Preiserhöhung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 03:59:31 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Preiserhöhung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was tun, wenn das Konto teurer wird? – Akzeptieren Sie die Erhöhung, schreiben Sie einen Widerruf oder suchen Sie einen neuen Anbieter https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-das-konto-teurer-wird-akzeptieren-sie-die-erhoehung-schreiben-sie-einen-widerruf-oder-suchen-sie-einen-neuen-anbieter/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-das-konto-teurer-wird-akzeptieren-sie-die-erhoehung-schreiben-sie-einen-widerruf-oder-suchen-sie-einen-neuen-anbieter/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:17:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62904 Jeder Verbraucher benötigt ein Konto, um Zahlungen zu veranlassen oder Überweisungen zu tätigen. Die Auswahl an Banken und Sparkassen ist groß, so dass auch die Institute an der Kostenschraube drehen und das Konto schnell teurer

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Jeder Verbraucher benötigt ein Konto, um Zahlungen zu veranlassen oder Überweisungen zu tätigen. Die Auswahl an Banken und Sparkassen ist groß, so dass auch die Institute an der Kostenschraube drehen und das Konto schnell teurer wird. Sie haben die Möglichkeit sich nach einem günstigeren Anbieter umzuschauen, wenn dieser Fall eintritt. Im schlimmsten Fall kündigt Ihnen die Bank, wenn Sie einen Widerspruch schreiben. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Konto wird teurer, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können die neuen Gebühren akzeptieren, kündigen oder ihnen widersprechen.
  • Sie haben bis zum Stichtag Zeit eine Reaktion zu tätigen, ansonsten wird eine Nichtreaktion einer Zustimmung gleichgesetzt und Sie müssen die neuen Gebühren zahlen.
  • Günstigere Kontomodelle oder andere Anbieter können Ihnen dabei helfen, Geld zu sparen. Gerade Direktbanken ermöglichen Ihnen nicht nur ein günstiges, sondern manchmal auch ein kostenloses Konto.

Die Bank verlangt auf einmal mehr Geld für das Konto. Die Geldinstitute haben vor einigen Jahren kostenlose Girokonten angeboten, aber jetzt entdecken sie die Kontogebühren wieder und verlangen von den Kunden Kontoentgelte. Einige Anbieter erhöhen die vorhandenen Gebühren nur um ein paar Euro im Monat oder sie führen einfach neue Gebühren ein.

Dieser Schritt wird mit den niedrigen Zinsen zurzeit begründet, denn viele Banken haben ein großes Problem. Nach eigenen Angaben können sie mit dem Bereich kaum Geld verdienen, denn mit anderen Geschäftsbereichen ist einfach mehr Geld drin.

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Keine Reaktion bedeutet Zustimmung

Sie nutzen ein kostenloses Konto oder es sind nur geringe Gebühren vorhanden und die Bank will die Gebühren erhöhen, dann müssen Sie mindestens zwei Monate vor Änderung eine schriftliche Mitteilung bekommen.

Die Mitteilung muss in Textform sein, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber hier sollten Sie genau hinschauen, denn unter Umständen reicht auch eine Information auf dem Kontoauszug aus. Auch eine Mitteilung per Mail ist möglich, wenn Sie sich für den elektronischen Kommunikationsweg entschieden haben.

Seitens der Sparkassen und Banken kommt es immer wieder zu fehlerhaften Informationen, so dass die Verbraucherzentrale Sachen die Sparkasse schon erfolgreich abgemahnt hat, weil der Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht nicht vorhanden war. Im Zweifel sollten Sie das Schreiben ruhig von der Verbraucherzentrale kontrollieren lassen, denn gesetzwidrige Informationen führen nicht automatisch zu einer Erhöhung des Entgeltes. Die Bank hat aber die Möglichkeit den Fehler auszubessern und ein korrektes Preiserhöhungsschreiben zu versenden.

Achtung:

Sie müssen der Preisänderung bis zum angegebenen Stichtag widersprechen, denn ansonsten haben Sie eine stille Zustimmung gegeben, so dass die neuen Gebühren wirksam sind. Das Ergebnis ist, dass Sie zahlen müssen. Allerdings muss die Bank in ihrer Mitteilung Sie auch über Ihr Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweisen. In der Regel nutzen die Banken Formulierungen wie

„Ihre Zustimmung zur den AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum … anzeigen. Sie können den bestehenden Zahlungsdienstrahmenvertrag auch zum bis … fristlos und kostenfrei kündigen.“

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Die Möglichkeiten bei Gebührenänderungen

Die Bank hat Ihnen schriftlich die Änderung der Gebühren bis zu einem festen Datum mitgeteilt, dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten.

  • Sie haben die Möglichkeit die Änderung der Gebühren zu akzeptieren und in diesem Fall tun Sie einfach nichts. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, wenn Sie auf ein anderes Kontomodell bei derselben Bank zurückgreifen. Die reinen Online-Konten sind bei vielen Anbietern deutlich preiswerter als das klassische Girokonto. Sie können eine Menge Geld sparen, wenn Sie in Zukunft Ihre Geldgeschäfte über das Internet erledigen. Es gibt sogar Preisanpassungen, die nur von Kunden mit bestimmtem Nutzungsverhalten wahrgenommen werden müssen. Eine Preiserhöhung für Kontoauszüge fällt nicht an, wenn Sie ein Online-Konto nutzen und keine Kontoauszüge erhalten.
  • Sie haben die Möglichkeit der Kündigung, wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Wechseln Sie einfach zu einem anderen Anbieter, wobei die Direktbanken eine ausgezeichnete Alternative zu den normalen Banken sind. Dort haben Sie gute Chancen auf ein günstiges oder sogar kostenloses Konto.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Widerspruch, wenn Sie mit der Anpassung des Entgeltes nicht einverstanden sind. Ihr Konto wird dann zu den bekannten Konditionen weitergeführt. Allerdings hat die Bank die Möglichkeit Ihnen eine Kündigung auszusprechen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Bank hat eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monate, so dass Sie ausreichend Zeit haben sich ein neues Konto zu suchen. Ein einfaches Schreiben reicht für den Widerspruch komplett aus – „Hiermit widerspreche ich der mit Ihrem Schreiben vom … angekündigten Preiserhöhung.“ Sie brauchen kein Einschreiben zu verwenden, aber wenn Sie befürchten, dass die Bank den Zugang des Schreibens leugnet, dann sollten Sie ruhig auf ein Einschreiben zurückgreifen.
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Fordern Sie Kulanz ein!

Die Banken zeigen sich bei einigen Kundengruppen durchaus kulant, denn gerade bei Senioren achten sie nicht so genau.

Die Erfahrung hat gezeigt, dann wenn die Kunden Kulanz einfordern, dass die Banken durchaus bereit sind, Kulanz zu zeigen. Die Postbank hat bei den älteren Kunden auf die Entgelte für Überweisungen per Papierauftrag verzichtet.

Wichtig ist aber, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, damit die Bank Kulanz zeigen kann.

Sonderfall: Werbeversprechen und besondere Vertragsklauseln

Ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung müssen Kunden nicht akzeptieren, wenn die Banken mit einem lebenslang kostenlosen Konto geworben haben.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Postbank erfolgreich abgemahnt. Diese Verpflichtung ist noch mehr gültig, wenn in dem Vertrag auch noch eine solche Passage vorhanden ist.

Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, um die Bank an das Werbeversprechen zu erinnern. Die genaue Formulierung der Werbung spielt eine entscheidende Rolle und bei der Formulierung „lebenslang kostenlos“ sollte es keine Missverständnisse geben. Etwas mehr Aufwand ist notwendig, wenn die Formulierung nicht ganz so eindeutig ist. Aber auch der Aufwand kann dazu führen, dass die Bank einlenkt.

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Preiserhöhung bei den Banken

Grundsätzlich sind Banken und Sparkassen im Recht, wenn Sie die Preise erhöhen.

Allerdings beschweren sich die Verbraucher meist über die Verhältnismäßigkeit, denn die Preissteigerungen sind teilweise sehr hoch und liegen bei über 200%. Allein diese Höhe ist unzulässig, aber die Voraussetzungen für Wucher oder sittenwidriges Rechtsgeschäft sind nicht gegeben.

