Rechtsstreitigkeiten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 10:51:25 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Rechtsstreitigkeiten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Rechtsschutzversicherung – überflüssig oder sinnvoll? Einzeltarife sorgen für einen individuellen Rechtsschutz https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rechtsschutzversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-einzeltarife-sorgen-fuer-einen-individuellen-rechtsschutz/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rechtsschutzversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-einzeltarife-sorgen-fuer-einen-individuellen-rechtsschutz/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:51:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64529 Rechtsstreitigkeiten können schnell sehr viel Geld kosten, aber eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen finanziell Unterstützung bieten und dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen können. Allerdings bezahlt die Rechtsschutzversicherung auch nicht jeden Rechtsstreit

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Rechtsstreitigkeiten können schnell sehr viel Geld kosten, aber eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen finanziell Unterstützung bieten und dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen können. Allerdings bezahlt die Rechtsschutzversicherung auch nicht jeden Rechtsstreit und aus dem Grund sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie eine sinnvolle Investition ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen den Zugang zum Recht vereinfachen und einen Prozess überhaupt erst möglich machen. Bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten.
  • Allerdings versichern viele Anbieter ein paar wichtige Risiken entweder gar nicht oder nur unzureichend. Aus dem Grund sollten Sie genau prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist.
  • Bei Vertragsbeginn darf kein Rechtsstreit vorliegen oder in naher Zukunft absehbar sein, denn die Ursache für den kommenden Rechtsstreit muss drei Monate nach Vertragsbeginn eintreten. Nur dann greift die Versicherung.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einzelne Rechtsschutzpakete individuell zusammenzustellen. „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“ und „Eigentum und Miete“ sind einzelne Bausteine, die für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz sorgen.

Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?

In der Regel schützt die Rechtsschutzversicherung Sie vor den Kosten bei Rechtsstreitigkeiten, aber es gibt bestimmte Aktionen, bei denen der Rechtsschutz nicht greift.

  • Scheidung
  • erbliche Auseinandersetzungen
  • Streit beim Hausbau
  • Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks
  • Baufinanzierung
  • spekulative Kapitalanlagen
  • Spiel- und Wettverträge
  • Streit rund um Geldanlagen (falsche Beratung durch den Anleger)
  • Gegenwehr bei Schadenersatzansprüchen
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Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung greift aber auch bei vielen Dingen und dann ist sie auf jeden Fall eine sinnvolle Absicherung.

  • Sie wollen sich für rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber absichern, wenn er Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, Ihnen eine Abmahnung erteilt oder Ihnen mit einer Kündigung droht.
  • Wenn Sie Halter, Mieter oder Fahrer eines Fahrzeugs sind und regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt auch für Berufspendler.
  • Sie befürchten Streitigkeiten um Versicherungsleistungen aus einer Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Sie können Streit mit dem Vermieter aufgrund von Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen nicht ausschließen.

Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz nicht vorhanden ist, wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon in einer rechtlichen Streitigkeit sind. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn der Rechtsstreit zu diesem Zeitpunkt schon zu erkennen ist. Der Versicherungsschutz greift, wenn die Ursache für den Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartezeit, meist drei Monate, eintritt. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme und das ist, wenn es sich um einen lückenlosen Rechtsschutzvertrag handelt oder es um Verkehrsrechtsschutz geht.

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Das zahlt die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht nur die Gebühren der Rechtsanwälte und die Gerichtskosten, sondern auch Entschädigungen für Zeugen.

Aber das ist noch nicht alles, denn sie zahlt auch:

  • Kosten des Sachverständigen
  • Kosten des Gerichtsvollziehers
  • Reisekosten zum ausländischen Gericht

Allerdings übernimmt sie nur die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme und aus dem Grund sollten Sie den Vertrag mit einer Summe von mindestens 300.000 Euro abschließen.

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Wartezeiten beachten

Die Wartezeiten bei einer Rechtsschutzversicherung sind einheitlich geregelt, so dass die Wartezeit bei Vertragsabschluss beginnt und erst nach drei Monaten endet.

