieses Fahrzeug nicht nehmen.
Aus gewährleistungsrechtlicher Sicht gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen von Fahrzeugen – erstere müssen eine mindestens einjährige Gewährleistung auf Mängel geben; eine schon seit einigen Jahren bestehende EU-Vorgabe. Für Privatverkäufe hingegen besteht diese Pflicht nicht.
Um diese Vorgabe zu umgehen, offerieren Händler ein Fahrzeug als „Verkauf im Kundenauftrag“. Das heißt, es wird Interessenten suggeriert, dass ein Privatbesitzer der eigentliche Verkäufer wäre und der Händler nur seine Räumlichkeiten und Werbereichweite zur Verfügung stellt und die Verkaufsabwicklung übernimmt. Häufig wird mit einem sehr alten Vorbesitzer argumentiert, manchmal auch mit Todesfällen und Erben, die einen Teil der Arbeit ausgelagert haben.
So können Sie sich schützen
Dieses Vorgehen ist dann ein schlechter Trick, wenn in den Vertragsunterlagen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Dann möchte sich der Händler meist nur vor seiner Gewährleistungspflicht drücken – weil er womöglich weiß, dass mit diesem Fahrzeug etwas nicht stimmt.
Ein guter Rat ist in diesem Fall, das Fahrzeug nicht zu kaufen; nur dies schützt wirklich zuverlässig vor einem Fehlkauf, da sich anbahnende Schäden meist nur durch ausgesprochene KFZ-Profis erkennbar sind.
Dieser Trick kommt vor allem in Marken-Autohäusern und bei großen freien Gebrauchtwagenhändlern vor. Diese arbeiten sehr häufig mit Banken zusammen – bei den Autohäusern oftmals mit einer konzern- bzw. werkseigenen Bank, bei den Händlern hingegen mit regulären Geld- und Kreditinstituten.
Dem Kunden wird direkt beim Kauf ermöglicht, die Finanzierung ebenfalls über den Händler laufen zu lassen. Natürlich ist das komfortabel, so können alle Unterlagen in einem Zug bearbeitet werden. Was jedoch verschwiegen wird: Der Verkäufer bekommt dafür in der Regel durch das Kreditinstitut eine Provision. Bezahlt wird diese manchmal durch den Kunden, dieser zahlt für die Finanzierung dann mehr als für einen Auto-Kredit in dieser Höhe üblich wäre. Zudem ist ein Vergleich der Angebote am Markt bei einer Händlerfinanzierung kaum möglich.
So können Sie sich schützen
Händlerfinanzierungen sind nicht zwangsläufig eine schlechtere Option, deshalb gilt es, sich möglichst umfassend zu informieren. Sinnvoll ist es, bereits vor dem Kauf die möglichen Optionen und Rahmenbedingungen für einen Kredit zu recherchieren und abzuwägen. Stellen Sie Kreditvergleiche für die nötige Kaufsumme an, notieren Sie sich Zinssätze, besonders die Effektivzinsen. Damit können Sie beim Händlerkredit aufdecken, ob er günstig oder teuer ist – und im Zweifelsfall einfach den Kredit woanders aufnehmen.
Tipp: Wenn sie durch eine Fremdfinanzierung die Kaufsumme auf einmal zahlen (wird oft auch bei bargeldlosen Zahlungsmethoden fälschlich als „Barzahlung“ bezeichnet), sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung einen Barzahler-Rabatt aushandeln. Bis zu fünf Prozent dürfen Sie dabei durchaus erwarten. Damit kann ein Dritt-Kredit oftmals auch einen eigentlich zinsgünstigeren Händlerkredit unterbieten.
Ausfallerscheinungen bei einem Fahrzeug zeigen sich oft dort zuerst, wo die meiste Technik liegt: im Motorraum. Allein am Motor selbst gibt es zahllose Dichtungen und Anbauteile, die leck schlagen können. Deutlich sichtbar wird dies durch:
Der Trick: Nicht nur das Fahrzeugäußere und der Fahrgastraum werden für die Verkaufspräsentation aufbereitet, auch der Motorraum und die Fahrzeugunterseite werden mit Kaltreinigungsmittel und Hochdruckreiniger behandelt, sodass sie „wie neu“ wirken.