Beim Wechsel helfen die Banken

Gesetzlich sind die alten und die neuen Banken dazu verpflichtet Ihnen bei einem Wechsel zu helfen. Sie müssen Lastschriften und Daueraufträge umstellen.

Natürlich können Sie den Wechsel auch eigenständig vornehmen, denn Tipps, Musterbriefe und Checklisten finden Sie im Internet. Sie können sogar auf eine Checkliste zurückgreifen, die Ihnen bei der Wahl des richtigen Kontos helfen kann. Auch für die Kündigung des alten Kontos können Sie einen kostenlosen Musterbrief nutzen.

Die Konditionen der anderen Anbieter und die verschiedenen Kontomodelle im Auge zu behalten, lohnt sich in der Regel immer. Allerdings ist ein Kontowechsel keine Garantie dafür, dass Sie auch in Zukunft von niedrigen Gebühren profitieren können. In Zukunft werden auch die anderen Anbieter nachziehen und eine Preiserhöhung durchführen, denn der Kostendruck der Institute ist sehr hoch. Sie sollten also auf jeden Fall den tatsächlichen Bedarf ermitteln und sich nicht von den Mehrwertleistungen wie Rabatten oder zusätzlichen Versicherungsleistungen locken lassen.

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Konto wird teurer

1. Wie teuer darf ein Girokonto sein?

Die Stiftung Warentest hat die Kosten für ein normales Girokonto auf 60 Euro im Jahr festgelegt.

2. Wie teuer darf ein Basiskonto heute sein?

Für ein Basiskonto darf eine Gebühr von bis zu 8,99 Euro im Monat erhoben werden, denn das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Höhere Gebühren sind nicht zulässig.

3. Kann ich einfach kündigen, wenn meine Bank eine Gebührenerhöhung plant?

Sie haben die Möglichkeit einen neuen Anbieter und ein neues Konto zu suchen, wenn Ihre Bank eine Preiserhöhung plant.

4. Wie schreibe ich die Kündigung für mein Girokonto?

Für die Kündigung des Girokontos können Sie eine einfache Kündigung wählen, denn es reicht aus, wenn Sie in Textform eine kurze Mitteilung verfassen. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Informationen wie Datum, Kontoinformationen und Namen in der Mitteilung stehen.

5. Was passiert, wenn ich einen Widerruf zur Preiserhöhung schreibe?

Wenn Sie einen Widerruf schreiben, dann müssen Sie die Gebühren erst einmal nicht zahlen. Die Bank kann Ihnen aber kündigen, so dass Sie sich einen neuen Anbieter suchen müssen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
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Fazit

Der Markt rund um die Banken und Sparkassen wird immer voller, denn es gibt unzählige Anbieter. Manche Anbieter müssen die Gebühren anheben, damit sie auch weiterhin überleben können, aber Sie müssen eine Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie können entweder die Erhöhung akzeptieren und bezahlen, einen Widerruf schreiben und erst einmal nicht zahlen oder direkt einen neuen Anbieter suchen.

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Pflegeheim wird teurer – in diesen Fällen ist eine Preiserhöhung möglich! Gesetzliche Vorgaben regeln die Vorgehensweise https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegeheim-wird-teurer-in-diesen-faellen-ist-eine-preiserhoehung-moeglich-gesetzliche-vorgaben-regeln-die-vorgehensweise/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegeheim-wird-teurer-in-diesen-faellen-ist-eine-preiserhoehung-moeglich-gesetzliche-vorgaben-regeln-die-vorgehensweise/#respond Wed, 23 Feb 2022 12:03:02 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60173 Die Preise in den Pflegeheimen heben sich unter bestimmten Voraussetzungen an und wir erklären Ihnen, was Sie bei einer Preiserhöhung tun. Das Gesetz sieht vor, dass der Bewohner eines Pflegeheims sich an den Kosten für

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Die Preise in den Pflegeheimen heben sich unter bestimmten Voraussetzungen an und wir erklären Ihnen, was Sie bei einer Preiserhöhung tun.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflegedarf eines Bewohners ändert sich oder dem Pflegeheim entstehen Mehrkosten, dann steigen die Preise im Pflegeheim.
  • Die Kosten für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung erheben sich und der Pflegeheimbetreiber legt die Kosten unter bestimmten Umständen auch die Bewohner um.
  • Die Investitionskosten passt der Unternehmer an und gibt die erhöhten Kosten an die Bewohner weiter.
  • Der Unternehmen muss ein bestimmtes Vorgehen einhalten, um eine Entgelterhöhung zu bekommen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bewohner eines Pflegeheims sich an den Kosten für Pflege und Unterkunft zu beteiligen hat. Dazu kommen die Investitionskosten, die der Heimbewohner auch noch zahlen muss und das sind beispielsweise Kosten für einen Umbau, für eine Modernisierung oder Instandhaltung. Die finanzielle Belastung für den Heimbewohner ist schon bei Vertragsabschluss bekannt, denn alle Kosten sind im Vertrag festzuhalten. Aber bedenken Sie, dass die Kosten, die der Pflegebedürftig selber trägt keine fixe Summe ist und jederzeit angepasst werden kann.

Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Pflegeheimbetreiber eine Preiserhöhung verlangt.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Berechnungsgrundlage ändert sich

Bei Vertragsunterzeichnung berechnet der Pflegeunternehmen die Kosten für Pflege, Betreuung, Wohnraum, Verpflegung und Investitionen.

Zu diesem Zeitpunkt stimmen die Berechnungen, aber im Laufe der Zeit ändern sich die Kosten und dann muss der Pflegeheimbetreiber einen neuen Vertrag abschließen. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden unter gewissen Umständen an den Bewohner des Heims weitergegeben.

Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung – die Kosten steigen

In einem Pflegeheim entstehen alltägliche Kosten, darunter

  • die Pflege und die Betreuung der Bewohner,
  • die Unterkunft inklusive Zimmerreinigung
  • Mahlzeiten.

Gestiegene Lohn- und Personalkosten führen bei der Pflege und der Betreuung dazu, dass das Entgelt höher wird. Die Hauptursache für eine Preissteigerung im Zusammenhang mit den Kosten für Unterkunft und Pflege sind die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten.

Heimbewohner mit Pflegeversicherung oder Sozialhilfeempfänger

Das Entgelt kann nicht einfach erhöht werden, wenn ein Pflegeheimbetreiber mit den Pflegekassen oder dem Sozialhilfeträger einen sogenannten Versorgungsvertrag geschlossen hat. Er muss zuerst mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger in Verbindung treten und die Kosten neu verhandeln. Erst, wenn alle Parteien sich auf die Höhe der Kosten geeinigt haben, dann werden die neuen Pflegesatzvereinbarung in einem Vertrag festgehalten. Im Anschluss werden die Kosten dann erst an den Bewohner weitergegeben.

Preiserhöhung für Selbstzahler

Der Pflegeunternehmer muss bei einem Selbstzahler zwar nicht mit der Pflegekasse an den Verhandlungstisch treten, aber auch hier muss er sich an gewisse Vorgaben halten. Die Erhöhung für das Entgelt muss in erster Linie angemessen sein, denn eine willkürliche Preisanpassung ist gesetzlich nicht gestattet.

Aber bedenken Sie, eine angemessene Preiserhöhung ist für einen Außenstehenden kaum zu durchschauen. Einen guten Vergleich können Sie nachvollziehen, wenn Sie sich die Preise und Leistungen anderer Einrichtungen heranziehen und dann lassen sich Rückschlüsse erahnen. In der Regel achten Sie auf die vorherigen Preise und wenn diese angemessen waren, dann werden auch die neuen Preiserhöhungen in der Regel angemessen sein. Das ist ein kleines Zeichen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Sie dürfen einen Blick in die Kalkulationsunterlagen des Heims werden, aber um daraus schlau zu werden, brauchen Sie Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft. Nutzen Sie eine Beratung, wenn Sie der Meinung sind, dass die Preiserhöhung nicht angemessen ist.

Investitionskosten-Erhöhung

Modernisierungsarbeiten, Instandhaltungsmaßnahmen und Umbau- und Ausbaumaßnahmen gehören zu den Investitionskosten. Bei diesen Kosten handelt es sich nicht nur um das Gebäude selber, sondern auch um die technischen Anlagen, die allgemeinen Einrichtungsgegenstände und die Fahrzeuge. Eine Sanierung oder der barrierefreie Umbau an einem Gebäude oder den Gemeinschaftsräumen kann zu erhöhten Investitionskosten führen.