Einige Versicherungen setzen auf eine sechsmonatige Wartezeit, aber grundsätzlich gilt, dass die Ursache für den Rechtsstreit erst nach dieser Wartezeit eintreten kann. Nur dann greift die Versicherung.

Vereinbaren Sie einen Stichentscheid

Im Endeffekt entscheidet immer die Versicherung, ob die Übernahme stattfindet und das richtet sich nach dem Erfolg der Rechtsstreitigkeit.

Es gibt zwei Möglichkeiten, so dass Sie entweder einen Anwalt beauftragen können, der eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abgibt oder es gibt es Schiedsgutachterverfahren. Der Anwalt sorgt für einen Stichentscheid und dieser ist für beide Parteien bindend. Die Kosten übernimmt die Versicherung. Bei dem Schiedsgutachterverfahren wird ein Anwalt durch die Versicherung beauftragt. Allerdings bindet die Entscheidung des Gutachters nur die Versicherung und die Kosten für das Verfahren wird durch den Unterlegenen übernommen.

Im Endeffekt ist der Stichentscheid für Sie die beste Möglichkeit, denn die Versicherung trägt die Kosten und dabei spielt es keine Rolle, wie die Entscheidung ausfällt. Aus dem Grund sollten Sie darauf achten, dass ein Stichentscheid beim Vertragsabschluss vorhanden ist.

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Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit

Der Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit bedeutet, dass auch Versicherungsfälle versichert sind, die vor dem Vertragsbeginn eingetreten sind.

Allerdings muss der Vertrag mit betreffendem Risiko mindestens fünf Jahre vorhanden sein. Diese Klausel ist für eine Person interessant, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Die Leistungen der Versicherung werden meist abgelehnt, weil es angeblich zu falschen Aussagen rund um die Gesundheit kam und dann kommt es zu einem Rechtsstreit. Mit der Vorvertraglichkeitsklausel verpflichtet sich die Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme, obwohl die Rechtsstreitursache vor Abschluss der Versicherung liegt.

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Widerspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht

In der Regel zahlen die Rechtsschutzversicherungen im Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht erst, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Anwaltskosten für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren übernommen werden. Sie haben die Möglichkeit, dass ein Gerichtsverfahren vermieden wird, wenn Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Vielleicht ist das geschaltete Steuer-Einspruchsverfahren erfolgreich.

Einzelne Rechtsschutzpakete nutzen

Greifen Sie auf keinen Fall zu einem Rundumschutz, sondern lassen Sie sich gezielt zu den einzelnen Rechtspaketen beraten.

In der Regel sind die einzelnen Rechtspakete nicht nur günstiger als ein Rundumschutz, sondern sichern auch die Bereiche ab, die Ihnen wichtig sind. Nachfolgend lesen Sie Alles über die für den Verbraucher wichtigsten Rechtsschutzpakete.

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Verkehrsrechtsschutz

Die Abteilung Verkehrsrechtschutz kümmert sich um die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Dabei ist nicht nur der Eigentümer versichert, sondern auch der Halter, der Fahrer und die Insassen. Zudem sind alle zugelassenen Fahrzeuge inbegriffen, die während der Vertragsdauer genutzt werden. Dazu gehören auch Mietwagen, fremde Fahrzeuge, private und öffentliche Verkehrsmittel. Auch alle berechtigten Fahrer und Insassen sind ebenfalls mitversichert.

Allerdings kann der Versicherungsschutz auch entfallen, wenn Sie beispielsweise ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind oder keine Berechtigung haben, das Fahrzeug zu fahren. Auch das Fahren von nicht zugelassenen Fahrzeugen schließt den Schutz aus. Zudem sind Halte- und Parkverstöße, vorsätzlich begangene Straftaten, außergerichtliche Streitigkeiten und die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt auch keine Bußgelder oder Geldstrafen.