So können Sie sich schützen
Grundsätzlich deutet ein sauberer Motorraum nicht immer auf Täuschungsversuche hin, oft sind nur überambitionierte Händler der Grund. Aber: Tricksende Verkäufer bauen darauf, dass die meisten Interessenten vor der Probefahrt das Auto nur optisch begutachten. Denn wenn Sie eine Probefahrt absolvieren, werden lecke Dichtungen auch weiterhin Flüssigkeiten durchlassen, besonders Öl.
Bei einem grundgereinigten Motorraum sollten Sie sich deshalb die Mühe machen, nach der Probefahrt abermals alles gründlich in Augenschein zu nehmen. Auf einem sauberen Triebwerk zeigen sich Leckagen besonders gut.
Tipp: Wenn sich in einem sauberen Motorraum frische Wartungszettel befinden, sollten Sie deren Daten mit dem Scheckheft vergleichen. Seriöse Händler, die bloß beim Reinigen überambitioniert sind, bringen hinterher neue Zettel mit den korrekten Daten an.
Es ist eigentlich unvorstellbar und dennoch jederzeit möglich. Sie sitzen in Ihrem Auto und können dieses nicht mehr selbst steuern. Das Fahrzeug wurde von einem Kriminellen übernommen, der die volle Gewalt darüber hat. Bei neueren
Ein psychologischer Trick: Das Andeuten von Dringlichkeit erzeugt in unserem Gehirn oft gesteigerte Begehrlichkeit und schaltet gleichzeitig die Sorgfalt außer Kraft. Gern machen Händler deshalb Druck mit Sätzen wie diesen:
Kurzum: Ihnen wird suggeriert, dass Sie schnell zuschlagen müssen, um sich dieses Angebot nicht entgehen zu lassen.
So können Sie sich schützen
Grundsätzlich sollten Sie immer hellhörig werden, wenn ein Händler offensichtlich oder auch unterschwellig versucht, Druck aufzubauen. Das ist zumindest ein sehr schlechter Stil, der nicht gerade für den Verkäufer spricht.
Dabei gilt als wichtigste Regel: Lassen Sie sich nie unter Druck setzen. Sie sind der Kunde, der Verkäufer ist auf Sie und Ihr Geld angewiesen, nicht umgekehrt. Es gibt keinen Grund, dem Verkäufer einen Gefallen zu tun, indem Sie sich unnötig kurzfassen.
Ein echtes Ausschlusskriterium sollte Druck immer dann werden, wenn der Verkäufer Sie damit offensichtlich dazu bringen möchte, weniger Sorgfalt bei der Inaugenscheinnahme und der Probefahrt walten zu lassen. Auch dann sollten Sie von diesem Fahrzeug (und dem Händler) besser Abstand nehmen.
Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen Trick, die Gewährleistungspflicht zu unterlaufen. Besonders häufig ist das bei Gebrauchtwagen aus den unteren bis untersten Preisbereichen der Fall – Fahrzeuge mit hoher Laufleistung und insgesamt schlechterem Zustand. Üblich ist es, das Auto als „Bastlerfahrzeug (ohne Garantie/Gewährleistung)“ oder „an/für Bastler“ zu offerieren. Seltener, aber ebenfalls üblich sind sogar Bezeichnungen wie „Schrottfahrzeug“.
So können Sie sich schützen
Grundsätzlich unterscheidet die Rechtsprechung zwei Fälle der Verwendung solcher Begriffe:
Wird der Wagen explizit als Schrottfahrzeug angeboten, orientiert sich alles am Preis – ist es ein Schrottfahrzeug, darf der Verkaufspreis auch nur dem Schrottwert entsprechen.
Hier benötigen Sie dementsprechend Fingerspitzengefühl: Wenn das Fahrzeug keine größeren Schäden hat, Sie damit sogar eine Probefahrt machen können, handelt es sich möglicherweise um eine nicht erlaubte Bezeichnung. Zwar können Sie dieses Auto dann kaufen, durch den „Verkauf als Bastlerfahrzeug“ kann sich der Händler nicht der Gewährleistungspflicht entziehen. Dennoch sollten Sie im Höchstmaß kritisch sein, da ein solches Verhalten grundsätzlichen Anlass zu Misstrauen gegenüber dem Händler liefert.