Auch Auflagen durch die Behörden sorgen dafür, dass am Ende größere Investitionen entstehen wie die Ausstattung und Größe der Zimmer oder der Brandschutz.

Die Investitionskosten sind ein großer Teil der Kosten, die ein Bewohner regelmäßig zahlt. Es gibt bestimmte Investitionen, die monatlich aufgelistet und bezahlt werden. Zudem ist eine Erhöhung dieser Kosten nicht einfach möglich, denn es müssen sich an Auflagen gehalten werden.

  • Eine Erhöhung darf nur stattfinden, wenn ohne die Investition die Einrichtung nicht mehr betrieben werden kann.
  • Die Investitionshöhe und das daraus entstehende Entgelt müssen angemessen sein.
  • Eventuelle Luxussanierungen sind nicht auf die Bewohner umzulegen.
  • Kosten, die mit Hilfe einer öffentlichen Förderung gedeckt sind, sind ebenfalls nicht an die Bewohner weiterzugeben.

Lesen Sie hier weitere Informationen zur Zusammensetzung der Kosten in den Pflegeheimen.

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Die Vorgehensweise zur Entgelterhöhung

Damit eine Entgelterhöhung wirksam ist, muss ein fest vorgeschriebenes Verfahren eingehalten werden und das muss der Pflegeheimbetreiber zu 100% einhalten.

Es spielt keine Rolle, ob der Pflegeunternehmen die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen, Verpflegung, Unterkunft, Investitionsaufwendungen oder andere Bestandteile des Entgeltes erhöhen will. Die Erhöhung ist unwirksam, wenn der Unternehmen nicht alle gesetzlichen Vorgaben zu 100% erfüllt.

Ihnen muss der Pflegeunternehmen schriftlich mitteilen,

  • dass er vor hat die Kosten zu erhöhen
  • welche Höhe das Entgelt am Ende haben wird
  • zu welchem Zeitpunkt die Entgelterhöhung wirksam ist

Zudem muss das Pflegeunternehmen die Erhöhung des Preises begründen und die Begründung muss

  • alle Positionen benennen, für die eine Kostensteigerung verlangt wird
  • die alten und die neuen Bestandteile des Entgeltes gegenüberstellen
  • den Maßstab benennen, in welcher Höhe die einzelnen Positionen an die Bewohner weitergegeben werden

Die schriftliche Mitteilung ist vier Wochen vor Beginn der Preiserhöhung beim Bewohner. Dieses Verfahren ist für alle Bewohner gleich und da macht es keinen Unterschied, ob Sie Selbstzahler sind oder Leistungen durch die Pflegekasse oder einen Sozialhilfeträger bekommen.

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Pflegesatzverhandlungen sind erst zu nehmen

In manchen Fällen kündigen die Pflegeheimbetreiber den Bewohnern an, dass Sie in Preisverhandlungen mit den Pflegekassen oder den Sozialhilfeträgern gehen.

Im Endeffekt weiß zu diesem Zeitpunkt noch keine Partei, wie die Verhandlungen ausgehen und wie hoch das Entgelt am Ende ausfällt. Im Grunde teilen die Pflegeheimbetreiber nur den Betrag mit, den sie gern erreichen wollen. Erst nach den Verhandlungen kommt es zur tatsächlichen Erhöhung und auch dann steht erst fest, wie hoch das Entgelt ausfällt. Das Entgelt wird rückwirkend eingefordert, nämlich ab dem ausgehandelten Zeitpunkt.

Es handelt sich meist um einen sehr beachtlichen Betrag, wenn die Verhandlungen sich einige Monate hingezogen haben. Beginnen Sie also schon ab dem Tag der Ankündigung zur Erhöhung damit, einen kleinen Betrag monatlich zur Seite zu legen. Wenden Sie sich frühzeitig an das Sozialamt, wenn Sie absehen können, dass Sie den Betrag nicht allein aufbringen können.

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Die Zustimmung zur Entgelterhöhung

Der Heimbetreiber braucht Ihre Zustimmung, bevor er das Entgelt erhöhen darf.

Auch wenn Sie Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen ist der Punkt zu beachten und wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, dann verweigern Sie die Zustimmung. Der Pflegeheim-Betreiber kann die Erhöhung dann nur noch durchsetzen, wenn er Sie verklagt.

Sie wollen die hohen Kosten nicht zahlen und auch das Risiko eines Prozesses vermeiden, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer Kündigung. Sobald der Unternehmen eine Preiserhöhung verlangt und Sie nicht zustimmen wollen, dann können Sie ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Die Kosten für den Heimplatz setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und mit unserer Broschüre können Sie sich schlau machen. Sie können besser nachvollziehen, ob und wann eine Erhöhung berechtigt ist. Das PDF-Dokument können Sie kostenlos herunterladen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Preiserhöhung im Pflegeheim

1. Wie oft darf das Pflegeheim die Kosten anheben?

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gibt die Regeln für eine Preiserhöhung im Pflegeheim vor, aber es gibt kein Gesetz, welches die Häufigkeit festlegt.

2. Darf das Pflegeheim einfach die Kosten erhöhen?

Ein Pflegeheim darf die Kosten nur unter bestimmten Umständen erhöhen und diese Umstände müssen nachweislich sein. Willkürliche Erhöhungen sind nicht zulässig.

3. Wer zahlt die erhöhten Kosten bei Sozialhilfeempfängern?

Sozialhilfeempfänger müssen sich keine Sorgen um eine Erhöhung der Kosten im Pflegeheim machen, denn in der Regel kommt der Sozialhilfeträger für die Mehrkosten auf.

4. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Pflegeheimkosten steigen?

Sie haben jederzeit das Recht eine ordentliche Kündigung auszusprechen und somit ist eine Sonderkündigung nicht notwendig.

5. Ist eine Nachforderung der Kostenerhöhung rechtswirksam?

In der Regel informiert das Pflegeheim die Bewohner in schriftlicher Form, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer Erhöhung kommt. Dauert die Verhandlung mit der Pflegekasse länger, dann kann es zu einer Nachforderung der Kosten kommen.

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Fazit

Bei Vertragsabschluss mit einem Pflegeheimbetreiber kennt der Bewohner alle anfallenden Kosten und weiß, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und welche Kosten er trägt. Mit der Zeit kann es vorkommen, dass das Pflegeheim die Kosten anheben muss, weil sich die Gegebenheiten ändern. Eine Preiserhöhung muss frühzeitig und in schriftlicher Form den Bewohnern angekündigt werden. Es gibt spezielle Regelungen, ob und wie eine Preiserhöhung von statten gehen muss.

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Preiserhöhungen bei Strom und Gas – was ist erlaubt? Was können Sie tun? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-was-koennen-sie-tun/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-was-koennen-sie-tun/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:08:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55175 Energieanbieter erhöhen die Preise von Gas und Strom regelmäßig. Die Verbraucher haben in einigen Fällen das Recht auf Sonderkündigung. Die Information über die Preiserhöhung wird von einigen Anbietern gut versteckt und ist nicht auf Anhieb

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Energieanbieter erhöhen die Preise von Gas und Strom regelmäßig. Die Verbraucher haben in einigen Fällen das Recht auf Sonderkündigung. Die Information über die Preiserhöhung wird von einigen Anbietern gut versteckt und ist nicht auf Anhieb zu finden. Nicht jede Preiserhöhung ist erlaubt!


Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Preiserhöhung für Strom und Gas haben Sie das Recht, fristlos zu kündigen und zu einem Anbieter nach Wahl zu wechseln.
  • Informationen zur Preiserhöhung sind manchmal gut versteckt. Die Schreiben des Energieanbieters sind gründlich zu lesen. Oft handelt es sich um Werbung und am Ende geht es tatsächlich um eine Preiserhöhung.
  • Einige Energieanbieter führen Preiserhöhungen schon kurze Zeit nach Vertragsbeginn durch.

Möglichkeiten bei einer Preiserhöhung

Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie vom Gas- oder Stromanbieter die Ankündigung zur Preiserhöhung erhalten.

