Rechnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 16:46:04 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Rechnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Rechnung von Germany ICT für SSL-Zertifikat / CIE-Registrierung / KGE-Registrierung: Vorsicht Fake – nicht bezahlen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fake-rechnung-fuer-ssl-zertifikat-ueberpruefung-von-e-p-c-nicht-bezahlen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fake-rechnung-fuer-ssl-zertifikat-ueberpruefung-von-e-p-c-nicht-bezahlen/#comments Mon, 14 Jun 2021 09:14:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54105 Haben Sie eine E-Mail mit einer Rechnung für die Überprüfung des SSL-Zertifikats beziehungsweise die CIE-Registrierung oder die KGE-Registrierung Ihrer Webseite vom IP uberwachungs service, Germany ICT, IP Alpenlander, IT Alpenlander, Domain Sicherheitsagentur, DDA Service, D.P.C.,

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Haben Sie eine E-Mail mit einer Rechnung für die Überprüfung des SSL-Zertifikats beziehungsweise die CIE-Registrierung oder die KGE-Registrierung Ihrer Webseite vom IP uberwachungs service, Germany ICT, IP Alpenlander, IT Alpenlander, Domain Sicherheitsagentur, DDA Service, D.P.C., BNP-agency, European PC (E.P.C.) oder Online Intellectual Property Centre bekommen? Manchmal geht es auch um kommerzielle Rechte an geistigem Eigentum. Wir erklären, was es damit auf sich hat und warum Sie diese nicht bezahlen sollten.

Die Masche von E.P.C. ​ ist alt und funktioniert wie die Branchenbuchabzocke scheinbar auch heute noch sehr gut. Denn auch die Rechnung von United Hosting Deutschland ist immer noch unterwegs und scheint genügend Geld einzubringen. Offensichtlich gibt es genügend Unternehmen, die den Rechnungsbetrag in Höhe von 188,93 Euro überweisen. Und das, ohne die Rechnung weiter zu prüfen. Doch das ist rausgeschmissenes Geld, denn Sie bekommen keine Leistung. Warum das so ist, erklären wir in dieser Warnung ausführlich.

In Rechnung gestellt wird scheinbar eine Überprüfung des SSL-Zertifikats beziehungsweise die CIE-Registrierung für Ihre Webseite. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum viele Unternehmen den Rechnungsbetrag in Höhe von 188,93 Euro oder anderen Höhen anstandslos überweisen. Schließlich hat fast jede Firma eine Domain und fühlt sich damit angesprochen. Doch das SSL-Zertifikat und dessen Überprüfung ist genauso frei erfunden, wie die Rechnung von E.P.C.

Haben Sie das schon gesehen?

Folgende Fake-Unternehmen sind uns bekannt

Nach ersten Erkenntnissen verwenden die dubiosen Geschäftemacher verschiedene Firmennamen und demzufolge auch verschiedene dazugehörige Adressen und Webseiten. Folgende Absender der Fake-Rechnungen sind uns bereits bekannt:

  • DDA Service, Los-Angeles-Platz 30, 22589 Hamburg. Telefon +31 85 0180 197, [email protected], www.dda-service.com, IBAN: NL12345678812345678, IBAN: NL003145140B6277918290
  • E.P.C. European PC, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Telefon +31851306495, [email protected], www.european-pc.com, IBAN: NL25ABNA0880038721, NL003188238B8377670582
  • Online Intellectual Property Centre, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: +31853033364, [email protected], www.oip-centre.com, IBAN: NL11 INGB 0008 0739 08
  • Intellectual Property Bureau, Mainzer Landstraße 50,, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: +31853033367, www.ip-bureau.com, [email protected], IBAN: NL83 INGB 0009 2350 60
  • T.M.C., Mainzer Landstraße 50,, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: +31 85 1306495, www.tm-centre.com, [email protected], IBAN: NL25 ABNA 0880 0387 21
  • BNP-agency, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: +31 85 3033369, [email protected], www.bnp-agency.com. IBAN: NL003145140B6277670582
  • Intellectual Rights Centre, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: +31 85 3033366, [email protected], www.ir-centre.com, IBAN: NL003145140B6277670582
  • P.M.C, Mainzer Landstr. 50, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Tel: +31 85 1306495, www.pm-centre.com, [email protected]
  • D.P.C., Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main Deutschland, Telefon: +31 85 1306495, [email protected], www.dp-centre.com, IBAN: NL003188238B8377670582
  • Sicher im netz ( S.I.N.), Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Telefon +31853033368, [email protected], www.sicher-im-netz.eu, NL25 ABNA 0880 0387 21
  • P.M.C., Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Telefon +31 85 1306495, [email protected], www.pm-centre.com
  • IP Uberwachungs, Los-Angeles-Platz 30, 22589 Hamburg, Telefon +31 85 0180 197, [email protected], www.ip-uberwachungs.de, IBAN NL003192797B8377434412
  • Domain Sicherheitsagentur, Prager Str. 191, 04317 Leipzig, Telefon +31 85 0180 199, [email protected], www.domain-sicherheitsagentur.com, IBAN NL003145140B6277918290
  • IT Alpenlander, Los-Angeles-Platz 30, 22589 Hamburg, Telefon +31 85 0180 197, [email protected], www.it-alpenlander.de, IBAN NL003192797B8377434412
  • IP Alpenlander, Los-Angeles-Platz 30, 22589 Hamburg, Telefon +31 85 0180 197, [email protected], www.it-alpenlander.de, IBAN NL003192797B8377434412
  • Germany ICT, Prager Str. 181, 04317 Leipzig, Telefon +31 85 0180 199, [email protected], www.germany-ict.de, IBAN NL003188238B8377670582
  • IP uberwachungs service, Prager Str. 191, 04317 Leipzig, +31 85 0180 199, [email protected], www.ip-uberwachungs-service.de, IBAN: NL12345678877670582

Daran erkennen Sie die betrügerischen Rechnungen

Einen Ansprechpartner des jeweils genannten Unternehmens finden Sie in der Rechnung und der E-Mail nicht. Versendet wird das Dokument per E-Mail mit einer angehängten PDF-Datei. Die Nachricht selbst ist recht unscheinbar und wird deshalb wohl oft als echt eingestuft. Im Text der E-Mail ist zu lesen:

Mustermann GMBH
Musterstraße 0
00000 Musterstadt

11-06-2021

Sehr geehrte Mr Max Mustermann,

Hiermit erhalten Sie Ihre Rechnung für die KGE-Registrierung von mustermann.de. Sie finden dies im Anhang. Wir möchten den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer 21703***.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Überweisung innerhalb der Zahlungsbedingung von 14 Tagen erfolgen muss, dies steht im Zusammenhang mit unseren geltenden Regeln zur Registrierung von geistigem Eigentum. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Bank.
Wenn Sie Fragen zur Rechnung haben oder diese nicht rechtzeitig und / oder nicht vollständig bezahlen können, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Zahlungsbedingung an den Kundenservice.

Mit freundlichen Grüßen

IP uberwachungs service
Prager Str. 191,
04317 Leipzig
Deutschland
+31 85 0180 199
[email protected]
www.ip-uberwachungs-service.de
NL123456788
77670582

oder

Mustermann GMBH
Musterstraße 0
00000 Musterstadt

16-09-2020

Sehr geehrte Mr Max Muster,

Hiermit erhalten Sie Ihre Rechnung für die SSL-Registrierung von mustermann.de. Sie finden dies im Anhang. Wir möchten den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer 20705….
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Überweisung innerhalb der Zahlungsbedingung von 14 Tagen erfolgen muss, dies steht im Zusammenhang mit unseren geltenden Regeln zur Registrierung von geistigem Eigentum. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Bank.
Wenn Sie Fragen zur Rechnung haben oder diese nicht rechtzeitig und / oder nicht vollständig bezahlen können, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Zahlungsbedingung an den Kundenservice.

Mit freundlichen Grüßen

E.P.C.
Mainzer Landstraße 50,
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
+31 85 1306495
[email protected]
www.european-pc.com
NL003188238B83
77670582

So sieht die angehängte PDF-Datei aus:

Fakemail EPC
(Foto: Screenshot)

Im Anhang der Spam-Mail befindet sich die eigentliche Rechnung als PDF-Datei. Diese Datei ist mit „rechnung_20705…“ bezeichnet. Die PDF-Datei enthält keinen Virus. Den Kriminellen geht es hier wirklich „nur“ um Ihr Geld. Sie sollen den Rechnungsbetrag in Höhe von 188,93 Euro auf eine niederländische Bankverbindung überweisen. Wir warnen:

Öffnen Sie die angehängte PDF-Datei nicht!

Auch wenn das Öffnen der Datei ungefährlich ist, können Sie sich die Mühe sparen, wie wir im nächsten Abschnitt erklären.

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Was stimmt an den Rechnung​ nicht?

Genau genommen stimmt gar nichts und alles ist von A bis Z frei erfunden. Dennoch möchten wir auf die einzelnen Punkte etwas genauer eingehen, um Sie für andere fingierte Rechnungen zu sensibilisieren.

Öffnen Sie beispielsweise die Webseite european-pc.com, fällt auf, dass diese kein rechtsgültiges Impressum hat. Es fehlen schlichtweg Angaben. Das kennen wir sonst nur von Fakeshops. Auch das Layout der Seite ist nicht optimal. Teilweise werden die Bilder verzerrt dargestellt. Das Wichtigste aber ist: die Webseite european-pc.com selber will angeblich die SSl-Zertifizierung Ihrer Webseite überprüfen. Dabei hat die Webseite selber überhaupt keine SSL-Zertifizierung (Stand: 16.09.2020). Zudem wurde diese Seite erst im August 2020 registriert und dies noch anonym. Sie wissen also gar nicht, wer hinter dieser Webseite steckt.

Eine ordnungsgemäße Rechnung sieht anders aus

Da ist es fast schon nebensächlich, dass auch nicht alle Merkmale für eine ordnungsgemäße Rechnung bei diesem Betrugsversuch erfüllt werden:

  • Es fehlt die korrekte Bezeichnung inklusive Rechtsform des Rechnungserstellers. Schließlich ist E.P.C.​ keine korrekte Firmenbezeichnung. Auch die Angabe des Geschäftsführers / Inhabers fehlt
  • Obwohl es angeblich einen Sitz in Deutschland gibt, ist die Firma nur über eine Rufnummer im Ausland erreichbar. Und die angegebene Rufnummer +31 85 1306495 ist nicht vergeben.

Stutzig sollten Sie bei solchen Rechnungen auch werden, wenn nur eine Postfachanschrift als Absender angegeben wird und Sie das Geld ins Ausland überweisen sollen. Bei der uns vorliegenden Rechnung von E.P.C. ist eine niederländische Bankverbindung angegeben.

Weitere Tipps, wie Sie eine gefälschte Rechnung erkennen, gibt die Verbraucherzentrale.

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Ein Kommentar

Was sollen Sie mit den Rechnungen​ machen?

Zahlen Sie auf keinen Fall. Da hier nicht bekannt ist, wer hinter den vermeintlichen Rechnungen und den Unternehmen steht, werden Sie Ihr Geld nicht mehr zurück bekommen. Jede Zahlung ist rausgeworfenes Geld. Sie haben sicher viele Ideen, wie Sie dieses Geld ausgeben können.

Statt zu zahlen, sollten Sie die E-Mail samt Rechnung löschen und ganz schnell vergessen. Es gibt keine berechtigte Forderung. 

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Mahnung von einem Inkassounternehmen bekommen, müssen Sie möglicherweise reagieren. Senden Sie uns diese Mahnung gern per E-Mail zur Überprüfung zu.

Zusammenfassung & Information für die Buchhaltung
  • Zahlen Sie nicht, denn bei den Rechnungen handelt es sich um einen Betrugsversuch.
  • Sie kennen den Namen des Rechnungserstellers nicht und können damit Ihrer Rechte im Nachgang nicht durchsetzen.
  • Es wurde und wird keine Leistung erbracht.
  • Die Webseite des Rechnungsstellers weist, wie die Rechnung selber auch, kein rechtsgültiges Impressum auf.

Rechnungsbetrug melden und andere warnen

Falls Sie die E-Mail​ mit anderen Daten bekommen haben, dann leiten Sie diese an [email protected] weiter, damit wir unsere Warnung aktualisieren können. Über die Kommentare unter der Warnung können Sie sich mit anderen Lesern austauschen oder Ihre Frage zum Thema SSL-Spam-Rechnung stellen.

