Preis | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:04:28 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Preis | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 5 Tipps für die Schnäppchenjagd bei Rabatt-Aktionen im Online-Handel bedeuten mehr Sicherheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/5-tipps-fuer-die-schnaeppchenjagd-bei-rabatt-aktionen-im-online-handel-bedeuten-mehr-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/5-tipps-fuer-die-schnaeppchenjagd-bei-rabatt-aktionen-im-online-handel-bedeuten-mehr-sicherheit/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:04:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55143 Immer wieder werben Online-Shops mit scheinbar sehr attraktiven Rabatten. Einmal mehr gilt der Grundsatz, nicht ausschließlich auf den günstigsten Preis zu achten. Denn durchaus kann es passieren, auf ein unlauteres Angebot hereinzufallen. Glück im Unglück

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Immer wieder werben Online-Shops mit scheinbar sehr attraktiven Rabatten. Einmal mehr gilt der Grundsatz, nicht ausschließlich auf den günstigsten Preis zu achten. Denn durchaus kann es passieren, auf ein unlauteres Angebot hereinzufallen. Glück im Unglück hat dann derjenige, der sein Geld zurückerhält. Beherzigen Sie künftig die 5 Tipps, um sicher zu shoppen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen, wenn es um den Kauf von Schnäppchen geht!
  • Ein Preisvergleich mithilfe einer Suchmaschine führt oftmals zu attraktiveren Angeboten als Rabattaktionen.
  • Entscheiden Sie sich grundsätzlich für eine sichere Bezahlmöglichkeit!

Bereits seit mehreren Jahren praktizieren deutsche Online-Shops, was ihnen US-amerikanische Händler vormachen: „Cyber Monday“, „Cyber Week“ und „Black Friday“ sind nur einige Beispiele für großartig angekündigte Preisrabatte. Amazon hat seinen Kunden als besonderes Highlight die „Amazon Prime Days“ zu bieten. Angebote dieser Art sollen potenzielle Käufer nicht nur mit vermeintlich attraktiven Preisen, sondern auch mit zeitlicher und teilweise mengenmäßiger Beschränkung locken.

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5 wichtige Kauftipps

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Internet bietet, um wirklich vorteilhafte Preise zu finden. Achten Sie auf Sicherheit bei jedem Online-Kauf.

Amazon angegliedert ist Amazon Marketplace

Gerade über diese Plattform bieten viele Händler Produkte zu besonders niedrigen Preisen an. Leider fanden und finden sich immer wieder Fake-Angebote: Die Kunden sollen die bestellte Ware per Vorkasse zahlen, die sie dann aber gar nicht bekommen. Gerade wenn Sie auf Schnäppchenjagd sind, sollten Sie auf einen sicheren Einkauf achten, um auf keinen Fake-Shop hereinzufallen. Anstelle der Vorkasse ist die Zahlung per Lastschrift oder auf Rechnung vorzuziehen.

Geben Sie nicht so viel auf die angeblichen Rabatte!

Denn zumeist beziehen sich die Einsparungen auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des jeweiligen Herstellers. Allerdings verlangen die meisten Händler für die Produkte ohnehin weniger als den UVP. Nach mehreren Stichproben konnte eine der deutschen Verbraucherzentralen in Deutschland zum Beispiel belegen, dass die versprochenen Rabatte im Schnitt höchstens 20 Prozent anstatt der angegebenen 50 Prozent erreichten.

Preise vergleichen

Gewöhnen Sie sich an, Preise zu vergleichen und nicht direkt das verlockende Sonderangebot zu bestellen. Um einen günstigen Preis ausfindig zu machen, sollten Sie wenigstens zwei Preissuchmaschinen verwenden. Wenn Sie sich nun für das günstigste Angebot (inklusive Versandkosten) entscheiden, können Sie das Gewünschte tatsächlich vorteilhaft erwerben.

