Der Beitrag Auslandsreisen – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? – Die Auslands-Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale
Bei den Vorbereitungen für einen Trip ins Ausland spielt nicht nur der Reiseführer eine wichtige Rolle, sondern auch der Versicherungsschutz ist. Im schlimmsten Fall zahlen Sie aus eigener Tasche, wenn es zu einem Schaden kommt und Sie nicht die richtige Zusatzpolice haben.
Es gibt aber auch Versicherungen, die unbedingt ins „Reisegepäck“ gehören und auch der Zeitpunkt des Abschlusses ist zu beachten.
Ein Versicherungsschutz lässt sich auch noch in letzter Minute abschließen, also kurz vor dem Antritt, aber die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass diese Angebote eher mit durchwachsenen Ergebnissen punkten.
Einen optimalen Versicherungsschutz erhalten Sie meist nicht, wenn Sie schnell eine Versicherung online abschließen.
Aus den genannten Gründen empfiehlt sich also kein Abschluss auf die letzte Minute, sondern ein gründlicher Preis-Leistungs-Vergleich. Dafür nehmen Sie sich Zeit und planen vor der Reise.
Zu einem sehr hohen Schadenspotential gehören die sogenannten Haftungsrisiken. Einem Opfer wird Schadensersatz gezahlt, wenn ihm ein Schaden zugefügt wird.
Im schlimmsten Fall kann ein Haftpflichtfall eine Existenz bedrohen und in die Millionen gehen. Aus dem Grund ist eine Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt, aber gilt sie auch im Ausland?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Mietwagen und Hotelzimmer sind zusätzliche Haftungsrisiken, die im Urlaub entstehen und zu hohen Kostenfaktoren führen könnten. Sie überprüfen vor dem Reiseantritt frühzeitig, ob der bestehende Versicherungsschutz auch für das Ausland gilt.
Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige
Eine private Auslands-Krankenversicherung ist wichtig, wenn Sie den Urlaub im Ausland verbringen. Das ist nicht nur für privat Versicherte wichtig, sondern auch für Personen, die über die gesetzliche Krankenkasse versichert sind.
Neben den Versicherungsbedingungen spielt der Beitrag bei der Auslandreise-Krankenversicherung eine wichtige Rolle, denn je höher der Beitrag desto besser sind meist auch die Leistungen.
Dieser Schutz ist weltweit gültig und Sie wählen den Arzt nach eigenem Ermessen.
Im Ausland wird der Arztbesuch aus eigener Tasche bezahlt und die Rechnung aufgehoben. Auf der Rechnung stehen alle Angaben zur Diagnose und das Original wird bei Reiserücktritt sofort bei der Versicherung eingereicht, so dass sie eine Erstattung erhalten.
Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt ist ein sofortiger Kontakt mit der Versicherung notwendig, so dass schnell die Kostenübernahme geklärt wird.
Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung wird die Summe aus eigener Tasche bezahlt und die Versicherung tritt erst ein, wenn die ausgemachte Summe überschritten ist. Achten Sie daher immer auf die Selbstbeteiligung, denn sie kann unter Umständen zur finanziellen Belastung werden.
Mittlerweile gibt es Auslandsreise-Krankenversicherungen mit Kurzzeitpolice, die nur für eine Reise gelten. Die Jahrespolicen eignen sich für mehrere Reisen im Jahr, allerdings wird die Höchstdauer von 6 bis 8 Wochen pro Reise nicht überschritten.
Für eine Einzelperson beträgt die Jahresprämie etwa 10 Euro und Familien zahlen ein wenig mehr. Kinder sind bis zu einem gewissen Alter im Familientarif enthalten. Die Familientarife eignen sich auch für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wichtig ist, dass die Personen in einem Haushalt leben und dann sind die Beiträge günstiger. Teurer wird die Versicherung ab einem Alter von 60 Jahren.