Das Schreiben macht in der Regel erstmal einen unwichtigen Eindruck. Erst beim zweiten Hinsehen wird deutlich, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. In manchen Fällen erhöht der Strom- und Gasanbieter schon kurz nach dem Vertragsabschluss den Preis. Einige Preiserhöhungen sind oft erheblich und liegen bei 30 % und mehr.

Bei jeder Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht kann zu dem Zeitpunkt eintreten, sobald die Preiserhöhung in Kraft tritt. Ist die Preiserhöhung für den 1. Januar vorgesehen, dann können Sie bei diesem Strom- und Gasanbieter bis zum 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein. Sie können eine Kündigung nur selbst vornehmen und nur innerhalb der Kündigungsfrist. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energieanbieters verschafft alle notwendigen Informationen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mit dem bisherigen Anbieter handeln können. Dazu bietet sich ein Blick auf die Neukundentarife an. In den meisten Fällen erhalten Neukunden einen deutlich günstigeren Tarif. Weisen Sie ihren Energieanbieter gleichzeitig auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin!

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Banken erhöhen Preise für Girokonten – Das können Sie jetzt tun

Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt. Zum

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Wann ist Preiserhöhung erlaubt?

Die Strom- und Gaspreise setzen sich aus vielen Einzelposten zusammen.

Zu den Einzelposten der Strom- und Gaspreise gehören zahlreiche Kosten wie Steuern, Abgaben und Umlagen. Dazu gehören

  • EEG-Umlage
  • Netzentgelte
  • Kosten für die Nutzung der Netze
  • Stromsteuer

Alle einzelnen Posten ergeben am Ende die Strom- und Gaskosten. Eine Preiserhöhung findet meist statt, wenn ein Bereich der Kosten steigt. Die steigenden Kosten gibt der Energielieferant an den Verbraucher weiter. Das Preisänderungsrecht muss in Sonderverträgen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen sein.

Viele der Klauseln, die in den Sonderverträgen zu finden sind, wurden von den Gerichten in der Vergangenheit als unwirksam erklärt. Die Anteile der Rechnung, die unwirksam sind, können entweder direkt eingehalten oder innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden.

Korrekte Ankündigung

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Preiserhöhung anzukündigen.

1. Grundversorgung

Öffentlich müssen die Preiserhöhungen in der Grundversorgung angegeben werden. In Tageszeitungen, Amtsblätter oder im Internet sind öffentliche Bekanntmachungen dieser Art rechtlich möglich. Der Energieversorger muss seinen Kunden sechs Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung zudem eine Information zukommen lassen.

2. Sonderversorgung

Im Bereich der Sonderversorgung muss die Preiserhöhung nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Die Energieanbieter teilen den Kunden die Preisänderung in einem Brief oder via Mail mit.

Eine Information über das Kundenportal gilt als nicht aussagekräftig und ist unwirksam.

Preiserhöhung ohne Mitteilung

In der Jahresabrechnung stellen viele Kunden fest, dass eine Preiserhöhung stattgefunden hat. In dem Fall müssen alle Unterlagen durchgesehen werden, ob im Laufe der Zeit eine Mitteilung über die Erhöhung stattfand.

1. Grundversorgung

Ohne eine entsprechende Mitteilung ist eine Preiserhöhung unwirksam. Der Grund für die Erhöhung ist wichtig und muss ersichtlich sein.

2. Sonderversorgung

Der Energieanbieter muss den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung beweisen, ansonsten können Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Inhalt der Preisänderungsmitteilung

Das Schreiben zur Preisänderung muss transparent formuliert werden, damit jeder Verbraucher alle Informationen versteht.

  • Der Energieanbieter ist verpflichtet den Anlass, den Umfang und die Voraussetzungen für die geforderte Preiserhöhung in dem Schreiben zu hinterlegen. Die Anbieter müssen den wahren Grund angeben und dürfen nicht einfach Behauptungen aufstellen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
  • Die Energieanbieter müssen ihre Kunden auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, egal aus welchem Grund die Preiserhöhung stattfinden.
  • Preisbestandteile wie die EEG-Umlage, Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und sonstige Steuern müssen in alter und neuer Höhe gegenübergestellt werden.

Falsche Preisänderungsmitteilungen

Sind die Anforderungen für eine Preismitteilung nicht erfüllt, dann stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.

1. Grundversorgung

Der Preiserhöhung muss schriftlich widersprochen werden. Intransparente Preiserhöhungsmitteilungen können von Verbraucherzentralen geprüft werden. Schicken Sie die Mitteilung an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes und Sie sollten die Bundesnetzagentur benachrichtigen.

2. Sonderversorgung

Der Preiserhöhung muss widersprochen werden und der erhöhte Preis darf nur unter Vorbehalt bezahlt werden.

Verschleierung bei Preiserhöhungen

Eine Strom- und Gaspreiserhöhung ist nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Ein solches Verhalten wird von den Verbraucherzentralen abgemahnt. Die folgenden Vorgehensweisen sind bekannt:

  • Anschreiben erinnert an WerbungDas Anschreiben für eine Preiserhöhung erinnert optisch an eine Werbung und wird als Flyer ausgeliefert. Werbung wird meist ungelesen entsorgt.
  • Lange Schreiben mit kleiner RandnotizDie Information zur Preiserhöhung versteckt sich in einer kleinen Information. Das lange Anschreiben beschäftigt sich eigentlich mit einem ganz anderen Thema.
  • Preiserhöhung auf RechnungDie Preiserhöhung wird auf der Jahresrechnung mitgeteilt, die viele Informationen enthält und die Erhöhung wird meist überlesen. Sie versteckt sich an einer unscheinbaren Stelle.
  • Zwei ErhöhungenEinige Strom- und Gasanbieter schicken zwei Preiserhöhungsmitteilungen hintereinander.
  • Unbekannter Absender

Die Informationen für eine Preiserhöhung wird von einer E-Mail versandt, die nicht auf den Energieanbieter schließen lässt. Im Betreff befindet sich auch keine Information zur Preiserhöhung.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Preiserhöhung bei Strom und Gas

1. Kann bei einer Preiserhöhung von Gas und Strom gekündigt werden?

Bei einer Preiserhöhung von Gas und Strom haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den alten Vertrag kündigen und sich einen neuen Anbieter mit günstigeren Konditionen suchen.

2. Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?

Das Sonderkündigungsrecht gilt an dem Tag der Bekanntmachung einer Preiserhöhung. Die meisten Energieanbieter akzeptieren das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung.

3. Wie kann man sich bei einer Preiserhöhung wehren?

Sie müssen die Preiserhöhung nicht hinnehmen und können sich rechtlichen Beistand holen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden. Eine Kündigung bleibt in den meisten Fällen nicht aus, um einen günstigeren Tarif zu bekommen.

4. Wie muss eine Sonderkündigung erfolgen?

Die Sonderkündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen und es gilt der Tag des Eingangs beim Energieversorger. Sie müssen sich an die gesetzlichen Fristen halten, die für einen Tag vor Beginn der Preiserhöhung gelten.

5. Reicht eine Sonderkündigung auch via Mail?

Eine Sonderkündigung per Mail reicht vielen Anbietern aus. Zu den Informationen gehören das Datum, das Kündigungsdatum und alle Details zum Versorgungsvertrag.

Fazit

Grundsätzlich muss die Preiserhöhung mithilfe einer Mitteilung mindestens sechs Wochen vor Eintritt schriftlich angekündigt werden. Ist das nicht der Fall, ist die kommende Preiserhöhung unwirksam und kann angefochten werden. Ansonsten bleibt das Sonderkündigungsrecht, das Ihnen erlaubt, außerhalb der festgelegten Kündigungsfrist den Vertrag zu beenden und einen günstigeren Anbieter zu suchen. Bei rechtlichen Unklarheiten bietet sich der Verbraucherschutz oder ein rechtlicher Beistand an.

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Banken erhöhen Preise für Girokonten – Das können Sie jetzt tun https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/banken-erhoehen-preise-fuer-girokonten-das-koennen-sie-jetzt-tun/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/banken-erhoehen-preise-fuer-girokonten-das-koennen-sie-jetzt-tun/#comments Thu, 06 Feb 2020 09:48:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42837 Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt. Zum

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Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt.