Nicht unter Druck setzen lassen

Mit Druck auf potenzielle Käufer arbeiten einige Händler gerne. Gerne nutzt das Marketing beispielsweise ablaufende Balken für den Lagerbestand oder eine ablaufende Uhr für die Dauer des Angebotes. Lassen Sie sich weder von einer dieser beiden Varianten noch von einer anderen unter Druck setzen! Sie sollten sich unbedingt die Zeit nehmen, Preis, Produkt und Bestellung eingehend zu überprüfen. Sinnvoll ist es zudem einen Anbieter auszuwählen, dessen Service eine kostenlose Stornierung zulässt. Denn vielleicht finden Sie nach der Bestellung doch noch ein günstigeres Angebot.

Widerrufsrecht nutzen

Machen Sie gegebenenfalls von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn die kostenlose Stornierung nicht möglich sein sollte. Üblicherweise können Sie den getätigten Online-Einkauf binnen 14 Tagen nach Warenlieferung widerrufen – und zwar ohne hierfür Gründe angeben zu müssen. Abhängig von den Serviceleistungen des gewählten Händlers müssen Sie jedoch womöglich die Rücksendekosten tragen. Überprüfen Sie deshalb vor dem Kauf die geltende Widerrufsbelehrung.

Sicher online shoppen

Unabhängig davon, ob Sie ein Sonderangebot nutzen oder etwas zum regulären Preis kaufen möchten, gibt es einiges in puncto Sicherheit zu beachten. Die Tipps des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lauten wie folgt:

  • Achten Sie auf die verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten beim Online-Shopping. Dann ist das Abgreifen Ihrer Daten zumindest erheblich erschwert.
  • Sie können Ihre persönlichen Daten besser schützen, indem Sie Ihren Einkauf nicht in einem öffentlichen (unverschlüsseltem) WLAN-Netz tätigen.
  • Möchten Sie vermeiden, dass Online-Händler Profile erstellen, die ihr Kaufverhalten und Ihren Lebensstil betreffen, empfiehlt sich das regelmäßige Löschen der Browserverläufe und Cookies.
  • Wie steht es um die rechtlichen Aspekte? Sind die AGB des Online-Shops verständlich und schlüssig? Was sichert der Händler hinsichtlich Datenschutz sowie Rückgabe- und Widerrufsrecht zu? Sollte Ihnen auch nur ein Punkt merkwürdig vorkommen, könnte es sich um einen unseriösen Shop handeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorkasse und Direktüberweisung die einzig möglichen Zahlarten sind. In beiden Fällen ist es sehr schwierig, den gezahlten Betrag wieder zurückzuerhalten. Entscheiden Sie sich deshalb vorsichtshalber gegen den Kauf in einem solchen Online-Shop!
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schnäppchenjagd im Online-Handel

1. Dürfen Händler für bestimmte Zahlarten eine Gebühr verlangen?

Nach wie vor kommt es vor, dass Verkäufer für die Bezahlung per PayPal eine geringe Gebühr erheben. Aber weder für PayPal noch für die Nutzung anderer Bezahldienste dürfen Extrakosten erhoben werden.

2. Ist die Nutzung einer Preissuchmaschine kostenlos?

Für denjenigen, der Produktpreise vergleichen möchte, ist die Verwendung der Preissuchmaschine gratis. Die Vergleichsportale finanzieren sich durch Provisionen, die sie von den Händlern nach erfolgtem Verkauf des gesuchten Produktes erhalten.

3. Warum nutzen Online-Shops nicht generell die SSL-Verschlüsselung?

Die Verwendung der SSL-Verschlüsselung ist mit der Nutzung eines Zertifikats verbunden, das für eine bestimmte Laufzeit Geld kostet. Diese zusätzlichen Kosten möchten sich einige Händler sparen.

4. Was ist das Irreführungsverbot?

Auch Online-Shops dürfen keine irreführende Werbung verwenden. In Zusammenhang mit Rabatten sind falsche Angaben zu den Bedingungen und Gründen gemeint. Ein Beispiel wären, angeblich gruppenbezogene Preisnachlässe, die jedoch für jeden Kunden gelten.

