Premium | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 13:53:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Premium | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Xing-Mitgliedschaft: Achtung bei Online-Kündigung – das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/xing-mitgliedschaft-achtung-bei-online-kuendigung-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/xing-mitgliedschaft-achtung-bei-online-kuendigung-das-sollten-sie-wissen/#respond Sun, 21 Feb 2021 08:58:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61127 Benötigen Sie Ihre Premium Mitgliedschaft bei Xing nicht mehr, verzichten Sie bei der Kündigung lieber auf die Online-Variante. Warum eine Mitgliedschaft? Über Xing können Sie Ihre Geschäftskontakte pflegen, aber auch neue finden. Generell können Sie

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Benötigen Sie Ihre Premium Mitgliedschaft bei Xing nicht mehr, verzichten Sie bei der Kündigung lieber auf die Online-Variante.

Das Wichtigste in Kürze

  • Da Xing seine Kunden nach erfolgter Online-Kündigung aufforderte, diese erneut zu bestätigen, wurde das Unternehmen von der Verbraucherzentrale NRW im Jahr 2016 mit Erfolg abgemahnt.
  • Zwar hat Xing auf die Online-Kündigung umgestellt, doch erfordert dies ein paar Schritte von Ihnen.
  • Verwenden Sie nicht den Online-Vorgang, sondern senden Sie lieber einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail an das Unternehmen.

Warum eine Mitgliedschaft?

Über Xing können Sie Ihre Geschäftskontakte pflegen, aber auch neue finden.

Generell können Sie bei der Xing AG eine kostenlose Mitgliedschaft abschließen. Möchten Sie aber erweiterte Leistungen, so kostet dies Geld und Sie brauchen die kostenpflichtige Mitgliedschaft. Dadurch können Sie sehen, wer Ihr Profil besucht hat, Sie können Ihre Suche ausweiten und haben eine günstigere Platzierung bei der Mitgliedersuche.

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Kündigung ohne Kundenbestätigung

Bisher hatten Mitglieder die Möglichkeit, Ihre kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft bei Xing auch online zu kündigen.

Jedoch erhielten die Mitglieder nach Eingang der Kündigung eine E-Mail, die einen Button enthielt. Erst wenn dieser bestätigt wurde, war die Kündigung auch erfolgreich abgeschlossen. Falls das Mitglied diesen Button in der E-Mail nicht betätigte, wurde die Kündigung von Xing auch nicht anerkannt und die Kosten für die Premium Mitgliedschaft weiterhin in Rechnung gestellt.

Dies fand die Verbraucherzentrale NRW jedoch sehr irreführend, weshalb sie die Xing AG dafür abmahnte und das mit Erfolg. Das Unternehmen hat sich nach dem Gerichtsurteil verpflichtet, die Kündigungsbestätigung nicht mehr von den Kunden anzufordern.

Die Umstellung erfolgte

Im Anschluss an die Abmahnung wurde der Kündigungsprozess von Xing umgestellt.

Jetzt ist es nicht mehr möglich, die Premium Mitgliedschaft in der alt gewohnten Form durchzuführen. Wohingegen die Kündigung nun aber wesentlich langwieriger ist. Der Kündigungsprozess wurde am 2.4.2019 getestet und lief so ab:

Das Mitglied wird bei der Online Kündigung durch mehrere Prozesse geleitet. Es ist notwendig, einen Kündigungsgrund zu nennen und zusätzlich werden dem Mitglied nochmals alle Premium Vorteile gezeigt. Bei dem ganzen Prozess erklärt der Kunde jedoch nicht seine Kündigung. Indes bekommt er im Anschluss eine Identifikations-E-Mail. Diese Mail ist dann die eigentliche Kündigung, denn dort muss das Mitglied einen Link anklicken. Sofern er das macht, wird er erst dann zu dem Punkt „Kündigung erklären“ geleitet und kann diesen nun anklicken, um seine Kündigung zu bestätigen.

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Schriftlich kündigen

Bevor Sie wertvolle Zeit für den Kündigungsprozess verschwenden, schreiben Sie lieber eine Mail, einen Brief oder ein Fax und zeigen Sie dort an, dass Sie kündigen möchten.

Für die richtigen Formulierungen gibt es auch kostenlose Musterbriefe. Unbedingt sollten Sie bei der Kündigung Ihre Kontaktdaten, Ihre Kundennummer und die Vertragsnummer angeben. So kann das Unternehmen die Kündigung leichter zuordnen. Ferner sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen Brief zu schicken. Ein Fax oder eine E-Mail sind ausreichend. Obgleich Sie bei der Kündigung per Mail unbedingt eine Lesebestätigung anfordern sollten. Heben Sie bei einem Fax die Sendebestätigung auf. Anstatt dessen können Sie aber auch einen Brief schicken und das im Idealfall als Einschreiben, damit Sie immer einen Nachweis der Kündigungsübertragung haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Xing-Mitgliedschaft: Achtung bei Online-Kündigung – das sollten Sie wissen

1. Weshalb ist der Kündigungsprozess so kompliziert?

Damit will Xing die Mitglieder wohl halten. Je umständlicher, umso weniger Lust haben die meisten Menschen die Kündigung durchzuführen.

2. Kann ich auch schriftlich kündigen?

Natürlich können Sie auch per Brief, Mail oder Fax kündigen. Bewahren Sie aber in jedem Fall einen Nachweis auf, dass Sie das Formular auch abgeschickt haben.

3. Muss Xing die Kündigung bestätigen?

Im Grund gehört es dazu, dass Sie auch eine Antwort auf die Kündigung erhalten. Sollte dies nicht passieren, fragen Sie einfach nach und bitten Sie um eine Bestätigung.

4. Welche Angaben muss die Kündigung enthalten?

Sie sollten Ihre Adresse, Kundennummer und Vertragsnummer angeben, sowie eine ausdrückliche Erklärung, dass Sie die Mitgliedschaft kündigen.

5. Gibt es eine Kündigungsfrist?

Erkundigen Sie sich bei Xing direkt, welche Kündigungsfristen für Ihren Vertrag gelten.

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Fazit

Die Mitgliedschaft bei Xing mag zwar praktisch sein, ist für Sie aber vielleicht nicht mehr notwendig. Leider ist das Kündigen nicht so einfach, weshalb Sie anstatt der Online Kündigung lieber die Variante Brief, Fax oder Mail nutzen sollten.

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