Zum Jahresbeginn 2020 haben fast 200 Banken und Kreditinstitute ihre Preise für Girokonten angehoben. Viele Kontoinhaber fühlen sich dadurch verunsichert und fragen sich, was jetzt zu tun ist. Besonders in ländlichen Regionen rechnen Verbraucherschützer mit rekordverdächtigen Preiserhöhungen für Girokonten. Ebenso sind kleinere Städte von den Preisanstiegen besonders betroffen. Obwohl im vergangenen Jahr über 500 Banken bereits ihre Gebühren für Girokonten und die Kontoführung erhöht hatten, ist die neue Runde der Preiserhöhung nochmals signifikant.

In kleineren Städten und auf dem Land scheint der Konkurrenzdruck für die Kreditinstitute nicht so hoch zu sein, wie in Metropolen. Dies kann jedoch nicht als einziger Grund für die Preiserhöhungen bei den Girokonten durchgehen. Vielmehr zeigen die Banken, was ihre Preisgestaltung angeht, eine erhöhte Kreativität. Das zeigt sich beispielsweise auch an der Tatsache, dass viele Leistungen rund um Girokonto, die einst über viele Jahre gratis waren, jetzt plötzlich gebührenpflichtig werden.

Sie müssen die teuren Konten nicht akzeptieren

Es verfestigt sich der Eindruck, die Banken würden derzeit alles nur Erdenkliche dafür tun, damit die Kunden den Filialen fernbleiben. Die Erhöhung der Preise betrifft längst nicht mehr nur einzelne Leistungen, sondern betrifft auch klassische Durchschnittspreise, wie etwa beim Basisgirokonto für jedermann.

Sie sollten sich mit dieser Preiserhöhungsspirale für das eigene Girokonto nicht zufriedengeben. Auch wenn vielleicht die Bindung an die eigene Bank über Jahre gewachsen ist, sollten Sie über einen Wechsel zu einem anderen Girokonto-Anbieter nachdenken. Der Wechsel zu kostenlosen Anbietern von Girokonten, die es auch heutzutage immer noch gibt, ist in Zeiten des Internets denkbar einfach. Und dies auch vor dem Hintergrund, dass der Anbieter des neuen Girokontos meist sämtliche Formalitäten übernimmt. Aus bürokratischen Gründen braucht sich also niemand davor zu scheuen, zu einer Bank mit gratis Girokonto oder wenigstens günstigen Konditionen eines Girokontos zu wechseln.

Das können Sie bei Gebührenerhöhung für das Girokonto tun:

  • Akzeptieren Sie die Preiserhöhung für Kontogebühren, dann zahlen Sie für die Verwaltung Ihres Geldes oft langfristig mehr. Allerdings kann sich ein Gespräch mit der Bank lohnen. Denn oft gibt es verschiedene Kontomodelle, sodass Sie durch einen Wechsel des Tarifes Geld sparen und bei Ihrer Hausbank bleiben können.
     
  • Sind Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, dann können Sie den Vertrag kündigen. In diesem Fall müssen Sie sich einen neuen Anbieter suchen. Wenn Sie sich vorstellen können, Ihre Geldgeschäfte über das Internet zu erledigen, werden Sie sicher schnell eine Bank mit einem kostenlosen Girokonto finden.
     
  • Auch ein Widerspruch zur Anpassung der Entgelte ist möglich. In diesem Fall muss die Bank das Girokonto zu den bisherigen Konditionen weiterführen. In der Regel wird Ihnen in diesem Fall die Bank das Konto kündigen. Das geht seitens der Bank mit einer Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten. In dieser Zeit müssen Sie sich eine neue Bank suchen.
     
  • Nehmen Sie Kontakt auf und fordern Sie Kulanz ein. Zwar gelingt das bei großen Banken zunehmend seltener. Doch je nach Ihrem Status bei der Bank kann auch das gelingen.

Angst müssen Sie vor dem Wechsel der Bankverbindung nicht haben. Gerade wenn Sie das Onlinebanking nutzen, ergeben sich nicht nur viele Sparpotenziale. Auch der Wechsel ist besonders einfach. Und die Bank ist sogar verpflichtet, Ihnen dabei zu helfen.

Kostenloses Privat-Girokonto bei etwa 40 Anbietern möglich

Welches Girokonto für die eigenen Bedürfnisse dabei am besten geeignet ist, kann auch mithilfe eines Onlinevergleiches meist leicht herausgefunden werden. Es genügt dabei völlig, einige Basisdaten zur persönlichen Situation einzugeben und schon werden mögliche Anbieter von kostenlosen Girokonten angezeigt.

Immerhin gibt es auch heutzutage noch etwa 40 Banken und Kreditinstitute, welche für ein privates Girokonto keine Kontogebühren erheben. Umfragen unter diesen Banken haben zudem ergeben, dass meistens auch zukünftig auf Kontoführungsgebühren für Girokonten verzichtet werden soll. Bei einem solchen Anbieter hat der Verbraucher also quasi die Garantie, von einer dauerhaften kostenlosen Kontoführung seines Girokontos profitieren zu können.

Die Bedingungen der einzelnen Bankhäuser sollten dennoch vor einem Wechsel genau verglichen werden. So ist es beispielsweise nicht selten, dass völlige Gebührenfreiheit von monatlichen Geldeingängen abhängig gemacht wird. Auch wenn Sie nicht über regelmäßige, monatliche Gehaltseingänge verfügen und trotzdem für Ihr Girokonto nichts bezahlen möchte, können Sie auf jeden Fall fündig werden. Zudem ist es wichtig, dass Sie problemlos an Bargeld kommen.

Übrigens: Ihr Geld ist auf deutschen Banken, die eine Vollbankerlaubnis besitzen, gleichermaßen sicher. Denn diese Banken sind kraft Gesetzes Mitglied in einem Einlagensicherungssystem. Das bedeutet, dass Sie entschädigt werden, wenn die Bank in Schieflage gerät oder gar Pleite geht. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Anspruch.

Dürfen Banken die Preise beliebig erhöhen?

Grundsätzlich sind Banken und Sparkassen berechtigt, die Preise zu erhöhen. Verbraucher haben oft das Gefühl, dass die Preisanpassungen unangemessen hoch sind und deshalb eventuell unzulässig sein könnten. Das ist in der Regel jedoch nicht der Fall, da die Preisgestaltung bei Bankgeschäften nicht so stark reglementiert ist, wie das beispielsweise im Bereich der Postdienstleistungen der Fall ist. Bei Banken liegen die Grenzen bei den Voraussetzungen für Wucher oder ein sittenwidriges Geschäft, was in der Regel nicht nachgewiesen werden kann.

Und was ist mit Werbeversprechen der Banken?

Viele Verbraucher haben ihr Girokonto bei der Hausbank eröffnet, als dieses noch kostenlos war. Später wurden die Preise dann Stück für Stück erhöht. Muss sich die Bank an früher gemachte Werbeversprechen halten, wenn diese beispielsweise ein „lebenslang kostenloses Girokonto“ versprochen hat. Ja, daran besteht kein Zweifel. An diese Versprechungen müssen sich die Kreditinstitute halten. Allerdings kommt es häufig auf die genaue Formulierung an. Doch am Beispiel der Postbank ist zu sehen, dass die Kontoführung kostenlos bleiben muss, wenn die Bank beispielsweise ein Girokonto mit „Kein Entgelt – dauerhaft und bedingungslos“ beworben hat. 

Wichtig: Die Banken und Sparkassen erinnern sich häufig selbst nicht an ihre eigenen Versprechen. Hier müssen Sie als Kunde aktiv werden und die Bank mit der entsprechenden Argumentation und möglichen Nachweisen an das Gratis-Konto erinnern.

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Erfolg: Deutsche Post/DHL nimmt Preiserhöhung zurück! https://www.verbraucherschutz.com/news/erfolg-deutsche-post-dhl-nimmt-preiserhoehung-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/news/erfolg-deutsche-post-dhl-nimmt-preiserhoehung-zurueck/#respond Wed, 05 Feb 2020 15:26:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42808 Deutsche Post / DHL lenkt sofort ein

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Vor wenigen Tagen haben wir über die Preiserhöhung bei DHL berichtet. Fraglich war, ob die Kalkulation des Portos zu hoch war. Das wollte jetzt die Bundesnetzagentur prüfen. Doch dazu kommt es gar nicht erst.

