Preisminderung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:15:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Preisminderung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Flug verpasst wegen Verspätung: Anspruch auf Entschädigung? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/flug-verpasst-wegen-verspaetung-anspruch-auf-entschaedigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/flug-verpasst-wegen-verspaetung-anspruch-auf-entschaedigung/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:15:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64053 Das Fliegen ist heute eine beliebte Methode, um von A nach B zu kommen, aber es gibt immer wieder Verspätungen, so dass der Anschlussflug nicht erreicht wird und Sie am Ende mindestens drei Stunden zu

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Das Fliegen ist heute eine beliebte Methode, um von A nach B zu kommen, aber es gibt immer wieder Verspätungen, so dass der Anschlussflug nicht erreicht wird und Sie am Ende mindestens drei Stunden zu spät ankommen. Wie sieht es in der Hinsicht eigentlich mit Entschädigungen, Unterkunft und Verpflegung aus? Kann man Schadenersatz fordern?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ansprüche gegen die Fluggesellschaft sind in der Regel möglich, wenn der Zubringerflug Verspätung hat. Sie haben grundsätzlich Anrecht auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen oder vielleicht sogar auf eine Flugpreiserstattung.
  • Die Ansprüche hängen nicht nur von der Verspätungsdauer, sondern auch von der Länge der Flugstrecke ab.
  • Je nach Auswirkung der Verspätung oder des verpassten Fluges sind sogar Schadenersatzforderungen möglich.
  • Die App der Verbraucherzentrale kann Ihnen helfen Ihre eventuellen Ansprüche zu prüfen.

Damit Sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen können, müssen gewisse Grundvoraussetzungen vorhanden sein. Grundsätzlich gilt, dass die Verspätung größere Auswirkungen haben muss und zudem muss der Flug über die Gesamtstrecke als einheitlicher Flug gebucht sein. Außerdem ist es sinnvoll, dass die weiteren Flüge von anderen oder derselben Fluggesellschaften durchgeführt werden. Es besteht sogar die Möglichkeit eine Fluggesellschaft zu verklagen, die für die Verspätung nicht direkt verantwortlich ist, aber mit der verantwortlichen Fluglinie zusammenarbeitet (Urteil vom 17.Juli 2019, Rs.C502/18).

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Welche Möglichkeiten habe ich vor Ort?

Mit Fragen wenden Sie sich an das Bodenpersonal der Fluglinie und wenn es keinen Ansprechpartner gibt, dann dokumentieren Sie die Informationen, die Sie erhalten können.

Dazu gehören:

  • planmäßige und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeiten
  • verpasster Flug
  • Verhalten der Airline

Sie können dazu einfach ein Bild von der Anzeigetafel im Flughafen machen. Zudem ist es wichtig, dass die Dokumentation schriftlich erfolgt, zur Not ist auch ein Zettel mit allen Informationen in Handschrift möglich und diesen lassen Sie sich von Zeugen unterschreiben. Auf dem Zettel sollten sich auch die Kontaktdaten des Zeugen befinden und des Weiteren sammeln Sie alle Quittungen für Taxi, Hotel oder ähnliche Dinge.

Sie sind Pauschalreisender, dann gilt für Sie folgendes. Weisen Sie den Veranstalter auf die Verspätung hin und das am besten in Anwesenheit eines Zeugen. Lassen Sie sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen, dass Sie die Verspätung und damit den Mangel gemeldet haben. Dazu muss er keine Litanei schreibe, sondern ein „zur Kenntnis genommen“ reicht vollkommen aus.

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Welche Informationspflicht habe ich?

Informieren Sie immer:

  • bei einer Pauschalreise den Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.
  • das Hotel beziehungsweise die Unterkunft, dass Sie ein wenig später eintreffen.
  • die Mietwagenfirma, wenn Sie den Zielort für die Übergabe des Fahrzeugs nicht rechtzeitig erreichen.
  • die Reederei, wenn Sie eine Fähre gebucht haben und diese nicht mehr erreichen.