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Eigentümer- und Mietrechtsschutz

Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten am Grundstück, Gebäude und Gebäudeteilen sind versichert. Zu den dinglichen Rechten gehören Eigentum, Erbbaurecht und Streitigkeiten rund um das Wohnungseigentumsgesetzt, aber auch Nachbarschaftsrecht. Auch Steuerstreitigkeiten vor Gericht aufgrund von steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten sind mitversichert. Dazu kommen Rechtsstreitigkeiten wegen

  • Mängel
  • Miete
  • Räumung
  • Kündigung
  • Mieterhöhung

Sie sind der Versicherungsnehmer? Dann besteht Versicherungsschutz für Sie als

  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter
  • Eigentümer
  • Vermieter
  • Verpächter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn der Inhalt des Vertrags eindeutig ist und die Dinge im Versicherungsschein bezeichnet sind.

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Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige

Nur Arbeitnehmer können diesen Rechtschutz abschließen, aber selbstständige Tätigkeiten bis zu einem Umsatz von 10.000 Euro im Jahr werden nicht berücksichtigt. Es besteht also kein Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche
  • Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Durchsetzung und Abwehr von privatrechtlichen Schuldverhältnissen (Kaufvertrag, Versicherungsvertrag, usw.)
  • Streitigkeiten vor Gericht
  • Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht
  • Verteidigungsverfahren im Strafverfahren
  • Verteidigungsverfahren in Bußgeldverfahren
  • einmalige Erstberatung nach Rechtslagenänderung im Familien- und Erbrecht (Anfechtung des Testaments, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft)
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Wissenswertes über die Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist nicht versichert, wenn sie nicht auf der vertraglichen Grundlage berufen. In einem solchen Fall handelt es sich um den Leistungsbereich der Haftpflichtversicherung. Zudem sind nicht versichert:

  • vorsätzlich begangene Straftaten
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht bei Aussperrung oder Streik)
  • Baufinanzierung
  • Mietverträge
  • Widerspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Familien- und Erbstreitigkeiten
  • vorsorgliche Beratung

Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer können von dem Schutz profitieren, sondern auch der Ehegatte beziehungsweise der Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie nicht verheiratet sind. Der längste Zeitraum für die Kinder ist, wenn sie die Ausbildung abgeschlossen haben.

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Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige

Bei diesem Einzelpaket handelt es sich um einen Schutz für Personen mit gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit. Aber auch der Ehegatte beziehungsweise der Lebenspartner sind eingeschlossen. Neben den Rechtsfällen im privaten Bereich wie Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz sind auch alle rechtlichen Interessen in Bezug auf die nichtselbstständige Tätigkeit versichert. Mitversichert ist das Gewerbe und die freiberufliche Tätigkeit, wenn das berufliche Kostenrisiko eingeschlossen ist und auf dem Versicherungsschein steht.

Versichert sind alle Personen, die in der Privat- und Berufsrechtschutzversicherung aufgelistet sind und nicht selbstständig tätigen Personen. Auch die im Betrieb mitarbeitenden Personen sind mitversichert.

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Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Sie die Rechtschutzversicherung überhaupt benötigen.

Deckt die Versicherungen die entsprechenden Bereiche Ihrer Wünsche ab, wenn Streitigkeiten zu befürchten sind. Idealerweise lassen Sie sich von verschiedenen Versicherungen Angebote unterbreiten und können sich am Ende für einen Anbieter entscheiden.

Zudem sollten Sie beachten, dass in einigen Fällen die Leistungen aus unterschiedlichen Quellen stammen:

  • Sie können den Rechtsschutz der Gewerkschaft nutzen, wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind und somit nicht nur die Rechtsberatung, sondern auch die Rechtshilfe und die Prozessvertretung nutzen. Sie helfen bei Streitigkeiten in Hinsicht auf Gewerkschaftsrecht, Streik und Aussperrung. Auch bei Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis oder bei Ansprüchen in Bezug auf die Sozialversicherung kann die Rechtsschutz der Gewerkschaft helfen. Für Mitglieder ist der Rechtsschutz kostenfrei.
  • Sie sind Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, dann können Sie sich als Mitglied im Grundeigentümerverein auch an dessen Rechtsabteilung wenden. Der Service ist kostenfrei und ist eine gute Möglichkeit. Außerdem haben Sie die Möglichkeit eine verbilligte Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn Sie Mitglied dieser Vereinigung sind.
  • Die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie gegen unbegründete und überhöhte Schadenersatzansprüche versichert sind.
  • Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, wenn Sie in Streitigkeiten mit der Versicherung geraten. Er kann den Streit auch außergerichtlich schlichten.
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Die gute Rechtsschutzversicherung

Es gibt zahlreiche Anbieter von Rechtsschutzversicherungen auf dem Markt, von denen einige Anbieter gut sind und andere nicht. Die folgenden Informationen helfen Ihnen dabei, eine gute Rechtsschutzversicherung zu erkennen.