Sind die Paketpreise für Privatkunden bei der Deutschen Post / DHL zu hoch? Diese Frage wollte die Bundesnetzagentur klären und leitete deshalb ein Verfahren gegen die Deutsche Post ein. Laut der Behörde gab es eindeutig Hinweise darauf, dass es ungerechtfertigte Erhöhungen des Portos zu Lasten der Privatkunden gibt. Wir haben darüber berichtet.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 hatte die Deutsche Post die Preise für den Paketversand angehoben. Nach der Preisanpassung kostet ein mittelgroßes Päckchen, bis zu 2 Kilogramm schwer, für den Versand im Inland 4,79 Euro, wenn es in der Filiale aufgegeben wird. Bis Ende 2019 kam das gleiche Päckchen 4,50 Euro. Möchten Sie ein Paket mit einem Gewicht von 10 Kilogramm bei der Post aufgeben, verlangt der Schalterbeamte 10,49 Euro, einen Euro mehr als zuvor. Die durchschnittliche Preiserhöhung wird mit drei Prozent angegeben. Das Frankieren im Internet ist allerdings günstiger. Die letzte Gebührenerhöhung hatte 2017 stattgefunden.

Deutsche Post / DHL lenkt sofort ein

Bereits wenige Tage nachdem die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde das Verfahren gegen die Deutsche Post eingeleitet hat, lenkt die Deutsche Post ohne nennenswerten Widerspruch ein. Das ist ungewöhnlich, wenn man DHL unterstellt, dass es bei der Preiserhöhung zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Dazu erklärt die Deutsche Post:

[…] Bereits im Herbst 2019 hatte das Unternehmen die Bundesnetzagentur über die geplanten Preiserhöhungen informiert und deren Vereinbarkeit mit den entgeltregulatorischen Vorgaben des Postgesetzes detailliert nachgewiesen. […] Im Eröffnungsbeschluss vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass die Preisanpassungen zum 1. Januar 2020 zu deutlich höheren Einnahmen führen würden als von DHL eingeschätzt. Diese Bewertung teilt das Unternehmen nicht, wird jedoch angesichts eines ansonsten zu erwartenden langwierigen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang die Anpassungen zurücknehmen.[…]Pressemitteilung am 05.02.2020

Zum 1. Mai 2020 nimmt die Deutsche Post alle seit dem 1. Januar 2020 geltenden Preisanpassungen bei Päckchen, Paketen und Zusatzleistungen für Privatkunden wieder zurück. Ab dem 1. Mai 2020 gelten wieder die Filial- und Online-Preise für Privatkunden, wie sie bis zum 31. Dezember 2019 Bestand hatten.

Gute Nachrichten für Postkunden

Auch wenn die Postkunden noch bis zum Mai 2020 warten müssen, dürften sich die Verbraucher über die Entscheidung der Deutschen Post freuen. Schließlich kommt es selten vor, dass ein Riese wie die Post freiwillig die Preise senkt. In diesem Fall hat die Bundesnetzagentur gute Arbeit für die Verbraucher geleistet. Die Behörde soll unter anderen bezahlbare Preise für Postdienstleistungen durchsetzen.

Da sich immer mehr Kunden über die Qualität bei der Paketzustellung beschweren, wäre das der nächste Punkt, wo die Deutsche Post / DHL nachbessern könnte. 

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, welche böse Überraschung ein Postkunde beim Verlust einer versicherten Sendung erlebte

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Sind die 1-2 Cent-Münzen zu teuer und werden abgeschafft? https://www.verbraucherschutz.com/news/sind-die-1-2-cent-muenzen-zu-teuer-und-werden-abgeschafft/ https://www.verbraucherschutz.com/news/sind-die-1-2-cent-muenzen-zu-teuer-und-werden-abgeschafft/#comments Tue, 04 Feb 2020 08:59:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42666 Die Ein- und Zwei-Cent-Münzen sind schon länger in der Kritik. Kunden empfinden das Kleingeld nur als Ballast im Portemonnaie, der hohe Preis und ein hoher Aufwand bei der Herstellung werden beklagt. Nun gibt es einen

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Die Ein- und Zwei-Cent-Münzen sind schon länger in der Kritik. Kunden empfinden das Kleingeld nur als Ballast im Portemonnaie, der hohe Preis und ein hoher Aufwand bei der Herstellung werden beklagt. Nun gibt es einen neuen Vorstoß zur Abschaffung der Münzen.

Die EU-Kommission will das Ende der Ein- und Zwei-Cent-Münzen nun durchsetzen, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet. Zu hoch sind die Nachteile und Herausforderungen, die durch die Nutzung entstehen. Dann müssten zwar bei Barzahlung die Beträge auf- oder abgerundet werden, in einigen Staaten der EU ist dies aber schon gängige Praxis. Die Münzen werden meist nur als Wechselgeld verwendet, weniger zur Zahlung. Händler nutzen gerne den verkaufsfördernden Effekt der Preisschwellen, denen sie sich mit Centbeträgen annähern. Die Mini-Rückgaben finden sie aber teuer und mühsam.

Freilich würden sich die Händler über die Aufrundung freuen, auf die Einige von ihnen ohnehin hoffen.  Für den Verbraucher ist die die Rundung der Preise jedoch unattraktiv. Schließlich werden die Preise in der Regel aufgerundet. Und das hat zur Folge, dass es insgesamt teuerer wird.

Ein-Cent-Münze kostet mehr als sie wert ist

Bundesbank und Bundesregierung waren bisher von der Verwendung der Mini-Äquivalente überzeugt. Aber Jens Gieseke, Europaabgeordneter der CDU, ist wenig angetan von den Kupferpfennigen: „Die Kosten für die Produktion dieser Kleinstmünzen sind höher als ihr Nutzen: So kostet die Produktion einer Ein-Cent-Münze 1,65 Cent.“ Das Runden der Preise soll aber bei Kartenzahlung nicht möglich sein, sondern nur bei Barzahlung. Der Einzelhandel lehnt freiwillige Rundungsregeln ab, wenn sie nur national gelten. Sollte aber europaweit geregelt gerundet werden, ist der Handel selbstverständlich dabei.

Abschaffung kleiner Preise oder gar des Bargeldes ist nicht akzeptabel

So weit die eine Fraktion der Debatte. Auf der anderen Seite positionieren sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der CSU-Generalsekretär Markus Blume nach Berichten des Tagesspiegel wie folgt: „Wer den Cent nicht ehrt, dem ist Freiheit nichts wert! Hände weg von unserem Bargeld“, so der CSU-Stratege. Der Finanzminister hingegen gibt sich gelassen. Es müsse weiterhin möglich sein, „dass man sein Geld vernünftig ausgeben kann, und dass, wenn es kleine Preise gibt, man auch mit kleinen Geldmünzen bezahlen können soll“.

Scholz fügte hinzu, er habe Zweifel, ob der EU-Vorschlag die einzelnen Staaten überhaupt erreichen werde. Der Tagesspiegel vermutet, diese Prognose könnte zutreffen. Die Kommission hat zwar bereits eine Prüfung zugesagt, der Kommissionsvize Maros Sefkovic sieht hingegen noch Bedarf bei der Bestimmung einheitlicher Regeln für die Rundung der krummen Preise. Die „Welt“ hingegen berichtet, Markus Ferber lasse „alle Alarmglocken schrillen“. Der EU-Abgeordnete der CSU befürchtet, dass mit der anstehenden Diskussion „der Einstieg in den Bargeldausstieg vorbereitet“ wird.

Der Entwurf der EU-Kommission liegt mittlerweile in zwei Fassungen vor. Im ersten Entwurf hieß es noch, Ziel sei „die Abschaffung der Ein- und Zwei-Cent-Münzen“. Die Endfassung, veröffentlicht am Mittwoch, liest sich moderater. Hier geht es nur noch um eine „Evaluation der Nutzung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen“.

