Quarantäne | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:54:19 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Quarantäne | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 In häuslicher Quarantäne wegen Corona – wie soll ich mich verhalten? Verstöße sorgen für hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafe https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/in-haeuslicher-quarantaene-wegen-corona-wie-soll-ich-mich-verhalten-verstoesse-sorgen-fuer-hohe-geldbussen-oder-freiheitsstrafe/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/in-haeuslicher-quarantaene-wegen-corona-wie-soll-ich-mich-verhalten-verstoesse-sorgen-fuer-hohe-geldbussen-oder-freiheitsstrafe/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:54:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58946 Erkrankte sollen Corona nicht verbreiten, dass ist das Wichtigste beim Kampf gegen den Virus. Die Betroffenen und deren direkte Kontaktpersonen werden isoliert um eine Verbreitung zu verhindern. Der erste Weg führt in die häusliche Quarantäne.

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Erkrankte sollen Corona nicht verbreiten, dass ist das Wichtigste beim Kampf gegen den Virus. Die Betroffenen und deren direkte Kontaktpersonen werden isoliert um eine Verbreitung zu verhindern. Der erste Weg führt in die häusliche Quarantäne.

Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen, die mit einer infizierten Person in Kontakt waren oder an leichten Symptomen erkrankt sind, für die ordnen Behörden die häusliche Quarantäne an.
  • In der Regel wird die häusliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet.
  • Wir geben Ihnen Verhaltenstipps und fassen die Regeln zusammen, wenn Sie in Quarantäne sind.

Der Coronavirus ist eine hochsteckende Krankheit, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Personen identifiziert werden, die mit dem Virus in Kontakt gekommen sind. Der Virus kann im Labor nachgewiesen werden und wenn Gefahr im Verzug ist, dann kann das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne aussprechen.

Die häusliche Quarantäne ist eine Notwendigkeit, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Der Grund ist einfach, denn durch eine Eindämmung wird das Gesundheitssystem nicht so stark belastet und hat Zeit sich der Situation anzupassen.

Bei einer Isolierung und einer Quarantäne handelt es sich um reine Schutzmaßnahmen, die meist als belastet empfunden werden. Sie schließen die infizierten, aber auch die nichtinfizierten Menschen von sozialen Leben aus.

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Die Quarantäne

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Anordnung der Quarantänemaßnahmen und dabei gelten die rechtlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetz.

Personen, die ein hohes Risiko haben, das sie sich angesteckt haben, müssen in Quarantäne. Davon betroffen sind:

  • Menschen, die innerhalb der letzten zwei Wochen einen engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Die Infektion muss nachweislich vorhanden sein.

Als engen Kontakt werden Menschen bezeichnet, mit denen Sie mindestens 15 Minuten direkten Kontakt hatten. Das bedeutet, Sie haben mit ihm gesprochen, sind angehustet, angeniest worden oder hatten einen anderen engen Kontakt.

Sie müssen das Gesundheitsamt der Gemeinde informieren, den Arbeitgeber, die Krankenkasse und sind verpflichtet Zuhause zu bleiben.

  • Personen, die sich in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben und anschließend nach Deutschland einreisen. Mehr Informationen dazu bietet der Ratgeber „Quarantäne-Pflicht bei Einreise oder Rückkehr aus dem Ausland“.
  • alle Personen, die vom Gesundheitsamt für die Quarantäne vorgesehen sind und das ist meist nach einem positiven Test der Fall. Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgeber und die Krankenkasse zu informieren.

Zudem gibt es Personen, die ein geringes Risiko haben, dass sie sich angesteckt haben, müssen nicht in Quarantäne. Das ist immer dann der Fall, wenn man

  • innerhalb der letzten zwei Wochen zwar mit einer infizierten Person im gleichen Raum war, aber keinen direkten Kontakt hatte.
  • im Ausland war und das Gebiet nicht als Risikogebiet gilt. Auch hier bietet sich der Ratgeber „Quarantäne-Pflicht für Einreise und Rückkehr aus dem Ausland“ an.

Wenn Sie Kontakt mit einer Person hatten, die nachweislich infiziert ist, egal ob im Freundes- oder Familienkreis und Sie vollkommen gesund sind, dann müssen Sie nicht in Quarantäne. Entwickeln Sie mit der Zeit Anzeichen einer Atemwegserkrankung, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt auf und lassen sich testen.

Eine Isolierung ist eine andere Maßnahme als eine Quarantäne. Bei einer Isolierung handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV2-Infektion. Eine Isolierung kann in den eigenen vier Wänden erfolgen, aber auch im Krankenhaus. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.

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Die Anordnung und die Länge

Die Isolierung und die Quarantäne werden vom Gesundheitsamt angeordnet und das Gesundheitsamt legt fest, ob eine Quarantäne oder eine Isolierung notwendig ist.

Zudem legt das Amt fest, ob die Maßnahme in den eigenen vier Wänden bleibt oder im Krankenhaus erfolgt. Zudem wird festgelegt, wie lange die Maßnahme gilt und außerdem endet die Maßnahme nicht automatisch, sondern muss von der zuständigen Behörde aufgehoben werden.

In der Regel muss eine Person 14 Tage in Quarantäne, wenn ein Corona-Verdacht besteht. Die Krankheitsanzeichen können diese Zeit brauchen, um sich zu offenbaren.

Ein Isolierung wird erst aufgehoben, wenn der Erkrankte mindestens zehn Tage keine Symptome hat und 48 Stunden auch keine Krankheitsanzeichen hinzukommen. Ein negatives Testergebnis muss vorliegen, wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt.

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Quarantäne-Pflicht für Ein- und Rückreise aus dem Ausland

Das Bund hat eine Einreisebestimmung festgelegt, die auf Grundlage der Musterquarantäneverordnung festgelegt ist.

Seit dem 8. November sind Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich vor der Einreise nach Deutschland anzumelden und einen Nachweis über die Anmeldung vorzulegen. Dazu wird im Internet unter www.einreiseanmeldung.de ein Formular bereitgestellt. Haben Sie nicht die Möglichkeit eine digitale Anmeldung vorzunehmen, dann muss eine Ersatzmitteilung in Papierform vorgelegt werden.

Die Reisenden müssen sich direkt nach der Einreise in ihren Heimatort begeben und sich 10 Tage unter häusliche Quarantäne stellen. Zudem ist das Gesundheitsamt zu informieren und frühestens nach 5 Tagen ist ein Test möglich. Bei einem negativen Ergebnis ist die Quarantäne beendet.

Bei Transitaufenthalten besteht keine Pflicht in häusliche Quarantäne zu gehen. Deutschland wird von den Durchreisenden umgehend verlassen.

Es gibt aber auch Ausnahmen, die sich auf Grenzpendler, Mitarbeiter des Gesundheitssektors und Transportunternehmen beziehen. In der jeweiligen Landesversordnung stehen die Ausnahmen und lassen sich nachlesen.

Im besten Fall informieren Sie sich vor dem Grenzübertritt über die aktuellen Regelungen der Region und dazu bietet sich der Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes an. Die aktuellen Fallzahlen der Länder und alle Informationen zu den Risikogebieten finden Sie unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.de und www.rki.de/covid-19-fallzahlen.

Quarantäne – Was darf ich und was nicht?

Es gibt ganz genaue Regelungen, was Sie in einer Quarantäne dürfen und was nicht.

  • Ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes dürfen Sie die Wohnung nicht verlassen.
  • Besuch empfangen dürfen Sie nicht. Es sei denn die Person gehört zum eigenen Haushalt.
  • Sie vermeiden engen Kontakt zu allen Personen, mit denen Sie in einem Haushalt leben.

Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Regelungen kann nicht nur hohe Geldstrafen bedeuten, denn im schlimmsten Fall wird ein Verstoß mit Freiheitsstrafe geahndet.

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Das richtige Verhalten in der Quarantäne

Damit es in der Quarantäne nicht zu Verstößen kommt, gibt es Verhaltensregeln.

  • Vermeiden Sie den Aufenthalt in den gleichen Räumen mit Personen, die mit Ihnen zusammenleben. Außerdem schlafen Sie nicht im gleichen Zimmer.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  • Achten Sie streng auf die Hust- und Niesetikette.
  • Wohn- und Schlafräume sind regelmäßig zu lüften.
  • Geschirr, Wäsche und Handtücher sind Haushaltsgegenstände, die Sie nicht mit anderen Personen teilen dürfen.
  • Benutzen Sie ein eigenes Badezimmer, wenn möglich.
  • Hygieneartikel nicht mit anderen Personen aus dem Haushalt teilen. Wäsche gründlich und regelmäßig waschen.
  • Alle Oberflächen (Türklinken, Tische und Ablageflächen) sind gründlich zu reinigen und im besten Fall zu desinfizieren.
  • Mahlzeiten sind getrennt von den anderen Personen einzunehmen.
  • Bitten Sie Nachbarn oder Freunde mit dem Haus spazieren zu gehen.
  • Bitten Sie andere Personen darum, den Einkauf durchzuführen.

In Ihrem Haushalt leben Personen, die aufgrund des Alters oder anderen Vorerkrankungen als Risiko eingestuft sind, dann sind die Personen anderweitig unterzubringen, wenn sie keine Quarantäne haben.

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Quarantäne und medizinische Hilfe

Haben Sie Husten, Schnupfen, Fieber oder infektionsbedingte Atemnot, dann kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Verspüren Sie Grippesymptome, dann wenden Sie sich sofort telefonisch an den Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Die Nummer ist bundesweit gültig.

Außerdem beobachten Sie genau Ihren Gesundheitszustand.

  • 2x am Tag messen Sie Ihre Körpertemperatur.
  • Tragen Sie die Symptome und die Körpertemperatur in ein Tagebuch ein.

Benötigen Sie Medikamente oder eine ärztliche Behandlung, dann kontaktieren Sie den Haus- oder Facharzt. Teilen Sie ihm mit, dass Sie unter Quarantäne stehen und dann gibt er weitere Informationen. Informieren Sie das Gesundheitsamt, wenn Sie aufgrund von medizinischen Problemen die Quarantäne nicht einhalten können.

Wählen Sie bei schweren Verletzungen, akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Vergiftungen den Notruf 112 und teilen Sie mit, dass Sie unter Quarantäne stehen.

Quarantäne einhalten trotz negativem Testergebnis

Der Abstrich bei einem Corona-Test ist nur eine Momentaufnahme.

Im Grunde besagt der Test nur, dass Sie während des Tests keine Anzeichen haben oder dass Sie am Anfang der Infektion stehen und noch kein Nachweis möglich ist.

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Worauf müssen Mitbewohner achten?

Die Personen, die der häuslichen Gemeinschaft leben, müssen folgende Dinge beachten:

  • Kontakte mit anderen Menschen sind zu vermeiden.
  • Weisen die Mitbewohner Symptome auf, dann müssen Sie sich telefonisch mit dem Hausarzt in Verbindung setzen und um eine Verbindung mit der zentralen Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle Kontakt aufnehmen.

Die Besorgung von Lebensmitteln

Nachbarn, Freunde und Familie kaufen Lebensmittel ein und stellen sie vor der Haustür ab.

In vielen Regionen gibt es Nachbarschaftsinitiativen oder ehrenamtliche Helfer, die beim Einkauf unterstützen. Kirchliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände bieten ebenfalls Hilfen an.

Finden Sie keine Hilfe, dann wenden Sie sich an das Gesundheitsamt.

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Der Umgang mit der belasteten Situation

Die Quarantäne ist eine Situation, die für Personen immens belastend ist. Das Leben begrenzt sich auf die eigenen vier Wände und die sozialen Kontakt sind begrenzt.

In der Regel kommt es zu Konflikten mit dem Mitbewohner, da es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Zudem sind die Sorgen und Ängste in Bezug auf eine Ansteckung immens belastend.

In der Quarantäne pflegen Sie bitte die eigene seelische Gesundheit.

Die praktischen Tipps:

  • Feste Tagesstrukturen sind wichtig, auch wenn Sie nicht im Homeoffice arbeiten.
  • Halten Sie Kontakt mit Freunden, Angehörigen und Arbeitskollegen über das Telefon oder die sozialen Medien.
  • Nehmen Sie sich Zeit für Hobbies, wie Lesen, Spiele oder Kochen.
  • Bleiben Sie körperlich aktiv, denn auch in der Wohnung bieten sich viele Möglichkeiten Übungen durchzuführen. Das Internet bietet viele interessante Anleitungen.
  • Meditations- und Entspannungsübungen sorgen für Entspannung und lassen die Anspannung abfallen. Auch hier bietet das Internet viele Möglichkeiten.
  • Soziale Medien verbreiten viele Falschinformationen und aus dem Grund seien Sie immer skeptisch. Vertrauen Sie richtigen Quellen, wie dem Robert-Koch-Institut oder den Gesundheitsämtern.
  • Begrenzen und gestalten Sie den Medienkonsum, wenn Sie sich durch ihn belastet fühlen.
  • Die häusliche Quarantäne ist eine unfreiwillige Situation, die sehr belastet sein kann. Sprechen Sie mit einem nahestehenden Menschen, wenn Sie niedergeschlagen sind. Die Telefonseelsorge ist auch eine gute Anlaufstelle. Rufen Sie 0800-1110111 oder 0800-111-0222 oder 116123 an.
  • Behalten Sie immer eine positive Grundhaltung und orientieren Sie sich an Werten, die für Halt sorgen.
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Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Gerade in der heutigen Zeit haben viele Menschen Sorgen um den Lohn, wenn sie in Quarantäne sind.

  • Bestätigte Infektion

Der Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, wenn es sich um eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus handelt und Symptome vorhanden sind. Eine solche Bescheinigung wird auch telefonisch ausgestellt und dazu informieren Sie sich beim gemeinsamen Bundesausschuss.

Vom Arbeitgeber erhalten Sie bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn Sie eine Krankschreibung haben. Die gesetzliche Krankenkasse springt dann ein, wenn Sie die sechs Wochen überschreiten und dann bek9ommen Sie als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer Krankengeld. Sind Sie privat krankenversichert und haben eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, dann bekommen Sie Krankentagegeld.

  • Behördlich angeordnete Quarantäne ohne Symptome

Berufstätige Personen, die in Quarantäne gehen, dürfen den Betrieb nicht mehr besuchen und dann bietet sich Homeoffice an.

Der Arzt darf keine AU-Bescheinigung ausstellen, wenn Sie keine Krankheitssymptome haben und das gilt auch bei einem positiven Corona-Test ohne Symptome.