Für einen Verbraucher ist der Kauf eines neuen Gebrauchtwagens zum ziemlichen Reinfall geworden. Am Ende verlor er nicht nur sein Geld, sondern auch noch das neu erworbene Auto. Wie Sie sich vor derartigen Betrug schützen
Prinzipiell handelt es sich hierbei nicht mehr um einen Trick, sondern einen handfesten Fall von Betrug. Ausgangspunkt ist praktisch ausschließlich das Internet und hier die einschlägigen Gebrauchtwagenplattformen. Meist geht es um besonders attraktive Fahrzeuge – etwa Oldtimer oder aktuelle Modelle aus höheren Preis- und Prestige-Regionen.
Der Betrugsversuch besteht darin, dass das Fahrzeug praktisch immer im Ausland steht, meist mit einer deutschen Zulassung. Dazu werden schlüssig klingende Gründe geliefert. Beim Kontakt wird dem Interessenten dann angeboten, er könne das Auto zur Vermeidung des weiten Weges auch an einen näher gelegenen Ort liefern lassen. Dafür soll er eine (oft verführerisch geringe) Transportkostenpauschale im Vorfeld überweisen. Alternativ findet der Transport vor die Haustür über eine Spedition als Treuhänder statt. Häufig wird diese damit erklärt, dass der Verkäufer in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht hätte.
Damit ist dann das Geld weg – denn zu einer Kaufabwicklung kommt es nicht mehr. Die Betrüger wiederholen die Masche mit einem neuen Inserat, neuen Fahrzeugfotos (meist irgendwo aus dem Internet von echten Inseraten gestohlen) und legen ihren Köder erneut aus.
So können Sie sich schützen
Damit dieser Betrug funktioniert, muss der Interessent sich sehr blauäugig verhalten. Folgende Schutzmaßnahmen sollten Sie deshalb immer berücksichtigen:
Wenn Ihnen bei einem dieser drei Punkte etwas auffällig vorkommt, sollten Sie einfach ablehnen – übersenden Sie keinesfalls vorab Geld!
Tipp: Kommt Ihnen ein derartiger Fall unter, sollten Sie auf jeden Fall einen Screenshot des Inserats erstellen und diesen zusammen mit dem Verkaufs-Link, dem bisherigen Nachrichtenkontakt (ebenfalls als Screenshots) und den Kontaktdaten an die Verkaufsplattform senden. Zudem können Sie derartige Fälle über unsere Kategorie für Betrugsmeldungen melden. Wir warnen beispielsweise vor unseriösen Speditionen und Treuhändern.
Wenn ein Motor betriebswarm ist, dann befindet er sich in einem optimalen Zustand. Zahllose Bauteile haben sich dann auf das richtige Maß ausgedehnt, es besteht ein optimales Verhältnis zwischen maximaler Abdichtung und geringstmöglicher Reibung – nicht nur, aber speziell bei den Kolbenringen und den Ventilen, die die Zylinder des Motors nach unten und oben abdichten.
Genau diese Ausdehnung kann jedoch auch Fehler kaschieren: Damit Motoren lange halten, müssen die sich ausdehnenden Teile im betriebswarmen Zustand ein gewisses Spektrum abdecken, um sowohl im neuen wie verschlissenen Zustand noch ordnungsgemäß zu funktionieren. Nur im kalten Zustand zeigt sich dann der Verschleiß:
Kurz: Viele Alters- und Verschleißerscheinungen eines Verbrennungsmotors zeigen sich nur direkt nach einem Kaltstart und verschwinden mit zunehmender Erwärmung zusehends. Das nutzen manche Händler aus: Vor einem Vorführtermin fahren sie einige Kilometer mit dem Wagen oder lassen ihn alternativ im Stand warmlaufen. Kurz bevor der Kunde eintreffen soll, wird das Fahrzeug wieder abgeschaltet.