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Großer Datenmissbrauch bei Amazon vermutet: Brief von Amazon/Arvato/PIAGO zur Monatsabrechnung – Das ist zu tun https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/grosser-datenmissbrauch-bei-amazon-vermutet-brief-von-amazon-arvato-zur-weihnachtsabrechnung-das-ist-zu-tun/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/grosser-datenmissbrauch-bei-amazon-vermutet-brief-von-amazon-arvato-zur-weihnachtsabrechnung-das-ist-zu-tun/#comments Fri, 26 Mar 2021 15:34:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42383 Viele Leser erhalten derzeit einen Brief der Arvato Payment Solution GmbH oder der PIAGO GmbH welche angibt, im Auftrag von Amazon zu handeln. Es geht um eine nicht gezahlte Weihnachtsabrechnung/Monatsabrechnung. Kurios: auf den Amazon-Konten der

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Viele Leser erhalten derzeit einen Brief der Arvato Payment Solution GmbH oder der PIAGO GmbH welche angibt, im Auftrag von Amazon zu handeln. Es geht um eine nicht gezahlte Weihnachtsabrechnung/Monatsabrechnung. Kurios: auf den Amazon-Konten der Leser gibt es keine offenen Rechnungen dieser Art, viele bezahlen gar nicht per Monatsabrechnung. Das Schreiben ist trotzdem echt. Was ist zu tun?

Bereits vor Weihnachten gab es die ersten Fragen als die neuartigen E-Mails zu den Monatsabrechnungen von Amazon auftauchten. Hier konnten wir schnell Entwarnung geben und Ihnen mitteilen, dass es sich um das echte Schreiben von Amazon handelt. (Artikel: Mail mit Monatsabrechnung von Amazon) Im Vorfeld haben wir Ihnen auch gezeigt, wie Sie die Monatsabrechunng bei Amazon aktivieren können. Außerdem haben wir Ihnen die Vorteile dieser Zahlart aufgezeigt.

Nachdem die E-Mails Mitte Januar die Kunden von Amazon bereits verwirrt haben, folgen nun Briefe. Abgesendet werden diese durch die Arvato Payment Solution GmbH, welche im Auftrag von Amazon agiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Weihnachtsabrechnung noch immer nicht beglichen wurden. Viele Kunden haben die E-Mail einfach ignoriert, weil sie sich keiner Schuld bewusst waren. Es sind keine Rechnungen offen geblieben.

Was hat es mit dem Brief von Arvato / Amazon auf sich?

Viele Leser fragen uns, ob dieser Brief echt ist. Ja, dieser Brief ist echt. Und deswegen müssen Sie auch reagieren und dürfen den Brief nicht ignorieren. Einige Kunden bekommen die Mahnung, weil sie bei Amazon  bestellt und die neue Zahlungsart „Rechnung“ genutzt haben. Manchmal ist dann in Vergessenheit geraten, dass die Sammelrechnung von Amazon noch zu bezahlen ist. In diesem Fall sollten Sie Ihr Amazon-Konto prüfen. Stimmt der offene Rechnungsbetrag mit Ihrem Amazon-Konto überein, können Sie bezahlen.

In letzter Zeit melden sich bei uns jedoch immer mehr Leser, welche die E-Mail „Monatsabrechnung“ von Amazon und danach sogar noch eine Mahnung per Brief von Arvato bekommen haben. Die Kunden haben gemeinsam, dass diese entweder gar kein Amazon-Konto haben, bei Amazon andere Adressen nutzen oder das vorhandene Amazon-Konto ausgeglichen ist. Das bedeutet, die Kunden haben wirklich nichts bestellt, dennoch scheint es die Forderung zu geben, weil womöglich Betrüger die Identität der Kunden genutzt haben, um Ware auf fremden Namen zu bestellen. Hier handelt es sich ganz klar um einen Datenmissbrauch. Offenbar haben die Kriminellen massenhaft Daten aus dem Internet, aus Datenpannen oder öffentlichen Verzeichnissen benutzt.

Um diesen Brief handelt es sich:

Schreiben Arvato Payment Solution
(Quelle: Screenshot)

Was müssen Sie tun?

Damit es für Sie nicht zu einem Mahnverfahren kommt, sollten Sie reagieren. Folgendes Vorgehen empfehlen wir Ihnen.

  1. Nehmen Sie Kontakt mit Amazon auf. Erklären Sie das Problem. Aus Lesererfahrungen wissen wir, dass Amazon das Problem bereits kennt und gut und freundlich reagiert. Die Sache wird meist ohne Probleme gelöst.
    (Artikel: Kontakt zu Amazon herstellen – so geht’s)

  2. Sie sollten unbedingt Anzeige wegen Datenmissbrauchs bei Polizei erstatten! Das sollten Sie tun, nachdem Amazon Ihnen bestätigt hat, dass es sich hier unter Umständen um eine missbräuchliche Bestellung handelt. (Artikel: Was sollten Sie beim Erstatten einer Anzeige beachten) Gehen Sie auch zur Polizei, wenn Amazon Ihnen versichert, dass sich die Sache nun erledigt hätte. Aus Erfahrung wissen wir, dass das nicht so ist und Sie nach ein paar Tagen ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten werden. 
     
  3. Haben Sie den Brief vom Inkassounternehmen erhalten, in den meisten Fällen wird das „infoscore“ sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Sachbearbeiter auf. Dieser wird Ihnen auch zu einer Anzeige bei der Polizei raten, da sonst das Inkassoverfahren gegen Sie nicht eingestellt wird.

Da Sie nicht wissen, bei wem die Betrüger Ihre Daten noch angegeben haben oder wo Ihre Identität noch genutzt wurde, sollten Sie sich beim Erstatten der Anzeige nicht nur auf Amazon beziehen, sondern generell einen Datenmissbrauch angeben. Sollten weitere Forderungen bei Ihnen auftauchen, können Sie mit Hilfe der Vorgangsnummer bei der Polizei leichter erklären, dass Sie Opfer eines Datenmissbrauchs geworden sind.

Amazon ist in diesem Fall genau wie Sie geschädigt, denn der Betrug ist nicht auf ein Verhalten des Versandhändlers zurückzuführen. Vielmehr nutzen Kriminelle den Onlineshop und bestellen auf die Namen fremder Personen.

Was passiert im Mahnverfahren

Einige Zeit hat die Firma Arvato Payment Solution GmbH die noch ausstehenden Beträge bei Ihnen mit einem entsprechenden Schreiben angemahnt. Seit einigen Tagen erhalten wir von unseren Lesern die Hinweise, dass ARVATO scheinbar ein Inkassounternehmen namens PIAGO GmbH beauftragt hat, die ausstehenden Rechnungsbeträge einzufordern.

Wenn Sie feststellen, dass diese Forderungen unrechtmäßig sind, sollten Sie mit der Piago GmbH telefonischen Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt persönlich klären. Wenn diese Forderung durch eine Strafbare Handlung (Identitätsdiebstahl/Betrug) entstanden sind, müssen Sie zeitnah eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Beim Kontakt mit der Piago GmbH können Sie das Aktenzeichen gleich mit angeben.

Um diesen Brief handelt es sich:

2021-03-26 Piago
(Foto: Screenshot)

Welche Erfahrung haben Sie gemacht?

Sie haben diesen dubiosen Brief auch bekommen? Konnten Sie mit Amazon klären, was dahinter steckt? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Vielleicht können Sie unseren Lesern noch den ein oder anderen Tipp verraten, wie Sie das Problem gelöst haben. Dafür können Sie gern die Kommentare unterhalb des Artikels nutzen. 

Haben Sie das schon gesehen?

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Irreführende Zahlungsaufforderungen: DPMA warnt vor falscher Post https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/irrefuehrende-zahlungsaufforderungen-dpma-warnt-vor-falscher-post/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/irrefuehrende-zahlungsaufforderungen-dpma-warnt-vor-falscher-post/#respond Fri, 19 Feb 2021 07:44:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61373 Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor falschen Schreiben. Kriminelle versenden Zahlungsaufforderungen für die kostenpflichtige Veröffentlichung, Eintragung oder Verlängerung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Diese Schreiben stammen nicht von der offiziellen Bundesbehörde. Auch Ämter

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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor falschen Schreiben. Kriminelle versenden Zahlungsaufforderungen für die kostenpflichtige Veröffentlichung, Eintragung oder Verlängerung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Diese Schreiben stammen nicht von der offiziellen Bundesbehörde.

Auch Ämter sind nicht davor geschützt, dass in deren Namen gefälschte Schreiben versendet werden. So haben wir beispielsweise schon von den falschen Finanzamt-Mails im Bezug auf eine Steuerrückerstattung berichtet. Und auch die E-Mail vom Bundeszentralamt war eine Fälschung und enthielt sogar noch einen Virus.

Jetzt warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen privater Unternehmen. Dabei geht es um die kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in kommerzielle Register (Wir haben bereits über verschiedene Firmen berichtet). Auch die Verlängerung der Schutzrechte beim DPMA sind Inhalt dieser Schreiben und werden von den Unternehmen als zusätzliche Leistung in Rechnung gestellt. Die Kriminellen nutzen die Corona-Krise und die damit verbundenen Unterbesetzungen beziehungsweise den Schichtbetrieb im Büro aus. Denn aktuell müssen auch Mitarbeiter an die Buchhaltung ran, die sonst vielleicht nicht so viel damit zu tun haben.

Irreführende Angebot erkennen – ist das möglich?

Das DPMA meint, dass es möglich ist, wenn Sie die Schreiben genau studieren. So wird beispielsweise der Angebotscharakter meist auf den ersten Blick nicht deutlich. Nur wenn Sie den kleingedruckten Text oder gar die Rückseite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren, wird klar, worum es geht.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie Scheiben mit Zahlungsaufforderungen zu Schutzrechten genau prüfen. Gegebenenfalls haken Sie lieber beim DPMA noch einmal nach. Oder Sie senden das Schreiben an [email protected] und wir übernehmen die Prüfung. Außerdem sollten Sie folgende Punkte stutzig machen:

  • Kontoverbindung der Firma im Ausland, z.B. Polen (PL), Zypern (ZY) oder Tunesien (TN), Bulgarien (BG)
  • vorausgefüllter Überweisungsträger
  • keine Adresse einer Behörde bzw. Dienststelle des Amtes

Gebühren beim DPMA

Wenn Sie eine Anmeldung oder einen Antrag einreichen beziehungsweise die Schutzrechte verlängern oder aufrechterhalten wollen, so werden Gebühren beim DPMA fällig. Diese werden auch direkt biem DPMA eingezahlt. Das Amt weißt ausdrücklich darauf hin, dass es keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen versendet.

Alle Gebühren können Sie einem Kostenmerkblatt des DPMA entnehmen. Auf diesem finden Sie ebenfalls die Zahlungsbedingungen und die Kontoverbindung.

Folgende Fake-Unternehmen sind dem DPMA bekannt

Die folgende Liste beinhaltet die Unternehmen, welche falsche Rechnungen versenden und die dem Deutschen Patent- und Markenamt bereits bekannt sind. Diese stehen in keiner Verbindung zum DPMA.

