Thema Privatleistung

Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Unsere Beiträge zum Thema Privatleistung

Knochendichtemessung

Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse? Alle 5 Jahre haben Sie das Recht auf die Untersuchung

Die Knochendichtemessung wird in vielen Fällen als IGel-Leistung bezeichnet und auch genauso abgerechnet. Aber eigentlich ist Sie auch schon vor einem Knochenbruch eine Kassenleistung. 2013 ist daher ein Beschluss entstanden. Der besagt u. A. , dass die Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt dann, wenn ein konkreter Befund für Knochenschwung vorliegt und er mit Medikamenten zu behandeln ist.