Sparschweine der Kinder dürften verhungern

Leidtragende dieser möglichen Reform könnten auch die jüngsten Verbraucher sein. Nicht selten erhalten Kinder vor allem Kleingeld für Ihre Spardose. Fällt dieses Hartgeld nun weg, ist fraglich ob alle Familien auch hier problemlos aufrunden können. Und auch karitative Vereinigungen profitieren an der Supermarktkasse oder beim örtlichen Bäcker oft vom Wechselgeld. Sie sammeln das Kleingeld nämlich als Spende ein. Und daraus wird durchaus Großes.

Was halten Sie von der Abschaffung der Ein- und Zwei-Cent-Münzen? Sehen Sie auch, dass hier der Beginn der Abschaffung des Bargeldes droht oder erfreuen Sie sich, weil Ihre Geldbörse leichter wird. In den Kommentaren unterhalb des Artikels ist Ihre Meinung gefragt und Sie können mit anderen Lesern über dieses Thema diskutieren.

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Deutsche Post / DHL: Zu hohe Preise für den Paketversand? (Video) https://www.verbraucherschutz.com/news/deutsche-post-dhl-zu-hohe-preise-fuer-den-paketversand-video/ https://www.verbraucherschutz.com/news/deutsche-post-dhl-zu-hohe-preise-fuer-den-paketversand-video/#comments Mon, 03 Feb 2020 11:05:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42603 Muss die Deutsche Post / DHL zukünftig den Preis für den Paketversand senken? Das könnte passieren, wenn die bisherige Kalkulation des Portos zu hoch ist. Und genau deshalb hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet. Die

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Muss die Deutsche Post / DHL zukünftig den Preis für den Paketversand senken? Das könnte passieren, wenn die bisherige Kalkulation des Portos zu hoch ist. Und genau deshalb hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet.

Die Bundesnetzagentur ist der Meinung, dass die Paketpreise der DHL mittlerweile zu hoch sind. Sie leitete deshalb ein Verfahren gegen das Unternehmen ein. Dies meldet die dpa unter Berufung auf die Behörde. Nun soll geprüft werden, ob die letzte Preiserhöhung durch die Post den rechtlichen Vorgaben widerspricht. Der Präsident der Agentur, Jochen Homann, sagte zu SAT1 im Frühstücksfernsehen des Senders, es gebe „deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten der Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat“.

In der Vergangenheit haben wir bereits über die Zufriedenheit oder besser Unzufriedenheit von Postkunden berichtet. Der Preis des Paketversands spielt bei der Kritik gegenüber DHL keine große Rolle. Vielmehr waren die Kunden mit der Paketzustellung, der Versanddauer und dem Beschwerdeverfahren bei verloren gegangenen Sendungen unzufrieden.

Preiserhöhung um 3 Prozent

Zum Jahreswechsel hatte das Unternehmen die Preise deutlich angehoben. Ein mittelgroßes Päckchen, bis zu 2 Kilogramm schwer, kostet für den Versand im Inland nun 4,79 Euro, wenn es in der Filiale aufgegeben wird. Zuvor wurden 4,50 verlangt. Möchten Sie ein Paket mit einem Gewicht von 10 Kilogramm bei der Post aufgeben, verlangt der Schalterbeamte 10,49 Euro, einen Euro mehr als zuvor. Die durchschnittliche Preiserhöhung wird mit drei Prozent angegeben. Das Frankieren im Internet ist allerdings günstiger. Die letzte Gebührenerhöhunge hatte 2017 stattgefunden.

Die Bundesnetzagentur geht nun als Regulierungsbehörde der Frage nach, ob mit der aktuellen Erhöhung die tatsächlich entstehenden Kosten überschritten werden. Kann diese Vermutung positiv bestätigt werden, kann die Behörde das Unternehmen auffordern, die Preise zu korrigieren. 

Haben Sie das schon gesehen?

Kritik von der FDP

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) sieht die Ursache der Preiserhöhung in den hohen Investitionskosten, die für Anlagen und moderne Fahrzeuge auf das Unternehmensergebnis drücken. Der reduzierte Preis bei der Frankierung über das Internet geht wohl auf den geringeren Personalaufwand zurück. Die Konkurrenten DPD und Hermes hatten die Preise bereits im vergangenen Jahr erhöht.

Allerdings spielt die Deutsche Post mit ihrer Tochter DHL auf dem deutschen Paketmarkt die dominierende Rolle. Der Umsatzanteil bei der Paketbeförderung beträgt 44 Prozent. Geschäftskunden zahlen bereits seit letztem Jahr höhere Tarife, wie die Deutsche Handwerkszeitung mitteilte. Das Blatt lehnt die sogenannte Online-only-Strategie der Post ab. Ähnliches war auch aus der Politik zu hören. Reinhard Houben, der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, kritisierte die Preisnachlässe bei der Online-Bestellung: „Diese Produktstrategie benachteiligt all jene Menschen, die Online-Geschäften skeptisch gegenüber stehen oder überhaupt nicht über einen Internet-Anschluss verfügen“. Immerhin sind sechs Prozent der Bevölkerung noch nicht mit dem Internet verbunden, so der FDP-Sprecher.

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, wie Verbraucher mit einer gefälschten SMS im Namen von DHL in eine Abofalle gelockt werden.

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Verbraucherzentrale hat Mogelpackung des Jahres 2019 gekürt https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-abstimmung-zur-mogelpackung-des-jahres-2019/ https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-abstimmung-zur-mogelpackung-des-jahres-2019/#comments Wed, 22 Jan 2020 08:46:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=41434 Wie jedes Jahr sucht die Verbraucherzentrale auch für das vergangene Jahr im Bereich Lebensmittel die Mogelpackung des Jahres. Fünf Kandidaten standen bei der Abstimmung zur Auswahl. Wir verraten Ihnen, wer den Negativpreis Mogelpackung 2019 bekommen

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Wie jedes Jahr sucht die Verbraucherzentrale auch für das vergangene Jahr im Bereich Lebensmittel die Mogelpackung des Jahres. Fünf Kandidaten standen bei der Abstimmung zur Auswahl. Wir verraten Ihnen, wer den Negativpreis Mogelpackung 2019 bekommen hat.

Plötzlich ist die Verpackung kleiner und der Preis bleibt gleich. Oder die Verpackung bleibt gleich groß, bekommt aber viel weniger Inhalt zum gleichen Preis. Für den Verbraucher und das schwer verdiente Geld ist so etwas mehr als ärgerlich. Vor allem wird die Industrie immer raffinierter im Verstecken dieser Änderungen. Nur wenn Sie ganz exakt hinsehen, bekommen Sie die kleinen, aber feinen Unterschiede mit.

Die Verbraucherzentrale fordert schon seit mehreren Jahren eine Transparenzplattform. Auf dieser sollen Unternehmen geänderte Füllmengen veröffentlichen müssen. So wären die Verbraucher an einer Stelle über Änderungen informiert und die „Tricksereien“ kämen ans Licht. Die Verbraucherzentrale wünscht sich, dass die Anbieter fair mit ihren Kunden umgehen. Wenn die Produktion eines Lebensmittels teurer oder aufwendiger wird, darf nicht heimlich an der Füllmenge geschraubt werden, so die Meinung der Organisation.

Die Verbraucherzentrale ist nicht nur eine kostengünstige Anlaufstelle bei Rechtsfragen und Problemen. Vielmehr deckt die Verbraucherzentrale auch immer wieder Probleme auf. Beispielsweise warnt sie vor Streamingportalen und Versicherungen.

Fünf Nominierte für die Mogelpackung des Jahres 2019

Damit Sie es mit Ihrer Entscheidung nicht so schwer hatten, hat die Verbraucherzentrale bereits im Vorfeld fünf Kandidaten nominiert. Wir stellen Ihnen die Kandidaten an dieser Stelle noch einmal vor:

  • Die „Rama Unser Meisterstück“ enthält nur 350 statt 500 Gramm, wird aber zum gleichen Preis wie die große Packung verkauft. Dadurch ist sie bis zu 43 Prozent teuerer als andere Rama-Aufstriche.
    Fakt ist, dass es die kleine Packung bereits zur Mogelpackung des Monats geschafft hat.