  • A – C
    AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung
    AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
    ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    ALCOON Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
    Allgemeines Datenregister
    Allgemeines Datenverzeichnis
    Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
    Allgemeines Unternehmensregister (AUR)
    AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    AZIS Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
    BDAV Betriebsdaten Archiv UG
    BeFA Datenerfassung
    Community Trade Marks and Designs Limited
    Copyright-Register des geistigen Eigentums
    CPTD – Central Patent & Trademark Database
  • D
    DEPA Data Archives
    DEPA Datenarchiv
    Deutsche Domain-Namen und Marken (DEDM)
    Deutsche Markenverlängerung AG
    Deutsche Patentverwaltung
    Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    DFA Deutsche Finanz Administration GmbH
    DMP-Agentur
    DMPR – Deutsches Marken- und Patent Register
    DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
    DMPVA UG (haftungsbeschränkt)
    DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH
    DPA – Deutsches Patent und Marken Register
    DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
  • E
    eBR elektronische Bekanntmachung für Marken / Gebrauchsmuster / Patente
    eBR elektronisches Bundesregister
    E.C.R Euro Central Reg.
    ECTO SA
    EIPR – Register des europäischen immateriellen gewerblichen Eigentums
    ellan.info
    EOOD Patent und Markendienst
    EPR – European Patent Trademark and Registration
    EPTO S.A.
    Euro IP Register
    Europäisches Zentralregister für Marken und Patente
    European Central Register
    European Central Register of Brands and Patents
    European Central Registration Service
    European Pantent Agency (sic!)
    European Patent and Trademark Register
    European Trade marks and Designs
    European Trademark Organisation S.A.
  • F – J
    FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
    German Domain & Trademark Office
    HWI Datenerfassung
    I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
    I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
    INDAB – Internationale Datenbank für registrierte Trademarks
    Intellectual Property Agency Ltd.
    International Trademark Patent Registration
    IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark
    IOPR – Intellectual Office Property Register
    IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
    IP Data
    IP Uberwachungs
    IPOS – Intellectual Property Organisation Service
    IPTO Internationals Patent & Trademark Organization
    IPTS International Patent and Trademark Service
  • K – O
    LORESI Datenbank
    Marken & Patent Registerverzeichnis
    Marken- und Patentregister
    Marken- und Unternehmensveröffentlichungen
    Matic-Verlagsgesellschaft mbH
    MC – Register of Trading
    MDS Marken Deutschland Servicegesellschaft
    MGH – UnternehmensVeröffentlichungen Marken – Patente
    MILASTO Company S.A.
    MP Solcom BeratungsGmbH
    MPAgentur
    MPV Marken und Patentverwaltung
    Nationales Markenregister AG
    Nationales Patentregister AG
    ODM srl.
    OHMI Office for international Registration
  • P – T
    Patent and Trademark Association Ltd.
    Patent & Trademark Bureau
    Patent & Trademark Organisation LLC
    Patent Trademark Register
    Patente Agentur
    PMR-Service GmbH – Patent- und Markenregister
    PMS Patent und Markenservice AG
    RCE – Registre Central Européen
    Register Community Trade marks
    Register der deutschen Marken
    Register des gewerblichen Eigentums
    Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis
    Register of International Patents
    RIPT s.r.o.
    TM-Edition International Catalogue of Trademarks
    TM Selection – Trademark Selection GmbH
    Trademark Renewal Service
  • U – Z
    USA TradeMark Ent., INC.
    UPTS s.r.o
    VPM Deutsches Verzeichnis für Marken und Patente München
    WBIP World Bureau Intellectual Property
    WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents
    WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG
    WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
    WIPD World Intellectual Property Database
    W.O.I.P. Globex World Organisation Intellectual Property
    WPAT- World Patents and Trademarks
    WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
    ZDV – Zentrales Datenverzeichnis
    Zentrales Gewerbe Register
    Zentrales Grundregister für Marken und Patente (hierzu Beispiele weiterer Namenszusätze: Verzeichnis von Warenzeichen/Register von Handelszeichen/Verzeichnis von Landesmarken/Verzeichnis von gewerblichen Eigentum/Katalog der Exklusivrechte/Liste der Firmenzeichen und Patentansprüche/Verzeichnis vorbehaltener Handelsnamen und Innovationen etc.)
    ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen
    ZGV
    ZRMP Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    ZUGV Zentrale für Unternehmens- und Gewerbeveröffentlichungen

Weitere Ämter warnen

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist nicht die einzige offizielle Stelle, die vor den falschen Rechnungen warnt. Auch im Namen anderer offizieller Stellen werden Schrieben versendet.

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO),
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und
  • Europäische Patentamt (EPA).
  • Sowie zahlreiche nationale Patent- und Markenämter, wie beispielsweise das

Im Internet wird die Vorgehensweise der falschen Unternehmen laut DPMA auch als „Registerschwindel, „Adressbuchangebote“ oder als „Formularfalle“ beschrieben.

Sie haben ein falsches Schreiben erhalten?

Auf keinen Fall sollten Sie vorschnell zahlen. Das ist nämlich gar nicht nötig. Haben Sie das Schreiben als falsches Schreiben erkannt, senden Sie es uns gerne an [email protected] zu, damit wir unsere Warnung ergänzen können. Gern können Sie auch die Kommentare unter dem Beitrag nutzen. Dann werden unsere Leser noch schneller gewarnt.

Sollten Sie bereits gezahlt haben, empfehlen wir Ihnen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Der Beitrag Irreführende Zahlungsaufforderungen: DPMA warnt vor falscher Post erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Vorsicht vor eBay E-Mail mit Rechnung: Ihre Rechnung fur … https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-vor-ebay-e-mail-ihre-ebay-rechnung-fur-juni-ist-ab-jetzt-online-verfugbar/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-vor-ebay-e-mail-ihre-ebay-rechnung-fur-juni-ist-ab-jetzt-online-verfugbar/#comments Thu, 21 Jan 2021 08:39:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13893 Und wieder trifft es eBay-Nutzer, die auf die aktuelle gefälschte E-Mail hereinfallen können. Denn nun werden Nachrichten des Auktionshauses mit dem Betreff „Wichtige Informationen“ versendet. Wo die Gefahr liegt und was Sie tun können, erfahren

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Und wieder trifft es eBay-Nutzer, die auf die aktuelle gefälschte E-Mail hereinfallen können. Denn nun werden Nachrichten des Auktionshauses mit dem Betreff „Wichtige Informationen“ versendet. Wo die Gefahr liegt und was Sie tun können, erfahren Sie im Artikel.

Nutzer von eBay und eBay Kleinanzeigen müssen immer wieder ihre Nachrichten genauestens prüfen, um nicht auf die im Internet versendeten Bedrohungen hereinzufallen. Ganz aktuell ist seit Monaten die Masche bei eBay Kleinanzeigen mit dem Vorkassenbetrug und den Phishing-SMS, vor der Sie sich ebenfalls in Acht nehmen sollten.

Aber kommen wir zurück zu der versendeten E-Mail im Namen von eBay. Diese enthält nicht nur das Logo des Auktionshauses, sondern auch die Anschrift des Auktionsportals. Dabei geht es um eine angebliche Rechnung für einen bestimmten Zeitraum. Allerdings wird nicht ganz klar, für was Sie eigentlich zahlen sollen.

Gleich zu Beginn möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Auktionshaus eBay selber nichts mit dem Versand der E-Mail zu tun hat. Das Unternehmen wird mit dieser Nachricht selber geschädigt, weil Logo, Name und Adresse missbräuchlich verwendet werden.

ebay Logo
Wann darf eine ebay-Auktion abgebrochen werden? Stiftung Warentest erklärt

Darf man eine Auktion auf ebay oder anderen Auktionsportalen einfach so abbrechen? Geht der Meistbietende bzw. Käufer dann leer aus? Die Stiftung Warentest klärt auf, was bei Auktionen rechtlich zulässig ist. Über den rechtmäßigen Abbruch

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So sieht die Nachricht im Namen von eBay aus

Die Nachricht mit dem Betreff „Ihre eBay-Rechnung für … ist ab jetzt online verfügbar“ oder „Wichtige Informationen“ hat verschiedene Absender als Absender. Bisher sind uns folgende Kombinationen bekannt:

Folgendes ist im Text der Nachricht zu lesen:

21.01.2021 Ihre Rechnung fur 20. Dezember 2020 - 20. Januar 2021 von eBay <[email protected]>

Hallo …,

Ihre eBay-Rechnung für den Zeitraum vom 20. Dezember 2020 bis 20. Januar 2021 ist beigefügt und kann nun mit jedem Webbrowser angezeigt werden
aber nicht vor dem Download und Login für den Zugriff.

Auf Mobilgeräten kann die Rechnung nicht so angezeigt werden, wie sie ist
zuvor heruntergeladen.

Schöne Grüße,

eBay Europa

________________________________

© 1995-2021 eBay Inc., eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532
Kleinmachnow, Deutschland


09.09.2020 Wichtige Informationen von [email protected]>

Vielen Dank, dass Sie eBay nutzen. Hier ist Ihre Rechnung.
Hallo eBay mitglied,

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in eBay. Ihre eBay-Rechnung für den Zeitraum von 1. August 2020 bis 31. August 2020 kann nun mit einem beliebigen Webbrowser angesehen werden.

Auf Mobilgeräten wird eine Rechnungsübersicht angezeigt.
Fälliger Rechnungsbetrag: €1.990,50
Rechnung ansehen

Ihre registrierte Adresse

E-Mail-Referenznummer: [#4c8a1ba0f145…#]

Deutschland
Ihr Rechnungsbetrag wird automatisch über Ihre automatische Zahlungsmethode eingezogen. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die Höhe des eingezogenen Betrags kann aufgrund kürzlich erfolgter Zahlungen oder Gutschriften abweichen.
Automatische Zahlungsmethode: Lastschrifteinzug
Datum: Zwischen 12. September 2020 und 19. September 2020

Mit freundlichen Grüßen,
eBay GmbH
Albert-Einstein-Ring 2-6
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Handelsregisternummer HRB 13754 P
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 200081785

2020-09-09 Phishing Ebay Rechnung
(Foto: Screenshot)


02.07.2020 Ihre Rechnung für 02 Juli 2020 kann heruntergeladen werden von eBay <[email protected]>

Hallo,
Im Anhang dieser E-Mail befindet sich die Rechnung für den Monat 07.2020.
Um es zu sehen, laden Sie es herunter und bezahlen Sie die Rechnung.
Um es zu sehen, laden Sie es bitte herunter.
Der Betrag beträgt 90,00 Euro und wird von Ihrem Paypal-Konto abgebucht.
Wir hoffen, Sie bald wieder zu sehen.
eBay.de

Anhang: Rechunug#7529563.html (~10 KB)

Auffällig bei dieser Spam-Nachricht ist, dass sie teilweise viele Fehler enthält. Vor allem könnten die Ersteller der E-Mail teils keine Umlaute schreiben. Das deutet darauf hin, dass die E-Mail ihren Ursprung im Ausland hat. Diese Fehler wurden in der Zwischenzeit allerdings korrigiert, sodass die E-Mail heute mit Umlauten versendet wird.

Was ist mit dem Anhang?

In der E-Mail befindet sich teilweise ein Anhang, der beispielsweise den Namen „Rechnung-Juni.html“ trägt und mit 1,5 Megabyte ziemlich groß ist. Im Moment können wir noch nicht sagen, was sich dahinter verbirgt. Ob es Phishing oder ein Virus ist, ist uns derzeit nicht bekannt.

Wir empfehlen Ihnen, diesen Anhang nicht zu öffnen. Die Gefahr, dass sich dahinter Schadsoftware verbirgt, ist ziemlich groß. Löschen Sie die E-Mail am besten sofort.

Einige Versionen der gefälschten E-Mails enthalten keinen Anhang. Vielmehr führt der Link auf eine gefälschte Webseite. Dort sollen Sie sich mit Ihren eBay-Zugangsdaten anmelden. Offensichtlich geht es den Kriminellen auch nur um diese Zugangsdaten. Nachdem diese eingegeben wurden, werden Sie direkt auf die echte eBay-Webseite weitergeleitet. Dadurch fällt vielen Nutzern der Betrug mit der Phishing-Seite gar nicht auf.

Sollten Sie die Links nutzen?

Auch hier warnen wir Sie. Klicken Sie nicht auf die Links. Eine echte Rechnung von eBay ist bei Ihnen im Konto hinterlegt. Geben Sie ebay.de in die Adresszeile Ihres Browsers ein und loggen Sie sich in Ihren Account ein. Dann sehen Sie, ob tatsächlich eine Rechnung vorliegt.

Die Links in den gefälschten Nachrichten führen auf nachgemachte Webseiten. Dort werden Ihre Login-Daten abgefangen.

Wie können Sie sich schützen?

Um Schutz vor derartigen Spam-Nachrichten zu bekommen, sollten Sie zunächst Ihre Betriebssysteme auf den aktuellsten Stand halten. Auch die verwendete Software sollte mit allen Updates versorgt sein. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine Virenscanner zu verwenden und unsere Ratgeber zum Thema Spam zu studieren.

Spam Symbolbild
So erkennen Sie Spam-E-Mails – einfach erklärt

Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails

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Newsletter
E-Mails: Newsletter abbestellen und Spam-Nachrichten loswerden

Newsletter und Spam gehören mittlerweile zum Internet, wie die diversen Werbebotschaften in Ihrem Briefkasten an der Haustür. In dieser Anleitung erklären wir, was der Unterschied zwischen einem Newsletter und Spam ist. Außerdem erfahren Sie, wie

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Außerdem empfehlen wir Ihnen diese Video, welches Ihnen auch bildlich sehr gut erklärt, woran Sie Spam- und Phishing-Nachrichten erkennen.