Probleme können bei einem Auslandsaufenthalt im Urlaub jederzeit auftreten. Schnell geraten Sie in eine Notlage, wenn Sie krank werden, Ihnen Geld oder Ausweise gestohlen werden oder der Reiseveranstalter plötzlich Insolvenz anmeldet. Wann hilft Ihnen die
Eine Urlaubsreise wird oft lange vor dem eigentlichen Reisetermin gebucht. In der Zwischenzeit kann eine Menge passieren.
Treten Sie die Reise nicht an, dann zahlen Sie dem Reiseveranstalter, dem Reisebüro oder dem Hotelier sogenannte Stornokosten. Diese Kosten fallen auch an, wenn die Reise verspätet angetreten wird.
In solchen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und zahlt die Stornokosten. Der Versicherer erstattet die Nachreisekosten, wenn die Reise verspätet wahrgenommen wird. Er übernimmt die Kosten aber nur bis zur Stornohöhe für den Nichtantritt der Reise.
Muss die Reise abgebrochen werden, dann erstattet der Versicherer nur die Rückreisekosten und nicht die Reiseleistungen.
Die Reiserücktrittsversicherung tritt auch ein, wenn der Aufenthalt aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit verlängert werden muss.
Bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zahlt der Versicherer in der Regel, aber abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Diese Personen sind ebenfalls durch die Versicherung geschützt, wenn die Reise gemeinsam gebucht wird. Es gibt noch weitere versicherte Personengruppen, darunter minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.
Der Versicherung sind Probleme vor der Reise sofort zu melden und gleichzeitig wird die Reise storniert. Nachweise wie ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde sind bei der Versicherung einzureichen.
Der Beitrag der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung hängt von Preis der Reise, dem Leistungsumfang und dem Alter des Versicherten ab.
Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag, dann ist jede Reise bis zum Reisepreis abgesichert.
Familien nutzen den Familienjahresvertrag, bei dem der Versicherungsschutz auch bei einzelnen Familienmitgliedern zählt.
Aufgrund der Corona-Pandemie fahren die meisten Autobesitzer deutlich weniger Kilometer. Je nach Versicherungsvertrag können sich viele Verbraucher auf eine Rückerstattung der Versicherungsbeiträge freuen. Das gilt nicht nur für Kunden der Allianz. Alles wird durch Corona
Bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ist der Autoschutzbrief ein wichtiges Detail.
Die Liste der möglichen Schadensfälle mit dem eigenen Fahrzeug ist lang, von einem Unfall auf der Autobahn bis hin zum Diebstahl des Fahrzeugs.
Der Versicherer unterstützt den Versicherten mit dem Autoschutzbrief bei
Er organisiert und bezahlt die Kosten, von der Pannenhilfe bis zum Mietwagen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nur innerhalb der europäischen Grenzen und in Gebieten, die der europäischen Union angehören. Für eine weitere Reise ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung notwendig.
Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese
Die Mallorca-Police ist eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen.
Diese Versicherung gilt für alle außereuropäischen Gebiete, die zur Europäischen Union gehören und im geographischen Sinne in Europa. Ihr Abschluss ist unbedingt notwendig.
Im Ausland ist ein Autofahrer meist nicht genügend abgesichert. Der Versicherungsschutz richtet sich immer nach den Regelungen des Urlaubslandes. Ein Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag ist meist sehr niedrig und wenn die Ansprüche des Geschädigten darüber hinausgehen, dann muss der Fahrer selber bezahlen. Die Mallorca-Police hebt den Haftpflichtschutz auf das deutsche Niveau an.
Rechtzeitig vor der Abreise kümmern Sie sich um einen zusätzlichen Versicherungsschutz. In einigen Fällen ist die Mallorca-Police in der bestehenden Haftpflichtversicherung enthalten.
Die Traveller-Police ist zu empfehlen, wenn Sie Fahrten außerhalb Europas planen. Sie ist der weltweit gültige Versicherungsschutz, der entweder beim ADAC oder dem Kfz-Versicherer abgeschlossen wird.