Die Ausgleichszahlung

Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden zu spät am Ziel ankommt und diese Entschädigung wird als Ausgleichszahlung bezeichnet.

Am Endziel beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden, das heißt aber wirklich am Endziel und nicht beim Zwischenstopp, dann haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro, aber die genaue Höhe richtet sich nach der Entfernung des Endziels, aber auch danach ob der Start- und Zielflughafen in Europa liegt. Sie haben Anspruch auf Zahlung von:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken bis zu 1.500 km
  • 400 Euro bei Mittelstrecken von mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder zwischen 1.500 km und 3.000 km bei einem Flughafen außerhalb der EU
  • 600 Euro bei Langstecke von mehr als 3.500 km
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Manchmal werden Alternativen angeboten

Die Fluggesellschaft hat die Möglichkeit Ihnen einen anderen Flug oder eine andere Transportmöglichkeit anzubieten, wenn Sie den Flug verpasst haben. Allerdings ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die anfallenden Kosten für den Transfer zum Endziel zu übernehmen. Zudem muss sie die Organisation zum Endziel übernehmen und dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zum Hotel, nach Hause, zum Bahnhof oder zum Hafen müssen. Die Ankunftszeit ist entscheidend.

Die Fluggesellschaft hat die Möglichkeit die Ausgleichszahlung um bis zu 50% zu kürzen und das hängt von der Uhrzeit am Endziel ab. Bei einer Verspätung am Endziel ist das folgend möglich:

  • maximal 3 Stunden auf Mittelstrecke
  • maximal 4 Stunden auf Langstrecke

Die Gesamtstrecke dient zur Berechnung der Entfernung.

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Wichtig

Sie haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen ausgefallen ist und trotz umfangreicher Bemühungen seitens der Fluggesellschaft keine Vermeidung möglich war. In der Praxis führt diese Einordnung meist zu Rechtsstreitigkeiten. Es gibt verschiedene außergewöhnliche Umstände, auf welche die Fluggesellschaften sich berufen können:

  • schlechte Wetterverhältnisse
  • Streit von Dritten (Flugloten)
  • Terrorwarnungen
  • Naturkatastrophen
  • Vogelschlag

Der Einzelfall entscheidet dann darüber, welche Maßnahmen von der Fluggesellschaft getroffen werden müssen, um den Weiterflug zu ermöglichen. Dazu wird ein Notflugplan erstellt oder auch das Einkalkulieren von Zeitreserven. Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten technische Defekte. Es gibt in der Hinsicht auch keine Ausnahmen, wenn zum Beispiel alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Sie haben auch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn Sie die Reise an einem Punkt abgebrochen haben. Sie müssen an Bord gewesen sein und auch wirklich zu spät am Endziel ankommen, dann können Sie die Ansprüche geltend machen.

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Alternative Beförderung

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW muss die Fluggesellschaft, die den Flug hätte durchführen sollen, für eine Ersatzbeförderung sorgen, damit Sie das Endziel erreichen.

Sie können einen anderen Flug nehmen möchten, aber die Fluggesellschaft Ihnen keine Alternative anbieten kann oder erst zu einem weitaus späteren Zeitpunkt, dann können Sie einen günstigen Flug auch bei einer anderen Fluggesellschaft nehmen. Geben Sie Ihrer Fluggesellschaft eine Frist, damit sie sich kümmern kann. Die Länge der Frist hängt von der Zeit bis zum Anschlussflug ab und so können manchmal auch nur wenige Stunden ausreichen. Ist die Frist ohne Erfolg verstrichen, dann können Sie sich um einen Ersatzflug bei einem anderen Unternehmen kümmern. Die Kosten für den Aufwand muss die alte Fluggesellschaft tragen.

Sie haben sich entschieden, den Ersatzflug der Airline zu nehmen, dann stehen Ihnen sogenannte Betreuungsleistungen zur Verfügung. Das bedeutet, Sie können Mahlzeiten und Erfrischungen bekommen und eventuelle Hotel- und Taxikosten erhalten Sie zurück. Allerdings ist das nur möglich, wenn Sie am Flughafen mindestens zwei Stunden warten müssten.