Hereingefallen? Haben Sie Ihre Daten eingegeben?

Falls Sie auf eine Phishing-Mail von eBay hereingefallen sind und das selbst bemerken, sollten Sie möglichst rasch reagieren. Stecken Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand. Wir erklären in einer separaten Anleitung, wie Sie sich nach dem Diebstahl Ihrer Zugangsdaten oder einem Phishing-Angriff auf Ihr eBay-Benutzerkonto verhalten sollten. Da Ihre Daten in fremde Hände gelangt sind, könnten die Kriminellen Straftaten mit Ihrem Namen begehen. Wir empfehlen in jedem Fall die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.

Falls Kriminelle Ihre Zugangsdaten für eBay Kleinanzeigen gestohlen haben, sollten Sie unverzüglich versuchen Ihr Passwort zu ändern (Anleitung). Beachten Sie bei jeder Passwortänderung, dass Sie ein sicheres Passwort verwenden. Lesen Sie dazu auch unseren Passwort-Ratgeber mit Video.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Helfen Sie warnen

Haben Sie die Nachricht mit anderen Daten erhalten oder wissen Sie gar, was sich im Anhang verbirgt? Dann senden Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Für Fragen bezüglich des Themas können Sie das Kontaktformular unter diesem Beitrag nutzen.

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Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist? – Der Insolvenzberater entscheidet über Erfüllung und Nichterfüllung der Strom- und Gaslieferung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-wenn-der-energieanbieter-insolvent-ist-der-insolvenzberater-entscheidet-ueber-erfuellung-und-nichterfuellung-der-strom-und-gaslieferung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-wenn-der-energieanbieter-insolvent-ist-der-insolvenzberater-entscheidet-ueber-erfuellung-und-nichterfuellung-der-strom-und-gaslieferung/#respond Wed, 16 Dec 2020 10:41:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58122 In den vergangenen Jahren haben einige Strom- und Gasanbieter Insolvenz beantragt und die Verbraucher stehen dann meist vor einem Problem. Sie wissen nicht was mit dem laufenden Vertrag passiert und was zu beachten ist. Alle

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In den vergangenen Jahren haben einige Strom- und Gasanbieter Insolvenz beantragt und die Verbraucher stehen dann meist vor einem Problem. Sie wissen nicht was mit dem laufenden Vertrag passiert und was zu beachten ist. Alle wichtigen Informationen haben wir hier zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie stehen auf keinen Fall ohne Strom oder Gas da, wenn Ihr Strom- und Gasanbieter Insolvenz anmeldet.
  • Sobald die Insolvenz bekannt ist, sind die Abschläge nicht mehr an den Gas- und Stromanbieter zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzberater. Er hat eine separate Bankverbindung.
  • Auch wenn der Energielieferant insolvent ist, können Sie nicht automatisch kündigen. Sie haben allerdings ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie dauerhaft nicht mehr mit Gas oder Strom beliefert werden können.
  • Sie prüfen immer Ihre Schlussrechnung und wenn Sie ausstehendes Guthaben haben, dann melden Sie es nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an.

Strom- und Gaslieferung auch weiterhin?

Die Belieferung wird nicht automatisch beenden, wenn der Strom- und Gasanbieter einen Antrag auf Insolvenz stellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Im Grunde entscheidet der Insolvenzverwalter, ob die Belieferung fortgesetzt wird oder nicht. Entscheidet er, dass die Belieferung gestoppt wird, dann übernimmt nahtlos der örtliche Grundversorger und bietet die sogenannte Ersatzversorgung an. Sie haben also immer Gas und Strom.

Was muss ich tun, wenn die Insolvenz bekannt wird? – Checkliste

  • Sie widerrufen sofort die Einzugsermächtigung oder kündigen den Dauerauftrag bei Ihrer Bank.
  • Bringen Sie die Bankverbindung des Insolvenzverwalters in Erfahrung und zahlen Sie ihre Abschläge in Zukunft dorthin.
  • Haben Sie ein Guthaben laut der Jahresabrechnung, dann prüfen Sie, ob mittlerweile sechs Wochen vergangen sind und dann können Sie im besten Fall die Abschläge einbehalten.

Nach der Insolvenzeröffnung:

  • Der Insolvenzverwalter muss Sie über die Erfüllung oder die Nichterfüllung aufklären.
  • Am Tag der Insolvenzeröffnung teilen Sie den aktuellen Zählerstand mit.
  • Die Schlussrechnung ist zu prüfen.
  • Melden Sie ausstehende Guthaben und Bonuszahlungen zur Insolvenztabelle an.

Symbolbild Richter Gericht
Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Grundversorger übernimmt die Belieferung

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass der Gas- und Stromanbieter nicht mehr liefert.

Beispielsweise kann er die Energienetze nicht mehr nutzen oder darf es nicht mehr, weil der Netzbetreiber den Vertrag beendet hat. Allerdings wird der Netzbetreiber Sie darüber schriftlich informieren und dann beliefern meist die Stadtwerke mit Gas und Strom. In diesem Fall wird dann von einer Ersatzversorgung gesprochen und dann erhalten Sie von dem Grundversorger auch eine entsprechende Rechnung.

In dem Fall tun Sie folgendes:

  • Sie widerrufen die Einzugsermächtigung beim bisherigen Strom- und Gasanbieter oder kündigen den Dauerauftrag bei der Bank. Beide Optionen sind schriftlich zu erledigen, im Idealfall per Einschreiben.
  • Lesen Sie den Zählerstand ab und teilen Sie ihn dem Netzbetreiber und dem Grundversorger mit.
  • Sie lassen sich den Beginn der Ersatzversorgung durch den Grundversorger bestätigen. Auch hier ist eine schriftliche Bestätigung notwendig.
  • Kündigen Sie vorsorglich den Vertrag mit dem insolventen Energieversorger, wenn die Ersatzversorgung durch den Grundversorger feststeht. Dazu geben Sie den aktuellen Zählerstand an. Sie finden bei uns einen entsprechenden Musterbrief.
  • Wechseln Sie den Stromanbieter, wenn die Ersatzversorgung teuer ist. Sie können den Vertrag jederzeit beenden.

Paragraph Recht Gesetz
Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Care Energy ab und reicht Klage ein

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Vertragslaufzeiten für Stromverträge bei dem Anbieter Care Energy aus Hamburg moniert. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Stromanbieter seine Kunden ganze drei Jahre an sich bindet. Wir erklären, worum es bei der

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Insolventer Energieversorger liefert weiter – Wie sieht es mit der Zahlung aus?

Läuft der Energieverbrauch weiter, dann müssen Sie natürlich auch weiterhin die Abschläge für Gas und Strom bezahlen.

Wichtig ist, dass die Zahlung sofort einzustellen ist, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat. In einigen Fällen ordnet das Gericht auch schon im Vorfeld an, dass keine Zahlungen mehr zu tätigen sind. Daueraufträge sind sofort zu kündigen und die Einzugsermächtigung ist zu widerrufen. Die Zahlungen erfolgen nur noch auf das angegebene Konto des Insolvenzverwalters.

Vertrag wegen Insolvenz kündigen

Auch bei einer Insolvenz gilt weiterhin der Vertrag mit dem Energieversorger und es besteht die Kündigungsfrist, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachzulesen sind.

Nach unserer Auffassung besteht nur das Recht auf eine fristlose Kündigung, wenn der Strom- und Gasanbieter dauerhaft kein Gas und Strom mehr liefern kann.

Guthaben laut Rechnung – Was bekomme ich?

Sie können nicht mehr das Rechnungsguthaben anmahnen und Zahlungen wie gewohnt verlangen, wenn der Energieversorger im Insolvenzverfahren ist.

Sie müssen die Forderung im Insolvenzverfahren gesondert anmelden und das wird dann in eine Insolvenztabelle eingetragen.

Erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahren ist die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle möglich. Ob die Forderung wirklich berechtigt ist, wird durch den Insolvenzverwalter geprüft. In der Regel erhalten Sie erst nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens wenigstens einen Teil des Guthabens bezahlt und das kann einige Jahre dauern. Hier spricht man von der sogenannten Quote. Die Quote ist meist sehr gering und Sie sollten damit rechnen, dass Sie mit Glück vielleicht 5% von Ihrem Guthaben ausgezahlt bekommen.

Aus dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts erfahren Sie bis wann die Forderungen anzumelden sind. Der Insolvenzverwalter und die Unternehmen geben diese Informationen meist auch auf den Webseiten an. Sie müssen die Frist zur Forderungsanmeldung aber nicht zwingend einhalten, aber wenn Sie das nicht tun, dann kann es zu einer Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro kommen. Die Anmeldung ist an keine bestimmte Form gebunden und in der Regel haben die Insolvenzberater solche Formulare vorrätig.

Guthaben mit laufenden Abschlägen verrechnen

Sie haben eine Rechnung aus der sich ein fälliges Guthaben schließen lässt, dann können Sie das Guthaben mit der laufenden Abschlagszahlung verrechnen und nur noch die Restsumme zahlen.

Sie verringern einfach die Abschlagszahlung um die Höhe des Guthabens und überweisen den Rest. Im gleichen Atemzug erklären Sie dem Insolvenzverwalter und dem Energieversorger, dass Sie das Guthaben verrechnet haben. Im Idealfall erfolgt die Erklärung in schriftlicher Form mit einem entsprechenden Nachweis.

Die regulären Abschläge können von Insolvenzverwalter eingefordert werden, das ist nicht ausgeschlossen, aber zumindest sollten Sie die Verrechnung des Guthabens versuchen. Sie haben ansonsten nur noch die Möglichkeit das Guthaben mit Hilfe der Insolvenztabelle anzumelden und ob Sie dann Ihr Guthaben in einigen Jahren bekommen ist fraglich.

Auch ein Blick auf die Jahresabrechnung kann zeigen, dass noch ein Guthaben besteht und dann gilt zu prüfen, ob die sechs Wochen der Frist vergangen sind. Es hat sich gezeigt, dass einige Anbieter sich mit solchen Abrechnungen mit der finanziellen Schieflage rauslösen wollen, um kein Guthaben auszuzahlen. Sie behalten einfach die laufenden Abschläge so lange ein bis die Abrechnung kommt. Das ist nur möglich, wenn die 6-Wochen-Frist überschritten ist.

Symbolbild Mahnung
Inkasso Aleksander & Co KG: Mahnschreiben an Stromkunden sind Betrug

Aktuell befinden sich Mahnungen des Inkassobüros Aleksander & Co KG im Umlauf. Die Mahnungen werden derzeit an Stromkunden von eprimo, Eon Energie Deutschland und der Paderborner Stadtwerke versendet. Doch die Schreiben sind eine Fälschung. Zahlen Sie

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Nichterfüllung wird durch den Insolvenzverwalter gewählt – Was muss ich tun?

Der Insolvenzverwalter hat bei den laufenden Verträgen das Recht zu entscheiden, was weiterhin passiert. Er kann sich zwischen Erfüllung und Nichterfüllung entscheiden.

Die einfachste Lösung ist die Erfüllung, denn dann läuft der Vertrag weiter. Deutlich schwieriger sieht es bei der Nichterfüllung aus. Die Entscheidung zur Nichterfüllung bedeutet, dass der Vertrag abgewickelt wird und der Insolvenzverwalter gibt an, dass Sie sich bis zu einem Datum einen neuen Energieversorger suchen müssen.

Sie werden solange vom Grundversorger versorgt, bis der neue Vertrag gültig ist und Sie einen neuen Anbieter gefunden haben.

Juristen sind sich nicht einig, ob der Vertrag bei der Wahl der Nichterfüllung automatisch endet. Sie sollten sicherheitshalber eine schriftliche fristlose Kündigung schreiben. Die gegenseitigen Forderungen werden bei der Nichterfüllungswahl gegenseitig verrechnet und darüber erhalten Sie eine gesonderte Abrechnung.

Bei bestehendem Guthaben müssen Sie sich zur Insolvenztabelle anmelden und nach der Abrechnung des Insolvenzverwalters bekommen Sie einen Teil Ihres Guthabens ausgezahlt.