Viele Versicherungen bieten sogenannte Rund-um-Sorglos-Pakete an. Sie werden in Reisebüros und Online-Portalen abgeschlossen und decken fast alle Risiken ab:
Allerdings sind die Pakete meist überflüssig, denn sie führen zu doppelten Versicherungen. Zudem schützen Sie kaum und es fallen unnötige Beiträge an. Im Idealfall wird der bestehende Versicherungsschutz einfach um die notwendige Reiseversicherung ergänzt.
Sinnfrei sind spezielle Reiseunfallversicherungen. Schließen Sie einen leistungsstarken Vertrag ab, der Sie in allen Lebenslagen schützt und nicht nur im Urlaub.
Die Reisegepäckversicherung ist nicht zu empfehlen. Bei Verlust des Gepäcks steht großer Ärger bevor, aber eine solche Versicherung ist nicht sinnvoll.
Die Versicherer verlangen einen hohen Beitrag und liefern einen minimalen Schutz. Sie achten auf Ihr Gepäck besonders sorgfältig und das obwohl es versichert ist.
Ihnen wird ein Mitverschulden angerechnet, wenn der Versicherer nachweisen kann, dass Sie nicht gut auf Ihr Gepäck geachtet haben. Dann wird Ihnen kein Geld erstattet. Kann der Versicherer den Nachweis erbringen, dass Sie zu 80% Schuld haben, dann zahlt er nur noch die restlichen 20%.
Das Reisegepäck von Ihnen und allen mitreisenden Familienangehörigen ist gegen Verlust und Beschädigung versichert, wenn die Personen im Versicherungsschein genannt sind. Allerdings gilt der Schutz nur, wenn das Gepäck sich im Beförderungsbetrieb, eines Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. In der restlichen Zeit ist das Gepäck gegen
versichert.
Zum Reisegepäck gehören alle Sachen, die zum persönlichen Bedarf zählen und Sie während der Reise mitführen. Dazu zählen nicht nur die getragenen Kleidungsstücke, sondern auch Reiseandenken und Geschenke, und alle amtlichen Ausweise und Visa.
Es gibt aber auch Sachen, die nicht mitversichert sind:
Auch das Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren ist nicht mitversichert.
Flirten über das Internet ist längst zur Normalität geworden. Allerdings treiben sich in Partnerbörsen nicht nur Flirtwillige herum. Auch Gauner und Betrüger nutzen die Anonymität des Internets und zocken Partnersuchende ab. Misstrauisch sollten Sie werden,
FAQs zum Thema Auslandsreisen und Versicherungen
Im Grunde ist eine Reiseversicherung nicht notwendig, wenn Sie die Mehrkosten leicht verkraften können. Eine Reiseversicherung macht Sinn, wenn Sie den Urlaub frühzeitig planen und er noch weit in der Zukunft liegt.
Um im Ausland ordentlich versichert zu sein, brauchen Sie eine international gültige Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Weitere Versicherungen sind nur im Einzelfall wichtig und sind frühzeitig vor der Reise zu prüfen.
Experten empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung direkt bei der Reisebuchung mit abzuschließen. Der späteste Zeitpunkt sollte 30 Tage vor Reiseantritt sein. Es gibt aber auch kurzfristige Reise, dann direkt nach der Buchung, innerhalb von 3 Tagen.
Grundsätzlich sind Sie im europäischen Ausland mit der normalen gesetzlichen Krankenversicherung auch krankenversichert. Die Staaten, in denen die Versicherung gilt, sind auf der Rückseite der Gesundheitskarte aufgedruckt.
Die Kosten für eine internationale Krankenversicherung sind unterschiedlich. Sie unterscheiden sich nach dem Anbieter, den Leistungen und dem Alter des Versicherten. Sie sollten mit Kosten zwischen 100 Euro und 250 Euro rechnen. Genaue Zahlen erfragen Sie bei den einzelnen Versicherungen.
