Plastik-Verbot | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:30:41 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Plastik-Verbot | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Plastik-Verbot seit Juli: Mehrwegverpackungen und wiederverwertbarer Kunststoff als Alternativen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/plastik-verbot-seit-juli-mehrwegverpackungen-und-wiederverwertbarer-kunststoff-als-alternativen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/plastik-verbot-seit-juli-mehrwegverpackungen-und-wiederverwertbarer-kunststoff-als-alternativen/#respond Tue, 01 Mar 2022 12:04:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66524 Einwegkunststoff-Produkte sind eine immense Belastung für die Umwelt, so dass eine neue Verordnung ins Leben gerufen wurde. Mit dieser neuen Verordnung ist mit den ganzen Einwegkunststoff-Produkten endlich Schluss. Styropor-Becher, Plastikteller und Wattestäbchen gehören der Vergangenheit

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Einwegkunststoff-Produkte sind eine immense Belastung für die Umwelt, so dass eine neue Verordnung ins Leben gerufen wurde. Mit dieser neuen Verordnung ist mit den ganzen Einwegkunststoff-Produkten endlich Schluss. Styropor-Becher, Plastikteller und Wattestäbchen gehören der Vergangenheit an. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 3. Juli 2021 ist die neue Verordnung in Kraft getreten, so dass der Handel und die Gastronomie nur noch die vorhandenen Restbestände ausgeben dürfen.
  • Allerdings gibt es auch ein paar Einwegprodukte, die nicht verboten sind, aber sie erhalten eine spezielle Kennzeichnung.
  • Der Verzicht auf Einwegplastik ist für die Umwelt besser, so dass der Einsatz von Mehrwegprodukten eindeutig im Vordergrund stehen sollte.

Neue Verordnung seit 3. Juli 2021

Am 3. Juli 2021 sind in Deutschland eigentlich sogar zwei neue Gesetze in Kraft getreten

  • die Einwegkunststoff-Verbotsordnung
  • die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung.

Diese beiden Gesetze sind dafür zuständig, dass weniger Kunststoffabfälle produziert und entsorgt werden. Zudem soll weniger wilder Müll in der Umwelt landen. Der Anlass für die Gesetze war, dass an den Stränden in Europa immer mehr Teile aus Plastik zu finden sind. Beide Gesetzen haben die Verpackungen und Produkte aufgenommen, die an den Stränden zu finden waren.

Die Verpackungen für Außer-Haus-Essen steigt seit Jahren immer mehr an, so dass auch die Verpackungsberge immer mehr werden. In den letzten 25 Jahren haben sich diese Berge mehr als verdoppelt, so dass endlich ein Schlussstrich zu ziehen ist.

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Die Alternativen zur Einwegkunststoff-Produkten

Die Hersteller und der Handel haben reagiert und kennzeichnen ihre Produkte mittlerweile mit dem grünen Smiley.

Der grüne Smiley steht bei den Produkten für eine vorgesehene Nutzungsdauer, so dass Sie bei die Verwendung bei Mehrwegprodukten mehrfach gesichert ist. In der Regel sind die Produkte sehr nachhaltig, danach folgt der gelbe Smiley. Er steht für weniger nachhaltige Produkte und der rote Smiley steht für die wenigste Nachhaltigkeit.

Wichtig ist, dass diese Bewertung nur eine grobe Einordnung ist und nicht wirklich eine feste Auslegung in Hinsicht auf die Umweltauswirkungen bietet. Für eine umfassende Bewertung der Umweltauswirkungen fehlen bei vielen Produkten einfach die genauen Ökobilanzen.

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Verbotene und gekennzeichnete Produkte

Laut der aktuellen Verbotsverordnung dürfen die nachfolgenden Gegenstände nicht mehr produziert werden.

  • Besteck
  • kosmetische Wattestäbchen
  • Luftballonstäbe
  • Rührstäbchen (zum Beispiel für Heißgetränke)
  • Teller
  • Schalen
  • Trinkhalme
  • Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor)

Die Händler und die Geschäfte, sowie die Gastronomiebetriebe dürfen nur noch die Restbestände nutzen oder verkaufen.

Die anderen Einwegprodukte sind nicht verboten, aber muss laut der Kennzeichnungsverordnung, gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sich auf der Verpackung befinden und darauf hinweisen, wie das Produkt richtig zu entsorgen ist. Die nachfolgenden Produkte sind kennzeichnungspflichtig:

  • Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung
  • Damenhygieneartikel (Binden, Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren)
  • Feuchttücher
  • Zigarettenfilter
  • Tabakprodukte mit Filtern
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Der Grund für die Verordnungen

An immer mehr europäischen Stränden sind eine unzählige Menge an Plastikteilen vorhanden und das wurde zum Anlass genommen, endlich entsprechende Verordnungen auf den Weg zu bringen.

Es wurde untersucht und festgestellt, welche Produkte an den Stränden am häufigsten zu finden sind und diese Produkte sollen aus dem Handel verbannt werden. Allerdings gibt es heute noch nicht für alle Produkte eine ökologisch sinnvolle Alternative, so dass eine Kennzeichnung über den Kunststoffgehalt informiert.

Außerdem wird vor der Meeresbelastung gewarnt und gewährleistet, dass die Produkte auch fachgerecht entsorgt werden. Die Produkte gehören in den Mülleimer und nicht in die Toilette.

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Alternativen zu Einwegprodukten

Nicht für jedes Produkt gibt es eine bessere, ökologische und bequeme Alternative.

Die Kompostieranlagen können die Bio-Kunststoffe aus pflanzlichen Rohstoffen nicht gut abbauen, obwohl sie nicht aus Erdöl bestehen. Zudem kann Plastik nicht einfach durch Papier ersetzt werden, denn dadurch würde der Druck auf die Wälder erhöht.