5. Kann ein Händler eine Rabattaktion vorzeitig beenden?

Rein rechtlich betrachtet, muss eine Rabattaktion so lange dauern, wie der betreffende Shop diese angekündigt hat. Jedoch kann die Information „Nur solange der Vorrat reicht“ eine vorzeitige Beendigung rechtfertigen.

Fazit

Keine Frage: Online zu shoppen ist praktisch und zeitsparend. Wenn Sie außerdem noch von attraktiven Preisnachlässen profitieren können, ist die moderne Art einzukaufen umso interessanter. Gerade bei stark beworbenen Sonderangeboten und Rabattaktionen sind aber Vorsicht geboten: Es gibt durchaus Online-Shops, die mehr versprechen, als sie halten möchten.

Die richtige Vorgehensweise, online günstig einzukaufen ist die, zunächst zwei oder drei Preissuchmaschinen zu nutzen. Die eigentliche Bestellung des Produktes beim günstigsten Anbieter sollte erst nach Kontrolle der Sicherheitsaspekte erfolgen.

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Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom – Tarife, Preise, Anbieterwechsel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-infrarotheizungen-gibt-es-oft-keinen-guenstigen-heizstrom-tarife-preise-anbieterwechsel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-infrarotheizungen-gibt-es-oft-keinen-guenstigen-heizstrom-tarife-preise-anbieterwechsel/#respond Wed, 28 Oct 2020 11:40:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55162 In der heutigen Zeit werden viele Infrarotheizungen mit Haushaltsstrom betrieben. Der Haushaltsstrom ist recht teuer, aber es besteht die Möglichkeit einen vergünstigten Heizstrom zu erhalten. Damit Sie von der Möglichkeit profitieren, müssen die technischen Bedingungen

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In der heutigen Zeit werden viele Infrarotheizungen mit Haushaltsstrom betrieben. Der Haushaltsstrom ist recht teuer, aber es besteht die Möglichkeit einen vergünstigten Heizstrom zu erhalten. Damit Sie von der Möglichkeit profitieren, müssen die technischen Bedingungen angepasst werden. Allerdings muss klar sein, dass Sie trotz der richtigen technischen Bedingung rechtlich keinen Anspruch auf den vergünstigten Strom haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den seltensten Fällen haben Sie Möglichkeit für die Infrarotheizungen einen günstigen Heizstromtarif zu bekommen. In der Regel kann nur der teure Haushaltsstrom dafür verwendet werden.
  • Grundvoraussetzung, damit die Infrarotheizung mit dem vergünstigten Heizstrom verwendet werden kann ist eine Veränderung der technischen Gegebenheiten. Aber auch wenn Sie die technischen Gegebenheiten anpassen, haben keinen Anspruch auf den günstigen Strom.
  • Mit den Sperrzeiten, die tariflich vereinbart werden, kommt es häufig zu starken Einschränkungen im Bereich des Heizkomforts.

Die Gegebenheiten für Heizstrom

Die Infrarotheizungen sind auch unter den Bezeichnungen elektrische Direktheizungen oder Strahlungsheizungen bekannt.

Die Werbung macht starke Versprechungen im Bereich der Preisgestaltung, aber der Wahrheit entsprechen diese Aussagen nicht. Sie haben nur die Möglichkeit selber zu testen, ob Sie von preiswertem Heizstrom für die Infrarotheizung profitieren können. In einigen Fällen ist die Verwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die von Ihnen teilweise gar nicht beeinflusst werden können.

1. Heizung und Haushalt müssen getrennt gemessen werden

Günstigen Heizstrom können Sie nur erhalten, wenn eine getrennte Messung vorgenommen werden kann. Das bedeutet, Sie müssen einen eigenen Zähler für den Heiz- und Haushaltsstrom haben. Nur die örtlichen Netzbetreiber können die niedrigen Preise und Abgaben für den Heizungsbetrieb errechnen.