In einem solchen Fall springt das Infektionsschutzgesetz ein und Sie erhalten eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber reichen Sie den behördlichen Bescheid über die Quarantäne-Anordnung ein und der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit die Lohnfortzahlungen von den zuständigen Behörden erstattet zu bekommen.

Eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit besteht, wenn Sie in der Quarantäne erkranken und dann ist eine AU-Bescheinigung vom Arzt notwendig, die sofort beim Arbeitgeber einzureichen ist. In einem solchen Fall gelten die Regelungen zu den Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

Wichtig:

Bei den zuständigen Behörden können auch Selbstständige einen Verdienstausfall geltend machen, wenn sie in Quarantäne sind.

Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt und des Weiteren finden Sie dort eine Menge Informationen zur Antragsstellung.

  • Beim Gesundheitsamt finden Sie das entsprechende Antragsformular und Nachweise müssen beigefügt werden.
  • Die Antragsunterlagen sind vollständig beim Gesundheitsamt einzureichen.

Eventuell kommt es zu einer Nachforderung von fehlenden Unterlagen, aber die Prüfung findet meist sehr schnell statt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung.

Es gibt eine Frist, die auf bis zu drei Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung festgelegt ist.

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Betrüger kommen an die Haustür und sind in Schutzkleidung angezogen. Sie geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus und verkaufen Covid-19-Tests. So verschaffen sie sich Zutritt zu den Wohnungen.

Beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in der Regel nicht ohne Termin an die Haustür kommen und an der Tür mit Sicherheit keine Testungen durchführen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema häusliche Quarantäne

1. Bleibt die häusliche Quarantäne auch bei einem negativen Test bestehen?

Die Quarantäne bleibt auch bei einem negativen Test bestehen, denn der Test ist nur eine Momentaufnahme und kann auch zu Beginn der Krankheit durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch nach einem negativen Test Symptome auftreten können.

2. Wie lange dauert das Testergebnis?

Das Testergebnis kann einige Tage in Anspruch nehmen. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von zwei bis fünf Werktagen, obwohl die Gesundheitsämter bemüht sich schnell zu handeln.

3. Kann ein selbstgemachter Test die Quarantäne aufheben?

Sie können einen Test macht, aber um die Quarantäne aufzuheben, darf er erst 10 Tage nach Quarantänebeginn gemacht werden.

4. Was passiert bei einem Verstoß?

Bei einem Verstoß gegen die häusliche Quarantäne kommt es meist zu einer Geldbuße, die bis zu 25.000 Euro betragen kann. Bei einem schwere Vergehen kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geben.

5. Darf ich bei häuslicher Quarantäne den Müll rausbringen?

Grundsätzlich dürfen Sie während der häuslichen Quarantäne die eigenen vier Wände zu keinem Zeitpunkt verlassen, auch nicht um nur kurz den Müll rauszubringen.

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Fazit

Seit der Frühjahr 2020 ist der Begriff häusliche Quarantäne bekannt und bedeutet, dass die Person in den eigenen vier Wänden verbleiben muss und keinen Kontakt mit anderen Personen haben darf. Es gibt feste Regelungen in Bezug auf die häusliche Quarantäne und ein Verstoß kann nicht nur zu einer Geldstrafe führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe. Halten Sie sich an die häusliche Quarantäne, um andere Menschen zu schützen.

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Corona-Warnung per App: Fragen und Antworten zur deutschen Tracing-App – Infektionszahlen unterbrechen und Pandemie eindämmen mit der kostenlosen Corona-Warn-App https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/corona-warnung-per-app-fragen-und-antworten-zur-deutschen-tracing-app-infektionszahlen-unterbrechen-und-pandemie-eindaemmen-mit-der-kostenlosen-corona-warn-app/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/corona-warnung-per-app-fragen-und-antworten-zur-deutschen-tracing-app-infektionszahlen-unterbrechen-und-pandemie-eindaemmen-mit-der-kostenlosen-corona-warn-app/#respond Wed, 23 Feb 2022 09:51:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57852 Seit einiger Zeit ist die Corona-Warn-App für die deutschen Verbraucher verfügbar. Die App soll dafür sorgen, dass der Kontakt mit einer infizierten Person schneller, frühzeitiger und genauer erkannt und man somit besser über den Verlauf

Der Beitrag Corona-Warnung per App: Fragen und Antworten zur deutschen Tracing-App – Infektionszahlen unterbrechen und Pandemie eindämmen mit der kostenlosen Corona-Warn-App erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Seit einiger Zeit ist die Corona-Warn-App für die deutschen Verbraucher verfügbar. Die App soll dafür sorgen, dass der Kontakt mit einer infizierten Person schneller, frühzeitiger und genauer erkannt und man somit besser über den Verlauf informiert wird. In diesem Artikel beantworten wir wichtige Fragen rund um die Anwendung und die Fehlerbehebung der Corona-Warn-App.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Corona-Warn-App ist eine spezielle App, die Menschen warnen soll, wenn sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person haben.
  • Der Sinn hinter der App ist, dass die Kontakte deutlich frühzeitiger informiert werden, dass eventuell die Gefahr besteht, an dem Corona-Virus zu erkranken.
  • Die Grundlage für die App ist eine dezente Datenverwaltung. Aus Verbrauchersicht ist die App zu begrüßen, denn gerade das Thema Datenschutz ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden.

Seit Anfang 2020 hat das Corona-Virus die Menschen im Griff und beeinflusst das Leben in allen Ländern und Gesellschaftsschichten. Kurz nach dem ersten Ausbruch war die Corona-Warn-App schon im Gespräch und nach einigen Diskussionen und Stunden des Programmierens kam die App am 16.Juni 2020 auf den Markt. Die Corona-Warn-App gibt es in Deutschland und in weiteren europäischen Ländern in den Stores von Google und Apple. Wichtig ist, dass die App kein Heilmittel ist und auch die geltenden Abstandsverbote, sowie die wichtigen Hygieneregeln auf keinen Fall ersetzt. Die App ist anderweitig nützlich und was sie macht, wie sie arbeitet und welche Einstellungen vorzunehmen sind, dass erläutern wird in dem folgenden Text. Zudem machen wir deutlich, was für ein wichtiger Baustein die App im Kampf gegen den Virus ist.

Corona-Warn-App – Was ist das eigentlich?

Bei der Corona-Warn-App handelt es sich um eine Tracing-App und nicht um eine Tracking-App, wie viele Verbraucher vermuten.

Tracing kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt Verfolgung und bei der App geht es nicht um die Standortverfolgung, sondern um die Verfolgung von Begegnungen. Mehr Informationen sind im Abschnitt „Was unterscheidet eine Tracing-App von einer Tracking-App“ nachzulesen.

Die Tracing-App dient dazu, dass man die Kontaktketten von infizierten Personen einfacher verfolgen kann. Das Ziel ist eigentlich recht einfach, denn mit Hilfe der App soll den Verbrauchern den Kontakt mit infizierten Personen anzeigen. Möglicherweise hat eine Infizierung stattgefunden, aber es werden weder der Standort noch die Identität des Anwenders erfasst.

Entwickelt wurde die Corona-Warn-App von SAP und der Telekom-Tochter T-Systems und das Ganze im Auftrag der Bundesregierung. Jede Begegnung wird in dem Gerät gespeichert und nicht auf Servern. Der Ablauf ist datensparsam und weniger anfällig für Missbrauch, das unterstützen auch die Verbraucher.