Werbeanrufe Spam Symbolbild
Unseriöse Anrufe: Diese Telefonate sollten Sie nicht annehmen (Oktober 2019)

Täglich melden unsere Leser neue Telefonnummern, mit denen sie angerufen werden. Häufig handelt es sich um Beschwerden, weil Abzocker oder Werbefirmen dahinter stehen. Wir prüfen diese Telefonnummern und listen auf, welche dubiose Anrufer aktuell ihr

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Prüfen Sie die Schlussrechnung

Der Insolvenzverwalter sendet Ihnen im Laufe des Insolvenzverfahrens eine Schlussabrechnung zu, egal ob der Energieversorger Sie weiterhin beliefert oder nicht.

Die Schlussrechnung muss sorgfältig geprüft werden und dabei kann Ihnen die Verbraucherzentrale helfen.

Steht eine Nachforderung auf der Rechnung, dann ist diese an den Insolvenzverwalter zu bezahlen und bei einem Guthaben oder einer Forderung von Bonuszahlungen können Sie eine Forderung stellen. Allerdings müssen Sie sich zur Insolvenztabelle anmelden, wie wir oben schon beschrieben haben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Insolvenz des Energieversorgers

1. Warum ist der Stromanbieter insolvent?

Die Gründe, warum ein Stromanbieter Insolvenz anmelden muss, sind umfangreich. Ein Grund sind die Billiganbieter, welche die Kunden mit Tarifen locken, welche die normalen Anbieter nicht halten können. Die Folge sind Massenkündigungen und somit im schlimmsten Fall zur Insolvenz.

2. Woher beziehe ich den Strom, wenn mein Anbieter pleite ist?

Sie stehen nicht ohne Gas und Strom, wenn Ihr Anbieter pleite ist. Im schlimmsten Fall übernimmt der örtliche Grundversorger, in der Regel die Stadtwerke, die Belieferung bis Sie einen neuen Anbieter gefunden haben.

3. Bekomme ich gezahlte Abschläge zurück?

Sie haben durchgehend Strom und Gas und somit bekommen Sie die Abschläge auch nicht zurück. Nur, wenn Sie ein Guthaben haben, dann können Sie entweder eine Verrechnung vornehmen und weniger bezahlen oder müssen sich zur Insolvenztabelle anmelden.

4. Was passiert mit den Bonuszahlungen bei Insolvenz?

Grundsätzlich gibt es erst einmal keine Bonuszahlungen, wenn der Energieanbieter Pleite ist. Eventuell erhalten Sie nach dem Insolvenzverfahren Auszahlungen, aber die Chancen sind gering.

5. Mein Strom- und Gasanbieter ist insolvent, muss ich den örtlichen Anbieter nehmen?

Der örtliche Strom- und Gasanbieter liefert die Grundversorgung, damit Sie nicht ohne Gas und Strom stehen, aber Sie können sich einen anderen Anbieter suchen, wenn Ihnen der örtliche Anbieter zu teuer ist.

Tarifwechsel Symbolbild
Problematisch: Schufa und Auskunfteien wollen Daten von Wechselkunden speichern

Wechseln Sie regelmäßig den Lieferanten für Strom oder Gas? Das könnte zukünftig problematisch sein. Denn wer jährlich wechselt, ist für die Energieversorger oft nicht so lukrativ. Zukünftig könnte es Datenbanken geben, die Vielwechsler speichern und

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Fazit

In den letzten Jahren sind immer mehr Energieversorger in die Insolvenz geraten. Die Gründe sind umfangreich, aber meist liegt es an den Billiganbietern, die günstigere Tarife und hohe Bonuszahlungen anbieten. Ist der Energieversorger pleite, dann übernimmt der Insolvenzverwalter die ganze Organisation, aber Sie brauchen keine Angst haben, dass Sie kein Strom oder Gas mehr bekommen. Im Notfall springen die Stadtwerke als örtliche Versorger ein bis Sie einen neuen Energieversorger gefunden haben.

Der Beitrag Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist? – Der Insolvenzberater entscheidet über Erfüllung und Nichterfüllung der Strom- und Gaslieferung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Fake-Rechnung „Domainregistrierung“ von United Hosting Deutschland – nicht bezahlen! https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fake-rechnung-von-united-hosting-deutschland-nicht-bezahlen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fake-rechnung-von-united-hosting-deutschland-nicht-bezahlen/#comments Wed, 02 Dec 2020 10:25:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43974 Haben Sie eine E-mail mit einer Rechnung zur Domainregistrierung für 2021 / 2022 oder 2020 / 2021 von United Hosting Deutschland​ bekommen? Wir erklären was es damit auf sich hat und warum Sie diese nicht

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Haben Sie eine E-mail mit einer Rechnung zur Domainregistrierung für 2021 / 2022 oder 2020 / 2021 von United Hosting Deutschland​ bekommen? Wir erklären was es damit auf sich hat und warum Sie diese nicht bezahlen sollten.

Die Masche von United Hosting Deutschland​ ist alt und funktioniert wie die Branchenbuchabzocke scheinbar auch heute noch sehr gut. Offensichtlich gibt es noch genügend Unternehmen, die den Rechnungsbetrag in Höhe von 166,50 Euro überweisen. Aktuell soll die Domain-Rechnung für den Zeitraum 2020 / 2021 sein. Doch das ist rausgeschmissenes Geld, denn Sie bekommen keine Leistung. Warum das so ist, erklären wir in dieser Warnung ausführlich.

In Rechnung gestellt wird scheinbar eine Domain-Registrierung. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum viele Unternehmen den Rechnungsbetrag in Höhe von 166,50 Euro oder anderen Höhen anstandslos überweisen. Schließlich hat fast jede Firma eine Domain und fühlt sich damit angesprochen. Der Name United Hosting Deutschland ist sicher bewusst gewählt und soll zu einer Verwechslung mit einem tatsächlich existierenden und ähnlich klingenden Unternehmen führen. Doch die Domain-Registrierung ist frei erfunden, so wie auch der Rest der Rechnung von United Hosting Deutschland.

Haben Sie das schon gesehen?

Daran erkennen Sie die betrügerische Rechnung von United Hosting Deutschland

Als Ansprechpartner in der Rechnung und der E-Mail wird Sofia Schmidt benannt. Versendet wird das Dokument per E-Mail in Form einer PDF-Datei. Die Nachricht selbst ist recht unscheinbar und wird deshalb wohl oft als echt eingestuft. Im Text der E-Mail ist zu lesen:

Sehr geehrte Frau / Herr,

Nachfolgend die Einzelheiten zu der Domainregistrierung für 2020 / 2021.​

Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben.​
​​
Mit freundlichen Grüssen,​
Sofia Schmidt​

Kundendienst​
United Hosting Deutschland​
Domain & Web Hosting Service

Folgende Absender werden für den Versand der E-Mail verwendet:

Web Hosting <[email protected]>, Kundendienst Sofia Schmidt <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, hosting service <[email protected]>, Domainunited Deutschland <[email protected]>, Domain Webservice <[email protected]>, United Hosting .DE <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Web Hosting Service <[email protected]>, Hostingdoamin Service <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Domain Rechnungdeutschland <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, United Domainhosting <[email protected]>, Domain Webhosting <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Domain Hosting Service <[email protected]>, domain service <[email protected]>, Kundendienst Hosting <[email protected]>, Deutschland Webservice <[email protected]>, Kundendienst Service <[email protected]>, Deutschland Webservice <[email protected]>, Deutschland Hosting2020 <[email protected]>, hosting service20 <[email protected]>, United Hosting Service <[email protected]>, Hosting service <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Web Hosting Service <[email protected]>, United Hosting Deutschland <[email protected]>, web hosting <[email protected]>, Web Domainhosting <[email protected]>, United Hosting Deutschland <[email protected]>, Domain Kundendienst <[email protected]>, Domain Deutschlandhosting <[email protected]>, Web Servicehosting <[email protected]>, Unitedservice domain <[email protected]>, United Hosting Deutschland <[email protected]>, Domain Web Hosting <[email protected]>, Domain Servicehosting247 <[email protected]>, Unitedweb Deutschland <[email protected]>, Service Domainhosting <[email protected]>, Rechnung Domain <[email protected]>, United Domain Hosting <[email protected]>, Domain Web Hosting <[email protected]>, Web Hosting <[email protected]>, Kundendienst Hostingservice <[email protected]>, Hosting Service <[email protected]>, Domain Hosting <[email protected]>, Domainhosting De <[email protected]>, Web Domainservice <[email protected]>, Kundendienst Hostingservice <[email protected]>, Domain Rechnung <[email protected]>, Domain Hostingunited <[email protected]>, domain hosting <[email protected]>, Kundendienst Domainservice <[email protected]>, Domain Hosting Service <[email protected]>, Kundendienst Webservice <[email protected]>, United Web Hosting <[email protected]>, Rechnung Hostingservice <[email protected]>, domain hosting2020 <[email protected]>, Kund hosting <[email protected]>, United Hosting <[email protected]>, Deutschland Webservice2020 <[email protected]>, Rechnungdeutschland Hosting <[email protected]>, United Hosting Deutschland <[email protected]>, domain web <[email protected]>, United Web <[email protected]>, Hosting Deutschland <[email protected]>, Domian Rechnung <[email protected]>, Kundendienst Webservice <[email protected]>, Kundendienst Deutschlandservice <[email protected]>, Rechnungdeutschland Domain <[email protected]>, United Hosting Service <[email protected]>, Domain Hosting <[email protected]>, Hosting Deutschland <[email protected]>, Kundendienst Webhosting <[email protected]>, United Hosting Service <[email protected]>, Deutschland Hostingservice <[email protected]>, Rechnung Hostingservice <[email protected]>, United Hosting <[email protected]>, Web Hosting Service <[email protected]>, United Hosting Deutschland <[email protected]>, Domain Web Hosting Service <[email protected]>, Deutschland Webservice <[email protected]>, Web Hosting Service <[email protected]>, United Hosting Deutschland <[email protected]>, Kundendienst Domain <[email protected]>, Rechnung Domainservice, Rechnung Deutschlandhosting <[email protected]>, Rechnung Deutschland <[email protected]>, Hosting Service <[email protected]>, Under stutzung <[email protected]>, [email protected], Web Rechnung <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Sofia Schmidt <[email protected]>, Web Hosting Service <[email protected]>, United Domain Hosting <[email protected]>, Rechnung Domainservice <[email protected]>, United Hosting Deutschland <[email protected]>, domain service20 <[email protected]>

Im Anhang der Spam-Mail von United Hosting Deutschland​ Domain & Web Hosting Service befindet sich die eigentliche Rechnung als PDF-Datei. Diese ist mit „Rechnung“ bezeichnet. Die PDF-Datei enthält keinen Virus. Den Kriminellen geht es hier wirklich „nur“ um Ihr Geld. Sie sollen den Rechnungsbetrag in Höhe von 166,50 Euro auf eine spanische Bankverbindung (ES25 2103 0176 0100 3002 8888, ES57 2100 2641 5302 1044 3853, ES68 3023 0411 1066 7660 1807, ES40 0019 0253 1940 1004 0784, ) überweisen. Dieser kann allerdings auch geringfügig variieren. Wir warnen:

Öffnen Sie die angehängte PDF-Datei nicht!

Auch wenn das Öffnen der Datei ungefährlich ist, können Sie sich die Mühe sparen, wie wir im nächsten Abschnitt erklären.

2020-02-12 DNS Austria E-Mail Ihre Website Betrug
TAD Deutschland / TM Deutschland / IDS Deutschland / IDS Schweiz: E-Mails mit Betreff „Über Ihre Website“ sind Täuschung

Haben Sie auch eine E-Mail von TAD Deutschland, TM Deutschland, IDS Schweiz, DNS Austria oder DNS Deutschland bekommen? Inhaltlich geht es um Ihre Webseite und die Namensrechte für weitere Domainendungen. Was hat es damit auf

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Was stimmt an der Rechnung von United Hosting Deutschland​ nicht?