Um eine getrennte Messung durchführen zu können, ist ein zweiter Zähler notwendig. Die Umrüstung von einem zu zwei Zähler ist einfach. Sie brauchen nur einen neuen Zählerschrank, dann erhalten Sie auch einen zweiten Zähler. In der Regel sind die Kosten überschaubar und liegen zwischen 50 und 100 Euro. Hinzu kommen die Kosten für eine Montage, die teurer wird, wenn ein neuer Zählerschrank eingebaut und ein neues Leitungssystem verlegt werden muss. Zudem fallen für den zweiten Zähler Gebühren an, die zu dem ersten Zähler hinzugerechnet werden. Die gesamten Kosten müssen gegen die Einsparungen am Ende abgewogen werden.

Smart Meter Stromzähler Symbolbild
Das kann teuer werden: Smarte Stromzähler werden für Privathaushalte Pflicht

Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen

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2. Infrarotheizung registrieren als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Auch wenn die Grundvoraussetzungen angepasst sind, ist nicht gesagt, dass Sie Anrecht auf den günstigen Heizstrom haben. Der Netzbetreiber muss wissen, ob eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verwendet werden kann. Zudem muss sie freigeschaltet werden. Bei der steuerbaren Verbrauchseinrichtung handelt es sich um eine Möglichkeit, um den Strombezug zu festgelegten Zeiten zu sperren. Es handelt sich um sogenannte Sperrzeiten. Sperrzeiten für den Strom bedeuten aber auch, dass es zu Einbußen im Heizkomfort führen kann, denn die Heizung soll die Wohnung oder das Haus wärmen und zu den Sperrzeiten ist das nicht gegeben.

Achtung: Nicht jeder örtliche Netzbetreiber erkennt Direktheizungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen an. Sie sollten sich im Vorfeld beim Verteilnetzbetreiber Ihres Wohnortes informieren.

Nachtspeichertarife nicht verwenden

Spezielle Tarife für Infrarotheizungen sind unnötig.

Sie haben unterschiedliche Preisklassen, die zeitabhängig sind. Das bedeutet, dass zu Hochzeiten der Strom sehr teuer und zu den Niedrigzeiten sehr günstig sein wird. In einem solchen Fall nutzen eventuelle Preisvergünstigungen auch bei einer Infrarotheizung nichts.

Im Grunde bedeutet es, dass Sie am günstigsten in der Nacht heizen können, wenn der Heizbedarf eigentlich am geringsten ist. Am Tag hingegen, wo der Heizbedarf sehr hoch ist, ist der Tarif auch sehr teuer und somit wird auch das Heizen sehr teuer. In diesem Fall könnte es sogar eine deutlich bessere Lösung sein, die Infrarotheizung an eine normale Steckdose anzuschließen. Dann können Sie von dem günstigen Haushaltsstromtarif profitieren.

Den richtigen Heizstromtarif finden

Tipps und Tricks zum Finden des passenden Tarifs

Für die Infrarotheizungen gelten in der Regel die gleichen Tipps für die Tarifsuche, wie für den normalen Haushaltsstrom auch. Es gelten aber auch die gleichen Einschränkungen wie bei dem Wärmepumpenstrom. Es gibt keine Garantie, dass in einer Region ein günstiger Heizstromtarif angeboten wird. Die Grundversorger sind nicht in der Verpflichtung einen günstigen Tarif für die Infrarotheizung anzubieten.

Im Internet gibt es zahlreiche Tarifportale, aber auch hier gibt es keine Garantie, dass Sie einen günstigen Stromtarif finden. Bis heute gibt es keine eigene Rubrik, in der die Preise für eine Direktheizung zu finden sind. In einigen Regionen können Sie aber in der Rubrik Wärmepumpenstrom nachschauen, dort finden Sie auch passende Tarife für Ihre Infrarotheizung. Aus dem Grund lohnt es sich immer nach Preisangeboten im Bereich Wärmepumpenstrom zu schauen. Sie können den passenden Anbieter problemlos finden und sich ein persönliches Angebot für die eigene Infrarotheizung einholen. Das Nachfragen kann sich lohnen!