Informationen in mehreren Sprachen

Zurzeit werden die Informationen zur Corona-App in 21 Sprachen verteilt, dafür sorgt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Auch die App hat eine eigene Sprachenauswahl und hier gibt es aktuell

  • Deutsch
  • Englisch
  • Türkisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Bulgarisch.

Die Sprache kann nicht in der App selber eingestellt werden, sondern nur im Smartphone und dort richtet sie sich nach der Systemeinstellung.

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Welchen Sinn hat die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App bietet keinen Schutz vor dem Virus selber und ersetzt weder die Hygieneregeln noch die Abstandsgebote.

Die bestehenden Maßnahmen sollen durch die Corona-Warn-App ergänzt werden und dabei helfen die Kontaktketten deutlich schneller zu unterbrechen.

Bekanntermaßen sind infizierte Personen schon 14 Tage bevor die ersten Symptome auftreten ansteckend und die meisten Verbraucher wissen es nicht einmal. Einige Verläufe sind sogar symptomfrei und aus dem Grund werden die Menschen über das hohe Infektionsrisiko informiert, mit denen die infizierte Person die letzten 14 Tage Kontakt hatte. Der Gedanke dahinter ist einfach, denn wenn eine Person über das Risiko Bescheid weiß, dann kann sie selber frühzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen. Das bedeutet, sie gibt sich in vorsorglich vielleicht in Quarantäne, um andere Personen vor einer möglichen Ansteckung zu bewahren.

Der Zeitraum vom Testergebnis bis zur Benachrichtigung der Kontaktpersonen soll mit Hilfe der Corona-Warn-App deutlich verkürzt werden. Die Kontaktketten mussten vor der App mühselig per Hand ermittelt werden und dafür sind die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zuständig. Die betroffenen Personen werden nach und nach angerufen und das bedeutet einen sehr großen Zeitaufwand. Nicht nur, dass das Gesundheitsamt dafür eine Menge Personal braucht, außerdem ist diese Art nicht vollständig. Vielen Menschen begegnet man in der Öffentlichkeit und diese kennt man nicht.

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Wo gibt es die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App gibt es kostenlos bei Google Play und im Apple-App-Store.

Wie funktioniert die Kontaktverfolgung der App?

Der Grundgedanke hinter der App ist, dass die meisten Menschen ein Smartphone nutzen und dieses den ganzen Tag bei sich tragen.

Die neuen Smartphones sind alle mit der modernen Bluetooth-Technologie ausgestattet und zudem kennen sich die Verbraucher mittlerweile sehr gut mit App aus. Mit Hilfe der Bluetooth-Technologie hören die Menschen Musik, indem sie die Musikdateien vom Smartphone zum Lautsprecher oder an die Kopfhörer senden.

Zum Einsatz kommt die Bluetooth-Technologie auch bei der Corona-Warn-App. Sie dient als die technische Grundvoraussetzung, um die Kontaktketten der Verbraucher nachzuverfolgen. Allerdings muss Bluetooth auf dem Smartphone eingeschaltet sein und trotzdem können Sie weiterhin Kopfhörer oder andere Geräte verwenden.

Einige Smartphone bieten die Möglichkeit, dass der eingeschaltete Bluetooth auf dem Gerät sichtbar angezeigt wird. Allerdings sollte dies aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sein. Die App funktioniert auch, wenn Bluetooth nicht auf sichtbar steht. Bei den meisten Smartphones muss im Menü die Bluetooth-Funktion ein- oder ausgeschaltet werden, damit es sichtbar oder unsichtbar dargestellt wird.

Die Funktion

Die Tracing-App wird auf das Smartphone geladen und die Bluetooth-Funktion aktiviert. Das ist die Grundstellung für die Corona-Warn-App. Jetzt beginnt sie zu arbeiten und sobald sich zwei Nutzer der App treffen, erkennen sich die beiden Smartphones mit Hilfe der Tracing-App und tauschen eine bestimmte Zahlenfolge aus. Die Zahlenfolgen stellt das Gerät alle 24 Stunden neu her und sie sind nur wenige Minuten gültig. Die Speicherung erfolgt höchstens für 14 Tage und nur auf dem Gerät. Die Zahlenfolge sendet sich automatisch auch in die nahe Umgebung und wenn sie dabei auf ein anderes Gerät mit Tracing-App stößt, wird es wie ein digitaler Handschlag gewertet. Auch dieser Kontakt speichert sich für die nächsten 14 Tage und gilt als relevant. Neben der Zahlenfolge speichert das Smartphone auch die Kontaktdauer, den genauen Zeitpunkt und die Signalstärke und mit diesen Informationen findet die Berechnung des Infektionsrisikos statt.

Zwei Personen kommen sich zwar nahe, aber dank der Informationen lässt sich eine Ansteckung ausschließen. Ein Beispiel bieten zwei nebeneinanderliegende Wohnungen. In jedem Schlafzimmer steht ein Bett und die Zimmer sind nur mit einer Wand getrennt, dann ist das Infektionsrisiko nicht vorhanden. Das gleiche Prinzip gilt bei einem Passanten, der auf den Bahngleis steht und der die zweite Person befindet sich im wartenden Zug.

In der Corona-Warn-App ist die Risiko-Ermittlung einzuschalten, damit das Infektionsrisiko der Kontakte berechnet wird. Erst mit dieser Einstellung bekommt die App alle wichtigen Informationen und kann das Infektionsrisiko genau bestimmten.

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Wie Kontaktketten abgleichen?

Die Grundlage für die Corona-Warn-App ist ein sogenannter dezentraler Ansatz und das bedeutet, dass der Abgleich der Kontaktketten nicht auf einem Server, sondern auf dem Smartphone selber stattfindet.

Erst, wenn eine Person positiv auf Corona getestet ist, dann sendet die App die Zahlenfolgen der letzten 14 Tage an einen Server.

Die Zahlenfolgen sendet die App regelmäßig an alle Verbraucher, die die Corona-App installiert haben. Apple und Google haben eigene Schnittstellen und wenn der Verbraucher positiv ist, dann wird die Zahlenfolge weitergeleitet. Der Verbraucher selber erfährt die Zahlenfolge nicht, sondern nur, ob es sich um einen relevanten Kontakt handelt. Die Listen sind für keinen Warn-App-Nutzer einsehbar und auch die infizierte Person kann nicht nachvollziehen, welche Person eine Warnung bekommt.

Wie verhindert man falsche Infektionsmeldungen?

Die Verbraucher, die eine Corona-Warn-App nutzen, bestimmen selber, ob sie angeben, dass sie positiv getestet sind.

Erst nach erfolgter Autorisierung laden sich die Zahlenfolgen in den Server hoch, dadurch schließen sich fehlerhafte und missbräuchliche Meldungen aus. Im Testlabor gibt es einen QR-Code, der zur Autorisierung dient. Eine Alternative zu dem Code ist eine Tan, die telefonisch ausgegeben wird.

Die Angabe über eine Infektion ist freiwillig, aber die App kann ihre Wirkung nur voll entfalten, wenn die Verbraucher mit den Daten auch öffentlich umgehen. Dazu ist der Zahlencode und die Autorisierung in die App einzugeben und dann kann die App einen Abgleich machen.

Die Ergebnisse des Tests sind an die Gesundheitsämter weiterzureichen, aber das wird meist vom Arzt oder dem Testlabor unternommen.