Sie möchten für Ihren nächsten Urlaub eine Ferienwohnung buchen? Dann sollten Sie besonders wachsam sein. Betrüger nutzen die positive Urlaubsstimmung und vermieten Traumwohnungen zu vernünftigen Preisen. Doch dann stellen Sie fest, dass es die Wohnung
Immer wieder spielt das Thema Versicherungsschutz bei Auslandsreisen eine wichtige Rolle. Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz kann jeder Urlaub zu Albtraum werden und das gilt es zu vermeiden. Lassen Sie die Finger auf jeden Fall von Rund-um-Sorglos-Paketen, denn sie sind nicht notwendig und verursachen nur zusätzliche Kosten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, wenn die Reise teuer ist und weit im Vorfeld gebucht wird. Der wichtigste Schutz ist aber die Auslands-Krankenversicherung. Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt nicht überall und aus dem Grund muss für das Ausland ein zusätzlicher Schutz her. Alle anderen Versicherungen sind nur im Einzelfall notwendig und deren Verwendung ist zu prüfen.
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Sowohl die Tourismusbranche als auch Reisende selber wurden von der Corona-Pandemie sehr schwer getroffen. Durch die Sicherheitsmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus zu einzudämmen, ist das Reisen nur eingeschränkt möglich, wenn überhaupt. Viele Tourismusunternehmen stehen in diesem Jahr möglicherweise vor einer Pleite.
Insbesondere die Veranstalter von Pauschalreisen werden hart getroffen. Aufgrund der wieder geltenden Insolvenzantragspflicht könnten viele Tourismusunternehmen in diesem Jahr pleitegehen. Verbraucher befürchten, dass sie bei Ausfall der Reise auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten.
Das Jahr 2020 war ein Horrorjahr für die gesamte Tourismusbranche. Insgesamt beklagt sie Verluste von 28 Milliarden Euro für das Jahr. Davon sind Deutschlandweit etwa 11.000 Reisebüros, 2.300 Veranstalter und unzählige Dienstleister betroffen. Großartige Veränderungen sind aktuell noch nicht abzusehen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Reisebranche in diesem Jahr wohl ebenfalls keine schwarzen Zahlen schreiben wird.
Grund hierfür sind die Beschränkungen und Reisewarnungen, die sich ständig ändern. Das sorgt wiederum für Unsicherheit, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Verbrauchern. Sie möchten sich verständlicherweise ungern mit dem Virus infizieren. Je nach Reisedestination könnte auch eine Quarantäne drohen. Das sind alles Risiken, die niemand auf sich nehmen will.
Selbst die ausgetüftelten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bringen zumindest aktuell nichts, da die Branche durch den Lockdown ohnehin handlungsunfähig ist.
Bereits im Sommer 2020 hat die Bundesregierung eine neue Insolvenzregelung auf den Weg gebracht, die Veranstalter von Pauschalreisen entlasten soll. Dabei sollen sowohl die Unternehmen als auch deren Kunden im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Allerdings ist sie bislang noch nicht in Kraft getreten.
Die neue Regelung besagt, dass Reiseveranstalter in einen gemeinsamen Fonds einbezahlen. Nur dann dürfen sie überhaupt noch Pauschalreisen anbieten. Gleichzeitig sollen sie sich ihrer Bonität entsprechend Rücklagen zulegen. Zuerst sollen mögliche Reiseausfälle durch diese Rücklagen der Veranstalter kompensiert werden. Sind diese aufgebraucht, greift der Rettungsfonds des Bundes.
Auf diese Weise bleiben Reisende nicht auf ihren Kosten sitzen. Zudem müssen die Steuerzahler nicht für Ausfälle aufkommen, wie es etwa bei der Pleite der Firma „Thomas Cook“ der Fall war.
Wie bereits erwähnt, ist diese neue Insolvenzregelung bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten. Da mit dem Jahreswechsel jedoch wieder die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wieder gilt, gehen Experten davon aus, dass es möglicherweise eine Pleitewelle bei den Reiseunternehmen geben wird. Das sagte zumindest der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Klaus Müller, in einem Artikel des Handelsblatts.