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Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: Wie Sie Ihren Vertrag bekommen und Zusatzkosten vermeiden

Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren. 

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Sperrzeiten sorgen für Komfortverluste

Der Netzbetreiber kann im Gegenzug zu den günstigen Tarifen für die Infrarotheizung die Zufuhr für den Strom steuern.

Er hat die Möglichkeit spezielle Sperrzeiten einzurichten, wenn der Stromverbrauch zu hoch wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die frühen Abendstunden, aber auch zur Mittagszeit kann der Stromverbrauch mitunter sehr hoch werden. Innerhalb der Sperrzeiten kann die Heizung nicht betrieben werden, wenn Sie einen Heizstromtarif haben.

Infrarotheizungen haben keine Speichermöglichkeit und somit können Sperrzeiten den Heizkomfort maßgeblich beeinflussen. Bleibt der Strom zu den Sperrzeiten aus, dann kann es in den Räumlichkeiten schon ziemlich kalt werden. Insbesondere, wenn Sie in einem schlecht gedämmten Altbau wohnen und die Außentemperatur immens kalt ist. Bei einer sehr kalten Witterung kann die Temperatur im Innenbereich schnell um bis zu fünf Grad sinken.

Sperrzeiten können Sie bei dem örtlichen Netzbetreiber erfragen. Die Regelungen sind bei den einzelnen Netzbetreibern recht unterschiedlich und können je nach Region variabel sein.

Als Beispiel bietet sich das Westnetz an. Das Westnetz ist der größte Netzbetreiber in NRW, der Sperrzeiten hat. Die Sperrzeiten liegen im bevorzugten Heizbereich und bezieht auch auf 1,5 Stunden in der Mittagszeit und am frühen Abend. Diese Sperrzeiten könnten dafür sorgen, dass der Heizstromtarif des Anbieters für den Nutzer uninteressant wird.

In einigen Gebieten sind die Tarife für eine Infrarotheizung mit den Wärmepumpentarifen gekoppelt. Hier gelten dann die gleichen Sperrzeiten wie für die Wärmepumpen. In den meisten Fällen liegt die Sperrzeit bei zwei bis dreimal am Tag bei bis zu zwei Stunden. Diese Sperrzeit ist gesetzlich geregelt, kann aber je nach Region anders ausfallen. Bei den Wärmepumpen führt eine Sperrzeit zu keinerlei Problemen, da sie über einen Wärmespeicher verfügen. Infrarotheizungen besitzen aber keinen Wärmespeicher und so kann es zu starken Temperaturabfällen kommen.

Tipps und Hilfen um Energieverträge von Gas über Heizöl bis hin zum Strom

Sie können problemlos den Stromanbieter wechseln, um einen günstigeren Tarif zu bekommen oder wenn ein Problem mit dem aktuellen Stromanbieter auftritt.

Die Übersicht der Energieverträge kann hilfreich sein. Sie können nicht nur Ihre Rechnungen prüfen, sondern auch Bonis finden, Preiserhöhungen nachlesen und Guthabenauszahlungen prüfen. Die günstigsten und fairsten Tarife lassen sich finden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Infrarotheizung

1. Was ist besser Nachtspeicherheizung oder Infrarotheizung?

Die modernen Infrarotheizungen sehen optisch schöner aus als eine Nachtspeicherheizung. Sie gelten als sehr sperrig. In Sachen Wärmespeicher sprechen die Nachtspeicher für sich, denn sie sind mit einem solchen Speicher ausgestattet. Sie entscheiden selber, ob Ihnen die Optik oder die Wärmespeicherung wichtiger ist.

2. Sind Infrarotheizungen Stromfresser?

Die Infrarotheizungen werden mit Strom betrieben. Die heutigen Strompreise haben ein Akkordhoch erreicht. Die Heizungen gehören in diesem Punkt zu den „Stromfressern“. Die Infrarotheizungen heizen effizienter als eine Öl- oder Gasheizung. Diese Tatsache bringt einen Pluspunkt ein.