So können Sie sich schützen
Grundsätzlich sollten Sie schon bei der Anbahnung der Besichtigung darauf bestehen, dass das Fahrzeug kalt sein soll. Beim Termin sollten Sie zudem folgendes prüfen:
Wenn das Auto bereits warm ist, ist das zumindest ein schwerwiegender Verdachtsmoment. Insbesondere bei einem professionellen Händler dürfen Sie davon ausgehen, dass er sehr wohl weiß, welche Auswirkungen die Temperatur haben kann. Zumindest sollten Sie um einen Folgetermin bitten, um auch das Kaltstartverhalten zu überprüfen – allerdings nur, wenn das Auto ansonsten unauffällig ist. Ein warmer Motor in Verbindung mit Verschleiß, Anzeichen für Tachomanipulation und dergleichen sollte für sie ein totales Ausschlusskriterium sein.
Mit solchen und ähnlich lautenden Sätzen in den Vertragsunterlagen versuchen Händler ebenfalls das Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. Sie zielen konkret darauf ab, dass Paragraph 442 BGB Sachmängelhaftung ausschließt, wenn der Käufer diese Mängel hätte im Vorfeld sehen können.
So können Sie sich schützen
In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen arglistigen Täuschungsversuch Ihnen gegenüber. Damit möchte der Händler sich höchstwahrscheinlich von der Haftung für Schäden freimachen, die ihm zwar bekannt sind, die Sie aber als Laie nicht erkennen können. Prinzipiell haben Sie jedoch das Recht an Ihrer Seite: Wirksam ist die Formulierung nur zwischen gleichwertigen Vertragspartnern, also zwischen zwei Autohändlern, zwischen Händler und gewerblichem Kunden oder Privatverkäufer und -käufer.
Doch auch wenn die Klausel somit in der Praxis unwirksam sein wird, bleibt es ein Täuschungsversuch gegen Sie. Die Empfehlung lautet, einen neuen Händler zu finden.
Viele tricksende Händler zielen darauf ab, dass Interessenten Laien sind, die sich nicht tiefer mit der Kfz-Materie auskennen. Dementsprechend nutzen sie diverse Tricks, mit denen preismindernde oder gar Verkaufskritische Tatsachen am Fahrzeug überdeckt werden. Dazu gehören:
Allerdings sind die möglichen Tricks noch wesentlich zahlreicher. Leider werden einige davon durch die steigende Komplexität und Digitalisierung von PKWs auch immer einfacher möglich.
So können Sie sich schützen
Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, zu einer Besichtigung bzw. Probefahrt jemanden mitzunehmen, der dank beruflicher Erfahrung versiert mit Fahrzeugen ist, sollten Sie unbedingt die Option wahrnehmen, das Fahrzeug im Rahmen der Probefahrt unter die Lupe nehmen zu lassen. Das geht in einer vertrauenswürdigen Werkstatt, bei einer Prüfstelle oder dem ADAC.
Diesen Tipp sollten sie dabei grundsätzlich beherzigen, nicht nur dann, wenn der Gebrauchte Sie fünfstellige Beträge kosten würde. Zeigt sich ein Händler unwillig, eine derartige Überprüfung zu akzeptieren oder möchte er sie nur im eigenen Haus durch eigenes Personal erlauben, sollten Sie skeptisch sein – ein seriöser Händler mit einem tauglichen Gebrauchtfahrzeug hat nichts zu verbergen.
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Das gilt auch und in besonderem Maße beim Gebrauchtwagenkauf. Denn auch wenn die Mehrheit der Händler ehrlicher Natur sind, so gibt es doch auch einige, die zu einem mehr oder weniger großen Grad zu ihren Gunsten tricksen. Egal wie gravierend das auch ist, Tricks zugunsten des Händlers sind meist zuungunsten des Käufers. Daher sollten Sie auch immer die Augen offenhalten und im Zweifelsfall einfach ablehnen – die wenigsten Gebrauchten auf dem Markt sind schließlich Unikate.
In einem weiteren Artikel erklären wir Ihnen, was Sie bei einer Probefahrt unbedingt beachten sollen und wer im Falle eines Unfalls haften muss.