  • Im Jahr 2019 erst eingeführt wurde die Milka Darkmilk von Mondelez. Die Schokotafel ist nur 85 Gramm schwer, sieht aber der Standardtafel mit 100 Gramm zum Verwechseln ähnlich. Der Preis ist natürlich der Gleiche wie bei den großen Packungen. Damit ist die Schocki bis zu 18 Prozent teuerer als viele andere Milka–Tafeln. Dabei ist die Angabe der Füllmenge gut auf der Rückseite der Schokolade versteckt.
  • Nudelliebhaber werden enttäuscht sein. Auch bei Mirácoli von Mars wird getrickst. Der Käse ist mittlerweile ganz aus der Verpackung verschwunden. Aber auch von der Tomatensauce und der Gewürzmischung ist weniger enthalten. Der Preis ist aber gleich geblieben bei unterm Strich 20 Gramm weniger Inhalt in der Verpackung. So ein Käse aber auch.
  • Frosties von Kellogg’s – ja auch beim Frühstück wird reduziert – und zwar von 375 auf 330 Gramm. Da der Verkaufspreis geblieben ist, haben wir hier eine Preiserhöhung von bis zu 14 Prozent. Und dabei wird das ganze noch gut getarnt. Denn die Größe des Kartons ist gleich geblieben. Alles nur heiße Luft.
  • Beim Bio Direktsaft Karotte von Hipp ist die Einwegflasche geschrumpft – von 500 auf 330 Milliliter. Darüber hinaus gibt es im Handel noch einen Preisanstieg. Am Ende steht hier eine Preiserhöhung von bis zu 115 Prozent unterm Strich. Da kommt kein anderer auch nur annähernd heran.

And the winner is….

Es steht fest. Die Mogelpackung des Jahres 2019 ist Mirácoli von Mars. Seit dem letzten Jahr wird das Nudelgericht ohne Käse verkauft. Gleichzeitig sind aber auch die Tomatensauce und die Gewürzmischung reduziert wurden. Während der Parmesello-Käse aus der Packung verschwunden ist und die Zutaten reduziert wurden, wurde der alte Preis aber beibehalten. Aber einen Hinweis auf die Reduzierung finden Sie auf der Packung nicht.

Mogelpackung des Jahres
(Quelle: (c) Verbraucherzentrale Hamburg | www.vzhh.de | facebook.com/vzhh | twitter.com/vzhamburg | 16. April 2019)

Auslöser für die Wegnahme des Käses war eine Umfrage unter den Verbrauchern, wo Mars feststellte, dass viele Nudelliebhaber den Käse gar nicht nutzen. Was ist aber mit den Käseliebhabern unter den Nudelfans? Die stehen da und gucken in den Ofen. Die Verbraucherzentrale schlägt vor, einfach zwei Varianten anzubieten: einmal mit und einmal ohne Käse.

Das sind die bisherigen Gewinner des Negativpreises

Bereits zum insgesamt sechsten Mal hat die Verbraucherzentrale die Abstimmung zum Mogelpreis veröffentlicht. In alter Tradition können Sie sich an dieser Abstimmung beteiligen.

In den vergangenen Jahren haben den Preis Mogelpackung des Jahres folgende Produkte bekommen.

  • 2019: Mirácoli von Mars (mit 36,6 Prozent der Stimmen)
  • 2018: Chipsletten von Lorenz (mit 58,7 Prozent der Stimmen)
  • 2017: Vitalis Früchtemüsli von Dr. Oetker (mit 36,5 Prozent der Stimmen)
  • 2016: Mineralwasser der Marke Evian von Danone Waters (mit 38,3 Prozent der Stimmen)
  • 2015: Bebe-Zartcreme (mit 32,6 Prozent der Stimmen)
  • 2014: Pampers Windeln von Procter & Gamble (mit 29,3 Prozent der Stimmen)

Sagen Sie uns, was Ihre persönliche Mogelpackung des Jahres 2019 ist. Gern können Sie dazu die Kommentare unter diesem Artikel nutzen.

 

Haben Sie das schon gesehen?

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Amazon Prime wird teurer – über 35 Prozent Preiserhöhung https://www.verbraucherschutz.com/news/amazon-prime-wird-teurer/ https://www.verbraucherschutz.com/news/amazon-prime-wird-teurer/#comments Tue, 08 Nov 2016 11:54:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4162 Achtung für die Kunden von Amazon Prime. Der Versandriese hebt die Preise für die Prime-Mitgliedschaft ab nächstem Jahr an. Wann genau Sie bei Amazon Prime mehr Geld bezahlen müssen und wie Sie als Neukunden jetzt noch sparen

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Achtung für die Kunden von Amazon Prime. Der Versandriese hebt die Preise für die Prime-Mitgliedschaft ab nächstem Jahr an. Wann genau Sie bei Amazon Prime mehr Geld bezahlen müssen und wie Sie als Neukunden jetzt noch sparen können, erfahren Sie in unserem Artikel.

Viele Vorteile warten auf Sie, wen Sie Amazon Prime nutzen. Neben der gratis Same-Day-Lieferung sehen Sie Blitzangebote 30 Minuten eher und können auf exklusive Artikel zugreifen, welche nur Prime-Mitglieder sehen.

Wenn Sie als Amazon Prime-Kunde die Vorteile wie Premiumversand, unbegrenztes Streaming von Filmen und Serien mit Prime Video sowie Streaming von Songs mit Prime Music weiterhin nutzen möchten, müssen Sie ab nächstem Jahr kräftig drauf zahlen. Ab wann die Preiserhöhung greift, verraten wir Ihnen hier.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Ab wann kommt die Preiserhöhung?

Bei dieser Frage müssen wir zwischen Bestandskunden und Neukunden differenzieren.

Bestandskunden

Als derzeitiger Nutzer von Amazon Prime zahlen Sie aktuell 49 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Juli 2017 erhöht sich der Betrag um 20 Euro auf 69 Euro pro Jahr.

Haben Sie das Glück und Ihre Amazon Prime-Mitgliedschaft verlängert sich vor dem 1. Juli 2017, dann nutzen Sie die Vorteile noch ein weiteres Jahr für 49 Euro.

Außerdem ist es möglich, Amazon Prime im Monatsabo für 8,99 Euro zu nutzen. Dies macht aber nur Sinn, wenn Sie den Service nur sporadisch beispielsweise in den Ferien oder in der Weihnachtszeit nutzen. Ansonsten zahlen Sie wesentlich mehr als im Jahresabo.

Neukunden

Für Neukunden gilt die Preiserhöhung bereits ab 1. Februar 2017. Wenn Sie davor einen Vertrag für Amazon Prime abschließen, können Sie den Service ebenfalls ein Jahr lang für 49 Euro nutzen. Übrigens: Als Neukunde können Sie das Angebot von Amazon Prime zunächst für 30 Tage kostenfrei testen.

Auch als Neukunde können Sie Amazon Prime monatlich für 8,99 Euro nutzen.

Studenten

Auch Studenten zahlen drauf. Diese bezahlen dann 34 Euro pro Jahr.

Warum wird der Beitrag erhöht?

Amazon begründet diesen Schritt mit den folgenden Worten:

Da wir die Vorteile von Prime kontinuierlich erweitern, um der wachsenden Nachfrage der Kunden gerecht zu werden, sind auch die Kosten für die Bereitstellung dieser Services im Laufe der Jahre gestiegen. Dies ist die zweite Preisanpassung seit der Einführung von Prime in Deutschland vor neun Jahren. Auszug aus der Webseite von Amazon Prime

Wo kann ich Infos zu meiner Prime-Mitgliedschaft sehen?

Wenn Sie wissen möchten, wann die nächste Abbuchung bei Ihnen anfällt und wie hoch der Betrag dafür ist, dann loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für Amazon Prime auf dieser Seite ein. An dieser Stelle sehen Sie auch Ihre gewählte Zahlungsart und die Rechnungen ein.

Wenn Sie die Mitgliedschaft aufgrund der Preiserhöhung kündigen möchten, finden Sie auf der genannten Seite ebenfalls den entsprechenden Punkt.

Quelle: Amazon.de

 Was halten Sie von der Preiserhöhung?

Ist diese gerechtfertigt? Werden Sie weiterhin Amazon Prime-Kunde bleiben? Oder wollen Sie Ihre Abonnement aufgrund der Preiserhöhung kündigen. Diskutieren Sie mit anderen Lesern und der Redaktion über das Thema in den Kommentaren.

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