3. Können Infrarotheizungen sparsam sein?

Die Infrarotheizungen werden als Alternative zur Nachtspeicherheizung angeboten. Mit einer intelligenten Regeltechnik sind sie viel sparsamer als eine Nachtspeicherheizung.

4. Wird der Einbau einer Infrarotheizung gefördert?

Im Jahr 2016 wurde eine gesetzliche Regelung erlassen. Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer hat das Recht, eine Infrarotheizungsförderung zu erhalten. Es spielt keine Rolle, welche Quadratmetergröße oder anderen baulichen Gegebenheiten das Objekt hat. Die Förderung kann bis zu 1.000 Euro pro Person und Objekt betragen.

5. Wie gefährlich ist eine Infrarotheizung?

Die modernen Infrarotheizungen sind nach den neusten technischen Standards gebaut und verfügen über einen Überhitzungsschutz, der für die Sicherheit sorgt.

Fazit

Infrarotheizungen sind eine gute Alternative zu den Nachtspeicherheizungen, die es in vielen Immobilien gibt. Aufgrund der modernen Technik sind die Infrarotheizungen sehr sicher und auch in Sachen Preisgestaltung können sie sich mittlerweile sehen lassen. Es gibt keine speziellen Tarife, die rein für die speziellen Heizungen genutzt werden, aber mit Hilfe einer Umrüstung können Sie von preiswerten Heizkosten profitieren. Informieren Sie sich im Vorfeld bei dem ortsansässigen Anbieter, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und den Wärmekomfort voll ausnutzen können.

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Wird TikTok seriös? #TeileDeinWissen / #LernenMitTikTok – Video-Plattform schreibt Preis für CreatorInnen aus https://www.verbraucherschutz.com/news/tiktok-teiledeinwissen-lernenmittiktok-unterhaltungsplattform-schreibt-preis-fuer-creatorinnen-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/news/tiktok-teiledeinwissen-lernenmittiktok-unterhaltungsplattform-schreibt-preis-fuer-creatorinnen-aus/#respond Mon, 22 Jun 2020 06:01:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=50369 Die Unterhaltungsplattform TikTok soll lehrreicher werden. Deshalb suchen die Macher von TikTok CreatorInnen, die an der #TeileDeinWissen Challenge teilnehmen. Dafür sollen hochwertige Videos entwickelt werden, welche zu bestimmten Themen aufklären – quasi mit Aha-Effekt sind.

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Die Unterhaltungsplattform TikTok soll lehrreicher werden. Deshalb suchen die Macher von TikTok CreatorInnen, die an der #TeileDeinWissen Challenge teilnehmen. Dafür sollen hochwertige Videos entwickelt werden, welche zu bestimmten Themen aufklären – quasi mit Aha-Effekt sind.

TikTok gehört zu den am stärksten wachsenden sozialen Netzwerken weltweit. Mit kurzen Videos versuchen die Nutzer der Gratis-App, ihre Zuschauer zu unterhalten. Und natürlich wird über die verschiedensten Themen diskutiert. Letztlich ist TikTok heute spannend, lustig und manchmal auch ziemlich skurril, wenn man an die vielen verrückten Challenges denkt. Werbekunden nutzen diese für ihren Erfolg, indem sie mit Challenges wie #pulverdichauf ihre Markenbotschaft verbreiten.

Jetzt will sich die Unterhaltungsplattform weiterentwickeln und nützliche Inhalte für die Zuschauer anbieten. Aus purer Unterhaltung soll nun auch Wissensvermittlung werden. Teilweise wird das durch einige Nutzer schon praktiziert. Die Deutschlehrerin @dein_sprachcoach, der Jurist @herranwalt, der Fotograf @charly_schwarz und der Mediziner @doc.felix vermitteln ihr Fachwissen bereits an die Fans. Teilweise berichten diese Personen, dass sie auf Fragen der Nutzer antworten. Damit wird deutlich, dass ein Bedarf an Wissensvermittlung vorhanden ist.