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Wie warnt die App die Kontakte der infizierten Person?

Damit eine Warnmeldung stattfindet, muss die infizierte Person den aktuellen Corona-positiv-Status in die Tracing-App eingeben.

Der persönliche Zahlencode wird dann an einen zentralen Server geschickt und dort laden sich die Daten regelmäßig auf die Apps der anderen Nutzer. Wichtig ist, dass Sie immer die neuste Version der App auf dem Smartphone haben. Die Smartphones vergleichen die Zahlen mit den Kontakten und wenn ein Treffer vorhanden ist, dann gibt die App eine Warnmeldung raus. Diese wird als Push-Nachricht bezeichnet.

Diese Nachricht ist abzuschalten und das erfolgt anhand des Betriebssystems. Bei Android gibt es drei Punkte oben rechts in der Ecke und diese sind anzutippen. Dann öffnet sich Einstellungen und Meldungen. Bei iOS nutzen Sie den Button Einstellungen, der sich am unteren Bildrand befindet und dann gehen Sie auf Mitteilungen. Nachdem die Push-Nachrichten ausgeschaltet sind, erhalten Sie keine Informationen zum veränderten Infektionsrisiko, nur noch, wenn Sie die App öffnen.

Updates rund um die Hintergrund-Aktualisierungen

Grundsätzlich findet einmal am Tag eine Prüfung statt und das ohne dass die App geöffnet ist. Ansonsten erlauben Sie die priorisierten Hintergrundaktivitäten mit Android. Am 22. Juli kam die neue 1.1.1 Version auf den Markt und zum Einschalten der Funktion öffnen Sie einfach die Warn-App. Dann tippen Sie recht oben auf die drei Punkte, danach auf Einstellungen und dort finden sich die priorisierten Hintergrundaktivitäten.

Bei iOS funktioniert die Hintergrundaktualisierung nicht immer reibungslos. Die Warn-App hat am 25.Juli ein Update auf den Markt gebracht. Nachdem die App installiert ist, muss sie einmal geöffnet werden und dann findet die Aktualisierung im Hintergrund statt.

Bei den älteren Versionen der App ist die Risikoüberprüfung abgeschaltet worden, weil das Betriebssystem des Smartphones die App in den Ruhemodus gelegt hat, wenn sie nicht in regelmäßigen Abständen geöffnet wurde. Das Empfangen und Senden der Zahlenfolgen funktioniert aber auch im Ruhemodus.

Google und Apple – Welche Rolle spielen sie bei der Warn-App?

Bei Google und Apple handelt es sich nicht um die Anbieter der Corona-Warn-App, sondern um die Hersteller der Smartphone-Betriebssysteme. Es handelt sich um die beiden größten Hersteller auf dem Markt, die Android und iOS entwickelt haben.

Damit die Corona-Warn-App richtig funktioniert, stellen Apple und Google die wichtigen technischen Gegebenheiten auf dem Smartphone zur Verfügung.

Im Mai 2020 hat Apple die Schnittstellen zuerst für das iOS13 System zur Verfügung gestellt und Google stellt direkt eine Schnittstelle für mehrere Android-Versionen bereit.

Apple-Nutzer müssen auf die 13.5 Version aktualisieren und Google setzt auf das Google-Konto, welches jeder Android-Nutzer auf dem Smartphone hat. Dadurch ist man unabhängig vom Smartphone-Hersteller und erreicht auch die Nutzer, die keine Updates für ein Betriebssystem erhalten.

Die Schnittstelle für Android finden Sie folgendermaßen:

  • Öffnen Sie die Einstellungen.
  • Tippen Sie auf Google-Einstellungen oder auf Google.
  • Im Bereich Dienste steht als erster Menüpunkt Benachrichtigung zu möglichen Kontakt mit COVID-19-Infizierten.
  • Diesen Menüpunkt tippen Sie an und dann können Sie die Zufalls-ID-löschen und die Kontaktbenachrichtigungen deaktivieren. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn Sie eine App installiert haben, welche die Arbeit der Corona-Warn-App übernimmt.

Die Nutzer der Apple-Geräte laden und installieren die Aktualisierung auf iOS 13.5 unter Einstellungen, Allgemein und Softwareupdate.

Diese Funktionen finden Sie in der App folgendermaßen:

  • Öffnen Sie die Einstellungen.
  • Tippen Sie anschließend auf Datenschutz.
  • Jetzt tippen Sie auf Bluetooth oder Health. Beide Bezeichnungen sind bekannt, aber sie unterscheiden sich anhand der iPhone-Modelle.
  • Der Menüpunkt COVID-19-Kontaktprotokoll ist dort zu finden und diesen müssen Sie antippen, um die Schnittstelle einzuschalten. Standardmäßig wird sie deaktiviert und kann immer erst aktiviert werden, wenn eine autorisierte App auf dem Smartphone installiert ist.

Die IDs erstellen sich mit den Updates nicht mehr automatisch. Aber das funktioniert erst, wenn die Corona-App installiert ist und sie freigegeben ist.

Die Funktion taucht bei Android einfach auf und das sorgt für unzählige Kettenbriefe in Messengern und den sozialen Netzwerken. Auch Falschmeldungen in Bezug auf Spionage sind nicht selten. Allerdings ist es so, dass die Schnittstelle überhaupt nicht arbeiten kann, wenn keine entsprechende App vorhanden ist.

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Ist die Ermittlung von relevanten Kontakten fehleranfällig?

Die Bluetooth-Technologie wird zum ersten Mal zur Kontaktverfolgung angewendet und es gibt noch keine belastbaren Erkenntnisse und somit ist das schwer zu beurteilten.

Es wird nicht ausgeschlossen, dass falsch-positive und auch falsch-negative Meldungen stattfinden, denn die Technologie wird zum ersten Mal für ganz neue Ziele angewendet.

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Tracking-Apps und der Tracing-App?

Genau betrachtet liegt der Unterschied eigentlich nur in einem einzigen Buchstaben.

Die Tracing-App nutzt die Bluetooth-Technologie und damit wird ein digitaler Handschlag erfasst, obwohl ein direkter Kontakt nicht stattfindet. Die Orte, an denen diese Kontakte stattfinden, werden nicht erfasst.

Anders sieht es beim Tracking aus, denn hier wird mit Hilfe von GPS oder dem Mobilfunknetz der Standort erfasst.

Die grobe Standortaktivierung muss bei vielen Android-Geräten aktiviert sein, damit Bluetooth auf Low Energie Level genutzt wird. Der Standort wird über WLAN oder den Mobilfunkdaten ermittelt. Theoretisch können Google-Dienste, aber auch andere Apps die Daten auswerten und das macht die Corona-App nicht. Sie verbieten ab Android 6 den Zugriff mit Hilfe der Berechtigungseinstellungen und niemand kann auf Ihren Standort zugreifen.

Das Tracing ist datenschutzfreundlicher als das Tracking. Während in Deutschland das Tracing zum Einsatz kommt, nutzen viele andere Länder immer noch das Tracking. In Deutschland ist das nicht denkbar und verstößt gegen die Grundrechte.

Der Tracking-Ansatz kommt meist in autoritären Staaten zum Einsatz und ist eigentlich unverhältnismäßig, denn es gibt viele andere Lösungen, die deutlich datenschutzkonformer sind. Das Thema Tracing mit Hilfe von Bluetooth ist ein guter Ansatz, um den Datenschutz und die Bekämpfung der Pandemie in Einklang zu bringen.