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]]>Der Beitrag Car-Hacking: Werden unsere Autos bald von Kriminellen gesteuert? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Hackerangriffe sind am Arbeitsplatz oder dem heimischen Computer längst keine Seltenheit mehr. Mittlerweile können wir weltweite Hackerangriffe bereits in Echtzeit verfolgen. Der Schaden ist häufig sehr groß, wenn die Cyberkriminellen erfolgreich sind. Doch was bisher auf den Computer oder das Smartphone beschränkt war, könnte zukünftig auf andere Geräte ausgedehnt werden. So sind schon seit Längerem Webcams oder Hausgeräte mit Internetanschluss in das Visier von Kriminellen geraten. Zukünftig könnten diese es auch auf Autos abgesehen haben.
Beim sogenannten Car-Hacking wird ähnlich wie am Computer die Software des Fahrzeuges manipuliert. Vor allem neue Fahrzeuge sind heute ständig mit dem Internet verbunden. Moderne Fahrzeuge bieten heute zahlreiche Eingangstore für Hacker, die über Schnittstellen an die Steuerung gelangen und diese manipulieren könnten. Viele Fahrzeuge können heute über das Internet verfolgt werden. Wer da in einem Oldtimer unterwegs ist, ist auf der sicheren Seite. Moderne Fahrzeuge könnten von Hackern übernommen und über das Internet ferngesteuert werden. Der mögliche Schaden dürfte weit größer als im PC-Bereich sein, schließlich kann dieser Car-Hacking Menschenleben kosten.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?In unserer Verbraucherwelt finden Sie weitere Tipps und News zu alltäglichen Fragestellungen. Außerdem finden Sie bei uns zahlreiche kostenlose Ratgeber. Mit unseren Gratis-Anleitungen schützen Sie Ihre Privatsphäre und sorgen für mehr Sicherheit im Internet.
Nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um mit unseren Lesern über das Thema zu diskutieren. Gerne können Sie uns über die Kommentare auch Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.
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]]>Der Beitrag nextcartrans.com: Wie seriös ist der Onlinehändler für Fahrzeuge? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger.
Aktuell sorgt der Onlineshop nextcartrans.com für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.
Leider werden seit Jahren ahnungslose Verbraucher beim Kauf von Gebrauchtwagen oder Baumaschinen abgezockt. Die Masche ist dabei immer ähnlich. Es geht um Vorkasse und angebliche Speditionen, die Ihnen das Fahrzeug liefern sollen. Sobald Sie jedoch bezahlt haben, bricht der Kontakt ab. Das Vorgehen auf nextcartrans.com ist ähnlich und unserem Faktencheck können Sie entnehmen, warum Sie hier nicht einkaufen sollten.
Ganz ungefährlich ist der Einkauf in einem Fakeshop nicht. Denn unabhängig von dem verlorenen Geld geben Sie dem Onlineshop-Betreiber auch jede Menge persönliche Daten. Wir erklären ausführlich, welche Risiken, Probleme und Folgen der Einkauf in einem Fakeshop mit sich bringen kann.
Da Sie bei nextcartrans.com keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für nextcartrans.com verantwortlich ist.
Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach
Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.
Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf nextcartrans.com eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind.
Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.
Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.
Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.
Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeige von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.
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]]>Der Beitrag Gebrauchtwagen: Unfall bei Probefahrt – Wer bezahlt den Schaden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Auto von einem Händler oder von privat erwerben. Eine Probefahrt gehört auf jeden Fall dazu. Schließlich möchten Sie nicht nur nach der Beschreibung des Verkäufers kaufen, sondern sich selbst ein Bild vom Fahrgefühl machen. Häufig finden Probefahrten ganz unkompliziert statt. Bei privaten Fahrzeugverkäufen fährt der Verkäufer in der Regel ohnehin mit.
Die wenigsten Käufer und Verkäufer machen sich über einen möglichen Unfall Gedanken. Doch dieser ist schneller passiert als gedacht. Denn der Interessent fährt in der Regel ein ihm unbekanntes Auto. Bei der Begutachtung von Armaturenbrett und Co. ist der Fahrer schnell abgelenkt und es kann zu einem Unfall kommen. Schnell stellt sich dann die Frage, welche Kosten anfallen und wer diese zu tragen hat.