Der Veranstalter muss für eine alternative Beförderung sorgen, wenn es sich um einen Teil der Pauschalreise handelt.

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Die Betreuungsleistungen

Wenn Ihr Flug mindestens zwei Stunden später abfliegt als geplant, dann haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und dazu gehören Verpflegung, Hotel oder ähnliches.

Nach der Dauer der Abflugverspätung und der Entfernung richtet sich, ob Sie Anspruche auf derartige Leistungen haben. Zumindest muss die Fluggesellschaft Ihnen Snacks und Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen und Ihnen die Möglichkeit geben zwei Telefonate zu führen, zwei Faxe oder Mails zu versenden. Sie können den Flug am selben Tag nicht mehr fortsetzen, dann muss die Fluggesellschaft nicht nur die Fahrt zu einer Unterkunft zahlen, sondern auch die Unterkunft selber. Die Betreuungsleistungen können Sie verlangen, wenn sich der Abflug verzögert und zwar mindestens

  • 2 Stunden bei Kurzstrecken
  • 3 Stunden bei Mittelstrecken
  • 4 Stunden bei Langstrecken

Auch hier wird für die Berechnung die Gesamtstrecke genommen.

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Wenn mehrere Flughäfen haften

Es besteht die Möglichkeit, dass durchaus mehrere Flughäfen mit Ansprüchen versehen sind, wenn es sich beispielsweise um Anschlussflüge handelt. Es kommt nämlich vor, dass auch am Flughafen des Zwischenstopps Verspätungen entstehen und somit können Sie auch dort Betreuungsleistungen verlangen. Nach unserer Auffassung muss hier allerdings die Wartezeit mit in den regulären Verlauf eingerechnet werden, denn meist entstehen reguläre Wartezeiten ohne Betreuungsleistungen.

Sie können sich selber versorgen, wenn die Fluggesellschaft die Betreuungsleistungen verweigert und der Fluggesellschaft im Endeffekt in Rechnung stellen. Dafür müssen Sie alle Belege sammeln und gut aufbewahren, denn es handelt sich um Beweisstücke.

Die Reise abgebrochen – was ist mit Betreuungsleistungen?

Sie treten vom Beförderungsvertrag zurück, wenn Sie die Reise gar nicht erst antreten, weil Sie schon am ersten Flughafen erkennen, dass es sich um Verspätungen handelt. Wenn Sie dann noch die Erstattung des Flugpreises verlangen, dann wollen Sie den Vertrag nicht ausführen. In einem solchen Fall haben Sie kein Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotel.

Anders sieht es eventuell bei Wartezeiten aus, wenn die Verspätung immer mehr zunimmt und Sie schon mehr als zwei Stunden im Flughafen warten mussten und am Ende hat sich der Flug eigentlich als unnötig rausgestellt, weil der ursprüngliche Reiseplan nicht mehr stattfinden kann.

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Rücktritt vom Beförderungsvertrag

Wenn bekannt ist, dass Ihr Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat, dann können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und haben Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.

Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Flug mindestens fünf Stunden Verspätung hat und dann haben Sie die Möglichkeit eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu verlangen. Dazu gehören auch Steuern und Gebühren. Sie können also auf den gebuchten Flug verzichten, von der ganzen Reise absehen oder versuchen einen anderen Flug zu bekommen und die entstehenden Mehrkosten fordern Sie als Schadenersatz von der Fluggesellschaft zurück. Sie haben aber nur einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist.

Wenn Sie den Rücktritt erklären, dann sind Sie auf sich allein gestellt und können keine Weiterbeförderung oder Betreuungsleistungen mehr verlangen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie Ansprüche haben, durch die Wartezeit. Sie müssen aber mindestens zwei Stunden gewartet haben und das ist möglich, wenn die Verspätungszeit des Fluges sich mit der Zeit immer mehr verlängert.