Genau genommen stimmt gar nichts und alles ist von A bis Z frei erfunden. Dennoch möchten wir auf die einzelnen Punkte etwas genauer eingehen, um Sie für andere fingierte Rechnungen zu sensibilisieren. Zunächst das Wichtigste: Auch wenn es so aussieht, es handelt sich um keine Rechnung, sondern ein Angebot. Das geht aber nur aus dem extrem klein gedruckten Text unterhalb des Schreibens hervor. Dort stehen viele unwichtige Dinge und ziemlich am Ende das Wichtigste:

Wir möchten sie darüber informieren, dass sie in zukunft unsere rechnung ausschliesslich im digitalen format erhalten werden. weiterhin haben sie die möglichkeit, sowohl vor dem erhalt als auch nach dem erhalt unserer rechnung die daten ihrer gesellschaft zu ändern, indem sie uns Ihre geänderten kundendaten per E- mail mitteilen unter angabe ihrer kundennummer und rechnungsnummer. Basierend auf dem vorgenannten angebot, welches der rechnung
im falle der annahme durch sie zugrundeliegen wird, werden wir für sie die folgenden dienstleitungen durchführen: die anmeldung des domain- zusatzes .eu oder .info, welcher Ihrem aktuellen domainnamen hinzugefügt wird. Sofern sie mit dem oben dargestellten einverstanden sind, wird Ihre domainregistrierung für den oben genannten zeitraum gültig sein. Achten sie bitte darauf. Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung auf dieses angebot hin wird als annahme des angebotes oder auftragsbestätigung verstanden. Für den fall der nichtzahlung wird dieses anmeldung hinfällig und der domain zusatz wird für
dritte parteien verfügbar sein.

Das bedeutet: Nach Ansicht des Absenders kommt es erst mit der Zahlung des Rechnungsbetrages zu einem Vertrag. Allerdings stellt sich die Frage, mit wem es zu einem Vertrag kommen soll. Die Firma ist nämlich frei erfunden. Es gibt weder handelnde Personen noch einen konkreten Standort. Zudem hat dieses dubiose Unternehmen, welche Internet Domains registrieren möchte, nicht einmal selbst eine Webseite. So scheint es, dass einzig die Bankverbindung für Ihre Überweisung stimmen wird, damit die Betrüger an ihr Geld kommen.

Eine ordnungsgemäße Rechnung sieht anders aus

Da ist es fast schon nebensächlich, dass auch nicht alle Merkmale für eine ordnungsgemäße Rechnung bei diesem Betrugsversuch erfüllt werden:

  • Es fehlt die korrekte Bezeichnung inklusive Rechtsform des Rechnungserstellers. Schließlich ist United Hosting Deutschland​ keine korrekte Firmenbezeichnung. Auch die Angabe des Geschäftsführers / Inhabers fehlt
  • Der Rechnungsempfänger ist in der Rechnung überhaupt nicht angegeben.
  • Die Steuernummer des Absenders der Rechnung fehlt.
  • Es ist ungenügend bezeichnet, was überhaupt in Rechnung gestellt wird. So ist beispielsweise keine Domain angegeben.

Stutzig sollten Sie bei solchen Rechnungen auch werden, wenn nur eine Postfachanschrift als Absender angegeben wird und Sie das Geld ins Ausland überweisen sollen. Bei der uns vorliegenden Rechnung von United Hosting Deutschland​ ist eine spanische Bankverbindung angegeben.

Symbolbild Geld Rechnung
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Haben Sie auch eine Rechnung von der Firma „Ihr gelbes Telefonbuch“ bekommen? Zuvor wurden Sie unerwartet angerufen und es wurde Ihnen die dubiose Google-Leistung verkauft. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie

Ein Kommentar

Was sollen Sie mit der Rechnung von United Hosting Deutschland​ machen?

Zahlen Sie auf keinen Fall. Da hier nicht bekannt ist, wer hinter den vermeintlichen Rechnungen und dem Unternehmen steht, werden Sie Ihr Geld nicht mehr zurück bekommen. Jede Zahlung ist rausgeworfenes Geld. Sie haben sicher viele Ideen, wie Sie dieses Geld ausgeben können.

Statt zu zahlen, sollten Sie die E-Mail samt Rechnung löschen und ganz schnell vergessen. Es gibt keine berechtigte Forderung von United Hosting Deutschland​. 

Zusammenfassung & Information für die Buchhaltung

  • Zahlen Sie nicht, denn bei United Hosting Deutschland​ handelt es sich um einen Betrugsversuch.
  • Sie kennen den Namen des Rechnungserstellers nicht und können damit Ihrer Rechte im Nachgang nicht durchsetzen.
  • Der Rechnungsersteller kennt Sie nicht, sonst hätte er Sie angesprochen.
  • Es handelt sich trotz des Schriftzuges „Rechnung“ um ein Angebot.
  • Es wurde und wird keine Leistung erbracht.

Rechnungsbetrug melden und andere warnen

Falls Sie die E-Mail von United Hosting Deutschland​ mit anderen Daten bekommen haben, dann leiten Sie diese an [email protected] weiter, damit wir unsere Warnung aktualisieren können. Über die Kommentare unter der Warnung können Sie sich mit anderen Lesern austauschen oder Ihre Frage zum Thema United Hosting Deutschland​ Spam Rechnung stellen.


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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fake-rechnung-von-united-hosting-deutschland-nicht-bezahlen/feed/ 63
Entwarnung GMX Mail: GMX – Ihre Gutschrift vom… ist echt https://www.verbraucherschutz.com/news/entwarnung-gmx-mail-gmx-ihre-gutschrift-vom-ist-echt/ https://www.verbraucherschutz.com/news/entwarnung-gmx-mail-gmx-ihre-gutschrift-vom-ist-echt/#respond Fri, 13 Nov 2020 07:54:02 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56707 Bei GMX-Kunden landet derzeit eine unerwartete E-Mail von GMX  im Postfach. Dies hat den Betreff „GMX – Ihre Gutschrift vom…“. Kunden des Free-Mailing-Dienstes sind verunsichert, ob diese Nachricht echt ist oder es sich um eine

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Bei GMX-Kunden landet derzeit eine unerwartete E-Mail von GMX  im Postfach. Dies hat den Betreff „GMX – Ihre Gutschrift vom…“. Kunden des Free-Mailing-Dienstes sind verunsichert, ob diese Nachricht echt ist oder es sich um eine Spam-Nachricht handelt. Wir klären auf.

In der heutigen Zeit ist es nicht ganz einfach, im E-Mail Postfach den Überblick zu behalten. Täglich fluten Spam-Mails die E-Mail Konten und da wird es schnell unübersichtlich. Aber nicht alle Nachrichten gehören in den Papierkorb. Manche Nachrichten kommen tatsächlich von PayPalAmazonGoogle oder Microsoft und enthalten wichtige Informationen für ihre Kunden.

Erst unlängst konnten wir Entwarnung zu der GMX-Rechnungs-Mail geben mit dem Betreff „GMX-Ihre Rechnung vom…“ geben. Auch bei den geänderten AGB von PayPal handelte es sich um eine echte E-Mail. In diesem Fall geht es um eine Gutschrift, die GMX seinen Kunden sendet. Doch was steckt dahinter? Es werden lediglich kleinere Cent-Beträge gutgeschrieben.

Theoretisch könnten Sie die E-Mail mit dem Betreff „GMX – Ihre Gutschrift vom…“ vom Absender  “ GMX <[email protected]>“ schnell als Spam einordnen. Sie erwarten ja keine Gutschrift vom Free-Mailing-Dienst.

Kommt die E-Mail „GMX – Ihre Gutschrift vom…“ wirklich von GMX?

Eindeutig ja. Diese E-Mail wurde von der 1&1 Mail & Media GmbH, zu der GMX gehört, versendet. Die im Anhang beigefügte Gutschrift im PDF-Format ist echt. Alle in der E-Mail und der Rechnung verwendeten Links führen zur echten Webseite des E-Mail Anbieters beziehungsweise zu Adobe, damit Sie die PDF öffnen können. Als Absenderadresse wird  [email protected] verwendet. Auch der Aufbau der Gutschrift und die enthaltenen Daten sind plausibel und stammen vom Rechnungsempfänger.

GMX - Ihre Gutschrift vom... von GMX <[email protected]>

Ihre Kundennummer: …

Sehr geehrter Herr …,

anbei erhalten Sie Ihre Gutschrift vom 09.11.2020.

Der Rechnungsbetrag wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.
Ihre Gutschrift ist im PDF-Format erstellt worden. Um sich Ihre Gutschrift anschauen zu können, klicken Sie auf den Anhang und es öffnet sich automatisch der Acrobat Reader. Sollten Sie keinen Acrobat Reader besitzen, haben wir für Sie den Link zum kostenlosen Download von Adobe Acrobat Reader mit angegeben. Er führt Sie automatisch auf die Downloadseite von Adobe. So können Sie sich Ihre Gutschrift auch für Ihre Unterlagen ausdrucken.

https://get.adobe.com/de/reader/

GMX ist ein Dienst der 1&1 Mail & Media GmbH.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr GMX Kundenservice

Impressum: http://gmxnet.de/de/impressum

2020-11-12 GMX Gutschrift Mail Entwarnung
(Foto: Gutschrift)

Warum bekommen Sie diese E-Mail Benachrichtigung?

Die Gutschrift erhalten Sie, weil die Bundesregierung beschlossen hat, den Mehrwehrtssteuersatz bis Ende des Jahres von 19 Prozent auf 16 Prozent zu senken. Sie profitieren von der Senkung, wenngleich auch nur mit kleineren Beträgen.

Sollten Sie Links in dieser E-Mail nutzen?

Gerade bei unerwarteten Nachrichten sollten Sie vorsichtig sein. Spam oder Phishing-Nachrichten verwenden gefälschte Absender und unmerklich veränderte E-Mail-Adressen. Auch die Anhänge dürfen Sie nicht achtlos öffnen. Hier werden von den Cyberkriminellen meist die Schadprogramme, wie Viren, Trojaner und eine Ransomware versteckt.

Zum Glück hat GMX vorgesorgt und bietet den Service „Meine Rechnungen“ auf der Webseite an. Hier sind alle Rechnungen/Gutschriften abgelegt, die Sie rechtmäßig erhalten. Dazu müssen Sie sich nur in Ihrem Account von GMX einloggen. Unter „Mein Account“ finden Sie die Rubrik „Meine Rechnungen“. Hier sind alle Rechnungen/Gutschriften mit der dazugehörigen Belegnummer aufgelistet.

Sie sind bei einer E-Mail ebenfalls unsicher?

Dann senden Sie uns die E-Mail an [email protected] Wir prüfen diese und geben Ihnen auf Wunsch eine Rückmeldung.

Übrigens: Diese Nachrichten im Namen von GMX haben wir bereits als Fälschung identifiziert. Auch über gefälschte Hinweise zu gesperrten GMX-Konten haben wir in der Vergangenheit berichtet.

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https://www.verbraucherschutz.com/news/entwarnung-gmx-mail-gmx-ihre-gutschrift-vom-ist-echt/feed/ 0
Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-post-darauf-sollten-sie-bei-unerwarteten-briefen-achten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-post-darauf-sollten-sie-bei-unerwarteten-briefen-achten/#comments Thu, 17 Sep 2020 10:18:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=27615 Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die

Der Beitrag Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die Inkasso-Forderungen sind unberechtigt beziehungsweise das Inkasso-Büro nicht zugelassen.

Jedes Jahr verursachen Betrüger Schäden in Millionenhöhe, indem sie falsche Rechnungen an arglose Verbraucher schicken. Besonders beliebt ist eine Masche, bei der die Betrüger vorgeben, das Inkasso einer öffentlichen Stelle oder eines Unternehmens, meist einer Bundesbehörde oder eines bekannten Onlinehändlers, abzuwickeln. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie eine dubiose Zahlungsaufforderung von einer seriösen unterscheiden und wie Sie am besten reagieren, wenn Betrüger versuchen, Ihnen mit heimtückischen Methoden Geld aus der Tasche zu ziehen.

Seit vielen Monaten warnen wir immer wieder vor unseriösen Inkasso-Briefen. So fordern Inkasso-Firmen beispielsweise viel Geld für die Nutzung von vermeintlichen Streaming-Portalen. Doch weder das Inkasso-Büro noch das Streaming-Portal existieren in der Realität. Außerdem sind seit Jahren E-Mails im Umlauf, die laut dem Text eine offene Rechnung anmahnen. Tatsächlich sollen über die Mahnungen jedoch Viren verbreitet werden. Die offene Forderung existiert nicht. Dennoch ist die Aufregung beim Empfänger der Zahlungsaufforderungen entsprechend groß.

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Urteil: Aufpreis für Zahlung per SEPA-Überweisung ist unzulässig

Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels

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Woran erkennen Sie eine seriöse Zahlungsaufforderung?