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Wo ist der Unterschied zur Corona-Datenspende-App des RKI?

Bei der Corona-Datenspende-App handelt es sich um eine App, die nicht den Tracing-Richtlinien entspricht.

Sie dient also nicht der Nachverfolgung und es gibt auch keine Warnung, wenn Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Zudem funktioniert die App anders. Die Corona-Datenspende-App ist im Auftrag des Robert Koch-Instituts entwickelt worden und wird durch diesen Entwickler auch betrieben. Den Algorithmus hat ein Berliner Startup entwickelt und dafür nutzt das Unternehmen Daten basierend auf einem Fitnesstracker, mit dem man Grippewellen nachvollziehen kann.

Im Grunde handelt es sich bei der Corona-Datenspende-App um eine Anwendung, die Verbraucher auf dem Smartphone installieren und an ein Fitnessgerät gekoppelt ist. Die App-Nutzung ist vollkommen freiwillig.

Die App übermittelt sogenannte Vitaldaten, wie den Puls oder ähnliches, der gerade bei Atemwegserkrankungen wichtig ist. Die Daten erscheinen auf einer Karte und werden mit der Postleitzahl sichtbar gemacht und dadurch wird der Verbreitungsradius von Corona deutlich.

Der Chaos Computer Club hat sich mit dieser App beschäftigt und hat einige Mängel festgestellt. Gerade das Thema Datensicherung und Datenschutz hat ihnen zu schaffen gemacht. Das Ergebnis ist, dass das RKI nachbessern will.

Wir raten von der Nutzung der Datenspende-App zurzeit ab.

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Wer nutzt die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App kann von jedem Verbraucher genutzt werden, der ein Smartphone besitzt und die passende Version aus dem Store kostenfrei herunterlädt.

Verbraucher, die ein Android-Smartphone besitzen benötigen die 6.0 Version und Apple-Verbraucher brauchen 13.5 iOS. Damit die App überhaupt einen Nutzen hat, muss die Covid-19-Funktion aktiviert sein. Nur unter diesen Voraussetzungen tauschen die Geräte über Bluetooth die Daten aus.

Die Corona-Warn-App setzt technisch voraus, dass das Smartphone mit der Bluetooth-Funktion ausgestattet ist und die Funktion ist permanent angeschaltet. Trotzdem lassen sich auch andere Geräte gleichzeitig nutzen, wie Smartwatches oder Kopfhörer. Das Smartphone muss einen Speicherplatz von mindestens 10 MB frei haben.

Die Corona-Warn-App funktioniert, laut Telekomvorstand Timotheus Höttges, auf mehr als 50 Millionen Smartphones in Deutschland. Höttges gibt an, dass in Deutschland aktuell um die 58 Millionen Smartphones im Einsatz sind.

Ein Verbraucher ohne ein Smartphone kann die App nicht nutzen und somit ist abzuwarten, ob es in Zukunft auch eine Alternative zum Tracing gibt. Die Bluetooth-Technologie funktioniert mittlerweile nicht auf Smartphones, auch aus anderen Geräten ist ein Einsatz möglich. Bluetooth lässt sich auf in einen Schlüsselanhänger einbauen. Der Effekt wäre gleich und man braucht kein Smartphone mehr. Allerdings gibt es dann auch keine Warnung, die im Moment nur mit Hilfe der App möglich ist.

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Eignet sich die Corona-Warn-App auch für das Ausland?

Die Corona-Warn-App hat seit dem 19.Oktober 2020 zwei neue Funktionen. Die App lässt sich nicht mehr nur in Deutschland nutzen, sondern auch in mehreren EU-Ländern.

Eigentlich ist die Corona-Warn-App nur zur Nutzung in Deutschland vorgesehen, aber mit Hilfe des Datenaustausches und der App-Aktualisierung ist ein internationaler Datenaustausch mittlerweile möglich.

Ab sofort ist die Corona-Warn-App auch in den nationalen Stores der

  • Niederlande
  • Belgien
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Österreich
  • Tschechien
  • Polen
  • Dänemark
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Bulgarien
  • Norwegen
  • Türkei
  • Großbritannien

erhältlich.

Einige der europäischen Versionen kommunizieren grenzüberschreitend und tauschen auch Warnungen aus. Zu diesen Ländern gehören:

  • Deutschland mit der Corona-Warn-App
  • Irland mit dem COVID-Tracker
  • Italien mit Immuni

Zusätzlich kommen in Zukunft noch weitere Länder hinzu, darunter

  • Österreich
  • Tschechien
  • Polen
  • Spanien
  • Lettland
  • Niederlange
  • Estland
  • Dänemark

Das Reisen innerhalb der EU wird durch die Erweiterung der App deutlich sicherer, denn auch hier bleiben die Daten anonym und der Datenschutz bleibt erhalten.

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Warum lassen sich Symptome eingeben?

Mittlerweile gibt es eine neue Version der Corona-Warn-App, die seit dem 19.Oktober 2020 auf dem Markt ist.

Hierbei handelt es sich um eine Art Tagebuch-Funktion. In die App tragen Personen ihre Symptome ein und das ganze natürlich freiwillig. Die Funktion lässt sich einfach ignorieren, wenn Sie das nicht möchten.

Die Risikoberechnung soll mit den Informationen aus der App deutlich verbessert werden. Die Entwickler gehen davon aus, dass Infizierte mit bestimmten Symptomen deutlich ansteckender sind als Menschen, die keine Symptome haben.

Beispiel: Sie kommen einer Person sehr nah, die starke Symptome hat, dann gehen die Entwickler davon aus, dass das Infektionsrisiko deutlich höher ist als wenn Sie Kontakt mit einer Person hatten, die keine Symptome hat.

Aber auch weitere Faktoren spielen eine Rolle, wie die Dauer oder die Distanz. Welche Informationen in die Berechnung einfließen ist für die anderen Nutzer nicht nachvollziehbar.

Wie sinnvoll ist die Corona-Warn-App für Kinder?

Die Anwender der Corona-Warn-App sollen mindestens 16 Jahre alt sein, das steht in den Nutzungsbedingungen.

Kinder und Jugendliche sind ohne die Zustimmung der Eltern nicht einwilligungsfähig und das ist der Hintergrund. Die App kann aber auch für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, beispielsweise wenn sie sich draußen aufhalten oder ohne ihre Eltern unterwegs sind. Ein Handyverbot an der Schule steht den App-Einsatz nicht im Wege, denn es geht bei der App nur um die Begegnung mit unbekannten Menschen. In der Schule sind die Menschen bekannt und die Gesundheitsämter können diese bei einer Infektion leicht erreichen.

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Ist die Nutzung der Corona-Warn-App Pflicht?

Die Politik setzt bei der Nutzung der Corona-Warn- App die Freiwilligkeit.

Es besteht weder die Verpflichtung die App zu installieren, noch die App in irgendeiner Form zu nutzen. Die Tracing-App installiert sich auch nicht automatisch. Um die App zu nutzen, müssen Sie die Corona-Warn-App aus dem entsprechenden Store herunterladen und installieren. Sie sind frei in der Nutzung und müssen die App nicht anwenden. Zudem gibt es keine Pflicht, dass Sie ein positives Testergebnis in die App eintragen müssen. Die Nutzung dieser Funktion ist ebenfalls freiwillig, auch wenn Sie die App ansonsten nutzen.