TikTok Symbolbild
Was kostet TikTok? Informationen zu Preisen des Videoportals

TikTok gehört aktuell zu den angesagtesten Videoportalen auf der Welt. Immer mehr Menschen laden sich die App für das Smartphone herunter. Doch welche Kosten fallen für die Nutzung an und gibt es ein Kostenrisiko? Wir

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TikTok schreibt Preis aus

Unter dem Punkt „Entdecken“ stoßen Sie derzeit auf die Aktion „#teiledeinwissen jetzt auf TikTok“ . Hier schreibt die Plattform einen Preis für die 100 besten CreatorInnen aus. TikTok ist auf der Suche nach „Sinnfluencern“ , wie die Plattform es selber formuliert.

Wir sind auf der Suche nach Creators, die tolle Videos rund um das Thema Lernen und Bildung erstellen. Du möchtest mit deinen Inhalten einen Mehrwert für die Community schaffen? Dann bewirb dich jetzt für die Chance auf einen von bis zu 100 Plätzen, um lehrreiche Inhalte auf TikTok zu veröffentlichen.

@tiktok_deutschlandBewirb dich jetzt für unser Programm und bring uns etwas Neues bei.

♬ Originalton – tiktok_deutschland

Sollten Sie für das Programm ausgewählt werden, winken eine Entlohnung und die Betreuung durch eine Influenceragentur. Einsendeschluss für die Teilnahmevideos unter dem Hashtag #TeileDeinWissen ist der 30. Juni 2020.

So können Sie sich bewerben

Unter Einhaltung bestimmter Kriterien, können Sie sich direkt über die App für das „Förderungsprogramm“ bewerben. Dafür müssen Sie sich die Aktion aufrufen und anschließend auf „Bewirb dich jetzt!“ klicken.

TikTok lernenmittiktok teiledeinwissenmittiktok
(Foto: Screenshot/TikTok App)

Sie müssen nun das Formular mit Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausfüllen. Kreuzen Sie an, in welcher Kategorie Sie Ihre Videos veröffentlichen möchten. Dann müssen Sie noch beschreiben, warum Sie am Programm teilnehmen wollen.

Bestätigen Sie noch kurz, dass Sie über 18 Jahre sind und alle Angaben korrekt gemacht haben und drücken Sie den Absende-Button.

TikTok App-Download
Was ist TikTok? Probleme und Erfahrungen mit der Gratis-App

TikTok ist eine kostenlose Video-App für kleine und große Künstler. Aber was können Sie mit der App machen? Ein kurzes Video aufnehmen, mit dem Lieblingslied hinterlegen und mit Freunden oder der Welt teilen. Funktioniert TikTok wirklich

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Welche Kriterien gibt es zu beachten?

Gesucht wird laut TikTok lehrreicher, informativer und bildender Content. Dazu müssen die Inhalte verschiedene Qualitätsmerkmale aufweisen:

  • hochwertige Audio- und Bildqualität (unter anderem gute Belichtung, guter Sound, keine wackligen Aufnahmen)
  • gut verständliche, informative, bildende Inhalte – am Ende des Videos sollen die Nutzer etwas gelernt haben
  • keine zeitverwerteten Inhalte, keine Inhalte, für die Sie kein Copyright besitzen, Sie erstellen Originalcontent für TikTok
  • Die Story sollte kreativ und unterhaltsam sein, spannender Schnitt – die Nutzer müssen Lust haben, Ihnen zuzusehen und zuzuhören.

Dabei können Sie aus folgenden Themenbereichen berichten: Beruf & Karriere, Körper & Fitness, (Mentale) Gesundheit, Allgemeinbildung & Wissenschaft, Technologie und Digitales sowie Tutorials und Life Hacks.

Kennen Sie schon unsere TikTok-Anleitungen?