Fast jeder vergisst einmal, eine Rechnung zu begleichen. Irgendwann liegt dann eine Mahnung im Briefkasten. Wenn Sie allerdings ein solches Schreiben erhalten und sich an den zugrunde liegenden Geschäftsvorfall gar nicht mehr erinnern können, dann ist Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Mahnung angeblich von einem Inkassounternehmen stammt und der Ton sehr aggressiv ist. Kein seriöses Unternehmen wird Ihnen bei der ersten Zahlungserinnerung gleich mit Pfändung oder Schufa drohen.

Wenn das Schreiben seriös ist, dann können Sie ihm entnehmen, wofür Sie das Geld angeblich schulden und wann das zugrunde liegende Rechtsgeschäft stattgefunden haben soll. Außerdem geben seriöse Inkassounternehmen an, in wessen Auftrag sie tätig sind. Des Weiteren werden die geschuldete Forderung, die Zinsen, die Mahngebühren sowie die Inkassogebühren gesondert aufgeführt. Neben einem Aktenzeichen ist in der Regel ein Sachbearbeiter als Ansprechpartner angegeben.

Ob das Inkassounternehmen ordnungsgemäß registriert ist, können Sie ganz einfach online herausfinden. Dazu stellen die Justizverwaltungen der Länder eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie überprüfen, ob das jeweilige Inkasso-Büro in Deutschland überhaupt eine Zulassung besitzt. Ist die Inkasso-Firma dort nicht verzeichnet, darf sie als Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.


  • Ist das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert und damit zugelassen?
  • Ist der Auftraggeber, Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses angegeben?
  • Sind Forderungen, Kosten, Zinsen und Gebühren ordnungsgemäß ausgewiesen?
  • Haben Sie der Forderung des Gläubigers nicht bereits widersprochen?



Vorsicht vor besonders dreister Abzocke

Einige Betrugsmaschen im Inkasso-Bereich sind besonders dreist. So gibt es Abzocker, die den Briefkopf bekannter Unternehmen, Behörden oder seriöser Inkassofirmen einfach nachahmen. Wenn Sie eine Mahnung von Amazon, einen Gebührenbescheid einer Bundesbehörde oder ein Schreiben von einem renommierten Inkassounternehmen erhalten haben, gibt es eine ganz einfache Methode zu prüfen, ob das Schreiben echt ist. Gehen Sie einfach auf die offizielle Webseite des vermeintlichen Gläubigers. Dazu nutzen Sie bitte nicht die im Schreiben angegebene URL, sondern googeln die Seite selbst. Als nächstes gleichen Sie dann die dort angegebene Bankverbindung mit der Bankverbindung ab, an die Sie Ihre Zahlung richten sollen. Wenn es hier keine Übereinstimmung gibt, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch. Vorsorglich sollten Sie dann noch einmal beim angeblichen Gläubiger direkt nachfragen und die Echtheit des Schreibens überprüfen.

Lassen Sie sich keinesfalls durch kurze Fristen oder die Androhung von weiteren Verzugszinsen oder zusätzlichen Mahngebühren unter Druck setzen. Solche Methoden sind nur ein weiteres Indiz dafür, das es sich um einen Betrug handelt.

Haben Sie das schon gesehen?

Wenn in der Mahnung gedroht wird

Unseriöse Inkasso-Briefe und Mahnungen sind oft von Drohungen und dubiosen Ankündigungen gekennzeichnet. Nicht selten wird mit einem Schufa-Eintrag, dem Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Das Inkasso-Büro kann bei Ihnen Zuhause keine Sachen pfänden. Dafür ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig, den Sie direkt vom Amtsgericht zugestellt bekommen. Und selbst bei einer Pfändung kommen keine Männer mit breiten Schultern, sondern der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin.

Auch das Ankündigen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden muss Ihnen keine Angst machen. Der Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird Ihnen vom Gericht zugestellt und Sie erhalten die Gelegenheit dagegen Einspruch zu erheben. Ebenso müssen Sie keine Angst vor einem Schufa-Eintrag haben, denn dort dürfen nur unbestrittene Forderungen erfasst werden.

Wie reagieren Sie am besten auf dubiose Mahnschreiben?

Zahlungsaufforderungen, aus denen Sie weder den Gläubiger noch das zugrundeliegende Rechtsgeschäft, also zum Beispiel die Bestellung oder den Kauf, entnehmen können, dürfen Sie getrost ignorieren. Um Betrug handelt es sich auch, wenn das Inkasso-Büro keine Zulassung besitzt oder gar frei erfunden ist. Wenn Sie gegen Inkasso-Betrüger vorgehen wollen, können Sie entweder die Verbraucherzentrale oder die Polizei informieren. Wir erklären, wie Sie online eine Anzeige erstatten und was Sie vor Ort bei der Anzeigenerstattung beachten sollten.

Bei allen anderen dubiosen Rechnungen sollten Sie direkt Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und dazu ausschließlich Kontaktdaten nutzen, die Sie eigenständig recherchiert haben. Solange der Gläubiger die Zahlungsaufforderung nicht als authentisch bestätigt hat, halten Sie die Zahlung in jedem Fall zurück. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Mahnschreiben doch begründet war, lohnt sich dennoch ein kritischer Blick auf die Gebühren. Auch Inkassounternehmen übertreiben hier gerne. Wenn Ihnen die Beträge, die zusätzlich zur eigentlichen Forderung erhoben werden, zu hoch erscheinen, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

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eBook Inkassoabwehr: Keine Angst vor Inkasso-Briefen – Download

Von Inkasso-Schreiben sollten Sie sich nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, was ein Inkassounternehmen darf und was nicht. Informationen zur Rechtslage sowie nützliche Musterbriefe bieten die Elixir Rechtsanwälte

Ein Kommentar

Checkliste: So prüfen Sie einen Inkasso-Brief oder eine E-Mail richtig

Häufig ist im Internet zu lesen, dass Inkasso-Schreiben immer per Brief eintreffen. Das ist heute nicht mehr gültig. Sowohl Inkasso-Büros als auch Rechtsanwälte versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen auch per E-Mail. Sie können also nicht davon ausgehen, dass es sich zwingend um Betrug handelt, wenn die Mahnung per E-Mail eingeht.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie die Post vom Inkasso-Unternehmen prüfen und selbst ableiten, wie Sie darauf reagieren:

  • Prüfen Sie, ob Sie die Forderung kennen und diese zu Recht besteht. Wenn ja, sollten Sie zahlen, allerdings vorher einen Blick auf die Kosten werfen. Zahlen Sie nicht ohne vorherige Prüfung. Beratung bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale.
  • Erhalten Sie von einem zugelassenen Inkasso-Unternehmen eine unberechtigte Forderung, dann sollten Sie widersprechen und nicht zahlen. Begründen Sie möglichst ausführlich, warum Sie den Vertragsabschluss oder die Forderung bestreiten. Senden Sie den Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, um später die Zustellung nachweisen zu können.
  • Post von einem Inkassobüro, welches im Rechtsdienstleistungsregister gar nicht verzeichnet und frei erfunden ist, müssen Sie nicht beantworten.
  • Unberechtigte Forderungen sollten Sie auf keinen Fall bezahlen. Überweisen Sie auch keine anteiligen Beträge und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen für unberechtigte oder unklare Forderungen ab.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Mit Drohgebärden versucht man, Sie zur Zahlung zu bewegen. Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, ob die von den Inkassounternehmen beschriebenen Maßnahmen tatsächlich drohen.
  • Studieren Sie unsere Warnungen. Häufig haben wir über bekannte Betrugsmaschen bereits berichtet, sodass Sie schnell wieder ruhig schlafen können.
  • Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Sie Geld ins Ausland überweisen sollen. Prüfen sie hier besonders genau, ob die Forderung berechtigt ist.

Und das Wichtigste: Stecken Sie bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen den Kopf nicht in den Sand. Sie könnten sonst schneller als Ihnen lieb ist in der Schuldenfalle landen. Prüfen Sie die Forderungen und reagieren Sie entsprechend angemessen. Holen Sie sich im Notfall professionelle Hilfe!

Nützliche Links zu diesem Thema

Der Beitrag Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-post-darauf-sollten-sie-bei-unerwarteten-briefen-achten/feed/ 2
LS Marketing GmbH & Ihr regionales Telefonbuch: Dubiose Rechnung für Google-Produkte nach Anruf https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ihr-regionales-telefonbuch-dubiose-rechnung-fuer-google-produkte-nach-anruf/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ihr-regionales-telefonbuch-dubiose-rechnung-fuer-google-produkte-nach-anruf/#respond Wed, 27 May 2020 07:17:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=48111 Haben Sie auch eine Rechnung von der Firma „Ihr regionales Telefonbuch“ bekommen? Zuvor wurden Sie unerwartet angerufen und es wurde Ihnen die dubiose Google-Leistung verkauft. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie

Der Beitrag LS Marketing GmbH & Ihr regionales Telefonbuch: Dubiose Rechnung für Google-Produkte nach Anruf erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Haben Sie auch eine Rechnung von der Firma „Ihr regionales Telefonbuch“ bekommen? Zuvor wurden Sie unerwartet angerufen und es wurde Ihnen die dubiose Google-Leistung verkauft. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie reagieren sollten.

Immer wieder versuchen Betrüger am Telefon Verbraucher in eine Falle zu locken. Mal ist es ein Mitarbeiter von Microsoft, mal der angebliche Kundenservice von Vodafone oder gar die Bundesnetzagentur. Alle haben etwas gemeinsam. Die Betrüger wollen an Ihr Geld. 

Unseriöse Geschäftemacher nutzen jede Möglichkeit, um Firmen hinters Licht zu führen. Dabei sind sie sehr kreativ und meist recht redegewandt. Passen Sie nicht auf, fallen Sie auf die Maschen herein. Immer mehr Leser informieren uns über vermeintliche Anrufe von Google. Der Anrufer möchte dem potenziellen Opfer über eine erfundene Vertragsverlängerung das Geld aus der Tasche ziehen. Neben Google werden auch andere große Branchenbuchverlage wie Das Örtliche, Gelbe Seiten oder Bing als Aufhänger genutzt. In der Vergangenheit haben wir bereits über die Firma SN Marketing GmbH & Ihr gelbes Telefonbuch berichtet.

Wichtiger Hinweis: Google hat mit den betrügerischen Anrufen nichts zu tun. Der Suchmaschinenriese ist durch den Missbrauch des Markennamens selbst geschädigt.

Zuerst erfolgt ein Anruf

Unsere Leser beschweren sich zunehmend über dubiose Anrufe, nach denen die Firma „Ihr regionales Telefonbuch“ eine Rechnung stellt. Der aufdringliche Anrufer lässt sich nur schwer abwimmeln. Gelingt es doch, versuchen es die Anrufer erneut und schrecken auch nicht davor zurück, mit Mitarbeitern des Unternehmens zu sprechen. Wenn das gelingt, versuchen Sie mit diesen einen Vertrag abzuschließen.

Nach den Erinnerungen unserer Leser stellt sich der Anrufer offenbar als Google vor oder erweckt mindestens den Eindruck, für Google tätig zu sein. Im Gespräch geht es um die Verlängerung des Google Business Eintrages. Nach Angaben des Anrufers wäre dieser Eintrag nur im ersten Jahr kostenlos. Folgekosten würden dann per Rechnung auf die Gewerbetreibenden zukommen, so der unseriöse Anrufer. Oft geht es um Beträge von knapp 1.000 Euro. So werden beispielsweise frei erfundene Kosten in Höhe von 700 Euro oder 900 Euro in Aussicht gestellt.

Darf die Firma Sie überhaupt anrufen?

Bei diesen Anrufen handelt es sich um sogenannte Cold Calls oder auch Kaltanrufe. Diese Werbeanrufe sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich bei dem Angerufenen um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Bei Gewerbetreibenden kann ein Anruf unter bestimmten Umständen zulässig sein, wenn eine sogenannte mutmaßliche Zustimmung unterstellt werden kann. Doch genau an dieser Zustimmung fehlt es bei diesen unseriösen Anrufen. 

Rechnung von „Ihr regionales Telefonbuch“ folgt nach dem Telefonat

Nach dem Telefonat erfolgt in vielen Fällen eine Rechnungsstellung. Die Beträge sind ganz unterschiedlich. Allerdings sind Rechnungsbeträge von knapp 1.000 Euro keine Seltenheit. Als Dienstleistung wird ein Premiumeintrag Regionales Telefonbuch, Google Adwords und Google My Business angegeben. Das ist besonders dreist, da die Nutzung von Google My Business kostenlos ist. Welche Leistung im Zusammenhang mit Google AdWords erbracht werden soll, bleibt die dubiose Firma schuldig.