Zudem haben Sie kein Anrecht auf Ausgleichszahlungen, denn für einen solchen Anspruch müssen Sie als Fluggast an Bord des Flugzeuges gewesen sein und verspätet am Endziel ankommen. Haben Sie einen wichtigen Termin verpasst, dann können Sie den Flughafen einfach verlassen und fordern den gesamten Flugpreis zurück.

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Wichtig

Sie sind schon unterwegs und haben ein paar Reiseabschnitte zurückgelegt und jetzt müssen Sie die Reise unterbrechen. Der Weiterflug ist sinnlos geworden, denn der ursprüngliche Reiseplan ist nicht mehr möglich, dann können Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Wichtig ist auch, dass Sie weitere Ansprüche haben, denn der Flughafen muss Ihnen den Rückflug zum ersten Abflugort zahlen und organisieren. In einem solchen Fall ist die Abflugverzögerung sehr wichtig und muss mindestens 5 Stunden betragen. Zudem wird es anhand der Relation zu den anderen Zwischenstopps und Verspätungen gerechnet. Sie sollten um 7 Uhr fliegen und laut Information startet der Flieger jetzt erst um 13 Uhr, dann müssen Sie mit einer Verspätung von 6 Stunden rechnen und somit haben Sie Anspruch auf Rücktritt und Flugpreiserstattung.

Handelt es sich bei dem verspäteten Flug um Teil einer Pauschalreise, dann gibt es keinen Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft. Dann ist eine Kündigung nur beim Reiseveranstalter möglich und auch nur, wenn die Reise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt wird. Verspätungen sind Flugstörungen und gelten als einfacher Reisemangel, so dass eventuell nur eine Preisminderung möglich ist. Nur bei Pauschalreisen mit wenigen Übernachtungen haben Sie wahrscheinlich das Recht auf eine Kündigung. Durch die Verspätung sind dann meist nicht mehr alle Übernachtungen möglich.

Wann ist man anspruchsberechtigt?

Die vorstehenden Ansprüche bestehen nur, wenn der Verspätungsflug oder der einheitlich gebuchte Flug über die ganze Strecke entweder

  • von einem Flughafen innerhalb Europas startet
  • von einem Staat innerhalb Europas zu einem Flughafen in Europa von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird. Zudem muss die Gesellschaft den Sitz in Europa haben.

Außerdem haben Sie Anrecht auf Ansprüche, wenn es um Umsteigeverbindungen mit Start in einem Nicht-EU-Land geht und zu einem Flughafen in Europa führt. Die einzelnen Etappen werden von einer Fluggesellschaft durchgeführt. Rechtlich ungeklärt ist, ob es ausreicht wenn es sich um verschiedene Unternehmen handelt, die eine Kooperation haben und einen Sitz außerhalb der EU haben. Zudem gibt es noch die Regelung, dass der Flug nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.

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Schadenersatz

Ihnen entstehen durch die Verspätung erheblich Mehrkosten, dann haben Sie die Möglichkeit die Fluggesellschaft auf Schadenersatz zu verklagen.

Zu den Mehrkosten gehören nicht nur die Kosten für einen Ersatzflug, sondern auch ein Hotelzimmer, dass Sie nicht nutzen konnten oder eine Fähre oder der Transfer, der durch die Verspätung nicht mehr möglich war. Allerdings muss die Fluggesellschaft die Kosten nur übernehmen, wenn Sie nicht nachweisen kann, dass Sie keine Schuld an der Verspätung trägt. Hat die Fluggesellschaft schon Ausgleichszahlungen gemacht, dann werden diese mit den Schadenersatzansprüchen verrechnet.

Die Schadenersatzansprüche wegen Verspätung, bei einheitlicher Buchung von Hin- und Rückflug, aber auch der Start in der EU und Rückkehr dorthin, richten sich nach dem Montrealen Übereinkommen. Das Unternehmen oder der Pauschalreiseveranstalter müssen danach den Schaden ersetzen, wenn es zu einer Verspätung kommt und ein Schaden entsteht. Rechtlich nicht abschließend geklärt ist, ob die Schäden flugbetriebsbedingt sein müssen oder welche Risiken zu beachten sind.