Da bei jeder Testfahrt, wie bei jeder normalen Fahrt auch, ein Unfall passieren kann, sollten Sie sich darüber im Vorfeld Gedanken machen. Zu empfehlen ist der Abschluss eines Probefahrt-Vertrages. Händler schließen derartige Vereinbarungen oft schon im eigenen Interesse ab. Doch bei privaten Verkäufen wird das gern eingespart. Schließlich sitzt der Verkäufer in der Regel mit im PKW.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Fahrer für alle verschuldeten Unfälle verantwortlich ist und für den Schaden haften muss. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie als Probefahrer nun alles aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Vielmehr sind Sie als Testfahrer in der Regel über die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters versichert. Doch genau an dieser Stelle sind einige Fallen versteckt, weshalb Käufer und Verkäufer unbedingt einen Probefahrt-Vertrag abschließen sollten. Dann gibt es im Nachhinein keine Unklarheiten.
Was eigentlich klar ist, wird in der Praxis nur sehr selten gemacht. Der Verkäufer sollte sich von Antritt der Probefahrt in jedem Fall den Führerschein des potenziellen Käufers zeigen lassen. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Probefahrt kostenfrei ist. Ganz wichtig ist, dass im Vertrag festgehalten wird, wie das Fahrzeug versichert ist und welche Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls für den Testfahrer fällig wird.
Ein häufiger Streitpunkt ist auch die mögliche Rückstufung des Fahrzeughalters, wenn während der Probefahrt ein Unfall passiert und die Versicherung den Schaden reguliert. In der Vereinbarung zur Probefahrt sollte geregelt werden, wie damit umgegangen wird.
Tipp: Prüfen Sie als Verkäufer vor einer möglichen Probefahrt, ob fremde Fahrer zugelassen und versichert sind. Es gibt Versicherungsverträge, die nur einen bestimmten im Versicherungsvertrag benannten Fahrer zulassen oder Einschränkungen beim Alter des Fahrers vorsehen.
Den Inhalt einer Vereinbarung für die Probefahrt müssen Sie sich nicht selbst ausdenken. Vielmehr ist es nur wichtig, dass Sie vor Aushändigung des Autoschlüssels an einen Interessenten an den Abschluss des Vertrages denken. Lassen Sie sich in jedem Fall den Personalausweis und den Führerschein zeigen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass der Interessent Ihnen die richtigen Daten angibt. Eine Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Kraftfahrzeug können Sie hier beim ADAC herunterladen.
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Es war einmal… So könnte man die Erzählung über die ruhige Zeit in den Verkaufsportalen beginnen. Ja, ganz am Anfang gab es noch den seriösen Käufer und Verkäufer. Beide wurden sich einig und das Geschäft war abgeschlossen. Aber das hat sich schnell geändert. Heutzutage machen diese Verkaufsportale wie eBay Kleinanzeigen, mobile.de oder autoscout24.de oft Schlagzeilen mit dem Thema Betrug. Dabei trifft die Betreiber der Portale oft gar keine Schuld. Wie wir in der Vergangenheit schon mehrfach berichteten, tummeln sich auf eBay, Mobile.de und Co. viele Betrüger mit genau so vielen Betrugsmaschen.
Wir warnen beinahe täglich vor eBay Phishing E-Mails oder vor der Abzocke auf mobile.de und autoscout24.de mit einer fingierten Transportfirma. In diesen Fällen steht der Verkauf des angebotenen Artikels noch aus und die Betrüger wirken meist schriftlich auf ihre Opfer ein. Damit wollen sie die Verkäufer zum Überweisen von Geld bewegen. Diese Art des Betruges beinhaltet eine gewisse Distance zwischen dem Betrüger und seinem Opfer und baut dadurch kaum Druck beim Verkäufer auf.
Ganz anders läuft es in den Fällen ab, in denen unter anderem die Oldenburger Polizei ermittelt. Ein Fahrzeug wird durch einen Verkäufer bei eBay oder mobile.de inseriert und auch tatsächlich verkauft. Fahrzeug und Geld wechseln ganz legal den Besitzer. Tage nach dem Verkauf des Fahrzeuges erhält der Verkäufer einen Anruf. Am anderen Ende ist der vermeintliche Käufer oder ein angebliches Familienmitglied des Käufers. Im Gespräch zeigt der Anrufer Mängel am Fahrzeug an, die beim Kauf angeblich verschwiegen wurden. Bei dem Anrufer mit ausländischer Vorwahl handelt es sich aber nicht um den tatsächlichen Käufer.