2020-05-27 Rechnung LS Marketing GmbH
(Quelle: Screenshot)

Ist die Rechnung korrekt und muss diese bezahlt werden?

Unserer Meinung nach handelt es sich weder um eine korrekte Rechnung, noch um eine berechtigte Forderung. Schließlich wurden die angerufenen Unternehmen hier sehr trickreich in ein Gespräch verwickelt. Ein wirksamer Vertragsabschluss dürfte nicht zustande gekommen sein. Hinzu kommt, dass die Rechnung nicht den deutschen Rechtsnormen entspricht und aus unserer Sicht alleine deshalb zurückzuweisen ist.

Auf der Rechnung fehlt das rechtsgültige Impressum zu dem ausstellenden Unternehmen. Es ist vollkommen unklar, wer für diese Rechnung verantwortlich ist. Es ist weder eine gültige Handelsregisternummer noch eine Steuernummer angegeben. Auch die Angabe des Geschäftsführers fehlt.

Wer betreibt die Webseite ihrregionalestelefonbuch.de?

Die Hintermänner setzen auf bekannte Unternehmen auf, da sie selbst nichts zu bieten haben. Deshalb verwenden Sie große Marken wie Google, Das Örtliche oder eben „Ihr regionales Telefonbuch“, mit dem sie wahrscheinlich gern mit offiziellen Telefonverzeichnissen verwechselt werden möchten. Doch die Webseite ist aus unserer Sicht vollkommen unbekannt.

Im Impressum der fragwürdigen Webseite ihrregionalestelefonbuch.de ist die LS Marketing GmbH als Verantwortlicher für dieses Portal benannt. Wir vermuten jedoch, dass es sich hier um eine missbräuchliche Verwendung der Firmierung handelt. Darauf deutet nicht nur hin, dass das Impressum insgesamt nicht den deutschen Rechtsnormen entspricht. Hier fehlen wichtige Angaben zum Unternehmen. Die Gesellschaft existiert zwar, allerdings an einem anderen Standort. Damit kommt das Portal seinen Informationspflichten nicht ansatzweise nach. Zudem ist nicht erkennbar, dass die Firma ein Partner von Google ist und mit dem Produkten des Suchmaschinenriesen werben darf.

Gibt es die LS Marketing GmbH überhaupt?

Ja, die Firma LS Marketing GmbH gibt es wirklich, allerdings an einem anderen Standort. Fraglich ist, ob die existierende Firma mit dem Onlineportal ihrregionalestelefonbuch.de und den dubiosen Rechnungen für Google-Produkte etwas zu tun hat.

Was sollten Sie mit der Rechnung der LS Marketing GmbH tun?

Ähnliche Rechnungen gab es in der Vergangenheit bereits im Namen verschiedener Firmen. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit auch Rechnungen mit der Überschrift „Örtliches Telefonbuch“ oder „Ihr gelbes Telefonbuch“ versendet. Aktuell ist die Firma auf dem Trip mit der Firmierung „Ihr regionales Telefonbuch“ . Wir raten, dass Sie gegenüber dem Absender den Vertragsabschluss einmalig bestreiten und die Rechnung zurückweisen. Auf weitere Mahnungen müssen Sie dann nicht mehr reagieren. Sollten Sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen oder Post von einem Inkassounternehmen, müssen Sie erneut tätig werden. Notfalls sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Wir haben dazu auch mit Rechtsanwalt Daniel Loschelder von der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg aus München gesprochen:

[…] Betroffene, die eine Rechnung der LS Marketing GmbH erhalten haben, sollten unverzüglich, spätestens jedoch bei der Einschaltung eines Inkassounternehmens qualifiziert reagieren. Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass Nachteile bei SCHUFA und Co. erwachsen. Selbstverständlich kann ein Inkassounternehmen unberechtigte Forderungen nicht mithilfe eines SCHUFA Eintrags berechtigt machen. Trotzdem sollte man hier richtig reagieren. Unsere Kanzlei hat den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Unternehmen wie die LS Marketing GmbH vertreten. Gerne beraten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit. […]Rechtsanwalt Daniel Loschelder am 27.05.2020

Wir gehen davon aus, dass die Firma einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg geht. Schließlich müssten sie dann zuerst ihre Identität offenlegen.

Sehen Sie sich in diesem Zusammenhang auch unsere Warnung vor unberechtigten Rechnungen für die Registrierung einer Domain und die unseriösen Angebote für die Domainregistrierung an. Diese werden ebenfalls massiv an Unternehmen versendet.

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Vorsicht Malware: eBay-E-Mail „Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de“ enthält Schadsoftware https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-malware-ebay-e-mail-enthaelt-schadsoftware/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-malware-ebay-e-mail-enthaelt-schadsoftware/#respond Thu, 02 Apr 2020 10:47:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=19927 Im Oktober 2019 geht es mit den Fake-Mails im Namen von eBay munter weiter. Nachdem die Verkäufer auf Amazon bereits mit falschen Rechnungen über Verkäufergebühren belästigt wurden, müssen nun auch die Nutzer von eBay.de daran glauben. Die Spam-Mail „Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [10/2019]“ enthält eine HTML-Datei im Anhang.

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Im Oktober 2019 geht es mit den Fake-Mails im Namen von eBay munter weiter. Nachdem die Verkäufer auf Amazon bereits mit falschen Rechnungen über Verkäufergebühren belästigt wurden, müssen nun auch die Nutzer von eBay.de daran glauben. Die Spam-Mail „Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [10/2019]“ enthält eine HTML-Datei im Anhang. Über diese wird werden Zugangsdaten gestohlen.

Immer wieder sind uns in der Vergangenheit die E-Mails zu den Verkäufergebühren bei Amazon untergekommen. Die gefälschten Rechnungen sorgten und sorgen immer wieder dafür, dass Amazon-Nutzer Ihre Daten auf gefälschten Webseiten eingeben oder sich Schadsoftware auf den Computer holen.

Nun trifft es also auch die Nutzer der Auktionsplattform eBay.de. Derzeit werden Rechnungen mit dem Betreff „Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [10/2019]“ versendet. Im Anhang der E-Mail befindet sich eine PDF-Datei oder ein HTML-File. Diese soll Malware auf Ihren Computer bringen oder Ihre Zugangsdaten ausspähen. Wir verraten Ihnen, woran Sie die gefälschten Nachrichten erkennen.

Wichtiger Hinweis: eBay.de hat mit dem Versand der nachfolgenden E-Mails nichts zu tun. Das Unternehmen ist selbst geschädigt, da der Markenname und das Logo missbräuchlich verwendet werden.

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So sehen die Nachrichten im Namen von eBay aus

Aus der Erfahrung wissen wir, dass die Cyberkriminellen die E-Mails schnell verändern. Deswegen brauchen wir Ihre Hilfe. Bitte informieren Sie uns, falls Sie einen abweichenden Text oder Absender erhalten. Leiten Sie uns die E-Mail bitte an [email protected] weiter. Diese Eckdaten sind uns bisher bekannt:

Betreff:

  • Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [1/2018]
  • Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [2/2018]
  • Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [4/2018]
  • Rechnung uber Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [10/2019]!
  • Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [12/2019]
  • Rechnung uber Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de [03/2020]

Absender:

Text:

10.2019 Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de

Hallo …,

Ihre eBay-Rechnung für den Zeitraum von 10. September 2019 bis 10 . Oktober
2019 liegt bei und kann nun mit einem beliebigen Webbrowser angesehen
werden, aber nicht vor dem Download ist und Login für den Zugriff.

Auf mobilen Geräten kann die Rechnung nicht angezeigt werden, da sie
zuvor heruntergeladen werden muss.

Wenn Sie nicht sehen können und die Anmeldeseite neu geladen wird,
aktualisieren Sie bitte Ihren Adobe Acrobat Reader.

Grüße,

eBay Europe

________________________________

©1995-2019 eBay Inc., eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532
Kleinmachnow, Deutschland

Anhang: #24522#_Rechnung_#27#543#1253217656_11_2019_PDF.html (27,4 kB)


01.2018 Rechnung über Ihre Verkaeufergebuehren bei eBay.de

Guten Tag [email protected],

anbei senden wir Ihnen die elektronisch erstellte Steuerrechnung für den Monat 1/2018 als PDF-Dokument. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Zahlungsaufforderung handelt.

Bitte melden Sie sich in Ihrem Verkäuferkonto, um sich im Bereich „Berichte“ über den Link „Steuerdokumente“ die Übersicht für Ihr Konto anzeigen zu lassen oder Kopien anderer Steuerrechnungen anzufordern.

Falls Sie dazu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Verkäuferservice.

Freundliche Grüße
eBay Europe S.à r.l.

Eine qualifizierte digitale Signatur wurde dieser elektronischen Rechnung beigefügt.Um das Zertifikat als vertrauenswürdig einzustufen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Klicken Sie auf „Unterschriftsfenster“ rechts oben.
2. Es öffnet sich das Unterschriftsmenü. Erweitern Sie dort das Drop-Down Menü, blenden Sie die Unterschriftseigenschaften ein und klicken Sie auf „Zertifikat des Ausstellers anzeigen“.
3. Klicken Sie in der Zertifikatanzeige auf den Reiter „Vertrauenswürdigkeit“ und anschließend auf „Zu vertrauenswürdigen Zertifikaten hinzufügen“. Bestätigen Sie mit „OK“.
4. Stellen Sie in der Box „Kontakteinstellungen importieren“ sicher, dass die Option „Dieses Zertifikat als vertrauenswürdigen Stamm verwenden“ ausgewählt ist, klicken Sie auf „OK“ und bestätigen Sie erneut mit „OK“.

© 2018 eBay Inc., eBay Europe S.à r.l. 22-24 Boulevard Royal, L-2449, Luxemburg

ebay Mail Verkäufergebühren

Gefahr steckt im Anhang

Aktuell werden neben den E-Mails mit dem HTML-Anhang auch Nachrichten mit einer PDF-Datei mit dem Namen „steuerrechnung.pdf“ versendet. Diese Anlage ist gefährlich. Mit der PDF-Datei soll Malware auf Ihrem Computer geladen werden. Bisher ist der Virus nur für Computer mit dem Betriebssystem Windows gefährlich. Wir schätzen die Gefahr als relativ hoch ein, da der Trojaner unter Umständen weitere Schadsoftware herunterladen kann und damit unberechenbar ist. Offensichtlich nutzen die Kriminellen eine Sicherheitslücke im Adobe Reader aus.

Besonders hohe Gefahr!
Da die Malware derzeit von noch keinem Virenscanner erkannt wird, ist die Gefahr der Infizierung des Computer besonders groß.

Was sollten Sie mit dieser E-Mail tun?

Wir empfehlen, die Datei im Anhang nicht zu öffnen und die E-Mail sofort zu löschen. Die Datei enthält keine Rechnung, da es sich um eine Fälschung handelt.

Falls Sie die Datei versehentlich geöffnet haben, empfehlen wir einen vollständigen Scan des Computers mit Ihrem installierten Virenscanner. Unter Umständen sollten Sie den PC von einem Spezialisten überprüfen lassen und bis dahin nicht weiter nutzen.

Wie können Sie sich schützen?

Zuerst hilft Ihnen immer gesunder Menschenverstand. Öffnen Sie keine Anhänge in E-Mails, wenn diese Ihnen unaufgefordert zugesandt werden. Außerdem sollte zur Grundausstattung eines jeden Computers ein hochwertiger und aktueller Virenscanner gehören. Wir präsentieren Ihnen die besten Virenscanner für Windows, die in einem unabhängigen Test ermittelt wurden.

Unsere Ratgeber helfen Ihnen bei der Beurteilung von Spam und Phishing:

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In der heutigen Zeit sind E-Mails aus der Kommunikation kaum wegzudenken. Das haben auch Kriminelle erkannt und versuchen mit gefälschten E-Mails an Geld und persönliche Daten zu kommen. Do wie können Sie Phishing erkennen, was tun Sie bei einer Phishing-Mail und wie können Sie sich schützen? Jeden Tag warnen wir

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Wir benötigen Ihre Hilfe

Haben Sie diese oder eine ähnliche E-Mail bekommen und möchten andere Nutzer vor dieser Gefahr warnen? Bitte leiten Sie uns die betreffende Nachricht an [email protected]weiter, damit wir diese untersuchen können. Im Anschluss warnen wir andere Nutzer vor dieser Gefahr.

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