Der Verbraucherzentralen Verband NRW ist der Ansicht, dass technische Defekte und schlechte Witterungsverhältnisse zu den bekannten Risiken im Flugverkehr gehören. Aus dem Grund müssen auch Schäden aufgrund dieser Verspätung nach dem Montrealen Übereinkommen ersetzt werden.

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Gut zu wissen

Eine Haftung der Fluggesellschaft fällt nur dann weg, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden weitgehend zu vermeiden. Es kommt auch vor, dass solche Maßnahmen nicht möglich sind, beispielsweise, wenn aufgrund der Flugsicherung ein Abflug nur verspätet möglich ist. Der Einzelfall entscheidet, welche Maßnahmen zumutbar sind und welche nicht.

Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden bei der Personenbeförderung liegt zurzeit bei 5.590 Euro, aber dieser Betrag wird nicht automatisch bezahlt. Sie müssen den entstandenen Schaden offenlegen und beweisen können, falls er bestritten wird. Dazu sollten Sie alle Belege im Zusammenhang mit der Verspätung aufbewahren. Die Klage auf Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen kann nur innerhalb einer zwei Jahresfrist erhoben werden.

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Ansprüche gegen den Veranstalter der Pauschalreise

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und es kommt zu einem verspäteten Flug, dann können Sie gegenüber dem Reiseveranstalter eventuell Ansprüche geltend machen.

Aufgrund des verspäteten Fluges können Sie in Hinsicht auf einen Reisemangel auf eine Minderung des Reisepreises hoffen, aber auch den Reisevertrag kündigen oder Schadenersatz verlangen. Schließlich haben Sie Urlaubszeit nutzlos aufgewendet, aber dazu muss die Verspätung mindestens vier Stunden betragen. Alle darunter fallenden Verspätungen gelten als hinzunehmbare Unannehmlichkeit.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Flugverspätung

1. Mein Flug hat vier Stunden Verspätung und wer zahlt mit jetzt Essen und Trinken?

Wenn Ihr Flug vier Stunden Verspätung hat, dann übernimmt die Fluggesellschaft die Versorgung. Hier handelt es sich um Betreuungsleistungen für die Kunden und Sie können Snacks und Getränke kostenfrei zu sich nehmen.

2. Wochenendtrip und durch die Flugverspätung fehlt mir ein Tag – was kann ich tun?

Durch die Flugverspätung haben Sie einen Tag des Wochenendetrips verloren, dann können Sie von der Fluggesellschaft Schadenersatz verlangen.

3. Wie kann ich eine Flugverspätung beweisen?

Ihnen stehen mehrere Optionen zur Verfügung. Sie können die Abflugtafel fotografieren und / oder sich einen Zeugen vor Ort suchen. Der Zeuge muss mit Adressdaten festgehalten werden.

4.Wie viel Schadenersatz ist bei einer Flugverspätung möglich?

Genaue Angaben über die Höhe von Schadenersatz gibt es nicht, denn es hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der Verspätungszeit, der Verbindungsflughäfen und anderen Dingen ab.

5. Wer übernimmt die zusätzlichen Übernachtungskosten?

Die zusätzlichen Übernachtungskosten werden bei einer Flugverspätung in der Regel von Ihnen vorgestreckt und am Ende von der Fluggesellschaft erstattet.

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Fazit

Verspätungen im Flugverkehr sind heute keine Seltenheit mehr und so kommt es vor, dass nicht nur ein oder zwei Stunden Verspätung stattfinden, sondern auch deutlich längere Zeiten. Aber Sie müssen die Verspätungen nicht immer einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern, Betreuungsleistungen zu erhalten oder eine Preisminderung zu bekommen. Wichtig ist, dass Sie in der Beweispflicht sind und sich frühzeitig um Schadenersatz oder Preisminderung kümmern müssen.

Der Beitrag Flug verpasst wegen Verspätung: Anspruch auf Entschädigung? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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