Quelle: Presseportal

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Erfolg: Deutsche Post/DHL nimmt Preiserhöhung zurück! https://www.verbraucherschutz.com/news/erfolg-deutsche-post-dhl-nimmt-preiserhoehung-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/news/erfolg-deutsche-post-dhl-nimmt-preiserhoehung-zurueck/#respond Wed, 05 Feb 2020 15:26:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42808 Deutsche Post / DHL lenkt sofort ein

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Vor wenigen Tagen haben wir über die Preiserhöhung bei DHL berichtet. Fraglich war, ob die Kalkulation des Portos zu hoch war. Das wollte jetzt die Bundesnetzagentur prüfen. Doch dazu kommt es gar nicht erst.

Sind die Paketpreise für Privatkunden bei der Deutschen Post / DHL zu hoch? Diese Frage wollte die Bundesnetzagentur klären und leitete deshalb ein Verfahren gegen die Deutsche Post ein. Laut der Behörde gab es eindeutig Hinweise darauf, dass es ungerechtfertigte Erhöhungen des Portos zu Lasten der Privatkunden gibt. Wir haben darüber berichtet.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 hatte die Deutsche Post die Preise für den Paketversand angehoben. Nach der Preisanpassung kostet ein mittelgroßes Päckchen, bis zu 2 Kilogramm schwer, für den Versand im Inland 4,79 Euro, wenn es in der Filiale aufgegeben wird. Bis Ende 2019 kam das gleiche Päckchen 4,50 Euro. Möchten Sie ein Paket mit einem Gewicht von 10 Kilogramm bei der Post aufgeben, verlangt der Schalterbeamte 10,49 Euro, einen Euro mehr als zuvor. Die durchschnittliche Preiserhöhung wird mit drei Prozent angegeben. Das Frankieren im Internet ist allerdings günstiger. Die letzte Gebührenerhöhung hatte 2017 stattgefunden.

Deutsche Post / DHL lenkt sofort ein

Bereits wenige Tage nachdem die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde das Verfahren gegen die Deutsche Post eingeleitet hat, lenkt die Deutsche Post ohne nennenswerten Widerspruch ein. Das ist ungewöhnlich, wenn man DHL unterstellt, dass es bei der Preiserhöhung zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Dazu erklärt die Deutsche Post:

[…] Bereits im Herbst 2019 hatte das Unternehmen die Bundesnetzagentur über die geplanten Preiserhöhungen informiert und deren Vereinbarkeit mit den entgeltregulatorischen Vorgaben des Postgesetzes detailliert nachgewiesen. […] Im Eröffnungsbeschluss vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass die Preisanpassungen zum 1. Januar 2020 zu deutlich höheren Einnahmen führen würden als von DHL eingeschätzt. Diese Bewertung teilt das Unternehmen nicht, wird jedoch angesichts eines ansonsten zu erwartenden langwierigen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang die Anpassungen zurücknehmen.[…]Pressemitteilung am 05.02.2020

Zum 1. Mai 2020 nimmt die Deutsche Post alle seit dem 1. Januar 2020 geltenden Preisanpassungen bei Päckchen, Paketen und Zusatzleistungen für Privatkunden wieder zurück. Ab dem 1. Mai 2020 gelten wieder die Filial- und Online-Preise für Privatkunden, wie sie bis zum 31. Dezember 2019 Bestand hatten.

Gute Nachrichten für Postkunden

Auch wenn die Postkunden noch bis zum Mai 2020 warten müssen, dürften sich die Verbraucher über die Entscheidung der Deutschen Post freuen. Schließlich kommt es selten vor, dass ein Riese wie die Post freiwillig die Preise senkt. In diesem Fall hat die Bundesnetzagentur gute Arbeit für die Verbraucher geleistet. Die Behörde soll unter anderen bezahlbare Preise für Postdienstleistungen durchsetzen.

Da sich immer mehr Kunden über die Qualität bei der Paketzustellung beschweren, wäre das der nächste Punkt, wo die Deutsche Post / DHL nachbessern könnte. 

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, welche böse Überraschung ein Postkunde beim Verlust einer versicherten Sendung erlebte

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