Verbraucher, welche die Corona-Warn-App nutzen erfahren keine Nachteile und das bedeutet, es gibt kein Betretungsverbot für Unternehmen, nur weil ein Kunde die App nicht nutzen möchte.

Es gibt auch keine Hintertür, die als App-Pflicht gesehen werden kann. Verbraucher, die kein Smartphone besitzen, das mit Bluetooth ausgestattet ist oder ein anderes Gerät mit der Einrichtung, sind nicht verpflichtet sich ein solches Gerät zu kaufen.

Eine Pflicht wird zu Akzeptanzgefährdung führen!

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Was bedeutet der Kontakt zu einer positiv getesteten Person?

Die Corona-Warn-App übernimmt lediglich die Pflicht der Information. Sie zeigt an, dass Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten.

Die reine Information darüber bedeutet aber nicht, dass Sie sich auch wirklich angesteckt haben und auch nicht, sondern nur, dass ein Risiko besteht.

Allein aus der Warnung heraus folgt aber keine direkte Pflicht, das heißt, Sie müssen nicht zu Hause bleiben oder sich bei den Gesundheitsbehörden melden. Allerdings ist eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ratsam und wenn dort keine Möglichkeit besteht, dann gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder den Hausarzt.

Sie verhalten sich umsichtig, wenn Sie eine Warnmitteilung bekommen haben. Das bedeutet, Sie begeben sich vorsorglich in häusliche Quarantäne, wenn möglich. Allerdings handelt es sich nur um eine Empfehlung. Die richtigen Verhaltensweisen für die häusliche Quarantäne finden Sie in einem zusätzlichen Beitrag.

Sie haben keinen Anspruch auf einen Corona-Test, nur weil Sie eine Warnung erhalten haben. Der Hausarzt entscheidet, ob der Test wirklich angebracht ist.

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Kann die App die Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen kontrollieren?

Der Name und andere persönliche Daten kennt die Warn-App nicht und auch der Aufenthaltsort lässt sich nicht kontrollieren.

Diese Funktionen würden den Sinn der App nicht gerecht werden, denn die App dient lediglich zu Informationszwecken und nicht zur Kontrolle. Die Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt angeordnet und nicht durch die App. Die App kontrolliert auch die Einhaltung der genannten Kontaktverbote nicht.

Der Nutzer der Corona-Warn-App hat die Möglichkeit frei zu entscheiden, welche Maßnahmen er zum Schutz der Mitmenschen ergreift. Welche Vorsorgemaßnahmen der einzelne Nutzer trifft, wird auch nicht in der App erfasst.

Hat die App eine Warnmöglichkeit, wenn ich mich in der Nähe von Infizierten aufhalte?

Die App hat nicht den Zweck, eine zurückliegende Warnung auszusenden.

Die App nimmt die Zahlen auf, wenn ein Nutzer positiv getestet wird und gibt diese Zahlen an die anderen App-Nutzer weiter. Nach jeder positiven Meldung generiert die App neue Zahlen, die nicht gesendet werden. Neue Schlüssel sendet die App nur, wenn ein neuer positiver Test vorhanden ist.

Ein positives Ergebnis soll dazu führen, dass der Infizierte sich sofort in häusliche Quarantäne beginnt und anderen Menschen nicht begegnet. Es gibt Menschen, die trotz Quarantäne das Haus verlassen und sie müssen mit einer Geld- oder sogar einer Haftstrafe rechnen.

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Kann die App die Einhaltung der Kontaktverbote kontrollieren?

Die App hat keine Möglichkeit die Einhaltung der Kontaktverbote zu kontrollieren, denn das wäre weder zulässig noch sinnvoll.

Die Bevölkerung nutzt die Corona-Warn-App aus dem Vertrauen heraus und in der Hoffnung, dass sie einen guten Sinn hat. Nutzer, die befürchten müssen, dass sie mit einem Bußgeld oder Schlimmeres rechnen müssen, nutzen die App wahrscheinlich eher nicht.

Im Grunde ist die App auch nicht zur Kontrolle geeignet, denn sie erfasst die Standortdaten nicht. Die Behörden wissen außerdem nicht, welche Person sich hinter der jeweiligen ID verbirgt. Diese Art der Rückschlüsse sind durch die dezentralen Ansätze schwer.

Ein personenbezogener Rückschluss muss durch eine gesetzliche Grundlage gelegt werden, die es im Moment nicht gibt und zudem auch verfassungskonform wäre.

Kann die App das Datenvolumen verarbeiten?

Es sind keine Mobilfunkdaten notwendig, wenn die App sendet und empfängt. Also funktioniert die Technik auch, wenn das Smartphone kein Netz hat.

Für die Risikobestimmung lädt die Corona-Warn-App einmal an Tag die Daten auf einen Server. Die Daten dürfen dafür nur mit Zeichenfolgen gespeichert werden und somit ist die Datenmenge eigentlich sehr gering. Außerdem haben die deutschen Netzbetreiber sich bereiterklärt, dass sie den Datenfluss nicht vom Datenvolumen abziehen, das teilt der Vorstandsvorsitzende Timotheus Höttges auf der Pressekonferenz am 16.Juni mit. Die App hat eine Tochtergesellschaft der Telekom entwickelt.

Sie haben aber die Möglichkeit einmal am Tag das Smartphone mit WLAN zu nutzen, wenn Sie keine mobile Datenverbindung nutzen wollen. Die Daten aktualisiert die App dann automatisch.

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Bluetooth ausschalten und dann?

Die App läuft ungehindert weiter, wenn Sie die Corona-Warn-App nutzen und Bluetooth abschalten. Allerdings sollte Ihnen klar sein, dass keine Begegnungen und somit keine Informationen zur Berechnung des eigenen Infektionsrisikos erfasst werden. Beim Schlafen oder in den eigenen vier Wänden lässt sich Bluetooth problemlos ausstellen, dagegen gibt es nichts einzuwenden.

Wer hilft bei technischen Schwierigkeiten?

Bei technischen Schwierigkeiten mit der Corona-Warn-App wenden Sie sich an eine kostenfreie Telefonnummer 0800 754 0001. Dort erreichen Sie einen Mitarbeiter, der Englisch, Türkisch oder Deutsch spricht und in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr von montags bis samstags erreichbar ist. Die Ausnahme sind bundesweite Feiertage.

Warum bleibt die App trotz Risikobegegnung „Grün“?

Die grüne Anzeige hat eine Bedeutung, nämlich, dass es keine bis eine geringe Wahrscheinlichkeit gibt, dass Sie sich angesteckt haben.

In einem grünen Kästchen zeigt die App im Idealfall „Niedriges Risiko, bisher keine Risiko-Begegnungen“ an. Mittlerweile gibt es aber auch einige Fälle, in denen die App ein niedriges Risiko angezeigt hat, trotz einer anerkannten Risiko-Begegnung. Der Algorithmus berechnet das sogenannte Infektionsrisiko und das ist der Grund dafür. Die Risikoberechnung erfolgt in zwei Schritte.

Der erste Schritt befasst sich mit allen Begegnungen, die nicht länger als 10 Minuten dauern, weiter als 8 Meter entfernt sind oder länger als 6 Tage vor den Warnungszeitraum liegen. Die App nennt dann eine Zahl von Risiko-Begegnungen, aber das Infektionsrisiko ist nicht erhöht.