Der Betrüger stellt am Telefon nun Forderungen. Mal ist es die Erstattung des gesamten Kaufpreises, mal die Reparatursumme für die Behebung des versteckten Schadens. Geht der Verkäufer nicht auf die Forderungen ein, verleihen die Kriminellen ihren Forderungen mit Drohungen Nachdruck. Dabei wird die Gesundheit und sogar das Leben des Verkäufers und seiner Familie bedroht. Auch das Hab und Gut wird bedroht. Hinzu kommt, dass die Betrüger regelrechten Telefon-Terror betreiben und immer wieder anrufen. Wer hier als Opfer keinen kühlen Kopf bewahrt, fällt auf die Masche herein und zahlt.
Immer häufiger werden Nutzer von Kleinanzeigenmärkten wie eBay Kleinanzeigen oder dem Facebook Marketplace mit Betrügern konfrontiert. Diese versuchen den Käufer per E-Mail außerhalb der jeweiligen Plattformen zu kontaktieren. Letztlich wollen die Betrüger Sie zum Versand der
Es sagt sich so leicht – einen kühlen Kopf bewahren. Aber das ist die einzige Möglichkeit, wie Sie sich und Ihr Geld schützen können. Sind Sie mit der Situation überfordert, was absolut verständlich ist, vertrauen Sie sich einem Familienmitglied oder einem guten Freund an. Beistand ist bei solch aggressiven Kriminellen immer wichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten heraus. Beenden Sie das Gespräch, indem Sie einfach auflegen.
Die Polizei rät in diesem Fall:
Durch den Anruf beim Käufer entlarven Sie die Betrüger. Dabei wird sich herausstellen, dass mit dem verkauften Fahrzeug alles in Ordnung ist. Als Nächstes sollten Sie unbedingt bei der Polizei eine Anzeige erstatten, da es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt.
Die Masche ist eigentlich denkbar einfach. Die Ganoven durchforsten die Anzeigenmärkte notieren sich die zu den Anzeigen angegebenen Telefonnummern von privaten Verkäufern. Anschließend warten Sie, bis die Anzeige gelöscht wird. Das ist vermutlich der Zeitpunkt, nachdem das Auto oder Motorrad verkauft wurde. Gegebenenfalls erfolgt vorher noch ein Kontrollanruf nach dem Motto „Steht Ihr PKW noch zum Verkauf?“. Wahrscheinlich erhalten die Betrüger dann die Auskunft, dass Sie das Fahrzeug verkauft haben.
Mit diesen Informationen erfolgt dann einige Tage später der bedrohliche Anruf. Vermeiden können Sie diese Situation letztlich ganz einfach, indem Sie in den Kleinanzeigen keine Telefonnummer angeben. Kommunizieren Sie zunächst nur über das Nachrichtensystem der Anzeigenportale. Geben Sie Ihre Telefonnummer nur an potenzielle Käufer heraus.
In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie Ihre Erfahrungen teilen. Schildern Sie uns und unseren Lesern den Ablauf des Gespräches. Möglicherweise haben Sie sogar noch die Telefonnummer des Betrügers zur Hand? Sie können uns natürlich auch eine E-Mail an [email protected] schicken.
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]]>Der Beitrag ADAC warnt: Keyless-Systeme – ein gefundenes Fressen für Autodiebe erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Zeiten, in denen Autodiebe die Scheibe eingeschlagen und die Zündung kurzgeschlossen haben, sind vorbei. Heutzutage geht es sogar noch einfacher, wie der ADAC herausgefunden hat. Besonders anfällig sind Keyless-Systeme oder auch Komfortschlüssel genannt.
Untersucht wurden Fahrzeuge bekannter Marken, die sich mit wenig Aufwand öffnen liesen, ohne das der Inhaber des Schlüssels in unmittelbare Nähe des Fahrzeugs war. Beispielsweise waren folgende mit Keyless-Schließsystem ausgestatteten Fahrzeuge von der Sicherheitslücke betroffen: Audi A4, Audi A5. Audi A6, BMW 318i, Citroen C4 Picaso, Ford Galaxy, Hyundai i10, Hyunday i30, Hyundai Santa Fé, Opel Astra, Renaul Clio, Skoda Octavia, Volvo V40, VW Golf 7 TSI/GTD, VW Tiguan oder VW Passat GTE. Die gesamte Liste des ADAC finden Sie an dieser Stelle.