Zudem hat die Verbraucherzentrale Bundesverband in einer kürzlichen Untersuchung festgestellt, dass auch in Pappgeschirr, Geschirr aus Palmblätter oder Zuckerrohr gesundheitsschädliche Stoffe enthalten sind. Auf Schalen aus Aluminium sollten Sie aufgrund des hohen Energieverbrauchs verzichten.

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Ausweg aus der Plastikflut

Der beste Ausweg aus der massigen Plastikflut ist der komplette Verzicht auf Einwegplastik, so dass Mehrwegprodukte von Verbrauchern und Gastronomiebetrieben zum Einsatz kommen können.

Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob die Betriebe das eigene Mehrweggeschirr einsetzen oder Sie einfach ein eigenes Gefäß mitbringen. Für die Ökobilanz ist das zunächst unwichtig. Wichtig hingegen ist, dass die Behältnisse so oft wie möglich wieder verwendet werden.

Allerdings geschieht das noch sehr selten, denn die Verbraucherzentrale Bayern hat im Jahr 2021, zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband die To-Go-Verpackungen der umsatzstärksten Anbieter unter die Lupe genommen. 26 Anbieter waren dabei und nur 50% nutzen Papier- statt Plastiktüten. 10 Firmen geben die Getränke mittlerweile in beschichteten Pappbechern aus und 9 Betriebe setzen auf Kunststoffdeckel für das Schließen der Becher. 8 Unternehmen nutzen Mehrwegbecher für ihre Getränke.

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Mehrwegverpackungen sind voll im Trend

Der Trend in Richtung Mehrwegverpackung und Besteck aus Ersatzmaterialien ist deutlich zu erkennen, aber es ist mit Sicherheit noch viel mehr möglich. Nur 2 Betriebe setzen nicht nur in Sachen Becher auf Mehrwegbehältnisse, so dass gerade bei Speisen die Möglichkeiten überschaubar sind. Die mitgebrachten Boxen können in der Regel befüllt werden. Echtes Engagement fehlt den Verbraucherzentralen bei den Betrieben, denn sie sehen keine echten Beweggründe, dass Verpackungen reduziert werden und die Betriebe auf Mehrweg umsteigen.

So schwer ist das aber gar nicht, denn im Grunde können die Betriebe auch Verpackungen und Geschirr aus Polypropylen setzen. Der Kunststoff ist sehr leicht, kommt komplett ohne Weichmacher aus und bleibt auch bei heißen Lebensmitteln stabil. Die Regelungen sollen ab 2023 verschärft werden, so dass Restaurants, Bistros und Cafés nur noch Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen von Speisen und Getränken nutzen dürfen.

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Verbraucher können helfen

Leider können Sie als Verbraucher nicht komplett auf Plastik und Verpackungen verzichten, aber wenn Sie eine Trinkflasche oder einen Becher aus alternativen Materialien nutzen, ist das ein guter Anfang.

Lassen Sie den Becher doch einfach immer wieder neu befüllen, aber auch die Mehrwegsysteme für Glas und Kunststoff sind gut geeignet. Setzen Sie auf Joghurt, der in der Region abgefüllt wird. Die Transportwege sind kurz und somit sind die Produkte besser für die Umwelt. Kaufen Sie Obst und Gemüse idealerweise unverpackt und verzichten Sie auf Trinkhalme aus Kunststoff. Setzen Sie auf die Alternativen aus Glas oder Pappe. Sogar Silikon ist eine gute Idee. Eine ökologische Alternative zu den Wattestäbchen aus Kunststoff sind die Mehrwegwattestäbchen aus Silikon, denn sie lassen sich reinigen und immer wieder verwenden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Plastik-Verbot

1. Warum ist das Plastik-Verbot notwendig?

Ein Blick auf das Meer und die Strände in Europa zeigt, dass Plastik überall ist. Der riesigen Flut an Plastikmüll kann man nur mit dem Plastik-Verbot entgegentreten.

2. Wo gibt es Obst und Gemüse ohne Plastikverpackung?

Mittlerweile bieten alle Supermärkte auch verpackungsfreies Obst und Gemüse an, aber auch auf Wochenmärkten oder im Biosupermarkt wird auch Verpackung weitgehend verzichtet.

3. Warum sind regionale Produkte besser für die Umwelt?

Die regionalen Produkte stammen aus der Region und haben nur kurze Transportwege. Dadurch wird der CO2-Ausstoß reduziert und das ist gut für die Umwelt.

4. In welchem Müll gehören Damen-Hygieneartikel?

Damen-Hygieneartikel gehören nicht in die Toilette, denn dort verstopfen sie die Rohre und verunreinigen das Wasser. Nutzen Sie den Normalmüll oder die graue Tonne für die Entsorgung.

5. Wie lange darf Plastikgeschirr noch verkauft werden?

Plastikgeschirr darf so lange verkauft werden, bis die Lagerbestände weg sind. Die Herstellung von Plastikgeschirr ist mittlerweile komplett verboten.

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Fazit

Beinah täglich zeigen die Medien, dass der Plastikmüll nicht mehr zu übersehen ist. Die Strände und das Meer sind voller Mülltüten, Plastikgeschirr und vielen anderen Verpackungen. Die zwei Gesetze sollen dafür sorgen, dass in Zukunft wesentlich bewusster mit Verpackungen umgegangen wird, denn mittlerweile ist die Produktion von Plastikprodukten verboten. Jeder kann etwas für die Umwelt tun. Also achten Sie auf Mehrwegverpackungen, verzichten Sie auf Plastik und entsorgen Sie die Verpackungen ordnungsgemäß.

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