Aller Wahrscheinlichkeit wird es in diesem Jahr ebenfalls zu Reiseausfällen aufgrund der Corona-Pandemie kommen, möglicherweise noch mehr als im Jahr zuvor. Dadurch werden eine Vielzahl von Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Allerdings wird es dann für die entsprechenden Versicherungen schwierig, diese ganzen Kosten zu tragen. Es ist also wichtig, dass eine Lösung nicht erst Ende 2021 gefunden wird.
Normalerweise würde bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters eine entsprechende Pflichtversicherung greifen. Sie sichert ihn bei Konkurs und Zahlungsfähigkeit ab, sodass die Reisekosten an die Verbraucher auf jeden Fall rückerstattet werden können. Der sogenannte Reisesicherungsschein wird in der Regel mit der Bestätigung der Reise geschickt und sollte vorliegen, bevor eine Anzahlung zur Reise geleistet wurde.
Kommt es zu einer Insolvenz bevor die Reise überhaupt beginnt, werden die Reisekosten oder die Anzahlungen von dieser Versicherung erstattet.
Geht das Unternehmen während der Reise bankrott, muss der Urlaub abgebrochen werden. Ansonsten gehen etwaige Entschädigungsansprüche verloren. Die Insolvenzversicherung zahlt dann aufkommende Kosten. Allerdings ist die Versicherungssumme pro Jahr für die Unternehmen auf 110 Millionen Euro gedeckelt. In Zeiten von Corona kann diese Summe jedoch schnell überschritten werden. In der Folge könnten die Steuerzahler für die Kosten aufkommen.
Eine Reiseversicherung kann zwar ziemlich hilfreich sein, allerdings schützt sie nicht vor der Insolvenz eines Reiseunternehmens. Zudem hilft sie Verbrauchern nicht weiter, wenn sie sich lediglich vor einer Ansteckung fürchten. Allerdings ist sie trotzdem sinnvoll, wenn es beispielsweise darum geht, aufgrund einer Krankheit die Reise abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten.
Beispielsweise genügt ein positiver Corona-Test hierfür oder ein anderes ärztliches Attest, das eine Krankheit bescheinigt. Wer wegen eines Verdachts in Quarantäne muss, ist jedoch ebenfalls nicht versichert. Verbraucher sollten sich vor der Reise und vor Abschluss einer Reiserücktrittversicherung genau informieren.
Genauso gilt es sich zu informieren, wenn es um die Ansprüche geht, die geltend gemacht werden. Generell gilt, dass das Reisebüro nämlich nicht gleichzusetzen ist mit dem Veranstalter der Reise. Reisebüros vermitteln die Verbraucher an die Reiseveranstalter. Letztere müssen in der Regel seltener einen Insolvenzantrag stellen als Reisebüros. Meldet das Reisebüro Konkurs, bietet selbst der Reisesicherungsschein keinen Schutz.
Die Kosten wurden zwar beim Büro bereits bezahlt, das hat das Geld jedoch noch nicht an den Veranstalter überwiesen. Die Rechnung ist als beim Veranstalter noch offen. Mit entsprechenden Belegen über geleistete Zahlungen können Verbraucher jedoch beim Veranstalter ihr Recht geltend machen und die Reise wahrscheinlich dennoch antreten. Mit den offenen Forderungen muss sich der Veranstalter dann wohl an den Insolvenzverwalter des Reisebüros wenden.
Grundsätzlich gilt, dass es aktuell durch Corona noch eine wirklich unsichere Zeit ist, um auf Reisen zu gehen. Wie sich das Jahr entwickeln wird, ist noch unklar. Wichtig ist, dass Verbraucher bei ihren Planungen und Buchungen die Augen aufbehalten, um eventuellen Problemen und Notsituationen bei ihrer Reise aus dem Weg zu gehen.
Der Beitrag Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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