Die Keyless-Systeme funktionieren folgendermaßen: Der Autobesitzer hat den Schlüssel beispielsweise in der Handtasche. Nähert er sich dem Wagen, erkennt das Auto den Schlüssel per Funk und öffnet sich, sobald der Türgriff berührt wird. Superpraktisch, nur leider auch superanfällig. Autodiebe können das Signal abfangen, verlängern und damit nicht nur das Auto öffnen, sondern auch starten.
Der ADAC warnt vor allem davor, dass der Motor, wenn er einmal gestartet wurde, auch weiterläuft. Es sei denn, er würde abgewürgt. Bleibt das Auto dann irgendwo liegen, kann die Polizei keine Einbruchsspuren feststellen. Der Besitzer läuft Gefahr, eines versuchten Versicherungsbetruges bezichtigt zu werden. Ein weiteres Problem ist, dass die Wagen bei laufendem Motor betankt werden können. Diebe können so weite Strecken zurücklegen und das Auto ins Ausland bringen. Häufig werden gestohlene Autos dort mit neuen Schlüsseln ausgestattet und dann weiterverkauft.
Schon für 100 Euro können sich Laien aus Elektronikbauteilen zwei Geräte bauen, die als Funkverlängerung fungieren, so der ADAC. Ein Gerät muss in der Nähe des Autoschlüssels, das andere nahe der Autotür platziert werden. Die Funksignale werden auf hunderte Meter verlängert, und ohne dass der Besitzer etwas bemerkt, ist das Auto auch schon geknackt und weg.
Bei seinem Test hat der ADAC 29 Hersteller mit über 100 Modellen geprüft. Alle getesteten Wagen, die mit Keyless ausgestattet sind, ließen sich leicht knacken. Zwar hat der ADAC nicht alle Autos getestet, jedoch geht er davon aus, dass nahezu alle Keyless-Systeme die gleiche Sicherheitslücke aufweisen. Die sogenannten Komfortschlüssel sind bereits vielfach verbaut, zum Teil als Aufpreis, manchmal auch in der Serienausstattung. Der ADAC fordert, ein solch hochwertiges System müsse auch dementsprechend gesichert sein.
Auch in Sachen Manipulation des Kilometerstandes wird vom ADAC zur Aufrüstung gefordert:
Der ADAC warnt in einem aktuellen Bericht vor Tachobetrügern. Ohne großen Aufwand werden Kilometerstände und andere Steuergeräte manipuliert, um gebrauchte Autos teurer verkaufen zu können. Wie das funktioniert, und wie Sie den Betrug einfach entlarven
Was halten Sie von dieser Sicherheitslücke? Wer sollte im Falle eines Diebstahls für den Schaden aufkommen? Würden Sie sich noch ein Fahrzeug mit Keyless-Schließsystemen kaufen? Diskutieren Sie mit unseren Lesern über die Kommentare unter dem Artikel.
Wir warnen vor einer gefährlichen E-Mail im Namen der Direktbank Ing-DiBa. Die Nachricht mit dem Betreff „Sie haben eine neue Mitteilung“ informiert über die angeblich missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkarte. Doch das ist eine Falle. Die
Wir warnen vor gefälschten E-Mails, die im Namen der Deutsche Kreditbank AG (DKB) versendet werden. Dabei geht es angeblich um ein neues Sicherheitssystem. Sie sollen Ihre Identität bestätigen. Doch Vorsicht: Klicken Sie die E-Mail nicht
Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran
Wir warnen vor einer E-Mail im Namen der Postbank. Diese suggeriert, dass das Passwort beziehungsweise die PIN für das Onlinebanking mehrfach falsch eingegeben und deshalb das Konto gesperrt wurde. Zudem gibt es Sicherheitshinweise. Doch es
Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein
Der Beitrag ADAC warnt: Keyless-Systeme – ein gefundenes Fressen für Autodiebe erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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