  • Die Bedingungen der Versicherungen unterscheiden sich in einigen Bereichen, so dass Sie unbedingt darauf achten sollten, dass in den allgemeinen Versicherungsbedingungen keine ungünstigen Regelungen vorhanden sind. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. haben die unverbindlichen „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung“ (ARB2012) ausgegeben und danach können Sie sich richten.
  • Die Versicherung übernimmt die Kosten bis zu vereinbaren Versicherungssumme, wobei die Summe bei mindestens 300.000 Euro liegen sollte.
  • Das Widerspruchsverfahren sollte vereinbart sein, damit Rechtsstreit vor Gericht im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht vermieden wird.
  • Vereinbaren Sie die Klausel „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“.
  • Sie haben erst nach Ablauf der Wartezeit ein Anspruch auf Leistungen und demnach sollten entweder keine oder nur kurze Wartezeiten vorhanden sein.
  • Aufgrund von mangelnden Erfolgsaussichten kann die Versicherung die Übernahme ablehnen. Aus dem Grund sollten Sie darauf achten, dass der Stichentscheid ein Teil des Vertrages ist.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rechtsschutzversicherung

1. Kann jeder eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Im Grunde kann jeder eine Rechtsschutzversicherung abschließen, aber Sie sollten darauf achten, dass Sie kein Rundumpaket nehmen, sondern die Leistungen auf die eigenen Bedürfnisse angepasst sind.

2. Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung sind unterschiedlich. Sie unterscheiden sich anhand der Anbieter, der Leistungen und der Versicherungssumme. Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Anbietern.

3. Kann ich eine Rechtsschutzversicherung auch online abschließen?

Sie können eine Rechtsschutzversicherung heutzutage bei vielen Anbietern auch online abschließen. Die persönlichen Unterlagen lassen sich einscannen und können via Mail versendet werden.

4. Wann muss ich die Rechtsschutzversicherung über die Streitigkeit informieren?

Im Idealfall wenden Sie sich schon in der Anfangsphase direkt an die Rechtsschutzversicherung, denn im Endeffekt entscheidet der Versicherer ob er die Kosten übernimmt oder den Versicherungsschutz ablehnt.

5. Wann sollte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Die Rechtsschutzversicherung sollten Sie schon früh abschließen, wenn Sie sich zu einem Schutz entscheiden. Idealerweise vergleichen Sie die Angebote schon direkt beim Einstieg in den festen Job.

Erben gesucht - Vorsicht vor folgenden E-Mails - Vorschussbetrug (Scamming)
Erben gesucht – Vorsicht vor folgenden SMS/E-Mails/Telefax – Vorschussbetrug (Scamming)

In regelmäßigen Abständen werden E-Mails oder Telefax versendet, in denen Erben für meist im Ausland verstorbene Personen gesucht werden. Mittlerweile auch als SMS. Meist melden sich die vermeintlichen Anwälte bei Ihnen mit der Erläuterung, dass

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Fazit

Heutzutage gibt es an jeder Ecke Streitigkeiten, die mehr oder weniger sinnvoll sind. In der Regel müssen Sie für die Kosten von Anwalt bis Gericht selber aufkommen, aber mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie einen Partner an der Seite, der die Kosten übernehmen kann. Allerdings muss der Versicherer den Versicherungsschutz akzeptieren. Wichtig ist, dass Sie die einzelnen Anbieter in Sachen Beitrag, Versicherungshöhe und Leistung vergleichen und Sie sich am Ende für den Anbieter mit Einzeltarifen entscheiden. So können Sie sich Ihren Schutz individuell zusammenstellen.

Der Beitrag Rechtsschutzversicherung – überflüssig oder sinnvoll? Einzeltarife sorgen für einen individuellen Rechtsschutz erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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