Der zweite Schritt nimmt die Daten zum Abstand, der Dauer und dem Zeitpunkt auf. Mit diesen Daten berechnet die App das Infektionsrisiko. Bei einer Warnung mit zwei Risikobegegnungen, die zwei Tage her sind und 20 Minuten oder länger dauerten und weniger als 3 Meter entfernt sind, dann zeigt die App ein rotes Feld. Sind diese Begegnungen länger als 5 Tage her, dann wird das Feld grün.

Genaue Informationen zur App und die entsprechenden Erklärungen finden Sie auf der Seite der Entwickler.

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Wie sieht es mit der Sicherheit der Daten und dem Datenschutz bei der App aus?

Das Tracing mit der Bluetooth-Technologie ist eine der datenschutzfreundlichsten Alternativen für den dezentralen Ansatz.

Der Quellcode der App ist öffentlich verfügbar und konnte gut aus eventuelle Sicherheitslücken getestet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Infomationstechnik, kurz auch BSI genannt, hat die TÜV-IT beauftragt, die App auf Sicherheitslücken und eventuellen Schwächen zu untersuchen. Die einzelnen Berichte sind nachzulesen. „Es gibt keinen Grund, in Sicht des Datenschutzes, die App zu installieren!“ sagt auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kleber. Es gibt zwar einige Schwachstellen, aber die sind zu beheben.

Ebenso wichtig ist es, dass die App keine Nutzerrückverfolgung ermöglicht. Die Daten werden stark pseudonymisiert und das bedeutet, dass Smartphone erstellt Zeichenwerte nach dem Zufallsprinzip, die sich nach einigen Minuten sofort wieder ändern. Jede der Zeichenwerte wird mit einem Schlüssel abgeleitet und auch dieser ändern sich alle 24 Stunden. Die Nutzer können die ID auch in kürzeren Abständen ändern und somit ist ein Rückschluss auf eine Person nahezu ausgeschlossen.

Damit Bluetooth auf Low Energy genutzt wird, muss bei vielen Android-Geräten die grobe Standortermittlung aktiviert sein. Anhand von WLAN- und Mobilfunkdaten lässt sich der Standort bestimmten und dadurch werten Google-Dienste und andere Apps diese Daten aus, zumindest theoretisch. Die Corona-Warn-App macht das nicht und ab Android 6 haben Sie die Möglichkeit, die Berechtigungseinstellungen zu ändern und anderen Apps den Zugriff auf den Standort zu verweigern.

Zudem besteht bei einigen Android-Geräten die Möglichkeit, dass das eingeschaltete Bluetooth sichtbar ist. Sie stellen die Möglichkeit einfach aus und das aus Sicherheitsgründen. Wenn Ihr Gerät unsichtbar ist, funktioniert die App trotzdem. Es gibt auch Modelle, bei denen die Bluetooth immer unsichtbar und wird nur sichtbar, wenn neue Geräte eingebunden werden.

Hilft die Corona-Warn-App bei der Pandemiebekämpfung?

Die Corona-Warn-App ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Bekämpfung der Pandemie, davon gehen viele Experten mittlerweile aus.

Allerdings sagen einige Experten auch, dass die App nur ein gutes Hilfsmittel ist, wenn wirklich alle Menschen sie nutzen. Aber die Bundesregierung sagt, dass jede Person, welche die App nutzt eine Hilfe ist. Kontaktketten können nachverfolgt werden und das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings wird sich erst in einigen Monaten zeigen, ob die Corona-Warn-App wirklich hält, was die Epidemiologen sich von ihr versprechen. Sie ersetzt aber auf keinen Fall die Abstands-und Hygieneregelungen!

Die App ist von mehr als 18,4 Millionen Verbrauchern heruntergeladen worden, dass gibt das Robert-Koch-Institut 100 Tage nach dem Start bekannt. Wie viele Nutzer die App allerdings wirklich nutzen, darüber gibt es keine Informationen.

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Ist die Nutzung der Corona-Warn-App zu empfehlen?

Die Corona-Warn-App ist eine gute Grundlage und wird von den meisten Verbrauchern befürwortet, aber auch nur, weil sie freiwillig ist und dem dezentralen Ansatz folgt.

Im Rahmen der Entwicklung wurde der Quellcode der App öffentlich gestellt und so konnte die App von der IT-Community gründlich geprüft werden. Bislang sind keine Sicherheitslücken aufgetreten.

Klaus Müller, der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist der Meinung, dass mit der Corona-Warn-App die Bundesregierung in die richtige Richtung geht. Die Gefahr des Datenmissbrauchs und die hohe Datensicherheit sind dank der dezentralen Datenverarbeitung sehr gut. Die Freiwilligkeit stößt bei einigen Personen noch auf Unstimmigkeiten, aber da muss man auf die Praxis warten. Allerdings stellt er auch klar, dass Nutzer nicht diskriminiert werden sollen, wenn sie die App nicht nutzen. Das bedeutet, der Zutritt in Restaurants und staatliche Behörden muss jederzeit, auch ohne App, gewährleistet werden. Sonst wird die Freiwilligkeit mit der Zeit zum Zwang und das darf nicht sein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Corona-Warn-App

1. Was kann die Corona-Warn-App?

Im Grunde hilft die Corona-Warn-App die Infektionsketten der Pandemie schnell zu durchbrechen und dazu wird das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert über den Kontakt mit infizierten Personen, so dass eine schnelle Reaktion zum Schutz der Mitmenschen möglich ist.

2. Wie wird die Corona-Warn-App heruntergeladen?

Die App ist eine Anwendung der Bundesregierung, die kostenlos zum Download in den Stores bereitsteht. Die Nutzung ist freiwillig und sie ist einfach herunterzuladen und zu installieren.

3. Muss die Corona-Warn-App dauerhaft geöffnet sein?

Die neue Version der Corona-Warn-App muss nicht mehr dauerhaft geöffnet sein, um ihren Dienst zu erfüllen.

4. Ist die Nutzung der Warn-App auch für Kinder geeignet?

Die Entwickler der Corona-Warn-App haben dafür gesorgt, dass nur Jugendliche ab 16 Jahren die Warn-App installieren können. Allerdings ist das Herunterladen mit den Eltern abzusprechen. Kinder unter 16 Jahren dürfen die App nicht nutzen.

5. Was kostet die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App wird kostenfrei angeboten. Sie steht im Google Play Store und im App Store zur Verfügung.

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Fazit

Seit Anfang des Jahres hat uns der Corona-Virus fest im Griff und die Infektionszahlen steigen und fallen immer wieder. Die Bundesregierung will den steigenden Infektionszahlen Herr werden und hat die Corona-Warn-App auf den Markt gebracht. Smartphone-Nutzer laden die App kostenfrei entweder im Apple Store oder im Google Play Store herunter und installieren sie. Die App ist eine gute Möglichkeit, um die Infektionsketten schnell nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Personen ab 16 Jahren können die App nutzen und bei der Eindämmung der Pandemie helfen. Aber, die Corona-Warn-App ist keine Alternative zu den Abstands- und Hygieneregelungen. Diese sind weiterhin einzuhalten.

Der Beitrag Corona-Warnung per App: Fragen und Antworten zur deutschen Tracing-App – Infektionszahlen unterbrechen und Pandemie eindämmen mit der kostenlosen Corona-Warn-App erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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